Ausgabe 
7.10.1922
 
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Schrvuryericht.

Steven. 5. Oktober 1922.

Als nennte und letzte Sache dieser Schwur- gerichtsperiode stund heute die Strafsache gegen den Schuhmacher Wilhelm Maar aus Homberg a d. Ohm wegen Totschlags, begangen an dem Althändler Heinrich Stein aus Nieder-Oflei- den. an.

Am 8. Ouli 1922 befand sich Stern mit seinem 19jährigen Knecht auf einer Händlerfahrt. Sie hatten die Ortschaften Wettsaasen, Aieder-Ohmen, Bermsfeld und Homberg besucht und waren gegen 9 Uhr abends gerade auf der Mitte des Wegs HombergOber-Ofleiden, als ihnen der Ange­klagte begegnete, der von seiner Arbeitsstätte Siegen bis nach Schweinsberg gefahren war und nun im Begriffe stand, den Weg nach Homberg zu Fuß zurückzulegen. Der Angeklagte hatte früher einmal bei Stein gearbeitet, seine Stelle aber wegen eirres geringfügigen Zwischenfalles wieder aufgegeben Seitdem bestand ein etwas gespanntes Verhältnis zwischen beiden. Als der Angeklagte schon einige Schritte vorüber war, hielt Stein den Wagen an und rief Maar mit den Worten zurück:He, warte einmal, kannst du nichtGuten £agr sagen?" Maar drehte sich um, erwiderte etwas und setzte seinen Weg fort. Stein aber rief ihn nochmals zurück und es entspann sich ein Wortwechsel. Wiederum wandte sich Maar zum Gehen. Hetzt sprang Stein vom Wagen herab, lief mit umgedrehtem Peit­schenstiel auf Maar zu und wollte ihn schlagen. Der Knecht aber riß ihm noch rechtzeitig die Peitsche aus der Hand. Es kam nun zu einer Rauferei und Balgerei, in deren Verlauf der Knecht verschiedentlich versuchte, die Streitenden gu- trennen, was ihm auch ein paarmal gelang. Beim vorletzten Male war Maar der Ueber- legene, er drängte Stein an den Straßengraben zurück. Da packten sie sich beide noch einmal, aber nur für einen Augenblick, dann ließen sie sich von selber wieder los: Maar hatte Stein mit einem Taschenmesser ins Herz gestochen. Stein taumelte einige Schritte zurück, rief:Erich, ich glaube, ich bin erstochen," und siel dann um. Maar packle darauf sein Bündel und entfernte sich in der Richtung Homberg. Der Knecht rief ihn in seiner Fassungslosigkeit zurück Maar drehte sich aber nur um, sagte, er gehe zum Gendarm, und ging weiter. Er tat dies auch und benachrichtigte außerdem D^. Augst. Als diese zum Tatort kamen, war der Tod bereits eingetreten.

Der Angeklagte beruft sich auf Notwehr. Der Sachverständige Dr. Schüppert schildert ihn al£ einen typischen Psychopathen, der aber in vorliegendem Falle für seine Tat verantwortlich sei. StaatsaMvalt Locher wies

darauf hin, daß zum mindesten Lleberschreitung der Notwehr vorliege, bei einer Balgerei und gegenseitigem Bearbeiten mit Fäusten sei es zur Abwehr nicht erforderlich seinem Gegner das Messer ins Herz zu stoßen. Die Geschworenen verneinten die Frage nach Totschlag, bejahten aber die nach Körperverletzung mit tödlichem Ausgang unter Zubilligung mildernderLlmstände, woraus das Gericht dem Antrag der Staats­anwaltschaft entsprechend auf 9 Monate Ge­fängnis, abzüglich der erlittenen Untersu- chungshast, erkannte.

Den Vorsitz führte Landgerichtsrat Dr. H a n° sult, Verteidiger war R.-A. Homberger.

Schöffengericht.

G i e h e n, 6. Okt.

Ern Arbeiter aus Ober-Seemen entwendete einem Fuhrmann aus Atzbach auf der Fahrt von Gießen nach Heuchelheim einen etwa P/2 Ztr. schweren Sack mit Kartoffeln und wird, ba er rückfälliger Dieb ist, zu 4 Monaten Gefäng­nis verurteilt.

Wegen Urkundenfälschung wurde die Ehefrau eines hiesigen Studenten an Stelle einer Gefäng­nisstrafe von 10 Tagen mit einer Geldstrafe von 2000 Mark bestraft. Sie hatte bei den Aufgebotsveichandlungen ihre Geburtsurkunde da­hin verfälscht, daß sie den Stand ihres Vaters ausHandarbeiter" inMajor a. D." und ihre VornamenMinna Rosa" inMarie Rosa" änderte.

Die Ehefrau eines hiesigen Fuhrknechts wurde mangels ausreichenden Beweises von der Anklage des Diebstahls von 230 Mark, 2 Taschenmessern und Vs Laib Brot freigesprochen.

Ein Former aus Wetzlar hat einem Schüler aus Krofdorf aus dem offenen Kellerraum der Turnhalle des hiesigen Realgymnasiums ein FaHrvad gestohlen und.erhält l^shalb 4 Mo­nate Gefängnis. *

Wegen ruh^störenden Lärms wurden ein Schlosser und ein Gewrndschneider von hier zu Geldstrafen von je 35 Matk verurteilt.

Eine Näherin aus Weisenau erhielt wegen Unterschlagung eines Stoffrestes in Dau bringen eine Geldstrafe von 5 00 Mk.

3m Februar I. 3. schlug ein Fuhrmann von hier einem städtischen Angestellten auf dem hie­sigen städtischen HolzlagerPlatz mit einem Peit­schenstiel zweimal auf den Kopf. Heute spricht er sein Bedauern über den Vorfall aus und ver­pflichtete sich, eine Buße von 1000 Mk. an die städtische Kriegs'hinterbliebenenfürsorge zu zählen, worauf der Strafantrag wegen tätlicher Beleidigung zurückgenommen 'and das Verfahren eingestellt wurde.

Ein Former aus Niederlahnstein stahl im

Juli und August l. H. nach und mich 6 Fahr­räder und erhielt dafür eine Gesamtgefäng­nisstrafe von 14 Monaten.

3n der ersten Hälfte des Jahres 1921 ent­wendete ein Masseur aus Frankfurt a. M. einem jungen Mädchen von hier eine Schiffsfahrkarte für die äleberfahrt nach Amerika. Weiter unterschlug er ihm einen Betrag von 1000 Mk., den er auf der Sparkasse für das Mädchen einzahlen, und 20 Marl, die er nach Darmstadt senden sollte. Schließ­lich hob er noch ohne Einverständnis des Mäd- chens von dessen Guthaben bei der Sparkasse 200 Mk. ab. Er wurde wegen dieser strafbaren Handlungen zu einer Gesamtgefängnis- ftrafe pon 9 Monaten 20 Tagen ver­urteilt.

Kirchliche Nachrichten.

Evangelische Gemeinde.

Sonntag, 8.Okt., Erntedankfest. Stadtkirche. 91/,: Pft- Mahr. 11: Kinderkirche d. Matthäus- gemeinde. - Abds. 6: Pft. Becker. Johannes- kirche. 91/,: Pft. Dechtolsheimer. 11: Kinder­kirche d. Lukasgem. Abds. 6: Pft. Ausfeld. Kirchberg: Kollekte. 11: Christen!, f. d. männl, konf. Jugend (Schluß) Kl. Daubringen: l/9- Mainzlar: l1/,. - Wieseck: 9: Beichte. 10: Gottesdienst u. Abendmahl. - 11: Kinderkirche. Opfer f. d. evangel. Gemeinden in Oesterreich. - Mittwoch, 11. Okt., 8: Iugendabend (männl. Abt.).

Katholische Gemeinde.

Samst., 5 u. 8: Beicht. Sonnt., 61/?: Beicht: 7: Messe, Kom. der K. K. V. u. d. Jüngl.: 8: Kom. 9: Hochamt m. Pr.; 11: Messe m. Pr.; 51/,: Christen­lehre u. Rosenkr. m. Segen. Dienstag u. Freitag abds. 8: Rosenkranz. Diaspora: Sonnt. 91/,: Grünberg. Sonntag, 8. Okt., vorm. 8: Hungen Lich: 10 vorm. u. 2 nachm.

Geschäftliches.

Die siegreichen Stoewerwagen. Ob Ebene oder Gebirge, ob gute oder schlechte Wege, Stoewer in Front"! Das beweisen die glänzenden Erfolge der beteiligten Stoewerwagen in nach­stehenden Zuverlässigkeitsfahrten und Rennen der letzten Zeit, welche fast durchweg unter starker Beteiligung der bekanntesten Automobilmarken ausgetragen wurden. 3 erste Preise und 2 zweite Preise erbrachte die 286 Km. lange Zuverlässig­keitsfahrt quer durch Holstein, ferner 2 erste Preise die Schwarzwaldfahrt des A. D. A. C., Gau Südbahern, den 1., 2. und 3. Preis mit goldener, silberner und bronzener Medaille die Pommern- fa^rt des A. D. A. C. von Stettin nah Freren- Walde, oen 1. Preis dre bei Sturm und Regen ausgetragene Badener A. D. A. C. Gaufernfahrt FreiburgSchwetzmgen, 188 Km und den 1. und

3. Preis das Harzer Dergrennen des Hamvurger Automobilklubs. Einen 2. Preis hotte sich bei schärfster Konkurrenz Prinz Sigismund von Preußen mit einem 9,5-?.8.-Stoewerwagen anläß­lich der Kissinger Automobilwoche, der bedeutend­sten autosporilichen Veranstaltung auf deutschem Boden. Demerkungswerte und anerkannte Leistun­gen vollbrachten ferner 2 Stoewerwagen in dem Schweizer Bergrennen auf dem Klausenpaß am 27. August d. I. Die 20,5 Km. lange und schwierige Dergprüsungsstrecke (das Ziel lag 1952 Meter über dem Meere, die Höhendifferenz vorn Start bis zum Ziel betrug 1288 Meter) durch­fuhr der beteiligte 6-Zylinder-Stoewer D 7, 42/120 P. S in der Tourenwagen-Klasse in 25,48 Min, der Heine 2V2"Ltr.°9,5°P. 8.-Stoewerwagen, Vierzylinder, in der offenen Klasse in 26,16 Min. und belegten den 4. resp. 5. Platz. Zu beachten ist hierbei, daß die beiden Stoewerwagen erst am Tage vor dem Rennen eintrafen, und so ein Trainieren resp. eingehendes Befahren der sehr schwierigen Dergsftecke unmöglich war. Die Leistung der Fahrzeuge war jedenfalls den ersten Wagen ebenbürtig. Bei den Vorbesprechungen in Schweizer Zeitungen wurde besonders darauf hingewiesen, daß eine sorgfältige und gründliche Vorbereitung durchlängeres" Trainieren auf der Streckeconditio sine qua non" sei und Zufalls- ersolge bei der Schwierigkeit der Strecke aus- geschlosien seien. Die Fahrer der Wagen, die erste und zweite Preise errangen, hatten infolge­dessen längere Zeit trainiert und kannten die Dergsftecke wie ihre Westentasche. Unter diesen Voraussetzungen müssen die Leistungen der beiden Stoewerwagen bewertet werden. Beide Wagen erhielten für die hervorragende Leistung ohne Training silberne Grinnerungsbecher. Erwähnt seien auch nochmals die großen Erfolge, welche dieselben 2 Stoewerwagen am 1. und 2. Juli d. H. in den großen internationalen Strandrennen in Fanö (Dänemark) erhielten. Der Stoewer- 2^/s-Ltr.-9,5-P. ä.-Wagen schlug hier mit 138 St.-Km. wett überlegen sämtliche Wagen der in- und ausländischen Konkurrenz bis einschl. 6-Lft.-Wagen und erhielt den 1. Preis. Der Stoewer-O 7-Wagen erzielte als schnellster Tou­renwagen 183 Std.-Km. und errang den zweiten Preis. Ungenannt wollen wir hier lassen die be­kannten Siege der Stoewerwagen in Indien, Estland, Norwegen usw. Diese außerordentlichen Erfolge sind um so höher zu bewerten, als alle Siege ausschließlich von normalen Serienwagen eingebracht wurden, ein Zeugnis für die vorzüg­liche Konsftuktton und Leistungsfähigkeit des Stoewerfabrikates. Die außerdem bei den Stoe­wer-Werken, Aktiengesellschaft vormals Gebrüder Stoewer, Stettin, fast täglich eingehenden frei­willigen Urteile dokumentieren, daß derSftewer- toagen im ganzen Weltall nach wie vor der ersten Kl<ffse angehört.

Bekanntmachung.

Betr.: Verbot derVerfütterung vonBrvt- gefteide und Mehl.

Aus die in Nr. 103 des Amtsverkün- digungsblattes vom 3. ds. Mts. abge­druckte Bekanntmachung des Kreisamts Gießen, wonach Brotgetreide, auch ge­quetscht, gefchroten oder sonst zerkleinert, sowie Mehl aus Brotgetreide nicht ver­füttert oder zur Bereitung von Futter­mitteln verwendet werden darf und Zu­widerhandlungen strafbar sind, wird hier­durch hingewiesen. 91088

Gießen, den 4. Oktober 1922.

Der Oberbürgermeister. 3.03.: Dr. Seih.

Bekanntmachung

Am Mittwoch, den 11. Oktober 1922, vormittags 11 Uhr, werden im Stadt­haus Bergstraße 20, Zimmer Nr. 6, die in den Waldungen der Stadt Gießen sich ergebenden Dirkenbesenreiser auf dem Stock in 3 Losen meistbietend versteigert.

Gießen, den 4. Oktober 1922. 91118 DerOberbürgermeister.3.V.:0r.Rosenberg.

Bekanntmachung.

Betr.: Gebühren der Schornsteinfeger.

3m Amtsverkündigungsblatt Nr. 102 vom 29. IX. 1922 sind neue Gebührensätze für das Reinigen der Schornsteine ver­öffentlicht, auf die ich hierdurch hirrweise.

Gießen, den 2. Oktober 1922. 91108 Der Oberbürgermeister. 3. D.: Krenzien. Nartoffel-rieserung.

Für das hiesige Landgerichtsgefängnis soll die Lieferung von 300 Zentnern guter, gesunder Speisekartoffeln vergeben werden. Angebote und Proben sind bis Montag, den 16. Oktober 1922, dormitt. 10 Uhr, auf dem Sekretariat der Staatsanwaltschaft dahier, altes Iustizgebäude, Zimmer 42, abzugeben. Zufchlagsftist drei Tage.

Gießen, den 5. Oktober 1922.

Der Oberstaatsanwalt am Landgericht der Provinz Oberheffen _________Hofmann._____9094V

Kartoffellieferung.

Die Lieferung von 3000 Zentner aus­gelesener Speifekartoffeln soll vergeben werden. Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum SamStag, 14. Oktober l. Fs., vormittags 10 Uhr, einzureichen. Die Kartoffelsorten sind zu benennen. Die Bedingungen liegen bei uns offen. Es bleibt Vorbehalten, die Lieferung zu teilen. 91318

Gießen, den 7. Oktober 1922.

Direktion

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Ihre Vermählung geben bekannt

Dr. phil. Friedr. Will). Schneider Werner Zimmermann, °ppr°b.Arzt

Gießen, 7. Oktober 1922

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Behördliche Anzeigen

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7. Ottober bis Samstag, den 14. Ok­tober 1922 auf dem Stadthaus, Derg- sftähe, Zimmer 13, während den Ge­schäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen. 3nnerhalb dieser Frist kann gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Urliste Einspruch erhoben werden. 91098 Gießen, den 4. Oktober 1922.

Der Oberbürgermeister. 3. V.: Dr. Seid.

Bekanntmachung.

Betr: Die Bildung der Schöffen- Schwurgerichte.

Die Urlifte für die Schöffen und schworenen liegt von Samstag,

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Kostenlose ArbeitSvermtttelung und Be­rufsberatung für beiderlei Geschlecht, u. a. auch für Kriegerwaisen und Kriegs- beschädigtenkinder.

Liebigstraße 16. Teleph. 2054.

ES können eingestellt werden:

tu bei hiesigen Arbeitgebern: 1 Stein- Hauer, 1 Friseur.

Lehrlinge: 1 Friseur, 1 Bäcker, 1 Maler und Weißbinder, 1 Stukkateur, aroet Lackierer, 1 Einrahmer, 2 Schmiede, 2 Gärtner, 1 Schuhmacher.

b. bei auswärtigen Arbeitgeber«: sechs landw. Knech.e, 1 Schmied, 1 Sattler, 2 Schreiner, 2 Zimmerer, 1 ProvtsionS- reifender, 1 Friseur, 1 Elektromonteur, 3 Dreher, 2 Schlosser, 1 Müller, ein Schuhmacher.

Lehrlinge: 1 Schreiner, Bäcker.

Es suchen Arbeit: Schriftsetzer, Buch­drucker, 1 Schreiner, Kaufleute, Schrei­ber und Reisende, Packer, HauSburschen und Ausläufer, Mafchinenschlosser, Bau­schlosser, Schuhmacher, 1 Krankenpfleger, 1 Sattler und Polsterer, Bäcker und Metzger, 2 Kellner, 1 Kraftfahrer, ein Schmied, 1 Buchbinder, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, 1 Koch.

Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegen genommen.

Lehrlinge: 1 Kaufmann, 1 Schmied, 2 Autoschlosser, 2 Schlosser, 1 Spengler, 1 Mechaniker, 3 Elektromonteure, ein Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner deSgl.

Weibliche Abteilnug:

ES können eingestellt roerbetr.

tu bei diesigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Laufftauen und -mädchen für einzelne Tage, tüchtige AUeinmädchen, 2 einfache Stützen, eine Verkäuferin, 1 Köchin.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 3 landw. Dienstmädchen, Dienstmädchen, HauSmädchen. Zimmermädchen, Allein­mädchen, 1 Köchin, 1 Stütze.

CS suchen Arbeit: 2 Büglerinnen, zwei Kontoristinnen, 2 Flickerinnen, drei Waschfrauen, 2 Haushälterinnen, einige Lauffrauen, auch für Nachmittagsbe- schästigung, Mädchen für tagsüber, drei Fabrikarbeiterinnen. 91128

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