Dienstag, 45. August 1922
172. Jahrgang
Abbruch der Londoner Konferenz
Finanznot der Gemeinden und Ueberspannung der
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Mission zu gleichen Teilen gespalten sein. Es werde bei dieser Sachlage darauf hingewiesen, daß sich, seitdem der amerikanische Vertreter den Arbeiten der Kommission nicht mehr offiziell beiwohne, der Brauch eingebürgert habe, die Stimme des Vorsitzenden als ausschlaggebend zu betrachten. Dies würde zur Folge haben, daß die Stimme Dubois, der gleichzeitig französischer Ver-
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Aus dem Reiche.
TeuerungSaktisn der Beamten und Staatsarbeiter.
Laut der „Germania" wurde eine D e - putativ n von Vertretern der Spitzen- vrganisationen der Beamten und Staatsarbeiter in Abwesenheit des erkrankten Reichs- finanzminister Dr. Hermes von Ministerialrat Dr. Kühnemann und Ministerialdirektor von Schrieben empfangen, um über die neuen Teuerungszuschlage zu verhandeln. Den Organisationsvertretern wurde erklärt, daß baldige Teuerungsverhandlungen auch der Ansicht des ReichSfinanzministers entsprächen, und daß die genannten Herren eigens zu diesem Zwecke ihren Urlaub abgebrochen hätten. Aach Einholung der entsprechenden Vollmachten vom Minister Dr. Hermes sollen die Verhandlungen am Donnerstag vormittag 10 Ahr beginnen.
Kohlenbeschlagnahmungen in Berlin.
Das Kvhlenamt der Stadt Berlin hatte, wie die Blätter melden, an drei verschiedenen Stellen Großberlrns etwa 7 0 0 0 Zentner Steinkohlen im Wette von mehr als einer Million Mark beschlagnahmt. Die beschlagnahmten Kohlen werden unverzüglich den städttschen gemeinnützigen Anstalten zur Verfügung gestellt werden.
Schwere Ausschreitungen in Pirmasens.
Die „Vossische Zeitung" bettchtet aus Pirmasens von schwerenAusschreitun- gen der Kommunisten bei der von den sozialisttschen Parteien veranstalteten Verfassungsfeier. Die Kommunisten versuchten die Redner zu stören, wobei es zu einem Handgemenge kam und die Feier geschlossen werden mußte.
London, 14. Aug. (WTD.) Die Konferenz ist an der Reparationsfrage gescheitert. Die Dollkonferenz verhandelt jetzt über die Lage Oesterreichs.
London, 15. Aug. (WTD.) Infolge des Abbruches der Konferenz werden die französischen und die italienische Delegation morgen London verlassen.
London, 14. Aug. (Reuter.) Bevor die Konferenz am Aachmittag zusarmnentrat, versuchte S ch a n z e r das äußerste, um die Mei- nu.igsverschiede. 'fjV'iten zwischen Poincare und L l v h d George zu beseitigen. Sein Vorschlag, die Konferenz um etwa 5 W v chen zu vertagen, wurde von den britischen Vertretern angenommen, aber die französischen Vertreter machten zur Bedingung, daß Deutschland die während dieses Zeitraumes fällig wer-
Gewerbesteuer.
Wir erhalten folgende Zuschrift:
I.
Das Reichseinkommensteuergeseh hat den Gemeinden eine ihrer wichtigsten Steuerquellen genommen, nämlich die Zuschläge zu den staatlichen Emkommensteuersähen. Als Ausgleich hierfür hat jedoch das Landessteuergesetz den Gemeinden ein selbständiges Recht zur Besteuerung von Grundbesitz undGewerbebetrieb eingeräumt mit der besonderen Betonung, daß diese Steuern nach Maßgabe des Bedarfs voll auszunuhen sind. Von diesem Rechte scheinen nun auch die Gemeinden ausgiebigen Gebrauch machen zu wollen. Dies beweist z. D. der Beschluß der Gießener Stadtverordneten-Versammlung vom >28. Juli d. Zs., wonach die Gewerbesteuer von 72 auf 200 Pf. für je 100 Mk. des gewerblichen Anlage- und Betttebskapitals, also fast um das Dreifache, erhöht worden ist. Diese starke Anspannung der Gewerbesteuer hat in den Kreisen von Industrie und Handel die ernstesten Bedenken wachgerufen, weshalb die Handelskammer Gießen als die amtlich berufene Vertretung dieser Erwerbsstände sich öffentlich zur nach- folgenden Betrachtung und Untersuchung genötigt sieht und es der Stadtverordnetenversammlung überläßt, ihren Beschluß einer Aachprüfung zu unterziehen.
Allem voran sei zunächst ganz allgemein das eine festgestellt, daß die Handelskammer und mit ihr Industrie und Handel keineswegs die große Finanznot der Gemeinden verkennen. Die ^Geineindefinanzen föraren heute nicht mehr so klar imb geordnet sein, wie vor dem Kriege, wo die unmittelbare Heranziehung aller Bürger zu 'den Gemeindelasten durch die Einkommensteuer eine Ueberspannung der Ausgaben verhinderte. Das ist eben nach dem Kriege anders geworden: auch in das Finanzgebaren hat der Krieg mit seinen verheerenden Wirkungen störend und hemmend eingegriffen. Die Städte müssen heute mit zu vielen unbekannten Größen rechnen; sie wissen nicht, welche Summen sie aus den ihnen vom Reiche zugebilligten Anteilen aus Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuern zu erwatten haben, sie wissen vor allem nicht, wann das Reich diese fälligen Steuersuminen abliefern wird. An- dMrsetts sind die Ausgaben der Gemeinden für Gehälter, Löhne, Pensionen, Zuschüsse an die gemeindlichen Unternehmungen unaufhaltsam bis ins Ungemessene gestiegen, für welche sie Deckung suchen müssen. Industtte und Handel sind selbstverständlich dazu bereit, an ihrem Teil und im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit an der Deckung dieser Gemeindekosten beizutragen.
Als Steuerquellen sind den Gemeinden in der Hauptsache nur noch die Ertragssteuern, d. h. Grund- und Gewerbesteuer, verblieben, wobei auch unumwunden zugegeben werden soll, daß die Gemeinden auf eine gewisse Ergiebigkeit und Stetigkeit dieser Steuerquellen angewiesen sind.
Wenn somit die Wittschaft, d. h. Handel und Industrie und ihre amtliche Vertretung, bei ihrer Ktttik des kommunalen Finanzgebarens diesen hier nur kurz angedeuteten Schwierigkeiten der Gemeinden volle Gerechtigkeit widerfahren lassen, so dürfen sie billiger Weise auch eine Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Lebensnotwendigkeiten seitens der Gemeindeverwaltungen und der Stadtverordnetenversammlungen erwarten. Dies ist aber leider nicht immer der Fall. Man braucht zunächst nur daran zu erinnern, daß diejenigen Persvnenkreise, welche die Hauptsteuerlast tragen sollen, heute gar nicht oder in ganz unzulänglicher Weise gehört werhen. Es ist eine ganz allgemeine Erscheinung, daß in den städtischen Körperschaften aus Gründen, welche an dieser Stelle nicht erörtert werden sollen, !die Gewerbetteibenden meist in der verschwinden- zden Minderheit sind. Die Wünsche und Anträge
sich in der heutigen Zeit dieses Ausdrucks überhaupt bedienen darf, wird nur durch Steuergerechtigkeit hervorgerufen. Und wie verständ- nisvokl und weitblickend dieses Volksempfinden von der preußischen Regierung eingeschätzt worden ist, beweist die Aovelle zum Kommunal- abgabengeseh vom 20. August 1921, wo im § 54 bestimmt wird, daß die amtliche Vertretung der Steuerpflichtigen gehört werden muß, wenn Zuschläge über 500 Prozent der staatlich veranlagten Realsteuern erhoben werden sollen oder sofern in einer Gemeinde Realsteuern nach besonderen Steuervrdnungen mit veränderlichen Steuersätzen erhoben werden.
Die Ausschaltung der Gewerbetreibenden von jedem Einfluß auf die Gemeindefinanzen und die Aichtanhörung ihrer Berufsvettretung hat nun in der Regel eine Ueberspannung der Steuerschraube zur Folge; dies beweist auch der Beschluß der Gießener Stadtverordnetenversammlung. Der Steuersatz von 200 Pfennigen für je 100 Mk. vom Anlage- und Betriebskapital schießt weit über das berechtigte Maß hinaus. Wenn auch die finanzielle Wirkung auf jede Einzelwirtschaft ziffernmäßig sich heute nicht feststellen läßt, weil die Unterlagen teilweise noch fehlen, so kann gleichwohl schon jetzt ausgesprochen werden, txif) dieser Satz die Tragfähigkeit der gewerblichen Unternehmungen übersteigt. Er konnte in dieser Höhe von der Gemeindeverttetung beschlossen werden, weil einmal das Landessteuer- geseh den Gemeinden ein großes Maß von Autonomie auf dem Gebiete der Besteuerung von Grundbesitz und Gewerbe eingeräumt hat und weil zum andern es unterlassen wyrden ist, eine Begrenzung der Steuer nach oben gesetzlich festzulegen. Wohl hatte.die hessische Regierung in dem Gesetzentwurf betr. die Ausführung zum Landessteuergesetz ursprünglich eine solche Begrenzung nach oben vorgesehen. Hiernach sollten die Steuervorschläge der Gemeinden nur dann die Genehmigung der Ministerien des Innern und der Finanzen finden, wenn die Belastung ausschließlich des vom Staate zu erhebenden Zuschlags zur Gemeindegewerbesteuer den Sah von 90 Pf. für je 100 Mk. des gewerblichen Anlage- und Betttebskapitals nicht übersteigt. Diese Festsetzung des Höchstsatzes der Gemeindegewerbesteuer im Gesetze selbst ist aber entgegen den ausdrücklichen Wünschen der hessischen Handelskammern an dem Widerstände des Landtages gescheitert. Eine Belastung von Handel und Industrie, wie sie der Sah von 200 Pf. darstellt, wird aber auf die Dauer nicht zu tragen fein, weil die notwendige, praktisch aber nicht immer durchführbare Abwälzung der Steuer zu einer erneuten Verteuerung der Lebenshaltung führen muh, weil sie die in unserer Zeit mehr denn je dttngend erforderliche Kapitalbildung erschwert oder ganz verhindert und weil sie schließlich für viele Betttebe die Gefahr der Einschränkung oder gar Stillegung oder auch der Abwanderung nach Gegenden,. wo die Gewerbesteuer niedriger ist, heraufbeschwört. Dabei ist ferner zu beachten, daß doch nicht allein die Gewerbesteuer es ist, welche das Unternehmen belastet, sondern es kommen noch eine ganze Reihe anderer Steuern in Betracht, und nur im engsten Zusammenhänge mit diesen ist die finanzielle Wirkung auch der Gewerbesteuer zu beurteilen.
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tretet und Vorsitzender der Kommission sei, einen Beschluß zugunsten der Aufrechterhaltung der durch die frühere Entscheidung vom 13. 3. 22 be- ’timmten deutschen Zahlungsverpflichtungen herbeiführen würde. Wenn dagegen Deutschland ein Moratorium 0hne Zustimmung der französischen Regierung gewährt wurde, hättediefranzosische, Regierung die von ihr für notwendig^ erachteten Maßnahmensicherbereits ins Auge gefaßt. Poincars sei in diesem" Punkt durch keinen Beschluß der Konferenz gebunden, und die französische Regierung wahre sich ihre volle Handlungsfreiheit. Der Ministerpräsident habe es übttgens abgelehnt, irgendeine Erklärung über sein Vorgehen abzugeben, das er sich für diesen Fall Vorbehalte, solange er nicht seinen Ministerkollegen über die Lage Bettcht erstattet habe. Aber selbst wenn die Stimme des Vorsitzenden nicht ausschlaggebend wäre, würde, auch wenn die übrigen Vertreter für ein Moratorium eintreten, eine Ueberein- timmung des belgischen und französischen Votums in der Reparationskommission juristisch die Ablehnung des Moratoriums bedeuten, da die erforderliche Mehrheit dann nicht zustande tarne und da die Qualttät der Stimmen zugunsten der Aufrechterhaltung des Statusquo ins Gewicht falle.
Ein britischer Kabinettsrat.
London, 14. Aug. Rachmittags 3.30 Uhr fand eine Sitzung des britischen Kabinetts statt, an der alle in London anwesenden Minister teilnahmen.
»ihrer Berussvettretungen werden denn auch als -unliebsame Störung oder gar als Eingriff in die Rechte der Selbstverwaltung empfunden und oft mehr oder weniger unfteundlich zurückgewiesen. In einem Vortrage, welchen der Bürgermeister Dr. Ducerius aus Hannover auf einer Tagung des Vereins für Kommunalwirtschaft und Kommunalpolitik m Stuttgart gehalten hat, ist es von chm als auf die Dauer schlechthin unsittlich bezeichnet worden, wenn 90 Prozent der Gememde- 'fertretec beschließen und 10 Prozent der Vertreter bezahlen sollen. Und es ist in der Tat so, daß Heute in vielen Fällen infolge der politischen Zusammensetzung der Gemeindevertretungen Mehrheiten übet die Gemeindefinanzen verfügen, welche selbst am allerwenigsten zur Aufbringung der Mittel beitragen. Ein solcher Zustand wird mit der Zeit den davpn in erster Linie betroffenen Kreisen und Ständen, selbst wenn die auferlegten Steuern noch mäßig sind, unerträglich, und muß diese Kreise den übrigen Burgern der Gemeinde entfremden. Dies sollte von den Gemeindeverwaltungen ja nicht unterschätzt, sondern vielmehr ernstlich beachtet werden. 5)anoelt es sich doch hier nicht, wie auf einer Gewerbesteuertagung der niedersächsischen Handelskammern in Hannover ein Redner treffend ausgeführt hat, um einen Sturm, der immer einsetzt, wenn jemand Steuern zahlen soll. Rein, es ist das verletzte Volksempfinden, das sich gegen die Steuerungerechtigkeit auflehnt, zu welcher sich die ganze Att des Gewerbesteuerverfahrens heute vielerorts -ausgewachsen hat. Und nicht minder richtig ist es, -wenn derselbe Redner gesagt hat, daß durch ein solches Verfahren auch der Steuererfolg in Frage gestellt wird, denn Steuerfteudigkeit, wenn man
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denden Zahlungen leiste. Schanzer und Lloyd George waren anderer Ansicht, erklärten aber, sie seien bereit, daß die Reparationskommission darüber entscheide, ob Deutschland während dieses Zeitraumes bezahlen solle. Die Franzosen waren damit nicht einverstanden, worauf otc Verhandlungen ihr Ende fanden.
In seiner Schlußrede erklärte Schanzer, daß die Reparationsfrage nicht getrennt von der der alliierten Schulden in Erwägung gezogen werden könne. Die Reuter- melbung schließt: Obwohl die Verhandlungen zu feinem Ergebnis geführt haben, haben sie die Beziehungen der Alliierten doch nicht verschlechtert, was sich aus der Tatsache ergibt, daß nach dem Abbruch der Konferenz Poincare die österreichische Frage mit den übrigen Alliierten besprach.
London, 15. Aug. (Reuter.) Eine amtliche Meldung über den Schluß der Konferenz läßt die Stellung erkennen, in der der Abbruch erfolgte. Lloyd George erfiärte in einer VeSammlung heute früh, Großbritannien fei gewillt: 1. den italienischen Vorschlag auf Vertagung der Konferenz bis Ende des Jahres anzunehmen, 2. die Frage des Moratoriums der Reparationskommission zur Entscheidung zu überlassen, 3. zuzustimmen, daß die bereits vom Garantiekomitee geforderten und von Deutschland angenommenen Garantien sofort angewandt würden, 4. von den alliierten Schuldnern bis zum Ende dieses Zahres keine Zinsen zu fordern.
Die britischen Vorschläge wurden von sämtlichen OTTHierten, ausgenommen Frankreich, angenommen. Poincare erklärte, zu seinem Bedauern könne er dies nicht annehmen. Frankreich nehme den Standpunkt ein, daß ohne neue Garantien Deutschland kein Moratorium gewährt werden könne. Lloyd George erwiderte, er könne der Vertagung der Konferenz ohne Moratorium nicht zu- ftimmen. Die Konferenz habe neue Garantien erörtert in der Annahme, daß das Moratotturn notwendig sei und es scheine (?), sich lür eine Vertagung zu entscheiden, während das Moratorium vollkommen ausgeschlossen sei. Lloyd George betonte. Großbritannien mißbillige die von den französischen Vertretern vorgeschlagenen neuen Garantien nicht aus irgendwelcher Rach- sicht für Deutschland, sondern weil er überzeugt fei, daß diese Garantien ihren Zweck nicht erfüllen würden.
Gutachten der Sachverständigen.
London, 14. Aug. (Reuter.) Der Sach- verständigenausschuh der Konferenz nahm heute nachmittag cm Gutachten an, wonach Deutschland die letzte Rate von 2 Millionen Pfund Sterling zur Begleichung von Privatschulden innerhalb 4 Wochen bezahlen soll. Hierauf soll dem Gutachten zufolge das Abkommen über diese Zahlungen außer Kraft treten. Schließlich empfiehlt das Gutachten, daß die aHüerten Regierungen für die von Deutschland zu leistenden Zahlungen Sonderabmachungen treffen sollen, die der Zustimmung der Reparationskommission bedürfen. Die Konferenz nahm ferner einen Bericht von Theu- n i s und Poincare entgegen, in dem es heißt, sie brächten große Opfer an Grundsätzen für die Sache der Einigkeit der Alliierten.
Eine französische Darlegung.
Paris, 14. Aug. (WTB.) Der Sond«- berichterstatter von H a v a s drahtet folgenoe halbamtliche Rote aus London: Am Mittwoch vormittag werde in Paris der französis ch e Mini st er rat zusammentreten, um die durch das negative Ergebnis der Londoner Beratungen geschasiene Lage zu prüfen. Da die alliierten Regierungen zu keiner Verständigung über die chren Vertretern in der Reparationskommission ; bezüglich der Beantwortung des deutschen Mora- . tottumsgesuches zu erteilenden Anweisungen gelangt seien, werde Poincare dem französischen Dettreter Dubois erneut die Weisung erteilen, ' sich gegen die Gewährung eines Moratoriums auszusprechen. Es sei nicht ausgeschlossen, daß die belgische Regierung ihrem ■ Vertreter eine ähnliche Weisung erteile. Unter I diesen Umständen würden, wenn die englischen und italienischen Delegierten weiter für em Moratorium einträten, die Stimmen in der Kom-
Eine Note der Reparationskommissio«.
Berlin, 14. Aug, Die Reparation^ kommission hat der Kriegslastenkommifsion folgende Rote überreicht:
Entgegen der in ihrem Schreiben vom 16. Juli ausgesprochenen Erwartung steht sich die Kommission nicht in der Lage, vor dem 15. August ihre Entscheidung auf Ihr Memorandum vom 12. Juli mitzuteilen. Sie wird Sie unverzüglich davon in Kenntnis sehen und gleichzeitig die Bestimmung über die Frage der Fälligkeit vom 15. August zu treffen, welche bis zu dieser Entscheidung in der Schwebe bleiben soll.
Paris, 14. August.
(gex.): Dubois, John Bradburh.
Londoner Presseftimmen.
London, 14. Aug. (WB.) Der Zusam- menbruch der Konferenz für die Re- paiationsftage wird in der Abendpresse ausführlich erörtert. Die Blätter betonen, daß die Haltung Poincaräs in der Frage der alliierten Kontrolle über die deutschen Staatsforsten und Bergwerke zum Bruch führte. Lloyd George habe mit der Unterstützung nicht nur der britischen Minister, _ sondern auch der übrigen alliierten Staatsmänner einen äußersten Versuch unternommen, um zu einem Einvernehmen zu gelangen, jedoch ohne Erfolg. Poincare habe sich unnachgiebig gezeigt. Der Abbruch der Konferenz sei als e rn st e G e - fährdung der Entente anzusehen, insbesondere angesichts der äußersten Feindseligkeit und Bitterkeit der französischen Presse bei ihrer Erörterung der btttischen Haltung gegenüber dem französischen Plane. Lloyd George sei äußerst enttäuscht über die Wendung, die die Ereignisse genommen haben. Er habe stets die Schvierig- feiten der Stellung des französischen Ministerpräsidenten eingesehen und habe auf alle Arten versucht, zu einem Kompromiß zu gelangen, das für die Alliierten annehmbar wäre, zu gleicher Zeit aber Pomcarös Stellung nicht gefährden würde.
London, 14. Aug. (WTD.) „Pall Mall and ©lobe“ wirft in einem Leitartikel die Frage auf, ob Frankreich das Signal zum Bruch geben werde und führt aus: Die öffentliche Meinung Englands sei mehr als je von der Unwirksamkeit der französischen Poli- tit und ihrer Schädlichkeit für die allgemeine Wohlftkhrt Europas überzeugt. Die Unordnung, in Europa, die viele Hunderttausende m Großbritannien erwerbslos halte, sei zum großen Teil auf die Haltung Frankreichs zurüchw führen. Frankreich sollte allmählich gelernt haben, daß. selbst die Reparationszahlungen, auf die es so aus sei, niemals erfolgen würden, bevor Maßnahmen angewendet seien, die eine heilsame Wirkung auf die Lage ausübten. Großbritannien werde ftch keiner französischen Politik anschließen, die Entsendung des Gerichtsvollziehers auf die andere Seite des Rheins bedeute, beim dies würde wahrscheinlich den polittschen und wirtschaftlichen Zu-, sammenbruch zur Folge tzaben. Dieser Zusammenbruch werde katastrophale Wirkungen .weit über die Grenzen Deutschlands hinaus ausüben. Wenn Frankreich allein auf ein solches Abenteuer ausgehen sollte, so würde England selbstverständlich jede Verantwortung ablehnen und die Entente würde im wahren Sinne-
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