Erstes Blatt
Ul. Jahrgang
Krettag, 26. August 1921
klasse A auf 200 Prvz., der Ortsklassen B und C
»u
Prozentsatz der Erhöhung hinauszugehen.
Eine Einigung.
Die Verhandlungen über die Lohnfragen
Die ge- mit
175 Prvz. und der Ortsklassen D und E auf Prvz. festgesetzt.
auf 150
Der deutsch-amerikanische Vor- friedensvertrag unterzeichnet.
Berlin. 25. Aug. (WTD.) Der D o r - frtedensvertrag zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika ist heute nachmittag 5 Uhr von dem Reichsminister deS Auswärtigen Dr. Rosen und dem amerikanischen Botschafter Dresel unterzeichnet worden.
Zu dem heute veröffentlichten Tert deS deutsch-amerikanischen Friedensvelt.areZ wird von zuständiger deutscher Seite bemerkt:
Der vorstehend abgedruckte deutsch-ame- nkanische Vertrag ist das Ergebnis der Verhandlungen, die auf die Initiative der
Deutsche Vorstellungen in Prag.
Prag, 25. Aug. «WTB.) Die Rachrichtenabteilung des Ministeriums des Aeuheren teilt mit: Wegen des letzten Ereignisses in Auslig
Berlin, 26. Aug. (WTB.) Amtlich, unter dem Vorsitz des Reichskanzlers führten Verhandlungen der Reichsregierung .....
den Vertretern der Spihenorganisatio- n e n der Beamten, Angestellten und Arbeiter haben gestern in den späten Abendstunden zu einer Einigung geführt. Das Reichskabinett wird mit größter Beschleunigung zu dieser Vereinbarung Stellung nehmen. Mit ihrer Annahme darf heute gerechnet werden. Rach Verabredung mit den Führern der Reichstagsfraktionen sollen die erhöhten Bezüge alsbald nach -Zustimmung des Reichsrates angewiesen werden Die Zustimmung des Reichstages wird nachträglich eingeholt werden.
Annahme »o* Anzeigen für die lagcsnummer bi« zum Nachmittag vorher ohne jede Derbindlichdeit. Preis für 1 mm Höhe f ür Anzeigen v 34 mm Breil« örtlich 40 Pf. auswärts 50 Pf.; für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite I80Pf Bei Platz. Vorschrift 20'.Aufschlag. Hauptschriftleiter: Aug. Goetz. Verantwortlich für Politik: Aug. Goetz; für den übrigen Teil: Dr. Remhold Ienz; für den Anzeigenteil: fians'Be*, sämtlich in Dietzen.
Der Eisenbahnerftreik in Posen.
Berlin, 25. Aug. (Priv.-Tel.) Der Eisenbahner streik in Posen und Po - m e r e l l e n verschärfte sich, Blättermeldunqen aus Warschau zufolge, weiter. 3m ganzen Gebiet der ehemaligen preußischen Provinzen Posen und Westpreuhen ist der Verkehr stillgelegt. ES kommen vielfach Sabotageakte der Streikenden geoen die von Militär geführten Rotzüge vor. Der Minister für das frühere preußische Gebiet und der Arbeitsminister, die in Posen mit den Eisenbahnern verhandelten, sind unverrichteter Dinge wieder nach Warschau zurückgekehrt. Der ursprünglich aus wirtschaftuchen Gründen geführte Streik wird immer mehr sowohl von links als auch von rechts p ol itisch ausgenuht. Kommunistische Elemente, die im raschem Anwachsen sind, versuchen von Posen aus ihre Offensive, während die Posener Rechtsparteien von dem Eisenbahnerstreik ein neues Argument für die A u - tonomie Posens erhoffen. Die Warschauer Regierung stellte den Streikenden nunmehr ein A l t i m a t u m, die Arbeit bis Freitag, mittag 2 Ahr, wieder apfzunehmen. Sollte dies nicht geschehen, so werde die Militarisierung der Dahnen und die Unterstellung der Dahnangestellten unter Kriegsrecht erfolgen.
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llr. 199
Der tiefeener Anzeiger mit der Dienstagsbeilage .rP«rt U»fcho»' er. scheint täglich, außer Sonn- und FeikNaqs. Monatliche vezua«preift: Math 5.- einschließlich Trägerlohn, durch di« Post bezogen Mark 5.75 einschließlich Bestellgeld. Fernsprech.Anschluss«: fürdieSchriftleltung 112; für Druckerei, Verlag und Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtnachrichten: Anzeizer Gieße».
Rostschemonto:
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Ein neuer Neichskommissar für die Aufbauarbeit in den zerstörten
Gebieten.
Berlin, 25. Aug. (WTB.) Kommerzienrat Guggenheimer legte das auf wiederholten Wunsch des Reichskabinetts im Mai übernommene Amt eines ReichskommissarS zur Ausführung von Aufbauarbeiten in den zerstörten Gebieten nieder. Die älebernahme des Amtes erfolgte von vornherein nur vorübergehend, da Guggenheimer zu seiner dauernden Führung, zumal bei der jetzt erweiterten Aufgabe des Amtes, neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit und sonstigen Ehrenämter außerstande war. Die Enthebung von dem Amte wurde ihm von dem Reichspräsidenten am 25. August mit dem Ausdruck des Dankes und hoher Anerkennung erteilt. Seit Anfang 1919 bekleidete er das Amt als Präsident der Reichsrucklieferungskommission welches Guggenheimer bis auf weiteres beibehalt, ebenso hält er sich zu den internationalen Verhandlungen weiterhin zur Verfügung. Augenblicklich weilt er anläßlich der Ministerzusammenkunft in Wiesbaden. Der an seiner Stelle ernannte Reichspräsident und Oberpräsident a. D. B a t o ck i zum Reichskommissar bekleidet dieses Amt ehrenamtlich. Falls das Abkommen über die Sachlieferungen zustande kommt, handelt es sich für die beteiligten deutschen Gewerbe um Aufträge von bedeutendem Umfange. Träger dieser Sachleistungen soll bekanntlich ein aus Lieferungsoraani- sationen der Länder und beteiligten Fachverbänden der Industrie, des Handwerks, des Handels, der Land- und Forstwirtschaft zu bildender Selbstverwaltungskörper werden. Den in dieser Form zusammengefaßten Gewerben soll bei der
amerikanischen Regierung Anfang Juli begannen, um die Beendigung des zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika formell noch bestehenden Kriegszustandes herbeizuführen. Die Verhandlungen waren von vornherein dadurch bedingt, daß die amerikanische Regierung an die bekannte, in der Präambel des Vertrages zum Teil wiedergegebene FrtedenSresolution des Kongresses vom 21. Juli gebunden war, die für Amerika in erster Linie alle Rechte auS dem Versailler Verttage vorbehält. Wie aus dem Wortlaut des deutsch-amerikanischen Vertrages sich ergibt, schieden mehrere wichtige Teile des Versailler Vertrages aus, nämlich die Teile: 1. Völkerbund, 2. bis 3. Territoriale Reugestaltung Europas, 4. Abschnitt, 2—8 Bestimmungen über China, Siam, Liberia, Marokko, Aegypten, Türkei, Bulgarien und Schantung, 7. Auslieferung, 8. Internationale Regelung der Arbeit. Die amerikanische Regierung legt, wie sie mitteilen lieh, den Hinweis auf Sektion 2 der Friedensresolution dahin aus, daß sie keine neuen Rechte gegenüber dem Deutschen Reiche geltend macht und nicht über die Rechte hinauSgeht, welche durch den Frieden von Versailles gewährt und durch den Hinweis auf jenen Vertrag in dem vorliegenden Vertrage festgelegt werden. Außerdem stellt der Vertrag ausdrücklich fest, daß Amerika von den ihm zugestandenen Rechten nur in der Weise Gebrauch machen wird, daß dabei die entsprechenden Deutschland nach dem Versailler Vertrag zustehenden Rechte gewahrt bleiben. Die Nichtaufnahme des Teiles 13 deS Versailler Vertrages über die i n t e r - nationale Regelung derArbeiter- folgte gegen den Vorschlag der deutschen Regierung. 3hr Versuch, die amerikanische Regierung zur Anerkennung deS Teiles zu veranlassen, ist nicht gelungen, wohl wegen des engen Zusammenhanges seiner Bestimmungen mit dem von Amerika abgelehnten Völkerbund. Rach Inkrafttreten deS deutsch-amerikanischen Vertrages sollen nach Willen beider Teile die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen beiden Ländern alsbald ausgenommen werden. Auch sollen alsdann Verhandlungen über die Regelung der künftigen Handelsbeziehungen, deren Pflege auch die amerikanische Regierung als erwünscht bezeichnete, sowie über alle für die Beziehungen beider Länder bedeutsamen Fragen, insbesondere also auch über die mit dem Vertrage zusammenhängenden Fragen, einge- leitet werden. Hinsichtlich des deutschen Eigentums in Sektion 5 der Friedensresolution wird bekanntlich bestimmt, daß dieses als Pfand zurückbehalten werden soll, bis Deutschland wegen seiner Verpflichtungen genügende Sicherheit gegeben hat. Die amerikanische Regierung erklärte übrigens, daß der Abschluß des Vertrages den Weg ebnen würde, um alle auf das beschlagnahmte deutsche Eigentum bezüglichen Fragen in gerechter und billiger Weise zu regeln.
Die Wiesbadener Zusammenkunft.
Wiesbaden, 25. Aug. (WTB.) Der Wiederaufbauminister Loucheur ist heute nachmittag im Kraftwagen in Wiesbaden eingetroffen und hat im Hotel Rassauer Hof Wohnung genommen, wo morgen früh die Verhandlungen ftattfin- den sollen. 3n seiner Begleitung befinden sich ein Attache und ein Journalist. Geheimrat Guggenheimer weilt seit heute in Wiesbaden. Minister Rathenau wird heute abend erwartet. Die beiden Herren bewohnen von der Regierung zur Verfügung gestellte Quartiere.
Paris, 25. Aug. (Wolff.) Anläßlich der Verhandlungen in Wiesbaden zwischen Rathenau und Loucheur beschäftigen sich die Blätter mit dem voraussichtlichen Gegenstand der Verhandlungen. Rach dem .Ercelsior' könne von den durch Deutschland zu liefernden Holzhäusern wahrscheinlich keine Rede mehr lein, da die französische Industrie ähnliche bauen könne unter weit günstigeren Bedingungen als Deutschland. Hinsichtlich der Kohlenlieferung sei es wahrscheinlich, daß man sich bald über die Preisgestaltung einigen werde. Auch über die Sachleistungen werde man sprechen. Aber dieses System könne nicht als wirklich praktisch angesehen werden und vielleicht deute man die Absichten Loucheurs richtig dahin, zwischen Deutschland und Frankreich ein wirkliches Gleichgewicht in der Ausfuhr herzustellen.
Rach 5em ,Matin" würde es stch tatsächlich um die Sachleistungen handeln, bei denen Loucheurs Ansichten von Belgien unterstützt würden. In Wiesbaden werden auch die Wiederaufbaufrage und die dafür geplanten Bedingungen besprechen werden. Die Desprec^ingen dürften aber nicht länger als 24 Stunden dauern Das Blatt glaubt Grund zu der Annahme zu haben, daß man zu einer Einigung kommen werde, und daß die Reparationskommission, der die französische Regierung ihre Vorschläge bereits übermittelt habe, dieses älebereintommen in einer Anzahl von Punkten ratifizieren werde.
Generalstreik in Straßburg.
Paris 25. Aug. (WTB) Heute nacht tft in Straßburg der Generalstreik aus- gebrochen. Das Elektrizitätswerk stellte sofort i>ie Arbeit ein, so daß die Stadt im tiefsten Dunkel lag. Heute morgen verkehren keine Straßenbahnen.
Rach einer Havasmeldung aus Straßburg handelt es sich bei dem Streik in Straßburg um einen S ympathie streik der Gas- und Ekel- trizitätsarbeiter, welcher ein Aufhören der Arbeit in verschiedenen Industrien nach sich zog. Man be- ürchtet, daß auch die Arbeiter der Wasserwerke die Arbeit einstellen werden. Ein hoher Beamter habe versichert, daß es völlig falsch sei, von einer nationalen Bewegung zu sprechen.
Die Bedingungen lauten wie folgt.
I. Der Teuerungszuschlag zum Grundgehalt und der Ortszuschlag für die planmäßigen Reichsbeamten wird für die Orte der Ortsllassen A auf 93 Prvz., für die Orte der Ortsllassen B auf 91 Proz., für die Orte der Ortsklasse C auf 89 Pro--, der Ortsklasse C auf 87 und der Ortsklasse E auf 85 Prvz. festgesetzt. Diese Erhöhung ent- fpricht einer Aufbesserung der Gesamtbezüge um 131/2 bis 20 Prvz. in den Ortsklassen A-E.
2. Die männlichen außerplanmäßigen Reichsbeamten erhalten zu dem bisherigen Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag einen weiteren Teu erungszuschlag in einer Höhe, daß deren Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag das Diensteinkommen nebst Teuerungszuschlag eines planmäßigen Beamten der ersten Besoldungsstufe ihrer Eingangsgruppe erreicht.
. 3. Die weiblichen außerplanmäßigen Reichsbeamten erhalten zu dem bisherigen Dienst- emtomir.e 1 nebst Teuerungszuschlag einen weiteren Teurungszuschlag bis zurZrreichung eines Gesamtbetrages, der sich ergeben würde, wenn unter Zugrundelegung eines Teuerungszuschlages für die planmäßigen Beamten, sowie des Ortszuschlages für die erste Desoldungsstufe ihrer Eingangsgruppe die Diätensähe betragen würden vom Beginn des ersten Dienstjahres an 75 v. Sy, vom Beginn des zweiten Dienstjahres 75 v. Sy. des dritten Dienstjahres 80 v. H., des vierten Dienstjahres 80 v. Sy, des fünften Dienstjahres 85 v. Sy, des sechsten Dienstjahres 90 v. H., des siebenten Dienstjahres 95 v. Sy und des achten Dienstjahres 100 v. H-
4. Die Teuerungszuschläge zu den Kinder- zuschlägen werden in den Orten der Orts-
Durchführung der Aufträge weitgehende Freiheit gelassen werden. Don einer Zwangswirtschaft nach Art der unter dem Druck der Blockade geschaffenen Kriegsorganisationen kann nach übereinstimmender Ansicht der Regierung und des neuen Leiters des Reichskommissariats keine Rede sein. Die Ausgabe des Aeichskommifsars ist es, unter Wahrung dieses Grundsatzes der Selbstverwaltung auf ein reibungsloses Zusammenwirken der beteiligten •Unternehmer, Arbeiter, Verbände und Länder, hinzuwirken und die für die Wahrung der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen des Reiches sorgen.
5. Die vorgenannten Teuerungszuschläge werden ab 1. QI u g u ft 1921 gewährt.
6. Die UnterhaltungSzuschüsse im Vorbereitungsdienst werden entsprechend erhöht.
7. Eine Einbehaltung der vorstehend bewilligten Erhöhungen zur Abdeckung noch nicht getilgter seinerzeit gewahrter Vorschüsse wird nicht stattftnden.
8. Für die Beamten, die vor bem 1. August 1921 aus dem Arbeiter st and in das De- amtenverhältnis übernommen worden sind, findet eine Anrechnung der aus Zisf. 1 sich ergebenden Erhöhung des Teuerungszuschlages auf die Ausgleichszulagen nicht statt. Dagegen wird angerechnet 1. die Erhöhung des Grundgehaltes bei der Ausrückung in eine höhere Dienstaltersstufe und bei der Beförderung; 2. die Erhöhung des OrtS- zufchlages wegen Uebertritts in eine höhere Orts- zuschlagsgruppe; 3. die Erhöhung der Diätenfähe und die Erhöhung der Teuerungszuschläge, soweit sie aus die oben genannten Erhöhungen des Grundgehalts, des Ortszuschlags und der Diätensätz« zurückzuführen sind.
9. Für Angestellte finden die Ziffern 1 4, 5 und 7 sinngemäße Anwendung. Gemäß Ziffer 2 werden die Bezüge der männlichen volljäh- rigen Angestellten entsprechend 'den fünf ersten Sähen der Ziffer 3, die Bezüge der weiblichen volljährigen Angestellten in Den ersten fünf Vergütungsstufen erhöht werden.
Die Grundsätze unter Ziffer 8 finden sinngemäße Anwendung auch auf die persönlicher Zulagen der Angestellten der Reichsverwaltung gemäß § 19 des Teiltarifvertrags vom 4.Juli 1920 mit der Maßgabe, daß die Erhöhung der Be züge infolge Versetzung des dienstlichen Wohn- siheS in eine höhere Ortsklasse mit Wirkung von dem für die Berechnung der persönlichen Zulage maßgebenden Stichtage auf die persönlich« Zulage in Anrechnung zu bringen ist.
10. Der bisherige Teuerungszuschlag für männliche Arbeiter über 21 Jahren wird ab 1. August pro Stunde um 1 Mart erhöht werden. Hierbei siitd die Den Beamten gewährten Erhöhungen der Kinderzuschläge bereits mit berücksichtigt, so daß der bisherige Speziallohn der Arbeiter eine Aenderung nicht erfährt. Eine Anrechnung auf die durch die Tarifverträge oder sonstigen Vereinbarungen bedingten persönlichen und besonderen Zulagen ftn- det nicht statt. Die Festsetzung des Teuerungszuschlages für Arbeiterinnen und Arbeiter vom 18. bis 21. Lebensjahre und für jugendliche Arbeiter und Lehrlinge bleibt noch besonderer Vereinbarung Vorbehalten.
1. Für Pensionäre und Hinterbliebene werden die aus der Erhöhung deS Teuerungszuschlages nach dem Pensionsergänzungsgesetz sich ergebenden Folgerungen gezogen.
Die zur Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Mittel werden bereitgestellt.
Berlin, 25. Aug. Die Verhandlungen zwischen den Qkrtretern der R e i ch s r eg ie r u n g und den Organisationen der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Reichsbehörden über die Erhöhung der Teuerungszulagen dauerten gestern unter Dem Vorsitze Des Reichskanzlers bis in die späten Nachtstunden. Der „Voss. Ztg." zufolge bürste man erwarten, daß die Verhandlungen heute zu einer Einigung führen werden. Die Beamtenorganisationen ließen die Forderungen nach einer Mindestgarantie fallen, nachdem^ sie über deren finanzielle Tragweite auf- gellärt worden waren. Die Regierung erklärte sich andererleits bereit, über den ursprünglichen
Berlin, 25. Aug. (WTB.) Der deutsch- amerikanische Friedensvertrag lautet in Den wesentlichen Tellen wie folgt:
In Der Erwägung, daß die Vereinigten Staaten gemeinschaftlich mit Den Kriegführenden am 11. September 1918 einen Waffenstillstand mit Deutschland vereinbart haben, damit der Friedensvertrag abgeschlossen tocrben könne; in der Erwägung. daß der Vertrag von Versailles am 28 Juni 1919 unterzeichnet wurde und gemäß den Bestimmungen des Artikels 440 in Kraft trat, aber von den Vereinigten Staaten nicht ratifiziert wurde, in der Erwägung, daß der Kongreß Der Vereinigten Staaten einen gemeinsamen Beschluß faßte, der von dem Präsidenten am 2. Juli 1921 genehmigt wurde und der, im Auszug wie folgt lautet: (ES folgen die Einleitung sowie die Sektionen 2—5 der Friedensresolution Knox-Per- 1er im Wortlaut): In dem Wunsche (so heißt es »weiter), die freundschaftlichen Beziehungen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen Den beiden Rationen bestanden haben, wieder- Herzu stellen, bestellten zu diesem Zweck zu ihrem Bevollmächtigten Der Präsident des Deutschen Reiches Den Reichsminister Des Aeußem Dr. Rosen und Der Präsident Der Vereinigten Staaten von Amerika Ellis, Lorinz und Dresel. Diese haben nach Austausch der für richtig befundenen Vollmachten folgendes vereinbart:
Artikel 1: Deutschland verpflichtet sich, Den Vereinigten Staaten alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen. Reparation oder Vortelle, die in Dem vorgenannten gemeinschaftlichen Beschlüsse deS Kongresses der Vereinigten Staaten vom 2. September 1921 näher bezeichnet sind, mit Einschluß aller Rechte und Vorteile, die zugunsten der Vereinigten Staaten in dem Vertrag von Versailles festgesetzt sind, zu gewähren, ungeachtet Der Tatsache, Daß dieser Vertrag von den ^Bereinigten Staaten nicht ratifiziert wurde.
Artikel 2: In der Absicht, Die Verpflichtungen Deutschlands gemäß dem vorhergehenden Artikel Fnlt Beziehung auf gewisse Bestimmungen des Vertrags von Versailles näher zu bestimmen, besteht Einverständnis und Einigung zwischen den vertragschließenden Teilen darüber: 1. daß die Rechte und Vorteile, Die in jenem Vertrage zugunsten Der Vereinigten Staaten festgesetzt finD unD die die Vereinigten Staaten besitzen und genießen sollen, diejenigen sind. Die im Abschnitt 1 .Des Telles 4 unD in Den Teilen 5, 6. 8, 9, 10, 11, 12, 14 unD 15 ausgeführt finD. Wenn die Vereinigten Staaten die .in Den Bestimmungen jenes Vertrages festgesetzten und in diesen Paragraphen erwähnten Rechte und Vorteile «für sich in Anspruch nehmen, werden sie Dies in einer Weise tun, Die mit Den Deutschland nach diesen Bestimmungen zustehenden Rech- ten im Einklang steht; 2. daß die Vereinigten Staaten nicht an die Bestimmungen Des Teiles I jenes Qkrtragd noch an irgendwelche Bestimmungen jenes Vertrags mit Einschluß der in Nr. 1 Dieses Artikels erwähnten gebunden sein sollen. Die sich aus Die Völkerbundsatzung beziehen, und daß auch die Vereinigten Staaten Durch keine Maßnahme Des Völker- bunDes, Des Völkerbundsrates oder Der V ö l k e r b u n d s v e r s am m l u n g gebunden fein sollen; es sei denn, daß die Vereinigten Staaten ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme geben; 3. daß die Vereinigten Staaten keine Verpflichtungen aus den Bestimmungen Des Teiles 2, Teiles 3, Der Abschnitte 2 bis einschl. 8 des Teiles 4, sowie des Teiles 8 des bezeichneten Vertrages oder mit Beziehung auf diese Bestimmungen übernehmen; 4. daß, während Die Vereinigten Staaten berechtigt sind, an Der Reparationskommission flcmäf) Den Bestimmungen Des Teiles 8 jenes Vertrages und an irgendeiner anderen auf Grund Deä Vertrags oder des ergänzenden Ueberein- lommenS eingesetzten Kommission teilzunehmen. Die Vereinigten Staaten nicht verpflichtet stno. stch an irgendsolcher Kommission zu beteiligen, es sei denn daß sie es wollen; 5. daß die in ^rr 440 des Vertrages von Versailles erwähnten Fristen, soweit sie sich auf eine Maß- nabme ober Entschließung der Vereinigten Staa- ten beziehen, mit dem Inkrafttreten des gegen- nrCI,o^ta^ 8U laufen beginnen sollen.
gegenwärtige Vertrag soll ge- maöben Pcrfanungärecbtli<ben Formen Der hohen vertragschließenden Teile ratifiziert werden und $em Austausch der Ratisikations- urstlnden. Der sobald als möglich in Berlin statt- Nnden wird, in Kraft treten. Zu llrfunb Dessen me unterzeichneten beiderseitigen Bevollmächtigten oem Vertrag ihre Siegel beigefügt haben.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift. Berlin, Den 25. August 1921.
0 sen. Ellis. Corin e. Drese l.
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,egen § E 5° AL j^'VerejlS—-1 £i*S 7
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SietzenerAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
vnick und Verlag: vrühl'sche Univ.-Vllch. und Steindruckerei R. Lange. 5chrif11eitung, Geschäftsstelle und Druckerei: schulstrahe 7.


