Ausgabe 
14.10.1922
 
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Eichener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberyeffen)

Zweiter Blatt

i(r. 212

Tatsache einer un.

die Einheitlichkeit beS geistlichen Standes zerrissen. Siner bevorzugten Geist­lichkeit gegenüber hat man den Landpfarrer­stand degradiert. Schlimmer als dessen mate­rielle Zurücksetzung, obwohl diese durch die Zeit- entwickelung auch immer fühlbarer wird, ist die ' ten Behandlung, die viel

Aus dem KapitelVethmann" der Erinnerungen Kaiser Wilhelms II Ereignisse und Gestalten".

amt Erlaubnis des Berlages K. F. Koehler in Leipzig

such war, auch die Kirche zum Schauplatz eines verwildernden Parteikampfes zu machen.

Die .jetzt gebildeten Gemeindevertretungen haben nun nach unserer neuen hessischen Kirchen­verfassung eine bedeutsame Aufgabe. Sie nicht mehr die Dekanatstage wählen die Abgeord­neten zu dem Landeskirchenlag. Wenn nun in verständlicher Absicht der Versuch gemacht wird, auch diese Wahl aus dem öffentlichen 3nter* efse zu rücken, so ist das ein verhängnisvoller Irrtum. Bor ihm mühte schon eine sachliche Beurteilung der letzten Landessyaode behüten. Dieser ist ganz gewih das Zeugnis auszustellen, dah sie fleihig und ausdauernd eine grobe Ar­beitsfülle geleistet hat. Die lange Tagungszeit und die langen Sitzungen beweisen es. 2lber damit ist auch das berechtigte Lob schon zu­erkannt. Das Resultat des aufaewandten Fleißes ist nicht in gleicher Weise zu toben. Es lag an der parteizerrissenen Zusammensetzung der letzten Synode, dah unsere neue Kirchenverfassung ein Kompromihwerk blieb, das schließlich keinen recht befriebigte. Die Verhandlungen sanken bisweilen auf die zweifelhafte Höhe eines beschämenden Kuhhandels, einer Konzessionsmacherei, in der sich Führer, die anfangs sehr auf ihrem Prinzip standen, zu der ganz unlutherischen Art hnrreißen liehen:Sier stehe ich ich lärm auch anders". Man erinnere sich zum Beweise für das Gesagte an die Verhanblunyen über die Kirchenregierung, über den Landesblschof, seinen Titel, über die Zahl der Superintendenten usw. Hier muh die Aufgabe der Träger des Wahlrechts, der Kirchen­gemeindevertretungen, es sein, dah der neue Lan­deskirchentag aus Abgeordneten besteht, die sich wirklich von höheren und höchsten Gesichtspunkten leiten lassen, bei denen natürlich unter Wah­rung 'ihres theologischen und kirchenpolllischen Standpunktes Gewähr dafür geboten ist, dah sie nicht den Hieg ihrer Partei mit dem Wohle der Landeskirche verwechseln. Es soll damit keiner

Kirchengemeindevertretung und Landeskirchentag.

Ein vberhessischer Landpfarrer schreibt unS:

Die Wahlen zu den evangelischen Kirchen- gemeinbeDertrctungen sinb vollzogen. Sie fanben in den weitaus meisten Fällenunter Ausschluh der Oeffentlichkeit" statt. Fast in allen Gemeinden ging mir ein Wahlvorschlag ein, so bah die auf ihm Borgeschlagenen ohne besonderen Wahlakt als gewählt gelten. Es ist völlig ver­kehrt. obwohl bas so öfter beliebt wirb, biefe Tatsache alskirchliche Interesselosigkeit" zu beu­ten. Dem widerspricht schon, bah es gerabe in kirchlich lebendigen Gemeinden, die sich nicht nur durch regen Gottesdienstbesuch, sondern auch durch sonstige kirchliche Lebendigkeit (Gemeinbeleben. Opfersinn usw.) hervortun, bei ei nem Wahl- Vorschlag blieb, der m der Regel von ben be­rufenen Leitern des kirchlichen Gemeinbelebens auf gestellt war. Bielmehr ist biefe Erscheinung in der Regel so zu erklären, bah die Gemeinde kein Mißtrauen Jfjegt, gegen bie Sachlichkeit, bie Ge­rechtigkeit unb das Derantwortungsbewuhtsetn ihrer Führung. Es spricht auch bie löbliche Scheu mit, Parteiwesen mit feinen häßlichen Begleit­erscheinungen <uif bas kirchliche Gebiet zu über­tragen. ®afj in einzelnen Fällen auch bie kirch­liche Gleichgültigkeit eine Rolle spielte, soll bamit ebensowenig geleugnet werben, wie ed gern zu- gestanden wird, dah ebenso in einzelnen Fällen bie Aufstellung mehrerer Wahlvorschläge einem Verlangen nach einer Gerechtigkeit entsprach, bie einem herrschend gewordenen Parteiwesen Ein­halt gebieten wollte. Aber bas sinb Einzelfälle. 3m groben unb ganzen barf man sagen, bah häufiger die Einbringung mehrerer Wahlvor- schläge ein .Zeichen der inneren Llngesundheit des kirchlichen Gemeinbelebens bedeutete, ein Der-

Bitterkeit, um nicht au sagen Erbitterung, aus­lösen muhte und auSgelost hat. Das kollegiale SolibaritätSgefühl ist auf6 äußerste erschwert, wenn nicht ganz unmöglich gemacht, bie Deruss- freubigleit bes LanbpfarrerS burch ferne unge­rechte Behanblung bebroht, feine Arbeit miß­achtet. Die große Arbeitslast bes Stadtpfarrers soll nicht bezweifelt werden es ist ja oft er­staunlich, welche Arbeitsfülle bie Kraft eines Pfarrassistenten z. D. bewältigen muh. Aber eS ist ungerecht, bie oft anbers geartete Arbeit eines LanbpfarrerS gering zu schätzen, der ein wirklich blenenber Helfer seiner Gemeinbeangehörigen, selbst auf nicht eigens religiösen Gebieten, die boch in enger Beziehung mit denselben stehen, fein muß. Diese Angerechtigkeit, nicht die geringere Bezahlung, ist der 2lnlah zu berechtigter Miß- fiimmung. Es ist aber zugleich auch eine unge­rechte Behandlung der ländUchen Gemeinden. Die haben ein Recht darauf zu verlangen, dah die Kirche, der ihre Pfarrer fjo gut wie die Stadt- Pfarrer dienen, nicht ungerecht sei gegen die einen. Beide, Stadt- und Landpfarrer, können aber nicht mehr tun, als ihre ganze Kraft an die ihnen anvertraute Dache sehen. Unb beide tun es mit verschwindenden Ausnahmen In gleicher Weise. Darum sollen sich die Gemeindevertretungen sehr wohl die Wahlvorschläge ansehen, die ihnen in der nächsten Zeil vorgelegt werden. Die Vor­schläge aller kirchlichen Parteien sind verdächtig für bie Landgemeinden. Denn bie ungerechte Be­handlung des Landpfarrerstanbes war nicht Sache einer Partei, sondern da gab es eine Einheitsfront von der äußersten Rechten bis zur äußersten Linken, als es galt, zu Ungunften der Landgeistlichkeit einen städti­schen Oberpfarrerstand zu schaffen, eine Tatsache, die wesentlich mcht dadurch anders wird, daß man in diesem gehobenen Stand auch die Pfarrer der größeren Gemeinden, die ja vorwiegend in der Stadtnähe liegen, einbezog. Die wenigen an­deren spielen lerne ausschlaggebende Rolle. Dar­an sollen die Kirchengemebidevertretungen den­ken, danach sollen sie Die Vorschläge prüfen. Ge­gebenenfalls soll man nicht vor Aufstellung eige­ner Wahlvorschläge zurückschrecken. Wenn es von einem Volke heisstGerechtigkeit erhöht ein Volk", so gilt bas auch als Wohnung für bie Kirche. Q3ibeant consulesl

theologischen unb kirchlichen Anschauung ein Bor- tt»m> gemacht werden. Eine Verschwommenheit in dieser Beziehung, der ja heute so oft das Wort geredet wird, wäre im Gegenteil ein qroßeS Unglück. Aber dafür sollten die Wähler sorgen, daßPersönlichkeiten' in das Kirchenparlament einziehen. an denen es in der alten Landes» synobe fehlte, nach denen daS Wohl der Kirche bringend verlangt.

Dann wirb die andere Hoffnung sich erfüllen, die auf den neuen Landeskirchentag gefent wird, daß er sich nämlich freihalte von der Angerechtig­keit, die man der verflossenen Landessynode vor­werfen muß.Die kirchlichen Führer sollen besorgt sein, dah die Kirche nicht geschädigt werde" Videant consulesl! Denn Schaden ist durch die alte LandeSsynode, durch ihre Ungerechtigkeit, gc stiftet worden. Ein verhäng-risvoller Beschluß hat

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Den interessanten Abschnitten über BiSmarck unb bie Erwerbung TsingtauS lassen totr heute bie Schilberung eines mißglückten Versuches bei Engländer folgen, 1912 die Novelle zum deut­schen Flottengesetz zum Scheitern zu bringen. Sin weiterer Ausschnitt aus dem KapitelKriegs- auSbruch" wird am 19. bss folgen. Ende des Monats wird die Buchausgabe des Werkes in allen Buchhandlungen zu haben sein.

Ein politisches Manöver Englands.

Das Iahr 1912 brachte in ferner ersten Hälfte die Sendung Sir Ernest CasselS mit einer Verbalnote, in welcher England seine Qleutralität im Falle eineS auf Deutschland erfolgendenun- provozierten" Angriffes anbot, falls Deutschland auf eine Beschränkung seines Kriegs schiff bau es und bas versteckt angebeutete Fallenlassen seiner neuesten Marinevorlage eingehen würde. 3nfo(ae unserer entgegenkommenden Antwort wurde Lord Ha l d a ne mit den Verhandlungen be­traut und nach Berlin entsandt. Die Verhand­lungen scheiterten schließlich an der immer in­transigenter werdenden Haltung Englands (Sir E. Grey), das zuletzt Lord Haldane desavouierte unb seine eigene Verbalnote zurückzog, weil Grey befürchtete, durch ein deutsch-englisches Abkom­men bie Franzosen zu verletzen unb das englisch- französisch-russische Einvernehmen zu gefährden.

3m einzelnen war der Verlauf folgender: Am Vormittag des 29. Januar 1912 ließ sich im Schloß zu Berlin Herr Dallin bei mir anmelden unb um Audienz bitten. 3ch nahm an, baß es sich um eine nachträgliche Geburtstagsgratulation handeln werde. Ich war daher nicht wenig er­staunt, als Ballin nach kurzem Glückwunsch mir meldete, daß er als Abgesandter von Sir Ernest Cassel erschienen sei, der in besonderer Mission soeben in Berlin eingetroffen sei und um Empfang bäte. Ich folgte, ob es sich um eine politische «Sendung handle, und, wenn das der Fall sei, warum nicht der englische Botschafter die Audienz vermittle Aus Dallins Antwort ging hervor, daß die Angelegenheit nach Andeutungen Cassels sehr wichtig zu sein scheine, die Umgebung des Dot- Äs aber dadurch zu erklären fei, daß man don den besonderen Wunsch ausgesprocheii habe, die amtlichen diplomatischen Stellen mit der Angelegenheit nicht zu befassen, weder die englischen noch die deutschen. 3ch erklärte mich zum sofortigen Empfang bereit, fügte aber hinzu, daß ich, falls Cassels Auftrag auf Fragen der Politik Bezug haben fällte, als konstitutioneller Herrscher sogleich ben Kanzler hinzuziehen würde, da ich nicht in der Lage sei, allein ohne ben Kanzler mit dem Vertreter einer fremden Macht zu verhandeln.

Ballin holte Cassel herbei, der mir ein Schrift­stück überreichte, das mit .Billigung und Kenntnis der englischen Regierung" aufgesetzt worden sei. 3ch las den kleinen Bogen durch unb erstaunte! nicht wenig, alS ich ein formelles Reutralitäts- angebot für den Fall künftiger kriegerischer Der- wicklungen Deutschlands in den Händen hielt, abhängig gemacht von gewissen Beschränkungen auf dem Gebiete deS Flottenbaues, die Gegen­stand von gegenseitigen Besprechungen unb Ver­einbarungen bilden sollten. 3ch ging mit Dallin ins Rcbenzimmer (Adjutantenzimmer) und gab ihm das Schriftstück zu lesen. Nachdem er das batte, sagten wir a tempo: .Eine Verbalnote!"

Es war offenbar, daß sich dieseVerbalnote" auf die vorliegende Novelle zu unserem Flotten- gesetz bezog und bestimmt war, sie auf irgendeine Weise zu verzögern oder zu hintertreiben. Ieben- salls befand ich mich vor einer eigentümlichen Situation, die auch Battins Verwunderung er­regte. Sie erinnerte mich an die Lage in Cron- berg-Friedrichshof 1908, als ich bad an mich persönlich gerichtete Ansinnen bes englischen Un­ter flaatdjefretärd Harbmge, unseren Flottenbau einzustellen, zurückweisen muhte. Jetzt erschien ein intimer Geschästsfreunb Cduarbs VII. ohne vorherige Anmeldung aus amtlichem diplo­matischen Wege beim Deutschen Kaiser mit einer von der englischen Regierung inspirierten

Preisbildung im Hanowerk.

Don ber Hessischen Handwerkskam­mer wird unS geschrieben:

Der vor wenigen Wochen erfolgte Zusammen­bruch ber deutschen Markwährung hatte eine völ­lige Zerrüttung unserer gesamten Wirtschaft zur Folge. Die unsinnige Kaufwut breitester Kreise ber Bevölkerung und ber Ankauf durch Ange­hörige valutastarker Länder bewirkten ein Her­aus schnellen aller Preise in kurzen Zeiträumen. Immer in solchen Zeiten ertönt der Rus nach behördlichem Eingreifen, meist von denen, die für sich selbst nie genug herausschlagen können. immer werden bann weitgehende Zwangsmaßnah­men gefordert, in der Hoffnung, damit ber ab­wärts gleitenden Mark Halt zu bieten, die fort- febreitenbe Teuerung, bie Entblößung bes Waren­marktes einbämmen zu können.

Eine ähnliche Erscheinung hatten wir vor etwa 2 Jahren, alS deren Auswirkung eine große Bewegung für Preisabbau inszeniert wurde. Da­mals wie heute sichteten sich bie Vorwürfe all­gemein gegen Handel unb Handwerk, man Nor­berte stürmisch bie Herabsetzung ber Verkaufs­preise 3n langen Verhandlungen wurde seilens des Hanbwerks ber verschiedensten Gebiete Hes­sens ben Vertretern ber Lanbespreisprüfungs- stelle der Beweis erbracht, daß das Handwerk bie Preise für seine Erzeugnisse aufs genaueste kalktuliere, hierbei aber auch neben ber Rücksicht auf bie Allgemeinheit, bie für bie Handwerker in gleichem Blaße steigenden Kosten der Lebens­führung nicht außer acht lassen barf.

Die HanbwerkSkammer wird in aller Kürze mit ben Vertretern ber Landesverbände des Handwerks und ber Lanbespreisprüfungs- stelle erneut in Derhanblungen über bie wichtige Ftage ber Preisregelung treten.

Hm ihre Mitglieber zur Kalkulation stetig zu erziehen, bie einzelnen Betriebe zu lehren, sich ben schwankenben Verhältnissen anzupassen, ist es eine ber vornehmsten Ausgaben handwerklich en Organisationen, un­ausgesetzt die Frage ber Preisbil­dung zu behandeln Die Faktovm, die bie Preisbildung im Handwerk hauptsächlich beein­flussen, Rohmaterialien, Löhne und Unfoften sind vorgezeichnet. Auf ihre Gestaltung hat das Hand­werk leider keinen Einfluß, es muß in biefer Hinsicht mit gegebenen Größen rechnen, ist aber um seiner selbst willen verpflichtet, bie End- Preise den wirtschaftlichen Verhältnissen anzu- passen.

AlS Endverarbei ter tritt das Handwerk allerdings der Oeffent- li (bleit mit s einen Preisen augen­fälliger in Erscheinung Alle aber, die die kritische Sonde anlegen, sollten sich hierüber fiat werden, wo die Wurzel der Preissteigerung liegt und dort mit Verbesserungsvorschlägen ein­setzen. Wenn, wie wir es erlebten, täglich ja säst stündlich bie Preise für Rohmaterialien stei­gen, wenn fortgesetzt ganz enorme Lohnerhöhun­gen ein treten, wenn ftänbig bie Gehälter ber An­

Verbalnote", mit der ausdrücklichen Instruktion, sämtliche diplomatischen 3nstanzen beider Lan­der zu umgehen. Er überreichte ein Angebot der englischen Regierung, in kommenden kriegerischen Verwicklungen ihre ^Neutralität zu wahren gegen Abmachungen über Beschränkungen in unserem Schiffbau, ilnb dies geschah seitens Englands, des Mutterlandes desKonstiiutionalismus"! Dallin sagte, als ich ihn hierauf hinwies:Hei­liger Konstitutionalismus! Wo bist du hin?^DaS ist japersonal politics, with a vengeance! *) 3d) einigte mich mit Dallin dahin, daß Herr v. Vethmann sofort zitiert werden müsse, um seinerseits sich zu informieren unb zu dieser eigen­tümlichen Lage Stellung zu nehmen.

Telephonisch gerufen war Dethmann bald zur Stelle. Auch ihm verursachte die Situation zu­nächst ein gewisses Erstaunen: es war interessant, sein Mienenspiel zu beobachten, alS er orientiert wurde. Der Kanzler schlug vor, zur ressort­mäßigen Erledigung auch ben Staatssekretär deS Reichämarineamts Admiral v. Tirpih hinzuzu­ziehen, unb empfahl, in berfelben Art unb Form, wie die von Cassel überreichte Note, eine Ant­wort in englischer Sprache aufzusehen unb sie Sir Ernest mitzugeben, ber abends wieder reisen wollte. (Englisch wurde gewählt, weil man iln- [(arbeiten und Mißverständnisse bei einer Ueber- setzung in London befürchtete.) Der Kanzler bat mich, da ich am besten Englisch verstände, die Note aufzusehen: nach einigem Sträuben mußte ich micy dazu entschließen, das Schreiber Handwerk selbst zu versehen.

Nun ergab sich folgendes Bild: 3ch sah am Schreibtisch im Adjutantenzimmer, die Herren standen um mich herum. 3d) las einen Sah auS der Note vor und entwarf eine Antwort, bla toleber verlesen würbe. Darauf sehte bie Kritik von rechts unb links ein. Dem einen war es zu entgegenkommend, dem andern zu schroff: es wurde gemodelt, umgegossen, verbessert und ge­drechselt. Besonders ber Kanzler mit seiner philo­sophisch prüfenden, tief forschenden Gründlichkeit, bie jedes Wort auf bie Golbwage legte, damit es von allen Seiten beleuchtet nachher niemandem einen Anlaß zur Kritik bieten konnte, bereitete mir manche grammatikalische und stilistische Pein. Nach stundenlanger Arbeit war der Guß endlich gelungen unb würbe, nachbem bie Note ein paar­mal von Hanb zu Hanb gegangen unb bann noch ein halbes Duhenb Mal von mir verlesen worden war, unterschrieben.

Beim Auseinanbergehen fragte der Kanzler Sir Ernest noch, wer von England aus zu ben Derhanblungen zu erwarten sei. Cassel erwiderte, es werde jedenfalls ein Minister gesandt werden, welcher, sei ihm nicht bekannt, vielleicht Mr. Winston Churchill, der jetzige Marineminister, da es sich ja um eine Marineangelegenheit handle. Dann vereinbarte der Kanzler noch mit ihm, daß der inoffizielle Weg beibehalten und Dallin die ilebermittlung aller die Angelegenheit betreffen­den Nachrichten aus England übernehmen solle. Ernest drückte seinen lebhaften Dank für liebens­würdigen Empfang und seine Zufriedenheit mit dem Tenor unserer Antwortnote aus. Späten teilte mir Dallin noch einmal vom Hotel aus mit, daß Cassel sich in jeder Beziehung befriedigt über den Erfolg seiner Mission ausgesprochen habe unb über ben guten E'rnbruck, ben er empfangen hätte, auch seiner Regierung berichten werde.

Als ich dann die Angelegenheit mit Admiral v. Tirpih besprach, waren wir beide uns darüber einig, daß die Novelle in Gefahr komme, also scharf aufgepaßt werden müßte. Es wurde nun in aller Stille das Material geordnet, das Admiral v. Tirpih bei den Verhandlungen Vorzügen haben würde: ein kleiner historischer ileberblla über die Entwicklung der Flotte und deren sich erweiternde Aufgaben: das Flottengesetz in seinen Zielen, feinem Wesen sowie seine Durchführung und seine Erweiterung: schließlich die vorliegende Novelle, ihre Bedeutung und die Art ihrer Ausführung. Vom Kanzler wurde erbeten, dah die Hauptver- handlung im Schloß in meiner Gegenwart flott- finden solle. Mit Tirpih verabredete ich noch dah er, soweit er könne, englisch sprechen solle, bei schwierigen Ausdrücken würde ich eventuell dolmetschen.

*)Das ist ja persönliche Politik in höchster Potenz!"

Samstag, H. Dttodet sy22

gestellten bedeutend heraufgefehl werden, dam muß auch das Handwerk, will eS sich nicht selbst auf geben. Schritt halten.

Diese Grundgedanken handwerklicher Preis« bilbung kamen z. T. auch bei einer kürzlich in Frankfurt abgehaltenen Oihunq ber Preisprü- ungsstellen zum Ausdruck. Jedoch fehlte eS hiev» bei auch nicht an Anoriffen gegen das Handwerk. 3nsbesonbere wurde die Preispolitik ber Innun­gen teilweise stark kritisiert und ihre Wirtung als verheerend auf die Markttage bezeichnet. Eigenartig ist eS, dah anscheinend m Auswirkung dieser Verhandlungen mehrere/Kreisämter. auch vereinzelt Polizeidtrektionen, an die Handwerks­kammer herangetreten sind mit der Ansicht, die Abhaltung von Innungsversammiungen tum Zwecke der Preisbildung und die Preisfestset­zungen ber Innungen wurden gegen § 100 q ber Reichsgewerbevrbnung verstohen, weshalb von Aussichts wegen eingeschritten werden müsse

Einer solchen Ausfassung muh seitens des Handwerks grundsätzlich unb mit allem Nachdruck entgegengetreten werben. Beiläusig ist zu be- metfen, bah § 100 q der Gewerbeordnung nui für Zwangsinnungen gilt, während freie 3nmm- gen, sofern ihre Äaffulationen auf orbnung* mäßiger, vertretbarer GrMrdlage beruhen, hiervon nicht betroffen werden.

§ 100 q besagt allerdings, dah die Zwangs­innungen ihre Mitglieder in der Festsetzung bei Preise unb in ber Annahme von Kunden nicht beschränken barf. AuS biefer Fassung kann aber niemals geschlossen werden, den ZwangSinnungen seien die Verhandlungen über Preis­bildung überhaupt verboten/ ES wurde bereits oben bargelegt, daß es unter ben gegenwärtigen Verhältnissen eine ber vornehmsten 2tuf gaben handwerklicher Organisationen, zu diesen gehören auch bie ZwangSinnungen, ist, sich mit ber Preis­bildung zu befassen Die sich überstürzenden Ver­hältnisse zwingen mit Naturnotwendigkeit zu die­ser Betätigung unb gibt es überhaupt zur Zeit keine wichtigere Frage wie diese, wenn anders man dem Handwerk nicht völlig den Boden ent­ziehen will. Zudem besagen die Auslegungen namhafter Kommendatoren zu § 100 q, daß es den einzelnen 3nnungsmitgliedern nicht verwehrt werden kann, sich freiwillig im Wege geqew fettiger Vereinbarungen Beschränkungen auszu­erlegen in bezug auf Preise und Kundenannahme vorausgesetzt, dah diese Vereinbarungen nicht wider die Gesetze unb bie guten Sitten verstoßen. Ob bies ben Warenhamsterern in ber gegen­wärtigen Zeit paßt, ist eine andere Frage.

Nach einer Entscheidung des preußischen Han­delsministeriums kann auch der Abschluß von Tarifverträgen den Innungen nicht ver­boten werden, es ist lediglich nicht möglich, mit Ordnungsstrafen gegen solche Mitglieder vorzu­gehen. bie derartige Vereinbarungen nicht beach­ten. Die Aufsick)tsbehörde hat darüber zu wachen, daß die Innung die bestehenden Bestimmungen nicht überschreitet, sie bürste aber bei Prüfung der Verhältnisse im Benehmen mit den Organi­sationen sich davon überzeugen, dah die Preis­bildung stets bie nötige Rücksicht auf die Allge­meinheit unb auch ber Konkurrenz wegen nehmen aber die Behandlung dieser Frage zur Erhaltung eines leistungsfähigen HandwerksstanbeS gerade heute unerläßlich ist.

Unverantwortlich wäre es. wenn die Innun­gen tatenlos zusehen würden, wenn die Der» mögenSsub stanz ber Hanbwerker. denen bie Stadt-, Staats- und Reichstrippe in allen Lagen des Lebens verschlossen ist, unter ber fortgesetzten Gelbentw.ertung im­mer mehr unb mehr schwindet und bas Gros ber Ha ndwer ke r der Ver­armung und Verelendung entgegen­geht

Aus Stabt unb Lanb.

Gießen, ben 14. Oktober 1922.

Die neuen Renten der Kricgs- beschädiflten und -Hinterbliebenen.

Vom Reichsbund der Kriegsbeschädigten und -Hinterbliebenen wird geschrieben:

Nach langen schwierigen Verhandlungen mit dem Reichsarbeitsministerium ist es ge­

lungen, die Rente der Kriegsbeschädigten und -Hinterbliebenen, welche seit 1. Januar 1921 nicht erhöht worden ist, zu erhöhen. Die Teu­erungszulage nach § 87 des Reichsversor- gungsgesetzeS wird von 35 Prozent auf 170 Prozent erhöht, was einer Verdoppelung der Gesamtbezüge entspricht. Da diese Erhöhung mit Wirkung vom 1. Oktober eintritt, gelangt am 29. Oktober der Zfache seitherige Betrag an der Post zur Auszahlung. Eine weitere allgemeine Erhöhung über den 1. November 1922 hinaus ist nicht direkt abgelehnt worden. Abgesehen von der allgemeinen Renten­erhöhung, in deren Genuß jeder Rentenemp­fänger gelangt, sind auch die TeuerungSzu- schüsse, welche nicht auf der Post, sondern auf der Gemeinde- oder Stadtkasse ausbezahlt werden, folgendermaßen erhöht worden, und zwar rückwirkend ab 1. Oktober 1922:

Nach.

Kriegsbeschädigte von zahlung:

5080 Prozent 2000 Mk. 800 Mk. Kriegsbeschädigte mit

mehr als 80 Proz. 3000 Mk. 1200 Mk. Kriegsbeschädigte, die

nur auf die Rente an­

gewiesen sind, 4000 Mk. 1600 Mk.

Witwen 2000 Mk. 800 Mk.

Witwen, die nur auf die

Rente angewiesen sind, 3000 Mk.

Halbwaisen 1000 Mk.

Vollwaisen 1250 Mk.

Ein Elterntell 1500 Mk.

Beide Clterntelle 2500 Mk.

1200 Mk

400 Mk.

500 Mk.

600 Mk

1000 Mk.

Empfänger eines Heber- gangsgeldes, Hausgel­des, einer Witwenbei- Hilfe 2000 Mk. 800 Mk.

Kinderzuschuh der Schwer­beschädigten und Emp­fänger eines Haus- oder AebergangsgeldeS 900 M 375 Mk.

Die CinkommenSgrenzen werden mit Wir­kung vom 1. November erhöht. Auf Antrag