Nr. 105
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Freitag, 5. Mai 1922
172. Jahrgang
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GietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Das Schuldbekenntnis.
Seit einiger Zeit wird vor dem Schöffengericht in München ein Beleidigungsprozeh geführt, der sich um d i e bekannten C i S - nerschen Fälschungen dreht. Die letzten Lage haben dabei bemerkenswerte Aufhellungen gebracht, die selbst den Privatsekretär EiSnerS, den als Ankläger auftretenden Herrn F e ch e n b a ch, zu der Erklärung veranlaßten, er sei fest überzeugt, wenn EiSner damals bei Veröffentlichung der verstümmelten und veränderten diplomatischen 'Berichte aus Berlin den vollen Umfang des heute bekannten Materials gewußt hätte, so würde er seine Behauptung von der alleinigen Schuld Deutschlands am Kriege nicht mehr aufrecht erhalten. Bon besonderer Wichtigkeit für die Verhandlung waren die Aussagen deS Generals Graf M o n t g e l a S, der im letzten Stadium des Krieges und unmittelbar nach der Revolution, zum Teil gerade auf Grund der CiSnerschen Veröffentlichungen, ebenfalls eine sehr ungünstige Auffassung über die Mitschuld der deutschen Regierung am Kriegsausbruch sich gebildet hatte, nunmehr aber an Hand des gesamten Materials seine Ansicht gründlich gewandelt hat. ES ist nicht uninteressant und spricht ganz besonders für die moralische Anschuld der deutschen Reichsregierung vom Jahre 1914, daß gerade dieser Mann, der start voreingenommen und eben deshalb von der Revolutionsregierung mit Prüfung, Sichtung und Veröffentlichung der politischen Aktenstücke beauftragt worden war, die Hoffnung seiner Auftraggeber, Deutschland weiter in den Augen der Welt herabzusetzen, grausam enttäuscht hat und enttäuschen muhte, weil er als ehrlicher Mann nicht gegen seine Tieberzeugung handeln konnte. Gerade die Verhandlungen in München haben es wieder einmal vor aller Welt klar gestellt, daß die uns im Friedensvertrag von Versailles ab gepreßte Anerkennung der Schuld Deutschlands am Kriegsausbruch eine Riesenlüge ist. Es ist auch weiter von wesentlichem Interesse, daß ein Deutsch-Amerikaner, der Ingenieur Röggerath, in München aussagte, nur die gewissenlose Ausnützung der Legende von Deutschlands Schuld am Ausdruck) des Weltkrieges hätte es vermocht, die Volksstimmung in Amerika so zu beeeinslussen, daß schließlich der Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg ermöglicht wurde.
Eine besonderStraurigeRollein der Angelegenheit, die jetzt in München verhandelt wird, hat der sattsam bekannte Professor Friedrich Wilhelm Först er gespielt, den EiSner Ende 1918 zum Bayerischen Gesandten in der Schweiz ernannt hatte. Sein Einfluß auf EiSner und seine Verbindung mit Elsmenceau auf dem Tlmweg über den amerikanischen Professor Herrvn sind zu bekannt, als daß irgendwelche Verschleierungsversuche Herrn Försters jetzt noch daran etwas ändern könnten. In einer Zuschrift an die „Dossische Zeitung" bestreitet er, die EiSnersche Fälschung direkt veranlaßt zu haben; er habe vielmehr die Eisnerschen Veröffentlichungen erst durch die Zeitung erfahren und er habe ein bayerisches Sondervorgehen nicht empfohlen. Das mag wörtlich zutreffen, sachlich aber kaum. Försters Berichte über seine Unterredungen mit Herrvn, und dessen 2leußcrungen über die Möglichkeit, ©lemenceau zu beeinflussen, haben ohne jeden Zweifel den bayerischen RevvlutionSminister Kurt Eisner zu der Heberzeugung gebracht, ein rückhaltloses Eingeständnis Deutschlands von dessen überragender movalischer Schuld am Kriege würde die in Paris versammelten Gewalthaber der feindlichen Mächte milde und versöhnlich stimmen. Das ist der Urgrund für die jetzt abermals klar erwiesenen unverzeihlichen Fälschungen Eisners, die Clä- menccau die willkommene Waffe lieferten, um Lloyd George und Wilson von der schweren Schuld Deutschlands zu überzeugen und zu einer Behandlung Deutschlands zu überreden, die sonst nicht erfolat wäre. W ir werden noch lange und schwer an den Folgen dieser ungeheuerlichen Tat eines überspannten und verantwortungslosen Dilettanten in der Politik zu tragen haben.
Dine Note der Reparationskommission über den Vertrag von Rapallo.
Berlin, 4. Mai. (WTB.) Die Reparationskommission hat an die deutsche Regierung folgende Rote gerichtet: Die Reparationskammer beehrt sich, den Empfang des Schreibens der deutschen Regierung vom 29. April
1922 zu bestätigen, in welchem der offizielle Text des Vertrages von Rapallo entsprechend dem Wunsche der Kommission vom 20. April mitgeteilt wurde. Rach einer ersten Prüfung und unter Vorbehalt aller weiteren Bemerkungen, welche später vorgebracht werden könnten, wünscht die Kommission schon jetzt nachstehendes auszuführen:
1. Am Artikel 2 des Vertrages von Rapallo verzichtet die deutsche Regierung auf alle Ansprüche bezüglich der Anwendung von Gesehen und Maßnahmen der Sowjetrepublik, welche deutsche ReichLangehörige, ihre privaten Rechte, Rechte des Reiches oder die deutschen Länder betreffen haben. Dieser in allgemeinen Wendungen ausgedrückte Verzicht enthält weder eine Einschränkung noch einen Vorbehalt. Die Repa» rationskommission bemerkt dabei, daß die deutsche Regierung nicht auf Rechte verzichten kann, welche von dieser Regierung auf die Reparationskom- missivn gemäh Artikel 2 60 des Vertrages von Versailles übertragen worden sind oder übertragen werden müßten. Die Kommission nimmt an, daß dies nicht die Absicht der deutschen Regierung und Fer Sowjetrepublik gewesen ist. Um aber jeden Zweifel in dieser Beziehung auszuschließen, bittet die Reparationskommission die deutsche Regierung, ihr dies zu bestätigen.
2. Der Verzicht in Artikel 2, so wie er dort ausgedrückt ist, scheint der Reparationskommission sowohl auf die Rechte des Reiches und der deutlichen Länder wie auf die deutscher Reichsangehöriger Anwendung zu finden. Unter Bezug auf Artikel 248 des Versailler Vertrages wünscht die Reparationskommission, eine vollständige Angabe der Rechte des Reiches und der deutschen Länder zu erhalten, die den Gegenstand eines Verzichtes bilden könnten, sowie der Gründe, aus denen die Zustimmung der Kommission nicht vorher eingcholt worden ift
3. Angesichts der Tatsache, daß der Vettrag abgeschlossen wurde, ohne daß die Ansicht der Kommission vorher eingeholt worden wäre, und mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Schreibens der Reparationskommission vom 21. 3. 1922 glaubt sich die Kommission zu der Annahme berechtigt, daß für das Budget des Reiches keine neue Belastung infolge des Vertrages geplant ist, sei es beispielsweise durch Entschädigungen an deutsche Reichsangehörige wegen ihrer Rechte und Interessen jn Rußland, auf welch? sich der Verzicht erstreckt, sei es durch Garantien und Subventionen im Zusammenhang mit„ den wirtschaftlichen Erleichterungen, deren Gewährung zum Zwecke der Beteiligung am Wiederaufbau Rußlands in Aussicht genommen ist. Die Kommission wäre für ausdrückliche Versicherungen über diesen Standpunkt dankbar.
4. Bei Holler Anerkennung der Anstrengungen, die die tratsche Regierung zar Mitwirk mg am wirtschaftlichen Wiederau bau Rat lands mb der Wiederherstellung normaler Handelsbeziehungen zwischen Rußland und Deatschland z i machen beabsichtigt, hält es die Kommission doch für ihre Pflicht, darüber zu wachen, daß alle möglichen Garantien geschaffen werden, damit nicht die von Deutschland in dieser Hinsicht übernommenen Verpflichtungen die ordnungsmäßige Ausführung der Verpflichtungen beetn- trächtigen, die der Vertrag von Versailles ihm gegenüber auf erlegt hat. Die Kommission behält sich demnach das Recht vor, von Zeit zu Zeit die Wirkungen za prüfen, die sich aus der Durchführung des Vertrages von Rapallo ergeben, und alle Maßnahmen zu treffen, welche die Verhältnisse wünschenswert erschetnen lassen sollten, um ihre Vorrechte und die Interessen der gesamten Mächte zu schützen. Cs wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Kommission in dem gegenwärtigen Schreiben sich auf die Behandlung der Fragen praktischer Art beschräntt hat, welche unmittelbar zu ihrer Zuständigkeit gehört haben. Heber diese Zuständigkeit würde es offenbar hinausgehen, sich mit blonderen Fragen zu beschäftigen, welche die ! außerhalb der Kompetenz der Kommission l'eqen- den Bestimmungen des Vertrages von Versailles berühren, sowie mit allgemeinen Fragen, welche aus bem Wortlaut des Vertrages von Rapallo oder aus den Umständen sich ergeben, unter denen er abgeschlossen worden ist.
Berlin, 4. Mai. (Wolff.) Staatssekretär Bergmann befindet sich in Paris behufs Fühlungnahme über die schwebenden Fragen. Ein bestimmter Zahlungsvorschlag unsererseits liegt nicht vor.
Wirth und Rathenau bei Lloyd George.
Genua, 4. Mai. (Spezialbericht des Vertreters des WTB.) Die englische Delegation teilt mit: Bezüglich des Planes einer Versammlung der Siggatarrnächle des Versailler Vertrages bleibt der englische Standpunkt nach wie vor der gleiche, das heißt, man hält es für nützlich und notwendig, daß die Versammlung vor dem 31. Mai in Genua oder dessen unmittelbarer Umgebung stattfindet. Lloyd George hatte heute vormittag in der Villa Alberti eine Unterredung mit Lordkanzler Lord Virkenhead und Sir Worthington Evans. Die Herren berieten die allgemeine Lage der Konferenz. Später sprachen, wie gemeldet wird, der Reichskanz- l e r und der Deutsche Mini st er des Aeußern bei Lloyd George vor.
Berlin, 5. Mai. Die Blätter messen der gestrigen Unterredung zwischen dem Reichskanzler Dr. Wirth und dem Minister des Aeußern Dr. Rathenau und Lloyd George eine große politische Tragweite bei. An der Aussprache, die den Charakter einer förmlichen Sitzung trug, nahmen auf englischer Seite noch Lloyd Bir
kenhead und Sir Worthington Evans teil. Bei der Besprechung mürben alle Probleme berührt, die bisher die Konferenz beschäftigt haben. Der Reichskanzler schilderte ausführlich in sehr ernster Darlegung die Lage in Deutschland unb äußerte im Zusammenhang damit feine Absicht, nach (Berlin au reifen. Lloyd George bewog darauf den Reichskanzler, die Abreise nach Berlin auszuschieben, was dieser nach dem Bericht der Blätter auch zu- gefagt haben soll. Es wurde schließlich verabredet, die Aussprache in einigen Tagen unter Hinzuziehung des französischen Delegierten Barth o u nach dessen Rückkehr fortzusehen.
Die Italiener bei der deutschen Delegation zu Gast.
Genua, 4. Mai. (Spezialbericht des Bettrcters des WTB.) Gestern abend gab die deutsche Delegation zu Ehren der italienischen Delegation ein Essen im Cdenhotel. Bon italienischen Seite nahmen Ministerpräsident de Facta, der Minister des Aeußern Schanzer, mehrere Mitglieder der Consulta und Vertreter der provinzialen und Olafen Behörden teil. Deutscherseits waren anwesend Reichskanzler Dr. Wirth. Minister des Aeußern Dr. Rathenau, Wirtschasts- minister Schmidt, der deutsche Botschafter in Rom, v. Reurath, und andere Mitglieder der deutschen Delegation. Rach dem Essen, das im Zeichen großer Herzlichkeit stand, reifte de Facta nach Rom ab.
Kabineltsrat in Paris.
P a r i s , 4. Mai. (WTB.) Die Minister und Unterstaatssekretäre traten heute nachmittag 5 Uhr 45 abermals im Ministerium des Aeußcrn unter dem Vorsitz Poincares zu einem Kabi- ne11srat zusammen. Bei Beendigung dieser Sitzung Wurden der Presse keine offiziellen Mitteilungen gemacht. — Havas meldet dazu. Im Laufe der Sitzung, die etwas über eine Stunde dauerte, nahm der Kabinettsrat Kenntnis von den letzten aus Brüssel eingelaufenen Telegrammen und prüfte die Haltung, die die französische Delegation in Genua eiirnehmen soll. Er beschloß, die mit Belgien gleichlaufende Haltung hinsichtlich der Denkschrift an die russische Delegation beizu- behalten und den heute vormittag von der französischen Regierung vertretenen Standpunkt über den Garantievertrag auch weiterhin zu vertreten.
Paris, 4. Mai. (WTB) Heber die heule vormittag abgehaltene Kabinettssitzung verbreitet Havas (ine halbamtliche Rote, in der gesagt wird, def Kabinettsrat habe einstimmig dem Abschluß eines Paktes, der den gegenseitigen Richtangriff der Staaten sicher- steile, angenommen unter der Bedingung, daß Rußland ihm zustimme. Das ganze 3ntcreffe des neuen diplomatischen Altes bestehe tatsächlich darin, daß Rußland sich verpflichten werde, feine Rachbarn nicht anzugreifen, und daß es s ü r z e h n Iahre als endgültig ansehe, was als territoriales Regime durch den Friedensvertrag von Versailles festgesetzt fei, an dem es keinen Anteil genommen habe Deut chland im Gegenteil fei dadurch, daß es diesen Vertrag unterzeichnet habe, schon verpflichtet, die festgesetzten Grenzen zu refbeltieren. Der Pakt dürfe dem Recht auf Sanktionen, das die Alliierten aus dem Friedensvertrag von Versailles Verleiteten, im Falle Deutschland einer Richterfüllung seiner Verpflichtungen sich schuldig mache, nicht Abbruch tun. Es mühten ferner die großen internationalen Verpflichtungen erfüllt werden, durch die die Habsburger und Hohenzollern vom Throne entfernt worden seien, sowie auch die Abkommen von Macht zu Macht, beispielsweise bad französisch-belgische, das französisch-polnische Abkommen ober das Abkommen, das die Kleine Entente binde. Endlich dürften keine anderen Entwaffnungsmaßnahmen aufgezwungen werden als diejenigen, die Artikel 8 des Völkerbundsstatuts vorfehe. In geeigneter Weise müsse übrigens der neue Vertrag Verpflichtungen fetzen, die Artikel 10 des Völkerbundsstatuts vorfehe, indem er gegebenenfalls die Mächte, die wie Deutschland und Rußland dem Völkerbund noch nicht^mgehören, ihm verpflichte.
Paris, 4. Mai. (WB., Heber die Swang der Kommission für aaswärttge Angelegenheiten meldet Havas, daß die anwesenden Abgeordneten mit geringen Ausnahmen von feiten der Extremisten die von der französischen Delegation in Genua befolgte Politik billigten. Die Mehrheit Hobe sich dem Kabinettsrat gestern Barthea bewiesenen 'Vertrauen angeschlossen. Die Haltung der französischen Regierung bezüglich des Zusammengehens mit Belgien in der Frage des Memorandums an die Sowjetdelegation wurde mit einigen Vorbehalten des sozia irischen Abgeordneten Sembat vollkommen gebilligt.
Millerands Rückreise nach Frankreich.
Paris, 4. Mai. (WTB.) Millerand hat gestern Tunis verlassen und an Bord des „Edgar Quinet“, begleitet von einem Geschwader, die Rückreise nach Frankreich angetreten.
Ein dentsch-brasilianischer Vertrag.
Paris, 5. Mai. (WTB.) Rach einer Ha - vasmeldung aus Rio de Janeiro haben Brasilien und Deutschland einen Vertrag unterzeichnet, wonach der Ertrag der ehemals deutschen Schiffe zur Amortisierung der
Kriegsschulden bienen solle. Ferner sei ein Abkommen geschlossen worden, dessen (Bebingungen später veröffentlicht werben füllen.
Teuerungszulagen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.
Die Gauleitung Hessen-Rassau bes Reichs- bunbes ber Kricgsbeschäbiglen teilt uns folgenbes mit: Das „ReichsoerorbnungSgesey" sieht in § 87 bie Gewährung einer Teuerungszulage zu den laufenb zu zahlenben Gebührnissen vor. Auf Grund dieses Paragraphen hat der Reichs- bund der Kriegsbeschädigten schon tm Laufe des vergangenen Zahres entsprechende Anträge an die Regierung eingereicht, da mittler» weile die wirtschaftliche Rot unter den Kriegs» opfern unhaltbar geworden ist. Diese Antrags hatten auch einen gewissen Erfolg, ber jeboch unter den mittlerweile mithin ungünstig gewordenen Verhältnissen nunmehr gleich Rull ist. Rachdem die bisher gewährten Teuerungszuschüsse vorläufig für März und April verdoppelt worden sind, hat nunmehr die Regierung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der am 1. Mai in Kraft treten soll und, wie uns die Gauleitung Hessen- Rassau des ReichSbunbeS ber Kriegsbeschädigten mitteilt, folgenden Inhalt hat:
1. Obwohl der Rcichsbund der Kriegsbeschädigten beantragt hatte, baß alle Kriegsdeschä- bigten unb Kriegerhinterbliebenen den Teuerungs- zuschuß erhalten sollen, kommen nur Schwerbeschädigte (zu minbestens 50 Proz. Erwerbsunfähigkeit Anerkannte), erwerbsu sähigeKrieger- Witwen unb solche, die ihnen gleichgestellt sind, Kriegerwaisen, Kriegereltern, (Smpiänger eines Hebergangsgeldes, einer Witwenbeihilse unb des HausgclbÄ hierfür in Betracht.
2. Der Teuerungszuschuß soll monatlich betragen für einen Sch verbeschäbigten bei ei er Mi Liderung der Erwerbsfähigkeil um mehr al^ 82Proz 450 Mk., für einen solchen Jki einer Minderung von 50 Proz. bis höchstens 80 Proz. 320 Mk., für eine Witwe 320 Mk., für eine vaterlose Waise 160 Mk., für eine elternlose Waise 200 Mk., für einen Elternteil 180 Mk., für jedes Kind eines Schwerbeschädigten 100 Mk., für Empfänger eines Hebergangsgeldes 320 Mk.. für Empfängerinnen einer Witwenbeihilfe 320 Mk., für Empfänger eines Hausgeldes 320 Mk. und für jedes Kind eines Hausgelbempfängers 100 Mk.
3. Ausgenommen von bem Bezüge einer solchen Teuerungszulage sollen sein Kriegsbeschädigte. deren Erwerbsunfähigkeit um weniger als 50 Proz. gemindert ist, Kriegerwitwen. die weder erwerbsunfähig noch einer erwerbsunfähigen Witwe gleichgestellt sind, Kapitulanten unb Personen, auf die das Penfionsergänzungsgefeh vom 21. 12. 20 Anwendung findet.
Der Reichsbunb der Kriegsbeschädigten hält diesen Gesetzentwurf sowohl bezüglich der Gelb- sähe als auch des Perfonenkreises für weitaus unzureichend unb hat bei der Regierung ander- weite Vorschläge eingereicht.
Aus dem Reiche.
Pachtschutzordnung.
D e r l i n, 4. Mai. (WTB.) Der Reichsrat hat in seiner heutigen.Sitzung, die unter dem Borsitz des Ministers Köster stattfand, den Gesetzentwurf zur Derlänqerungder Pachtschutzvrdnung vom 9. Juni 1920 angenommen. Die Grenze für Kleinpachtun-- gen, die eines besonderen Schutzes für würdig erachtet wurden, wurde wieder auf 2,5 Hektar herabgesetzt. Auch wurde das Gesetz auf die Verträge über die Pachtung von Jagd und Fischerei ausgedehnt. Das Gesetz soll am 31. Mai in Kraft treten und am 30. Juni 1924 erlöschen.
Teuerung und Deamtenbesoldung.
Berlin. 4. Mai. (WTB.) Im Be- amtenauSschuh des Reichstages gab Ministerialdirektor v. Sch lieben eine Erklärung über den Stand der Besoldungs- fraqen ab. Im Februar habe bei der Auf. stellung des letzten Entwurfs zur Aenderung der BeloldungSordnung die Reichsindexziffer 1989 betragen; bei Verabschiedung der Vorlage im Marz sei sie auf 2302 gestiegen und das Ergebnis für April dürfte eine Indexziffer von 2800 ergeben. Die Preissteigerung zwinge zt/ schneller Erhöhung der Beamtenbezüge. Bedauerlicherweise hätte eine Einigung mit den Spitzenorganisattonen nicht erreicht werden können.
Der De liner Ptoleststreik zusammengebrochen
Berlin, 5. Mai. Rach dem Hrteil der bürgerlichen Blätter ist der Proteststreik der städtischen Arbeiter vollständig zusam- mengebrochen. In allen städttschen Werken hatten sich die Arbeitswilligen so zahlreich eingefunden, daß die Rvtstandsarbeiten aus- reichend durchgeführt wurden.
Der Reichstag.
Berlin, 5. Mai. Der „DeutschenAllgemeinen Zeitung" zufolge ist der Aeltesten- rat deS R e i ch s t a g S am SamStag vormittag zu einer Sitzung einberufen worden, um über die Wiedereröffnung des Reichstages Beschluß zu fassen.


