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Nr. 105

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Freitag, 5. Mai 1922

172. Jahrgang

Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis zum Nachmittag vorher ohnejcde Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigeno 34 mm Breite örtlich 120 Pf., auswärts 150 Pf.; für Reklame- 'Anzeigen von 70 mm Breite 450Pf. Bei Platz- Vorschrift 20 ,'Auslchlag. Hauptschriftleiter: Auq. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Karl Walther; für den Anzeigenteil: Hans Deck, sämtlich in Grehen.

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

Dnid und Verlag: vrühl'sche Umv.-Vuch- und Stcinörnderct R. Lange, bchnstlettung, Geschäftsstelle und vruderei: Zchulstratze 7.

Das Schuldbekenntnis.

Seit einiger Zeit wird vor dem Schöffen­gericht in München ein Beleidigungsprozeh geführt, der sich um d i e bekannten C i S - nerschen Fälschungen dreht. Die letz­ten Lage haben dabei bemerkenswerte Auf­hellungen gebracht, die selbst den Privatsekre­tär EiSnerS, den als Ankläger auftretenden Herrn F e ch e n b a ch, zu der Erklärung ver­anlaßten, er sei fest überzeugt, wenn EiSner damals bei Veröffentlichung der verstümmel­ten und veränderten diplomatischen 'Berichte aus Berlin den vollen Umfang des heute be­kannten Materials gewußt hätte, so würde er seine Behauptung von der alleinigen Schuld Deutsch­lands am Kriege nicht mehr auf­recht erhalten. Bon besonderer Wichtig­keit für die Verhandlung waren die Aussagen deS Generals Graf M o n t g e l a S, der im letzten Stadium des Krieges und unmittelbar nach der Revolution, zum Teil gerade auf Grund der CiSnerschen Veröffentlichungen, ebenfalls eine sehr ungünstige Auffassung über die Mitschuld der deutschen Regierung am Kriegsausbruch sich gebildet hatte, nunmehr aber an Hand des gesamten Materials seine Ansicht gründlich gewandelt hat. ES ist nicht uninteressant und spricht ganz besonders für die moralische Anschuld der deutschen Reichsregierung vom Jahre 1914, daß gerade dieser Mann, der start voreingenommen und eben deshalb von der Revolutionsregierung mit Prüfung, Sichtung und Veröffentlichung der politischen Aktenstücke beauftragt worden war, die Hoffnung seiner Auftraggeber, Deutschland weiter in den Augen der Welt herabzusetzen, grausam enttäuscht hat und ent­täuschen muhte, weil er als ehrlicher Mann nicht gegen seine Tieberzeugung handeln konnte. Gerade die Verhandlungen in Mün­chen haben es wieder einmal vor aller Welt klar gestellt, daß die uns im Friedens­vertrag von Versailles ab ge­preßte Anerkennung der Schuld Deutschlands am Kriegsausbruch eine Riesenlüge ist. Es ist auch weiter von wesentlichem Interesse, daß ein Deutsch-Amerikaner, der Ingenieur Röggerath, in München aussagte, nur die gewissenlose Ausnützung der Legende von Deutschlands Schuld am Ausdruck) des Welt­krieges hätte es vermocht, die Volksstimmung in Amerika so zu beeeinslussen, daß schließlich der Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg ermöglicht wurde.

Eine besonderStraurigeRollein der Angelegenheit, die jetzt in München ver­handelt wird, hat der sattsam bekannte Pro­fessor Friedrich Wilhelm Först er gespielt, den EiSner Ende 1918 zum Baye­rischen Gesandten in der Schweiz ernannt hatte. Sein Einfluß auf EiSner und seine Ver­bindung mit Elsmenceau auf dem Tlmweg über den amerikanischen Professor Herrvn sind zu bekannt, als daß irgendwelche Ver­schleierungsversuche Herrn Försters jetzt noch daran etwas ändern könnten. In einer Zu­schrift an dieDossische Zeitung" bestreitet er, die EiSnersche Fälschung direkt veranlaßt zu haben; er habe vielmehr die Eisnerschen Ver­öffentlichungen erst durch die Zeitung erfah­ren und er habe ein bayerisches Sondervor­gehen nicht empfohlen. Das mag wörtlich zu­treffen, sachlich aber kaum. Försters Berichte über seine Unterredungen mit Herrvn, und dessen 2leußcrungen über die Möglichkeit, ©lemenceau zu beeinflussen, haben ohne jeden Zweifel den bayerischen RevvlutionSminister Kurt Eisner zu der Heberzeugung gebracht, ein rückhaltloses Eingeständnis Deutschlands von dessen überragender movalischer Schuld am Kriege würde die in Paris versammelten Gewalthaber der feindlichen Mächte milde und versöhnlich stimmen. Das ist der Ur­grund für die jetzt abermals klar erwiesenen unverzeihlichen Fälschungen Eisners, die Clä- menccau die willkommene Waffe lieferten, um Lloyd George und Wilson von der schweren Schuld Deutschlands zu überzeugen und zu einer Behandlung Deutschlands zu überreden, die sonst nicht erfolat wäre. W ir werden noch lange und schwer an den Fol­gen dieser ungeheuerlichen Tat eines überspannten und verant­wortungslosen Dilettanten in der Politik zu tragen haben.

Dine Note der Reparations­kommission über den Vertrag von Rapallo.

Berlin, 4. Mai. (WTB.) Die Repara­tionskommission hat an die deutsche Regierung folgende Rote gerichtet: Die Re­parationskammer beehrt sich, den Empfang des Schreibens der deutschen Regierung vom 29. April

1922 zu bestätigen, in welchem der offizielle Text des Vertrages von Rapallo entsprechend dem Wunsche der Kommission vom 20. April mitgeteilt wurde. Rach einer ersten Prüfung und unter Vorbehalt aller weiteren Bemerkungen, welche später vorgebracht werden könnten, wünscht die Kommission schon jetzt nachstehendes auszu­führen:

1. Am Artikel 2 des Vertrages von Rapallo verzichtet die deutsche Regierung auf alle An­sprüche bezüglich der Anwendung von Gesehen und Maßnahmen der Sowjetrepublik, welche deutsche ReichLangehörige, ihre privaten Rechte, Rechte des Reiches oder die deutschen Länder betreffen haben. Dieser in allgemeinen Wen­dungen ausgedrückte Verzicht enthält weder eine Einschränkung noch einen Vorbehalt. Die Repa» rationskommission bemerkt dabei, daß die deutsche Regierung nicht auf Rechte verzichten kann, welche von dieser Regierung auf die Reparationskom- missivn gemäh Artikel 2 60 des Vertra­ges von Versailles übertragen worden sind oder übertragen werden müßten. Die Kommission nimmt an, daß dies nicht die Absicht der deutschen Regierung und Fer Sowjetrepublik gewesen ist. Um aber jeden Zweifel in dieser Beziehung aus­zuschließen, bittet die Reparationskommission die deutsche Regierung, ihr dies zu bestätigen.

2. Der Verzicht in Artikel 2, so wie er dort ausgedrückt ist, scheint der Reparationskommission sowohl auf die Rechte des Reiches und der deut­lichen Länder wie auf die deutscher Reichsangehö­riger Anwendung zu finden. Unter Bezug auf Artikel 248 des Versailler Vertra­ges wünscht die Reparationskommission, eine vollständige Angabe der Rechte des Reiches und der deutschen Länder zu erhalten, die den Gegen­stand eines Verzichtes bilden könnten, sowie der Gründe, aus denen die Zustimmung der Kom­mission nicht vorher eingcholt worden ift

3. Angesichts der Tatsache, daß der Vettrag abgeschlossen wurde, ohne daß die Ansicht der Kommission vorher eingeholt worden wäre, und mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Schrei­bens der Reparationskommission vom 21. 3. 1922 glaubt sich die Kommission zu der Annahme be­rechtigt, daß für das Budget des Reiches keine neue Belastung infolge des Vertrages geplant ist, sei es beispielsweise durch Entschädigungen an deutsche Reichsangehörige wegen ihrer Rechte und Interessen jn Rußland, auf welch? sich der Verzicht erstreckt, sei es durch Garantien und Subventionen im Zusammenhang mit den wirt­schaftlichen Erleichterungen, deren Gewährung zum Zwecke der Beteiligung am Wiederaufbau Ruß­lands in Aussicht genommen ist. Die Kommission wäre für ausdrückliche Versicherungen über diesen Standpunkt dankbar.

4. Bei Holler Anerkennung der Anstrengun­gen, die die tratsche Regierung zar Mitwirk mg am wirtschaftlichen Wiederau bau Rat lands mb der Wiederherstellung normaler Handelsbeziehun­gen zwischen Rußland und Deatschland z i machen beabsichtigt, hält es die Kommission doch für ihre Pflicht, darüber zu wachen, daß alle mög­lichen Garantien geschaffen werden, da­mit nicht die von Deutschland in dieser Hinsicht übernommenen Verpflichtungen die ordnungs­mäßige Ausführung der Verpflichtungen beetn- trächtigen, die der Vertrag von Ver­sailles ihm gegenüber auf erlegt hat. Die Kom­mission behält sich demnach das Recht vor, von Zeit zu Zeit die Wirkungen za prüfen, die sich aus der Durchführung des Vertrages von Ra­pallo ergeben, und alle Maßnahmen zu treffen, welche die Verhältnisse wünschenswert erschetnen lassen sollten, um ihre Vorrechte und die In­teressen der gesamten Mächte zu schützen. Cs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Kommission in dem gegenwärtigen Schreiben sich auf die Behandlung der Fragen praktischer Art beschräntt hat, welche unmittelbar zu ihrer Zu­ständigkeit gehört haben. Heber diese Zuständig­keit würde es offenbar hinausgehen, sich mit blonderen Fragen zu beschäftigen, welche die ! außerhalb der Kompetenz der Kommission l'eqen- den Bestimmungen des Vertrages von Versailles berühren, sowie mit allgemeinen Fragen, welche aus bem Wortlaut des Vertrages von Rapallo oder aus den Umständen sich ergeben, unter denen er abgeschlossen worden ist.

Berlin, 4. Mai. (Wolff.) Staatssekretär Bergmann befindet sich in Paris behufs Fühlungnahme über die schwebenden Fragen. Ein bestimmter Zahlungsvorschlag unsererseits liegt nicht vor.

Wirth und Rathenau bei Lloyd George.

Genua, 4. Mai. (Spezialbericht des Ver­treters des WTB.) Die englische Delegation teilt mit: Bezüglich des Planes einer Versamm­lung der Siggatarrnächle des Versailler Ver­trages bleibt der englische Standpunkt nach wie vor der gleiche, das heißt, man hält es für nützlich und notwendig, daß die Versammlung vor dem 31. Mai in Genua oder dessen unmittel­barer Umgebung stattfindet. Lloyd George hatte heute vormittag in der Villa Alberti eine Unterredung mit Lordkanzler Lord Virkenhead und Sir Worthington Evans. Die Herren be­rieten die allgemeine Lage der Konferenz. Später sprachen, wie gemeldet wird, der Reichskanz- l e r und der Deutsche Mini st er des Aeußern bei Lloyd George vor.

Berlin, 5. Mai. Die Blätter messen der gestrigen Unterredung zwischen dem Reichskanzler Dr. Wirth und dem Minister des Aeußern Dr. Rathenau und Lloyd George eine große politische Tragweite bei. An der Aussprache, die den Charakter einer förmlichen Sitzung trug, nahmen auf englischer Seite noch Lloyd Bir­

kenhead und Sir Worthington Evans teil. Bei der Besprechung mürben alle Probleme be­rührt, die bisher die Konferenz beschäftigt haben. Der Reichskanzler schilderte ausführlich in sehr ernster Dar­legung die Lage in Deutschland unb äußerte im Zusammenhang damit feine Absicht, nach (Berlin au reifen. Lloyd George bewog darauf den Reichskanzler, die Abreise nach Berlin auszuschieben, was dieser nach dem Bericht der Blätter auch zu- gefagt haben soll. Es wurde schließlich verab­redet, die Aussprache in einigen Tagen unter Hinzuziehung des französischen Delegierten Bar­th o u nach dessen Rückkehr fortzusehen.

Die Italiener bei der deutschen Delegation zu Gast.

Genua, 4. Mai. (Spezialbericht des Bettrcters des WTB.) Gestern abend gab die deutsche Delegation zu Ehren der italienischen Delegation ein Essen im Cdenhotel. Bon italienischen Seite nahmen Ministerpräsident de Facta, der Minister des Aeußern Schanzer, mehrere Mitglieder der Consulta und Vertreter der provinzialen und Olafen Behörden teil. Deutscherseits waren anwesend Reichskanzler Dr. Wirth. Minister des Aeußern Dr. Rathenau, Wirtschasts- minister Schmidt, der deutsche Botschafter in Rom, v. Reurath, und andere Mitglieder der deutschen Delegation. Rach dem Essen, das im Zeichen großer Herzlichkeit stand, reifte de Facta nach Rom ab.

Kabineltsrat in Paris.

P a r i s , 4. Mai. (WTB.) Die Minister und Unterstaatssekretäre traten heute nachmittag 5 Uhr 45 abermals im Ministerium des Aeußcrn unter dem Vorsitz Poincares zu einem Kabi- ne11srat zusammen. Bei Beendigung dieser Sitzung Wurden der Presse keine offiziellen Mit­teilungen gemacht. Havas meldet dazu. Im Laufe der Sitzung, die etwas über eine Stunde dauerte, nahm der Kabinettsrat Kenntnis von den letzten aus Brüssel eingelaufenen Telegrammen und prüfte die Haltung, die die französische Dele­gation in Genua eiirnehmen soll. Er beschloß, die mit Belgien gleichlaufende Haltung hinsichtlich der Denkschrift an die russische Delegation beizu- behalten und den heute vormittag von der fran­zösischen Regierung vertretenen Standpunkt über den Garantievertrag auch weiterhin zu vertreten.

Paris, 4. Mai. (WTB) Heber die heule vormittag abgehaltene Kabinettssitzung verbreitet Havas (ine halbamtliche Rote, in der gesagt wird, def Kabinettsrat habe einstimmig dem Abschluß eines Paktes, der den gegensei­tigen Richtangriff der Staaten sicher- steile, angenommen unter der Bedingung, daß Rußland ihm zustimme. Das ganze 3ntcreffe des neuen diplomatischen Altes bestehe tatsächlich da­rin, daß Rußland sich verpflichten werde, feine Rachbarn nicht anzugreifen, und daß es s ü r z e h n Iahre als endgültig ansehe, was als territoriales Regime durch den Friedensver­trag von Versailles festgesetzt fei, an dem es keinen Anteil genommen habe Deut chland im Gegenteil fei dadurch, daß es diesen Vertrag unter­zeichnet habe, schon verpflichtet, die festgesetzten Grenzen zu refbeltieren. Der Pakt dürfe dem Recht auf Sanktionen, das die Alliierten aus dem Friedensvertrag von Versailles Verlei­teten, im Falle Deutschland einer Richterfüllung seiner Verpflichtungen sich schuldig mache, nicht Abbruch tun. Es mühten ferner die großen inter­nationalen Verpflichtungen erfüllt werden, durch die die Habsburger und Hohenzollern vom Throne entfernt worden seien, sowie auch die Abkommen von Macht zu Macht, beispielsweise bad franzö­sisch-belgische, das französisch-polnische Abkommen ober das Abkommen, das die Kleine Entente binde. Endlich dürften keine anderen Entwaffnungsmaß­nahmen aufgezwungen werden als diejenigen, die Artikel 8 des Völkerbundsstatuts vorfehe. In ge­eigneter Weise müsse übrigens der neue Vertrag Verpflichtungen fetzen, die Artikel 10 des Völker­bundsstatuts vorfehe, indem er gegebenenfalls die Mächte, die wie Deutschland und Rußland dem Völkerbund noch nicht^mgehören, ihm verpflichte.

Paris, 4. Mai. (WB., Heber die Swang der Kommission für aaswärttge An­gelegenheiten meldet Havas, daß die an­wesenden Abgeordneten mit geringen Ausnahmen von feiten der Extremisten die von der franzö­sischen Delegation in Genua befolgte Poli­tik billigten. Die Mehrheit Hobe sich dem Kabinettsrat gestern Barthea bewiesenen 'Ver­trauen angeschlossen. Die Haltung der franzö­sischen Regierung bezüglich des Zusammengehens mit Belgien in der Frage des Memorandums an die Sowjetdelegation wurde mit einigen Vor­behalten des sozia irischen Abgeordneten Sembat vollkommen gebilligt.

Millerands Rückreise nach Frankreich.

Paris, 4. Mai. (WTB.) Millerand hat gestern Tunis verlassen und an Bord desEdgar Quinet, begleitet von einem Ge­schwader, die Rückreise nach Frankreich angetreten.

Ein dentsch-brasilianischer Vertrag.

Paris, 5. Mai. (WTB.) Rach einer Ha - vasmeldung aus Rio de Janeiro haben Brasilien und Deutschland einen Ver­trag unterzeichnet, wonach der Ertrag der ehe­mals deutschen Schiffe zur Amortisierung der

Kriegsschulden bienen solle. Ferner sei ein Ab­kommen geschlossen worden, dessen (Bebingungen später veröffentlicht werben füllen.

Teuerungszulagen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.

Die Gauleitung Hessen-Rassau bes Reichs- bunbes ber Kricgsbeschäbiglen teilt uns folgenbes mit: DasReichsoerorbnungSgesey" sieht in § 87 bie Gewährung einer Teuerungszulage zu den laufenb zu zahlenben Gebührnissen vor. Auf Grund dieses Paragraphen hat der Reichs- bund der Kriegsbeschädigten schon tm Laufe des vergangenen Zahres entsprechende An­träge an die Regierung eingereicht, da mittler» weile die wirtschaftliche Rot unter den Kriegs» opfern unhaltbar geworden ist. Diese Antrags hatten auch einen gewissen Erfolg, ber jeboch unter den mittlerweile mithin ungünstig gewor­denen Verhältnissen nunmehr gleich Rull ist. Rachdem die bisher gewährten Teuerungszuschüsse vorläufig für März und April verdoppelt wor­den sind, hat nunmehr die Regierung einen Gesetz­entwurf ausgearbeitet, der am 1. Mai in Kraft treten soll und, wie uns die Gauleitung Hessen- Rassau des ReichSbunbeS ber Kriegsbeschädigten mitteilt, folgenden Inhalt hat:

1. Obwohl der Rcichsbund der Kriegsbeschä­digten beantragt hatte, baß alle Kriegsdeschä- bigten unb Kriegerhinterbliebenen den Teuerungs- zuschuß erhalten sollen, kommen nur Schwer­beschädigte (zu minbestens 50 Proz. Erwerbs­unfähigkeit Anerkannte), erwerbsu sähigeKrieger- Witwen unb solche, die ihnen gleichgestellt sind, Kriegerwaisen, Kriegereltern, (Smpiänger eines Hebergangsgeldes, einer Witwenbeihilse unb des HausgclbÄ hierfür in Betracht.

2. Der Teuerungszuschuß soll monatlich be­tragen für einen Sch verbeschäbigten bei ei er Mi Li­derung der Erwerbsfähigkeil um mehr al^ 82Proz 450 Mk., für einen solchen Jki einer Minderung von 50 Proz. bis höchstens 80 Proz. 320 Mk., für eine Witwe 320 Mk., für eine vaterlose Waise 160 Mk., für eine elternlose Waise 200 Mk., für einen Elternteil 180 Mk., für jedes Kind eines Schwerbeschädigten 100 Mk., für Empfänger eines Hebergangsgeldes 320 Mk.. für Empfängerinnen einer Witwenbeihilfe 320 Mk., für Empfänger eines Hausgeldes 320 Mk. und für jedes Kind eines Hausgelbempfängers 100 Mk.

3. Ausgenommen von bem Bezüge einer solchen Teuerungszulage sollen sein Kriegsbeschä­digte. deren Erwerbsunfähigkeit um weniger als 50 Proz. gemindert ist, Kriegerwitwen. die weder erwerbsunfähig noch einer erwerbsunfähigen Witwe gleichgestellt sind, Kapitulanten unb Personen, auf die das Penfionsergänzungsgefeh vom 21. 12. 20 Anwendung findet.

Der Reichsbunb der Kriegsbeschädigten hält diesen Gesetzentwurf sowohl bezüglich der Gelb- sähe als auch des Perfonenkreises für weitaus unzureichend unb hat bei der Regierung ander- weite Vorschläge eingereicht.

Aus dem Reiche.

Pachtschutzordnung.

D e r l i n, 4. Mai. (WTB.) Der Reichs­rat hat in seiner heutigen.Sitzung, die unter dem Borsitz des Ministers Köster stattfand, den Gesetzentwurf zur Derlänqerungder Pachtschutzvrdnung vom 9. Juni 1920 angenommen. Die Grenze für Kleinpachtun-- gen, die eines besonderen Schutzes für wür­dig erachtet wurden, wurde wieder auf 2,5 Hektar herabgesetzt. Auch wurde das Gesetz auf die Verträge über die Pachtung von Jagd und Fischerei ausgedehnt. Das Gesetz soll am 31. Mai in Kraft treten und am 30. Juni 1924 erlöschen.

Teuerung und Deamtenbesoldung.

Berlin. 4. Mai. (WTB.) Im Be- amtenauSschuh des Reichstages gab Ministerialdirektor v. Sch lieben eine Erklärung über den Stand der Besoldungs- fraqen ab. Im Februar habe bei der Auf. stellung des letzten Entwurfs zur Aenderung der BeloldungSordnung die Reichsindexziffer 1989 betragen; bei Verabschiedung der Vor­lage im Marz sei sie auf 2302 gestiegen und das Ergebnis für April dürfte eine Index­ziffer von 2800 ergeben. Die Preissteigerung zwinge zt/ schneller Erhöhung der Beamten­bezüge. Bedauerlicherweise hätte eine Eini­gung mit den Spitzenorganisattonen nicht er­reicht werden können.

Der De liner Ptoleststreik zusammengebrochen

Berlin, 5. Mai. Rach dem Hrteil der bürgerlichen Blätter ist der Proteststreik der städtischen Arbeiter vollständig zusam- mengebrochen. In allen städttschen Werken hatten sich die Arbeitswilligen so zahlreich eingefunden, daß die Rvtstandsarbeiten aus- reichend durchgeführt wurden.

Der Reichstag.

Berlin, 5. Mai. DerDeutschenAll­gemeinen Zeitung" zufolge ist der Aeltesten- rat deS R e i ch s t a g S am SamStag vormittag zu einer Sitzung einberufen worden, um über die Wiedereröffnung des Reichstages Beschluß zu fassen.