Nr. {27
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Erster Blatt
{72. Zahrgang
Donnerstag, {. Juni {922
SietzenerAn;eiger
General-Anzeiger für Oberhessen
Druck und Verlag: vrühl'sche Unlv.-Yuch- und Zteindruckerei H. Lange. Schriflleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Zchulstrahe 7.
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Abschaffung der Todesstrafe?
Don Staatsanwalt Dr. Eckert.
3n seinen, an diese Stelle erschienenen, Ab- Handlungen über den neuen Entwurf zum Strafgesetzbuch wendet sich der Geheime Iustizrat Professor Dr. Mittermaier auch gegen die Todesstrafe, die der Entwurf bekanntlich beibehält. Gr erklärt, daß er sie bekämpfe; aus sittlichen und ganz nüchtern-praktischen Gründen: er halte sie für erfahrungsgemäß wertlos und für ein Hemmnis der Entwicklung. Sie werde sicher etnmal verschwinden und vielleicht höre sie allmählich schon deswegen auf, weil sie nicht mehr die alleinige Strafe dä Mordes sei. Gründe, die in ihrer Schärfe und Kürze den Eindruck auf manchen nicht verfehlen werden, an denen aber bei der hohen Allgemeinbedeutung der Frage gerade deshalb nicht stillschweigend vorbeigegangen werden kann.
3u der — wohl nur nebenbei geäußerten — Meinung, die Todesstrafe sei „ein Hemmnis d e r E n t w i ck l u n g", ist um so schwieriger etwas zu sagen, als man nicht sicher wissen kann, welche .,E n t w i ck l u n g" gemeint ist. Diese Art der Argumentation schöpft ihre Wirkung aus der stillschweigend vorausgelehten Anschauung, daß alle „Entwicklung", zumal die nach der negativen Richtung ..Fortschr tt" sei Eine ehemals weitverbreitete Ansicht, von der viele nach einem Blick auf die Entwicklung bei unfern östlichen Aachbarn mittlerweile zurückgekommen sind. Die Güte eines neuen Rechts hängt nicht ab von dem Grad der Entwicklung gegenüber dem alten, sie ist absolut zu bestimmen nach dem Gehalt des neuen Gesetzes anGerechtigkeit. Weisheit und Volks- t ü^n l i ch k e i t. Es ist durchaus möglich, daß nicht in „Entwicklung", sondern in entschlossener Rückkehr zum alten Recht der Fortschritt liegt.
Schwerer wiegt, daß Professor Mittermaier angibt, er bekämpfe die Todesstrafe aus „sittlichen Gründen“. ohne indeß zu sagen, welches diese Gründe sind und auf welchen Erwägungen sie beruhen. Man weih nicht, ob es dieselben sind, die von Zeit zu Zeit aus den Schriften verschollener Philantropen wieder hervorgeholt werden, um die Rechtmähigkeit der Todesstrafe zu begründen und auf die Kant das Wort von der „teilnehmenden Emvfinoelei einer affektierten Humanität (comapassibllitas)" gemünzt hat. Jedenfalls wird sich über sie. wie über alles, streiten lasten. Aber es ist stets eine mihliche Sache, kurzweg zu erklären, man bekämpfe eine Einrichtung „aus sittlichen Gründen", denn gewollt oder ungewollt erwächst hieraus mit Suggestivkraft der Glaube, dah der Standpunkt der Gegner, gelinde ausgedrückt, der minder sittliche sei. 3n der Wirkung läuft dies auf ein argumentum ad hominem binar« s und ist um fp eindrucksvoller, wenn der Sprecher einen öffentlichen Lehrstnhl inne hat und Erbe eines berühmten Ramens ist. Es muh daher gestattet sein, der Qluto; ität des aus srtt- lichen Gründen die Abschabung der Todesstrafe fordernden Professors Mittermaier, andere Autoritäten gegenüberzustellen, die aus bekannten und nachprüfbaren sittlichen Gründen die Todesstrafe fordern. Man mag vorbeigehen an den doch wahrlich sittlichem Grund entwachsenen Worten der Bibel, dah der Obrigkeit das Schwert gegeben sei um zu richten, und dah wer Blut vergieht, besten Blut soll wieder vergossen werden. Aber es sind nicht Rühlichkeitserwä^ungen, es sind bis in die letzten Tiefen gehende Gründe sittlicher Art, die Immanuel Kant, den großen Sittenlehrer, zur unbedingten Forderung der Todesstrafe geführt, Gründe sittlicher Art, die Heinrich von T r e i t s ch k e s Ausführungen die überzeugende Kraft, Gründe sittlicher Ratür, die Bismarcks berühmter Reichstagsrede über die Anentbchrlich- keil der Todesstrafe den gewaltigen Rachdruck verliehen haben.
Leber die Sittlichkeit oder Ansittlichkeit einer Einrichtung entscheidet aber letzten Endes nicht die Ansicht einiger hervorragender oder gelehrter Männer, sondern die Leberzeagung des D o l k e s. Gerade im Bollsstaat sollte jti>>3 Recht, auch das Strafrecht, Bolksrecht sein, sollte in seinen letzten Grundlagen beruhen auf dem Empfinden des Volkes. Wenn, wie Profestor M. mit Recht sagt, die Beibehaltung der Todesstrafe bei vielen, man darf wohl sagen bet der überwältigenden Mehrzahl ter nicht nach theoretischen Erwägungen, sondern aus ur prü g ichem Empfinden ar: eil n'ca Vo k gmrs e', evi „Got> feidank" aus löst, so kommt diese nachdrückliche Zustimmung weniger aus dem richtigen Gcfühl für die durch dir Todesstrafe gewüh leistete Erhöhung der Sicherheit, sie en'wächst sittlichem Boden. Es ist eine unbestreitbare Tatsache : in jedem unverbildeten Menschen lebt das eingeborene Bedürfnis n ach aus- gleichender Gerechtigkeit, nach Vergeltung mit Gleichem. Es ist, z u m m i n d e st en in allen Fällen des Mordes aas gemeinen Beweggründen, für das VollZ- empfinden er e empörende Vorstellung, wenn der Mörder geschützt urtb erhallen wird, während das Opfer unter der Erde liegt. Wer je vor dem Werk et ti Raubmörders gestanden und einen Blick in die gebrochenen Augen eines Opfers getan hat, der kennt dieses Gefühl in seiner Wucht. uni> nicht weniger kennen es die, vor denen sich im Schwurgerichtssaal das Bild einet gemeinen Mordtat abgerollt hat. Dieses heilige Gefühl zum Zweck der Di^keditterung armseliger (wenn auch, wie Pros. M. es we:nge Zellen später ausgedrückt hat. „verseinert") Rache gleich- zufetzen, geht nicht an. In ihm Wurzel» am
mit Kant zu reden. Sie Gerechtigkeit als Idee I der richterlichen Gewalt nach allgemeinen, a priori begründeten Gesetzen.
Prof. M. hat weiter ertlärt, er halte die Todesstrafe erfahrungsgemäs) für w e r t l o s. Eine eigentümliche und ungebräuchliche Sprechweise, die nut in einer geheimen Ansicherheit ihre Er- Ilärung finden kann. Was „erfahrungsgemäß ist", ist objektiv erwiesen, ist sicher, steht fest; was ich nur „für etwas halte", ist subjektiv, ist persönliche Meinung, ist nicht g^witz. Beide Möglichkeiten sind im gleichen Gedanken nicht zu vereinen. Tatsächlich ist die Wertlosigkeit der Todesstrafe erfahrungsgemäs) nicht zu belegen. Prof. M. hat seine Gründe zwar autoritativ ausgesprochen, sich der eigentlichen Begründung aber enthalten. Man darf hoffen, das) er nicht zu denen gehört, die die angebliche Wertlosigkeit der Todesstrafe aus der allerdings unbestreitbaren Tatsache a bleiten, das) trotz ihrer Anwendung gelegentlich immer wieder gemordll wird. Mit diesem Sophisma tonnte man die Wertlosigkeit des gesamten Rechts erweisen. Der Rechtsbrecher schöpft den Mut zu fdnem gesetzwidrigen Verhalten aus der leider nicht selten begründeten Hoffnung, der Entdeckung zr entgehen. Die (im einzelnen naturgemäß nicht nachweisbare) Wi ku -g der Todrs,träfe beruht un wesentlichen darauf, das) die Rachrtcht von ihrer Verhängung und Vollstreckung mit ungeheurer Gewalt das Bewußtsein von der Entsehlichkctt des Mordes und damit eine meist lebenslängliche Hemmung erzeugt. Durch Jahrhunderte hindurch haben alle groben Kulturstaaten den M 'tb mit dem Tode bestraft. So ward die Scheu vorder rechtswidrigen Vernichtung fremden Lebens eil allen Kulturmenschen innewohnendes Gefühl. Dank der Presse unb dem Rachrich enwZen ist der B w'uhtscrnszusammcn- hang der Völker aber weit gröber, als man gemeinhin glaubt; und so übt eine Kunde wie etwa die von dem Fall und der Hinrichtung des Mörders Landru. die jüngst durch alle Länder lief, ihre psychologische Wirkung auch in den wenigen kleineren Staaten, die seit einer vergleichsweise kurzen Zeit die Todesstrafe nicht angewandt haben.
Es gibt aber Fälle, in denen sich die Heber- Beugung von der grundsätzlichen Rotwendigkeit der Todesstrafe eigenttid) auch dem theoretischen Gegner aufdrängen mühte. Vor wenigen Jahren haben wir einen solchen Fall hier in der Provinz schaudernd erlebt. Ein zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurteilter Schwerverbrecher, dem die im Zuchthaus von ihm verlangte, keineswegs zu schwere Arbeit, nur ein Bruchteil von dem, was freie Arbeiter zu leisten haben, nicht pahte, ermordete trotz aller Sicherheitsmah- regeln nach einem raffiniert ausgeklügelten Plan auf bestialische Weise einen Gesangenenwär 1er und entfloh in dessen Kleidern; in Dad-Rauheim brach er in ein Hotel ein und wollte, bewaffnet mit einem Beil, einen Kurgast ermorden, um sich Kleider und Geld zur Flucht über die Grenze zu verschaffen. Durch eine glückliche Fügung wurde er rechtzeitig entdeckt und festgenommen. Dieser Mensch erklärte mit zynischer Offenheit, wenn man ihn ins Zuchthaus zurückbringe, werde er immer wieder morden, bis er frei fei. Er wurde hingerichtet. Soll man angesichts solcher Fälle, die mututis mutandis keineswegs vereinzelt sind, wirklich leichthin von der „Wertlosigkeit" der Todesstrafe reden?
Prof. M. meint, die Todesstrafe werde sicher einmal verschwinden. In die Zukunft zu schauen ist schwer. H. v. Treitschke behauptet das Gegenteil, und wer seine Gründe lieft, möchte ihnen beipfllchten. Wo immer man die Todesstrafe abgeschafft habe, sei es nur vorübergehend gewesen und man sei wieder zu ihr zurückgekehrt.
Dah die Todesstrafe verschwinden möge, wäre als rein persönlicher Wunsch verständlich ' bei denen, die sie nach dem Gesetz anzuwenden haben, seien es ^Geschworene, Richter, Staatsanwälte. Sie zu verhängen und zu vollstrecken ist eine weniger leichte und dankbare Aufgabe, als gegen sie zu schreiben, und die damit verbundene Sorge und Seelenpein ist theoretisch nicht ohne weiteres zu e-messen. Aber höherals subjektives Befinden stehen Gerechtigkeit und öffentliche Sicherh.eit. Man mag die Todesstrafe, wie es, dem Dolksempfinden entsprechend, durch das Begnadigungsrecht schon geschehen ist, gesetzlich beschränken auf die Fälle des Mords aus gemeinen Beweggründen; entbehren können wird man sie nicht, am wenigsten in einer Zeit wachsender Verrohung. Die friedliche waffenlose Bevölkerung, die sich durch Mordtaten, wie wir sie erst jüngst erleben mußten, in ihrer Sicherheit bedroht fühlte, verlangt mit Recht von den Behörden wirksamen Schuh und hat für unangebrachte Mi-de kein Verständnis. In der Tat übt die Aussicht auf bloße Freiheitsentziehung auf zahlreiche rohe und zu Gewalttaten neigende Aaturen feine genügend bändigende Wirkung aus — zumal in einer politisch unsicheren und aufgewühlten Zeit, in der bei den meisten Verbrechern eingestandenermaßen die Hoffnung auf vorzeitige Befreiung lebt.
Möge bei fortschreitender Gesittung die Todesstrafe von selbst verschwinden. Sie abzu- schaffen, liegt in per Hand derer, die eä am nächsten angeht. Als lange vor dem Krieg in der französischen Kammer ein Philantrop gegen die Todesstrafe tönte, traf ihn aus den Reihen der Abgeordneten der Ruf: „Que messieurs les a'lai» sins commencent — die Herren Mörder mögen beginnen!"
Besprechungen über das Reparationsproblem.
Berlin, 31. Mai. Wie das ..D. T." mitteilt, hielten die an der Reparationsfrage beteiligten Mitglieder des Reichskabi- n e 11 s gestern nachmittag eine Chefbe- s p r e ch u n g über das Reparationsproblem ab. Wann der Reichskanzler die Erklärung über die Reparations- und Anleiheverhandlungen im Reichstag abgeben wird, hängt dem Blatte zufolge von dem weiteren Verlaufe der Pariser Besprechung ab. Der Reichskanzler werde jedoch die Parteien über den Gang der Verhandlungen dadurch auf dem Laufenden halten, daß er die Parteiführer von Zeit zu Zeit zusammenberuft. Diese Besprechung werde auch auf die Deutsche Volkspartei und die Anabhängige Sozialdemokratische Partei ausgedehnt werden.
Die Prüfung der deutschen Note.
Paris, 31. Mai. (Wolsf.) Havas veröffentlicht folgende offenbar offiziöse Rote:
Die Delegierten der verbündeten Mächte in der Reparationskommission seien heute vormittag offiziös zufammengetreten, um die gestern veröffentlichte deutsche Antwort zu prü- f e n. Obwohl die Beratungen vertraulich gewesen feien, scheine die Rote vom 28. Mai einen ziemlich günstigen Eindruck auf die Kommis- fionsmitglieder gemacht zu haben, da ihre Prüfung im Laufe des Vormittags nicht habe beendet werden können, würden die Delegierten heute nachmittag von neuem zusammentreten und vielleicht heute abend eine offizielle Sitzung abhalten, um sich über die Einzelheiten der nächsten an die deutsche Regierung zu richtenden Antwortnote zu besprechen. Dieses Schriftsttick, das den Eingang der letzten Mitteilung des Berliner Kabinetts bestätigen werde, werde i ') davon Kenntnis geben, ob das Deutsch - ■ für das Hahr 1922 gewährte Moratoriu m aufrecht erhalten werde oder nicht. In dein Schriftstücks würden vielleicht auch genauere Angaben über eine Anzahl von Punkten gefordert werden. Die Faffung dieser nächsten Rote der Reparationskommission werde vielleicht erst in einigen Tagen endgültig feststehen.
Die französische Negierung hetzt.
Paris, 1. Juni. (WTD.) Wie der „P e 111 Parisien" meldet, hat die französische Regierung gestern astend an ihren Delegierten in der Reparationskommission einen Brief gerichtet, in dem sie seine Ausmerffamkeit auf die Anbestimmtheit gewisser Derpflich-- tun gen Deutschlands lenkt, sowohl hin-1 sichtlrch der Form der Kontrolle als auch überj den Standpunkt zu anderen Reformen. Die fran-' zösische Regierung weist auch daraus hin, daß es' wünschenswert sei, daß Deutschland seine Reparationsausgaben auf dem ordentlichen Budget verzeichne anstatt in einem Anhang, also dadurch diese Ausgaben in die zweite Linie stelle. Das Blatt fügt hinzu, daß die französische Regierung trotz der Ausflellungen nicht zögern werde, sich vor der Entscheidung der Reparationskommission zu beugen.
französische Finanzsorqen.
Paris, 1. Juni (WTB) Der Finanzausschuß der Kammer hat beschlosen, den Finanzminister de Lasteyrie und den Ministerpräsidenten PotncarH zu ersuchen, vor dem Ausschuß zu erscheinen, um neue Vorschläge zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen Einnahmen und Ausgaben ohne Erhöhung der öffentlichen Schulden zu machen. Der Antrag Dokanowsky auf Rückverweisung des Budgetentwurfes für 1923 ist also vorerst nicht angenommen worden.
Eine bedeutsame Erklärung Lloyd Georges.
London, 31. Mai. (WB.) Im Anterhaase sagte in einer kurzen Darlegung der R e p a r a - lionsfrage Lloyd George, man könne annehmen, daß die kritische Phase, in der sich die Reparalionsfrage vor kurzem befand, augenblicklich vorüber sei. Es bestehe kein Grund zu einem Zwist zwischen Fran krerch und England. Alle Mitt.iüngen, die ihm iugegangen seien, drückten die Hoffnung aus,, daß ein Abkommen zustande kommen wurde, das! nicht rur für die Schuldner-, sondern a ich für die Gläubigerstaaten annehmbar sein würde. (Sri freue sich, daß die deutsche Regierung fich wirklich bemühe, den Wünschen der' Reparattonik rnmiss o i ertg ge z k nnnm. Rach Erwägung der Schwierigkeiten der deutschen Regierung sagte Lloyd George weiter, die jetzige- deutsche Regierung habe sich verpflichtet, ihr' Befies zu tun, um den F-.i--densvert:ag auszuführen. Er glaube, daß sie sich ehrlich um leine Ausführung bem-'he. <^ie habe erh-blichen po-. Mischen Schwierigkeiten entgegenzutreten und wenn sie diesen Schwierigkeiten begegne, wie frei es tatsächlich tue, so habe sie Anspruch a ip jebe Rücksicht und jeden Respekt, den man gewähren könne. Eine Po'itik der Richt- erfüllung des Frie.-ensverträges würde <iic Po- li.it "ces sofortigen Anheils für Deutschland sein. Ohne Stege wu.de Frankreich all in vorgehen, wenn D.atschla d dem Vw ai ler Te."trage gegenüber i gendeine Mißachtung zeigen würde. Wenn eine deutsche Regierung ans Ruder käme, die dem Friedensvert ag Widerstand leisten woll t, > würde Frankrcich b i Ausführung seiner Bestimmungen nicht allein gelassen, sondern Eng
land und Frankreich würden zusammen Vorgehen Groß-Britannien trete für eine Politik der Mäßigung, aber auch für eine Po1111» der Erfüllung des Vertrages ein. Jedes isolierte Vorgehen seitens eincö der Verbündeten würde Mrheilvoll sein für die zwischen ihnen bestehende Enteilte.
Die Ncparationsdebatte im Nnterhansc.
London, 31. Mai. (WTB.) Im Unter* Hause eröffnete die Reparationsdebatte der Arbeiterführer Clynes. Er sagte: „England ist der wahre Freund Frankreichs und wünsche von Herzen, dies dauernd zu bleiben. Die Arbeiterklasse bewundert Frankreich und wünscht, daß diese Freundschaft aufrecht erhalten wird. Diese Freundschaft mit Frankreich braucht jedoch nicht zu beruhen in Pakten und Verträgen und sie wird gerade deshalb schon um so hoher geschätzt, weil sie nicht aus irgend einer geheimen Vereinbarung erwächst. Clynes fragte, bis zu welchem Grade Frankreich danach strebe, bie Differenzen durch den Mechanismus des Völlerbundes beilegen zu lallen und bis zu welchem Grade England sich völlig des Völkerbundes bedienen wolle. Eine Sicherheit für Frankreich könne nur in Durchfühsrung dessen gefunden werden, was im Völkerbund vorgesehen sei. Man könneDcutsch- land vielleicht niederschmettern und zerstückeln, aber dadurch würde man es für Deutschland weniger möglich machen, die geforderten Reparationen innerhalb der von den Alliierten festgesetzten Zeit zu bezahlen. Clynes fragte weiter, für welche Zeit die Ruhrfrage aufge-- schvben worden sei und für wie lange diese Der- schiebung erfolgte durch die Vereinbarung, die in den letzten Tagen zwischen Frankreich und Deutschland durch die Reparationskommission erzielt worden sei. Die Drohung mit militärischer Gewalt zur Eintreibung der Reparationen sei eine dauernde Quelle der Ungewißheit. Sie biete ernstes Hindernis für das wirtschaftliche Wiederaufleben in Eng.- land. — Kenworthy erflärte, im Hinblick auf Rußland habe es keinen Zweck, zu versuchen, Rußland in die Gemeinschaft der Rationen zurückzubringen. Was Deutschland anbetreffe, fo müßten die Reparationen bis zu dem Maße der Durchführbarkeit bezahlt werden. Wenn man wirklich die Lage Europas beffem wolle, so müsse man «alles an wen den, um die Zurückziehung der Desahungsheere zu erreichen, da sich diefe Heere nicht als genügendes Mittel erwiesen hätten, um Deutschland zu zwingen, und da man stets mit einer neuen Okkupation drohen müßte.
Gegen die Forderung der Botschafterkonfereni.
Berlin, 1. Juni. (Prtv.-Tel.) Die Zentrumsfraktion des Reichstages hat den BeschlutzderBotschafterkonfe- r e n z, von der deutschen Regierung die Einstellung, bzw. Zerstörung einer ganzen Reihe von Eisenbahnbauten des besetzten oder neutralen rheinischen Gebietes zu fordern, zum Gegenstand einer Interpellation an die Reichsregierung gemacht, in der e- heißt: Was hier unter dem Vorwande der Entmilitarisierung der Rheinlande gefordert wird, kennzeichnet sich tatsächlich als eine v ö l - ligsinnlofe Verschleuderungwirt- schaftlicherWerte, die überdies für das Reich eine neue schwere Belastung bedeuten und eine durch nichts gerechtfertigte Schädigung des deutschen, insbesondere des rheinischen Wirtschaftslebens. Zu einer derartigen brutalen Maßnahme liegt umso weniger ein Anlaß vor, als nach Durchführung der Entwaffnung Deutschlands den bedrohten Eisenbahnbauten keine militärische Bedeutung beigelegt werden kann. Wir fragen: Ist die Reichsregierung gewillt, alle ihr zu Gebote stehenden Mittel aufzubieten, um das dem rheinischen Verkehrswesen drohende Verhängnis abzuwenden.
Dor der neuen Konferenz.
Die Einladungen nach dem Haag. — Amerikas Stellung.
Paris, 31. Wai. Die Einladung der italienischen Regierung zur Konferenz vorn Haag ist gestern der französischen Regierung amtlich übermittel^ worden. Der „Petit Parisien" schreibt, es sei 'wahrscheinlich daß die Antwort auf diese Einladung der französischen Regierung die Gelegenheit bi len werde, ih e Ansicht über die Bringungen, unter denen diese Konferenz sich vollziehen soll, kundzugeben. Es sei ferner wahrscheinlich, daß diese Ansichten sich nicht wesentlich von denen unterscheiden würden, die in den letzten Tagen die amerikanische Regierung zum Ausdruck gebracht habe. Man wisse, daß Amerika .erlläre, es könne sich solange nicht nach dem Haag begeben, wie Rußland nicht seine Denkschrift vom 11. Mai zurückgezogen habe. Selbst wenn die französische Regierung es nicht für angebracht erachte,, soweit zu gehen, sei es zweifelhaft, daß sie sich im Haag vertreten lasse, ohne vorher sicher zu fein,, daß die von der Konferenz anzunehmende Der- handlungsmethode sowie die Grundsätze vorher ihren Wünschen erttsprächen.
London, 31. Mai. Havas berichtet: Der „Times" wird aus Washington gemeldet: Im' Laufe der letzten Sage hatte Staatssekretär Hughes mehrere Anterredungen ifiit dem französi-


