Die llmsatzfteverpfltcht der freien Berufe, Beamten, Lehrer und Angestellten.
In dem Aufsätze des Herrn Steuerinspek- lotä Lehr in Nr. 68 des Gießener Anzeiger vom 22. März 1921 nxiro in sehr dan^ kensmerter Weise die Auffassung der Finanzbehörde über die „Merkmale zur Begründung oer Umsatzsteuerpflicht" auseinander gesetzt. (Ls muß aber daraus hingemiesen werden, daß diese Auffassung die Stellung der akademischen Lehrer nicht genügend berücksichtigt. Bei einem Beamten wird unterschieden: 1. der Teil seiner Tätigkeit, der zu den Beamtenpflichten gehört, wobei der Beamte „bestimmte Arbeitsstunden einzuhalten hat, der Disziplin seines Arbeitgebers unterworfen ist und dessen Anordnungen und Anweisungen zu befolgen hat", 2. eine „selbständige, aus seinen Tienstverrichtungen höraussallenoe N e b e n b e t L t i g u n g", die „auf eigener Entschließung beruht": als solche gilt u. a„ wenn sich der Beamte „schriftstellerisch durch Schreiben von Büchern, Beiträgen für Zeitungen . . . betätigt". Für diese zweite Art der Betätigung soll die llmsatzsteuerpflicht eintreten.
Diese Merkmale mögen für viele Kategorien von Beamten ganz gut gewählt sein, sie niögen auch für Universitätslehrer zu- treiken, wenn es sich um wirkliche „Neben- beJuigung" handelt, also wenn z. B. ein Mediziner, wie der .Hallenser Chirurg Richaro v. Dolkmann, Märchen und Gedichte schreibt, oder wenn ein Chemiker politische Leitartikel verfaßt, aber sie sind völlig unbrauchbar für die Hauptaufgaben des akademischen Lehrers sowohl des Privatdozenten als des angestellten Professors. Denn ein Professor hatte int Sinne dieser Merkmale überhaupt keine Beamtenpflichten. Es gibt ja keine Person oder Behörde, die ihm „Anweisung oder Anordnung"' darüber erteilt, wie viele Stunden er wöchentlich zu lesen hat, wann er seine Vorlesungen halten und was er zum Gegenstände dieser Vorlesungen wählen soll: alles dies bestimmt er ganz allein, im Einvernehmen mit seinen Amtsgenofsen uno unter eigener Verantwortung, ohne daß ihn dabei jemand überwacht, nur nach seiner wissenschaftlichen Ueberzeugung und nach den Bedürfnissen seiner Zuhörer. Und doch besteht natürlich eine „Beamtenpflicht" des akademischen Lehrers, nämlich die Pflicht, wissenschaftliche Erkenntnis zu fördern und zu verbreiten. Dieser Pflicht hat er nicht bestimmte Dienststunden, sondern fein Leben zu widmen, und wenn er „Bücher und Zeitschriftenartikel schreibt", die dem Gebiete seiner Wissenschaft angehören, so ist das feine „Nebenbetätigung", sondern ebenso die Erfüllung seiner „Beamtenpflicht"", wie wenn er Vorlesungen hält. — Ein akademischer Lehrer, der nicht zugleich Fachschrift steuer ist, ist überhaupt nicht denkbar, beim schon bei feiner Doktor- prvmotion und bei seiner .Habilitation als Privatdozent mutz er schriftstellerische Leistungen aufweisen, und bei ferner Berufung in eine Professur kommt in allererster Linie feine Bewahrung als Schriftsteller m seinem Fache in Betracht, lind so gibt es in der Tat keinen akademischen Lehrer, der nicht zugleich Fachschriftsteller ist, womit aufs deutlichste gezeigt ist, datz das Schreiben „von Buchern und Zeitschriftenartikeln" keine
„Nebenbatärigung", sondern in gewissem Sinne sogar Die Hauptberufspflicht des Uni* versitätsdozenten ist. >
Es ist darum ungerechtfertigt, die schriftstellerische Betätigung des akademischen Lehrers der llmsatzstcuerpflic^ zu unterwerfen, und es sind bereits Schritte erfolgt, um diese auf einer Verkennung der Berufspflichten des akademischen Lehrers beruhende Auffassung der Finanzbehörde an maßgebender Stelle zu besichtigen.
Professor Dr. L. Schlesinger.
vermischtes.
* Ein gewaltiger T rinf löffel. Unter den merkwürdigen Trinkgefäßen, die in mancher alten Zanftstübe aufbewahrt werden, ilt ein besonders eigenartiges der Seligenstadter Ge- leitslöffel, von dem in „Uebex Land und Meer' Einiges erzählt wird. Tas Städtchen Selrgsmadl am Main, fünf Wegstunden oberhalb Frankfurts, das in früheren Jahrhunderten der Ausgangspunkt der beiden wichtigen Heerstraßen nach Nürnberg nnb Augsburg war, hatte zum Empfang der heranreisenden Kaufleute, die von hier nach Frankfurt enter sicherem Geleit weitergeführt wurden, eine fröhliche Geselligkeit entnrirfdt, bei der ein guter Trunk nicht fehlen durfte. Für die luftige Gesellschaft hatte ein Augsburger Kaufmann einen großen Trinklöffel gestiftet» Der Löffel hat eine Länge von 77 Zttn., eine Höhlung von 2b Ztm. Länge und 20 Ztm. Breite, die IV, Liter faßt, und dazu eine SVette von 1,20 Meier Länge. Löstet und Kette sind aus einem einzigen Stück Nußbaumholz herausgearbeitet. Ter Griff trägt einen kunstvoll umrahmten Silberschild mit Zierrat und Spruch. Wollte nun jemand in die lustige Gesellschaft vom Löffel ausgenommen werden, so mußte er zunächst eine Probe seines Könnens geben. Man setzte ihn auf einen StuU, gab ihm den Rieienlöfsel in beide Hande, legte ihm bi« Kette um den Hals meb füllte die Löffel Höhlung bis an den Rand mit Wein. Tann mußte der Bewerber den Wein auf einen Zug, ohne abzusetzen, austrinken. Die Ausgabe war nicht leicht: gelang ihm das Kunststück, so wurde ein Protokoll darüber ausgenommen, von zwei. Zeugen und dem Trinker selbst unterschrieben, und dieser war nun ordentliches Mitglied der „Kompagnie" Kam er mit dem Wein nicht zu (ftrde, so mußte der Bewerber unter aehörigem Spott der ganzen Gesellschaft eine Runde zahlen. Es gab aber, wie die Protokollbücher zeigen, recht viele trinkfeste Männer und sogar auch — Frauen die der schwierigen Ausgabe gewachsen waren. Die erste Eintragung stammt aus dem Jahre 1686, und in der Folge ist manche berühmte Persönlichkeit verzeichnet, darunter lein Geringerer als der Zar Peter der Große von Rußland, der als „Alexius Petrowüz" die Be- binyungen erfüllte und in die KompagnO auf» gekommen wurde. Heute wird bte Trinkprobe freilich schon lange nicht mehr gemacht, sie würde auch kaum wobl noch bestanden werden.
* Wolfskinder. Seit der Erzählung Hero- bote von dem König, der zwei neugeborene .Kinoer ouSsetzen ließ, um an ihrer Entwicklung den Ursprung der Sprache mi er tarnen, ist man diesem Problem vielfach nachgegangen. Kann ein mensch- nches Wesen, das von ferner frühe!ten Stinbbeit an Niemals die menschliche Summe hörte, sich in verständlichen Lauten ausdrücken? Euren interessanten Beitrag zu dieser Fra« bietet tne Erzählung von indischen „Wvlsskindern", bte ein englischer Gelehrter, Srr William Bamphylde Fuller, m einem soeben erschienenen Werk „Tie Wissenschaft von uns selbst" gibt. Er sucht durch verschiedene gut belegte Fälle fcu beweisen, daß Kruder, die unter Tieren aufwachfen, weder aufrecht stechen noch sprechen. Während der letzten 8Ö Jahre sind wenigstens neunmal ganz kleine Kruder, dir von Wölfen geraubt Wochen waren, nachher
wieder aurgeninben und in bit menschliche Gc.
ent und wurde in der Nacht zeitweise br^.
kmbern gab der Gen^almafor Ltlltam «l«- Man hörte eme Anzahl Hatter man tm Jahre 1849. Er whteltet zwet Kuwer, Einige PlundeMngsversucke, bie geilem ui ha bie mehrere >zahre unter Wolfen gewesen nmren, unternommen wurden, .erwachte tnc Bat™. unb bann geartet nnirben, a!5 zu groß ge- im Seim£ r, 3<bu 6 nol ii
worden, um noch m tne Locher irr Wölfe hmein- trupXJC (ft Herrin brr Stadt Patrons. kr«chcn zu können. Keine dieser beiden Weten [m bcn .xrlnilen An,Lmmlu»^7
krwchcu zu können
■tragen verträten An
len in den
gewöhnt werden: es lernte niemals sprechen, iuti>
'tiorM
Handel.
Frankfurt a. TL, 29. März.
Mark Notierungen.
Für 100 deutsche Mark rouroen gezahlt:
Zürich . . . Amsterdam. Kopenhagen Prag. . . . Stockholm . Wien
London...
zeigte irgendwelche Spuren von menschlicher Art: s« liefen auf allen Bieren, hatten kerne artcku- lierte Sprecbfähigkeit und zogen die Gneilsckvn von Hunden der von Menschen vor. Bon eenem dritten „Dolfskind" bericht-te der indische Beamte Bennet: „Die .Haltung dieses Wesens war eme halb aufrechte: es schob sich auf den „Hinterbeinen" vorwärts und stützte sich gern mit den beiden Händen auf der Erde: es konnte fern artikuliertes Wort sprechen, harte kein Gerätst tüt Scham und Sitte und i«>g als Nahrung rahcs Fleisch dem gekochten vor." Selbst lang andauernde, beständige Gemeinschaft mit menschlichen Wesen ruft keine Veränderung bei diesen Wollskrndern hervor. Ern solches Wesen, oas in dem Agra- Gebiet gerettet wurde, befand sich vom Jahre 1867—1895 in dem Missionars-Asyl von Se- cirnöra. Man hatte das Noch unter Wölfen hockend gefunden am Eingang eines Wolfbaues. Fn den 2b Fahren, die es im Asvl zubrachte, kannte es nicht an eine vollkommen aufrechte menschliche Haltung
dem Mmide auf$und)tnen. „Ein junger Hund, der von Hunden gesondert aufgezogen ist, os- hält das Benehmen eines Hundes." sagt bet Verfallet „Ein Kuckuck verliert nicht ine besonderen Gewohnheiten seiner Art, wenn er unter Spatzen aujwächst, aber ein Menschenkind, das unter Tieren heranwächst, gelangt nur keine Envvicklungsstufe, die die der Affen übersteigt."
Abflauen der Kämpft in EisleBrn.
Eisleben, 26. Martz morgens.. (A Gestern abend setzten die Schießereien n
23. L
9,42
4,65
9,35
121,75
6,95
24.3. 9,27 Fe.
4.62
Ar.
7.10 Ar.
—Ar.
Sh.
22.84 Fr. 1,59 I
Heute morgen herrscht vollkommene Retz,, es fällt Tein Schutz
Der Abftnnmmi-siieg in Ldrrschlrfte».
Lppeln, 25. März Wolfs.) Aach ben fe» her en Zählungen des Ergebnisses bet Boiftzas stimmung in C bers chlcsten ist in 683 5t* ten und Gemeinden eine deutsche Mebrhett mv i> 597 Lttschanen etne polmick»' Mehrheit idVitili nwrden. Tabei muß berücksichtigt 1 verden, •B1 alle Stabte uiid größeren CrndyiTten bd $>. stiminimgsgcbietes eine überwiegende txnfc Mehrheit erhalten haben, während oft pvlmjtzm
•'•'li- jt'it' firfi.iait durchweg auf .len« gemcmden verteilen.
Hindenburg über den „moralischen tritt zwischen Deutschland und Frankreich.
Paris, 26. März. WTB.^ Ein StonrittÄ bent 0« „Petit Journal" hat Gemwdckh. marschall von Hindenburg in Hanrwv« «0. gesucht. Ter Marschall hat ixm 5h>rrr webe»
(In einem Teil der Auflage wiederholt.)
Tie mitteldeutschen Unruhen in englischem LMe.
Paris, 26. Mär». iPSDB.) Havas meldet aus London: Während des gan>cti Tages hat man sich in London eifrrg mit den Unruhen m Deutschland beschäftigt. Die Zeitungen sind voll von Spezraltelegrommen. Man hält die Nach- richten aber, die nicht durchweg üüeremstrmmen, für vielleicht über trieben, da man etntmmt, Deutschland habe em Jitteressc daran, die Alliierten glauben $u machen, datz die Unruhen sehr ernstlicher Art seien. Vorsicht fei daher dreien Nachrichten gegenüber geboten. In diplomatischen Kreisen legt man ihnen feine allzu große Bedeu- timg bet, und man will äbwarten. Tie Unzu- ftiedenhett, die sich unter den Industriearbeitern in Frrm von Unruhen zeige, sei wirllich var- handen, gher man glaube nicht, datz diese Unruhen zu einer nationalen (irr he- bung führen könnten.
leicht eine Entspannung und Besserung der beu erzielt werde, solange aber der Hatz fttaif. reichs sich gegen Deutschland so le.erbte m tote iebt, obivaht man im Frieden fei. sei bid w möglich, umsomehr als die gegen Tcntfchand o» gewandten Mittel auch auf deutscher Seite b Han verstärkten. Man lebe Vvar un Fri'ehoz, iuftanb, aber bet moralische Krieg bai«
lÄlschaft Mrückgebracht worden. In Indien rauben bie Wölfe häung Kinder, ohne fte üi töten. Den ersten authentischen Bericht von solchen „Wolfs- kmdern" gab der Äeneralmaior WAlram 51«-
ere weiter.
Eme Note an den Gemral Leronk
Berlin, 25. März. WTB.) Ter ßetaas des deutschen Bevollmächtigten ■ Oppeln hat gestern abend General SeronbW, gen de Note überreicht: , I
Trotz des über bie Landkreise Kaikvnutz, 9t» then, Pftß und Rvbnck verhängten Bela enn^ zustondes tauten die Nachrichten aus änMüe Teilen dieser Bezirke immer ernster. In Nicoi, (Kreis Pleß) haben sich in den Abmdsttmben 30 gestrigen Tages starke bewaffnete Banden yic» mell, deren Führer sich an den Magistrat te Stadt mit dem Verlangen räinfcte. Dafür ju (w|a daß sechs namentlich bezch:'.nele deu'.sche Lo.n»s ner bis heute mittag 12 Uhr den Ort -u >r1a e hätten, w.drigenfalls die Stadt „etnflawmror würde In dem westlich von Nrcolm adegtne Industriegebiet ziehen auch am Halen Tage W wafsnete Banden herum Deutsche dinroobr« ■ Stadt und Land werden mib^anoeü und bd)»l Tie deutschen Beamten der iikrfr mußt« J■ sämtlich vor den Gewoltt wog!orten flüchten, v großen Betriebe sind ges<pa'>en Jber stehen e der Schifttzung. Schon heute lugen allem ■ Äranfenbauic von 'Nioolat übet 20 Vermmte» Es besteht tne Gefahr, daß dort btndba stände entstehen roie in ben Landkreuen -euch» und Lattow.tz, n» bie deutsche Betwllema- e Scharen fliehen mußte unb wo in te» !aia Tagen unter ben lüdfovtriitite?ren ctm
von Opfern zu beklagen ist. Tor onveui des denischen Bevollmächttgtcn.GGrof Pmihm«. beehrt sich ün An flvage seiner RegrenwL ”■ dem durch bie Sachlage gebotenen Ernst erneut te- Aufmerksamkcit der interalliieiten fiommtilbn ar diese Zustande zu lenten, ans denen dem Lande uv absetzbare Gefahren und Schäden erwachsen mühc- Er beehrt sich, unter Medecholuna seiner trüte» reit Erfuck-en, nochmals nadibaufitätet anSreicht» ben Schutz für die Bevölterung tzu verlangen.
Utiuuyill. iUtLUX-H . VS LtHLLC UKIIUU3 IVLtlLX.il, IMW . . _______ —
die AmiLhermi, an ben Mons-den, « ««» ä?«CJ“ *£f^*J*
man er»ielU, war die. bau der Ungütflid* iml, =>'< qrranwen wti> LtimdJenfu6 bur6 *»
den Fmzern ast, anftatt dic Nahrung ioprt mu Ü
Datum: 1.7,14.
125,10
' 59,20
. . . * 88,80
117,30
.... . 88,83
117,83 1119,-
97,8) 8,-
125,40 23,-
23,80 1,60
Behördliche Anzeigen
Bekanntmachung.
Sperrzeit für Tauben.
Die Besitzer von Tauben werden unter Hinweis auf Art. 39 Abs. 1 Zifs.2 des Z-eldstrafgcietzeS vom 13 Juli 1904 aurgefbrbett, ihre Tauben während der Saatzeit vom 37. März bis 24. April 1921 einzulwlten, andernfalls sie zu gewärtigen haben, datz die Taubenhalter gemäß vorgenannlen Gesetzes bestraft unb bie Tauben von dem Feld- schutzversonal abgeschossen werden.
Nach 8 2 des Gesetzes vom 28. Mai 1894, den Schutz der Brieftauben betreffend, gelten für bte narfffolgenben Besitzer von M ilitärbrieftauben ter erftat 10 Tage der Sperrzeit:
1. Forbach, Georg, Kaiser-Allee 11
2 Geißner. Erwin, Blockstraße 9
3 Hambach, Georg, Walltottttaße 35
4 Henkel, Heinrich, Walltorstraße 27
5. Kivver, Ebriman, Schift'enberger Weg 12
6. Kös ngee, Wilhelm, Landgra'^Phil.-Platz 1
7. Rosenbaum, Fritz, Löwengchie 20
8. Rübl. Ludwig, Marktplatz 13
9. Rem'ch, Konrad, Dftsecker Weg 3
10. Schmalz. Friedrich, BiSmarckstr. 40
11 Schombd-r. Willi, Walltorstraße 51
12. Schmidt, Huao, Wllbelmstraße 8
13 Vollmer. Gustav, Frank'urter Sttaßc 89.
Gießen, den 22. März 1921. 3566B
Der Oberbürgermeister. I. V : Dr. Rosenberg.
Butter für Kranke.
Die auf ärztliche Zeugnisse den Kranken zustehende Lutter wird ab Mittwoch den 30. März 1921 in der Molkerei Gebr. Grieb auf die Buttermarke 14, solange Vorrat reicht, verausgabt.
Gießen, den 29. Mär, 1921. 36478
Ter Oberbürgermeister ,LebmOmttt«lamt).
Bekanntmachung.
Zur Vereinfachung des Geschäftsverkehrs werden ab 1. April 1921 Lebensmittelkarten für den Zeitraum eines Vierteljahres ausgegeben. Die Marken sind mit Rücksicht auf die lange Gültigkeitsdauer gut aufzubewahren. Verloren gegangene ober in Verlust geratene Marken werden für die Folge nur gegen die auf den Lebensmittelkarten verzeichnete Gebühr ersetzt.
Am 31. März und 1. April 1921 fiirdet in den bekannten Dezirksstellen die Ausgabe der neuen Lebensmittelmarken statt. Die Bezirke 3 und 4 sind nach dem Stadthaus, Gattensttaßc 2, Nebengebäude, früheres Ortsgericht, verlegt.
Gießen, den 29. März 1921. 36228
r Cberbürgermeifkr (Sebengmitttfamt).
Stadt. Arbeitsamt Gießen
West-Anlage 31, Teleph. 2054.
ES können einaeltellt werden:
a. bei biestaen Arbeitgebern: 2BrovistonSreisenbe, 1 Ziseleur, 1 Weltmeister, 1 Lacklaborant, zwei (Männer 1 Schneidmüller.
Lehrlinge: 1 Schneider, 3 Fttseure. 1 Kaufmann, 1 Maler u. Weißbinder, 1 Kleinbauer, 1 Stukkateur. 1 Glaser, 2 Lackierer, 1 Cinrabmer, 1 Wagner.
b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 1 lanbrotnicb. Änecbt 1 Schreiner, 3 Schneider, 1 Schmied, 1 Schweizer, 1 Küfer, 2 Buchbinder, 1 Sattler und 1 Polsterer, 1 Friseur.
Lehrlinge: 1 Friseur, 1 Gärtner, 1 Schmied, 1 Bäcker, tzs suchen Arbeit: Schriftsetzer, Buchdrucker, 1 Schreiner, Kaufleute. Schreiber und Reisende, Packer, HauSburschen und Ausläufer, Maschtnen- schloster, Bauschlosser, 1 orth. Mechaniker. 1 Photo» gtapb, 1 Schneider, 1 Konditor, 2 Schuhmacher, 1 Heizer, 1 Krankenvileger. Weißbinder, 1 SHifct, 3 Tavezterer, Sattler und Polsterer, 1 .Küchenchef, Bäcker u. Metzaer, 4 Kellner, 1 Kraftfahrer, 3 Buchbinder, 1 Molkereiaehitte, 2 Bergarbeiter, 1 Dachdecker, 1 Koch, 1 Friseur, Mechaniker.
Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegen- genommen.
Lehrlinge: 3Schuhmacher. 4 Schreiner, 2 Schneider, 3 Kaufleute und Schreiber. 1 Schmied, 1 Dreber, 1 Schreiner auf» Land, 4 Schlosser. 2 Soengler. 1 Bäcker, 1 Koch, 2 Mechaniker. 2 Friseure, zwei Drechsler, 1 Autoschlosser. 1 Schriftsetzer, 2 Elektro- «onieure, 1 Wagner, 1 Sattler, 1 Gärtner auf* Land
Weibliche Abteilung:
TS könne» eingestellt werden:
a. bei biestaen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dlenstmädchen. Laufftauen und -mädchen für einzelne Tage, tüchtige Alteinmädchen. 2 einiatfce Stützen, 5 Lehrmädchen, 1 HauShällertn, 1 Kontoristin. 1 Hotelköchin. 2 Verkäuferinnen.
b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 3 landwirt- schasltiche Dienstmädchen, Dienstmädchen. Hausmädchen, Ziiiunermaüchen, Alteinmädchen, zwei Köchinnen. 2 Haushälterinnen, 3 Stützen.
ES suchen Arbeit: 4 Berkäusennnen, 1 Büglerin.
1 Haushälterin. 2 Kontoristinnen. 3FUckennnen, 1 Lehrmädchen bei Schneiderin oder Modistin und 2 für Bureau. 2 Waschfrauen, einige Laussrauen, auch für .'(achiiullaa>)beschäfttguna, Mädchen für tagsüber. 1 Frl. erteilt französischen Unterricht, 3 Fabrikarbeiterinnen. 3H27B
Bekanntmachung.
Betrifft: Das CanbaeUüt; hier den Abgang der Landgestütsbeschäler nach den Dcckortcn.
Nach Mitteilung^ der Landesgestütsdirektton sind die Landgeftütsbeschäler für die Deckort« Berstadt, Butzbach, Lich und Grünberg von Darmstadt abgegangen.
Gießen, den 24. März 1921. 36288
Dxr Obrrbürsrrmetsta. 2.$-; Dr. Rosenberg.
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß der städtischen land» und forst« wirtschaftlichen Deputation vom 18. ds. Mts. wird mit sofortiger Wirkung da» Stockholzroden im hiesigen Stadtwald bis auf weiteres wieder verboten.
Die im vorigen Jahr ausgestellten (Erlaubnis» harten verlieren damit ihre Gültigkeit. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden als Forst« frevel geahndet. 36298
Gießen, den 22. März 1921.
Ter Oberbürgermeister. 3. : Dr. Rosenberg.
Bekanntmachung.
Laut Beschlich der Städtischen Brrnnstoffdevu- tatüm vom 23. März 1921 sind bte Holzprrise wie folgt festgesetzt:
.üartholj, geschnitten, 14 Mk. für den Zarttier^ Weichbolz, geschnitten. 12 Mk. für bat Zentner.
ab Lager.
Für Nemgehacktes Holz wird ein Zuschlag von 1 Mk. für den Zentner berechnet.
Ab Diarstag ben 29. März 1921 wird vom Lager an den Bahnhöfen wieder Hotz m beliebigen Mengen audgegeben. Die Aufgabe erfolgt von 8—12 lU)t Dorrn, und 1—5 llhr nachm. Bezugscheine werden im Brrnnstoftamt, Stadthaus. Gartenstraße 2 (früheres Ortegertcht), in der Zeit von 8—121/- llhr norm, und 3—6 Uhr nachm ausgestellt. 35428
Gießen, bat 24. März 1921
Der Oberbürgermeister. Srennftxnfkmt)
Holzsubmission.
Unter den beim Hessischen Staat üblich« Bedingungen werden aus den Domamalwaldungen der unterzeichneten Oberförsterei auf dem Submissionswege oergdxn:
Vuchenfchnitthsl-
2. ÄL 6 St. — 8,83 Fstm., 3 Al 48 St. ----- 48,77 Fstm. 4 ÄL 104 SL = 72,61 Fstm.
Vefl. Angebote mit der Aufschrift „Holzfubmissiou" werden bis 6. April vormittags 11 Uhr erbeten, zu welchem Zeitpunkt die (ErÖffnung der Gebote stattfindet.
Dic Anfuhrkoken je Festmeter stellen sich auf 30 - 35 Mark
Schott«, den 26. März 1921. 3626V
Hessische Oberförster« Schatten.
Eberverkanf.
Wegen Inzucht wird der Gemeindezuchteber auf dem Wege des schriftlichen Angebots verkauft. Angebote sind bis zum 4. April mittags 1 Uhr bei unterzeichneter Stelle einzurcichen.
Leihgestern, den 23. März 1921.
Bürgermeisterei Leihgestern. r3531D
Bekanntmachung.
Das Wohlfahrtsamt, Afterweg Nr 9, Mrä. wegen Umzugs am Mittwoch den 30. unb Dorums« tag bat 31. Mär» b. IS. für bas 'Bubteten V* f(Soffen. .
Ab 1. April 1921 befinden iuf) terTtenfM» des Wohlsahrtvamtes in bem „Alten Stabttexs Gartenstraße Nr 2, 1. Stock 35411
Gießen, den 24 Mär» 1921.
Der Oberbürgermeister fWohlsahrtsamt) Dr. »l«»
WWUWM
Freitag ben 1. April d. I. und folget Tage, vormittag» 9 Uhr unb nachMtttaS» - 2 Uhr, versteigern wir im gefl. Auftrag te BuJ1 Homburg nachfolgende neue BeteleÜtttngsstsl^1 unb Cebensmittetoorrüle öffentlich« gegen gleich bare Zahlung:
a) Bekleidungsstücke, tm Haufe Luisenftratze «
12 Ainder - Sweaters (®röfjc II), 30 Hemden, gewebt, 130 Windel», 360 Ersm»^- Zäckchen, 285 Lrstlings.Hemdchen, 220 Aabeldmü^ 52 Arbeitshosen, 100 Paar Strümpfe, 73 Unterhofen, 68 Meter Hemdenstoff, 105 Stück a**U M.litärmäutel, 15 Stallschürzen (aus 3ujö£4 9 KnabeumäMel, 139 jmtactL Anzüge, 35 te*“*? Anzüge, 285 Paar Halb schuhe für Tfiäxiui u* Frauen, 20 Paar Sanbaien, 210 Paar W®» Stiefel, 337 Paar Knaben.Stiesel. 6 Paar Ämfro Stiefel (Gr. 24), 24 Paar twsaL (Gr. »-»6 22 Paar desgl. (Gr. 27-31), 5 Paar des-l- (** 31 -35), 125 Paar Herrenschuhe.
b) Lebensmittel.
Montag, ben 4. April 1921 unb foIgenbtlAflti vormittags 9" Uhr unb nachmittags 1 UM
Im Haufe Luisenftratze 76
20 Faß Schmalz,
53 Dosen BouilloniWürfel (1000 Stück),
43 Karton i 100 Pakete Backpulver,
25 Karton .i 50 Pakete Stärk«, .„At
ca. 5000 Dosen Corned beef i 6 Pftmd (euMW 1423 Doien Blutwurst a 1 Kilo (deut'«.
1485 Das« Leberwurst ä 1 Kilo (deutsch),
1242 Doien Brounschw Lederw. a l Ädo (teupen 7428 Dosen Rindfleisch a 1 Kilo (deutsch),
3 Sack Pilze (trocken),
1 Sack Thymian, ,
diverse leere Kisten, Kübel, Fässer usw. usw
..Aukttonshaus Taunus“ UaapD&Gie,BcWöMO.i.k
bceibiatcr Auktionator und Taxator Thomasstra'gc 1, Fernruf ls67. 3räJ- Vesichttgung: 1 Stunve vor berVerfteigernn


