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für die provinzialdireMon Gberhefien und für das Kreisamt Gietzen.
natb 'Bedarf: Montag, Dienste*, Donnerstag und Freitag. Nur durch die Post zu beziehen gegen Ml. 2.60 oierteljLkrltch
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3nbalt$ Ueberfidit; Meldepflicht der Ausländer. - Walzarbeiten. - Warnung der Preisprüfungsstelle für die Provinz Oberhessen. - Viehseuchen. — Dienstnachrichten.
Verordnung
betreffend die Meldepflicht der Ausländer.
Auf Grund des Artikels 9 der hessischen Verfassung vom 12. Dezember 1919 wird angeordnet:
£ 1. Jeder über 15 Jahre alte Ausländer ist verpflichtet, sich binnen 48 Stunden nach der Ankunft bei der Ortspolizeibehörde des Ankunftsortes anzumelden.
Die Meldepflicht greift nicht Platz, wenn der Aufenthalt im Bezirk einer und derselben Ortspolizeibehörde nicht länger als 48 Stunden dauert.
§ 2 Die Anmeldung hat persönlich unter Vorlegung des Passes oder eines Ausweises zu erfolgen, der als ausreichender Ersatz für den Patz durch den Reichsminister des Innern oder das hessische Staatsministerium anerkannt ist. Sie wird von der Ortspolizeibehörde in dem Pah oder dem als Pahersatz dienenden Ausweis bescheinigt. Die Bescheinigung ist mit dem Stempel der Behörde und der Unterschrift des die Meldung entgegennehmenden Beamten zu versehen.
Bei der Anmeldung ist ein Lichtbild des sich Meldenden zu übergeben: ist er nicht im Besitze eines gültigen Passes oder Pah- ersatzes, so sind zwei Lichtbilder zu übergeben.
Ein Lichtbild braucht nicht übergeben zu werden, wenn die Anmeldung bei einer Polizeibehörde wiederholt wird.
Der Ausländer hat bei der Anmeldung auf Befragen über seine persönlichen undd wirtschaftlichen Verhältnisse erschöpfende und wahrheitsgemähe Auskunft zu erteilen.
Kranke und Gebrechliche können unter Beibringung <*iner ärztlichen Bescheinigung schriftliche Voranmeldung einreichen. Die Voranmeldung mutz binnen 48 Stunden nach der Ankunft bei der Ortspolizeibehörde eingehen. Die Ortspolizeibehörde kann nachträglich persönliche Anmeldung fordern. Die Absätze 2 und 3 finden Anwendung.
§ 3. Jeder über 15 Jahre alte Ausländer hat seinen Pah oder Pahersah jederzeit bei sich zu führen und auf Anfordern den Polizei- und Sicherheitsbeamten vorzuzeigen.
§ 4. Wer einem Ausländer entgeltlich oder unentgeltlich Wohnung oder Tlnterkunft gewährt, ist verpflichtet, sich über die erfolgte polizeiliche Anmeldung des Beherbergten binnen 48 Stunden nach der Aufnahme zu vergewissern. Wird ihm die Anmeldung nicht nachgewiesen, so hat er der Ortspolizeibehörde schriftlich oder mündlich binnen 24 Stunden Anzeige zu erstatten. Gibt der Ausländer die Wohnung oder Unterkunft auf, so Hal der Wohnungsgeber dies binnen 24 Stunden schriftlich oder mündlich der Ortspolizeibehörde anzuzeigen, sofern nicht der Ausländer sich bereits selber abgemeldet und dies unter Vorlegung des abgcstempelten Abmeldescheins dem Wohnungsgeber nachgewiesen hat.
§ 5. Alle über 15 (Zähre alten Ausländer, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung sich bereits länger als 48 Stunden innerhalb des hessischen Staatsgebietes aufgehalten haben, ohne dah sie sich bisher bei der Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes angemeldet hatten, sind verpflichtet, die Anmeldung binnen einer Woche nach Inkrafttreten dieser Verordnung bei der Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes nach Maßgabe der §§ 1 und 2 nachzuholen, und zwar auch dann, wenn sie sich im Besitze eines gültigen Passes oder Pahersahes befinden.
Die in Absatz 1 genannten Ausländer haben, auch wenn sie sich bereits bei der Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes angcmeldct haben, binnen einer Woche nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung der Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes ein Lichtbild ihrer selbst zu übergeben.
§ 6. Ausländer, die ihrer Meldepflicht gemäß §§ 1, 2 und 5 nicht genügen, werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark bestraft. Eine nicht beizutreibende Geldstrafe ist nach den Vorschriften des Reichsslrafgesehbuches in Haft umzuwandeln.
Gleiche Strafe trifft, wer die ihm nach § 4 obliegende Meldepflicht unterläßt.
Reben der Geldstrafe haben Ausländer Festnahme bis zur Aufklärung ihres Personenstandes und Ausweisung aas dem hessischen Staatsgebiet zu gewärtigen.
§ 7. Die Vorschriften dieser Verordnung gelten auch für Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen.
§ 8. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Hessischen Regierungsblatt in Kraft.
Darmstadt, den 12. August 1921.
Hessisches Gesamtministerium.
Ulrich Henrich. Dr. Strecker. Hebet.
Betr.: Wie oben.
An die Ortspolizeibehörden und die (tzkndarmcriestationcn des Kreises.
Wir beauftragen Sie, der Durchführung vorstehender Verordnung Ihre besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.
Gießen, den 25. August 1921.
Kreisamt Gießen.
_____________________________Dr. TIsinger.______________________________
Bekanntmachung.
Betr.: Walzarbeiten auf der Kreisstraße Bahnhof Schiffenberg— Watzenborn.
Wegen Vornahme von Walzarbeiten wird die Kreisstraße von Bahnhof Schiffenberg—Watzenborn für den Fuhrwerksverkehr bis auf weiteres gesperrt.
Gießen, den 27. August 1921.
Kreisamt Gießen.
_____________________________Dr. TIsinger.______________________________
Warnung.
Die Preisprüfungsstelle für die Provinz Oberhessen in Gießen sieht sich in Gemeinschaft mit den Kreis- und städtischen Preisprüfungsstellen der Provinz genötigt, folgende Warnung zu erlassen: Jeglicher Großhandel mit Lebens- und Futtermitteln ist nur nach ausdrücklicher Zulassung durch das zuständige Kreisamt — in der Stadt Gießen durch den Oberbürgermeister gestattet. Es wird, daher nochmals darauf hingewiefen, dah Händler, Handelsmakler, Handelsagenten, Kommissionäre, Aufkäufer, die ohne die erforderliche Genehmigung Großhandel betreiben, nicht nur bestraft werden, es wird auch die Beschlagnahme der gehandelten Gegenstände vorgenommen.
Wie die Preisprüfungsstelle der Provinz Oberhessen festgestellt hat, wird zur Zeit besonders unerlaubter Handel mit Kartoffeln undd Getreide getrieben. Bezüglich des Handels mit Kartoffeln wird ausdrücklich bemerkt, dah nach dem Stand der heutigen Marktnotierungen ein Preis von höchstens 70—75 Mark pro Zentner Frühkartoffeln angebracht erscheint und dah alle Preisangebote, die diese Höhe überschreiten, als versuchte Preissteigerung zur Anzeige gebracht werden. Dem Zwischenhandel ist einschließlich seiner Unkosten und seines Verdienstes eine Preisspanne von höchstens 20 Prozent zugebilligt. Alle Kleinverkaufspreise, die diese Zwischenhandelsspanne überschreiten, werden als unberechtigte Preistreiberei und als Wucher verfolgt.
Die Gendermariestationen werden angewiesen, ihr Augenmerk auf diese Verhältnisse zu richten und jede Verfehlung zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 24. August 1921.
___________Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.___________ Bekanntmachung.
Betr.: Pferderäude in Beuern.
Die bei einem Pferde des Karl Edelmuth in Beuern ausgebrochene Räude ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaß- nahmen werden hiermit aufgehoben.
Gießen, den 23. August 1921.
____________Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.____________ Bekanntmachung.
Betr.: Pferderäude in Ettingshausen.
Die bei einem Pferde des Schlossermeisters H e u h in E t - tingshausen ausgebrochene Pferderäude ist erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln werden hiermit aufgehoben.
Gießen, den 23. August 1921.
___________Kreisamt Gießen. I. V.: H e m m e r d e.___________ Dicnstnachrichtcn des Kreisamtes.
Dem Reichsbund der Kriegsteilnehmer-Verbände deutscher Hochschulen, München, hat das Ministerium des Innern auf Grund der Bundesratsverordnung vom 15. Februar 1917 (Reichs-Gesetzblatt Seite 143) die Erlaubnis zur Werbung von Mitgliedern durch Werbeschreiben im Gebiet des Volksstaates Hessen bis zum 1. Januar 1922 erteilt.
Druck der Brühl'schen Unin-rfitäts-fBvd)» und Steinbrudicret R Lauge. (Biegen.
Dienstag, 30. August 1921 Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer oi« zum Nachmittag vorher ohne jede Verbindlichkeit. Preis iür l mm Höhe für Anzeigen v 34 nun Breite örtlich 40 Pf., auswärt, 50 «Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite 180Pj Bei Platz- Vorschrift20 „Aufschlag. Haupischriftleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik. Aug. Goetz; für den übrigen Teil i V : Aug.Goeh: für den Anzeigenteil: Hans Beck, i: Zchulstrahe 7. sämtlich in Biehen.
Berlin, 29. Aug. (Wolfs.) Da damit ge- inet werden muß, daß die Spuren deS gegen z b e r g e r ausgeführten Attentats n a ch B e r- i führen, ordnete der Polizeipräsident von Beran, daß auch die hiesige Polizei Ermittlungen teilt. Diese von ihr an erster Stelle verfolgte ur betrifft eine Person, die in der ersten lfte des Juli bei einer Berliner Zei- ngsredaltion die Aeußerung tat, Grz- rger müsse als Schädling des Rei« s erledigt werden. Er müsse auf alle lle unschädlich gemacht werden. Es handelt sich einen Mann, auf den im allgemeinen die Beeidung zutrifft, die von einem der in Gries- h aufgetretenen Meuchelmörder gegeben wird i- Mann scheint seinem Benehmen nach c bell t g e r Offizier und jetziger Stu- n t zu sein.
Amerikanische Kindcrspeifung in Deutschland.
Berlin, 29. Aug. (Wolff.) Das Central lief Comitee bereitet gemeinsam mit Amerika* n deutscher Abstammung und Quäkern einen <en Werbefeldzug vor, um für die Fortsetzung
Kinderspeisung in Deutschland i Millionen Dollar unter den Deutsch-Ameri- ern aufzubringen. Deutsch-Amerikaner aus dem late Connecticut garantierten 56 000 Dollar eits. Die Wohltätigkeitsbafar-Vereinigung in lwaukee erzielte einen Reingewinn von 150 000 klar. Tlniversitätsprofessoren und Geistliche Leen das Land, um eine Bewegung zu organisie- . Offiziell wird das Tlnternehmen im Oktober R e u t) o r t mit einer großen Feier eröffnet i 6. Oktober wird als Jahrestag der ndungderersten deutschenAnsic*b- r (der Pfälzer, die 1687 auf dem Schiff „Con- “ unter Pastovjus Führung nach Geremantown icn) von allen Deutsch-Amerikanern als deu t* er Kindertag gefeiert werden. Präsident i r d i n g hat in einem besonderen Schreiben ' Tlnternehmen warm begrüßt.
Der Teilaufstand in Indien.
London, 28. Aug. (Wolff.) Rach einer utermeldung aus C a l i c u t ist die Lage im zirk Calicut ernst. Die aufständischen M o* as ermorden Europäer und verübea- andstiftungen. Sie haben Homerule ganzen Gebiet ausgerufen und die grüne hne entfaltet. Truppen sind zur Riederwer- g der Rebellen entsandt worden.
K a l k u t t a, 27. Aug. (Wolff.) Man mel- , dah der Stamm der MoplaS alle 5)äu* rderHinduSinBrandgesteckt und i den Eigentümern bedeutende Summen er* ht hat. In Mang er i, wohin die Meu* er vorrückten, drang eine starke Bande in en Tempel ein, der voraussichtlich der Zuchtsort der verfolgten Meuterer werden :fte. Derselbe war bereits früher der Mittel* ikt von TInruhen.
Calicut. 30. Aug. (Havas.) Britische uppen. meistens Kavallerie, sind aus Ban- ore eingetrofsen und haben sich nach den Tln- legegenben in Bewegung gesetzt. Die Aufständi- •n haben Ianur vollständig aufgegeben und Hten sich in das Gebirgsgelände. Die Eisenbahn i Calicut nach Shoranur ist wieder instand» eht und die Postzüge verkehren wieder.
Vaterlandes macht es zur doppelten Pflicht, mit harter Hand diesem Treiben teils gewissenloser, teils verblendeter Elemente entgegenzutreten. Ein schwerer Winter steht Deutschland bevor. Roch lasten auf uns die schweren und drückenden Folgen des verlorenen Krieges, noch ist Oberschlesicn dem Reiche nicht gesichert. Seine Rettung, für welche die Regierung seit Monaten zäh und richt aussichtslos kämpft, kann durch den offenen Ausbruch innerer Zwistigkeiten in Frage gestellt werden Der politische Kredit des Deutschen Reiches darf nicht erschüttert werden in einem Augenblick, wo wir den Anspruch auf Oberschlesien auf die Grundsätze der Demokratie begründen. Ebensowenig kann es geduldet werden, dah durch politische TInruhen die Wirtschaftskraft Deutschlands geschwächt wird, die zur Abtragung der schweren uns auferlegten Lasten aufs Höchste angespannt werden muh Rur durch dauernde ungestörte Arbeit kann es gelingen, Reich und Volk über die schweren Zeiten hinwegzu- führen, in denen Teuerung und steuerliche Höchstleistung nebeneinander hergehen. In dieser Lage des Vaterlandes Verfassung und Gesetze antasten oder verächtlich machen, heißt eine zweite, in Wahrheit erst vernichtende Riederlage und damit den Verfall des Reiches vorbereiten.
Die Reichsregierung ist deshalb entschlossen, das zu tun. was die Zeitumstände und die Provokationen der Gegner der Verfassung gebieterisch erheischen. Die Verfassung, welche die demokratischen Forderungen der Freiheit der Presse, Vereine und Versammlungen verwirklicht, gewährt zugleich die Möglichkeit, diese Freiheiten zu beschränken, wenn sie zur Beseitigung der Verfa'sung selbst und aller Freiheit schlechthin mißbraucht werden. Von dieser Befugnis, die dem Reichspräsidenten zusteht, wird durch den folgenden Erlaß Gebrauch gemacht. Die Regierung hofft und ist überzeugt, dah alle rechtlich denkenden und zum Wiederaufbau des Vaterlandes willigen Deutschen hinter sie treten und mit ihr zum Schutze der Verfassung und der Gesetze zusammenwirken. Sie wird mit unerbittlicher Strenge gegenje&c Auflehnung vorgehen und fordert alle Or-
vziarr uno mir vpcrangnis voer nur einer oiejer Strafen bestraft.
§ 6. Gegen das Verbot nach §§ 1 und 4 und Beschlagnahme nach § '2 ist Beschwerde anben Ausschuß zulässig: die Beschwerde hat keine ausschiebende Wirkung. Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Stellvertreter wählt der Reichsrat aus feiner Mitte. Der Ausschuß entscheidet in der Besetzung von 7 Mitgliedern, die nach eigener freier Tieberzeugung erkennen. Den Vorsitz im Ausschuh führt ohne Stimmrecht der Reichsminister des Innern odcr der von ihm bestimmte Stellvertreter. Die Beschwerde ist beim Reichsminister des Innern elnzureichen, der sie, falls er ihr nicht stattgibt, dem Ausschuß zur Entscheidung vorlegt.
§ 7. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Reichspräsident, gez.: Ebert. Reichskanzler, gez.: Dr. Wirth.
Berlin, 29. August 1921.
(ttcmeinsamcs Vorgehen der Mehrheitssrnialisten n. llirribljänqiqeif.
Berlin, 30. Aug. Wie der „Vorwärts" und die „Freiheit" gleichlautend melden, fand am Samstagmittag im Reichstag eine gemeinsame Besprechung der Vertreter der Parteileitungen beider sozialistischer Parteien über die politische Lage statt, die als e r n ft und kritisch aufgefaht wurde und ein gemeinsames Handeln beider Parteien zu einem unbedingten Erfordernisse mache. Am Montagnachmittag fand eine Tlnterredung der Parteivertretungen mit dem Reichskanzler statt. Der Reichskanzler erklärte, daß die Reichsregierung gewillt sei, alle notwendigen Maßnahmen zum Schuhe der Republik mit größter Energie durch- zusühren. Die Vertreter der Parteien vertraten nochmals die Rotwendigkeit ihrer Forderungen. Besonders forderten sie auch die Beseitigung des Ausnahmezustandes in Bayern mit großem Rachdruck. 3m Kampfe zum Schuhe der Republik werde die Regierung auf die Tlnter- stühung der Arbeiterklasse rechnen fön” en.
•jiaumDurger vanorat? oefanoen irr) in Mmrvy nur die Eltern Hirschfelds, die von dem Verbleib ihres Sohnes seit dem 9. August nichts wißen wollten. Da die Angabe unglaubwürdig erschien, zumal der Berliner Polizei bekannt war, daß die Mutter Hirschfelds in den Plan des früheren Attentats ihres Sohnes vorher eingeweiht war, sind gestern Beamte nach Almrich entsandt worden, um die Eltern Hirschfelds dem Berliner Polizeipräsidium zur sofortigen Vernehmung vorzuführen.
Karlsruhe, 29. Aug. (Wolff.) Amtlich. Die Tlntersuchung hat bisher, wie die Preßabteilung der badischen Regierung mitteilt, folgendes über die Täter ergeben: Es handelt sich um z w e i P e r s o n e n, die für die Täterschaft in Frage kommen. Der eine ist ein größerer Mann, 25 bis 30 Jahre alt, mit blondem, hochstehendem oder zurückgefämmtem Haar, mit kleinem Schnurrbart und finsterem Gesichtsausdruck. Der betref- sende trug einen Kneifer, ging ohne Hut und trug am linken Ohr ein graues Heftpflaster. Kleidung: Sportanzug, schwarzgrau oder rehfarben gezeichnet und Sportstrümpfe. Der zweite Täter wird als kleinerer Mann geschildert, mit dunklem Haar, beigefarbenem oder rehbraunem Sportanzug und ebenfalls mit Sportstrümpfen. Er soll auch ohne Hut gewesen sein. Einer der beiden soll einen Tlmhang bei sich am Lederriemen oder am Gürtel des Rucksackes getragen haben. Beide wurden vor der Tat von verschiedenen Kurgästen beobachtet, denen es auffiel, daß sie sich öfters beim Kurhaufe vor den Fenstern Erzbergers aufhielten. Die Tlntersuchung hat bisher Anhaltspunkte geliefert, in welcher Richtung sich die beiden entfernten. Am Tatort wurden mehrere Patronenhülsen gefunden und eine unabgeschossene Patrone. Es bleibt der Tlntersuchung Vorbehalten, inwieweit aus diesem Funde an Hand der Tlntersuchung durch den Gc- richtschemiker Schlüsse gezogen werden können. Die Munition war von verich.ebenen Kalibern (7 65 Millimeter. Der Sektionsöefund der Leiche Eibergers stellte zwei Kopfschüsse, einen Brust- schuß Verletzung beider ßungenflügel, einen Schuß durch den linken Oberschenkel und Bauch und zwei unerhebliche Schüsse fest.
Die Reibungen in Westnngarn.
Wien, 30. Äug. (WTD.) Heber die militärischen Vorgänge inWest- Ungarn find in den letzten Stunden hier keine Rachrichten eingelaufen. Man glaubt, glaubt, dah nach dem ruhigen Verlauf der Rächt weitere Zusammenstöße vermieden werden können. Den Blättern zufolge soll bei den gestrigen Kämpfen auch ein Cntenteoffizier verletzt worden sein. OesterreichischerseitS seien bisher Tote nicht zu verzeichnen.
Wien, 30. Aug. (WTB.) Einer Korrespondenz zufolge wurde E i s e n st a d t von der österreichischen Gend inerte besetzt. Der Landes Verwalter des Burgenlandes, Dr. Dav y begab sich mit Zustimmung der interalliierten Militärkommission von Oedenburg nach Mattersdorf. Auf dem Wege dorthin ist er wiederholt in lebenS- gefährlicl^r Weise bedroht worden.
Wien, 30. Aug. (WTB.) Wie die Tat- Korrespondenz meldet, erließ die Bundesregierung an die Bevölkerung des Burgenlandes eine Kundgebung, in der es u. a. heißt: Das Burgenland tritt in den Bundesstaat Oesterreich als selbständiges Land e i n. Seine Bevölkerung wird sich durch eine zu wählende Landesvertretung im Rahmen des Bundesstaates selbst verwalten. Oesterreich betrachtet es als höchste Aufgabe, alles daran zu sehen, seine neugewonnenen Mitbürger rasch der Freiheit und Wohlfahrtseinrichtungen des nunmehr gemeinsamen Vaterlandes teilhaftig werden zu lassen. Die Stammeseigenart und die Sitten sollen volle Berücksichtigung finden. Die österreichische Regierung rechnet auf das Vertrauen des Burgenlandes und hofft auf dessen Tlnterstühung.
Wien, 30. Aug. (WTB.) Rach Privatmeldungen aus Wiener-Reustadt wurde in Sankt Margarethen im Burgenland der christlich-soziale Parteisekretär Schneider von irregulären Banden fest genommen und im Walde kurzerhand erschossen. Der Abgeordnete M a t a j a erging nur durch Zufall der Gefangennahme. Ebenfalls


