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nr. 2)2

(Er|d)eml lägfid), ontzv Sonn- unh Feikriaqs, mit berSomstaasbeilage: (Biebentrg-amilienblätter Monatliche ve;no,preise: 380 Mark und 20 Mark Irügrrlohn.durcl dirPost 400 Mark,auch bei Nicht- erscheinen einzelner Num­mern infolge höherer Gewalt.- ^ernfpred)« Llnichlusie: sürdieSchrist- letiung 112, für Verlag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach. richten: Anzeiger Liehen.

poftscheätonto. granffurt a. Di. 11688.

172. Jahrgang

Dienstag, 12. vezemver 1922

GiehenerAn;eiger

General-Anzeiger für Oberhessen

vnick und Verlag: vrühl'sche UniverfilStr-yllch- und Zteindruckerei R. Lange in Giehen. 5chriftleitung und Geschäftzstelle: Lchlllftrahe 7.

2lnnal)me von Anzeigen für die lagesnummcr bis zum Nachmittag vorher ohnejede Verbindlichkeit. Dreis für 1 mm hohe für Anzeigen v 27 nun Breite örtlich 12 Ulli, auswärts 15 Ulk.; für Reklame- Anzeigen von 70 mm Breite 40 Ulk. Bei Platz- Vorschrift20u 0 Aufschlag. Hauptschriftleiter: Ang. Goetz Verantwortlich für Politik: Aug. (Boeq; für den übrigen Teil: Ernst Blumschein; für öeti Anzeigenteil: Hans tiedt, sämtlich in ffiiefjen.

Die Unterbrechung der Londoner Konferenz

gegenwärtigen Gage ist die deutsche Regierung der Meinung, daß es nötig ist, die Stabili­sierung derMark in 2tngr.fr zu nehmen und ?u einer Verständigung über die F nanzierung der Reparationsleistungen für die nächsten Jahre zu gelangen. Die folgenden Vorschläge für eine vor­läufige Regelung mögen daher als Mittel be­trachtet werden, um den Weg für eine schnelle und endgültige Rcparationsregelung zu ebnen:

1. Die deutsche Regierung ist entschlossen, den Versuch zur Stabilisierung der Mark mit ihr^n eigenen Hilfsmitteln zu unternehmen, falls sich die Gewinnung fremder Kredithllfe für den Augenblick als unmöglich erweisen sollte. Sie geht dabei von der Hoffnung aus. da st ihr der ausländische Kredit zu Hilfe kommen wird, sobald einmal chie Markstabilifterung in Angriff ge­nommen ist. Diese Stabilisierungsakt on kann natürlich nur dann unternommen wer en, wenn, entsprechend dem Antrag in der deutschen Rote vom 14. Rovember, die deutschen Leistungsver- pslichtungen für die nächsten Jahre so geregelt werden, Last ihre Durchführung möglich ist, und wenn Deutschland In feinen Handelsbeziehungen zu fremden Mächten die Gleichberechtigung ein­geräumt wird.

2. Deutschland schlägt vor, dast für d i e nächsten Jahre seine lausenden Ver­pflichtungen aus dem Vertrag von Versailles durch eine in Deutschland u nd im 2ss,u sland aufzulegende An­leihe erseht werden. Der Betrag der äußeren Anler'he soll ganz, die innere Anleihe wenigstens zur Hälfte zur Abdeckung dec deut­sch-'N Verpflichtungen f.ur Verfügung gestellt wer­den. Der Rest der tnre en Anleihe müllte Deutsch­lands eigenen Bedürfnisse t dienen, insbesondere der Stabilisierungsaktion. Hinsicht ich der Einzel­heiten des Planes wird vorgech'agen: Die in Deutschlgnd auszulegende Gvldanleihe soll mit mindestens 4 Prozent verzinst und mit >/, Proz. amortisiert werden. Ihre Zeichner soller ferner­hin von den deutsche «Steuern befreit werden, überdies wird ihnen eine Amnestie hinsichtlich etwaiger Verstoße cegen die deutschen Kapital­fluch,tgesehe zugesich-ert. 2luf diese Weise hofft man, das im Ausland verborgene deutsche Kapi­tal zur Rückkehr nach Deutschland und zur Be­teiligung an dieser Reparationsanlel'h? zu veran­lassen. Alle Zahlungen auf die Anleihe sollen in fremder Währung unter ZugruNdelenung des täglichm Dvllarkurses erfolgen. Das Ergebnis der in Deutschland aufzulegenden Anke he soll folgen- dermasten bcrjxnte' w-rden: Dir Hälfte forl an die Rcparalionskommifsion abgeführt werden, d e an­dere Hälfte konnte zu einem Dstrag von beifpiels- w-ise n/2 Milliard. Gold mark für Deutschlands ei­gene Bedürfnisse zur Verfügung bleiben Gin et­waiger äleberschaß der zwei Anleih.'hälsten über P/2 Milliard. Ev dmark wärc ebenfalls an die Re- parationskommiifion abzuführen. Gleichzeitig mit bei* Auslegung der inneren Anleihe würde die deutsch; Regierung der ReparationsLommission beispielsweise 3 Milliarden in deutschen Eold- schahanw.isungen üb?cg:bn. deren gesamter Er­lös an Li: Repa.alionskommission zu zahlen wäre. Di; deutsch: Regierung beantragt Befreiung von allen fällig werdenden Barzah - l u ngen aus dem Vertrag von Versailles für zwei 3a ß re sowie von den Sachlei­st u n g e n. N: nicht aus dem deutschen Haushalt gezahlt werden konnten. Die deutsch? Regierung wurde an Ladern beantragen, dast für jede an die Rcparationskommission aus dem Ertrage der inne­ren Anleihe gczahlten Allilliarde Gold.nark für ein weiteres 3ahr keine weitere Zahlung aus dem Vertrag von Deutschland verlangt werde. Die ganze Regelung hätte sich auf nicht mehr als vier bis fünf Jahre zu erstrecken.

Die Ausnahme des deutschen Vorschlages.

London, 11. Dez. (MTB.) Bezüglich der Behauptung, daß de deutschen Vor­schläge von den Alliierten verworfen wor­den seien, erfährt der Vertreter des Wolff- bureaus aus britischen Kreisen, daß es zu­treffender sein wird, zu sagen, es herrsche un­ter den verbündeten'Ministerpräsidenten der Eindruck vor, daß die Vorschläge keine du Verhandlungen geeignete Grundlage bilden.

London, 11. Dez. (Wolfs.) DieTimes" tfl der Ansicht, dast die Vorschläge des deutschen Kanzlers mehr verdienten als eine ein» suche summarische Ablehnung. Dies fei rod erste Mal, dast die deutsche Regierung ein etnigermasten vernünftiges Angebot gemacht habe

fei das erste Mal seit dem Kriege, dast die Regierung gezeigt habe praktisch mit den -alliierten zusammenzuwirken. Dieser Geist müsse ermutigt werden.

Die Haltung Amerikas

Paris, 11. Dez. (WTB.) Wie der Aet-york Herald" aus Wash.ngton meldet, verlautet von höchster Rchierungsstelle, 'oah bie Vereinigten Staaten der Londoner Kon­ferenz ke ne Vorschläge unterbreiten würden. Die Botschafter der Vereinigten Starten, de­ren Anwesenheit in London andere Schlußfol­gerungen veranlaßt hätten, feen auf eigene Initiative, und nicht auf An­weisung des Staatsdepartements hingereist.

Vertagung der Besprechungen auf den 2. Januar.

London, 11. Dez. (WTB.) Um 7 Uhr abends wurde folgendes Cornrnuniquß ab­gegeben: Die alliierten Premierminister haben sorgfältig den augenblicklichen Stand des Repa- rationSproblemS und auch die damit zusammen­hängenden Fragen der Interalliierten europäi­schen Dä/ulden untersucht Der Plan für eine 3nterimSvereinlxn-uag bezüglich der Reparationen, der von dem deutschen Reichskanzler unterbreitet wurde, wurde auch erwog n Er wurde jedoch einstimmig für unbesriedig end erachtet. Es war den alliierten Premier­in i n i st e r n in der ihnen zur Verfügung stehen­den Zeit nicht möglich, z u endgültigen Beschlüssen In den in Betracht fern- wenden bedeutsamen Fragen zu ge­langen. Unter diesen Umständen wucde be­schlossen, die Unterredungen zwischen den alliier­ten Premierministern in Paris am 2. 3a- uuar sorlzuseyen, um der Dollkonse - renz , ermöglichen, unmittelbar darauf zu­sammenzutreten, um vor dem 15. 3anuar zu endgültigen Entscheidungen in den gesamten in London erörterten Fragen zu gelangen.

Paris, 11. Dez. (WTB.) Havas mel­det aus London, dah»dte AachmiltagS- sitzung der Konferenz um 6 Uhr zu Ende war. D e Konferenzberatungenwur- denunterbrochen. Erstam2. Januar werden s i e in Paris wieder ausge­nommen. Wird dann eine Verständigung erfolgen, soll unmittelbar darauf eine um­fassendere Konferenz stattfinden, bei der die Kleine Entente vertreten sein wird. Tagungs­ort wird wahrscheinlich nicht London, sondern iPariS sein.

London, 12. Dez. (WTB.) Rach einer Reutermeldung erklärten die italienischen Delegierten, die Konferenz sei allseitig mit dem größten Entgegenkommen geführt worden Es feien wirklich? Anstrengungen ge­macht worden, um ein System zu finden, das di: völlig: Einigkeit b?r Al.i erten sicherste.le und aus Dcuisch'.aiid alle Rcpacattonen heraus^uhvlen suche, die es nach Ansicht dec Sachverständigen leisten föime.

London, 12. Dez (WTB.) Der englische Botschafter in Berlin, Lor) d A b e r n o n, ist vom Könige In Audienz empfangen worden.

Der briefliche Vorschlag des Reichskanzlers an Donar Law.

Berlin. 11. Dez. (WTB) Wie wir Horen, und wie auch in der englischen Presse bekannt- gegeben wird, ist der zu Beginn der Konferenz Der alliierten Ministerpräsidenten von der beut- fd)en2legierung in Conbon unternom­mene Schritt in der Weise erfolgt, dast dem englischen Ministerpräsidenten Donar Law am Sonntag mittag folgender eigenhändige Dries des Reichskanzlers überreicht wurde:

Herr Premierminister! Ich habe den Ent­schluß, die Leitung der deutschen Politik au nfer- heßm n nur z i fassen vermögt to.il ich als Ma n des pratlisch m Wirtschuiklebens tief von der Ueberzeu^u ig durchtdrongen bin, daß nur eine flaue und entschlossene Aussprache über die schwebenden wirtschaftlichen und finan­ziellen Probleme Deutschland und Europa aus der gegenwärtigen wirtschaftlichen Verwirrung retten kann. Von einer schnellen, die Inter­essen aller Bueiligtcm ausglcichenden Losung der Reparationsfrage hängt das Schicksal Europas ab Die jetzige Reichsrcgierong hat daher vom ersten Dag ihrer Geschäftsführung ab ihre wichtigste Auf- gäbe tarm gesehen, für die endgültige Regelung der R e p a r a i i o n s s r a g e eine Losung zu finden, von der Üleberzeugung geleitet, da!) die Gefährdung der wirtschaft­lich n und sozialen Ordnung Deutschlands und Europas zu w it fortgeschritten ist, als daß ihr mit halben Maßnahmen noch toiiffam be-gegrel to?cSen forme Di: Reichsregierung ist entschlossen, ganze Arbeit z u leisten Bei der Küi-ze dec Zeit seit il:b:rnaf)me der Geschäfte ist es jedoch nicht möglich gctoesen, diese Arbeiten für t-i: endgültig: Lösung zum Abschluß zu bringen. Da bi: durch die Entschidung der Reparatioas- Ipmmifflon vom 21. Marz und 31. Mai 1922 für das Kalenderjahr 1922 getroffene Regelung in Kürze abläuft und die weiteren Verpflichtungen Deutschlands aus dem Vertrag von Versailles alsbald geteqcli werden müsse i. erscheinl es der deulsch.m Rclchsiegie.u '.g notaxubig, zu ächst die in der Rote der ReichZregieru:g t-om 14. Ro° t>ember an die Repaeationskommi sIon celclttcn Anträge zur Entsch idung zu bringen. Ich beehre mich. Ihnen, Herr Premiermi i ter, a's Vor- fitzcndec der am Sonntag m London tagenden Zusammenkunft in der Anlage einen Vor­schlag z u unterbreiten, au: dessen Grund­lage nach An icht de. RciHsregierung die in der Aote der RcichZregierung vom 14. Rovember der Reparationskomnässion untcrbraieten Vor­schläge P.altisch durchge,ührt We den könnten. Der ilebeLbiiriger dieses Sch eibens i t ermächtigt, auf Wunsch weitere mündäche Erläuterungen zu dem Vorschlag zu geben.

In der dem Briefe des Reichskanzlers bei- Aefügten Anlage heißt es u .o.: Angesichts der

Die Sühnenote

der Reichsregierung.

Berlin, 11. ®ea. (Wolss ) In der gestern überreich en Antwort Der Reichsregierung auf die Rote der Botschisterkonferenz vom 30 Rovember über die Vorfälle in Stettin, Passah und Ingolstadt werden die Verfehlungen der Be­amten in «Stettin und die Beschimpfungen und leichten Verletzungen der Kontrollossizieve in Passau und Ingolstadt durch Volksmengen un­umwunden zugegeben. In Verkennung der Tatsache, daß sich die Offiziere in Ausübung einer gegenüber den deutschen Behörden berech­tigten Tätigkeit befanden, hätten sich die an den Zwisch nsällen beteiligten Personen unter dem Einfluß der Erbitterung tre ter Bolkskreise gegen bl: Kontrolle und ihre Organ: zu Verunglimpfun­gen hlnreißen lass:n. Die deutsch: Regierung habe in zwei amtlichen Schreiben der interalliierten Kont ol.k.mmi,',ian ihre schärssteMißbilli- gung und i h r lebhaftes Bedauern ausgesprochen, wie eine Bestrafung dec schuldigen Beamten verfügt, gegen die Demonstranten Straf- ve fahren elnlciten lassen, utkd glaube daß hier­mit voib.haltlich einer Verfügung für den ge­ringen tatsächlichen Schaden ausreichende Sühne erfolgt sei.

Gegenüber den weitgehenden Forderungen der Botschafterkonferenz stelle die Reichsregierung nochmals fest daß ihre hiermit crncu:rten Erklä­rungen den Ausdruck der Entschuldigung mitent- halktzn, und daß kein Raum mehr bleibt für Erklärungen der einzelstaat- lidjcn Regierungen, da die Vertretung Deutschlands nach außen lediglich dem Reiche ob­liegen. Die Bürgermeister von Passau und In­golstadt seie:i freigewählte Organe der städtischen Selbstverwaltung und könnten von der Rcichs- regietung nicht abgesetzt werden. Die schließliche Forderung von 500 030 Goldmark für Passau und Ingolstadt konnten nicht als berechtigt an­erkannt werden: das Völkerrecht keime in Frie­denszeiten solch? Bestrafungen nicht, die außerdem zu den angerichteten «Schäden in keinem Verhält­nis stünden. Im besetzten Gebiet würden auch für viel schwerere Verfehlungen gegen Reichs- angebörige nur ganz geringsügigeEntschädigungen gezahlt. ilm aber die Volksgenossen in d?r Pfalz und im Rheinland zu schützen, stelle die Regie­rung von sich aus den geforderten Betrag zur Verfügung.

Bayern

und die Sühneforderung.

München, 11. DA (WTB.) 3m Staats­haushaltsausschuß des Bayerischen Landings gab heute nachmittag Ministerprä,ident v. Knil - 11 n g in einer längeren Erklärung den Stand­punkt der bayerischen Regierung bekannt, wie er von ihr bei dec Reichsregierung in der Ange­legenheit d?s Sühneverlangens ter Entente gegen­über d.n Städten Ingolstadt und Passau zum Ausdruck gebracht wurde. Der Ministerpräsident erklärte u. a.:

Keine bayerisch? Behörde hat sich einer Ver­legung der Bestimmungen des Fiedensvertrages schuldig gemacht. Damit entfallen aber a u ch a l l e A n s p r ü ch e. die auf die behaupteten fB.'ttiagdDcriejungen gestützt werden Di? baye­risch: Staa'sregierung war daher nicht in der Lage, die verlangte Sühneleistung auf sich zu nehmen. Das bedeutet nicht, daß die baycliscb? Regierung die Vorkommnisse irgendwie entschuldigen oder decken wolle: sie bedeuten sei­tens der Täter ein schweres älnrecht, das die bayerisch? Regierung auf das lebhafteste bedauert und auf das schwerste verurteilt. Sie wird für !i: nachdrückliche Durchführung dec eingeleiteten Strafverfahren und für strenge Bestrafung der sch ldigen Peisonen Sorge tragen. Sie ist be­reit, den Schaden z u ersehen, der den b i" en Kontrolliomml.sionen durch das Ver^a'ten der Beoolkeiu ig erwachsen ist. Darüber hinaus aber muß sie jedes Schuldbekenntnis für sich und die ihr unterstellten Behörden von s i ch weisen. In dieser Auffassung ist das ganze bayeris che Volk in allen seinen Schichten, ohne älnt?rschi?d der Parteien einig. Di? bayerisch? Regi ung hegt den Wunsch, es moch cn ähnliche Vorkommnisse in der Zukunft auf alle Fälle vermieden bleioen: sie warnt ein­dringlich vor solchem Beginnen, das zu nichts nühen, sondern nur schaden kann. (Sie vertraut fcab.i auf di? D:sonn?nheit der Bevölkerung. Sie darf jedoch auf der anderen Seite nicht unter­lassen, mit aller Dringlichkeit daraus hln-uwei en, daß der Boden, auf dem solch? bedaueniHsn Dor- fommniffe erwachsen, die Erbitterung, des durch b,n Fiiedcnsvwlrag enttäuschten und durch sein: Folgen gequälten, in tiefster Rot befind­lich n baye Ischen Volkes ist. t i? Erbitterung über die ungeheuerliche Bedrückung, denen es seitens der alliierten Mächte fortgesetzt aus­gesetzt iir Ich muß aber auch auf ein anderes Hinweisen. Wccm man sich daran erinnert, wie v t bi: deutsch? Regierung sich schon über schwereälntaten unbUebergrlffeber Desahungstr uppen ?u beklagen hatte und wie sich die alliierten Regierungen den Klagen gegenüber verhalten haben mit welcher Entschä­digung, insb.sondere in dem Falle der Tötung deutscher Staatsbürger ihre Hinterbliebenen ab- pcfunb?n wurden, so ergibt sich ein jedem Rechtsempfinden geradezu in et Ge­sicht schlagender älnterschied des rechtlichen Maßstabes, je nachdern es sich um Angii fe auf Angehörige d^s besiegten Deutschlands oder der siegreichen alliierten Mächte handelte. Der Ministerpräsident wies dann noch auf die Drohung hin, wonach die Alliierten für ihre Kontributionsforderung sich in der befehlen Pfalz befriedigen würden. Schon gegen die

bloße Ankündigung eines solcl-en Vor­gehens muffe di: bayerische Regieining die aller- s ch ä r s st e Verwahrung einleg n TieReichs» tegterung habe den Standpunkt der bai)caid)en Regierung gewürdigt und sich ihm im wesenlUet)cn anaeschlossen. Die Reichsregierung stellt stch in dieser «Sorge auch vor Bayern, ohne txiß wir von ihr Opscr begehrten Der Ministerprälident schloß, diese 2Ibjicht der Reichsregierung, auf das Reichs­ganze ein Opfer zu übernehmen, tv eben auch jene anerkennen müssen, die die Erfüllung der Reichsregierung als zu wcitgeheird detrachterr.

Die deutsche Antwortnote in der Entwaffnungsfrage.

Berlin, 12. Dez. (WTB ) Die gestern der Botschafterkonserenz in Paris über­gebene Rote derReichsregierung betcef- feiib die Entwaffnungssrage lautet:

In der Kollektivnvte der alliierten RegiO rungen vom 29. September und in der Role der Botschafterkonferenz vom 17. Rovember wurde die deutsch? Regierung aufqcforbert. eine vollständige enbgültige Antwort auf be F.age der Anofnh ang ber militärischen Bestimmungen des Vertrages von Versailles zu geben. In der Role vom 1Z. Ro­vember wurde zugleich mitgeteilt, daß die Antwort spätestens bis zum 10. Dezember erwartet wirb. Dabei würbe besonbers Wert auf bie folgenden fünf Punkte gelegt: 1. Reorganisation bet Polizei (Artikel 162 unb Entscheidung der Konfereirz von Boulog^ne vom Juni 1920), 2. ilmflcllu. g der Fa­briken (Artikel 168), 3. Auslieferung des Restes des nicht zugelassenen Materials (Artikel 169), 4. Auflieferung der Schriftstücke, die auf die D:- ftänbe an Kriegsmaterial zur Zeit des Waffcnistill- stwrdes und die Tätigkeit der Fabriken während des Krieges und nach dem Waffenstillstände sich beziehen (Artikel 206 Abs 2 und Artikel 208 Abs 4). 5. Veröffentlichung von gesehlichen B.'stimmungen auf legislativem oder administrativem Wege je nach ten älmständen des Falles, die notwendig sind, um a) eine Ausfuhr von Kriegsmaterial wirksam zu verbieten (Artikel 211 in Zusairimenhang mit Artikel 170), b) die Rekrutierung und Organisation des Heeres mit den militärischen Bestimmungen des Vertrages von Versailles in Einklang zu brin­gen (Artikel 211 in Anwendung auf Artikel 160 161, 173, 175 und 178. insbesondere hinsichtlich dec Aufhebung bet vecschiebenen Maßnahmen, die gegenwärtig noch vorgesehen sind unb sich auf die Mobilisierung beziehen.

Die deutsche Regierung beehrt sich, Folgendes zu erwidern: Die alliierten Regierungen gehen von der Ansicht aus, baß seit mehreren Monaten eine Verzögerung in ber Ausführung ber mili­tärischen Bestimmungen des Fcicdensvertraqes eingetreten sei. Diese Ansicht vermag die deutsche Regierung nicht zu teilen. In den letzten Moua en treten allerdings in die Augen springende Fort­schritte in der Abrüstung nicht mehr- ein. Dies hat jedoch seinen Grund ausschließlich darin, daß seit mehreren Monaten die Entwaffnung Deutschlands beenbet ist und zwar nicht nur im Rahmen des Vertrages von Versailles, sondern auch darüber hinaus nach Maßgabe der durch das Londoner Ultimatum erweiterten mili­tärischen Bestimmungen dieses Vertrages. Deutsch­land darf für sich inAnspi-uch nehmen, die ihm auf­erlegte Abrüstung in dem Umfange und mit solcher Schnelligkeit durchgeführt zu haben, daß die Ab­rüstung nidy nur im Lichte der Welt­geschichte a l s gewaltige Leistung da ­stehen wird, sondern daß sie auch nach dem «Sinne und nach dem Wortlaute des Vertrages von Ver­sailles eine erschöpfend? Ausführung der Be­stimmungen dieses Vertrages barf.ellt. Die deutsch? Regierung ließ auch nicht, wie die Botschafter- konferenh annimmt, ein? erheblich? An ahl von Fragen m der Schwebe. Sie erhob vielmehr ledig­lich gegen bie Fo derungeu der interalliier­ten Militärkontrollkommission, die si' für unbegründet hielt, bei den alliierten Re­gi rungen Widerspruch und bat um sachliche «Stellungnahme, di: bisher nicht erfolgte. Da er liegt auch keine Obstruktion d ut'ch:r Un crorgane vor sondern die deutschen Dienststellen haben ge­mäß Ider Anweisung, sich an die Bestimmungen des Vertrages von Versailles zu halten, ausschließlich auf den strittigen Punkten, bei denen eine end­gültige Entscheidung nicht getroffen war, den Forderungen nicht Folge gegeben und nicht geben fönnen. «Sollte von örtlichen Dienststellen darüber hinaus- gegangen und entgegen den deutschen Ges tzen und Anweisungen dec Regierung Obstruktion er­folgt sein, so bittet die deutsche Regieren i um Mit­teilung der Fälle und erklärt sich fhon jetzt bereit, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung solcher Widerstände zu treffen. «Soweit die von den alliierten Regierungen in den fünf Pun' en zu'ammengesaßten Hauptforderungen noh in der Schwebe geblieben sind, liegt dies daran, daß sie Fragen betreffen, die mit den Lebens not­wendig leiten der deutschen Volks­wirtschaft sowie mit der Au rechter al u g er Sicherheit und Ordnung in de i, Reichegeläe aufs engste verknüpft sind. In diesem Zu ammenb-ang muß die deutsche Regierung darauf Hinweisen, daß das deutsche Volk sich in den kommen­den Monaten angesichts der außer­ordentlich erschwerten Ernährungs­lage innerpolitischen Schwierig­keiten gegenübergestellt sehen wird, deren Auswirkungen fich gegenwärtig noch in keiner Weis? übersehen la sen, und bi? notwendig machen, einerseits die freu sHe Volkswirtschaft vor neuen schweren Erschütterungen zu bewahren unb andererseits bie zur Aufrechterl-altung eines ge- oebneten staatlichen und wirtschaftlichen Lebens noch verbliebenen Mittel zusammenzuhalten. Weng