Ausgabe 
14.8.1922
 
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Poftscheälonto:

Frankfurt a. M. 1168«.

Montag, 1^. August 1922

172. Jahrgang

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

VniS und Verlag- vrühl'sche Univ.-Vuch- und Steindrnckerei «. Lange. Schriftleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Schulstratze 1.

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigern). 34 mm Breite örtlich 150 Pf., auswärts 180 Pf.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm Breite 500 Pf. Bei Platz- Vorschrift 20Aufschlag. Hauptschriftleiter: Ang. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz, für den übrigen Teil: Ernst Blumschein; für den Anzeigenteil: Hans Beck, sämtlich in Bietzen.

Neue Schwierigkeiten in London

(2lo ten überreicht:

4. In dem (Abkommen vom 15. (November 1919

über die deutsche Industrie begleitet sein solle.

treffen heute t. .mittag 11 Ahr zu einer

der Dowmng-Stireet zu

stehen.

Die Verständigung zwischen der Reichsregierung und Bayern.

Lloyd Georges Memoiren.

London. 12. Aug. (WTB.) Wie ge­meldet wird, sind Lloyd Georges Me­moiren für 90 000 Pfund Sterling angekauft worden. Dieser Preis umfaßt sowohl die ame­rikanischen wie die britischen Rechte. In Eng­land wird das Buch von der Firma Eäs­se ll veröffentlicht werden.

Berlin, 12. Aug. (WTB.) Die deutsche Botschaft in Paris hat der französi­schen (Regierung heute abend im Auftrage der deutschen (Regierung folgende beiden

I. Herr Ministerpräsident! Im Auftrage der deuffchen (Regierung beehre ich mich auf die Bote vom 5. 8. 22 Ihnen folgendes mitzuteilen: Die deutsche Regierung must zu ihrem Bedauern fest­

verpflichtete sich die französische (Regierung,- bel und Kleidungsstücke .der früher in Elsah- Lothringen ansässig gewesenen Deutschen frei­zugeben. Ein Berbot der weiteren Möbelaus­fuhr bedeutet die Verletzung dieses Abkom­mens, wodurch durchweg Minderbemittelte und ohnehin unter den Kriegsfolgen schwer leidende deutsche (Reichsangehörige betroffen werden. Diese Maßnahme erscheint der Deutschen Regierung umso ungerechter, als sie die ihr nach dem Ab­kommen obliegende Leistung seit geraumer Zett-

des bestehenden Verttages, dessen Lasten infolge dec rnzwishen eingetretenen OTarken'.we'lung für Deuffchland unertragbar wurden. Die deutsche Regierung zog hiermit nur die unausweichlichen Folgerungen aus einer Entwicklung, die unab-

Der deutsche Notenwechsel mit Frankreich.

Beratun g in sammen.

Eine neue Beratung.

Paris, 14. Aug. (WTB.) Havas be­richtet aus London: Lloyd George, Poincars, Schanzer und Theunis

Heutiger Stand des Dollars

10 Uhr vormittags:

Berlin 810. Frankfurt a. M. «07

beantwortete I der Oberreichsanwalt sich der polizeilichen Be­hörden dieses Landes bedienen. Soweit aus besonderen Gründen die Mitwirkung aus-

hängig »on ihrem Willen und entgegen ihren den L a n d e s b e h ö r d e n überwre-

Interes en eintrat. Wenn die französische Re- 1^, Inansvruckmabme v oli -

aierung das Stundungsgesuch, ohne die Fällig- sen werden. .der^Inanfp^chnayme poil reit der Verpflichtungen der deutschen RegierungIzerlrcher Tätigkeit m einem Lande wl

r u n g ein.

Die Londoner Entscheidung.

Paris, 14. Aug. (WTB.) Die alliierten Sachverständigen haben gestern die Frage der Ausgleichszahlungen geprüft. Vach Havas soll eine Einigung dahin erzielt worden Jein, von Deutschland am 15. 8. die Zahlung der fälligen 2 Millionen Pfund Sterling zu verlangen. Für die Zukunft werde die Frage jedenfalls auf dem Wege direkter Verhandlungen zwischen Deutschland und den alliierten Ländern geregelt. England und Italien hätten bereits direkte Ab­kommen mit Deutschland getroffen.

Endlich berichtet der Londoner Korrespondent der »Chicago Tribüne", daß die Franzosen der Ausdehnung des Moratoriums au die Ausgleichszahlungen zuzustim- men bereit seien.

Der Reichspräsident zu den Hauptmann-Festspielen in Breslau.

Berlin, 12. Aug. (WTB.) Der Reichs­präsident ist heute vormtttag zu den Hauptmann-Fe st spielen nach D r e s - la u abgereist. Er wird von den Reichsministern Dauer, Dr. Köster und Gröner und von den Staatsministern Severing und Dr. Bölitz begleitet.'

Breslau, 12. Aug. (WTB.) Bor dem Rathause, wohin sich der Präsident im Auto vom Bahnhofe aus direkt begeben hatte, hatte sich eine Ehrenkompagnie Reichswehr aufgestellt. Unter den Klängen des Deutsch­landliedes schritt der Reichspräsident die Front ab. Im Rathaus wurde der Reichspräsident tarn Oberbürgermeister sowie vom Oberprästdenten Riederschlesiens begrüßt. Auf die Begrüßungen erwiderte er mit einer Ansprache, in der er ausführte:

Die ehrenden Worte, die Sie, Herr Ober­bürgermeister, fanden, um dem großen Sohne Schlesiens, dem deutschen Dichter Ger­hart Hauptmann zu huldigen, drangen ja unser aller Herzen. Wir, die Vertreter des Reiches und Preußens, schließen uns mit aus innerst er Seele kommenden Glückwünschen freudig all dem an, was sie dem Dichter an Worten des Dankes und der Hoffnung für die Zukurrft aus­sprachen. Mit der Breslauer Festspielwoche wob len wir einen Teil des Dankes abstatten, den Deutschland Gerhart Hauptmann schuldet; diese Schuld vollends abzuttagen, wird Sache des gan­zen deutschen Volkes sein. Denn ihm, dem deut­schen Volke, galt von Anfang an Gerhart Haupt­manns dichterisches Stteben und Schaffen. Im deutschen Volkstum und im vielgestaltigen Leben unseres Volkes wurzelt Hauptmann kräftiger and tiefer als irgendein anderer deutscher Dichter. Keiner hat so wie er in tiefem Mitleiden und in wahrer Erlösungssehnsucht die sozialen Röte der Massen und das tragische Schicksal ein­zelner aus ihnen erfaßt und ihnen Gestalt und Sprache gegeben, die zum deutschen Herzen dringt. So ist sein dichterisches Schaffen immer Dienst am ganzen deutschen Volke gewesen. Dankbar erkennen wir es an, daß Gerhart Hauptmann auch der Republik freudig die Hilfe seines gewichtigen Wortes lieh, wenn es galt, neben den amtlichen Vertretern des Reiches der Stimme des geistigen Deutschland Ausdruck zr geben, sei eS, um in schwerer Stunde die eigenen Volks­genossen zur Pflicht aufzurrfen, sei es, um für

wärtiger Polizeibeamter in einem Lande nötig wird, werde diese nur im Ein­vernehmen und zur Unterstützung der örtlichen Stellen tätig werden. Dabei wird erwartet, daß die vom Oberreichsanwalt im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit und dieser Richtlinien getroffenen Anordnungen an die Staatsanwaltschaften und Polizeibe­hörden der Länder von den Landesdienst­tellen nicht durchkreuzt, insbesondere nicht von )er Einholung von Weisungen vorgesetzter Landesbehörden abhängig gemacht werden. Bei der Auswahl derMitglieder des Staatsgerichtshofes wird jede Ein- eitigkeit vermieden werden. Die Auswahl wird in erster Linie unter dem Gesichtspunkte der persönlichen Eignung zur richterlichen Tätigkeit erfolgen. Sie wird sich auf Personen erstrecken, die in der Oeffentlichkeit das für ein Mitglied eines höchsten Gerichtshofes nötige Ansehen haben. Die besonderen Interessen derLän- der werden bei der Auswahl berücksichtigt werden. Es werden mehrere Senate ge­bildet, und die Besetzung und Geschaftsver- teilung unter dem Gesichtspunkt des ört­lichen (Ursprungs der Sachen aus den Ländern geregelt.

Die Lebensnvtwendigkeiten unseres durch den äußeren Druck zu innerer Einheitlichkeit genötigten Reiches haben die Erweiterung der Zuständigkeiten des Reiches notwendig gemacht. Diese Ent­wickelung hat aber nach menschlichem Ermessen ihren Endpunkt erreicht. Die Einschränkung der Polizei- und Iustizhoheit durch das Schutzgesetz fft zeit­lich begrenzt. Der bundesstaatliche Cha­rakter des Reiches und die Staatspersön­lichkeit der Länder sind in der Reichsver­fassung anerkannt. Die Reichsregierung ist nicht willens, über die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten des Reiches hinaus die Ho­heitsrechte der Länder an sich zu ziehen. Sie ist der Aeberzeugung, daß die einzelstaatliche Gliederung der Länder der reichen Mannig­faltigkeit deutschen Wesens und deutscher Kul­tur entspricht, und daß die Pflege des Stam- mesbewußtseins in einem lebendigen engeren Gemeinwesen die beste Gewähr reichsfreudiger Einordnung in das Ganze der Ration ist.

abzuwarten, mit Zwangsmaßnahmen beantwortete I und dadurch bestehende Verträge verletzte, so liegt darin ein schweres Tlnrecht. Ich | bin daher beauftragte, gegen die Maß­nahmen Verwahrung einzulegen

Paris, 13. Aug. (WTB.) In einer Ha­vas m e l d u n g aus London wird sestgestellt, daß die Konferenz in einer Sackgasse angÄangt ist. Die Finanzminister und die Sach­verständigen 'hatten sich über die von Deutschland zu verlangenden Garantien nicht einigen können. Ihr Bericht stelle die Meinungsverschiedenheiten der verschiedenen Delegationen fest, die sich nicht nur auf die Frage der Kontrolle der staat­lichen Bergwerke im Ruhrgebiet und der S t a a t s f o r st e n auf dem linken Rheinufer er­streckten, sondern auch auf das Programmdes Moratoriums selbst. Die englische A-u f f a s s d n g gehe dahin, Deutschland für alle Geldzahlungen bis Ende 19 2 4 Zahlungsaufschub zu gewähren, ob es sich um Reparations- und Ausgleichszahlungen, oder um die Kosten des BesatzungSyeeres oder um die Tlntechaltungskosten der Kommissionen handle. Italien wolle, daß das Moratorium sich nicht über 1923 hinaus erstrecke. Die Franzosen wollten aber nichtüber!922 hinausgehen. Die Vertreter Frankreichs, Italiens und Belgiens hätten jedoch einstimmig den Teil der englifcfcen iiiwy Q14 iywii _________

Vorschläge zurückgewiesen, der die Emmission der stellen daß die französische Regierung ihrem internationalen Anleihe auf dem Ertragnis der Wunsche, eine weitere Behandlung der Aus- 26prvzentigen Abgabe von der deutschen Ausfuhr gleichsangelegen h eit bis zu den in Aus- aufbauen wolle, ohne zu gleicher Zett das Pro- stehenden Verhandlungen der beteiligten olem der interalliierten Schulden zu regeln. Sie aniterten Mächte zurückzustellen, nicht entsprach., belgischen Sachverständigen hätten sich der Die von der französischen Regierung mit» Vewilligung eines langfristigen Morato- geteilten besonderen Maßnahmen finden im Ver- riums günstig gezeigt und sie 'hätten einen Ver- sMler Vertrage und in dem mit der deutschen mitllungsvorschlag unterbreitet, durchs den das Regierung getroffenen ergänzenden Abkommen, Moratorium für die Barzahlungen bis Ende des insbesondere mit dem Abkommen 1921 feine laufenden Zahres gewährt werde, es jedoch in Grundlage und können auch mit den Regeln des das Belieben der Reparationskommission gestellt Völkerrechts nicht begründet werden: werden solle, die zukünftigen Zahlungen Deutsch- j Die Weisung an die Ausgleichsäm- lands zu bestimmen, ohne allerdings deren ilm= t c v in Paris und Straßburg, bis auf wei- fang, wie der englische Vorschlag es wollte, auf ieres jede Bekanntgabe der anerkannten deutschen den Ertrag der 26prvzentigen Ausfuhrabgabe zu Forderungen aufzuschieben, widerstreitet der posi- beschränken. Die Belgier wollten ferner die Re- iiven Bestimmung des Paragraphen 5, Anlage parationskommissron auffvrdern, die Grundlage Artikel 296, in dem vorgesehen ist, daß das für eine Anleihe zu finden. Dieser Formel hätten Schuldenamt binnen a£gemeßener Frist die an- sich die französischen und die italienischen Dele- Crfannten Forderungen bckanntzugeben hat. Unter gierten nicht anschließen können, weil sie die Frage cinec angemessenen Frist farai nur eine Frist der Regelung der interalliierten Schulden beiseite verstanden werden, wie sie sich aus dem Geschäfts­lasse. gange der Ausgleichsämter ergibt. Die Anwei-

London 13 Aug. (WTB.) Der ,Observer" sung der Regierung, jede Bekanntgabe von An­berichtet Über'die ernste Krise, die auf der erkenntnissen an das gegnerische Ausgleichsamc Londoner Konferenz entstanden ist dadurch, daß bis aus weiteres öu unterlassenrst J*^r sowohl die französische Regierung als auch die dem Vertrage von Versaill^ unneretnbar und englische Regierung unnachsichtlich a u s stcht mit dem Guindg^)an^il des auf dem Pnnzip ihrem Standpunkt verharren. Die der Gegensettigk^ beruhenden Ausgleichsver- erstere verlangt die Kontrolle der Bergwerke fährens im Widerspruche. _

und der Forsten, und die letztere erklärt sich 2. Die vorläufige Einstellung der Zahlung dagegen. Die Krisis am gestrigen Tage hat eine der durch die llrteile der. S^tzffchken Schild- wichtige Veränderung in der Verteilung der gerichtshose festgesetzten Entschadi u gen aus dem Kräfte auf der Konferenz bewirkt. Die Belgier, Erlös der Liquidationen des deut,2)m Eigentums die bisher den britischen Standpunkt gegen die in Frankreich widerspricht dem Abkommen über Zollschranken unterstützt haben, gehen in der Frage die Bezahlung von Schadensbetragen aus^em der Bergwerke und der Forsten in das andere Artikel 297 e vom 2^ August und 3. Se^ember Lager über. Ein gemeinsamer belgisch- 1921. Hierin verpflichtet sich die französische Re- französischer Kompromihvorschlag gierung, die im Qlrtitel 297 e vorgesehenen Ent- wurde unterbreitet, wonach die Alliierten die De- schädigungen auf Grund von Urteilen oe£ ge= fugnis erhalten sollen, den Aufsichtsräten der mischten Schiedsgenchtsyofes oder von rechtsgültig Bergwerke Befehle zu erteilen. Wenn sie diese abgeschlossenen Verglichen aus dem bei der Li- Defchle nicht durchfuhren, so solle nach dem Vor- quidation deutschen Eigentums erzielten Erlösen schlage der Micherheitsausschuh die Vollmacht er- 5" bezahlen.

halten, die deutsche Regierung zu ersuchen, die 3. Die an die französischen Ausgleichsamter Direktoren o.bzusetzen. Die britischen Ver- erteilte Anweisung, bis auf weiteres dem deutschen t r e t e r stellten sich diesem Vorschlag g e s ch l o s- I Ausgleichsamte die Höhe der Erlöse aus der sen entgegen. Deutschland könne letzten Endes Liquidation deutschen Eigentums nicht mehr be- den Alliierten nur zahlen durch Zusammenwirken fannt zu geben, macht tue Durchführung des a if und nicht infolge eines Druckes. Dies beweise die der Grundsätze der Gegenseitigkeit beruhenden Geschichte der letzten drei Zähre. Es gehe nicht I Artikels 297 h des Versailler Vertrages unmog- mehr um die Frage, ob Deutschland ein Mora- I lich. Diese Maßnahme widerspricht ferner dem torium erhalten wird, sondern darum, ob das I Artikel 2 des Abkommens vom 31. 3. und 9. 4. Moratorium eine Maßnahme der Erleichterung! 1921, in dem vo-zesehen ist, daß die Liauldatlons- für Deutschland sein solle und ein Mittel zum erlöse binnen bestimmter kurzer Fristen dem europäischen Wiederaufbau oder die verhüllte Reichsausgleichamte gutzuschrelben and mttzu- Form eines Druckes auf Deutschland. Die britische | teilen sind.

Regierung verharre s e st auf ihrer Forderung eines Moratoriums bis zum Ende des Zahres, das für Deuffchland eine wirkliche Befreiung be­deute und nicht von irgendeiner Art Kontrolle

und um deren Aufhebung z u er­suchen. Sollte die französische Regierung auf ihrem Standpunkt beharren, so schlägt die deutsche Regierung vor, einen internationalen Schiedsspruch über die Rechtmäßigkeit der ergangenen Anordnungen herbeizuführen. Geneh­migen Sie... usw.

Note II über die Ausweisungen aus (§lsaß-Lothringen.

Durch die Verbalnote vom 11. August tellte die französische Regierung der deutschen Botschaft mit, daß sie sich in Ermangelung von Zusagen hinsichtlich der am 15.8. vom Reichsausgleichs­amt zu bewirkenden Zahlungen in Ermangelung eines Erfolges der bisherigen Retorsionsmaßn.ih- men zu weiteren Maßnahmen veranlaßt sehe und deshalb ihrem GeneraIkvmmissar in Straßburg die Anweisung erteilt habe, 5 0 0 deutsche Staatsangehörige bis zum 15.8. a a s Elsaß-Lothringen auszuweisen. Die Ausgewiesenen dürfen nur Handgepäck und den Gegenwert von 10 000 Mk. für Familie und 5000 Mark für Unverheiratete über 25 Jahre mit­nehmen. Ihr Vermögen soll vorläusig unter Zwangsverwaltung gestellt werden. Die Auswei­sung weiterer 500 deutscher Staatsangehöriger aus Elsaß-Lothringen wird noch vorbehaltLN.

Die Botschaft beehrt sich, hieraus im Auftrage der deuffchen Regierung folgendes zu erwidern: Rach den Grundsätzen des Völkerrech­tes ist es zwar jedem Staate unbenommen, ein­zelne fremde Staatsangehörige aus fremdenpvli- zeilichen Gründen aus ihrem Gebiete auszuweisen. Die Massenausweisung, die Hunderte von An­gehörigen eines bestimmten Staates plötzlich und unvorbereitet ihrer Existenz beraubt, wider­spricht dagegen Zedern völker­rechtlichen Herkommen und alter natürli chen menschlichen Rücksicht­nahme. Diese Maßnahme muß die Ausgecriese- nen umso härter treffen, als die französische Re­gierung ihnen fast vier Jahre lang nach dem Aufhören der Feindseligkeiten den Aufenthalt in Elsaß-Lothringen gestattet und damit die Hoff- rtung in ihnen ertoecEt hatte, weiter in ihrer Hei­mat bleiben und ihrem Erwerbe nachgehen zu können. Tlebrigens ist ein innerer Zusam­menhang zwischen den Ausweisungen und der von der französischen Regierung zum Anlaß ge­nommenen Frage der Ausgleichszahlungen nicht erfindlich. Die Geldbeträge, deren Mit­nahme gestattet wurde, sind völlig un­zureichend. Der für eine ganze Familie fest­gesetzte Betrag von 10 000 Mark entspricht zur Zeit dem Wert von zweieinhalb englischen Pfunden oder elseinhalb Dollar.^ Die Ausgewiese­nen werden somit tatsächlich als Bettler auf die Straße gesetzt. Die deutsche Re­gierung legt gegen die getroffenen und in. Ans­icht gestellten Maßnahmen der französischen Re­gierung hiermit nachdrücklichst Berwah-

Berlin, 12. Aug. (WTB.) Die zwischen der Reichsregierung und der baye­rischen Staatsregierung am 9. und 10. August erfolgten Besprechungen hatten folgendes E r g e b n i s: Die bayerische Staats- regienmg erklärt sich bereit, die unter dem 24. Juli erlassene Verordnung zum Schutze der Verfassung der Republik, spätestens am 18. August mit Wirkung vom gleichen Tage ab aufzuheben. Die Reichsregierung erklärt: Für die Abgabe von Untersuchungen an die örtlichen Staatsanwaltschaften und für die Stellung von Anträgen auf Verweisung zum ordentlichen Verfahren (§ 13 des Gesetzes zum Schutze der Republik) wird der Ge­sichtspunkt maßgebend sein, daß zur Ver­handlung vor dem Staatsgerichtsho nur solche Sachen geeignet sind, deren Bedeutung so erheblich ist, daß ihre Entscheidung durch einen höchsten Gerichts­hof des Reiches angemessen erscheint. Die Ueberweisung der Sachen an die örtlichen Behörden wird deshalb die Regel bilden. Insbesondere werden Sachen, deren Intereffe sich auf ein einzelnes Land oder auf engere örtliche Kreise be-

vereinbarung erfüllte.

5. Schließlich werden nicht näher bezeichnete Sicherheitsmaßnahmen in Elsaß-Lothringen in Aufficht gestellt. Inzwischen entzog das General­kommissariat in Straßburg den deutschen Reichs- Wie Poincar^ den Boqen spannt. langehörigen jede Verfügung Über ihre Konten " *9 I oder Depositen bei Banken oder anderen Finanz-

Paris, 14. Aua. (WTB.) Havas mel- instituten in Elsaß-Lothringen und stellte diese bet aus London- Voincars habe sich mit unter Zwangsvecwaltung, gleichgültig, zu welchem Q.ia c. _ : ä nxtyrH-oterVranFreifßß Zeitpunkt sie errichtet wurden. Soweit die Ein-

L-m« Dubois, d-m ^tretet ^antreid^ 8a61ungm na$ ,0 3anuar 1920 erfoigim, in der Reparattonskommtsston werden Derartige Anordnungen durch den Ver- Derbindung gesetzt, damit er dre notwenoigen trag DDn Versailles nicht gedeckt und enthalten Vorbereitungen treffe im Falle, daß die ver- Häher eine schwere Verletzung des bündeten Regierungen nicht in der Lage Grundsatzes der Tin Verletzlichkeit des wären, vor dem 15 .August, dem Tage des Privateigentums.

nächsten Zahlungstermines, der deutschen Re- D'.e deutsche Regierung beantragte mit ihrer merunq eine Entscheidung über das Moraw- Rote vorn 12. 7. 1922 lediglich die Abänderung riumsverlangon zugehen zu lassen. Wenn die'^^ s

Beparativnskvmmission der deutschen Regie­rung die Antwort nicht zum ursprünglich fest­gesetzten Zeitpunkt erteile, verstehe es sich von selbst, daß die Rechte der Alliierten voll­kommen Vorbehalten seien. Es könnten nach Lieser Richtung keine Schwierigkeiten ent-