zu losen ist. Liegt em Gedächtnissehler vor? Dann wäre er sehr schwer. *2lun wird ja das Vorgehen der Hessischen Oandeszeitung in dieser Dach? totM zur Folge haben, dass der dort namentlich Beschuldigte den Rechtsweg beschreitet und dass diese Angelege.chrit dann vor Gericht ihre Klärung findet.
11. Das Edikt von 1920 war also ein Edikt von 1820! Ich sollte auf den Gedanken kommen, dass Herr Prof. W. ein Edikt von 1820 meine? Vein! Denn wer kann glauben, dass ein Sozialdemokrat im heutigen Volks- slaat Hessen sichaus ein vor 100 Jahren erlassenes Edikt berufen könnte, um.die Rechtsstellung der hessischen Beamten zu erschüttern? Jeder Beamte, der nun liest, dass Herr Prof. W. das wirklich getan hat, dah er also die Ansicht vertritt, noch heute könne jeder hessische Beamte jederzeit entlassen werden, wird sich an den Kopf greifen und Pagen, wie so etwas möglich ist. Mit dieser Ausführung hat Herr Prof. W. sich und seiner Sache den denkbar schlechtesten Dienst getan.
12. Alles Drum und Dran der Polemik, alles Hin und Her der Artikel des Herrn Professors W. ändert nicht das Allergeringste an der Tatsache, die ich fest gestellt 'faße: Kleinigkeiten, Winzigkeiten. Missdeutungen sind es gewesen, die zu der Entscheidung gegen Dr. Schnell geführt haben. Keine einzige war ein stichhaltiger Grund zur Versetzung: und die Anhäufung vieler nichtigen Bef Huldigungen reicht währ sich nicht aus. um die Entscheidung zu recht- fertigen.
Mit diesen Feststellungen erkläre ich gern auch meine Aufgabe fzr erledigt.
Prvf. D. M. Schien.
und rechnet dabei darauf, dah die Leser meinen Artikel nicht mehr zur Hand haben. So in diesem Kill, so In vielen anderen Fällen. Ich begnüge mich mit £er Feststellung in dem einen Fall, der als Beispiel dienen mag.
2. Herr Pros. W. gefällt sich darbt, mir unterzuschieben, als wollte ich sagen, dah Regierungsvertreter im Landtag die Unwahrheit gesprochen oder Zeugen gegen ihren Diensteid ausgesagt hätten. Ich weise dieses sehr durchsichtige agitatorische Manöver, dgs die Grundsätze der allereinfachsten Logik verleugnet, mit derjenigen Empfindung zurück, die jeder rechtlich Denkende gegenüber einem solchen Manöver empfinden muh.
3. Zur Frage der IugendgemLinschaft stellt Herr Prof. W. plötzlich neue, und zwar falsche Behauptungen aus. Cs ist unwahr, dah Direktor Schnell die Iugendgemeinschast geduldet habe. Als die Aegierungsverfügung über die Iugend- gemeinschafl kam, hat er von entern Bestehen dieser Iugendgemcinschast an seiner Anstalt nichts gewusst. Von Anschlägen dieser Gemeinschaft am Schwarzen Brett der Schule weih er, wie ich mitteilen kann, bis zum heutigen Tage nicht das Allergeringste.
4. Zur Frage der „Beleidigung" eines Kollegen mitdeutet Herr Prof. W. die von mir mitgeteilte Aeutzerung des Direktors gröblich. Seine grammatische Ausführung wird die Heiterkeit vieler Leser erweckt haben. Ich begnüge mich daher mit der authentischen Mitteilung, dass Herr Direktor Schnell jene Aeuherung konditional gemeint hat: und er weih ja woU am besten, was ec hat sagen wollen.
5. Von einem „Vorgehen" des Direktors gegen jenen anderen Kollegen war überhaupt nicht die Rede; es handelte sich um eine Aussprache im Kollegium, die nicht vom Direktor von sich aus veranlagt war, sondern durch das Misstrauensvotum zahlreicher Lehrer der Anstalt gegen jenen Kollegen. Die Deutung dieser Aussprache als „Vorgehen" ist eine Missdeutung, die dadurch nicht richtiger wird, dah die Regierung sie sich zu eigen gemacht zu haben scheint.
6 Herr Prof. W. behandelt die Fahnen- geschichte jetzt wieder anders Ich hatte sie mit angeführt, weil sie gegen Dr. Schnell geltend gemacht war. Herr Prof. W. erflärte das für falsch weil die Sache bei der cklntersuchung aus- geschieden sei Darauf erwiderte ich: Das Flaggen sei eben unausführbar gewesen, Oeht verwendet Herr Prof. W. nun wieder die Flaggengeschichte gegen Dr. Schnell I Er merkt gar nicht, dass er damit seinen ersten Einwand gegen mich selbst als falsch kennzeichnet, und meinen ersten Artikel glänzend rochNertigti Die Art aber, wie er jetzt die Richtbsflaggung gegen Dr. Schnell auszubeuten sucht, zeigt vollends deutlich wie sehr Recht ich hatte. Die Fahne hätte herausgemusst, und wäre sie an eine Bohnsrstange gehängt worden! Das ist heiter. Aber wenn Dr. Schnell eine Bohnenstange verwendet hätte, dann würden ihn zweifellos feine Feinde beschuldigt haben, dah er Dadurch die Fahne der Republik verhöhnt habe!
Z. Herr Prof. W. irrt mit der Behauptung, dass ich die Behandlung eines Schmähartikels gegen Dr. Strecker mit Stillschweigen übergangen habe Ich habe darüber in meinem ersten Artikel bereits alles Rötige getagt; bitte nachzulesenI
8. Herr Prof. W. sucht sich wiederholt mit der amtlichen Untersuchung und mit der Autorität der Regierung zu decken. Gewiss, die Regierung hat gegen Dr. Schnell entschieden; und deshalb habe ich mich gegen die Regierung gewendet, 'deren Spruch ich für verfehlt halte. Regierungen sind ja wohl auch jetzt nicht unsehlbar, und das i Recht der Kritik von Regierungshandlungen wird man ja wohl auch jetzt noch beanspruchen dürfen. Die Art, wie mein Gegner die Autorität der Regierung gleichsam als letzte Instanz gellend macht, wirkt gerade bei einem Mitglied der Sozialdemokratischen Partei sehr merkwürdig.
9. H-rr Prof. W. behauptet nebenbei, der Protokollführer bei der Unterlüchung gegen Dr. Schnell habe mir Einblick in die amtlichen Ulllersuchungsakten gewährt. Das ist eine g l a t le Unwahrheit. Ich habe keinerlei amtliche Akten in der Hand gehabt und in keine amtlichen Akren Einblick gehabt.
10. Herr Prof. W. erklärt, toeter er noch jener andere Kollege habe „mit dreien Dingen . allo mit dem Hinaustragen der Anklagen gegen I Schnell direkt oder indi.-ekt etwas zu tun gehabt. Wahrscheinlich liegt in diesem Satz — was ja nach dec Argumentationsweise, die mein Gegner sonst I übt. nahe liegt — irgendwie ein Sinn, auf den der Leser nicht sogleich kommen kann. So, wie die Erklärung auf den ersten Blick verstanden werden I muss, stecht sie nämlich in vollem Widerspruch zu Aussagen, die derselbe Herr Professor W. vor sehr glaubwürdigen I Zeugen vor einigen Monaten abge- I geben hat. Wir stehen hier vor einem Rätsel I des Selbst widerspruchL, das keine Swens einfach
Sophisterei k) Und an anderer Stelle: »Gesagt ßobe ich, dass ein Lehrer bemerkt haben will usw." ^diesmal das .ein" nicht gesperrt!). Zwischen | „€ i n LeHrer" und „ein Lehrer" ist doch wohl ein gewaltiger Unterschied! Immerhin, Herr Sch. tritt nunmehr den Rückzug an, wenigstens einen halben, er erflärt zwischenduvch, er sei überzeug t, dass der b e t r. Kollege nicht selbst (auf direktem Wege!) denunziert habe. Das ist das einzige Erfreuliche bei der Sache.
Es bleibt aber noch der indirekte Weg I her Anzeige, an dem Herr Sch. unentwegt fest- I hält. Der Beweisführung entledigt er sich auf die gleiche Weise wie im ersten Artikel, er nennt feine Ramen, lässt vielmehr seine Leser drei ein- | fache Rätsel lösen: „Wer hatte die Rachricht von I den Vorgängen bei der Rathenaufeier in die sczialdemvlratische Versammlung gegeben? Wer I hat die Rotiz betr. Simplizissimusbild in das Darmstädter Blatt gebracht? Woher wusste das ! Gewerkschastslartell von den Vorgängen? (Die Dinge, die zur Untersuchung führten.) Aber meint Herr Sch nicht, dass die Leser, auf die er es abgesehen hat, sofort die Lösung bei der Hand haben? Allerdings eine Doppellosung; denn ent» weder raten sie auf jenen Kollegen oder auf I mich Aber beide Lösungen sind falsch. Ich er- I kläre feierlichst: Weder der eine noch der I andere ha t direkt oder indirekt etwas mit diese n Dingen zu tun gehabt. Ich will Herrn Sch. die richtige Losung andeuten: Es gibt in der Ob^realfchute auch Schäler, ausserdem auch Besucher der Anstalt, die weder Schüler I Noch Lehrer sind.
Zu der weiteren Frage, wer die LandtagS- abgecrdneten der Linken mit Material versehen habe — eine Frage, die mit dec Einleitung der Untersuchung auch rein nichts zu tun hat, da die Landtagsverhandlängen erst nach der Untersuchung stattfanden —, bemerke ich nur: So I wenig der Protokollführer bei der Untersuchung 1 berechtigt war, Herrn Sch. Einblick in die amtlichen Üntersuchungsakten zu gewähren, so sehr batten Vir das Recht, die Vorkommnisse nach der Untersuchung mit unseren Parteigenossen zu besprechen.
Ganz übel aber sind die weiteren dunklen | Andeutungen in bezug auf die Gegner, Andeu- I Lungen, die geeignet sind, diese Personen von | vrrnherein zu diskreditieren. Herr Sch sagt, er I habe „unter grosser Schonung" mancher Gegner I des Direktors geschrieben, und meint an anderer Stelle, es sei schonender für die Gegenseite, wenn die Bekanntgabe des Inhalts der obenerwähnten. von Kollegen unterzeichneten Schriftstückes unterbliebe. Ich kann nur sagen: He aus mit diesem Flederwisch! Was wir in dem Verfahren getan haben, braucht das Licht der Oeffentlichckeit nicht zu sch- u>n. EL fei aber gleich hier gesagt, dass <tu<b in diesem Fall die Regie ung die Hand« | sungsweisc des angegriffenen Lehrers vollständig j gebilligt hat. Die Dinge. die hier gemeint sind, haben mit dem Verfahren auch gar nichts za tun, dem Hineintragen in die Oefsentlichkeit fehlt jedes sachlich» und sittliche Motiv.
Die Frage, wie es gemacht worden ist, löst sich auf die natürlichste und ehrenhafteste Weise. Es ist nichts von langer Hand vorbereitet und es ist nicht denunziert worden. Behauptungen dieser Art gehen zurück auf Ausstreuungen der politischen Gegner, unter deren Dann Herr Sch. steht. Ich möchte aber noch die Frage stellen: Ist sich Herr Sch. bewusst, als was er die Männer, die die Entscheidung getroffen haben — einstimmig, mit Einschluss der rechts stehenden Herren — vor der Oefsentlichkeit hinstellt, wenn er sagt, dass sie das Urteil auf Grund von haltlosen, künstlich gewendeten Anschuldigungen gefällt habeR?
Damit aber dem blutigen Emst auch daS heitete Satirspiel nicht fehle, schlachtet Herr Sch zum Schluss noch das „Edikt von 1920“ gegen mich aus. Ist er wirklich nicht auf die Vermutung gekommen, dass hier ein Druckfehler (vielleicht auch ein Schreibfehler) vorliegt und natürlich das Edikt von 1820 gemeint war? Das Edikt, auf Grund dessen seinerzeit Direktor Schiller vom hiesigen Gymnasium wegen einiger Artikel, in denen er die oberste Schulbehörde kritisierte, kurzerhand aus dem Dienst entlassen wurde; das Edikt, das die jetzige Regierung im Falle Schnell nicht anwenden wollte. Wozu also der ganze Aufwand sittlicher Entrüstung?
Der von Herrn Prof. Schian unternommene Ansturm gegen die feste und sichere Position der Regierung, wie gegen einzelne Personen, mit un» zulänglick»n und nicht einwandfreien Mitteln unternommen, ist vor dem ehernen Wall der Tatsachen zusammengebrochen; diesem Urteil wird sich jeder prüfende und selbständig urteUenSe Leser anschliehen müssen. Da zur Sache selbst von meiner Seite alles gesagt ist. kann ich meine Aufgabe als beendet an sehen.
Wir geben diese weitläufigen, fo wenig mit der Raumnot der Presse rechnenden Ausführungen nur darum wieder, weil wir falschen Ausstreuungen begegnen wollen, als gelangten die Verteidiger der hessischen Schulpolitik bei uns nicht hinreichend zu Worte. Der Eindruck befestigt sich nur: Die Massregelung Schnells ist wahrhaftig kein Ruhmesblatt der hessischen Regierungspolitik. Selbst- rerständllch könnte Herr Prof. Ö. vr. S ch i a n beanspruchen, auf die Darlegungen seines Gegners noch einmal au antworten, und um die Schluhauseinandersetzung nicht weiter zu | verschleppen, haben wir ihm Gelegenheit ge- ' geben, zu der vorstehenden Veröffentlichung mit möglichster Kürze Stellung zu nehmen. Herr Prof. Ö. vr. S ch i a n schreibt:
Der Ton, den Herr Prof. W. anschlagt, ist von dec Art, dass es für jemanden, der auf sich hält, grösster Selbstüberwindung bedarf, um zu antworten. Zudem würde es vieler Spalten bedürfen, um alle Me unglaublichen Argumentationen des Herrn Prof. W. richtigzustellen. Aber eine Anzahl sachlicher Feststellungen ist notwendig; und ich will mich der Ausgabe nicht entziehen, diese Feststellungen zu machm.
1. 3d> hatte wörtlich gesagt: „Die Untersuchung gegen ihn (Schnell) hat unter dem Zeichen „Massnahmen zum Schuh der Republik', gestanden. Herr Pros. W sagte dagegen wörtlich: „Es ist falsch, dass diese Untersuchung unter /bem Zeichen „Massnahmen zum Schuh der Republik" gestanden habe." Ich brachte den schlagenden Beweis für meine Behauptung. Jetzt erflärt er selbst, dass die Untersuchung unter dem Gesichtspunkt der Republik gestanden habe; aber es gewinnt es nicht über sich, einzugestetzen, dass
arbeitet über 25 Jahre kommt hiermit auf 238
Praktisches
lMt»c
Man achte genau auf den Namen MAGGI.
niL stehenden Lehrlinge den
Teuerung-»
SuppenaHikeh
MAGGI8 Würze in Flaschen, MAGGI8 Suppen in Würfeln, MAGGI8 Fieischbrühwürfel.
berg sollen den Detriebsarbettem über 21 Jahre vom 4. bis 16. Dezember 280 Mk. und vom 18. bis 31. Dezember 310 Mk. Stundenlohn zahlen statt zuvor vom 20. Rovembec bis Aum 2. Dezember 162 Mk., und die übrigen Löhne In demselben Verhältnis erhöhen.
Dem Deutschen Textllarbeiterverband und dem Arbeitgeberverband für die Kreise Alsfeld und Lauterbach schlug der Schlichtungsausschuh Erhöhung dec Lohne der zweiten Rovemberhälfte um Z0 v. H. ab 1. Dezember und um weiters 15 v. H. für die Zeit vom 16. bis 31. Dezember vor. Dec Akkordgiundlohn der Arbeiter soll von 8 auf 40 Mk erhöht werden. Die Arbeiterinnen sollen 70 v. H. der Acbeiterlöhne erhallen. Ihr Grundlohn soll 28 Mk. betragen. Dem Antrag, ein festes Verhältnis der jeweiligen Lohnsätze dec tariflichen Altersklassen zum Spihenlohn aufzustellen, gab dec Schlich ung Zauss chuh nicht statt.
Verhandlung vom 14. Dezember.
Die Gailschen Tonwerke In Giesse« und die Tonwerke Abend st ern und Hütten-
Weihnachtsgeschenk!
MAGGI*
Verhältnissen entsprechend dahin aufMbessern, dass mit Wirkung vom 1. Dezember 1922 folgende Vergütungen je Stunde gewährt werden: An die Werkstatttehrlinge im erften Lehrjahre 18 Mk., im 2 Lehrjahre 25 All. und im 3. Lehrjahre 30 Mk. und an die Gtehereitehrlinge 22 Mk.. 129 Mk. und 34 Mk." — Der Vorsitzende verhängt«: gegen die Antragsgvgner je 100 Mk. Ordnungsstrafe wegen unentschuldigten Ausbleibens.
Die Gummiroarenfabrik Poppe u. Co. in Giessen 'batte were i Arbeitsmangels einer Arbeiterin vH ne vorherige Arbeitsstreckung gekündigt. Der Schsichtungsausschuss gab dem Einspruch der Arbeiterin nach der Demobilmachungs- Verordnung und nach dem Betriedsrälegesch stall.
Den Kundigungseinspvuch eines Schlossers des Sägewerks I. Himmelsbach in Ridda erklärte er für unzulässig, denn der Antragsteller hatte das Arbeitsverhaltnis selbst ausgelöst.
In einer wrtteren Kündigungssache einigten sich die Streilleile vor dec Verhandlung.
In der Antragssache einiger Arbeiter in Ober-Schmitten gegen Len Holzhauerausschuss bei der Oberförsterei Ridck>a wegen ihrer Zulassung zur Holzhauerei, erflärte sich der Schlichtungsausschuss, nachdem in der Verhandlung feine Verständigung zustande gekommen war, für unzuständig, denn es handelte sich um eine Streitigkeit zwischen Arbeitnehmern.
Verband von Erwerbs- und WirLschasts - Genossenschaften der Provinz Oberhessen.
(Eigener Bericht des „Giess. Anz.") Giessen, 14. Dezember.
3n Anwesenheit zahlreicher Vertreter der im Verbände zusammengeschlossenen Genossen- schaften fand heute im „Hotel Hindenburg" unter Ser Leitung des Verbandsdicektors, Rektor Knaus-Giessen, der 32. Derbandstag
VerbandSdirektor Knaus betonte in seiner Degrühungs rede, unsere Zeit brauche das nvssenschastswesen nötiger denn je Wenn es im Drange dieser Zeit nicht zugrunde gehen solle, feien auch für die Zukunft vor allen: drei Dinge nötig: nimmeimübe Arbeitsfreudigkeit, damit die Genossenschasten ihren Platz würdig aussüllen könnten; nüchterne Selbstbeurteilung, damit man voll und ganz seine Pflicht tun könne; und die Kraft des Höchsten in der Höhe, ohne die toir Menschen nichts auszuführen vermögen.
Der Jahresbericht für 1922 liess erkennen, Lass dem Verband zur Zell 3! Genossenschaften angeboren; davon find 20 Kreditvereine, Vor- schussvereine und Darlehenskassen, 11 Konsum- Vereine. Die Rechnungsablage für 1921 wies 5139,97 Mk. Einnahmen und 4809.37 Mk. Ausgaben dec Verbandskasse aus; der Vortrag auf die Rechnung für 1922 belief sich also aus 330,60 Mk.
In längerer Aussprache befasste man sich mit der Frage des gemeinsamen Bezugs der notwendigsten Fvcmularien und beschloss, nachdem namentlich derDerbandsdirektor Knaus und der Verbandsrevisor Will-Giessen die grossen Vorteile des gemeinsamen Formularbezugs überzeugend dargelegt hallen, dass bis zum I. April 1923 jede Kasse dem Derbandsvorstand melden soll: welche Formulare sie benötigt (Muster cinsenden). wieviel davon noch vorhanden sind und wie hoch dec ungefähre Hahresbedars
Mark Stundenlohn.
In den Antragsfachen des Deutschen Metall- atbeiterberbanbe8 Ire jen Regelung der Lehrlings- frztgütungen bei der Wertzcuzmaschinensabrik Hehligenstaedtu. To. und bei ter optischen Werkstätte Franke u. C o. In G festen war am 23 Rovernber 1922 kein Schiedsspruch zustande gekommen. Aus Antrag deS SteatSkommsisars für die wirtschaftliche Demobilmachung in Hessen hatte der Geschäftsführer des SchlichtungsauSsch-usses neuen Termin anbeixmmt. Durch den Arbeitgeberverband bestritten die AntragSgegner die Berechtigung des Staatskommiffars, ihre Ladung zu einem neuen Termin unter Androhung einer Geldstrafe zu veranlassen, denn durch die Verhandlung vom 23. Rovember 1922 fei das Verfahren zu Ende gewesen. Sie verweigerten deshalb die Teilnahme an der Verhandlung. Der Schlichtungsausschuss erliess folgenden Beschluss: „1. Vor Erlass eines förmlichen Schiedsspruches bezüglich der befteC-euben Lehrverträge muh mit Rücksicht auf die Stellungnahme der für die Verbindlichkeitserklärung zuständigen Stellen, auf die ergangenen Entscheidungen und die Verhandlung vom 23. Rovember 1922 abgesehen werden. 2. Für die noch abzuschliessenden Lehrverträge wird eine tarifvertragliche Regelung, etwa nach dem Vorbild der für die kaufmännischen Lehrlinge in der Industrie und im Kleinhandel in Giessen getroffenen Abmachungen, für zulässig erachtet. 3. Im übrigen wird Den Beteiligten vorgefchkagen, die Aufwandsentschädigung der schsn Im Lehrverhält-
an diesen Formularen ist.
Eine Dienstanweisung für Vorstand und Aufsichtsrat, deren Entwurf eine längere Debatte auslöste, soll zunächst in einigen Exemplaren für jede angefchlossene Genossenschnft vom Derbandsvorstand beschafft und den Genossenschaften zur Prüfung und Gntsch'ussfassung zugestesll werden. Auf dem nächstjährigen Verbandstag will man
komm« von 79.90 auf 152.90 un'O 168.40 ML tiefe CmpfeStung aufs wärmste 6 ; [ol/angeftreSt ®ie
tixroen, a, i x;uiiuar U21 uoecail «m 'Jkw 18' Ar Landkrankenka,fe lüt den
^950™. 3ÄÄ.0"CT'M ’ ""etterverband betreten, erklärte er für un- bie &Äbe^oÄf^ 3n aAl »eiteren eafen einlfften sich Sie
ÖÄ « ”6ne öffentliche Derhanüknng.
nen feine Ansicht durch Rundschreiben Mitteilen, I -----------
LrL?Lm'Es^ck ka^a^1 «>'» Amtsvcrkünvigunasblatt.
effanten Aussprache, dah man die Beamten der I •• Das AmtSverkündfg ungsblatt Kassen auch enlsprechend der hohen Bedeutung Qtr. 124 vom 15 Dezenrber enlhält: Tilgung dec ihrer Tätigkeit besolden müsse. I 3'/chrozentigen Anleihe Der Provinz Ooerhessen.
Drei Docträge des Derbandsrevisors Will- I Gebühren der Schornsteinfeger. Zeue^iisaoschrnf- Giessen begegneten grösstem Inter'ske. Sie be» ten. Einkommensteuer vom Arbeitslohn. Kampf la decken fo g n >e Themata: W:e müsse , Kon um- gegen Alkohol und Rikolin. Reisekostenverord- vereine bila.idieren ? Eintommenil^u^rireie Spar- I nung. Desch'idigungen an O&ftbaumcn. 3nlani>- Prämien-Einlagen. Reue Gmnahme-Quellen für [egitimlerung ausländischer Arbeiter. Gebühren die Genossenschaften. In allen Referaten gab der der Bauschätzer in Brandversicherungsangelegen- Vortragende, der zur Auskunfterteilungen bereit Hellen Umlagen der Hessische Landwrrtschafts- ist, eine Fülle sehr wertvoller Fingerzeige, deren fammer. Erwerbslofenfürsorge für erwerbslose Befolgung den Genossenschaften von grossem Vor» Bauarbeiter. Viehseuch.m. Dienstnachrtchten. SvlD» teil fein wird. Die Aussprache zeigte, dass die stei.einigung Treis a. d. Lda. und Gruinngen. Aus- Anregungen des Redners allseitig auf sehr frucht- stellung von Wandergewerbescheinen. Beschmreren baren Boden gefallen waren. Ramentlich den von Gebäuden usw.
Aufklärungen über die neuen Ginnahmemöglich- ---------
feiten der Genossenschaften schenkte man natur- cx1(n
gemäss die allergrösste Beachtung. Dankbare An- 5tlTa)e UTtO Z>a)U!Ce
erfennung der Hörer bekundete sich Im Anschluss •• Erledigte S chu Ist et len. (SrTebtgt an die Referate. n^: eine Lehrerinstelle für eine kath. Lehrerin
Die turnusgemäh ausscheidenden Vorstands- an Volksschule zu Kelsterbach, Kreis Mitglieder A l b a ch - Daubringen und Rahn- G^^Gerau. Woh-irung für eine ßefyrertn ohne Kirchgöns wurden einstimmig durch Zuruf wieder- ebenen HauShalt kann bes<ch.ifft werden; eine gewählt. Der nächstjährige Derbandstag soll Lehi^erstelle an der Volksschule zu Sprend- wieder in Giehen stattsinden. l i n g e n, Kreis Offenbach. Bewerber müssen sich
.. , , . I zur cklebernahme des cklnterrtchtes in sittlicher
Sam Lebenskunde, der für Kinder konfessionsloser
iSchlichtUNgHausschtts; ver Provinz Ellern (Fieidenker-Dund) eingerichtet werden soll, Obcrhcsscn. bereit erflären.
DechandluTvg vom 12. Dezember. • Aus dem Dekanat Grünberg. 14.
DaS Asphaltierpeschäft K. Aübsamen in Dez. Am Sonntag finden In den meisten (Mnein- Giessen soll die Löhne, die für die Zeit vom den unseres Dekanats die Wahlen zum Lan- 20. Rovember bis 2. Dezember 1922 galten, ab deskirchentag statt. Um alter Part et- 4. Dezember um 60 v. H. erHöhen. Der Hilfs- zerrt senheit die Opitze zu biet en, hat
■" ~ ' - " ' ' man sich auf einen einheitlichen Vor
schlag geeinigt. Als weltlicher Abgeordneter ist Lehrer Herber- Saaten vor-geschlagen, da der sei.herige Abgeordnete, Bürgermeilter Ra n ft in Grünberg eine Kandidatur a b let>n L Al« geistlicher Abgeordneter für den DekanatS- bezirk Grün berg-Schotten ist Pfarrer Georgi- Ermenrvd aufgeftollt. _________
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