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Nr. 102

Erscheint täglich, außer Sonn- und Feiertags, mit derLamstogsbeilage: GießenerFamilienblätter Monatliche Vezugrpreise: Md. 16.- und Mk. 1.50 Trägerlohn,durch diePost Mk. 17.50, auchbeiNicht- erscheinen einzelnerNum- mem infolge höherer Gewalt. Fernsprech. Anschlüsse: fürdieSchrift- leitung 112; für Verlag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnach. richten: Anzeiger Liehen.

postscheckionto: ßrantfurr a. M. 11686.

Erstes Blatt

Dienstag, 2. Mai 1922

172. Jahrgang

SietzenerAmei

General-Anzeiger für Oderheffen

vnickund Verlag: vriihl'fche Univ.-Vuch- und Steinöruderei R. Lange. Zchriflleitung. Geschäftsstelle und Druckerei: Zchnlstratze 7.

.Inna y,;< j. a Anzeigen für die Tagesnummer bis 311m Nachmittag vorher ohnejcbe Berbnidlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigenv 34mm'tiieitf örtlich 120 Pf , auswärts 150 Ps.; für Reklame« Anzeigen von 70 mm Breite 450Ps. Bei Platz. Vorschrift 20 , Aufschlag Hauptschristleiter: Äug. Goetz Verantwortlich für Politik Slug. Goetz, für den iibtigtn Teil: ßar! Walther; für den Anzeigenteil: Hans Beä«, sämtlich in Gießen

Dor neuen Entscheidungen in Genua.

Man darf nicht sagen, daß die Konferenz in Genua keine große Bedeutung habe, daß sie ausgehen werde wie das Hornberger Schießen. Dein, da ist doch ein gewaltiger Un­terschied. 3n den großen Völkern, mit Aus­nahme Frankreichs und seiner kleinen Traban­ten, herrscht wirklich der Drang nach einer Weltklärung. Es ist darum naturgemäß, daß die große Wellkonferenz dazu auSersehen wurde, wie ein reinigendes Gewitter die bisherige Atmosphäre von Haß. Raubgier und Mißtrauen hinwegzuschwemmen. Erst dann kann ein heilsames Wachstum erfolgen. So ist auch der Friedensbrief des Pap­stes herzlich zu begrüßen als eine wirkliche Lat für die Wiederherstellung der. Ordnung in Europa. Man scheint in Genua langsam zu einer Einigung und Mäßigung gegen­über den für Rußland zu treffenden Maßnah­men zu kommen, und die Räteregierung, die nach alter russ.scher List das Dreifache dessen verlangt, womit sie sich vielleicht zuletzt'begnü­gen wird, erläßt zwar noch pessimistische An­kündigungen. wird sich aber doch wohl auf die neuen BerhandlungSgrundlagen einstellen. Tschitscherin hat sowohl Frankreich wie auch Polen gegenüber in äußerst geschickter Weise das russische Recht vertreten und von Lloyd George in einer Ausschuhsitzung, an der die Russen freilich nicht teilnahmen, das Zeugnis erhalten, daß Rußland seinen guten Willen bekundet habe.

Run komm« noch ein großes, sehr wich­tiges Fragezeichen. Lloyd George scblägt Pvincarö eine Zusammenl-unft der Sieger- mächte in Genua oder in San Remo vor, und zwar vor dem 3l.Mai. Wird Pvincare dar­auf eingehen? Um diese Frage dreht sich jetzt alles. Wir wünschten, daß sie mit dem Ernst und dem Rächdruck gelöst würde, die Lloyd George bisher an den Tag gelegt hat!

Lloyd Georges Vorschlag einer Zusammenkunft in Lau Nemo.

London, 1. Mai. (WTD.) DerEvening Standard" veröffentlicht folgende Depesche aus Genua: Lloyd George hat Vorschläge über die Regelung der östlichen Grenzen Europas versaht. Er hat Polinäre cinge- laden, sich mit ihm und den Signatarmäch'en des Versailler Vertrages in San Remo zu treffen.

Das Schreiben des Papstes.

R om, 1. Moi. (WTD) Das Schreiben, welches der P a p ft am 29 April an Kardinal- Staatsselretär Gasparri gerichtet bat, hat folgenden Wortlaut: Herr Kardinal! Von dem lebhaftesten Wunsche beseelt, in der Welt die Herrschaft eines neuen Friedens endlich '.nie­der hergestcllt zu sehrn, welcher hauptsächlich in der Versöhnung der Geister und nicht nur hi der Einstellung der Feindseligkeiten be­stehen müßte, verfolgen wir mit banger Erwar­tung, sogar mit heftiger ilnrufjc, den Gang der Konferenz von Genua. Aus diesem Grunde, Herr Kardinal, haben Wir schon das gläubige Christenvolk aufgefordert, mit in­brünstigem Gebet Gottes Segen für den Erfolg der Konferenz zu erflehen. Wir können unsere innigste Genugtuung darüber nicht verhehlen, daß, wie Wir hören, infolge allseitigen guten Willens die großen Hindernisse beseitigt werden, welche von Anfang an die Möglichkeit einer Einigung zu verhindern schienen. 3n der Tat kann niemand bezweifeln, daß eine so bedeutende Zusammen» lunft, an der sich die Vertreter beinahe aller Kulturvölker beteiligen, ein historisches Datum in der Geschichte der christlichen Kultur, besonders in Europa, darstellt. Die Völler, welche unter dem eben beendeten Konflikt und unter dessen sehr traurigen Folgen so schwer gelitten haben, wünschen mit Recht, daß durch die Konferenz soweit wie möglich die Gefahr neuer Kriege be­seitigt und daß baldigst zum Wiederaufbau Euro­pas geschritten werde. Durch die volle Verwirk- lichung dieser hohen, eng miteinander verknüpften Ziele oder wenigstens durch die Festlegung der Grundsätze zu deren künftiger nicht zu fernen Ver- wirllichung wird sich die Konferenz von Genua um die Menschheit große Verdienste erworben haben, indem sie eine neue Zeit des Friedens und Fort­schritts vorbereitet haben wird. Barmherzig­keit wird dann einig gehen mit den For­derungen de r Gerechtigkeit. Eine solche Rückkehr zu normalen Zuständen menschlichen Zu­sammenlebens in seinen elementarsten Grundbe­dingungen gemäß den Vorschriften der g e r e ch - tenVernunft, welche auch göttlichen IIr - sprungs ist, wird für Sieger und Besiegte höchst vorteilhaft sein. Ganz besonders wird dieser Zustand aber der unglücklichen Bevölke­rung des fernen Ostens zugute kommen, welche schon durch den Krieg, innere Kämpfe und religiöse Verfolgungen zur Verzweiflung getrie­ben und heute dazu noch von Hunger und Epi­demien befallen ist. wo ihr Land doch große Quellen des Reichtums besitzt, die zum sozialen Wiederaufbau in, hohem Maße beitragen könnten. An diese Völler richten wir, obschon sie seit langem fe^-on unglücklicherweise aus unserer Ge­meinschaft ausgeschieden sind, Linser und Unseres beweinten Vorgängers Wort des Mitleids und Trostes sowie auch Len glühenden Wunsch Unseres VaLerherzens, sie an den gleichen Wohl­

taten der Einigkeit und des Friedens beteiligt zu sehen, welche ihren Ausdruck sinden in der Teil­nahme an den heiligen Mysterien. Falls zur. Krönung dos Unglücks auch in dieser Konferenz die Versuche zur aufrichtigen Vorsöhnung und dauerhaften Eintracht f e h l f ch l a g e n sollten, kann niemand, Herr Kar­dinal, ohne Schaudern ermessen, wie sehr die schon jetzt so unglücklichen und drohenden Zustände Europas noch verschlechtern würden mit der Aus­sicht auf immer größere Leiden und mit der Gefahr von Zusammenstößen, welche die gesamte ch.istliche Kultur bedrohen würden. Daher flehen wie kraft des uns vom Erlöser erteilten Amtes welt­umfassender Barmherzigkeit alle emeyt an, auf daß sie sich in christlicher Gesinnung in dem sie beseelenden Geiste gegenseitigen Wohlwollens einigen mögen zur Terwirckichung des all­gemeinen Wohles. Denn hieraus wird den ein­zelnen Rationen der größte und dauerhafteste Vorteil erwachsen. Da jedoch dieses Ziel nicht ohne die Gnade desjenigen (Lottes erreicht wer­ben kann, welcher der erste -Urheber und höchste Lenker der Gesellschaft ist. ermahnen wir erneut das Christus liebende Volk aufs wärmste, sich im Gebet an ihn zu wenden zugunsten der Kultur­gemeinschaft der Völler. Indem Wir Ihnen diese Wünsche betonat geben, auf daß sie durch unsere diplomatischen Vertreter den Regierungen der Völker übermittelt werden, erteilen Wir Ihnen, Herr Kardinal, aus ganzem Herzen den apostoli­schen Segen.

Tschitscherin an Darthou.

Genua. 1. Mai. (Spezialbericht des Ver­treters des WTB.) Der Brief Tschitsche­rin s a n B a r t h o u , der gleichfalls in Av- sch.ift LloydGeorge zugestellt wurde, hat fol­genden Wortlaut:

Herr Präsident! In den Kommentaren der französischen Presse wie auch in den Srllärungen der führenden Männer der französischen Regie­rung ist das Abkommen zwischen Ruß­land und Deutschland, über das bereits vor mehreren Monaten in Berlin verhandelt und das in Rapallo unterzeichnet wurde, als'un» miitelDar gegen die Interessen Frankreichs gerich­tet ausgelegt worden. Es ist dabei wiederholt er­klärt worden, daß der Vertrag von Rapallo Ge­heim klau seln militärischer und politischer Ratur enthalte, die aggressive Absichten Rußlands gegen Frankreich oder seine Verbündeten verber­gen. Angesichts der Tatsache, daß trotz der wieder­holten offiziellen Dementis der russischen und der deutschen Delegation und der Erklärung des deutschen Reichskanzlers vor der Presse die Verdächtigungen, hinsichtlich der Bedeu­tung und des Charakters das Rapallo-Abkommen treuer die öffentliche Meinung und die offiziellen Kreise in Frankreich beunruhigen, hält es die rus­sische Abordnung für notwendig, im Inter­esse der Wahrheit und um irgendwelche Zweifel an der friedlichen P o l 11 i r der russischen Regierung zu zerstreuen. Ihnen diese Rote zuzusenden. Die russische Abordnung erklärt aufs Rachdrücklichste in Be­stätigung ihrer halbamtlichen Darstellung, daß der Rapallo-Vertrag keinerlei mili är.sche oder wirt­schaftliche Klauseln enthält wie überhaupt keine andere Klausel, und daß die russische Regierung sich zu keinem Vorgehen und keinem irgendwie gegen die französische Regierung oder einer an- Deren Ration gerichteten Handlung verpflichtet hat. Das Rapallo-Abkommen bezieht sich auf die Liguidation der schwebenden Fragen zwischen zwei Staaten, die miteinander im Kriege lagen und von denen beide die Rotwendigkeit emp­finden, friedliche Beziehungen in ihrem eigenen Interesse und im Interesse der gesamten Mensch­heit wiederherzustellen. Weit dar on entfernt, gegen Frankreich oder irgendeine andere Macht gerichtet zu sein, soll nach Ansicht der russischen Regierung das Abkommen nur der Anfang einer Reih e von einzelnen Abkommen fein, die nach der Meinung der russischen Abordnung die Ab­kommen ergänzen sollen, auf die die in Genua ver­sammelten Mächte hinzielen. Diese Abkommen sollen als Grundlage für den Frieden und das Gleichgewicht in der Welt dienen.

Was Frankreich insbesondere betrifft, so ist die russische Regierung der Ansicht, koß es viele Berührungspunkte zwischen den Inter­essen der beiden Länder gibt, welch: eine Heber- civstimmung über alle zwischen ihnen schwebenden Fragen erleichtern werden. In dieser Hinsicht hat die russische Politik keine Wandlung erfahren trotz der feindlichen Haltung, welche Frankreich, seit mehr als vier Jahren gegen Ruß­land cinne^men zu müssen glaubt. Die russi­sche Regierung kann der französi­schen Regierung nicht verhehlen, daß diese feindliche Politik einen hef­tigen Groll in der öffentlichen Mei­nung Rußlands gegen Fran kreich hervorgerufen hat, und daß. abgesehen von dieser Politik, kein Grund besteht, warum nicht freundschaftliche Beziehungen zwilchen Rußland und Frankreich und feinen Verbündeten hergestellt werden sollen. Die russisch? Regierung ist eben­falls davon überzeugt, daß ein Wechselinder Haltung Frankreichs nicht nur no t wen - d i g. sondern auch hn Interesse Frankreichs und Rußlands ratsam ist, sowie im Interesse der Bevölkerung Ostpreußens und der wirtschaftlichen Wiederherstellung der Welt.

Seien Sie davon überzeugt. Herr Präsident, daß dieser Brief von dem aufrichttgen Wunsche diktiert wurde, diejenigen Mißverständnisse zu zerstreuen, die den normalen Verlauf der Kon­ferenz zu' behindern geeignet sind. Genehmigen Sie, usw. Tschitscherin.

Aus Barthons Antwort.

0 e n u a, 2. Mai. (WTB.) 3n dem A n t» toortbrief BarthouS anTschitschc - r i n heißt es: Ohne die Aufrichtigkeit der Ab­sichten, die den Brief der russischen Delegation inspiererten, in Zweifel zu ziehen, muß ich einen Punkt erwähnen, den nämlich, der Frankreich eine feindselige Haltung gegenüber Rußland zuweist. Frankreich bewahrt im Ge­genteil gegenüber der russischen Ration, die während dreier Jahre des Krieges sein Ver­bündeter gewesen ist, Gefühle treuer Freundschaft.

Barthons aufgcfrfjobcitc Reise.

Genua, 1. Mai. (Sonderbericht des Vertreters des WTB.) Infolge der russi­schen Schwierigkeiten hat Bart Hou seine Reise nach Paris abermals aufge­schoben. Man hält es für möglich, daß er, trenn die Stockung an dauert, erst in einigen Tagen fahren wird.

<£inc Antwort Tschitscherins an Skirmnnt.

G g n u a , 2. Mai. (WTD.) In der Antwort­note der russischen Delegation auf die Rote der polnischen Delegation vom 23. April heißt es, daß der Vertrag von Rapallo als eine gegen­seitige Verzichtleistung auf alle Ansprüche begrün­det ist. Wenn Ansprüche dritter (Staaten gegenüber Rußland bestehen würden, die durch Vermittlung von Rußland verlangt werden tonnten, so hätten diese Rußland bekannt sein müssen. In­dessen hätte bjc russische Delegation keine Kennt­nis davon erhalten. Die russische Regierung könne daher ihre Existenz nicht anerkennen. Wenn in­dessen Deutschland irgendeine Vereinbarung mit einem dritten Staate durch ben Vertrag von Ra­pallo verletzt hätte, so wäre diesen Mächten der Weg diplornalischer Vorstellungen offen geblieben, während sich die (Signatarmäcntc in der Rote vom 18. und 23. April das Recht angemaßt hätten, ohne Rußland davon zu ver­ständigen, Bedingungen über Verträge, die Ruß­land geschlossen habe, für null und nichtig zu er­klären. Indern Polen daher der gegenseitigen Rie- derschlagung von Ansprüchen durch Rußland und andere Staaten Schwierigleiien bereite, verhindere es dadurch die Erholung Rußlands und versperre Rußland somit den einzigen Weg, der ihm offen stehe, um die augenblickliche Krisis zu überwinden. Ebensowenig könne Rußland zustimmen, daß Ver­pflichtungen ihre Gültigk it verlieren, wenn sie in die Form eines Schlußprotckolls gekleidet würben. Rußland sei gewohnt, alle Vereinbarun­gen, die seine Vertreter unterzeichnet hätten, als bindend zu betrachten und es erhoffe dasselbe von anderen Verträge schließenden Ländern.

Die von den Mächten anRutzland zu richtenden Vorschläge.

Genua, 1. Mai. (Spezialbericht des Ver­treters des WTD.) Ein amtliches Eom- m u n i q u e besagt.

Die Vertreter der einladenden Mächte, Po­lens, Rumäniens und der Schweiz traten heute vormittag unter dem Vorsitz des Herrn d e Facta zusammen, um die Prüfung des Ent­wurfs für das an Rußland zu übersendende Memorandum fortzusetzen. Vor Eröffnung der Erörterung über die Tagesordnung machte Schanzer den Delegierten Mitteilung von der Rote Tschitscherins, die dieser am 28. April über­sandt hat und die bereits veröffentlicht worden ist, und von der Antwort, die Ministerpräsident de Facta dem Vizepräsidenten der russischen Dele­gation am 29. April überfanbt hat. Barthou verlas seinerseits einen Brief, den Tschitscherin ihm am 30. April gesandt hat, und in dem er sich gegen die Beschuldigung verteidigt, daß das Abkommen von Rapallo eine gegen die Interessen Frankreich gerichtete Haltung fei, und daß es von geheimen militärischen und politischen Klau­seln begleitet sei.

Hierauf wurde Artikel 2 des Memorandums- entwurfes geprüft. Dieser Artikel, der sich auf die Kriegsschulden bezieht, wurde nach einem kurzen Meinungsaustausch angenom­men. Bezüglich des Artikels 5, der das Pri­vateigentum in Rußland zum Gegenstand hat, wurden von Zaspar-Delgien und Barthou- Frankreich Abänderungsanträge gestellt. Es wurde beschlossen, dem kleinen Redaktionskomitee, das in der Sitzung am Samstag gebildet worden ist, die Ausgabe anzuvertrauen, einen neuen Text dieses Artikels vorzubereiten. Hierauf wurde die Sitzung auf heute nachmittag 4 Uhr 30 Min. vertagt.

Heber die Vormittagsslhang ver­lautet noch, daß Lloyd George über den Ar­tikel 2 äußerte, er Hobe die neue Fassung sehr sorgfältig geprüft and. obgleich er mit dem gegen­wärtigen Wortlaut nicht ganz zufrreden sei. nehm» er ihn unter der Bedingung an, daß die an­deren ihm auch zustimmten. Minister Schanzer sprach seine Zustimmung zu dem neuen Entwurf aas.

Dann ging man zur Prüfung des Art. 5 (Privateigentum) über. Iaspa r-Belgren erhob einige Elnwenudngen und verlangte eine präzisere Fassung des Artikels. Die Belgier hät­ten große Interessen in Rußland. Lloyd Ge­orge sprach die Hoffnung aus, daß Iaspar den Entwurf in der vorliegenden Form crnnrh- nien werde. Der Artikel sei sehr wichtig. Heber die Resolution von Cannes dürfe man seines Er­achtens nicht hinausgehen. Der englische Pre­

mierminister erinnerte Iaspar taran, daß Groß­britannien fünfmal so viel Interessen in Ruß­land besitze als Belgien. Bart Hou erklärte seine Zustimmung zu dem (Sntirurj, er schlug aber im Hinblick auf Iaspars 'Bedenken vor. daß d< ' wirkliche Wortlaut der Resolution von Cannes in den Entwurf eingefügt werde. Rach einige/, weiteren (Störte, ungen wurd» der Entwurf wieder an einen Ausschuß von fünf Juristen zu- rückverwiesen, der um 3 Ill;r jufammengtreten ist

Genua. 1. Akai < Spezialbericht des Bet' treters des WTD.) Der englisch- Entwurf für das Memorandum über die russische Fruge lautet in den beiden wichtigsten Artikeln 2 und 5 wie folgt:

Artikel 2.

Schulden zwischen den Regierungen.

Die Sowjetregierung einerseits und die an­deren Regierungen andererseits kommen über­ein. daß bestimmte Summen, die bezüglich jeden Landes festgesetzt werden sollen. a!S bestellende finanzielle Verbindlichkeiten der Sowjetpcgierung gegenüber jeder der anderen Regierungen jeder der anderen Regierungen gegenüber der Sowjetregierung dienen sollen. Um die Fest­setzung dieser Summen zu ermöglichen,-soll die Frage, was für eine Verminderung an dem Betrage der Schuld und an den zu zahlenden Zin­sen bezüglich der durch andere Regierungen wäh­rend des Krieges der Sowjetregierung g-, währt, n Anleihen erfolgen soll, einem Schiedsspruch unterworfen werden. Ein Schiedst.nicht, bestehend aus drei Personen, das von dem Präsidenten des ständigen internationalen Gerichts hvfes oder von dem Oberft en Gerichtshof der Vereinigten Staaten oder von dem Völkerbundsrat ernannt werden soll, soll eingesetzt werden, um über obige Fragen zu entscheiden. Das Schiedsgericht soll vei einer Beschlußfassung berücksichtigen: die russischen Verluste wahrend des Krieges, die russischen Verluste infolg ? der inneren II n - rühen der Ruchlriegszeit Md die unver­meidliche Verzögerung de. wirt­schaftlichen und finanziellen Gefun- d u n g Rußlands, die dadurch verursacht wird, daß Rußland, bevor feine Hilfsquellen entwickelt find, feine genügende Kraft hat. um sich wieder aus^urichten. Sie besinn inten Summen, die in ilebereinfltmmung mit diesem Artikel festzusehen sind, sollen alle anderen Ansprüche aufcr den in den Nachfolgen' en Fällen ausgezahllen auslöschr i. Indessen soll dieser Artikel keine Anwendung fi > den auf Ansprüche von Staatsangehöri­gen anderer Mächte wegen der Aktion ber russi­schen Regierung in Rußland oder auf Ansprüche russischer Staatsangehöriger wegen der Aktion anderer Regierungen in deren Ländern. Guthaben einer früheren russischen Regierung in irgend einer Bank in einem Lande, dessen Regierung einer früheren russischen Regierung Vorschüsse gefristet oder die Verantwortung für irgend eine in die­sem Lande zwischen dem 1. August 1314 und 7. Rovember 1917 ausgegebene russische Regie­rungsanleihe übernommen hat. in'p ; unbest acet der Rechte dritter Parteien der Regierung, die die Vorschüsse gemacht hat. zugefuhrt werden. Die Verbindlichleiten der russisch n Sowjelrmi.'- rung sollen in entsprechendem Maße vermindert werden.

Artikel 5: Privateigentum undPrivatschuld en.

Um die Wiederaufnahme der Tätigleil aus­ländischer Geschäfte in Rußland zu cr- mutigen und fremde Länder in den Stand zu setzen, den in der Vorrede bezeichneten Bef ind zu gewähren, und dadurch die Wiederherstellung Rußlands zu erleichtern, nimm' die Sowj-..'- regietuna das nachstehende Abkommen be­züglich des Privateigentums und der Privat- schulden an:

Die allgemeinen Grundsätze, die in der Resolution von Cannes bezüglich Der Eigentums- rechte und der Anerkennung der ausländischen Interessen niedergelegt sind, werden beobachtet werden.

In Fällen» in denen der frühere Eigentümer nicht imstande ist, den ruffifchen Delitz in dcc früheren Weise zu übernehmen, soll es ihm frei- stehen, den Gebrauch seines Eigentums in Ruß­land unter Bedingungen, die nicht ungünstiger sind als die früher genoffenen Rechte, in For m einer Konzession wieder zu übernehmen.

In Fällen indessen, in denen dies von der gemäß Artikel 7 zu'ernennenden Kommission für undurchführbar befunden wird, soll er entweder durch Gewährung des Genusses eines ähnlich-a Eigentums, über dessen Ratur und Betrag die Sowjetregierung und der Ersatzberechtigte sich einigen oder in Bonds entschädigt werden, deren Betrag von y.nem gemischten Schiedsgerichtshos festgesetzt wird, wie er in Artikel 7 vorgesehen ist.

Bei der Regelung von Ansprüchen oder bei der Gewährung einer Entschädigung bezüglich dec Schulden oder des Privateigentums soll Vorwrge für den Schuh von Forderungen getroffen werden die dritte Parteien gegenüber dem Eigentum be­sessen haben.

In Fällen, wo dem Eia"n»um infolge dec Aktion oder infolge der Vernachlässigung ourch d e Sowjetregierung Schaden zugeiügt ist. soll eine Entschädigung gezahlt werden entsprechend den Grundsätzen des internationalen Rechts, die von der Kommission seftzusetzen wäre.

Der AusdruckDormalige auswärtige Eigen­tümer" sott russische Finanz-, Industrie- und Handelsgesellschaften einschließen, die am 1. 11. 1917 von Staatsangehörigen anderer Mächte kon­trolliert wurden oder in denen während des gleichen Datums »deren Staatsangehörige einer wesentlichen Anteil besaßen, wenn die Mehrheit der ausländischen Interessen (Inhaber von Airien und Bonds) dies wünscht. Er soll ebenfalls die Ausländer einschlieben, die die Rutznießimg atj