Zreitag, 10. Zebruar 1922
Erstes Blatt
172. Jahrgang
Eine Rede des Reichskanzlers über den Eisenbahnerstreik
vereinbar. Wollten
gendeiner anderen Truppe von Beamten das Recht geben einseitig den Dienst niederzulegen, so mühte auch dem Reich das Recht der Kündigung und Entlassung zustehen (Rufe links: Sie wollen Staatssklaven!), d. h. die ganzen Grundlagen der Anstellung müssen von Grund auf
Nr. 35
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Verfassung mit einem
Slreikrecht der Beamren an- (Zustimmung und Widersprach.) wir den Eisenbahnern oder fr-
sind, durch die bisher bestehende Bestimmungen über den Achtstundentag eingeschränkt werden sollen. Es handelt sich vielmehr nur um die richtige Durchführung und Anwendung bisheriger Vorschriften. (Widerspruch links.) Die Besprechungen über den Gegenstand haben inzwischen auch dahin geführt, dah die Spihenorganisationen, wie bisher schon die Eisenbahnerorganisationen sich bereit erklärt haben, in eine alsbaldige eingehende Beratung über den Referentenentwurf mit dem Reichsverkehrsministerium einzutreten. Hierbei kann auch die Frage erörtert werden, ob statt eines besonderen Gesetzes für die Eisenbahn ein allgemeines Arbeitszeitgeseh erlassen werden soll. Es ist mir durchaus erwünscht, dah die Organisationen der Arbeiter anderer Zweige die Arbeitszeit ihrer Kollegen bei der Eisenbahn nachprüfen, aber um eines wird man nicht herumkommen. nämlich um das, dah die Eisenbahn wirtschaftlich gestaltet werden muh.
Dies alles waren die sachlichen Grundlagen des Streikes, von denen ich Ihnen gezeigt zu haben glaube, dah sie teils unberechtigt waren, teils geringfügig, teils Gegenstand bereits eingeleiteter und mit Aussicht auf Einigung geführter Verhandlungen. Die Reichsgewerkschaft setzte sich mit ihrem durch nichts gerechtfertigten brüsken Vorgehen ins Llnrecht gegenüber der Reichsregierung, die ihr Aeuherstes getan hatte und getan hat, um zu einer befriedigenden Lösung der Gehalts- und Lohnfrage zu kommen; sie setzte sich ins Llnrecht gegenüber den übrigen Organisationen der Beamten, Angestellten und Arbeiter, die bereit waren, den bei den Ianuarverhandlungen eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen. Sie setzte sich ins Änrecht gegenüber der Beamtenschaft, deren vornehmste Rechte sie durch die Anzettelung eines Beamtenstreiks, des er st en Beamten st reiks, aufs allerschwente gefährdete. (Lärm links, Rufe: Kapp-Putsch!) Denn welchen schweren Stvh die Idee des Berufsbeamtentums durch diesen ersten Deamten- streik erlitten hat, läht sich ja heute noch gar nicht übersehen. (Erneute Unruhe links.) Die Reichsgewerkfchaft setzte sich ins Anrecht gegenüber dem gesamten deutschen Volke (Zustimmung und lebhafter Widerspruch), dem sie Lasten auf» zubürden versuchte, die es keinesfalls hätte tragen können, und dem sie in den Tagen einer äuherst schwierigen äußeren und inneren Lage neue Schwierigkeiten nach innen und außen brachte. Damit komme ich zu der Kernfrage der ganzen Angelegenheit, zu der Frage, wie sich die Reichsregierung an sich zu dem Vorgang prinzipiell stellt. Die Kernfrage, die durch den Streik aufgeworfen wurde, war nicht die wirtschaftliche Frage, und nicht die Arbeitszeitfrage, über die gesprochen werden kann und die dauernd unter Zuziehung von Vertretern der Beamtenschaft und der Arbeiterschaft erörtert worden find, sondern
die Frage de« Streikrechts der Beamten
(Sehr richtig! rechts). In dieser Frage sind sich alle Regierungen nach der Staatsumwälzung einig gewesen, und keine Regierung kann za einem anderen Ergebnis kommen, für die öffentlich-rechtlich angestellten Beamten gibt es kein Streikrecht (Stürmiicher Widerspruch bei den Kommunisten). Richt etwa deswegen, weil die Beamten „Hörige" sind, wie es in kühnen Redeblüten der Streikhehe wohl gesagt worden ist, sondern gerade umgekehrt, weil sie ein Teil der Regierung sind, weil sie Organe der Regierung sind (Lachen bei den Kommunisten). Regierung und Organe der Regierung, die die ihnen obliegenden Arbeiten verweigern, haben ihre Berechtigung als solche verloren. (Sehr richtig.) Wie liegt die Sache rechtlich? Die Verfassung gibt jedem Deutschen und damit auch den Beamten das Recht der Vereinigungsfreiheit zur Wahrung unb Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Aber weder nach dem Wortlaut, noch nach dem Sinn und Geist der Verfassung kann daraus abgeleitet werden, daß die Beamten entgegen ihrem Diensteid und den von ihnen übernommenen öffentlick-rechllichen Deam- tenpflichten das Recht hätten, ihre Dienstgeschäfte gemeinsam niederzulegen. Der Beamte übernimmt vielmehr nach Gesetz und Dienstgrad bet Vermeidung disziplinarischer Verantwortung d'.e Verpflichtung, das ihm übertragene Amt „gewissenhaft" wahrzunehmen. (Zuruf: Kapp- Putschl). Diese Verpslichtung schließt eine einseitige Riederlegung der Dienst- g e s ch ä f t e durch den Beamten aus. Dieser Verpflichtung des Beamten gegenüber stehen aber seine besonderen Rechte, traft deren er aber auch seinerseits in besonderem Maße ^gesetzlich gegen Kündigung und Entlassung ge'chüht ist. (Sehr richtig? rechts.) Die Eisenbahnbeamten sind in ihrer überwiegenden Mehrzahl lebenslänglich an- gestellt. Sie erhalten ihr Gehalt periodisch im voraus bezahlt (Zuruf links: Das niemals ausreicht I), ihre Peirsionsansprüche und die Ansprüche' ihrer Hinterbltebenen sind gesetzlich geregelt und gegen Eingriffe der Verwaltung gesickert. Alle diese Rechte find wohlerworbene Reckte im Sinne «der Verfassung und sie sind als solche «geschützt, wie ein Teil der - " selbst. Diese Rechte sind
Deutscher Reichstag.
Berlin, 9. Febr.
Am Regierungstisch daS gesamte Ministerium außer Minister Dr. Rathenau. Auf der Tagesordnung steht Entgegennahme einer Erklärung der Reichsregierung. Wie dem Reichstag mit» geteilt worden ist, hat der Reichspräsident seine Rotverordnung vom 1. Februar mit Wirkung vom heutigen Tage 12 Uhr mittags wieder außer Kraft gesetzt. Danach entfallen, wie Reichstagspräsident Lobe bemerkt, die beiden Anfragen der Unabhängigen und Kommunisten auf Aufhebung dieser Verordnung die heute gleichfalls zur Beratung stehen würden.
Abg. Adolf Hoffmann (Komm. Arbeitsgemeinschaft) beantragt hierauf, der Reichstag wolle beschließen, die anläßlich des Eisenbahnerstreiks eingeleiteten Disziplinarverfahren gegen Arbeiter und Beamte sind sofort einzustellen; Disziplinarverfahren nach dem Dematengeseh gegen Beamte wegen Teilnahme am Streik sind nicht einzuleiten; Entlassungen oder Maßregelungen an Arbeitern und Beamten wegen des Streiks haben bei Eisenbahn, Post und anderen Betrieben nicht zu erfolgen. Eingeleitete Strafverfolgungen auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten sind niederzuschlagen, neue Strafverfolgungen dürfen nicht eingeleitet werden. (Gelächter rechts und in der Mitte.)
Die Beratung des Antrags wird mit der Aussprache über die Erklärung der Regierung verbunden werden.
Reichskanzler Dr. Wirth:
Als vor 14 Tagen die Reichsregierung Ihnen die Hauptaufgaben der inneren und äußeren Politik darstellte, habe ich mit besonderer Betonung die Zusammenhänge festgestellt, die zwischen den die Außenpolitik bedingenden Problemen der Reparationsfrage und der innerenLage Deutschlands bestehen. Die Regierung hat keine Gelegenheit versäumt, um im deutschen Volk die Erkenntnis entstehen und wachsen zu lassen, daß nur die straffste Arbeitszucht und der Verzicht sowohl auf politische Sonderbestrebungen wie auch auf einseitige egoistische Interessen uns über die schwere Zeit Hinwegbringen können, in der wir mit der einen Hand die eingerissenen Mauern wieder aufbauen, mit der anderen aber den Vernichtungswillen des Auslandes abzuwenden haben. Die Wendung, welche gerade in der letzten Zeit die Reparationsfrage genommen hat, die in der Welt aufgedämmerte Erkenntnis, daß die Mitarbeit Deutschlands am Wiederaufbau der Weltwirtschaft gesichert werden muß, wenn nicht die ganze Welt zugrunde gehen soll, macht es dem ganzem Volk zur Pflicht, als Mitarbeiter hinter der Regierung zu treten oder wenigstens die Arbeit der Regierung nicht leichtfertig zu stören. Die Werbekraft der Gedanken, durch die wir die Reparativnsfrage aus den Fesseln der Gewalt lösen und in den Bereich wirtschaftlicher Möglichkeiten führen wollen, hängt von dem Gradedes Vertrauens ab, daß Deutschland und feine parlamentarische Regierung im Ausland einzu- flößen imstande sind. Es ist Har, daß ein Staat, der andere zu wirtschaftlichen Gesichtspunkten bekehren will, nur bann Glauben findet und Glauben finden kann, wenn er selbst die Lehre, die er predigt, in seinem eigenen Hause anwendet. Rur ein arbeitsames, sparsames und in häuslicher Ordnung lebendes Deutschland kann die auswärtige Politik führen, die wir für nötig hallen, um die Voraussetzungen für den Wiedereintritt Deutschlands in die politischen und wirtschaftlichen Kreise zu schaffen. Gegen diese von uns betonte und geforderte Pflicht, die von jedem einzelnen Deutschen, von jedem Berufe und von jeder Klasse die strengste Selbstzucht und das höchste staatliche Verantwortllchkeitsgefühl fordert, ist in der letzten Zeit schwer und freventlich gesündigt worden (Lebhafte Zustimmung rechts und in der Mitte) nicht von politischen Parteien, die in der Opposition zu der Regierung stehen, nein, gerade von Elementen, die nach ihrer Tätigkeit und nach der Stellung, die sie im Staate einnehmen, in erster Linie dazu berufen find, den Staat zu stützen, seine Rot mitzufühlen, die Gage des Staates mit der ihrigen zu identifizieren und ihm in politisch unruhigen Zeiten einen festen Halt zu geben! Die Arbeitsverweigerung eines Teiles der im Dienste ber Reichsbahnverwaltung stehenden Beamten — ein Vorgang, den man im gewöhnlichen wirtschaftlichen Leben Streik nennt, den ich aber nicht zögere als
eine Machtrevolte in der Beamtenschaft zu bezeichnen (Stürmische Zurufe und großer Tumult auf der linken Seite) — ist ein Ereignis, dessen Folgen noch gar nicht abzusehen sind (Erneuter Lärm links), besonders deshalb, weil diejenigen, die diesen Schrill taten, genau wissen mußten, daß sie damit die schwer kämpfende deutsche Außenpolitik in die größte Gefahr bringen konnten. (Lebhafte Zustimmung in der Mitte und rechts.)
Der Reichskanzler gibt hierauf eine eingehende Schilderung der Entwicklung des Bea m t e n ft r ei kes, wobei er besonders hervorhob. daß die Riederlegung der Arbeit im Vorstand der Reichrgewerkschast Deutscher Eisenbahnbeamten und Anwärter nur mit 20 gegen 15 Stimmen Bei einer Stimmenthaltung beschlossen worden ist und daß im eigentlichen geschäftsführenden Vorstand der Reichsgewerkschast das Stimmenverhältnis sogar mir 4 zu 4 gewesen ift Er erinnert ferner daran, baß die Berliner Ortsgruppe be3 Deutschen Ei'en>b'hncrvrrbandes g?gcn den Willen der Verbandsleitung in den Streik trat.
Dr. Wirth geht dann näher auf einzelne durch die Presseberichte genau bekannte Phasen der Vermittlungsaki ion ein, fr’gircnenb mit dem Ausruf der Gewerkschaften, dem sich der Deutsche Becrmtenbunb nur zögernd angeschlossen habe, and verliest schließlich die von dem Reichsverkehrs» minister und dem Reichsminister der Finanzen abgegebenen Erklärungen, auf Grund deren der Streik abgebrochen worden ift
Die Telegramme der Reichsgewerkschaft, so fährt der Kanzler fort sind nur langsam durch- gedrungen, so daß sich der Arbeitsbetrieb noch verzögerte und erst im Laufe des heutigen Tages voll zur Wirksamkeit gelangen wird. Ich betone, daß in der Zeit, als die Reichsgewerkfchaft sich zum Abbruch des Streiks entschloß, der Rotbetrieb durch umfangreiche Vorkehrungen der Eisenbahnverwaltung schon so weit ausgedehnt war, daß etwa 30 Prozent des normalen Personenverkehrs bewältigt werden konnten. Es war damals mit Sicherheit vorauszusehen, daß es in kürzester Zeit gelingen würde, bis zu 50 Prozent des normalen Verkehrs zu erreichen. (Gelächter links.) Die Forderungen, welche der Bewegung den Anschein der Berechtigung geben sollten, waren die gseichen Forderungen. die am 3. Dezember — wenige Wochen nach einer allgemeinen Erhöhung der Löhne und Deamtengehälter — von den Beamtenorganisationen erhoben worden waren. Sie hätten, wie damals von der Regierung nachgewiesen wurde, das Reich die Länder und Kommunen mit einem ® ef am tmeßrauf toan i> von 50 b is 60 Milliarden belastet und wurden deshalb vom Reichsverkehrsminister und vom Reicysfinanz- minifler am 13. Dezember abgelehnt. Daß dies geschah, entsprach der Auffassung der ganzen Regierung, und ich darf wohl sagen, auch der Auffassung des Hauses und der überwiegenden Mehrheit des deutschen Volkes. (Lebhafte Zustimmung bei der Mehrheit.) Kurz vor Weihnachten zogen denn auch die Spihenverbände diese Forderungen zurück, und man einigte sich in der ersten Januar- Hälfte auf die bekannte Erhöhung der Arbeiterlöhne um 75 Pfennig pro Stunde und auf die Erhöhung der Deamtengehälter von jährlich 2000 Mark; für Orte mit besonders schwierigen Verhältnissen wurden die bekannten ileberteue» rungszuschüsse eingeführt. Diese besonderen örtlichen Teuerungsmaßnahmen für die Arbeiter. Beamten und Angestellten wurden ohne jedes Säumen sofort in Angriff genommen. Schon am 23. Januar begannen im Reichsverkehrsministerium die Verhandlungen über die Lieberteuerungszuschüsse für Arbeiter, und am 25. Januar kamen im Reichstagsausschuß für Beamtenangelegenheiten die entsprechenden Maßnahmen für die Beamten zur Sprache. Die sofort nach dem Streik eingeleiteten Maßnahmen zur Durchführung dieser Regelung sind nicht wegen, sondern trotz des Streiks herbeigesührt worden. (Beifall.) Gestern abend haben die zuständigen Ausschüsse des Reichsrates der Regierungsvorlage über die Gewährung dieser Wirtschaftsbeihilfe an Beamten in besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen zugestimmt. Heute nachmittag wird sich das Plenum des Reichsrates mit dieser Vorlage befassen. Abgesehen hiervon hat sich jedoch die Reichsregierung schon am 21. Januar im Plenum des Reichstages bereit erflärt, ganz abgesehen von den Wirtschaftsbeihilfen in eine eingehende Aussprache über alle übrigen Dcsoldungsfragen einzutreten und unter den in Betracht kommenden Problemen der Deamtenbesoldung auch die Frage einer Erhöhung der Grundgehälter zu erörtern. Diese grundsätzliche Rachprüfung soll beschleunigt durchgeführt werden.
Obwohl diese Maßnahmen in vollem Gange waren und die Verhandlungen einen durchaus befriedigenden Verlauf zu nehmen versprachen, und obwohl die Oeffentlichkeit und insbesondere der Reichstag über diese Vorgänge ständig auf dem Laufenden gehalten wurde, wiederholte die Reichsgewerkschaft deutscher Eisenbahnbeamten am 27. Januar dem Reichstag, dem Reichsverkehrsminister und dem Reichsfinanzminister gegenüber die Forderungen, die von den Spitzen- Dcrbänben am 3. Dezember erhoben, aber später selbst zurückgezogen worden waren. Lind weiter. Die Reichsgewerkschaft gab diesen Forderungen ultimativen Charakter, indem sie, falls nicht innerhalb von fünf Lagen eine Erfüllung zugesagt werde, mit der Anwendung des letzten gewerkschaftlichen Mittels drohte.
Im Ultimatum der Reichsgewerkschaft waren ferner verlangt worden erstens: Zurückziehung des Referentenentwurfes eines Arbeits- zeitaesehes (Ruf auf der äußersten Linken: Sehr gut!, Lachen rechts), da er ein ungerechtfertigtes Ausnahmegesetz für die Eisenbahnbeamten darstelle ; zweitens: Aufhebung aller Erlasse und sonstigen Anordnungen, durch die angeblich bereits jetzt eine Einschränkung der bisherigen Bestimmungen über den Achtstundentag durchzuführen versucht würde.
Hierzu ist folgendes zu bemerken: Eine Zurückziehung des Referentenentwurfes kann mit irgendwelcher Berechtigung schon deshalb nicht beansprucht werden, weil die Verhandlungen über den Gegenstand noch nicht abgeschlossen sind und überdies eine endgültige Entschließung des Reichsverkehrsministers überhaupt noch nicht vorliegt. Ebensowenig läßt sich der Standpunkt begründen, daß es sich um ein sachlich ungerechtfertiglep Ausnahmegesetz der Eisenbahnbeamten handle. (Rufe links: Ra! Ra!) Die näheren Ausführungen hierüber wird der Reichsverkehrsminister machen. Zu der zweiten Forderung ftefle ich fest, daß keine Erlasse oder Anordnungen ergangen
geändert werden. Es würde nicht mehr Beamte, sondern auf Privatdienstvertrag angenommene, jederzeit kündbare Angestellte geben. Gin Streik- recht der Beamten ist auch unvereinbar mit einer geordnetenStaatsverwaltung (Sehr richtig) Darin sind sich alle Staatsregierungen aller Zeiten und Länder einig gewesen, und auch Sowjetrußland bildet ja in diesem Punkte keine Ausnahme (Lachen bei den Kommunisten). Die ReichSregie- rung und die preußisch« Regierung haben in den letzten Jahren verschiedene Male Erklärungen hierüber abgegeben, auch als sie beide mit führenden Mitgliäiern der sozialdemokratischen Partei beseht waren. Der sächsische Minister des Innern, Herr Lipinsky, der der Llnabhängigen Sozialdemokratischen Partei angehört, hat den gleichen Standpunll verkündet und begründet. (Zurufe auf der äußersten Linken.) Lassen Sie eS mich mit aller Deutlichkeit Jagen: Ich wäre nicht in der Lage, die Regierung länger zu führen, wenn ein Streikrecht der De - amtenanertannttDÜrbe. Die Reichsregierung ist entschlossen, das Dureaubeamten- t u m mit seinen negativen, aber auch mit seinen positiven Konsequenzen zu erhalten, die sich auS der besonderen Stellung des Staates ergeben. Sie kann das Streikrecht des DerufsbeamtentumS nicht anerkennen, aber sie anerkennt auch auf der anderen Seite die Pflicht des Staates, durch Fürsorge für die Beamten in den Grenzen des Möglichen und, soweit dies mit den Interessen der Gesamtheit vereinbar ist, dazu beizutragen, daß bet Körper ber Beamtenschaft sozial gesund bleibt und an feiner trabitionömäßigen Aufopferung für den Staat nicht irrig wirb. (Fortgesetzte Zurufe auf der äußersten Linken.) Die Regierung glaubt für sich in Anspruch nehmen zu dürfen, und das Hohe Haus wird darüber zu befinden haben, ob es diese Ausfasssung teilt — bei Ihnen liegt es, das zu entscheiden — daß sie der Beamtenschaft durch die sachliche Erledigung der Deamteninteressen keinen Anlaß gegeben hat. dem Staat das Vertrauen zu kündigen und sich zu einer aufrührerischen Bewegung (Llnruhe und Zurufe bei der äußersten Linken) hinreißen zu lassen, die den Staat sowohl als das Berufs« beamtentum schlechthin negiert (große Llnruhe links. Zurufe: Scharfmacher!).
Die Bewegung, die uns alle eine Woche in Atem gehalten, Handel und Verkehr auf das schwerste gefährdet und der Regierung bei der Führung ihrer dringendsten politischen Aufgaben die Hand lahmgelegt hat, ist zu Ende. Wir sind ihrer, gestützt auf die unzweideutigen Kundgebungen des Volkes in allen feinen Schichten und aller Geweckschaftsoertretungen, Herr geworden. Ich will nicht versäumen, allen denen, auf die wir uns bei der Abwehr des uns aufgezwungenen Kampfes stützen konnten, den Dank der Regierung und des Staates auszusprechen. (Lebhafter Beifall.) Ich gedenke dabei auch der süddeutschen Länder und ihrer Beamtenschaft (Beifall), die durch ihre Besonnenheit und ruhige Haltung viel dazu beigetragen haben, daß die Bewegung über ihre Herde nicht wesentlich hinauswachsen konnte (Zwischenrufe auf der äußersten Linken.) Ich gedenke aber auch der Männer, die, von uns aufgerufen, sich als Technisch e R o t h i l f e zur Verfügung gestellt haben (lebhaftes Bravo! rechts und in der Mitte, stürmischer Widerspruch aus ber äußersten Linken, Zurufe: Streikbrecher). Sie nennen biese Männer Streikbrecher, ich nenne sie bie Lebensretter des Staates (großer Lärm auf der äußersten Linken). Diese Männer haben sich zur Verfügung gestellt, um wenigstens den notdürftigsten Verkehr aufrechtzuerhalten und die größten Schädigungen an Leben und Gesundheit oerDevolkerung/ namentlich der größeren Städte, zu verhindern Leider haben einige dieser freiwilligen Heiser des Staates durch LInfälle ihr Leben verloren, ein Lim stand, den sich diejenigen in ihr Gewissen schreiben sollten, welche die Verantwortung für das Geschehene tragen.
Mit der Beendigung des Streikes ist bie Verorbnung bes Herrn Reichspräsidenten vom 1. Februar b. I., in ber baS Verbot der Arbeitsniederlegung durch Beamte der Reichsbahn ausdrücklich ausgesprochen war, als solches gegenstandslos geworden. Der Reichspräsident hat die Verordnung mit Wirkung von heute mittag 12 Llhr an aufgehoben. Daß mit Aufhebung der Verordnung nun etwa das Streikrecht der Beamten wieder frei würde, dies wird die Regierung — darüber haben meine Ausführungen hoffentlich keinen Zweifel gelassen — nie» maß zugeben können. Der ungesetzmäßige und ungerechtfertigte Streik ist zu Ende; die Dahnen gehen wieder, die Wege zur Arbeit sind wieder frei. Wer es mit dem deutschen Volke gut meint, kann ihm keinen anderen Rat geben als den, auf dem Wege zur Arbeit nicht leichtfertig Hindernisse für Staat und Gesellschaft aufzurichten. (Lebhafter Beifall bei der Mehrheit.)
Präsident Lobe teilte darauf unter dem stürmischen Widerspruch der radikalen Linken mit, daß von verschiedenen Parteien des HauseS angeregt worden ist, nunmehr die Sitzung zu vertagen, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, sich über die Reichskanzlerrede zu beraten.
Abg. Ledebour (Ll.) widersetzt sich darauf im Verlauf einer längeren Geschäftsordnungsdebatte der Vertagung, wobei er betont, daß die Reichskanzlerrede, in der der Streik der Beamten als eine Revolte bezeichnet worden sei, nicht un- widersprochen bleiben dürfe. Als die Reichsregierung im Marz 1920 bei der Flucht nach Stuttgart mit jubelnder Begeisterung den Streck ber gesamten Beamtenschaft begrüßt habe, habe sie den Beamten das Streikrecht zugestanden. Heute erkenn
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