Ausgabe 
10.2.1922
 
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Zreitag, 10. Zebruar 1922

Erstes Blatt

172. Jahrgang

Eine Rede des Reichskanzlers über den Eisenbahnerstreik

vereinbar. Wollten

gendeiner anderen Truppe von Beamten das Recht geben einseitig den Dienst niederzulegen, so mühte auch dem Reich das Recht der Kündi­gung und Entlassung zustehen (Rufe links: Sie wollen Staatssklaven!), d. h. die ganzen Grundlagen der Anstellung müssen von Grund auf

Nr. 35

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Verfassung mit einem

Slreikrecht der Beamren an- (Zustimmung und Widersprach.) wir den Eisenbahnern oder fr-

sind, durch die bisher bestehende Bestimmungen über den Achtstundentag eingeschränkt werden sollen. Es handelt sich vielmehr nur um die rich­tige Durchführung und Anwendung bisheriger Vorschriften. (Widerspruch links.) Die Bespre­chungen über den Gegenstand haben inzwischen auch dahin geführt, dah die Spihenorganisationen, wie bisher schon die Eisenbahnerorganisationen sich bereit erklärt haben, in eine alsbaldige eingehende Beratung über den Referentenentwurf mit dem Reichsverkehrsministerium einzutreten. Hierbei kann auch die Frage erörtert werden, ob statt eines besonderen Gesetzes für die Eisenbahn ein all­gemeines Arbeitszeitgeseh erlassen werden soll. Es ist mir durchaus erwünscht, dah die Organisationen der Arbeiter anderer Zweige die Arbeitszeit ihrer Kollegen bei der Eisenbahn nach­prüfen, aber um eines wird man nicht herumkom­men. nämlich um das, dah die Eisenbahn wirtschaftlich gestaltet werden muh.

Dies alles waren die sachlichen Grundlagen des Streikes, von denen ich Ihnen gezeigt zu haben glaube, dah sie teils unberechtigt waren, teils geringfügig, teils Gegenstand bereits eingeleiteter und mit Aussicht auf Einigung ge­führter Verhandlungen. Die Reichsgewerkschaft setzte sich mit ihrem durch nichts gerechtfertigten brüsken Vorgehen ins Llnrecht gegenüber der Reichsregierung, die ihr Aeuherstes getan hatte und getan hat, um zu einer befriedigenden Lösung der Gehalts- und Lohnfrage zu kommen; sie setzte sich ins Llnrecht gegenüber den übrigen Organisationen der Beamten, Angestellten und Arbeiter, die bereit waren, den bei den Ianuarverhandlungen eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Sie setzte sich ins Änrecht gegenüber der Beamtenschaft, deren vornehmste Rechte sie durch die Anzettelung eines Beamtenstreiks, des er st en Beamten st reiks, aufs allerschwente gefährdete. (Lärm links, Rufe: Kapp-Putsch!) Denn welchen schweren Stvh die Idee des Be­rufsbeamtentums durch diesen ersten Deamten- streik erlitten hat, läht sich ja heute noch gar nicht übersehen. (Erneute Unruhe links.) Die Reichsgewerkfchaft setzte sich ins Anrecht gegen­über dem gesamten deutschen Volke (Zustimmung und lebhafter Widerspruch), dem sie Lasten auf» zubürden versuchte, die es keinesfalls hätte tra­gen können, und dem sie in den Tagen einer äuherst schwierigen äußeren und inneren Lage neue Schwierigkeiten nach innen und außen brachte. Damit komme ich zu der Kernfrage der ganzen Angelegenheit, zu der Frage, wie sich die Reichsregierung an sich zu dem Vorgang prin­zipiell stellt. Die Kernfrage, die durch den Streik aufgeworfen wurde, war nicht die wirt­schaftliche Frage, und nicht die Arbeitszeitfrage, über die gesprochen werden kann und die dauernd unter Zuziehung von Vertretern der Beamten­schaft und der Arbeiterschaft erörtert worden find, sondern

die Frage de« Streikrechts der Beamten

(Sehr richtig! rechts). In dieser Frage sind sich alle Regierungen nach der Staatsumwälzung einig gewesen, und keine Regierung kann za einem anderen Ergebnis kommen, für die öffent­lich-rechtlich angestellten Beamten gibt es kein Streikrecht (Stürmiicher Widerspruch bei den Kommunisten). Richt etwa deswegen, weil die BeamtenHörige" sind, wie es in kühnen Redeblüten der Streikhehe wohl gesagt worden ist, sondern gerade umgekehrt, weil sie ein Teil der Regierung sind, weil sie Organe der Re­gierung sind (Lachen bei den Kommunisten). Re­gierung und Organe der Regierung, die die ihnen obliegenden Arbeiten verweigern, haben ihre Be­rechtigung als solche verloren. (Sehr richtig.) Wie liegt die Sache rechtlich? Die Verfassung gibt jedem Deutschen und damit auch den Be­amten das Recht der Vereinigungsfreiheit zur Wahrung unb Förderung der Arbeits- und Wirt­schaftsbedingungen. Aber weder nach dem Wort­laut, noch nach dem Sinn und Geist der Ver­fassung kann daraus abgeleitet werden, daß die Beamten entgegen ihrem Diensteid und den von ihnen übernommenen öffentlick-rechllichen Deam- tenpflichten das Recht hätten, ihre Dienstgeschäfte gemeinsam niederzulegen. Der Beamte über­nimmt vielmehr nach Gesetz und Dienstgrad bet Vermeidung disziplinarischer Verantwortung d'.e Verpflichtung, das ihm übertragene Amtge­wissenhaft" wahrzunehmen. (Zuruf: Kapp- Putschl). Diese Verpslichtung schließt eine ein­seitige Riederlegung der Dienst- g e s ch ä f t e durch den Beamten aus. Dieser Ver­pflichtung des Beamten gegenüber stehen aber seine besonderen Rechte, traft deren er aber auch seinerseits in besonderem Maße ^gesetzlich gegen Kündigung und Entlassung ge'chüht ist. (Sehr richtig? rechts.) Die Eisenbahnbeamten sind in ihrer überwiegenden Mehrzahl lebenslänglich an- gestellt. Sie erhalten ihr Gehalt periodisch im voraus bezahlt (Zuruf links: Das niemals aus­reicht I), ihre Peirsionsansprüche und die An­sprüche' ihrer Hinterbltebenen sind gesetzlich ge­regelt und gegen Eingriffe der Verwaltung ge­sickert. Alle diese Rechte find wohlerwor­bene Reckte im Sinne «der Verfassung und sie sind als solche «geschützt, wie ein Teil der - " selbst. Diese Rechte sind

Deutscher Reichstag.

Berlin, 9. Febr.

Am Regierungstisch daS gesamte Ministerium außer Minister Dr. Rathenau. Auf der Tages­ordnung steht Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung. Wie dem Reichstag mit» geteilt worden ist, hat der Reichspräsident seine Rotverordnung vom 1. Februar mit Wir­kung vom heutigen Tage 12 Uhr mittags wieder außer Kraft gesetzt. Danach entfallen, wie Reichstagspräsident Lobe bemerkt, die beiden Anfragen der Unabhängigen und Kommunisten auf Aufhebung dieser Verordnung die heute gleichfalls zur Beratung stehen würden.

Abg. Adolf Hoffmann (Komm. Arbeits­gemeinschaft) beantragt hierauf, der Reichstag wolle beschließen, die anläßlich des Eisenbahner­streiks eingeleiteten Disziplinarverfahren gegen Arbeiter und Beamte sind sofort einzustellen; Disziplinarverfahren nach dem Dematengeseh gegen Beamte wegen Teilnahme am Streik sind nicht einzuleiten; Entlassungen oder Maßrege­lungen an Arbeitern und Beamten wegen des Streiks haben bei Eisenbahn, Post und anderen Betrieben nicht zu erfolgen. Eingeleitete Straf­verfolgungen auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten sind niederzuschlagen, neue Strafverfolgungen dürfen nicht eingeleitet wer­den. (Gelächter rechts und in der Mitte.)

Die Beratung des Antrags wird mit der Aussprache über die Erklärung der Regierung verbunden werden.

Reichskanzler Dr. Wirth:

Als vor 14 Tagen die Reichsregierung Ihnen die Hauptaufgaben der inneren und äußeren Politik darstellte, habe ich mit besonderer Be­tonung die Zusammenhänge festgestellt, die zwischen den die Außenpolitik bedingenden Pro­blemen der Reparationsfrage und der innerenLage Deutschlands bestehen. Die Regierung hat keine Gelegenheit versäumt, um im deutschen Volk die Erkenntnis entstehen und wachsen zu lassen, daß nur die straffste Arbeitszucht und der Verzicht so­wohl auf politische Sonderbestrebungen wie auch auf einseitige egoistische Interessen uns über die schwere Zeit Hinwegbringen können, in der wir mit der einen Hand die eingerissenen Mauern wieder aufbauen, mit der anderen aber den Vernichtungs­willen des Auslandes abzuwenden haben. Die Wendung, welche gerade in der letzten Zeit die Reparationsfrage genommen hat, die in der Welt aufgedämmerte Erkenntnis, daß die Mit­arbeit Deutschlands am Wiederaufbau der Welt­wirtschaft gesichert werden muß, wenn nicht die ganze Welt zugrunde gehen soll, macht es dem ganzem Volk zur Pflicht, als Mitarbeiter hinter der Regierung zu treten oder wenigstens die Arbeit der Regierung nicht leichtfertig zu stören. Die Werbekraft der Gedanken, durch die wir die Reparativnsfrage aus den Fesseln der Gewalt lö­sen und in den Bereich wirtschaftlicher Möglich­keiten führen wollen, hängt von dem Gradedes Vertrauens ab, daß Deutschland und feine parlamentarische Regierung im Ausland einzu- flößen imstande sind. Es ist Har, daß ein Staat, der andere zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten be­kehren will, nur bann Glauben findet und Glau­ben finden kann, wenn er selbst die Lehre, die er predigt, in seinem eigenen Hause anwendet. Rur ein arbeitsames, sparsames und in häuslicher Ordnung lebendes Deutschland kann die auswärtige Politik führen, die wir für nötig hallen, um die Voraussetzungen für den Wieder­eintritt Deutschlands in die politischen und wirt­schaftlichen Kreise zu schaffen. Gegen diese von uns betonte und geforderte Pflicht, die von jedem einzelnen Deutschen, von jedem Berufe und von jeder Klasse die strengste Selbstzucht und das höchste staatliche Verantwortllchkeitsgefühl fordert, ist in der letzten Zeit schwer und frevent­lich gesündigt worden (Lebhafte Zustimmung rechts und in der Mitte) nicht von politischen Parteien, die in der Opposition zu der Regierung stehen, nein, gerade von Elementen, die nach ihrer Tätigkeit und nach der Stellung, die sie im Staate einnehmen, in erster Linie dazu be­rufen find, den Staat zu stützen, seine Rot mitzufühlen, die Gage des Staates mit der ihrigen zu identifizieren und ihm in politisch un­ruhigen Zeiten einen festen Halt zu geben! Die Arbeitsverweigerung eines Teiles der im Dienste ber Reichsbahnverwaltung stehenden Beamten ein Vorgang, den man im gewöhnlichen wirt­schaftlichen Leben Streik nennt, den ich aber nicht zögere als

eine Machtrevolte in der Beamtenschaft zu bezeichnen (Stürmische Zurufe und großer Tumult auf der linken Seite) ist ein Ereignis, dessen Folgen noch gar nicht abzusehen sind (Erneuter Lärm links), besonders deshalb, weil diejenigen, die diesen Schrill taten, genau wissen mußten, daß sie damit die schwer kämpfende deutsche Außenpolitik in die größte Ge­fahr bringen konnten. (Lebhafte Zustimmung in der Mitte und rechts.)

Der Reichskanzler gibt hierauf eine ein­gehende Schilderung der Entwicklung des Bea m t e n ft r ei kes, wobei er besonders her­vorhob. daß die Riederlegung der Arbeit im Vor­stand der Reichrgewerkschast Deutscher Eisenbahn­beamten und Anwärter nur mit 20 gegen 15 Stim­men Bei einer Stimmenthaltung beschlossen worden ist und daß im eigentlichen geschäftsführenden Vorstand der Reichsgewerkschast das Stimmen­verhältnis sogar mir 4 zu 4 gewesen ift Er erin­nert ferner daran, baß die Berliner Ortsgruppe be3 Deutschen Ei'en>b'hncrvrrbandes g?gcn den Willen der Verbandsleitung in den Streik trat.

Dr. Wirth geht dann näher auf einzelne durch die Presseberichte genau bekannte Phasen der Vermittlungsaki ion ein, frgircnenb mit dem Aus­ruf der Gewerkschaften, dem sich der Deutsche Becrmtenbunb nur zögernd angeschlossen habe, and verliest schließlich die von dem Reichsverkehrs» minister und dem Reichsminister der Finanzen ab­gegebenen Erklärungen, auf Grund deren der Streik abgebrochen worden ift

Die Telegramme der Reichsgewerkschaft, so fährt der Kanzler fort sind nur langsam durch- gedrungen, so daß sich der Arbeitsbetrieb noch verzögerte und erst im Laufe des heutigen Tages voll zur Wirksamkeit gelangen wird. Ich betone, daß in der Zeit, als die Reichsgewerkfchaft sich zum Abbruch des Streiks entschloß, der Rot­betrieb durch umfangreiche Vorkehrungen der Eisenbahnverwaltung schon so weit ausge­dehnt war, daß etwa 30 Prozent des normalen Personenverkehrs bewältigt werden konnten. Es war damals mit Sicherheit vorauszusehen, daß es in kürzester Zeit gelingen würde, bis zu 50 Prozent des normalen Verkehrs zu erreichen. (Gelächter links.) Die Forderungen, welche der Bewegung den Anschein der Berech­tigung geben sollten, waren die gseichen Forde­rungen. die am 3. Dezember wenige Wochen nach einer allgemeinen Erhöhung der Löhne und Deamtengehälter von den Beamtenorganisatio­nen erhoben worden waren. Sie hätten, wie da­mals von der Regierung nachgewiesen wurde, das Reich die Länder und Kommunen mit einem ® ef am tmeßrauf toan i> von 50 b is 60 Milliarden belastet und wurden deshalb vom Reichsverkehrsminister und vom Reicysfinanz- minifler am 13. Dezember abgelehnt. Daß dies geschah, entsprach der Auffassung der ganzen Re­gierung, und ich darf wohl sagen, auch der Auf­fassung des Hauses und der überwiegenden Mehr­heit des deutschen Volkes. (Lebhafte Zustimmung bei der Mehrheit.) Kurz vor Weihnachten zogen denn auch die Spihenverbände diese Forderungen zurück, und man einigte sich in der ersten Januar- Hälfte auf die bekannte Erhöhung der Arbeiter­löhne um 75 Pfennig pro Stunde und auf die Er­höhung der Deamtengehälter von jährlich 2000 Mark; für Orte mit besonders schwierigen Ver­hältnissen wurden die bekannten ileberteue» rungszuschüsse eingeführt. Diese besonderen örtlichen Teuerungsmaßnahmen für die Arbeiter. Beamten und Angestellten wurden ohne jedes Säumen sofort in Angriff genommen. Schon am 23. Januar begannen im Reichsver­kehrsministerium die Verhandlungen über die Lieberteuerungszuschüsse für Arbeiter, und am 25. Januar kamen im Reichstagsausschuß für Beamtenangelegenheiten die entsprechenden Maß­nahmen für die Beamten zur Sprache. Die so­fort nach dem Streik eingeleiteten Maßnahmen zur Durchführung dieser Regelung sind nicht wegen, sondern trotz des Streiks herbeigesührt worden. (Beifall.) Gestern abend haben die zu­ständigen Ausschüsse des Reichsrates der Regie­rungsvorlage über die Gewährung dieser Wirt­schaftsbeihilfe an Beamten in besonders schwie­rigen wirtschaftlichen Verhältnissen zugestimmt. Heute nachmittag wird sich das Plenum des Reichsrates mit dieser Vorlage befassen. Abge­sehen hiervon hat sich jedoch die Reichsregierung schon am 21. Januar im Plenum des Reichs­tages bereit erflärt, ganz abgesehen von den Wirtschaftsbeihilfen in eine eingehende Aus­sprache über alle übrigen Dcsoldungsfragen ein­zutreten und unter den in Betracht kommenden Problemen der Deamtenbesoldung auch die Frage einer Erhöhung der Grundgehälter zu erörtern. Diese grundsätzliche Rachprüfung soll beschleunigt durchgeführt werden.

Obwohl diese Maßnahmen in vollem Gange waren und die Verhandlungen einen durchaus befriedigenden Verlauf zu nehmen versprachen, und obwohl die Oeffentlichkeit und insbesondere der Reichstag über diese Vorgänge ständig auf dem Laufenden gehalten wurde, wiederholte die Reichsgewerkschaft deutscher Eisenbahnbeamten am 27. Januar dem Reichstag, dem Reichsver­kehrsminister und dem Reichsfinanzminister gegenüber die Forderungen, die von den Spitzen- Dcrbänben am 3. Dezember erhoben, aber später selbst zurückgezogen worden waren. Lind weiter. Die Reichsgewerkschaft gab diesen Forderungen ultimativen Charakter, indem sie, falls nicht innerhalb von fünf Lagen eine Erfüllung zugesagt werde, mit der Anwendung des letzten gewerkschaftlichen Mittels drohte.

Im Ultimatum der Reichsgewerkschaft waren ferner verlangt worden erstens: Zurückziehung des Referentenentwurfes eines Arbeits- zeitaesehes (Ruf auf der äußersten Linken: Sehr gut!, Lachen rechts), da er ein ungerechtfertigtes Ausnahmegesetz für die Eisenbahnbeamten dar­stelle ; zweitens: Aufhebung aller Erlasse und sonstigen Anordnungen, durch die angeblich be­reits jetzt eine Einschränkung der bisherigen Be­stimmungen über den Achtstundentag durch­zuführen versucht würde.

Hierzu ist folgendes zu bemerken: Eine Zu­rückziehung des Referentenentwurfes kann mit irgendwelcher Berechtigung schon deshalb nicht beansprucht werden, weil die Verhandlungen über den Gegenstand noch nicht abgeschlossen sind und überdies eine endgültige Entschließung des Reichs­verkehrsministers überhaupt noch nicht vorliegt. Ebensowenig läßt sich der Standpunkt begründen, daß es sich um ein sachlich ungerechtfertiglep Ausnahmegesetz der Eisenbahnbeamten handle. (Rufe links: Ra! Ra!) Die näheren Ausführun­gen hierüber wird der Reichsverkehrsminister machen. Zu der zweiten Forderung ftefle ich fest, daß keine Erlasse oder Anordnungen ergangen

geändert werden. Es würde nicht mehr Beamte, sondern auf Privatdienstvertrag angenommene, jederzeit kündbare Angestellte geben. Gin Streik- recht der Beamten ist auch unvereinbar mit einer geordnetenStaatsverwaltung (Sehr richtig) Darin sind sich alle Staatsregierungen aller Zeiten und Länder einig gewesen, und auch Sowjetruß­land bildet ja in diesem Punkte keine Ausnahme (Lachen bei den Kommunisten). Die ReichSregie- rung und die preußisch« Regierung haben in den letzten Jahren verschiedene Male Erklärungen hierüber abgegeben, auch als sie beide mit führen­den Mitgliäiern der sozialdemokratischen Partei beseht waren. Der sächsische Minister des Innern, Herr Lipinsky, der der Llnabhängigen Sozial­demokratischen Partei angehört, hat den gleichen Standpunll verkündet und begründet. (Zurufe auf der äußersten Linken.) Lassen Sie eS mich mit aller Deutlichkeit Jagen: Ich wäre nicht in der Lage, die Regierung länger zu führen, wenn ein Streikrecht der De - amtenanertannttDÜrbe. Die Reichsregie­rung ist entschlossen, das Dureaubeamten- t u m mit seinen negativen, aber auch mit seinen positiven Konsequenzen zu erhalten, die sich auS der besonderen Stellung des Staates ergeben. Sie kann das Streikrecht des DerufsbeamtentumS nicht anerkennen, aber sie anerkennt auch auf der anderen Seite die Pflicht des Staates, durch Für­sorge für die Beamten in den Grenzen des Mög­lichen und, soweit dies mit den Interessen der Ge­samtheit vereinbar ist, dazu beizutragen, daß bet Körper ber Beamtenschaft sozial gesund bleibt und an feiner trabitionömäßigen Aufopferung für den Staat nicht irrig wirb. (Fortgesetzte Zurufe auf der äußersten Linken.) Die Regie­rung glaubt für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, und das Hohe Haus wird darüber zu be­finden haben, ob es diese Ausfasssung teilt bei Ihnen liegt es, das zu entscheiden daß sie der Beamtenschaft durch die sachliche Erledigung der Deamteninteressen keinen Anlaß gegeben hat. dem Staat das Vertrauen zu kündigen und sich zu einer aufrührerischen Bewegung (Llnruhe und Zurufe bei der äußersten Linken) hinreißen zu lassen, die den Staat sowohl als das Berufs« beamtentum schlechthin negiert (große Llnruhe links. Zurufe: Scharfmacher!).

Die Bewegung, die uns alle eine Woche in Atem gehalten, Handel und Verkehr auf das schwerste gefährdet und der Regierung bei der Führung ihrer dringendsten politischen Aufgaben die Hand lahmgelegt hat, ist zu Ende. Wir sind ihrer, gestützt auf die unzweideutigen Kund­gebungen des Volkes in allen feinen Schichten und aller Geweckschaftsoertretungen, Herr geworden. Ich will nicht versäumen, allen denen, auf die wir uns bei der Abwehr des uns aufgezwungenen Kampfes stützen konnten, den Dank der Regie­rung und des Staates auszusprechen. (Leb­hafter Beifall.) Ich gedenke dabei auch der süd­deutschen Länder und ihrer Beam­tenschaft (Beifall), die durch ihre Besonnen­heit und ruhige Haltung viel dazu beigetragen haben, daß die Bewegung über ihre Herde nicht wesentlich hinauswachsen konnte (Zwischenrufe auf der äußersten Linken.) Ich gedenke aber auch der Männer, die, von uns aufgerufen, sich als Tech­nisch e R o t h i l f e zur Verfügung gestellt haben (lebhaftes Bravo! rechts und in der Mitte, stür­mischer Widerspruch aus ber äußersten Linken, Zurufe: Streikbrecher). Sie nennen biese Männer Streikbrecher, ich nenne sie bie Lebensretter des Staates (großer Lärm auf der äußersten Linken). Diese Männer haben sich zur Verfügung gestellt, um wenigstens den notdürftigsten Ver­kehr aufrechtzuerhalten und die größten Schädi­gungen an Leben und Gesundheit oerDevolkerung/ namentlich der größeren Städte, zu verhindern Leider haben einige dieser freiwilligen Heiser des Staates durch LInfälle ihr Leben verloren, ein Lim stand, den sich diejenigen in ihr Gewissen schreiben sollten, welche die Verantwortung für das Geschehene tragen.

Mit der Beendigung des Streikes ist bie Verorbnung bes Herrn Reichspräsi­denten vom 1. Februar b. I., in ber baS Verbot der Arbeitsniederlegung durch Beamte der Reichsbahn ausdrücklich ausgesprochen war, als solches gegenstandslos geworden. Der Reichs­präsident hat die Verordnung mit Wirkung von heute mittag 12 Llhr an aufgehoben. Daß mit Aufhebung der Verordnung nun etwa das Streik­recht der Beamten wieder frei würde, dies wird die Regierung darüber haben meine Ausfüh­rungen hoffentlich keinen Zweifel gelassen nie» maß zugeben können. Der ungesetzmäßige und ungerechtfertigte Streik ist zu Ende; die Dahnen gehen wieder, die Wege zur Arbeit sind wieder frei. Wer es mit dem deutschen Volke gut meint, kann ihm keinen anderen Rat geben als den, auf dem Wege zur Arbeit nicht leichtfertig Hindernisse für Staat und Gesellschaft aufzurichten. (Lebhafter Beifall bei der Mehrheit.)

Präsident Lobe teilte darauf unter dem stür­mischen Widerspruch der radikalen Linken mit, daß von verschiedenen Parteien des HauseS angeregt worden ist, nunmehr die Sitzung zu vertagen, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, sich über die Reichskanzlerrede zu beraten.

Abg. Ledebour (Ll.) widersetzt sich darauf im Verlauf einer längeren Geschäftsordnungs­debatte der Vertagung, wobei er betont, daß die Reichskanzlerrede, in der der Streik der Beamten als eine Revolte bezeichnet worden sei, nicht un- widersprochen bleiben dürfe. Als die Reichsregie­rung im Marz 1920 bei der Flucht nach Stuttgart mit jubelnder Begeisterung den Streck ber gesam­ten Beamtenschaft begrüßt habe, habe sie den Be­amten das Streikrecht zugestanden. Heute erkenn

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