Ausgabe 
8.2.1922
 
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lohnte hierbei die 2Inux:fmi)en, stets deutsch

|| rutenfen, deutsch zu fühlen und deutsch zu anöeln. Den musikalischen Teil des Abends

Sehördliche Anzeigen

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öffentliche Aufforderung l zrr Mgabe der EinkommensteuererNarung fit die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Rechnungsjahr 1921.

Zur Abgabe der EinkommensteuererklLrung reib verpflichtet -

1. alle tm Finanzamtsbezirk der unter­zeichneten Finanzämter wohnenden oder sich dauernd oder nur vorübergehend aufhallen­den selbständig steuerpflichtigen Personen (Deutsche oder Richtdeutsche).

2. sämtliche Personen, die, ohne im Deutschen Reich zu wohnen oder sich aufhalten, in dem FinanzamtSbezirt der unterzeichneten Finanzämter Grundbesitz haben, ein Ge­werbe betreiben, eine Erwerbstätigkeit auS- üben oder Bezüge aus öffenllichen, inner­halb des Finanzamtsbeziris gelegenen Kas­sen mit Rücksicht auf gegenwärtige oder frühere Dienstleistung oder Berufstätigkeit erhalten,

farit die vorstehend Genannten nicht bei einem oberen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben ud soweit sie im Kalenderjahr 1921 oder in dem körend dieses Kalenderjahres endenden QBirt« fslßtsjahre (Geschäftsjahre) ein steuerbares Ein- tnuten von mehr alS 24 000 Mark be- Vßet haben.

Die hiernach zur Abgabe der Steuererklärung 'Lr. pflichteten werden ergebenst auf gefüttert, die 'fta-eterttärung unter Benutzung deS vor- :S's'chriebenen Vordrucks, der von dem Fifünzamt zu beziehen ist,

rhtar Zeit vom 15. Februar bis 15. Marz 1922 Bxi dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen. !$i« Derpf lichtun g zur Abgabe der »Llauererklärung besteht auch dann, ldsrnn ein Vordruck nicht zugesandt IteD rben l ft

Die Einsendung schriftlicher Steuererklärungen dich die Post ist zulässig, geschieht aber auf Ge° |i:r des zur Abgabe der Steuererklärung Der- . »sichteten und deshalb zweckmäßig durch Ein- IjrÄbebrief. Mündliche Steuererklärungen werden Ihn dem Finanzamt an den Amtstagen zu Pro- : AabET entgegengenommen.

Der die Frist zur Abgabe der ihm obliegen» ' Sei Steuererklärung versäumt kann mit Geldstrafe 500 Mk. zur Abgabe der Steuererklärung an- i «halten werden, auch kann ihm ein Zuschlag bis i W fl) v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auf- et egt werden.

Der zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil itted anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile - Ächieicht, oder vorsätzlich bewirkt daß die i nuj» dem Einkommensteuergesetz zu entrichtende Znkbmmen steuer verkürzt wird, wird wegen 'Ltsuerhinterziehung mit einer Geld- 'Ihf? im fünf- bis zwanzigfachen Betrage der IKl rrzogenen Steuer bestraft Äeben der Geld- I Ih.iR? kann auf Gefängnis und unter älmstänten «mi-Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte sowie auf ' ffi'cnntmadjung der Bestrafung auf Kosten des 'ßrirteitien erkannt werden (8 53 des Einkommen- |fitie:gefet)ed und §§359ff. A. O.). Wer fahr- 0! if li g als Steuerpflichtiger oder als Vertreter oxi5:r bei Wahrnehmung der Angelegenheit eines rStiLirpflichtigen bewirkt, daß die Einkommen- verkürzt wird oder Steuervorteile zu Un» oixfy gewährt oder belassen werden, wird wegen LSlenergefährdung mit einer Geldstrafe be- nSrft, die im Höchstbetrage halb so hoch ist, wie frr die Steuerhinterziehung angedrvhte Geld- ^Ne (§ 36k A O.).

Arbeitnehmer mit weniger als 24 000 Mark SBhfcmmen, das entweder nur aus Arbeitslohn aus Arbeitslohn und sonstigem Einkommen 3*1 jm 600 Mark besteht und deren Steuerverpflich- »Mg durch tey ordnungsmäßig vorgenommenen r.irt) Lorschriftsmößig verwendeten Steuerabzug an Wj als getilgt gilt die aber auf Grund des § 49 iärti Einkommensteuergesetzes ihre -Seeanlagung für

ts. Steinbach b. Dietzen, 7. Febr. Ein : Qhlgelungener Dort ragsabend wurde (Ti Samstag von der hiesigen 1., 3. und I*. Schulklasse unter Leibung ihrer Lehrer ver- «wstaltet. Es kamen Märchen und Gedichte tn Aufführung. Die Kinder entlediaten sich h»er Aufgab<? in musterhafter Weise. Der :ca[ war überfüllt. Alle Zuhörer gingen ihlbefriedigt nach Hause.

Kreis Büdingen.

ft. Hirzenhain, 6. Febr. Am Sams- a>j hatte sich der hiesige Zweigverein «S D. H. E. versammelt, um das von den | g. H. E.-Schwestern gestiftete Danner zu leihen. Der 1. Vorsitzende des Zweigvereins, 5 rein, übernahm das Danner mit Worten c i Dankes an die Spenderinnen und er»

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Bevölkerung als be» t So will die General« iv dahin oettend machen Lendzug Lich-SttingK» Mgelegt wird. Der neu )Wn soll dem Interesse eser '3ug bi« ©rünbetg vnge als Arbeitersrühzuo RechMng tragen. Durch n Güter- und Personen» madiges Fahren der Züge lls soll der neue Fahrplan en Gemeinden zur 2egu!» tn. GS ist zu hofsen, dass daS erstrebte Ziel emichl emeinden und sicher auch Stabilität der Bahn In g waren die Gemeinden Met und Ettingshausen

Febr, 2m vergangenen Gesangverein ,Iu» fffaufe .Zur Krone" sein t eines Asm», ds. Die gesosrte 3er» der fachmännischen SA» org Harnisch-Stein­au her Konzertstücken m h>rvvrgehoben leien: a Aeer", Paulis M aeäS.Der Frendenlemv» nie"; d svlg^ der lhca- ingte an erster Stelle »m im Dvlksstück mit Gesang arbeitete Oper .Der R sungen bezeichnt vewm len wurden mit IschllMin Kraters f V (N iS-'r-'AL S'ffS »ft* iihorer nut v®-/y* M zufrieden. 3"^ Jder Leitung d dem regen »W eb«r ju2!Ü

ante wieder die Kapelle Ackermann von : )irten6etg übernommen, die sich tn geschickter greife chrer Aufgabe erledigte. Auch wurden rshrere Einakter zur grössten Zufriedenheit er Zuhörer gespielt. Die ganze Deranstal- ung zeigte daS Dlld eines Jahrmarktes, bei j em sogar die Duden, Wahrsagerinnen und ).arensührer nicht fehlten. Später wurde dem Danae noch fleihig gehuldiat.

Krcts Schotten.

A Lardenbach, 7. Febr. 3m hohen Sliter von 87 Zähren starb Lehrer kcchneider, der lange (Zachre tn unserem Dorfe t-nriert hat. Mit ihm scheidet einer der ältesten ieHrer Hessens dahin.

Starkenburg und Rheinhessen.

Darmstadt, 7. Febr. Den Rachforschun- <mi der hiesigen Krtminalpolizet sowie anderer Uerheitsorgane ist es gelungen, einem ganz iesisnders gemeingefährlichem Treiben, das seit Monaten slattfanb nunmehr ein Ende zu be- tel len. Es handelt sich um die fortgesetzte Pfün­fe rung von Strabenbriefkästen der serch^post und damit in Verbindung stehende ktzwindcleien, die mittels mannigfacher Urtun- h Fälschung ausgeführt wurden. Als anfänglich tn ic[nc Fälle bekannt wurden, war die Art des !i^>stahls zw.'iselhaft, und erst allmählich schied sie Möglichkeit der Beteiligung von Postbeamten uS Es musste angenommen werden, dah nächt­

licherwelle die heimliche Eröffnung solcher Brief­kasten mit Werkzeug oder Aachschkussel geschah. Verhaftet wurden nunmehr der mehrfach vor­bestrafte. in den dreitziger Zähren stehende Kauf­mann Ernst Reinhardt und der älhrmacher Ludwig Delp, beide von hier, die bereits ein teilweises Geständnis abgelegt haben sotten.

Hessen-Nassau.

* Hanau, 7. Febr. Der falsche Ober­leutnant. Die Kriminalpolizei nahm gelegent­lich einer Hotelrevision den angeblich 31jährigen Kaufmann Hans Bachmann aus Posen, der sich hier in Begleitung einer Frauensperson und eines Dautechnikers Helmut Hinz von Posen einlogiert hatte. Bachmann trat, demHan. Anz." zufolge, als Referendar Dr. Hans Decker auf und gab sich als früherer aktiver Oberleutnant auS, der tm Begriff stehe, für seinen in Posen wohnenden Vater, der dort eine Möbelfabrik betreibe, hier ein neues Tätigkeitsfeld zu suchen.DieAachvrüfung ergab die älnrichtigkeit dieser Angaben. Es wurde festgestellt, datz B. in den Städten Stettin, Reu- Brandenburg, Hannover, Braunschweig, Lübeck, Eassel, Hamburg, Erfurt und Berlin unter der Maske des Oberleutnants und Zuristen fortgesetzt Geldbeträge erschwindelte, mit denen er seinen so­wie den Lebensunterhalt seiner beiden Begleiter bestritt.

* Buchenau (Kr. HünseD), 7. gebt. Wie dieHersf. Ztg." berichtet, hat die Siede- lungsgesellschast .Hessen-Heimat" den Stammsitz des 1885 ausgestorbenen Adels» geschlechteS von Dullen au erworben. DaS Dchloh ist wieder im Renaissancestil ausgebaut worden. 3n der nächsten Zeit ziehen aus Elsah-Lo- thringenvertriebeneFlüchtlinge ein. Es handelt sich um 40 Personen, meist alte Leute und Geistesarbeiter. Diese bilden eine Gemein­schaft mit gemeinsamer Derpslegung. Auch die Zimmer werden gemeinsam geheizt. Ein Bauern­gut, das von einem elsah-lothringischen Land- manne übernommen wird, hat die Versorgung der Heinen elsah-lothi4ngischen Kolonie tn Hessen übernommen. Mit dieser Einrichtung hat die SiedlungsgesellschaftHessen-Heimat" ein beach­tenswertes Vorbild geschaffen.

SchlichtungSausschutz der Provinz Oberhessen.

Sitzungen vom 2. und 7. Februar 1922.

Die M5 eltranspoi^eschäfte Stückrath L Bender, Kehler & Merkel und Ehr. W e-

b c r in Vieh en sollen vom 2 Februar 1922 an 9 Mk. Stundenlohn zahlen (bisher 6 Mk.). Sie hatten 8 Mk. geboten und lehnten den Schieds­spruch ah.

Dem Antrag von vier Arbeiterinnen der Zigarienfabrik Aug, Ackermann in Darben- teich auf Wiedereinstellung auf Grund der De­mobilmachungsverordnung konnte nicht stattge­geben werden, axril der Schlichtungsausschuh zu spät angciirfcn worden war, und es sich nicht im Entlassungen zur Verminderung der Arbeitneh- merzaht handelte.

Dem Faselwärter und Ziegenbockhalter der Gemeinde Beuern sott auf feine durch Sub­mission festgelegte Vergütung von 1489 Mk. für das Rechnungsjahr 1921, an der der Schlich- tungSausschuh zur Zeit nichts ändern konnte, die­selbe prozentuale Teuerungszulage gewährt wer­den, wie sie auf das Grundgehalt der Gemeinde­beamten in Aussicht fleht.

Die sonstigen auswärtigen Sachen konnten infolge des Eisenbahnerausstandes nicht erledigt werden.

Kirche und Schule.

iS. Steinbach, 7. Febr. Da die Het- zung der hiesigen Kirche ungenügend ift, be- schloh der Kirchenvorsland, anstatt Anschaffung eines weiteren Ofens eine Warmluft­heizung einzudaaen, wie sie bereits stellenweise in der Ümg düng besteit. Holfe;t.i i, sind die Kesten erträglich, damit die Hebung bis nächsten Winter in Ordnung ist.

Gerichtssaal.

Köln, 6. Febr. Ein grober Prozef) wegen Verschiebung von Sprit tm Werte von acht Millionen b.gann heute vor der Strafkammer. Hauptangellagter ist I orbetten- kapjtän a. D. Meyer--Berlin, der ebenso wie weitere neun Angeklagte tn Berlin und Leipzig wegen Eisendah erstieiks rt.cht erscheinen konnte. Das Gericht beschloß, gegen die an­wesenden sechs Kölner Angetiagten zu verhan­deln. Der Prozetz soll eine Woche dauern.

Vermischtes.

* Studenten als Messeführer und Dolmetscher. Aus Leipzig wird gemeldet: Auf

15. Februar bis 15. März 1922

bei dem unterzeichneten Finanzamt einzureichen.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuer- erflärung besteht auch dann, wenn ein Vordruck nicht zugesandt worden ist.

Die Einsendung schriftlicher Erklärungen durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des zur Abgabe der ctcuererflärung Verpflichteten und deshalb zweckmähig durch Einschreibebrief. Mündliche Erkllirungen werden von dem unter­zeichneten Finanzamt an den Amtstagen zu Pro­tokoll entgegengenommen.

Bei verspäteter Abgabe der Steuererllärungen kann ein Zuschlag bis zu 10v.H. der endgültig fest­gesetzten Steuer auferlegt werden (§ 170 R.A.O.).

D i e Hinterziehung der Kapital­ertrags st euer wird mit einer Geld­strafe im ein» bis zwanzigsachen Be­trage der hinterzogenen Steuer be­straft: daneben kann auf Gefängnis erkannt werden. , 1298B

Giehen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 8. Februar 1922.

_______________Die Finanzämter._______________

Aibeitsvergebimg.

Die nachstehenden Arbeiten zur Erbauung von Kleinwohnungen an der verlängerten Bleich- sttaste sollen

Samstag, den 18. Februar ds. Zs. vormittags 10 Uhr

öfsenllich vergeben werden.

1. Erd- und Maurerarbeiten sowie Herstellung von Massivdecken (3 Lose).

2. Zimmer- und äutzere Schreinerarbeiten (3 Lose).

Zeichnungen, Arbeitsbeschreibung und Be­dingungen liegen bet uns zur Einsicht offen.' An­gebote auf Vordruck, der daselbst erhältlich, sind bis zum genannten Termin bei unS einzureichen. Zuschlagsfrist 4 Wochen. 13108

(Sieben, den 7. Februar 1922.

Stadtbauamt ©leben. Braubach.

1921 beantragen wollen, haben diesen Antrag un­ter gleichzeitiger Abgabe einer Ginkommensteuer­erklärung innerhalb der oben bezeichneten Frist (15. Februar bis 15. März) bei dem Finanzamt zu stellen. Auf die veranlagte Einkommensteuer wird dann der einbehaltene und vorschriftsmäbia verwendete Steuerabzug angerechnet werden. '

II. zur Abgabe der Kapitalertragssteuer- erklärung für das Rechnungsjahr 1921.

Wer in der Zeit vom 1. Januar bis 31. De­zember 1921 fällig gewordene Kapitalerträge der nachbezeichneten Art:

1. Diskontbeträge von inländischen und aus­ländischen Wechseln und Anweisungen, ein- schliebltch der Schahwechsel,

2. ausländische Kapitalerträge jeder Art, auch aus Wertpapieren

bezogen hat, hat eine Kavitalertragssteuererllä- rung abzugeben An Stelle des maßgebenden Kalenderjahres tritt bei Steuerpflichtigen, die zur Einkommensteuer oder KörperschaftZfteuec re- anlagt werden, gegebenenfalls das für die Ein­kommen- oder Körperschaftssteuerveranlagung maßgebende Wirlschafts-(Ge'chäfts-)jahr.

Die Verpflichtung zur Abgabe der 5^apital° ertragssteuererk ärung besteht ohne Rücksicht auf die Höhe der bezogenen Erträge.

Don der Verpflichtung zur Abgabe der Ka- Pitalertragssteuererklärung sind jedoch befreit, un­beschadet der Befugnis des Finanzamts, die Ab­gabe der Kapitalertragssteuererklärung im Einzel­falle zu verlangen:

1. Personen, deren steuerbares Einkommen nicht mehr als 5000 Mk beträgt, wenn sie a) über 60 Zahre alt oder erwerbsunfähig und nicht bloß vorübergehend behindert sind, ihren Lebensunterhall durch eigenen Erwerb zu bestreiten und

b) bereits bei der letzten Einkommensteuer­veranlagung die volle Anrechnung der Kapitalertragssteuer auf die Einkommen­steuer nach § 44 des Einkommensteuer­gesetzes erreicht haben.

2. Das Reich, die Länder, die Gemeinden (Gemeindeverbande) und die Darlehenskassen im Sinne des Darlehenskas enge'ehes rom 4. August 1914, die der Anschaffung und Darleihung von Geld dienenden Unterneh­mungen, die auf Grund des § 76 des Reichs« stempelgeseheS vom 3. Zuli 1913 in der Fassung des Gesetzes vom 26. Zuli 1918 an- aemeldet oder nach den vom Reichsminister der Finanzen bestimmten Voraussetzungen einer angemeldeten Unternehmung gleich» ?estelll sind, insoweit sie mit den zu er- lärenden Erträgen nach §3 des Kapital- ertragssteuergesetzes von der Steuer befreit sind, sowie andere nach §3 des Gesetzes von der Steuer befreite Gläubiger, insoweit sie für die zu erklärenden Kapitalerträge eine Freistellungsverfügung erwirkt haben.

Die Steuererklärung eines Ehemannes muß die Kapilalbezüge seiner Ehefrau mit umfassen, sofern beide Ehegallen nach § 4, Absatz 4 des Kapitalertragssteuergesetzes steuerpflichtig lind und nicht dauernd voneinander getrennt leben; werden die Vorauösetzungen für die Zufammenrechnung erst im Laufe des für die Veranlagung maßgeben­den Zeitraumes begründet, oder fallen sie im Lause dieses Zeitraums fort, so hat jeder der Ehegatten eine betontere Steuererklärung abzugeben. Bei fortgefeftter Gütergemeinschaft gelten die Kapital­erträge aus dem Gesamtgut als Kapitalerträge de- überlebenden Ehegatten.

Für minderjährige hinter hat der Träger ter elterlichen Gewalt auch bann eine selbständige Steuererklärung obzugeben, wenn ihm die Rutz- nießung am Vermögen ter Kinder zusteht. Für Personen, die unter Pflegschaft oder Vormund­schaft stehen, ist eine Steuererklärung vom Pflich­tigen oder Vormund abzugeben.

Die hiernach zur 2Lgobe einer Kapllol- ertragssteuererklarung Verpflichtete/i, mit Aus­nahme derjenigen, welche eine Körperschafts- fteuererüärung obzugeben und die Kapitalertrags- fteuererflärung mit dieser einzureichen hoben, wer­den ergebenst aufgefortert, die Erklärung auf dem vorgeschriebenen Vordruck, der von dem Finanzamt zu beziehen ist, in ter Zell vow

Holzverkauf.

Die Gemeinde Wetterfeld beabsichtigt nachver. zeichnetes Holz im Wege des schriftlichen Angebots zu vergeben:

Buchenstämme .... 1 St. 4. Kl. 0,42 Fstm.

Eichenstämme iSchnittholz) 1,3., 1,32

(Bauholz) . 3,3., 3,35 ,

, . 33 , 4. k 22,83 ,

, . 33 5. , 17,01 ,

Grubenholz..... 93 , 19,96 ,

Birkenstämme .... 2,5., 0,84 ,

Efchenstämme .... 1,6., 0,22 ,

Kiefernstämme .... 1 3. 1,11 ,

.....2,4., 1,22 , Grubenholz 3 , 0,49 ,

Fichtenstämme .... 1 3. 1,73

. .... 29 , 4. , 29,30 ,

.... 116 , Sa . 72,81 ,

.... 141 5b , 53,16 ,

Die Vergebung erfolgt auf Grund der allgemeinen Derkaufsbedmgungen. Das Holz ist mit Rinde ge­messen.

Angebote pro Festmeter und Klasse sind bis Samstag, den 11. ds. Mts., mittags 1 Uhr, mit der AufschriftHolzverkauf" bei der Bürgermeisterei Wetterfeld einzureichen. 1283V

Hess. Bürgermeisterei Wellerfeld. Krauß.

Bekanntmachung.

Bei der diesjährigen planmäßigen Verlosung wurden die Schuldverschreibungen Rr. 108, 145 und 147 des Jahres 1892 und Rr. 6 des Jahres 1897 zur Rückzahlung am 1. Juli lfd. Js. bestimmt, an welchem Tage die Verzinsung aufhört.

Die Rechnung für 1920 liegt zur Einsicht der Beteiligten acht Tage lang in der Wohnung des unterzeichneten ersten Vorstehers offen.

Gießen, den 7. Februar 1922. 1302V

Der Vorstand

der israelitischen Religionsgemetnde Gießen Moritz Strauß.

ter bevorstehenden Leipziger Frühjahrsmesse wer­ten viele Leipziger Studenten, die sich in einer Organisation zmammengeschlossen haben, als Führer und Dolmetscher tätig fein De^ Zweck dieser bereits zur Frühjahrsmesse 1921 ins Leben gerufenen Organifotion ist, den Meisebesuchern, Die Leipzig nicht genau kennen, und bjentere- den Ausländern Führer und Dolmetscher zu ver­schaffen, um ihnen dadurch den Ausenthall und die Abwicklung ihrer Geschäfte während der Messe zu erleichtern und so angenehm wie möglich zu gestalten. Zahlreiche Anerkennungsschretden von 3n- und Ausländern beweisen, daß die vor- Genannte Organisation viel Rützliches geleistet hat. Das Hauptaugenmerk wird nah wie vor ter Vertiefung ter Sprachkenntnisse der Dolmetscher, besonders in der Mejse betreffenbea Zr-ei ien zu- getoentet bleiben. Es werden Dolmetscher für 20 verschiedene Sprachen zur Derfügunn stehen. Die studentischen Dolmetscher hallen sich auch bereit, um älebersetzungen, die durch das Messe­geschäft notwendig werten, wie Briese, Verträge usw. zu übernehmen.

* Gine deutsche RordlandSexpe- dition ist vor luizem mit reichen wissenschaft­lichen Ergebnissen, so le'ea mir tn der Schriften ter Zoologischen 0:ation Villam für Meereskunde, zutückgek.h t. Zwei Haldilot.llen Mine-suchdoole mit dem Heinen KreuzerHamburg" sind vor drei Monaten von Wilhelmshaven cirgelau.c.i, am die von unS zu Anfang tes Krieges gelegten Minensperren am Weihen Meer u d an ter Murmanküsle zu räumen. Dieser E pe i.ion halle sich Waller Dernard Dachs-Ehartollen u.g im Auftrage der Zoologischen Station Büsum jj wissenschaftlichen ilntei1ud)ungen ange chloffen. Tie QIu- b.ute, die Satzs mt h im cd . ch Hit, umfaßt vor a Len Dingen Planktonsä ge, Vryo- zoen, Mollusken und einzelne 03cg Ib.ilge. Ge­nauer konnte Sachs Ne Sauna ter Vllfeducht an ter ru fischen Lappenkülte erior chen. Außerdem hat Sachs -ahlreia-e Hydrograph s tze un > ozeano- graphisckie Messungen tureig s hrt. Tae zocll» gische Ausbeute soll imBerliner Zoologischen Museum v.rarb.itll werten.

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Bekanntmachung.

Aus den Waldungen der Stadt Gi ßen, Bezirk des Försters Brück, Rödgen, und zwar aus den Ab» teilungen 1b, 2o, 5a, 5b sollen am

Montag, den 13. Februar 1922, oorm. STL Uhr beginnend, versteigert werden:

577 Fichtenderbstangen 1. Kl. mit 71,34 Fstm 1027 2. 65,82

24 Fichtenreisstangen 1. 0,50

Zusammenkunft: An den Ochsenwiesen.

Gießen, den 6. Februar 1922. 13093

Der Oberbürgermeister. 3.03.: vr. Rosenberg

Geffeniliche Vergebung.

Die Lieferungen der für das Landgericht und die Staa'sanwaltschast Gießen im Rechiiungs ahr 1922 erforderlichen Schreibmaterialien und Buchbinder- arbeiten sollen auf dem Wege der Submission ver­geben werden und können Angebote sowie Muster der Materialien verschlossen dis zum (Eröffnungstermin: Montag, 13. März 1922, vormittags 10 Uhr, auf der Gerichtsschreiberei des Landgerichts, Zimmer Nr. 33, kostenlos niederuelcgt werden. Bezüglich der Beschaffenheit der Schreib» und ftonjeptpapiere wird auf die Bekanntmachung des Hess. Staatsministeriums vom 17. Januar 1907, betr. Erlaß von Bestimmungen über Verwendung von Papier bei den Staatsbehörden, verwiesen. Die Vergebung erfolgt unter den in Anlage A des Erlasses sämtlicher Ministerien vom 16. Juni 1893 enthaltenen Bedingungen, die hier ein» zusehen und kostenlos erhältlich sind. Die Zuschlags» frist beträgt 10 Tage.

Gießen, den 6. Februar 1922. 1301V

_________Gerichtsschreiberei des Landgerichts.________

Holzverfteigernng.

Versteigert werden Montag, den 13. L Mts., aus den Domanialwalddistrikten Wüstung und Tann acker der Forstwartei Großen-Llnden:

Stämme: Kiefer 3. M- 1 Stück 1,15 Fstm^ 4. Kl. 1 Stück =* 0,59 Fstm., Fichte 5a»Kl. 10 Stück = 4,59 Fstm., 5b»Kl. 37 Stück - 8,73 Fstm ; Derb­stangen: Fichte 1. Klasse 406 Stück 37,70 Fstm., 2. Kl. 5 Stück = 0,30 Fstm.' Ruhscheiter: Kiefer 33,3 Rm. (2,5-3 Mir. lang), Fichte 19 Rm. (3 Mtr. lang); Rutzknüppel: Kiefer 2 Rm. (2,5 Mll. lang), Fichte 32,6 Rm. (3 Mtr. lang); Nutzreisig: Fichte 65 Rm. (Schichten); Scheiter: 60 Rm. Kiefer 1. Kl., 2Rm. desgl. 2. Kl., 11,7 Rm. Fichte 2. Kl.; Knüppel: 22 Rm. Kiefer 1. Kl, 1 Rm. desgl. 2. Kl., 7,5 Nm. Fichte 2. Klaffe; Reisig (Wellen): 1 Hundert Esche, 9 Hundert Kiefer, 36,8 Hundert Fichte; Stöcke: 22 Rm. Kiefer, 49,6 Rm. Fichte.

Beginn der Versteigerung 9 Uhr vormittags am Bahnübergang im Diftllkt W ftung. Weiteres durch Herrn Förster Seipp zu Großen.Lmden.

Gießen, den 7. Februar 1922. 12998

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