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rMft aus, ebensowenig wie alle anderen Berufe. Di« Dorslände der Organisationen könnten die schönsten Aufrufe erlassen, in vieler Hinsicht ver­sagten die Mitglieder in ihrer Gefolgschaft. 5he Kartoffeln seien da, es herrsche nur Wagen- mangel, um sie heran zu schaffen, das müsse nach imi> nach geschehen, ilnö wenn die Städter sich Dei dem Fleischgenuß beschränkten, damit nicht so viele Kartoffeln fürSchweineverfüttert würden, dürste es auch später noch genug geben.

mc. Frankfurt a. M., 13. Ott 3n die­sem Hahr« waren 6000 Kinder klassenweise mit ihren Lehrern auf dem ehemaligen Truppen- Mungsplah W e g s ch e i d e bet Bad Orb unter- gebracht. Die Erfahrungen, die man mit dieser Art Erholungsfürsvrge gemacht hat, sind so gute, das) man auch im nächsten Jahre sämtliche zur Entlassung kommenden Schulklassen auf 4 Wochen die Weg scheide besuchen lassen will. Die not­wendigen Gelder sollen wieder, wie in diesem Hahre, größtenteils durch Stiftungen aufgebracht werden.

mc. Frankfurt a. M., 13. Oft 3n allen katholischen Pfarreien Limburgs wird am kom­menden Sonntag eine Kollekte veranstaltet, deren Ertrag dazu dienen soll, den Armen Limburgs die notwendigen Winterkar- toff ein zu kaufen, was ihnen ja so nicht mög­lich ist. Dekan Fendel ist der geistige Vater dieser an sich sonderbaren aber sozialen Kollekte.

Schöffengericht.

Gießen, den 13. Oktober.

Ein vielfach wegen Betrugs und Diebstahls vorbestraftes Laufmädchen erschwindelte sich bei einer Frau 5 Mk. und bei einer anderen Frau 34 Pfd. Kartoffeln und verkaufte letztere sofort weiter. Da sie rückfällig ist, erhielt sie 3 Monat« 10 Tage Gefängnis.

Sachen im Werte von 3500 b i s 4000 M k. hat ein arideres, ebenfalls wegen Diebstahls vorbestraftes Dienstmädch en einem hiesigen Schneidermeister und dessen Toch­ter entwendet. Sie wurde deshalb zu B M o - naten Gefängnis verurteilt und sofort in Haft genommen.

Sich selbst angezeigt bat sich ein Hausdiener aus der Pfalz, der zur Zeit im Zuchthaus in Ebrach i. B. 8Hahre Zuchthaus verbüßt. Er war im Jahre 1917 hier in einem Gasthaus als Hausdiener beschästigt und hat aus einem Haus in der Süd-Anlage einem Studenten einen Mantel gestohlen. Da seine Angilben sich als richtig erwiesen, erhielt sr eine Zusah­st r a f e von 3 Monaten Zuchthaus.

Ein Eifenbahnarbeiter aus L i ch hatte im Sommer 1920 ein Paket zur Abgabe an eine Frau dort erhalten, es aber nicht abge­liefert-, zur Red« gestellt, behauptete er, er habe im Zug einen epileptischen Anfall erlitten und dabei sei es ihm abhanden gekommen. Da dies nach Lage der ganzen Verhältnisse unglaubhaft erschien, erhielt er wegen Unterschlagung durch Strafbefehl eine Gefängnisstrafe von 3 Wochen. Sein. Einspruch dagegen wurde wegen seines Aichterscheinens im heutigen Termin verworfen.

Aus der Strafhaft vorgeführt wurde ein Ehepaar von hier, das sich im März

und April L H. in eh*m hiesigen Wirtshaus unter falschem Damen einlogiert und dort Wäsche gestohlen hatte. Unter Einbeziehung von frühe­ren Strafen, die sie eben verbüßen, erhielt der Wann eine Gesamtstrafe von 1 H a h r 3 Monaten, die Frau dagegen eine solche von 8 Monaten,

Einen groben Vertrauensmißbrauch hat sich ein Arbeiter von hier, der als Wacht­meister im Durchgangslager beschäftigt ist, zuschulden kommen lassen. Er hat eine ver­schlossene Baracke mittels eines falschen Schlüssels geöffnet und einen Schrank daraus entwendet Er wird deshalb zu vier Monaten Gefängnis verurteilt

Am 23. August wurde ein lüderliches Frauenzimmer von hier wegen R ü ck - fallsdiebstahls zu einem Hahr Gefängnis verurteilt weil es in Gemeinschaft mit einer anderen Dirne einem Dachdeckergesellen, mit dem sie die ganze Dacht gezecht hatten, im Philo­sophenwald, während er schlief, 100 Mk. aus der Brieftasche entwendet hatte. Diese Strafe machte einen solchen Eindruck auf die Person, daß sie zwei Tage darauf in Gemeinschaft mit einer anderen Dirne in der Süd-Anlage einem verheirateten Bäcker und Wirt aus Dauheim bei Darmstadt, mit dem sie den ganzen Dachmittag u-d Abend in einer hiesigen Wirtschaft gezecht hatten, während er eingeschlafen war, 6500 Mk. aus der Tasche stahl. Sie konnten sich nicht lange ihres Raubs erfreuen, denn sie wurden morgens um 5 41hr von der Polizei aus den Betten ge­holt und festgenommen. 3m Bett versteckt fand man noch 5920 Mk. vor, wohin der Rest ge­kommen ist, war nicht festzustellen. Die rückfällige Diebin erhielt ein Jahr sechs Monate Zuchthaus, auch wurde auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht gegen sie erkannt. Die andere Person wurde wegen Diebstahls zu einem Jahr Gefängnis und wegen Dewerbsunzucht zu sechs Wochen Hast und zur Lieberweisung an die Landespolizeibehörde verurteilt. Auch wurden ihnen die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 5 bzw. 3 Jahren aberkannt. Das Gericht war der Auffassung, daß man mtt dem Bestohlenen, der als verheirateter Mann sich in eine derartig schlechte Gesellschaft begeben hat kein Bedauern zu haben braucht daß aber gegen die lüderlichen Frauenzimmer strengstens vorgegangen werden müsse, um sie für eine Zeit lang unschädlich zu machen. Beide erkannten das Urteil sofort an.

Gerichtssaal.

X Hanau, 12. Oft. Der Steinrichter Peter Guillemont aus Waldensberg (Kreis Gelnhausen) war am 12. März d. H. vom Schwurgericht Hanau wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit Widerstand gegen Fvrstdeamte und wegen un­befugten Waffenbesitzes zu einer Gesamtstrafe von 3 Jahren 3 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Es handelte sich um Vorgänge, die sich am Palm­sonntag 1920 an der hessisch-preußischen Grenze zwischen Vsenburg-Büdingen sch en Forstbeamten und Dosbewohnern der Umgegend abgespielt hat­ten, wobei es zu einem Feuergefecht gekom­men und der Bruder des Angeklagten erschossen worden war. Diese Vorgänge hatten eine starke Erregung in der Bevölkerung verursacht, so daß sogar eine Abteilung Reichswehr kurze Zeit nach

Büdingen verlegt werden mußte. Gegen das Urteil des Schwurgerichts hatte Peter Guillemont durch seinen Verteidiger Revision einlegen las­sen mit dem Erfolge, daß der erste Strafsenat des Reichsgerichts am 7. Huli das Urteil auf­gehoben und die Sache zur ander weiten Verhand­lung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück- verwiesen hat. Am 20. Oktober und die folgenden Tage wird nunmehr das Schwurgericht Hanau er­neut diese Sache verhandeln. Geladen sind 37 Zeugen.

Aus dem Amlsverkundi-uugsblatt.

" Das Amtsvertündigungsblatt Dr. 144 vom 13. Oktober enthält: Verordnung über die Meldepflicht der Ausländer. Produk- tive Erwerbslosenfürfvrg«. Einzelförderungen aus Mitteln der produktiven Erwerbsloienfür- sorge Gewährung der Erwerbslosenfürsorge an Ausländer. Das Einhalten der Tauben zur Saatzeit. Landtag-Wahl. Straßensperre.

Die Sperrung der KreisstraßeGroßen- LinkenHörnsheim" wird aufgehoben.

Turnen, Sport und Spiel.

Zur FrageTurne» und Sport" übergibt uns die Deutsch« Turnerschaft folgendes znr Veröffentlichung: Die Verträge mit den Sportverbänden, die am 20. März vom Vorstand abgeschlossen waren, sind vom Turnrat als rechtsgültig anerkannt worden. Ueber Dender un- gen soll verhandelt werden. Die Schwierigkeiten, ie sich aus den Verträgen ergeben haben, gehen meist daraus zurück, daß Vereine, Abteilungen und einzelne außer der D. T. einem Sportverband angeboren. Sie lassen sich zum größten Teil be­seitigen, wenn man rechtzeitig mit den betreffen­den Unterverbänden der Sportverbände die Ter­minlisten austauscht oder vereinbart. Dazu raten wir also dringend. Um für alle Fälle Klarheit zu schäften, hat der Turnrat folgende Bestimmung getroffen:

Bei gemeinsamen Veranstaltungen von Tur­nerschaft und Sport oder bei zeitlichem Zu­sammenfällen gleichwertiger turnerischer und sportlicher Veranstaltungen sind die Mitglieder der Turnvereine im Falle ihrer Beteiligung ver­pflichtet, bei der Turnerschaft anzutreten. Bei Verletzung dieser Bestimmung Ausschluß auf Zeit von turnerischen Wettlämpfen und im Wieder­holungsfälle Ausschluß für immer aus dem Ver­ein oder, wenn es sich um einen Verein handelt, aus der Deutschen Tumerschaft. Es ist also die Möglichkeit offen gelassen, daß man auch ferner­hin in zwei Verbänden Leibesübungen treibt. Wir müffen aber darauf bestehen, daß sich unsere Mitglieder in erster Linie als Mitglieder der D. T. fühlen.

Kassel, im Oktober 1921.

Dr. Berger. Lachenmeier. Breithaupt.

Eingesandt.

(Für Form und 3nhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Boxkampf.

Gießen, 12. Oft. 1921.

3m gestrigen Gießener Anzeiger las ich einen Bericht über den am Abend vorher veranstal­

teten Boxkampf im Hotel Stnyvrn. 99 fei mir erlaubt, über diesen Borkampf einiges zu sagen, um nicht eine irrige Meinung vom schonen Boxsport au Rommen zu lassen, zumal der Boxsport in Gießen nicht mehr ganz neu ist, son­dern schon einige Kämpfe (wenn auch in anderer Art) gezeigt wurden.

Was mich besonders eigentümlich berührt hat, war, daß der Boxkampf im Einhorn wirklich wenig 3nteressanteS bot und vor allem, daß er von einem früheren englischen Leichtgewicht-meister" in ziemlicher Unkenntnis der Boxsportregeln ge­leitet wurde. (Ethischer Leichtgewichtsmeister? Wer lacht da?) Für das Gießener Sportpubliku« wäre es weit interessanter und lehrreicher gewesen, eine angeblich so tüchtige Kraft selbst im Boxen bewundern zu können. Rebst anderen Zuschauern hau« ich den bestimmten Eindruck, daß der zum Schiedsrichter engagierte sogenannte Leichlae- wichtsmeister sich seiner Würde gar nicht voll be­wußt war, denn die Bekanntgabe seines Titel- bereitete ihm Schwierigkeiten insofern, daß er Mühe hatte, ein verlegenes Lächeln zu unter­drücken.

Wenn auch in hiesigen Sportkreisen etwas dick mit Meistern und hier und dort ausgetrumpft wird, so war dieses doch etwas zu starker Tabak. Auch dürfte der Herr Schiedsrichter den Rin^ und Boxkampf während verschiedener- Kampf- Phasen verwechselt haben, indem er den beim Ringen üblichen Ruf:Zur Mitte" irrtümlicher­weise sehr häufig anwandte. (Wozu der Ring?) Einem englischen Leicht gewichtsmcnsttr mute ich schon allerhand zu, daß er aber bei Beendigung eines Kampfes von über sechs Runden, ohne die zu einem Boxkampf unbedingt erforderlichen Punktezähler zur Seite zu haben, den Kamps als unentschieden auSruft, läßt vermuten, daß die Kenntnis dieses E Portzweig es bei hiesigen Sportfreunden etwas yu niedrig emgeschötzt wurde.

Endlich liegt dem Gießener Publikum auch nicht daran, bei einem derartigen Kampf« ein leichtes Daseichluten zu sehen, sondern festgestelkt zu wissen, wer der überlegener« Boxer war. Aus­drücklich wurde vonx. Schiedsrichter vorher be­kannt gemacht, daß in Ermangelung eines knock out (auf deutsch. Diederschlag» der Kampf nach Punktwertung vor sich ginge. Wo steht denn da- geschrieben, daß es in einem Boxkampf kein knock out gibt, oder welche Kämpfer sind sich vorher darüber einig? Wer lacht da zum zweiten Male?

AW.

Kirchliche Nachrichten.

3 sr ael.R el igi on sgemei nde. Gottes­dienst in der Synagoge (Süd-Anlage). Sams­tag, 15. Oktober. Vorabd. 5.15. Morg. 8.30, Abds. 5.40 und 6.20 Uhr.

3 f r a e l. ReligionS-Gesellschaft. Sabbatfeier, 15. Oktober. Freitag abd. 5.06. Samstag vvrm. 8.00. Dachm. 4.00. Qabbatau* gang 6.20. Montag. 17., und Dienstag, 18. Oktober: Hüttenfest. 1. Tag: Dvrabd. 5.10. Morg. 8.00. Predigt. Dachm. 4.00, 2. Tag: Vorabd. 6.10. Morg. 8.00. Dachm. 4.00, Festesausgang 6.10. WochengotteSdieuft: morg. 6.30, abds. 5.00.

Ausgestellt sind: Häkeleien, Woll-, Loch-, RichelieuPlattstich-, Kreuzstich-, Kettenstich-Arbeiten

Kommenden Sonntag, den 16. Oktober, nachmittags von 3 bis 7 Uhr im Parterre-Lokal und in 7 Schaufenstern Sehenswerte Auslese künstl. Handarbeiten vornehmen Geschmacks in den neuesten Techniken und Materialien

i Montag und Dienstag ist ein Teil der Arbeiten noch | in den Fenstern ausgestellt |

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\ Die ausgestellten Artikel sind vorgezeichnet zu haben, |

| die Ausführung derselben wird bereitwilligst gelehrt |

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^tell^er Auätief|Saen kü/!arbe Filet- und KlöppeldeckenKelim- und Gobelin-Arbeiten aller Art

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[3 *** Jede Dame, die Interesse für Handarbeiten hat, ob sie gerne häkelt, strickt oder stickt, versäume nicht, diese sehenswerte Ausstellung zu besichtigen

Vehördliche Anzeigen

Bekanntmachung,

die Wahl zum hessischen Landtag betreffend.

Die Wählerliste (Kartei) für die zu der Wahl zum hessischen Landtag m der Stadt Gießen mit der Gemarkung Schiffenberg und Herrenwald stimm­berechtigten Personen liegt vom Sonntag den 16. Ok­tober 1921 bis einschließlich Sonntag den 23. Ok­tober 1921 und zwar an den Werktagen vormittags von 8-1 Uhr und nachmittags von 3-6'/, Uhr, an den beiden Sonntagen nur vormittags von 8-12 Uhr auf dem Stadthaus - Bergstraße 20, Zimmer Nr. 14 - zu jedermanns Einsicht offen.

Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständig­keit der Liste (Kartei) sind bis zum Ablauf der Aus- leaunysftist bei Meldung des Ausschlusses bei dem Oberbürgermeister (Wahlamt, Stadthaus Bergstt. 20, Zimmer Nr. 14) schriftlich anzuzeigen oder zur Nieder- fchrifi zu geben. Soweit die Richtigkeit einer Be­hauptung nicht offenkundig ist, sind Beweismittel beizubringen. Wird ein Einspruch nicht sofort für begründet erachtet, so entscheidet über ihn der Kreis- ausschutz endgülttg. 109846

Gießen, den 14. Oktober 1921.

Der Oberbürgermeifter. 3. D.: Dr. Seib.

Al!gemkiilkLrtskraliktllkilße8ießkii

Die noch rückständigen Deittäge zur Kranken- Kasse und Invalidenversicherung für den Monat August 1921 können noch bis zum 31. ds. Mts. ohne Kosten bezahlt werden. Nach Ablauf dieses Termins sind der Einzahlung auf unser Postscheck. Konto auch die Kosten beizufügen.

Gießen, den 14. Oktober 1921. 110008

Allgemeine Ortskrankenkasse Gießen.

3. 21.: H. Hinkler.

Fichtendeckreisig.

Aus dem Licher Stadtwalde sind ca. 500 Gebund Fichten-Deckreisig zur Selbstgewinnung abzugeben. Gebote je 100 Gebund sind bis spätestens 22. Oktober hierher einzureichen.

Lich, den 12. Oktober 1921.

Hessische Bürgermeisterei Lich

3. v.: Heller, Beigeordneter. (109768

Stadt. Arbeitsamt Gießen

Liebigftratze 16, Teleph. 2054.

ES können etneeftedt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern: 2 Maurer, ein Elektromonteur, 1 ölt. Schlosser, 1 Schneider, 2 Provisionsreisende, 1 Glaser, 1 selbständiger ölt. Sattler und Polsterer.

Lehrlinge: 1 Automonteur, 1 Friseur, 1 Schuh­macher, 1 Glaser, 1 Schlosser, 1 Kaufmann, ein Schreiber, 1 Lackierer, 1 Buchbinder, 2 Schreiner, 1 Uhrmacher, 1 Photograph, 1 Gärtner.

b. bei aa-wärtiaen Arbeitgebern: 2 Provision-' reisende, 1 Müller, 1 Schmied, jüngere landwirt- schaftl. Knechte, 2 Schneider, 5 Friseure, 7 Schrei­ner, 3 Anstreicher, 1 Spengler und Installateur, 1 Dreher.

Lehrlinge: 1 Glaser, 1 Schmied, 1 Schreiner, zwei Friseure, 1 Schlosser.

GS suchen Arbeit: Schriftsetzer, Buchdrucker, Kaufleute, Schreiber und Reisende, Backer, HauSburschen und Ausläufer, Maschinenschlosser, Bauschlosser, Schuhmacher, 1 Krankenpfleger, 1 Sattler u. Polsterer, Backer u. Metzger, mehrere Kellner, 1 Former, 1 jüna. Schmied, 1 Buchbinder, Mechaniker, 2 Heizer, 1 Wagner, 2 Dreher, 1 verb. Knecht, 2 Schäfer, 1 oerheir. Hofmeister, 1 very. Schweizer, 2 Gärtner, 1 Handschuhmacher, Berg­arbeiter, Autoschlosser, 1 Schmelzer, 1 Installateur u. Spengler, 1 Monteur, 1 Bandagist, Maschinisten und Heizer, 1 Konditor, 1 Zeichner, 1 Tiefbau- techniker, 1 Verwalter, 1 Photograph, 1 Polsterer und Tapezierer.

GelegenbeitSarbeite« werden ebenfalls entgegen genommen.

Lehrlinge: 2 Mechaniker. 1 Friseur, 1 Elektromon­teur, 1 Elektrotechniker, 1 Schuhmacher, 1 Weiß­binder, 3 Autoschlosser, 1 Maschinenschlosser.

Weibliche Abteilung:

E» können eingestellt werden:

a. bei hiesigen Arbeitgebern: Mädchen für tags­über, Dienstmädchen, Lauffrauen und -mödchen für einzelne Tage, nicht. Alleinmädcheu, 2 Köchinnen, 1 Stütze, 1 Privatsekretärin, 1 Lehrmädchen in Blumengeschäft u. in Schuhgeschäft, 1 Haushälterin, 1 Zimmermädchen. 1 Küchenmädchen.

b. bei auswärtigen Arbeitgeber«: 3 landwirt­schaftliche Dienstmädchen, 1 Dienstmädchen, Allein- mädchcn, Zimmermädchen, 2 Küchenmädchen, eine Stütze.

ES suchen Arbeit: 2 Verkäuferinnen, 1 Flickerin, 8 Waschfrauen, einige Lauffrauen, auch für Nach- mittagSbeschäftigung, Mädchen für tagsüber, zwei Büglerinnen, 1 Fräulein erteilt iran»ös. Unter­richt, 2 Kontoristinnen, 1 Schneiderin als Beihilfe.

Die Berufsberatung und Arbeits Vermitt- lnng für Musiker sinbet werktags van io via 12 Ubr statt. 10992B

Bett.: Landzuteilungsverfahren Hungen - Langsdorf.

Bekanntmachung.

Der Plan über die Durchführung des Verfahrens liegt in der Jett vom 15. bis einschließlich 19. Okt. 1921 auf den Bürgermeistereien Hungen bezw. Langs- darf während der Dienststunden offen. Plantag zur Erläuterung und (Erörterung des Plans vor dem Landausschuß findet statt Freitag den 21. Oktober 1921, oorm. 9.15 Uhr, im Rathause zu Hungen.

Einwendungen gegen den Plan können von den am Verfahren Beteiligten innerhalb der Offenlegung»- frist schriftlich bei den bett. Bürgermeistereien sowie auch im Plantag vorgebracht werden. 109888

Bad Salzhausen, den 11. Oktober 1921.

Der Landamtmann zu Bad Salzhausen. Brill.

Bullenverkauf.

Ein fetter, zirka 20 Ztr. schwerer Simmentaler Bulle der Gemeinde Oppenrod soll im Submissionr- wege verkauft werden. Angebote pro Ztr. Lebend­gewicht find bis zum Montag, den 17. Oktober I. I., nachmittags 1 Uhr, an unterzeichnete Stelle einzu» reichen, woselbst die Verkaufsbediugungen bekannt- gegeben werden. Gleichzeitig häuft die Gemeinde einen schönen fprungfäßigen Bullen derselben Rasse. Angebote unter Angabe des Alters und Verkaufspreises sind bis zu demselben Termin an uns einzureichen.

Oppenrod, den 10. Oktober 1921. 108828

Bürgermeisterei Oppenrod. Balser.

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