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*• Das Amtsverkündigungsblatt Dr 115 vom 14. November enthält: Gebühren der Schornsteinfeger. Dchulausflüge. Ausgabe von Notgeld durch die Proviw; Oberhessen. Wahl des Reichspräsidenten Gebühren für Aushauer: hier: in den Landgemeinden des Kreises Gießen. Grün^ düng einer Tapezierer- und Sattlerzwangsmnung für die Stadt und den Kreis Gießen. Ernkommen-- sleuerantelle der Gemeinden für 1922 lDal^= arbeiten Düngungsvecsuche auf Schulvecsuchs- feldern. Höchstpreise für Wehl und Brot. Ausnahme der taubstummen Kinder in dre Taubstummenanstalten des Landes. Feldbereungung Lindheim Dienstnachrichten.
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Dritte. Der Angeklagte gibt nun za, in seinem Friseurladen an seine Kunden zwar einzelne, jedoch niemals größere Mengen Zigarren verkauft zu haben. Auch wurde bei einer Haussuchung bei ihm ein Kistchen mit etwa 40 Zigarren, darunter drei sog. 20-Mark-Zigarren, gefunden. Er begründet deren Vorhanden ein damit, daß er sich die letzteren von den ihm zustehenden Prvbe- oigarren gespart, und daß er sich im übrigen durch Mitnahme kleinerer Mengen über seinen Rauchbedarf hinaus sür das ihm unrechtmätziger- tveise vorenthaltene, tarifmäßig monatlich zustehende Kistchen habe schadlos halten wollen. 2n letzterer Hinsicht wird sestens des- Inhabers der Zigarrenfabrik cntschicdM bestritten, mit dem Angeklagten eine Verabredung wegen der Verabfolgung eines Kistchens 3igarren monatlich getroffen zu haben. Die umfangreiche Beweisaufnahme ergab zwar eine Reihe schwerwiegender Verdachtsgründe dafür, daß der Angeklagte die gesamten fehlenden Zigarren entwendet habe, allein ein völlig ausreichender Beweis war hierfür nicht zu erbringen. Er wurde deshalb im Zweifel lediglich wegen Entwendung der bei ihm vorgefundenen 40 Zigarren und dec an die Kunden verkauften einzelnen Zigarren, sowie wegen der Entwendung eines an seinen Bruder verkauften vollen, un- banderolierten Kistchens verurteilt. Es wurde deshalb eine Gefängnis st rafevon 3 Wochen gegen ihn ausgesprochen, an deren Stelle jedoch mit Rücksicht aus seine seitherige Unbestraftheit eine Geldstrafe von 315 0 Mk. tritt
4 Reichswehrsoldaten des hiesigen Regiments haben auf der Heimkehr von der Kirchweihe in Wieseck einen Ladeschaffner, von dem sie sich irrigerweise verfolgt glaubten, mit Faust- und Stvckschlägen. sowie mittels eines Seitengewehres mißhandelt und ihm mehrere blutendeWunden am Kopf beigebracht Drei von ihnen wurden an Stelle dec an sich verwirkten Gesängnisstrafen von 4, 3 und 1 Woche zu Geldstrafen von 2 0 00, 10 0 0 und 5 0 0 M k. verurteilt, weil das Gericht der Heberzeugung war, daß der Strafzweck bei ihnen auch durch Geldstrafen erreicht werden könne. Der vierte Soldat dagegen, der am wenigsten beteiligt war, kam mit einer Geldstrafe von 200 Mk. davon.
Ein Althändler sson hier erhielt wegen grober Mißhandlung seiner Ehefrau, die er blutig geschlagen und Wittels seines Stiefels auf die Brust getreten hatte, zwei Wochen Ge- f ü n g n i s., ___________________
Vermischtes.
Millionendiebstahle.
Berlin, 14. Rod. (WTB.) 3n einem Pensionats wurde zwei Argentiniern von einem angeblichen Italiener, der sich ihnen als Dolmetsch anbot, ein Koffer, der für 6 MillionenPesetas enthielt, g e st o h° l e n. Ein Helfershelfer des angeblichen Dolmetschers wurde der Teilnahme verdächtig festgenommen. Der eigentliche Täter wurde auf dem Lehrter Bahnhofe verhaftet und räumte nach einigem Leugnen den Diebstahl ein. Ein Teil der Beute wurde in der Hasenheide wieder aufgefunden, wo der Dieb sie vergraben hatte.
Berlin, 14.-Nov. (WTB.) Ein junges Mädchen, das sich bei einem Ehepare in der Nachvdstraße eine Stellung als Kinderfräu- lein verschafft hatte, hat während eines Ausganges des Ehepaars einen Koffer mit 2000 Dollar, einem Brillantring, Wäsche und Kleidern, zusammen im Werte von 20 Millionen Mark, entwendet. Ein junger Mann hat den Koffer mit einem Auto fortgeschafft.
Fliegerabsturz. — Drei Mann tot
Paris, 14. Nol>. (WTB.) Aach einer HavaSmeldung aus Le Bourget ist bei einem Flugwettbewerb der Flieger Poir4 mit zwei Monteuren tödlich abgestürzt.
DaS Erdbeben in Chile.
Valparaiso, 14. Nov. (Wolff.) Zu dem Erdbeben in Chile wird noch mitgeteilt: Auch in Valparaiso hat ein stärkerer Erdstoß die Bevölkerung erschreckt, aber in der Stadt keinen großen Schaden angerichtet. Aus Tocopilla in Nord- chile wird ähnliches gemeldet. Nähere Nachrichten fehlen aus dem Zentrum des Erdbebens, der Gegend von Coquimbo-La Serena. Es handelt sich um ein tektonisches Beben, das in östlicher Richtung des Stillen Ozeans anscheinend die Küste nördlich von Coquimbo-La Serena getroffen hat.
Kannen. Das Chemische UntersuchungSamt stellte fest, daß in den fraglichen Kannen aus je 100 Teile Much 72 bzw. 84 bzw. 97 Teile Wasser kamen. Also ein unerhörter Wasserzasatz, der nur vorsätzlich hat zugesctzt werden tonnen. Das Schöffengericht Altenstadt hatte die Wilhelm Schaubach Ehefrau geb. Velten zu 1 Monat Gefängnis und 5000 Mk. Geldstrafe, die Kart Ulrich III. Ehefrau zu 5 Wochen Gefängnis und 5500 Mk. Geldstrafe und die H e i n r. S ch ö h litt Ehefrau zu 6 Wochen Gefängnis unb 6600 Mk. Gelds!rafe verurteilt. Diese brei Angeklagten, die sämtlich in Nieder-Mockstadt wohnen, waren für die Zubereitung der Milch, die an die Molkerei zu liefern war, verantwortlich. Frau Schaubach hatte sich bei dem Urteil beruhigt; Frau Schöhl hatte ihre zunächst eingelegte Berufung wieder zurückgenommen. Das Urteil gegen die Frau Ulrich wurde von der Strafkammer bestätigt unter Verwerfung der Berufung. Die Behauptung der Angeklagten, die Milch müsse von dem Milchsuhrmann gewässert worden sein, wurde durch eine eingehende Zeugenvernehmung widerlegt. Bei der Strafzumessung wurde die Gewinnsucht nnb die Gemeingefährlrchkeit derartiger Milchfalschungen hervorgehoben.
Schöffengericht.
Gießen, 8. November 1922.
Der der Revision der Bestände einer G r v - ßen-Lindenec Zigarrenfabrik durch Zollbeamte des Zollamts Gießen im August 1921 und Zuli 1922 ergaben sich Fehlbeträge von 1 9 000 und 13000 Zigarren. Die Bestandsaufnahme bei Eintritt eines neuen Terb- habers ergab ein Fehlen von weiteren 10000 Stück. Der frühere Werkmeister der Fabrik, ein Friseur aus Allendorf a. d. Lumda, ist angeklagt, diese fehlenden Zigarrenmengen gestohlen bzw. unterschlagen zu haben. Er hatte, wie es in Zigarrenfabriken allgemein üblich ist, als Werkmeister das Recht, von den fabrizierten Zigarren täglich nach Derlangrn zu rauchen. Nur von den teueren sog. 20-Ma.l- Zigarren sollte er keine, oder doch wenigstens nicht mehr als eine Probezigarre vom Tausend rauchen dürfen. Diese Zigarren durfte der Angeklagte im Dienst oder auch zu Hause rauchen, er konnte sich seinen Rauchbedarf stets nehmen, jedoch nicht mehr als er selbst rauchen konnte Auch axu-en diese Zigarren nur zu seinem persönlichen Bedarf bestimmt, nicht aber zum Verkauf an
Gießener Strafkammer.
Gießen, 10. Nov.
Der 16jährige Dienstknecht W. H. hat im Frühjahr gemeinsam mit dem 22jährigen Dienst- -necht G.Pr. auf dem Hofgut Ringelshausen der gleichfalls dort bediensteten Marie Z. Kleidungsstücke und Wäsche im Gesamtwert von etwa 15 000 Mark gestohlen. Beide waren in den Aus- i. ewahrungsraum eingesttegen. Die Mutter des H. ixiite das Diebsgut an sich genommen, obwohl He den Sachverhalt kannte Einen Teil hatte sie bereitö nach auswärts gesandt. Als sie ein weiteres Paket zur Post geben wollte, wurde sie ab» gefasst. Das Schöffengericht Nidda hatte den iur geu H. zu 3 Monaten und 2 Wochen Gefängnis, den Pr. zu 9 Monaten Gefängnis wegen schweren Diebstahls verurteilt. Frau H. war zu 10 Monaten und 1 Woche Gefängnis und fcu 5 Jahren Ehrverlust öerurteilt worden. Nur die Letztere hatte Berufung eingelegt. Die Strafkammer verurteilte gleichfalls wegen Hehlerei, erkannte jedoch lediglich auf 7 Monate Gefängnis und sah von Ehrverlust ab Berücksichtigt war dabei, daß die Angeklagte noch nicht vorbestraft war. Straferschwerend muhte jedoch wirlen, daß die Bestohlene durch jahrelange Arbeit sich ihre Sachen erworben, und daß die Angeklagte als Mutter die Diebereien ihres Sohnes unterstützt hatte.
Am 28. März wurden in L> be r - M o ck st a d t auf dem Milchsuhrwerk der Dauernheimer Molkerei mehrere Kannen mit Milch beanstandet, die von Ni^)er-Mockstädter Lieferanten stammten. Der Laktodezimeter, den der Gendartn in die Milch ein- setzte, fiel sofort aus den Boden der betreffenden
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