BNV. ES ftnb diesmal fteben Angeklagte, bte sich bei den i>ecfd>iebenen Zusammenrottungen unb insbesondere Dci ben Plünderungen im Hause tx.4 2U>q Dc. Osann hervorragend beteiligt hoben. Die Geschworenen erkannten alle Angeklagten schuldig, sprachen ihnen aber mildernde Umstände zu DaS Urteil lautete gegen den Schreine,- Fr. Maul aus zwei Hahre Gefüng- nis, abzüglich 1'/, Wochm Ha t; ce^ea den Fabrik- ai beiter Gg Merz aus Darmstadt zu ein Jabr drei Monate Gefängnis, Peter Beran er. Dreher aus Oberiamftabt, ein Oahr drei Monate, Schuhmacher Heinrich Eckhardt in Darmstadt ein Jahr sechZ Monate, Schriftsetzer Karl Fr. Eckel aus Dar-msiadl ein Cafor drei Monate, Me- chrniker Friedr. Grob aus Darmstadt ein Hahr sechs Monate Gefängnis und Hilfsarbeiter Ph. Hüwel in Darmstadt ein Hahr Gefängnis. Eckel, Hüwel und Groh bleiben In Haft, Alle nahmen bie Strafe an.
Schllchtungsausschtttz der Provinz Lbcrhcffen.
Verhandlung vom 7. Dezember.
Die (Siebener Sattlergehilfen hatten seit dem 30. 10.22 105 — Mk. tariflichen Stun- denlobn. Der Sattlervcrband forderte 20 Prozent Erhöhung ab 20 11.22. Die Meister boten 50 Prozent von demselben Tage an. Der Schiedsspruch lautete auf 60 Prozent ab 20.11. und 20 Prozent ab 4. 12.22.
In der Antragssache des Deutschen DerkehrS- bundeS gegen den Arbeitgeberverband für Handel und Gewerbe wegen Aeu- rcgelu.tg der Küferlöhne sah der SchlichtungSaus- fchuh zunächst von einem Schiedsspruch ab, denn die Streitteile wollten noch unmittelbar verhan
deln. Sie vereinbarten als WirkungSbegvm der streitigen Lohnregelung den 27. 11. 22.
Für acht angelernte Arbeiter der Gamben- fabrit Kauffmann In Giehen, die seit vrelen Hahren alS solche im Betrieb sind, beantragte der Deutsche QRetaUarbeiteroerbanö’ben Tariflohn der geleinten Arbeiter der Metallindustrie. Die Fabrit labt zur Zeit nicht in Akkord arbeiten. Der Schlichlmigsausschub beschränkte sich daraus, ihr in einem Bergleichsvorschlag anheimzugeben. ihren angelernten Spezialarbeitern für die Arbeit in ihrem Fach neben dem Tariflohn der angelernten Arbeiter der Metallindustrie eine Zulage zu geben biS zur Hälfte der Spanne Hwischrn dem Tariflohn der angelernten und dem der gelernten Metallarbeiter.
Seinen Antrag auf Entlohnung der Arbeiter des InstallationSaeschäfteS H. Thörner in Dieben nach dem Tarif d^r Metallindustrie nihm der Metallarbeiterverband in der Derhandlmg zurück, um eine Gesamtlohnvereinbarung mit der Bereinigung der Installationsmeister zu versuchen.
Derselbe Derband beantragte unter Berufung auf § 12 der Verordnung vorn 12.2.1920 die Weiterbeschäftigung eines Metalltreibers bei der kunstgewerblichen Werkstätte Arthur Graefe A E o. in ©leben. Wie die "Verhandlung aber ergab. hatten die Beteiligten das ursprüngliche Jach- arbeitSverhältnis des Metalltreibers Tn ein Arbeitsverhältnis mit anderen Arbeiten übergeführt. Diese- war noch nicht gekündigt, der Betrieb arbeitete nicht verkürzt und hatte auch keine Ver- ajtlaffung dazu. Daher tarn zunächst keine Entscheidung nach der genannten Verordnung in Betracht. — In einem weiteren Kündigungsfall desselben Betriebes hatten sich die Beteiligten vor der Verhandlung geeinigt.
Die Gräfliche G 5 rhische Brauerei (Gebr. Otterbein) in Schlitz hatte der Halste
ihrer Arbeiter wegen Arbeitsmangels gekündigt. Durch den Verband der Lebensmittel- und Ge- tränfe-3nbufl ricarbeiter riefen die Arbeiter den Schlichtungsausschub an. Dieser erklärte die An- rufuiig nach dem Detriebsrätegesch für unzulässig, denn der Betriebsrat halte das Verfahren nach 8 86 deS Gesetzes nicht richtig durchgeführt. Der Anrufung nach der Verordnung vom 12.2.1920 gab der Schlichtungsausschub nicht statt. Denn die Brauerei hatte die Dorschinsten der §§ 12 und 13 der Verordnung (Arbeitest rcckuna und Reihen» folge der Entlassungen) befolgt. Den Arbeitern überdies andere Arbcitsgclegeiibeit nachgewiesen und ihnen zugesichert, sie bei wiederiehrendem Bedarf an Arbeitskräften an «erster Stelle wieder einzustellen. Der Schlichtungsausschub erklärte im Schiedsspruch die Brauerei für verpflichtet, nach dieser Zusicherung zu handeln. Er gab ihr aufjer- dem anheim, Im Benehmen mit der Betnebsver- tretung die Wiedereinftcllung der Sntlasse.ien und Entlassung jüngerer Arbeiter an ihrer Stelle zu versuchen.
Das P ost.amt Dieben wollte xur Per» sonalverminderung dem Detrlebsobmann Der Post- Helfer kündigen. Die Post Helfer versagten ihre Zustimmung. Alle Pofthelfer auber dein DetriebS- obmann sind schwerkriegsbeschädigt. Laut der Ver- orbming vom 28.1.1922 kann der Post keine Ar» beltsstreckuna zugemutet werden. Der Schlichtungsausschub ersetzte die versagte Zustimmung der Postheiser durch bindenden Spruch nach § 97 des Betriebs rätegesetzes.
Vermischtes.
Die amerikanische Li-^beStätigkeit.
Berlin, 12. Dez. (Wolfs.) DaS Aeuhorker Zentralkomitee zur Linderung der
Aot in Deutschland und Oesterreich stellte wiederum eine gröbere Spende für die Kinder-Weih nachtS-Bescherung pur Verfügung. Dem deutschen Roten Kreuz find davon 2 000 Dollar zur Verfügung gestellt worden, die zu dem Porgenanntcii Zwecke an dreizehn deutsche ©roöflävte verteilt wurden.
Gestohlene Metallbüsten.
Berlin, 12. Dez. AuS dem Garten deS Reichswehr m in i st eriurns wurden in der vergangenen Aacht fünf Büsten gestohlen, darunter eine Büste Kaiser Wilhriins 1. aus Bronze.
Räuberischer McbctfaH.
Berlin, 12. Dez. Gestern nachmittag verschafften sich drei Männer unter einem Dorivand Eingang in die Wohnung einer Fran Ewert in der Bregen,cr Strabe in Berlin. Sie schlugen daraus die Fran nieder und raubten dann aus dem Zimmer Schmuckstücke, Pelze und andere Sachen im Werte von 10 Millionen Mark. Die Täter entkamen.
Groftfruer in einer Kaserne.
fpd. Trier. 12. ®ey Sin Grobfeuer richtete in der ehemaligen Mariminkaferne, die jetzt von den Franzosen belegt ist, bedeutenden Schaden an. Der Dachstuhl des umfangreichen Gebäudes sowie einzelne Stockwerke wurden erheblich beschädigt. Von den französischen Soldaten verunglückten bei den Rettungsarbeiten mehrere in schwerer Weise. Die Feuerwehren hatten mit den Löscharbeiten nahezu 10 Stunden zu tun.
Im Interesse der vielen Bruch- und sonstigen Leidenden sei an btcierS-'ellcnniu Uelonheio anfdnS Inlerai derllirmn Pd.Eicucr Tobnlnhcutiaernnd letzter Nummer inngeiuiesen. 1075UD
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Behördliche Anzeigen
Bekanntmachung.
3n unser Handelsregister Abt. B wurde heute eingetragen: Die Firma Basaltwerke ©leben, Gesellschaft mit beschränkt. Haftung in Dieben. Gegenstand deS Unternehmend ist der Erwerb und Betrieb von Steinwerken, der An- und Verkauf von Stein- material jeder Art, sowie die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen der Steinindustrie und die Beteiligung an ähnlichen Unternehmungen. Das Stammkapital beträgt 420000 Mark. Geschä'te- führer sind: 1. Direktor Emil Goetz, 2. Oberingenieur MarFuhrig, 3. Dr. Erich ©leger, alle in Diesten. Dem Hermann Scharst in Sieben ist Prokura erteilt Der Gesellschaftsvertrag ist am 19. Oktober 1922 errichtet. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschästsführer vertreten, die nur gemeinsam die G sellschaft verpflichten können und zwar derart, bub sie der Firma ihre Aamensunterschrist beifügen. Ist ein Prokurist bestellt, so kann die Zeichnung durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen eriolgen. Die Bekanntmachungen der Gesesellschast erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. 107048
Dieben, den 13. Rovernber 1922. Hessisches Amtsgericht.
1050 Ifdrn. 70 mm und 2100 Ifdm. 50 mm weite 107198
normale (inftfiferuc Tlnjftni)rii(fro(ire seit 1908 zwischen den Orten Reinhards- Hain und BerSrod neu verlegt, stnd, weil überflüssig, ab 1. Januar 1923 in der Erde liegend zu verkaufen. Die Rohre sind noch sehr gut erhalten, liegen 1,60 in tief, grösstenteils im ßtrabenbantett, auf 400 m unter chaussierter Fahrbahn. Rach dem Herausnehmen der Rohre sind Bankette und 3abrbabn wieder in den jetzigen Zustand zu versehen.
Entsprechende Angebote sind biS zum 19. d. Mts., norm. 10 Uhr bei unS ein» zureichen.
Dietzen, den 9. Dezember 1922.
Der RegierungSbanrat bei der Kreisver, Wallung Dieben. Eellarius.
Beknnntnmchnng.
Die im (Siebener Stadtwald beftnb- UchenPrvmenadenwrge längs derWann- schneise, dem Anneröder-, Allen Steinbacher- und Allen Schiffenberger Weg dürfen von Reitern.Radfahrern und Fahr- zeugen jeglicher Art nicht mehr benutzt werden. Übertretungen des Verbots werden zur sorstgerichllichen Anzeige gebracht. 10567B
(Sieben, den 1. Dezember 1922.
SerOberbürgermeister.J.V.:0r.Rofenberg.
Der vom Gemeinderat beratene Voranschlag der Gemeinde Alback, für 1922 liegt in der Zeil vom Mittwoch, den 13. Dezember, bis einschl. Dienstag, den 19. Dezember d 3„ auf der Amtsstube des Bürgermeisters offen. Während bi cf er Ostenlegungssrisl kann Einsicht genommen und können Ginwmdunzen gegen den Voranschlag schriftlich oder zu Protokoll bei dem Bürgermeister angebracht werden. Es ist auch die Erhebung einer Umlage beschlossen, zu der auch die Ausmärker herangezogen werden.
Albach, den 11. Dezember 1922.
Hessische Bürgermeisterei.
1(77250 Arno d.
Bekanntmachung.
3m Amtsverkündigungsblatt Rr. 121 vom 5. Dezember 1922 ist eine Bekanntmachung betr. Reinigung von Schmiedeschornsteinen veröffentlicht, auf die hierdurch hingewtefen wird. 107448
Dieben, den 7. Dezember 1922.
Der Oberbürgermeister. 3. V.: Kreuzten.
Holzsubmission.
AuS den Waldungen der Gemeinde Annerod soll folgende- Holz auf dem SubmisstonSweg verkauft werden:
AuS Abt. 1 u. 3. LoS 1: 3 Fichtenstämme
3. Kl. = 4,15 Fftm.
, , 1, LoS 2: 1 Fichtenstamm 3. Kl.
= 0,80 Fftm.
, .1, Los 3: 10 Fichtenstämme 4. Kl. = 9,77 Fftm.
, , 3, 10 u. 17, Los 4: 10 Fichten»
ftämme 4. Kl. — 9,67 Fstm.
, „ 1, LoS 5: 28 Fichtenstämme
5a. Äl. = 18,37 Fstm.
„ . 2. u. 3. LoS 6: 24 Fichtenstämme 5 a. Kl. = 15,58 Fstm.
■ . 9,10,15. LoS 7:15 Fichtenstämme
5 a. Kl. - 10,82 Fstm.
„ . 17,18,21,23, LoS8: 14 Fichten,
ftämme 5 a. Kl. — 5.76 Fstm.
• .1, LoS 9: 91 Fichtenstämme
5 b. Kl. es 30,22 Fstm.
. „ 2u.3, LoS 10: 74 Fichtenstämme 5 b. Kl. = 20,83 Fstm.
. w 9. 10 u. 15, LoS 11: 25 Fichten, ftämme 5 b. Kl. — 9,53 Fstm
* „ 18, Los 12: 59 Fitztenstämme
5 b. Kl. = 10,96 Fstm.
„ . 17,21 u. 23, LoS 13: 36 Fichten
stämme 5b. Kl. - 6,87 Fstm.
, . 1,2,10,15,18,21 u. 23, Los 14:
127 Fichlen-Derbstangen 1. Kl. = 12,78 Fstm.
, . 3,18,21 u. 23, Los 15: 82 Fichten-
Derbstangen 2 Kl. — 4,70 Fstm. < * » 18 u. 23. Los 16: 85 Fichten.
ReiSstangen — 2,59 Fstm.
DaS Holz ist mit Rinde gemessen. Der Kaufpreis ist pro Festmeter anzugeben. Die Gebote sind nach Losen und Klassen getrennt zu halten, da keine Zusammenrechnung stattsindet. Etwaige spätere Einwendungen wegen der Vermessung sowie der Güte des Holzes werden nicht berücksichtigt, vorherige Besichtigung wird empfohlen. Die Kaufbedingungen werden vor der Eröffnung bekanntgegeben, auch können dieselben vorher auf unterzeichneter Bürgermeisterei eingesehen werden.
Die Offerten sind verschlossen mit passender Aufschrift bis zum 15. Dezember 1922, nachmittag« 2 Uhr, auf unterzeichneter Bürgermeisterei einAurcidjen, wo in Gegenwart erschienener Dieter die Eröffnung stallsindet. 10683D
Annerod, den 9. Dezember 1922.
Hessische Bürgermeisterei Annerod.
Horn.
Bullenverkauf.
Die Gemeinde Lehnheim beabsichtigt einen abgängigen, in gutem Aährzustande besindlichen Dullen im Submilsionswege zu verkaufen. Diesbezügliche Gebote auf Lebendgewicht sind bis Mittwoch, den 20. Dezember L 3 , nachmittags 4 Uhr. auf der Bürgermeisterei einzureichen.
Lehnheim, den 13. Dezember 1922.
Hessische Bürgermeisterei
Wickhardt. 107300
MmelUAlSllÄkilWkUiileMlMu
Durch Verordnung vom 1. Dez. I. I. ist die Versicherungsgrenze auf 720000 Mk. und der Höchstgrundlohn auf 1800 Mk. festgesetzt worden.
Durch Beschlust des Vorstandes sind ab 11. Dezember 1922 die Durchschnitts- verdiensle, Grundlöhne und Beiträge wie folgt festgesetzt worden:
Die Stufen 1 bis IX bleiben unverändert.
Stufe X täglicher Verdienst von 400 Mk. bis 700 Mk. . . . Grundlohn 700 Mk. „ XI „ , „ 700 „ , 1000 . ... „ 1000 „
„ XII „ 1000 , „ 1300 1300 „
. XIII „ „ , 1300 „ „ 1600 1600 „
* XIV , „ über 1600 „ . 1800 „
Der Beitrag pro Woche beträgt
bei 6 Arbeitstagen bei 7 Arbeitstagen
Stufe X 378.- Mk. 441.- Mk.
- XI 540.- „ 630 - ,
. XII 702.- „ 819.- ,
„ XIII 864.- „ 1008.- „
„ XIV ............. 072.- „ 1134.- „
Wir bitten die Herren Arbeitgeber um umgehende Erstattung der erforderlichen Lohnoeränderungsanzeigen. Vach § 11 der Verordnung sind unterlassene Lohn- oeränderungsanzeigen strafbar.
Die Krankenkassen müssen, wollen sie ihren Verpflichtungen nachkommen, auf Eingang der Beiträge nach dem gezahlten, Arbeitsverdienst strenge sehen.
Wir find deshalb gezwungen, bei unterlassenen Meldungen nicht nur allein Strafanzeige zu erstatten, sondern auch noch gemäh den gesetzlichen Bestimmungen Das Fünffache der Beitrüge anzufordern.
10755c
Der Vorstand.
Bekanntmachung.
Aus Grund des Reichsgesihes vom 1. Dezember d. Is., das mit dem heutigen Tage gültig wird, treten mit dem gleichen Tage, also vorn 11 Dezember 1922 ab für unsere Kassen die folgenden Lohnstrrfcn, Grundlöhne und Beiträge in Kraft:
Bei einem täglichen
Wochenbeitrag
Lohnstuf« Arbeitsverdienst Grundlohn Krankenkasse Inv.-Ders
A bis einschl. 6.66 Mk 6 Mk.
2.83 Mk.
3.50 Mk. oder 4.50 „
B - - 10.- „ 10 ,
4.80 „
4.50 „
C ,, „ 16.66 „ 16 „
7 68 „
5.50 ,
D , „ 23.33 , 22 „
10.56 .
6.50 ,
E „ , 30.- „ 30 „
14.40 ,
7.50 ,
F „ , 40.- „ 40 ,
19.20 „
9.- ,
0 , „ 60.- , 50 N
24.- ,
10.50 „
H „ „ 60.- , 60 ,
28 80 ,
12.- ,
1 „ „ 80.- , 80 w
38.40 „
18.- „
K . , 100.- w 100 „
48.- „
18.-od.24Mk
L „ w 130.- , 130 „
62.40 „
24.- Mk.
M „ w 180.- , 180 ,
86.40 „
32.- .
N „ 240.- , 240 ,
115.20 w
42.- „
O N * 300.— „ 300 „
144.- „
P , „ 400.- „ 400 „
192.- „
Q w w 600.- „ 600 w
288.- .
R „ „ 900.- „ 900 „
432.- ,
52.- .
S „ , 1200. - w 1200 „
576.- „
T „ , 1501.- „ 1500 „
720.- e
U über . 1500.- „ 1800 w
864.- ,
Indem wir diese Aenderungen hiermit bchanntgeben, ersuchen wir die Arbeitgeber unserer Kassen, bei den zuständigen Ortsstellen sofort neue Lohnmeldungen zu erstatten, und zwar von allen Beschäftigten, soweit sie vom 11. Dezember ab bei
a) der Ortskrankenkasse mehr als 400 Mark,
b) der Landkrankenkasse mehr als 180 Mark täglich verdienen.
Laut gesetzlicher Bestimmung haben die Kassenmitglieder auf die ihrem neuen Grundlohn entsprechenden höheren Leistungen erst vom 43. Tage na<y Inkrafttreten der Grundlöhne ab Anspruch.
Eiesten, den 11. Dezember 1922. 10739D
Allgemeine Orts Krankenkasse L a n d Krankenkasse
des Landkreises Sieben.
Ihre Vermählung beehren sich anzuzeigen Fritz ßutt und Frau Rosa" geb. Müssig
Gießen Rüddingshausen
den 13. Dezember 1922
.................................................—
SGrMüre
SeiMbeik auch für Schreibmaschine. sowie Beitragen von Büchern und sonstige Hon (erarbeiten sM sklbsiMigkk Ämhnm.
Schr. Ang. u. 011256 an den Die st. Anr
Holzsubmission
Aus den Waldungen der Gemeind» Beuern Kommt folgendes Holz im Sub« missionswege zum Verkauf:
a) Eichenstäm me:
1 Stück II. Klasse = 1,50 Festm.
3 „ III. „ = 3,88 „
3 „ IV. „ - 2,35 „
b) Fichtenstämme:
26 Stück III. Klasse = 43,45 Festm.
39 „ IV. „ = 42,84 „
40 N Va „ - 26,37 ,
10 „ Vb „ = 3,34 ,
Die Angebote sind getrennt nach Sot« timent und Klassen per Festmeier bis zum Freitag, den 15. Dezember d. I, nach, mittags 2 Uhr, an unterzeichnete Bürger, meisteret einzureichen, wo alsdann die (Eröffnung erfolgt. - Die Derkaussbedingun- gen, denen sich dieKäufer mit der Einreichung ihrer Gebote unterwerfen, werden im Termin bekanntgegeben. Das Holz ist gefällt und lagert an guten Abfuhrwegen.
Angedotemitzufammengezogenen Klassen oder mit Bemerkungen versehen werden auher Betracht gelassen. 10696D
Beuern, den 9. Dezember 1922.
• Bürgermeisterei Beuern. Walther.
& Lichtspielhaus J Bahnhofstraße 34. ,„„c
Beate letzter Taj |Bä$ lind der SMe. v Ah morgen b!i einschl. Sonntag | Das schwarze Eesjehl uj Variet6- tu Sensaf ionsschausplel in 5 Akten
ö von Dr. Johannes Brandt. Vy [. d. IL: Wnru Twchtiklera.
Ferner;
Thea S<elnl>rcchcr In ihrem Ä neuesten Lustspiel in 2 Akten her Zechpreller.
Wem SWWise e.v. SeiileMiiö8W,NeiieMili Konzert
Sron 9flnnü Mg-Miseii, öle Serien V.V.Möiene, Z. WliMke, G. Delp.
Karlen zu Mk. 100.—, 75.—, 50.— bei Thallier; Studentenkarten zu Mk. 30.— bei Ritter. 10737d


