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Mus dem AmtWerkündigungsblatt.

* Das Amtsverkündigungsblatt Dr 115 vom 14. November enthält: Gebühren der Schornsteinfeger. Dchulausflüge. Ausgabe von Notgeld durch die Proviw; Oberhessen. Wahl des Reichspräsidenten Gebühren für Aushauer: hier: in den Landgemeinden des Kreises Gießen. Grün^ düng einer Tapezierer- und Sattlerzwangsmnung für die Stadt und den Kreis Gießen. Ernkommen-- sleuerantelle der Gemeinden für 1922 lDal^= arbeiten Düngungsvecsuche auf Schulvecsuchs- feldern. Höchstpreise für Wehl und Brot. Aus­nahme der taubstummen Kinder in dre Taub­stummenanstalten des Landes. Feldbereungung Lindheim Dienstnachrichten.

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Dritte. Der Angeklagte gibt nun za, in seinem Friseurladen an seine Kunden zwar einzelne, je­doch niemals größere Mengen Zigarren verkauft zu haben. Auch wurde bei einer Haussuchung bei ihm ein Kistchen mit etwa 40 Zigarren, darunter drei sog. 20-Mark-Zigarren, gefunden. Er be­gründet deren Vorhanden ein damit, daß er sich die letzteren von den ihm zustehenden Prvbe- oigarren gespart, und daß er sich im übrigen durch Mitnahme kleinerer Mengen über seinen Rauchbedarf hinaus sür das ihm unrechtmätziger- tveise vorenthaltene, tarifmäßig monatlich zu­stehende Kistchen habe schadlos halten wollen. 2n letzterer Hinsicht wird sestens des- Inhabers der Zigarrenfabrik cntschicdM bestritten, mit dem An­geklagten eine Verabredung wegen der Verabfol­gung eines Kistchens 3igarren monatlich getroffen zu haben. Die umfangreiche Beweisaufnahme er­gab zwar eine Reihe schwerwiegender Verdachts­gründe dafür, daß der Angeklagte die gesamten fehlenden Zigarren entwendet habe, allein ein völlig ausreichender Beweis war hierfür nicht zu erbringen. Er wurde deshalb im Zweifel lediglich wegen Entwendung der bei ihm vorgefundenen 40 Zigarren und dec an die Kunden verkauften einzelnen Zigarren, sowie wegen der Entwendung eines an seinen Bruder verkauften vollen, un- banderolierten Kistchens verurteilt. Es wurde des­halb eine Gefängnis st rafevon 3 Wochen gegen ihn ausgesprochen, an deren Stelle jedoch mit Rücksicht aus seine seitherige Unbestraftheit eine Geldstrafe von 315 0 Mk. tritt

4 Reichswehrsoldaten des hiesigen Regiments haben auf der Heimkehr von der Kirch­weihe in Wieseck einen Ladeschaffner, von dem sie sich irrigerweise verfolgt glaubten, mit Faust- und Stvckschlägen. sowie mittels eines Seitengewehres mißhandelt und ihm meh­rere blutendeWunden am Kopf beigebracht Drei von ihnen wurden an Stelle dec an sich ver­wirkten Gesängnisstrafen von 4, 3 und 1 Woche zu Geldstrafen von 2 0 00, 10 0 0 und 5 0 0 M k. verurteilt, weil das Gericht der Heberzeugung war, daß der Strafzweck bei ihnen auch durch Geldstrafen erreicht werden könne. Der vierte Sol­dat dagegen, der am wenigsten beteiligt war, kam mit einer Geldstrafe von 200 Mk. davon.

Ein Althändler sson hier erhielt wegen grober Mißhandlung seiner Ehefrau, die er blutig geschlagen und Wittels seines Stiefels auf die Brust getreten hatte, zwei Wochen Ge- f ü n g n i s., ___________________

Vermischtes.

Millionendiebstahle.

Berlin, 14. Rod. (WTB.) 3n einem Pensionats wurde zwei Argentiniern von einem angeblichen Italiener, der sich ihnen als Dolmetsch anbot, ein Koffer, der für 6 MillionenPesetas enthielt, g e st o h° l e n. Ein Helfershelfer des angeblichen Dol­metschers wurde der Teilnahme verdächtig festgenommen. Der eigentliche Täter wurde auf dem Lehrter Bahnhofe verhaftet und räumte nach einigem Leugnen den Diebstahl ein. Ein Teil der Beute wurde in der Hasen­heide wieder aufgefunden, wo der Dieb sie vergraben hatte.

Berlin, 14.-Nov. (WTB.) Ein junges Mädchen, das sich bei einem Ehepare in der Nachvdstraße eine Stellung als Kinderfräu- lein verschafft hatte, hat während eines Aus­ganges des Ehepaars einen Koffer mit 2000 Dollar, einem Brillantring, Wäsche und Kleidern, zusammen im Werte von 20 Millionen Mark, entwendet. Ein junger Mann hat den Koffer mit einem Auto fortgeschafft.

Fliegerabsturz. Drei Mann tot

Paris, 14. Nol>. (WTB.) Aach einer HavaSmeldung aus Le Bourget ist bei einem Flugwettbewerb der Flieger Poir4 mit zwei Monteuren tödlich abge­stürzt.

DaS Erdbeben in Chile.

Valparaiso, 14. Nov. (Wolff.) Zu dem Erdbeben in Chile wird noch mit­geteilt: Auch in Valparaiso hat ein stärkerer Erdstoß die Bevölkerung er­schreckt, aber in der Stadt keinen großen Scha­den angerichtet. Aus Tocopilla in Nord- chile wird ähnliches gemeldet. Nähere Nach­richten fehlen aus dem Zentrum des Erd­bebens, der Gegend von Coquimbo-La Serena. Es handelt sich um ein tektonisches Beben, das in östlicher Richtung des Stillen Ozeans anscheinend die Küste nördlich von Co­quimbo-La Serena getroffen hat.

Kannen. Das Chemische UntersuchungSamt stellte fest, daß in den fraglichen Kannen aus je 100 Teile Much 72 bzw. 84 bzw. 97 Teile Wasser kamen. Also ein unerhörter Wasserzasatz, der nur vor­sätzlich hat zugesctzt werden tonnen. Das Schöffen­gericht Altenstadt hatte die Wilhelm Schau­bach Ehefrau geb. Velten zu 1 Monat Ge­fängnis und 5000 Mk. Geldstrafe, die Kart Ul­rich III. Ehefrau zu 5 Wochen Gefängnis und 5500 Mk. Geldstrafe und die H e i n r. S ch ö h litt Ehefrau zu 6 Wochen Gefängnis unb 6600 Mk. Gelds!rafe verurteilt. Diese brei Angeklagten, die sämtlich in Nieder-Mockstadt wohnen, waren für die Zubereitung der Milch, die an die Molkerei zu liefern war, verantwortlich. Frau Schaubach hatte sich bei dem Urteil beruhigt; Frau Schöhl hatte ihre zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgenommen. Das Urteil gegen die Frau Ul­rich wurde von der Strafkammer bestätigt unter Verwerfung der Berufung. Die Behauptung der Angeklagten, die Milch müsse von dem Milchsuhr­mann gewässert worden sein, wurde durch eine eingehende Zeugenvernehmung widerlegt. Bei der Strafzumessung wurde die Gewinnsucht nnb die Gemeingefährlrchkeit derartiger Milchfalschungen hervorgehoben.

Schöffengericht.

Gießen, 8. November 1922.

Der der Revision der Bestände einer G r v - ßen-Lindenec Zigarrenfabrik durch Zollbeamte des Zollamts Gießen im August 1921 und Zuli 1922 ergaben sich Fehlbeträge von 1 9 000 und 13000 Zigarren. Die Be­standsaufnahme bei Eintritt eines neuen Terb- habers ergab ein Fehlen von weiteren 10000 Stück. Der frühere Werkmeister der Fa­brik, ein Friseur aus Allendorf a. d. Lumda, ist angeklagt, diese fehlenden Zigarren­mengen gestohlen bzw. unterschlagen zu haben. Er hatte, wie es in Zigarrenfabriken allgemein üblich ist, als Werkmeister das Recht, von den fabrizierten Zigarren täglich nach Derlangrn zu rauchen. Nur von den teueren sog. 20-Ma.l- Zigarren sollte er keine, oder doch wenigstens nicht mehr als eine Probezigarre vom Tausend rauchen dürfen. Diese Zigarren durfte der An­geklagte im Dienst oder auch zu Hause rauchen, er konnte sich seinen Rauchbedarf stets nehmen, jedoch nicht mehr als er selbst rauchen konnte Auch axu-en diese Zigarren nur zu seinem persönlichen Bedarf bestimmt, nicht aber zum Verkauf an

Gießener Strafkammer.

Gießen, 10. Nov.

Der 16jährige Dienstknecht W. H. hat im Frühjahr gemeinsam mit dem 22jährigen Dienst- -necht G.Pr. auf dem Hofgut Ringelshausen der gleichfalls dort bediensteten Marie Z. Klei­dungsstücke und Wäsche im Gesamtwert von etwa 15 000 Mark gestohlen. Beide waren in den Aus- i. ewahrungsraum eingesttegen. Die Mutter des H. ixiite das Diebsgut an sich genommen, obwohl He den Sachverhalt kannte Einen Teil hatte sie bereitö nach auswärts gesandt. Als sie ein wei­teres Paket zur Post geben wollte, wurde sie ab» gefasst. Das Schöffengericht Nidda hatte den iur geu H. zu 3 Monaten und 2 Wochen Gefängnis, den Pr. zu 9 Monaten Gefängnis wegen schweren Diebstahls verurteilt. Frau H. war zu 10 Mona­ten und 1 Woche Gefängnis und fcu 5 Jahren Ehr­verlust öerurteilt worden. Nur die Letztere hatte Berufung eingelegt. Die Strafkammer verurteilte gleichfalls wegen Hehlerei, erkannte jedoch ledig­lich auf 7 Monate Gefängnis und sah von Ehr­verlust ab Berücksichtigt war dabei, daß die An­geklagte noch nicht vorbestraft war. Straf­erschwerend muhte jedoch wirlen, daß die Be­stohlene durch jahrelange Arbeit sich ihre Sachen erworben, und daß die Angeklagte als Mutter die Diebereien ihres Sohnes unterstützt hatte.

Am 28. März wurden in L> be r - M o ck st a d t auf dem Milchsuhrwerk der Dauernheimer Mol­kerei mehrere Kannen mit Milch beanstandet, die von Ni^)er-Mockstädter Lieferanten stammten. Der Laktodezimeter, den der Gendartn in die Milch ein- setzte, fiel sofort aus den Boden der betreffenden

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