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Aus -em Amtsverkün-igungSblatt.

" Das Amtsverkündigungsblatt Ar. 48 vom Z. April enthält: Verordnung, betr. die Abwehr und Hnterbrückung der ansteckenden "Blutarmut der Pferde. Hmlagegetreide: hier: Ablieferung der Rest menge. Maßnahmen zur Sicherung der Fleischdersorgung in der Heber«- gangszcit nach Aufhebung der Zwangswirtschaft; hier: Ausübung des Viehhandels. Warnung der Pveisprüfungsstelle für Oberhessen. För» kderung des Wohnungsbaues. Feuerlöschwesen. Einseirdung der Kreisabdeckereiverzeichnisse. Dienstnachrichten.

Warnung der P r e i s P f u n g s » stelle für die Provinz Oberhessen. 3n der letzten Zeit mehren sich bei der Preisprü­fungsstelle Oberhefsen die Anzeigen wegen Wucher auf dem Gebiet des Futtermittelhandels sowie des Handels mit Getreide, Mehl und Kartoffeln rn erschreckender Weise. Es liegen eine ganze Reihe von Anzeigen vor, bei denen Heberforde­rungen von 100 Prozent und mehr vorgekomrnen sind. Die Preisprüfungsstelle Oberhessen sieht sich hierdurch genötigt, unter Bezugnahme auf die Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 den Handel der Provinz sowie die Ver­braucher zu warnen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen sei, daß als normaler Zwischenver­dienst beim Handel mit Futtermitteln sowie mit Getreide und Kartoffeln eine Verdienst spanne von 20 Prozent für den Klein- und von 15 Prozent für den Großhandel vom Einkaufspreis zu gelten toben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, daß Preiserhöhungen für bereits auf Lager befindliche Produkte mit Rücksicht auf die starken Steige­

rungen der Marktpreise nur bis zur Höhe von 30 Prozent des Einkaufspreises als zulässig zu gelten haben. Die Preisprüfungsstelle Oberhessen wird bei ihren Gutachten für die Gerichtsbehörde und die Verwaltungsbehörde diese hier ausgestell­ten Rormalsätzr unter allen Hmständen zur An­wendung bringen und jede Heberschreitung als Wucher unö" Ausbeutung der Bevölkerung zur gerichtlichen Verfolgung weitergeben.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde.

Sonntag, den 9. April. Palmarum. Landes-Buß-- und Bettag.

Kollekte für evangelische Gemeinden tn der Diaspora.

3n der Stadtkirche. Vorm. 91/2 Hhr: Pfr. Becker. 11: Kinderkirchr f. d. Markusgem.: Pfr. Decker. Abds. 6: Pfr. Mahr.

3n der 3 0 h 0 n n e s k t r ch e. Vorm. 9iA Hhr, zu gl. Militärgot esdienst: Pfr. Ausfeld. Deichte u. Feier d. hl. Aveirdm. s. d. Militärgem. 11c/,: Kinderticche ]. d. Hohannesgem.: Pfr. Aasfeld. Abds. 6: Pfr. Dechlolsheimer. Deichte u. Feier d. hl. Abendm. f. Lakus- u. Zohannesgem.

Gründonnerstag, den 13. April.

3n der Stadtkirche. Abds. 6: Deichte u. Feier d. hl. Abeirdm. f. Matthäus- u. Mark ls° gern.: Pfr. Decker.

3n der Zohanneskirche. Vorm. 9V2 Hhr: Vorstellung u. Prüfung d. Konfirmanden a. d. Hohannesgem.: Pfr. Ausfeld. Abds. Z3/4: Pfr.

Ausseld. Deichte u. Feier d. hl. 2lbendm. f. Lukas- u. Hohannevgemeinde.

Karfreitag, den 14. April.

3n der Stadtkirche. Vorm. 9i/2 Hhr: Pfr. Mahr: Deichte u. Feier d. hl. Abendm. f. Matthäus- u. Markusgem. IN/,: Kinderkirche f. Matthäus- u. Markusgem. gemeinsam. Pfr. Mahr. Abds. 6: Pfr. Decker.

3n der 3 0 h a n n e s k i r ch e. Vorm. 9c/2:Pfr Dechtolsheimer. Deichte u. Feier d. hl. Abendm. f. Lukas- u. 3ohannesgem. 11' 4: Kinderkirche f. d. Lulasgem.: Pfr. Dechtolsheimer. Abds. 6: Litur­gischer Gottesdienst: Pfr. Ausfeld.

Wieseck: Samstag, 8. April, abds. 7 Hhr: Meisterbilder-Andacht (Schülerfeier). Sonn­tag, 9. April, vorm. 93/<: Hauptgottesdienst. 11: Kinderkirche. RaHm. 1 y2: Gottesdienst. Opfer f. d. hessische Diaspora. Abds. 8: Meisterbilder-An­dacht. Gründonnerstag, vorm. 9: Deichte. Karfreitag, vorm. 9y2: Gottesdienst (Mädchen­chor). 3m Anschluß Feier d. hl. Abendm. Opfer f. d. Syrische Waisenhaus in Jerusalem,

Palmarum, 9. Ap il. Landes-Buß- und Bet­rag. Vorm. 10: Kirchberg. Kollekte. Rachm. ly»: Kirchberg. Kollekte. Rachm. ll/2: Dau- bringen. Gründonnerstag, 13. April. Vor­mittags 10: Kirchberg. Passions-Kindergottes« dienst. Kollekte L d. syrische Waisenhaus. Karfreitag, 14. April. Vorm. 10: Kirchberg. Vorm. 10. Lollar. Hl. Abendm. f. d. alten Ge­meindeglieder.

Katholische Gemeinde.

Samstag, den 8. April. Rachm. 5 u. abds. 8 Hhr: Gelegenh. z. hl. Deichte. Sonntag, den 9. April. Palmsonntag. BeginnderMis-

Behördliche Anzeigen

Bekanntmachung»

Infolge Erhöhung der Zechenpreise und Fracht­sätze für Kohlen und Koks sind die Höchstpreise durch Beschluß der städtischen Brennstoffdeputation vom 7. April 1922 auf Grund der Vorschriften des § 117 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Rege­lung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 mit Wirkung vom 10. April d. I. wie folgt festgesetzt:

Fettstückkohlen.....71.25 Mk. f. d. Ztr.

Fettnußkohlen..... 72.55

. Fettkohlen, mel...... 62.90

Eßnußkohlen...... 78.25 w

Anthrazit.......87.15

Eiform- u. Steinkohlenbriketts 79.75

Braunkohlenbriketts . . . 40.85

Zechenkoks, grob .... 81.15

Zechenkoks, Ruß .... 89.60

Vorstehende Preise verstehen sich in Fuhren ab Eisenbahnwagen bis vor das Haus des Käufers oder frei Lagerplatz des Kohlenhändlers für den Zentner einschl. Warenumsatzsteuer.

Zuschläge dürfen erhoben werden für den Zentner:

1. Für das Einwerfen des Brennstoffes von der Straße in den Keller . . .1. Mk.

,2. Für das Einträgen des Brennstoffes von der Sttaße in den Keller . . . 1.90 Mk.

j3. Bei Lieferung bis zur Höchstmenge von

15 Zentner ab Eisenbahnwagen in den Keller............2.50 Mk.

4. Bei Abholung von dem Lagerplatz des Kohlenhändlers bis zur Höchstmenge von 15 Zentner........1.25 Mk.

5. Bei Lieferung des Kohlenhändlers ab Lagerplatz bis vor das Haus

a) für Kohlen.........2.65 Mk.

b) für Koks und Briketts .... 3.30 Mk.

ß. Bei Lieferung in Säcken oder Körben bis zur Höchstmenge von 15 Zentner ab Lagerplatz des Kohlenhändlers bis in den Keller

a) für Kohlen..........4.55 Mk.

b) für Koks und Briketts .... 5.15 Mk.

Gießen, den 8. April 1922. 35328

Der Oberbürgermeister.

, 3. D.. l)r. Seid, Beigeordneter._________

Bekanntmachung.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen, Bezirk bes Försters Arft, Forsthaus Hochwart, und zwar aus den Abteilungen 1, 2, 3, 8, 18, 20, 21, 28, 29, 31, 33. 80, 81, 83, 84, 95a, 97, 122 sollen am Mittwoch, den 12. April 1922, vorm. 97, Uhr "beginnend, versteigert werden:

12,7 Rm. Buchenscheit

14 Eichenscheit

4,4 Kiefernscheit

0,8 Fichtenscheit

26 Duchenknüppel

24 Eichenknüppel

0,7 Aspenknüppel 3,6 Kiefernknüppel

31,5 Fichtenknüppel

189 Buchenreiser

68,5 Eichenreiser

2 Duchenstöcke

16,3 Eichenstöcke

71,8 Fichtenstöcke

Das Holz in den Abteilungen 1 bis 33 (Ferne­wald) und soweit es in den übrigen Abteilungen zer- ftteut sitzt, wird nicht vvrgezeigt; vorherige Besich­tigung deshalb empfohlen.

Zusammenkunft: Licher Straße, 9. (Wann)-Schneise.

Gießen, den 7. April 1922. 35628

Der Oberbürgermeister. 3. V.: vr. R 0 s e n b e r g

Bekanntmachung^

Im Gießener Stadtwald ist eine Anzahl Kiefern- und Fichten-Bohnenftangen angefallen, die in Mengen von 25 Stück für je einen Haushalt zum Preise von Mk. 40.- an hiesige Einwohner abgegeben werden sollen. Anmeldungen hierzu haben unter Vorlage der Lebensmittelausweiskarte am Montag, den 10. und Dienstag, den 11. ds. Mts. im Stadthaus Bergstraße, Zimmer Nr. 19, während der Dienststunden von 8 bis 1 Uhr vormittags und 3 bis 61/, Uhr nachmit­tags zu erfolgen.

Falls die Anmeldungen den vorhandenen Dorrctt übersteigen, wird Verlosung unter den Anmeldenden stattfinden. 35348

Gießen, den 5. April 1922.

Der Oberbürgermeister. 3. V.: vr. R 0 s e n b e r g.

Bekanntmachung.

Betr. Kohlenmarkenaufruf.

Marke 11 wird mit 1 Zentner Kohlen oder Briketts je nach Vorrat und Wahl des Käufers, Marke 12 mit 1 Zentner Kohlen beliefert.

Es wird darauf hingewiesen, dah Gas- und Zechenkoks ohne Marken abgegeben werden.

Gießen, den 8. April 1922. 35318

Der Oberbürgermeister (Brennstoffamt).

Holzsttbmissiou.

Aus den Waldungen der Gemeinde Mainzlar soll nachstehend angeführtes Holz auf dem Sub­misstonsweg verlaust werden.

1. Eichenstämme:

2 Stück 1. Kl., 60 u.mehr cm Durchm., mit 2,64 Fstm. 1 Stück 2. Kl.. 5059 cm Durchm., mit 1,92 Fstm. 23 Stück 4. Kl., 3039 cm Durchm., mit 14,29 Fstm. 28 Stück 5. Kl., 2529 cm Durchm.. mit 12,98 Fstm.

2. Kiefernstämme:

29 Stück 5. Kl. mit 14,90 Fstm.

3. Fichtenstamme:

3 Stück 3. Kl. mit 5,15 Fstm.

14 Stück 4. Kl. mit 15,09 Fstm.

33 Stück 5a. Kl. mit 20,87 Fstm.

82 Stück 5b. Kl. mit 22,13 Fstm.

Die Angebote sind getrennt nach Sorttment und Klaffen, da keine Zusammenrechnung statt- findet, pro Festmeter bis zum Montag, den 10. April I. Fs., nachmittags 4 Hhr, mit der AufschriftHolzsubmission" an unterzeichnete Dürgermeisierei einzureichen, wo alsdann die Er­öffnung der Angebote erfolgt. Die Gemeinde behält stch die Genehmigung, bezüglich auf jede Klaffe sowie auch im ganzen, vor. Rähere De- dingungen über fragl. Holzverkauf werden im Eröffnungstermin bekanntgegeben.

Mainzlar, den 4. April 1922.

Bürgermeisterei Mainzlar.

________________Vogel.___________3386D

Arbeitsvergebung.

Für die Gemeinde Allendorf an der Lumda sollen nachstehende Arbeiten und Lieferungen vergeben

werden: veranschlagt zu

1. Verschleifungsarbeiten..... 2 900 Mk.

2. Chaussierungsarbeiten ..... 26 485

3. Pflasterarbetten....... 7 840

4. Wasserleitungs- und Kanalarbeiten 8 244

5. Liefern von Wasserleitungsröhren,

50 mm und Formstücke .... 21 420

6. Liefern von Pflastersteinen . . . 22 500

7. Chaussee-Schotter . . 3 650

8. Zementröhren, 30 cm

Durchmesser........ 5 040

Die Verdingungsunterlagen liegen auf Hessischer Bürgermeisterei in Allendorf a. d. Lda. zur Einsicht offen. Angebote sind verschlossen, postftei und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Mittwoch, den 19. April, vormittags 11 Uhr, auf Hess. Bürger­meisterei Allendorf a. d. Lda. einzureichen, wo die Eröffnung der Angebote in Gegenwart erschienener Dieter stattfindet.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Allendorf a. d. Lda., den 3. April 1922.

Hessische Bürgermeisterei Allendorf a.d.Lda. ______________________Rein.______________[3521B Lieferung von Baumaterial.

Auf Grund des Ministerialerlaffes vom 16. Juni 1893 und dessen Ergänzungen und vorbehaltlich der ministeriellen Genehmigung soll die Lieferung nach­benannter Baumaterialien für die Erbauung eines Physiologischen Instituts sowie für die Frauen­klinik in (Dieben durch öffentlichen Wettbewerb vergeben werden:

700 cbm Bruchsteine, 105000 Backsteine (Maschinen­steine), bzw. Zement- oder Schlackenpreßsteine, 70 m Tonrohre.

Angebotsvordrucke werden auf unserem Amte, Stephansttaße 18, zu den Herstellungskosten abgegeben. Angebots mit entsprechender Aufschrift sind bis zum 20. April, vormittags 11 Uhr, bei uns einzu­reichen, wo sie in Gegenwart erschienener Bewerber geöffnet werden. Iuschlagsfrist: 4 Wochen.

Gießen, den 8. April 1922.

Hessisches Hochbauamt Gießen.

I. D.: Kuhlmann. (3553

M-UttMO-Wlelgemg

Dienstag, den 11. April l. Is., soll in den Waldungen der Gemeinde Alten-Buseck nachver- zeichnetes Dau- und Nutzholz versteigert werden: 1. Eichenstämme 3. Kl. 1 Stck. mit 0,83 Fstm. Inh.

11 4.

n 5. 6.

2. Eschenstämme 6. 3. Aspenstämme 4. 4. Eichenverbstangen 5. Eschen-

6. Fichten. 1. Kl. 58 Z 4^40 "

7. , 2. Kl. 314 9,96

8. Reis- 415 2,96

Zusammenkunft vormittags 9 Uhr im Distrikt Seewald am Jagdhaus. 3533 ß

5,71 11,17 11,62

0,29 0,60 1,14

12

31

72

3

1

38

18

Alten-Duseck, am 7. April 1922.

Bürgermeisterei Alten-Auleck.

Weitere Bekanntmachung.

3n unser Handelsregister Abt. B. wurde bezüglich der Firma Rinn & Cloos, Aktiengesellschaft, Heuchel­heim, am 30. März 1922 eingetragen: Dr. jur. Karl Dönges in Gießen ist zum Mitgliede des Vorstandes bestellt.

Gießen, den 4. April 1922. [35198

______________Hessisches Amtsgericht.______________

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Ortsgruppe Gießen u.

Umgegend.

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Dressur.

Treffpunkt: 8 Ubr vorm^ Licbigsböbe.

Zahlreiches Erscheinen erwünscht.

illachmittagS: Versammlung. MM« Ter Dressurwart. Schützenverein

Gießen. öeneralversammlDng Montag, d. 10. April, abends 81/* Ahr, im Schützenhaus. wm Der Dorstav