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ur Aufklärung!

Ml. 170.

Ml. 170.

541V

zweifelt werden.

Ml. 50.-

Buderus'sche Eisenwerke, Wetzlar

behördliche Anreize».

weg

Oashelz-Oefen

Bade-Oefen

CellariuS.

609B

Die OrtSverwaltUttK.

0514

S-dmetöerm oder Modistin.

5»B

in einer Rate gezahlt werden:

1. An.alle verheirateten Arbeiter und «alleinige Ernährer einer Familie

2. An alle verheirateten Arbei­terinnen, uneheliche Mütter sind diesen gleich-uvechnen,

3. Für jedes Kind unter 14 Jah­ren, dazu gehören auch die Kinder unverheirateter Arbei­terinnen,

Irgendwelche bereits gewährte Zula­gen dürfen nicht in Anrechnung gebracht werden.

Begründung : Der Schlichtungsaus- schutz ist in der Mehrheit der Ansicht, daß den Arbeitern mit einer Lohnerhöhung nicht mehr geholfen werden kann. Eine solche würde eine alsbaldige Steigerung der Preise bewir­ken, die Kaufkraft der Arbeiter also nur ganz vorübergehend erhöhen.

Die Preissteigerung infolge der Lohn­erhöhung würde aber auch die anderen Veü- brauchergruppen, wie die Beamten, Privat­angestellten, Rentner usw. treffen, deren Ein­kommen leine Erhöhung erfährt. Für diese würde demnach durch die Erhöhung der Ar­beiterlöhne ein« Verschlechterung ihrer Lage herbeigeführt. Die nur auf einer Täuschung beruhende Zufriedenstellung der Arbeiter er­gäbe somit eine stärkere Unzufriedenheit der anderen Verbrauchergruppen. Der staatliche Schlichtungsausschuß, der die Interessen der Allgemeinheit int Auge zu behalten hat, konnte deshalb einer scheinbaren Besserstellung einer einzelnen Verbrauchergruppe auf Kosten aller anderen nicht zustimmen.

Da aber die Notlage der verheirateten Arbeiter und der Kinder ganz besonders drückend ist, und der Schlichtungsausschuß glaubt, daß die oben geschilderte Wirkung einer Besserstellung der Arbeiter kaum in Er­scheinung treten wird, wenn der Kreis der Bessergestellten möglichst klein gehalten wird, indem er nur die Verheirateten usw. ( um­schließt, so hat er diesen eine Teuerungszulage in der angeführten Höhe zugesprochen.

Es liegt Veranlassung vor, die Oeffent- lichkeit über die Vorgänge, welche zu der ird- ter den jetzigen Zeitverhältnissen doppelt bs- dauerlichen Arbeitsniederlegung der Beleg­schaft unserer Sophienhütte mit ihrem Aus­fall an wirtschaftlichen Werten geführt haben, aufzuklären, um von vornherein etwa ent­stehenden irrigen Auffassungen zu begegnen.

Der Deutsche Metallarbeiter-Verband reichte,am 22. November v. I. Lohnforderuw­gen jn Höhe von Mk. 1.50 die Stunde ein. Hierüber wurde -wischen den beteiligten Or­ganisationen verhandelt. Da eine Einigung nicht zu erzielen war, wurde seitens des Mck- tallarbeiter-Verbandes derstaatliche Schlich­tungsausschuß fair den Kreis Wetzlar" ange- rufen,der unterm 18. Dezember 1920 folgende Entscheidung fällte:

Der Schlichtungsausschuß kann den Ar­beitern eine Lohnerhöhung nicht zubilligen.

Dagegen -soll von allen metallindustriel­len Firmen in Stadt und Kreis Wetzlar, die dem Lahn-Arbeitgeberverbande angehören, nachstehende WirtschaftSbeihilfe gewährt werden, »und möglichst noch vor Weihnachten

Meldungen nimmt das Wohlfahrtsamt, Aster- _ 9, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 6, bis 31. Januar 1921 entgegen. 523B

Für die Stellungnahme des Schlichtungs­ausschusses ist auch das zeitige Darnieder­liegen unseres Wirtschaftslebens mitbestim­mend gewesen: es fällt aber gegenüber obiger Begründung nicht so sehr ins Gewicht, daß hier näher darauf einzugehen wäre. Das einstimmige Urteil des Schlichtungs- Ausschusses geht aber dahin, daß sämtliche in Betracht kommenden Firmen wohl in der Lage sind, die auferlegte Wirtschaftsbeihilfe zu zahlen, und er erwartet von dem sozialen Ver­ständnis aller Firmeninhaber, daß sie sich die­ser Verpflichtung nicht zu entzichen suchen."

Die Buderusschen Eisenwerke erklärten sich sofort zur Annahme des Schiedsspruches bereit. Von Arbeitnehmerseite wurde er ab­gelehnt. Erne erneute Verhandlung am Frei­tag, den 7.ds. Mts., unter Vorsitz eines Ver­treters des Demobilmachungskommissars Koblenz verlief ebenfalls ergebnislos. Auch Sonderverhandlungen, die int Anschluß hier­an noch am gleichen Tage zwischen verschie­denen Vertretern des Metallarbeiter-Verban­des und den Buderusschen Eisenwerken statt­fanden, führten nicht zum Ziele, da die Ar­beitnehmer unter gar keinen Umständen ge­willt waren, von ihrer Forderung auf Ge­währung einer Lohnzulage Abstand zu nehmen, selbst dann nicht, wenn, wie aus­drücklich erklärt wurde, die Arbeitsnieder­legung die Folge sein würde. Die Sachlage war nach diesen Ausführungen also voll­kommen klar, und es war nunmehr Pflicht der Hüttenverwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die durch eine plötzliche Arbeitsniederlegung entstehenden

Enteis

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Schäden auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ohne das Ergebnis der auf Montag, den 10. ", ds. Mts., nachmittags 2Vs Uhr seitens des Arbciterrates anberaumtenBetriebsversamm- lung abzuwarten, wurde Montag 8 Uhr früh auf Veranlassung der Vertrauensleute der einzelnen Betriebe die Arbeit bis auf einige Notstandsarbeiten niedergelegt. Bis. Dienstag vormittags 10 Uhr waren die Buderusschen Eisenwerke ohne eigentliche Benachrichtigung des Arbeiterrates über die Beschlüsse und Absichten der Belegschaft. Erst auf Anfrage erhielt die Hüttenverwaltung bte Mitteilung, daß man an der Forderung auf Lohnerhöhung unbedingt festhalte und nur auf dieser Basis zu Verhandlungen bereit sei. Daraufhin er­folgte seitens der Buderusschen Eisenwerke ein Anschlag folgenden Wortlauts:

Wir fordern die Belegschaft auf, die Arbeit sofort wieder auszunehmen. Sollte dieser Aufforderung innerhalb der nächsten 24 Stunden nicht Folge geleistet werden, so gilt die gesamte Belegschaft als entlassen. ' ES wird alsdann eine Neuannahme er­folgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Aushanges."

Durch diesen Anschlag haben die Buderus^ scheu Eisenwerke den Arbeitnehmern noch-

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mals Gelegenheit gegeben, ihre Entschlüsse' zu überprüfen. An dem Recht der Firma, auch für sich hie Schlußfolgerungen aus der Ar­beitsniederlegung zu ziehen, kann nicht ge-

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Deutscher Tranrportarbeiterverband Ort-Verwaltung Gtesten. BczirkSbureau: Lchanzenstraste 18. Generalversammlung Sonntag den 16. Äanuar 1021, nach«. 2 116r, imGetverkschastShaus", Lchanzenstraste 18.

Tagesordnung:

1. Geschäfts« und Kassenbericht,

2. Wahl der gesamten QrtSoerwaltuna,

3. Karrellbericht und Wahl der Delegierten.

4. GetverkschastlicheS.

Die Mitglieder werden gebeten, vollzählig in der Generalversammlung zu erscheinen. Mitglied», buch bzw. Karte ist vorzuzeigen.

Vergebung von Bauarbeiten.

Tie zur Einrichtung von Buoeauräumen für den Kommunalverband in der alten Klinik er­forderlichen

Maurer-, Zimmer-, Glaser-, Schreiner-, Schlosser-, Weißbindemrbeiten, die Träger- lteferung und Ausführung einer Rabihdecke, sollen im öffentlichen Wettbewerb vrrge'en werden.

Pläne uitD Vertragsbedingungen liegen vom "17. San ar ab bn dem Untere ichnelen, Regiv- rungS tcb ude, Lundgraf-chhilipp Platz 3, Zimmer Nr. 18 offen.

Angebote, die gegen Erstafung der Selbst­kosten abge^ebm werden sm) mit entsprechender Außchriit versel^n, verschlossen und postfrei, ipätestcns bis zum 26. Januar d. I., vormittags 10 Uhr, an den Unterzeichneten cinzureichen

Tie Eröffnung der Angebote erfolgt zum gleichen Termin in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

G ießen. den 10. Januar 1951.

Der KveiSbauinspektor te5 KreüeS Gießen.

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Jreunde u. Gönner find willkommen. Tee Vorstand.

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Inhaber: B. Himmler

Frankfurt a. M., Hochstr. 2, am Eschenh Tor Telephon Hansa 5736

Bekanntmachung.

Es sind in der nächsten Zeit zu vergeben die Zstrsen aus:

1. der Stiftung der Frau Hofaerichtsrat von Krua und ihres Sohnes, oti Hofgerichts- rats Dr. Karl v. Krug, Gaben mit je 20 Mk. an 12 Arme der Stadt Gießen,

2. der Friedrich-Lony - Stiftung, Gaben mit je 20 ML an 8 Arme der Stabt Gießen.

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4. Verm hledenei. Anschließend: Mportvortra«.

Pünktliches und zahlreiches Erscheinen er­forderlich. löSSv] Der Vorstand.

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Stadt. Arbeitsamt Kiesten

West-Anlage 81, Teleph. 2054.

ES ktznnen etnaestellt werden:

a. bei bieslaen Arbeitgeber«: l Schäftemacher, Zigarren, und Wickelmacher, 2 Schreiner.

Lehrlinge: 1 Bäcker, 1 Schneider. 1 Friseur, ein Kaufmann. 1 Spengler. 1 Maler u. Wetstbinder.

b. bet auswärtige« Arbeitgebern: 1 landwtrtfch. Knecht, 2 Schreiner. 2 Kltfer, 1 Schneider.

-ebrlingc: 1 Schriftsetzer.

Es suchen Arbeit: Gchristfetzer und Buchdrucker, 1 MüUerlnecht, 1 Fabrstuhlfabrer. 2 Stellmacher, Kausleute. Schreiber und Meifenbe, 1 iandwirtsch. Verwalter. 1 Oberschwei^er, 1 Gewindschneider. Packer. OattSburschen und 2lu6Iättfer, Maschinen­schlosser. Battkchiosser. 1 Konditor. 2 Installateure. 3 Schuhmacher, 2 Feirer. 2 Krankenpfleger, »wei Schmiede. Weibbinder und Slnstreichcr, 1 Sükr, ft Tapezierer, Sallier und Polsterer. Bäcker und Metzger. 4 Kellner. 8 Kraftfahrer, 9 Buchbinder, 3 Brauer, 1 Koch. 1 Bautechntker, 1 Bandagist, 1 Ovtifer, 1 Dachdecker.

Lehrlinge: 4Schuhmacher. 3Schreiner, 1 Schneider, 2 Kautleme und Schreiber, 1 Schmied. 1 Dreber. 4 Schlosser. 1 Spengler, 1 Bäcker, 1 Koch, zwei Mechaniker.

Weibliche Abteil«»«:

E» können eingestellt werden:

a. bei diesigen -irbeitaebern: Mädchen für tag», über, Dünilmädchen, Laufiraue« unb -mädchen für einzelne Tage, liichltae Ailetnmädchen. 1 einfache Stutze. 3 Leyrmädchen, 1 HauSbältertn.

b. bei auswärtigen Arbeitgebern: 4 landwirt- schaftUchc Dtenumädchett. Ttenstmädchen. Oau»' niädchcn. Zimmermädchen, LLUetnmädchen, 1 Köchin, 3 HauühäUertttncn.

ES suchen Qlrbcit: 3Verkäuferinnen, 1 BibliotbekS« flehilün. 1 Büglerin, 3 Stützen, 1 stiitalieilerin. 1 Krankenoslegerin. 1 Köchin, 1 Lehrmädchen bei

Gießen, den 10. Januar 1921.

Der Oberbürgermeister, sWohlfahrtsamt.^

Bekanntmachung.

Betrifft: Feldbereinigurtg Kleiw-Linden: hier VerfMlung von Ausschachtungen.

Aus die Bekanntmachung deS H« ischen Feld- bereinigrmgsko.umiisärS, Arrt ter ün i^ung^b'tttt Nr. 192, 1920 wird hiermit hin gewißen.

Gießen, den 3 Januar 1921, 5298

Der Oberbürgermeister. I. B.: 0r. Rosen berg.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung Watzeubvrn-S:einberg.

Aus die Bekanntmachung des Aschen Feld- beveintgunaskommissärs, A i t re kürt.tgungsblatt Nr. 2. 1921 wird hiermit hingewie cn.

Gießen, den 6. Januar 1921. 530B

Der Oberbürgermeister. I. V.: vr. Rosenberg.

Bekanntmachung.

Die Lieferung ber Särge für das Rechnungs­jahr 1921 ist |u vergeben.

Angebote rnb verschlossen und mit entsprechen­der Aufschrift verse^n bis spätestens 31. Januar 1921 bei dem Wohlfahrtsamt, Asterweg 9, wo auch die Bedingungen eingesehen werden können, einzureichen. 524B

Gieße n, den 13. Januar 1921.

Der Oberbürgermcrstec. lWohlsalirtSamt.^

Prima MW« zu haben. 528

Fritz Kehler

Neuenweg 33.

Versteigerung.

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