Ausgabe 
28.6.1922
 
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Ur. H9 Zweiter Blatt Giehener Anzeiger (General-Anzeiger für Gderheffen)Mittwoch, 28. Juni 1922

nach § 9 verbotene pe-

Reichs-

Mtgriechische Mufik

in Mainz einen von der (Siebener

mufeum

berat los?'

hell in der

Josuas etnrane begann jj fd)Lxxnfen, doch

Verlang nicht, dab ich dir erzähle, was in

ein er»

Reiches Reichs- Reichs»

eine Flasche griechischen Rotspon aus Da tarn ein Mariner herein, schlug mit der Faast a af den Tisch und schriee .Harra, Wirtschaft. eine Daddel Sekt! DaS soll der erste Franzos sein, dem tmr

taront werden tarn.

V. Schlußbestimmungen.

§ 11. Mitglieder der Regierung des im Sinne dieser Verordnung sind der Präsident, der Reichskanzler und die

QBer eine hiernach verbotene Versammlung veranstaltet oder in rin er solchen als Redner auftritt, wird mit Gefängnis von drei 'JUoiratcn bis zu fünf Jahren bestraft, neben dem aal eine (Selbstrasc bis zu 502000 Mari ertannt werden kann.

Die Artikel 118 und 123 der Rrichsverfos- funfl werden, soweit Ife den Bestimmungen dtelcr Verordnung entgegen stehen, vorübergehend auster Hrvxft grs.ht. ____

tz 2. Die Verordnung tritt nut der Verkün­dung in Äroft.

düng in Äroft.

Dazu kommt eine weitere Verordn ing

Verbot

bestimmter Dersommlungen.

Mit Rücksicht darauf, das) bet der allgemeinen tiefen Ertegung der Devölkerang tte nanstehend genannten Veranstaltungen za schweren ^w.fchen- fällen führen kömten, verordnet der Reichspräsi­dent auf Grand des Artikels 48 der Dersassang des Deutschen Reichs zar Wiederherstellung ber öffentlichen Sicherheit für das Reichögebiet, was folgt:

h 1 Die Landeszentralbedorden werden er­mächtigt die für 28. Juni 1 922 geplanter Veranstaltungen zur Erörterung der An­nahme des Friedensvertrages oder damit zu­sammen häirgenden Fragen auch naher den Fällen des Artikels 123 der Rri äsverf . s ung za ver­bieten Das Gleiche gilt bis auf weiteres von den Regimentsfeiern und anderen Ver­sammlungen von Angehörigen ehe­maliger Truppente t le

den Hals brechen.'

OZarai, Landsmann, was ist

§ 10. Mer eine nach 9 verbotene pe­riodische Deucllchrifl h^r.asgibt, v rlecst, dr ickt oder verbreitet, wird mit Gefängnis von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, neben dem auch auf Geldstrafe dis zu 500 000 Mari er-

minifler.

§ 12. Die Artikel 118, 123, 124 der Verfassung werden, soweit sie den Vestmrmrü­gen dieser Verordnung entgegenstehen, vorüber­gehend au Der Kraft gesetzt

§ 13 Die Verordnung tritt mit der Verkün-

Mein Vetter Iolus.

Roman von RichardSkowronnek.

(Nachdruck veichoten.) (Schlub.)

»Na ich stand nun drüben. Gtnen A rgen- blick'wandelte mich das Verlangen an, mit dem nächsten Schiff wieder heimzukehren. ober was hatte ich in der Heimat noch zu fachen?

»Also vorwärts, hinein in die Welt! Geld hatte ich tu allen Laschen, was fehlte mir also, um mich recht angenehm za verl rstieren? Viel­leicht eine passende Reisebegleiterin, da mich die erste so schnöde hatte laufen lassen? Na, da­für ttxiL ja Ersah zu schaffen. Vorläufig spurte ich aber danach noch kein Verlängert, sondern gedachte es erst mal auf eigene Faust mit dem Wandern zu vermachen.

Ich treidelte also so langsam durch Me Ver­einigten Staaten, machte von San Franzisko einen Abstecher nach Meriko hinunter, and da ich dorten Anfchlutz fand, fahr ich über den Pacific, des tchte den Mikado war auch 'm China, ganz wie Der Bruder Straubinger. Ich gab das Geld mit vollen Händen aus genost, was zu genieNen war, nichts war mir zu teuer für wen hätte ich denn sparen sollen? Wenn der Mammon zu Ende ttxtr. Dann ergab sich ja der Schluß ganz von fefb t. Erst die Papiere verbrannt, damit meine ribentitat mit einem gewissen Josua Daumlehner nicht fest" zustellen war, und dann knacks, fertig, xfe eher, desto besser ... . . ... .

»Aber vorläufig war es ia noch nicht so weit. Zwanzigtausend Taler in guten preußi­schen Kassenscheinen, die halten schon eine ganz« Weile vor ...

»Eines Tages fast ich in Konstantinopel, wo­hin ich allmählich verschlagen war, in einer Hafenschente und knobelte mit ein paar Kapitänen

Verordnung zum Schutze der , Republik vom 24. Juni 1922.

Das neue Amtsveriündigungsblait vom ] 37. 3unt enthalt nunmehr auch Die Vestimmun- . gen zum Schuhe der RepadlU, die wir in An- ' betracht ihrer Wichtigkeit nachfolgend tm ein­zelnen wiedergeben:

Auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deutschen Reiches wird zur Wiederherstel­lung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für daS Reichsgebiet folgendes verordnet:

I. Verbotene Vereinigungen.

tz 1. Versarn mlungen, Auszüge und Kundgebungen können verboten werden, wenn die Besorgnis begründet ist, daN in ihnen Erörterungen stattfinden, die zur gesetzwidrigen Defeitigung dcrrepubltkanische nS t a a t s- f o r m oder zu Gewalttaten gegen Mit­glieder ber fehlten oder einer trüberen re- pnblitunif.ei R gi r-arg d s Rache» > de <i es Landes aufrciocn, solche Handlunge,! billigen, oder verherrlichen, oder die republikanischen Einrtch- tungen des Staates in einer den inneren Frie­den des. Staates gefährdenden We.se verächtlich machen. Vereine oder Vereinigungen, die Destrc-bnngen dieser Art verfolgen, können verboten oder aufgelöst werden.

tz 2. ^ständig für Matznahmett nach h 1 sind Ltc Landrszentraldehvrden oder die von H>: en bestimmten Stellen. Der Reichsminister des Inner?, kann tie Landeszenllalb Hörden um d e 'Ver-ordnimg einer solchen Maßnahme ersuchen. Glaub'. M? Landeszentralbehördr einem solchen Srsuäien nicht entsprechen zu tbraien, so teilt sie dieS spätestens am zwrilen Tage nach Empfang dieses Ersuchens dem ReichSnnnister les Innern mit und ruft gleichzeitig Die Entscheid mg des in Abschnitt II vorgesehenen »Staats- ?erichts Hofes zum Schuhe der Rep i - f t T* en. (?-:tfd>eibet dieser für die Anordnung, so hat Me trnnd-szentralbehörde die erforderlichen Machnahme fcf.rt zu treffen.

§ 3. Gegen eine Anordnung nach § 1 ist binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung oder Veröffentlichung ab die Beschwerde zu­lässig ; sie hat keine aufschiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bei der Landeszentralbehörde ein» zureichen Diese kann ihr, aufjer im Falle des § 2 Absah 2 abhelfen, andernfalls hat sie die Beschwerde unverzüglich dem ..Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik" zur Entscheidung vor- zulegeu.

§ 4. Wer nach § 1 verbotene Versammlungen, Aufzüge ckder Kundgebungen v e r a n st a l t e t. ober in solchen als Redner a u f t r i 11, wird mit Gefängnis von drei Monaten bis zu fünf Zähren bestraft, neben dein auf Geldstrafe bis zu 500 000 Mari ertannt werden kann.

II. Straf bestimmougeu zum Schuhe der Republik.

§ 5. Mit Gefängnis von drei Monaten bis zu fünf Zähren, neben dem auf Geldstrafe bis zu 500 C00 Mark erkannt werden kann, wird, soweit nicht andere Vorschriften eine schwerere Strafe anordnen, bestraft:

1. Wer öffentlich Gewalt taten gegen

tt. Treis a. Lda., 27. Juni. Gestern und heute fand hier ein Ra d f a h r e r b u n d e s s e st statt, das der Radfahrerbund »Wanderlust" ver­anstaltet hatte. Es beteiligten sich dabei zahlreiche Vereine ber näheren und weiteren Umgebung. Den Vormittag füllte der Empfang der Gäste «ms, am Nachmittag war zuerst Preiskorsofahren, dann be­wegte sich der Festzug, fct?er unter strömendem Regen, durch die Ortsstrahen nach dem Festplatz, wo Präsident Decker die DegrühunAs- und Festrede hiell. Nachher wechselten Vorführungen einzelner Radfahrer vereine mit Gesangsvorträgen der beiden hiesigen Gesangvereine mit einander ab, bis der Tantz zu seinem Recht kam.

Kreis Alsfelv.

' Alsfeld, 27. Juni. Zu unserem Bericht über die 7 0 0 ° I a h r f e i e r der StadtAlS- f c l d werden wir gebeten, noch zu ergänzen, dast sich neben Kunstmaler L. Martin-Alsfeld auch Architekt Rohrbach-Alsfeld In hervor­ragender Weise um das Gelingen des historischen Frstzuqes verdient gemacht hat. Insbesondere stam­men die künstlerischen Entwürfe für die einzelnen Prunkwagen aus feiner Feder.

Kreis Schotten.

Ulrichstein, 28. Juni. Zum Hohe- rodskopf am 2. Juli fährt ein Postauto von von Ulrichstein nach dem HohervdSkopf: Ab (Sieben 8.16, Mücke Abfahrt mit dem Kraft­wagen 9.18, in Ulrichstein 10.40, ab Ulrichstein 11.00, an HohervdSkopf 11.45. Rückfahrt

beginnt, dann vergehen einem diese Phrasen und man schickt ein Stostgebetlein gen Himmel, auf dah er einen in Gnaden bewahre ilnb ich rvollte leben bleiben! 3m aHerlehtert Winkel meines Herzens regte sich die vielleicht wahn­witzige Hoffnung, zwischen mir und Helene könnte doch noch alles gut werden. Vielleicht, wen5 ich meine Mutter zu ihr schickte und sie für mich sprechen lieh . . Also ich kam immer heir und gesund zurück, ich fr fegte meinen Blattschuh erst, als schon der Friede geschlossen war . .

»3n Mainz war es. wo wir auf dem Rück­märsche einen Ruhetag hatten. 3ch schlendere mit ein paar Kameraden über die Ludwigst caste, da höre ich meinen Namen rufen. Ich wende mich um. ein Stabsarzt kommt auf mich zu. und ich nehme die Hacken zusammen, ohne ihn wieder» zuerkcnnen. Mll etnemmot sehe ich aber es ist ber Arzt aus der Sferfflinqerftrafie. Da ist mir's. als wenn mir einet das Herz festhält, und ich weist genau: der bringt mir die Nachricht vom

Hochschulgefellschaft Dcranftalieten Vor­trag. Der Redner führte etwa folgendes aus: Quellen für unsere Kenntnis der antiken Musik, die auch uns Heutigen noch wichtig fein must, da sic die Grundlagen und Vorstufen der heutigen europäischen Musik enthält, sind die freilich nicht sehr umfangreichen Reste antiker Kompofllionen. die erhaltenen musiktheoretischen Schriften ber Allen und die Darstellung ber Musikinstrumente in der Kunst. Vorzüglich die letzteren behandelte ber Redner unter Verwendung von ausgezeichneten Licht­bildern, die seine Ausführungen ttefslich ver­anschaulichten. Von den Saiteninstrumen­ten wurde die Harfe, entwickelt aus der Gestalt des Schiestbogens und von der altassyrischen Harfe nur durch die Anbringung des Schallkastens Dar­

bte republikanische Staatsform ober gegen 'Mit­glieder der jetzigen ober einer früheren republi­kanischen Regierung des Reiches oder eines Lan­des verherrlicht oder billigt ober wer solch« (taten belohnt ober begünstigt!

2. wer zu Gewalttaten gegen Mitglieder her jetzigen oder einer früheren republikanischen Regierung des Reiches oder eines Landes auffordert, aufwiegell oder solche Gewalttaten mit anderen verabredet:

3. wer die Mitglieder der jetzigen oder einer srühe'en republikanischen Regierung des Reiches oder eines Landes verleumdet ober öffentlich beschimpft:

4. wer öffentlich die republikanische 6 t aa t ä f o r m oder die Reichs- oder Lan­desfarben beschimpft:

5. wer an einer Verbindung ber tm § 128 und im § 129 des Strafgesetzbuches be­zeichneten Art teilrrtmmt, wenn die Verbindung den Zweck hat, die republikanische Staatsform zu untergraben.

NI. StaatSgerichtShof zmn Schutze der Republik.

ab HohervdSkopf 5.00, an Ulrichstein 5A3n Ulrichstein Anfchluh an dos täglich nach Mu« fabrenbe Auto 6.00, an Diesten 7.53. 3x1 starker Beteiligung fahren 2 Kraftwagen nach txm Hoherodslopf und wenn nötig auch zurück bis Mücke.

AreiS Friedberg.

Dad-N anheim. 27. Quni. Aus Anlab der Beisetzung des Austenmiinfters Dr. Ra­th e n a u wurde heute der Unterricht in bei Schulen geschlossen Außerdem waren sämtliche Lustbarkeiten, wie Konzerte. Theater ufto biS zum Abend unterlagt. Von 12 Uhr ab ruhte tn den meisten Betrieben die Arbeit. Die Gewerk­schaften veranstalteten am Nachmittag einen Um- zug, der ruhig verlles.

zT Bad-Nauheim. 26. Juni. DaS dies­jährige Iugendsest sand am Äamstagnach» mittag statt. Es nahm bei schönem Wetter einen wohlgelungenen Verlaus Etwa 1200 Schulkind« bewegten sich in einem farbenfrohen Festzug nach dem Hochwalde, wo unter den alten Eichen Rektor Kredel die Festansprache hielt und tfc'.ncto- famc vaterländische Lieder gelungen wurden. Die Stadt hatte für jede» Kind in Gestalt einer Brezel eine Gabe. Bei frohem Spiel blieben Kinder und Erwachsene bis in die Abendstunden im Walde zusammen Die Deutschnationale Volks­partei veranstaltete am Samstagabend auf dem Johannisberg eine Sonnenwendfeier. ble stark besucht war Landtagsabgeordneter Pros. Dr. Werner hiell dte Festansprache. Ein Feuer wurde um Mitternacht auf der Höhe des Berges abgebrannt

4 Butzbach, 27. Hunt Die hiesige Volks­hochschule häll ihre Lehrtätigkeit auch während des Sommers aufrecht Verschiedene Arbeits­gemeinschaften vertiefen in Au sprachen und Lehr- ausslügen die tn den Lehrgängen tm Winter gewonnenen Erkenntnisse. Besonders die biolo­gische Arbeitsgruppe, der Damen und Herren aller Berufsstände angehören, entfaltet unter Leitung von Prof. Dr. Weide eine rege Tätig­keit Die letzte Exkursion führte dieser Tage nach Bad-Nauheim und Wisselsheim. wo Lehrer Ost­wald (Bad-Nauheim) die für Die dortigen Salz­stellen charakteristische S a l z f l o r a an Ort und Stelle zeigte und interessante Erläuterungen über die Biologie der sonst nur am Meeresstr and« wachsenden Pflanzen gab.

Hessen-Nassau.

Der Streik ber technifcheu Angestellte».

spd. Frankfurt a. M.. 27. Juni. Dte Streiklage ist unverändert. GinigungS- versuche zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern waren erfolglos. In­zwischen dürften auch noch andere Betriebe zu Aussperrungen schreiten, da ohne die Mit­wirkung der technischen Angestellten und der Werkmeister die Fortführung eines geord- neten Betriebes nicht möglich ist.

Em Todesurteil.

Der Gerichtshof entscheidet in einer Besetzung von sieben Mitgliedern. Drei Mitglieder ernennt das Präsidium des Reichsgerichts aus den Mitgliedern des Reichsgerichts, vier Mitglieder ernennt der Reichspräsi­dent. Die vom Reichspräsidenten ernannten Mitglieder brauchen nicht die Fähigkeit zum Richteramt z i toben. Für die ordent­lichen Mitglieder sind ©telloertretet zu ernennen. Die notwendigen ergänzenden Anordnungen trifft bet' Reichsminister der Justiz

AnNagebebötde ist die Reichsanwalt» schäft. $ 147 Absatz 2 und der § 153 des Ge- richtsverfasfungsgesetzes gellen entsprechend

Aus das Dersayren finden die Vorschriften über das Verfahren vor den ©traffammern ent­sprechende Anwendung. Der Reichsminister der Justiz kann besondere Vorschriften eriaffen

§ 7. Der S t aa t S g e r i ch t s h o f ist zu» ständig:

1. für Gewalttaten gegen die repu­blikanische Staatsform deS Reichs oder gegen Mitglieder der jetzigen ober einet früheren republikanischen Regierung des Reichs oder eines Landes!

2. für die nach £ 5 dieser Verordnung straf­baren Vergeben.

Die Anii^agebehörde kann eine llnterfuchung an die örtlich zuständige Staatsanwaltschst ab­geben; der Staatsgerichtshof kann eine bei ihm anhängig gewordene llntersuchung auf Antrag der Anklagebehörde zum ordentlichen Ver­fahren verweisen.

Diese Vorschriften sind auch anzuwenden auf die vor dem Inkrafttreten dieser Der- orbmmg begangenen strafbaren Handlungen. Ist m der Sache bereit« ein Urteil ergangen, gegen das die Revision zulässig ist, so entscheiden über die Revision die ordetttlichen Gerichte.

IV- Beschlagnahme und Verbot von Druck­schriften.

6 8. Die Vorschriften des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 über Beschlag­nahme von Druckschriften (§ 23ff. des Gesetzes) finden auch auf die in § 5 dieser Verordnung bezeichneten Vergehen mit der Mastgabe Anwen­dung, dast gegen den Beschlust des Gerichtes, der die vorläufige Beschlagnahme auf bebt, die sofortige Beschwerde stattfindet und die Be­schwerde aufschMbende Wirkung hat.

§ 9. Wird eine Beschlagnahme einer perio­dischen Druckschrift durch das zuständige Gericht angeordnet oder bestätigt, so kann die 'Druck­schrist bis auf d i e Dauer von vier Wochen verboten werden. Auf die Zuständig­leit und das Verfahren finden die Vorschriften ber §§ 2 und 3 Anwendung

Aus Stabt und Land.

Diesten, den 28. Juni 1922.

Amtliche P e r s v nal n a ch r i ch t e n. Ernannt würbe am 24. März ber Schulamts­an Wärter P il pp B lla st aus Woif-H rm vom 'Beginn des neuen Schastcchres ab zum Leh.er an der VvlkSichule za Obrr-Saulheim, Kixis Oppen­heim. Ernannt wurde am 21. Iain der Prtoat- dozent Diplom-Ingenieur Prof.' Dr. Johann Baerwald zu Darmstadt -am austerpian- mästigen allster ordentlichen Professor für Phyllt an der Technischen Hochschule za Darmstadt. Ernannt wurde can 22. Hani der Schalamtsanwär- lei Karl Vogel aus Asbach zam Lehrer an ber Volksschule za Schwaden rod, JfcxU Als.eio. Entlassen wurde am 13. April die Lehrerur Mar- garetc Hest zu Wörrstadt, Kreis Oppeuhttin, mir Wirkung vom 16. Mar 1922 ab aas ihr Nachsuchen aas dem Schaldienst. Darch 6nl- schliestung des Laiches onus für das Blldangs- wesen wurden die Stadtenrefcrendare Dr. IohS. Rasp zu Gfef'^il und Dr. Fritz Ustnger za Friedberg zu Stirdi.nasse soren ernannt

Freie Lehrer st eile. Erledigt ist die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Schul- stelle zu Nieder-Moos Kreis Lauterbach Mit der Stelle war früher Organiflenblenft ver­bunden.

Landkreis Gießen.

x Wieseck, 26. Juni. Das 40jährige Stif­tungsfest des Gesangvereins u g e n d g r u n b" begann mit einem Kommers am SamStag unter Chorgesängen der hiesigen Vereine. Am Haupt- taa trafen durch schöne Willkommpforten 14 aus­wärtige Vereine etn, die mit acht hiesigen, an der Spitze der Radfahrerverein unter den Klängen der Kapelle Manl in langem Festzug am Nach­mittag zum Festplatz zogen. Nach ei rem Begru» stungschor hielt Schteinermeister Heinrich Küm­mel III. die kernige Festrede mit einem Blick auf die Geschichte des jetzt über 200 Mitglieder zäh­lenden Vereins, der wiederholl preisgekrönt 1912 hier den ersten Gesangswettstteit veranstaltete. Der acht Kriegsopfer, für die eine Gedenktafel auf der Gefangstribüne ausgestellt war, gedachte man in der üdllichen Weise! in das Hoch auf das deut» sche Lied, ein Heilmittel in sorgenvoller Gegen­wart und deutscher Zukunft stimmte die Fest- gemeinde etn. Bei Chorgesängen und Tanz erllen trotz der Ungunst des Wetters die Stunden dahin.

fpd. Limburg a. d. 27. Juni. Das Schwurgericht verurteilte die Frau Susanne Banz aus Grvhalten st übten bei Wetz­lar wegen vorsätzlichen Gatten Mor­des ohne Zubilligung mildernder Umstände zum Tode. Die Frau zeigte bei der Verkim- digung des Urteils keine Spur von Neue.

Arn 23. Juni hiell Herr Professor Dr F. Dehn vorn Römifch-Gerrnantschen Zentral-

das wissen Sie nicht? Krieg gibt es Krieg mit Frankreich

.Mir wird es ganz licht und .

Brust, ich tae einen tiefen Atemzag and sage. Mann sprechen Sie die Wah:h-?it?'

Na, denken Sie etwa, ich wrll Ihnen etwas Dorf bin fein ?* erwiderte er. .In zwei Standen geht es nach Hause?. . .. _

.Nach Hause! Das Wort war mir bte Er­lösung. Und jetzt sprach ich es frank and frei aus während ich fo lange es nicht einmal ji denken gewagt hatte . . .

.Acht Tag? fpäter war ich bei den Kron- prinzlern in Königsberg eingelleidet. und nach fechs Wochen ging es über die Grenze Vorher war mein Bruder bei mir fleiDefen inb bitte mir die Grüste und Segenswurische de. Matter gebracht. Was sie um mich m dem Jahr ge­litten, das verschwieg er mir. Ich sah es ad?r später selbst mit eigenen Augen, als ich nach dem

-V<r mch,- zu erzählen. Da kennst ia ins re

Doä» id) Äüeben Arzt "meinen Dank sagen, doch Zaaeä die Brust mit ich brachte nur ein Stammeln heraas. Dann bro^t obwohl mir . kchscppt- ich mich nach dem Hospitale, eine ber

-«n tnS ich ftanb an

»aMn-liem SterbdogCL mainer Iag-nd ...

r.W fle- Ininas Lianm.' 6o»,nn m l»«Trten. doch - m-nchm°- °°n -W gM - StT Mb ich dir was b,

jener" surnb? in nür toufling. Der so ich

schwirren in ber 2 ifl i lieh mir einen 3-Ibmoler kommen, unb ber mnlin

§ 6. Bei dem Reichsgericht wird Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik richtet.

Tode Helenens.

.Der Stabsarzt winkt mich zu sich heran.

..Sie haben es nicht um Fräulein Dähne verdient. Hera Da-amlehner. aber ich wlll doch nicht an Ihnen Vorbeigehen ohne es Ihnen zu fagen: Gehen Sie nach Dem Hospital zam .Heiligen Geist'. Da werden Sie einen sanft entschlafenen Engel sinden, besten letzfes Debet eine Bitte für Ihr Wohlergehen warst

Die Tränen stürzten mit au£ den Aagen,

mir das Porträt da anfertigen. Dte Oberin schnitt mir von dem Köpfchen meiner Toten eine Locke, ich verwahrte die beiden Heiligtümer in meiner Drusltasche, nahm Abschied and ging. Dem Begräbnis konnte ich sticht beiwohnen, denn wir mußten noch am selben Abend wellet. Aas dem Wege nach Haufe ist mir dann die Erkennt­nis von meiner Pflicht zur Baste gekommen, ich kaufte mir die Klitsche hier, and nan sind es schon vierzehn Iahte ber seit dieser Zell, und wie da siehst, lebe ich »och heate. 2lder hoffentlich nicht mehr lange . . .

Er schlost mit einem müden Lächeln, hob sein GlaS und ftiefj mit mir an.

,§ob Dank, mein Jungchen, dast da mir fo tapfer zugehört hast. Aber jetzt hallo, in dein Bett, der Morgen Dämmert und es fängt an, kühl' zu werden ....

Wir schüttelten uns die Hände, and fast hastig drängte er mich die Stiege hinauf, die za meinem Zimmer führte, als wollte er es ver­meiden. von mir em Wort über das zu hören, was er mir erzählt hatte ....

Als ich am nächsten Morgen noch dem Früh» stück mich zur Abfahrt rüstete und nach ihm fragte, wurde mir Die AaSkanst, der Herr sei aufs Feld geritten and lasse den jungen Herrn fd>bn grüsten.

So machte er es gewöhnlich, wenn ich von den Ferien zurück matzte: er konnte das Ab­schiednehmen nicht leiden . .

Bier Wochen später erhfell ich d'e Nach­richt von feinem Tode. Zur Arbeit gehende Instleute hatten ihn im Felde gefunden. Beim Ueberspringen eines Grabens hatte sich das un­gesicherte L^wehr entloben Er lag mit friedlichem Gesicht auf Dem Racken, der Schuh war mitten durchs Herz gegangen---

Ende.