ur Aufklärung!
Ml. 170.—
Ml. 170.—
541V
zweifelt werden.
Ml. 50.-
Buderus'sche Eisenwerke, Wetzlar
behördliche Anreize».
weg
Oashelz-Oefen
Bade-Oefen
CellariuS.
609B
Die OrtSverwaltUttK.
0514
S-dmetöerm oder Modistin.
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in einer Rate gezahlt werden:
1. An.alle verheirateten Arbeiter und «alleinige Ernährer einer Familie
2. An alle verheirateten Arbeiterinnen, uneheliche Mütter sind diesen gleich-uvechnen,
3. Für jedes Kind unter 14 Jahren, dazu gehören auch die Kinder unverheirateter Arbeiterinnen,
Irgendwelche bereits gewährte Zulagen dürfen nicht in Anrechnung gebracht werden.
Begründung : Der Schlichtungsaus- schutz ist in der Mehrheit der Ansicht, daß den Arbeitern mit einer Lohnerhöhung nicht mehr geholfen werden kann. Eine solche würde eine alsbaldige Steigerung der Preise bewirken, die Kaufkraft der Arbeiter also nur ganz vorübergehend erhöhen.
Die Preissteigerung infolge der Lohnerhöhung würde aber auch die anderen Veü- brauchergruppen, wie die Beamten, Privatangestellten, Rentner usw. treffen, deren Einkommen leine Erhöhung erfährt. Für diese würde demnach durch die Erhöhung der Arbeiterlöhne ein« Verschlechterung ihrer Lage herbeigeführt. Die nur auf einer Täuschung beruhende Zufriedenstellung der Arbeiter ergäbe somit eine stärkere Unzufriedenheit der anderen Verbrauchergruppen. Der staatliche Schlichtungsausschuß, der die Interessen der Allgemeinheit int Auge zu behalten hat, konnte deshalb einer scheinbaren Besserstellung einer einzelnen Verbrauchergruppe auf Kosten aller anderen nicht zustimmen.
Da aber die Notlage der verheirateten Arbeiter und der Kinder ganz besonders drückend ist, und der Schlichtungsausschuß glaubt, daß die oben geschilderte Wirkung einer Besserstellung der Arbeiter kaum in Erscheinung treten wird, wenn der Kreis der Bessergestellten möglichst klein gehalten wird, indem er nur die Verheirateten usw. ( umschließt, so hat er diesen eine Teuerungszulage in der angeführten Höhe zugesprochen.
Es liegt Veranlassung vor, die Oeffent- lichkeit über die Vorgänge, welche zu der ird- ter den jetzigen Zeitverhältnissen doppelt bs- dauerlichen Arbeitsniederlegung der Belegschaft unserer Sophienhütte mit ihrem Ausfall an wirtschaftlichen Werten geführt haben, aufzuklären, um von vornherein etwa entstehenden irrigen Auffassungen zu begegnen.
Der Deutsche Metallarbeiter-Verband reichte,am 22. November v. I. Lohnforderuwgen jn Höhe von Mk. 1.50 die Stunde ein. Hierüber wurde -wischen den beteiligten Organisationen verhandelt. Da eine Einigung nicht zu erzielen war, wurde seitens des Mck- tallarbeiter-Verbandes der „staatliche Schlichtungsausschuß fair den Kreis Wetzlar" ange- rufen,der unterm 18. Dezember 1920 folgende Entscheidung fällte:
„Der Schlichtungsausschuß kann den Arbeitern eine Lohnerhöhung nicht zubilligen.
Dagegen -soll von allen metallindustriellen Firmen in Stadt und Kreis Wetzlar, die dem Lahn-Arbeitgeberverbande angehören, nachstehende WirtschaftSbeihilfe gewährt werden, »und möglichst noch vor Weihnachten
Meldungen nimmt das Wohlfahrtsamt, Aster- _ 9, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 6, bis 31. Januar 1921 entgegen. • 523B
Für die Stellungnahme des Schlichtungsausschusses ist auch das zeitige Darniederliegen unseres Wirtschaftslebens mitbestimmend gewesen: es fällt aber gegenüber obiger Begründung nicht so sehr ins Gewicht, daß hier näher darauf einzugehen wäre. Das einstimmige Urteil des Schlichtungs- Ausschusses geht aber dahin, daß sämtliche in Betracht kommenden Firmen wohl in der Lage sind, die auferlegte Wirtschaftsbeihilfe zu zahlen, und er erwartet von dem sozialen Verständnis aller Firmeninhaber, daß sie sich dieser Verpflichtung nicht zu entzichen suchen."
Die Buderusschen Eisenwerke erklärten sich sofort zur Annahme des Schiedsspruches bereit. Von Arbeitnehmerseite wurde er abgelehnt. Erne erneute Verhandlung am Freitag, den 7.ds. Mts., unter Vorsitz eines Vertreters des Demobilmachungskommissars Koblenz verlief ebenfalls ergebnislos. Auch Sonderverhandlungen, die int Anschluß hieran noch am gleichen Tage zwischen verschiedenen Vertretern des Metallarbeiter-Verbandes und den Buderusschen Eisenwerken stattfanden, führten nicht zum Ziele, da die Arbeitnehmer unter gar keinen Umständen gewillt waren, von ihrer Forderung auf Gewährung einer Lohnzulage Abstand zu nehmen, selbst dann nicht, wenn, wie ausdrücklich erklärt wurde, die Arbeitsniederlegung die Folge sein würde. Die Sachlage war nach diesen Ausführungen also vollkommen klar, und es war nunmehr Pflicht der Hüttenverwaltung, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die durch eine plötzliche Arbeitsniederlegung entstehenden
Enteis
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Schäden auf ein Mindestmaß zu beschränken. Ohne das Ergebnis der auf Montag, den 10. ", ds. Mts., nachmittags 2Vs Uhr seitens des Arbciterrates anberaumtenBetriebsversamm- lung abzuwarten, wurde Montag 8 Uhr früh auf Veranlassung der Vertrauensleute der einzelnen Betriebe die Arbeit bis auf einige Notstandsarbeiten niedergelegt. Bis. Dienstag vormittags 10 Uhr waren die Buderusschen Eisenwerke ohne eigentliche Benachrichtigung des Arbeiterrates über die Beschlüsse und Absichten der Belegschaft. Erst auf Anfrage erhielt die Hüttenverwaltung bte Mitteilung, daß man an der Forderung auf Lohnerhöhung unbedingt festhalte und nur auf dieser Basis zu Verhandlungen bereit sei. Daraufhin erfolgte seitens der Buderusschen Eisenwerke ein Anschlag folgenden Wortlauts:
„Wir fordern die Belegschaft auf, die Arbeit sofort wieder auszunehmen. Sollte dieser Aufforderung innerhalb der nächsten 24 Stunden nicht Folge geleistet werden, so gilt die gesamte Belegschaft als entlassen. ' ES wird alsdann eine Neuannahme erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Aushanges."
Durch diesen Anschlag haben die Buderus^ scheu Eisenwerke den Arbeitnehmern noch-
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mals Gelegenheit gegeben, ihre Entschlüsse' zu überprüfen. An dem Recht der Firma, auch für sich hie Schlußfolgerungen aus der Arbeitsniederlegung zu ziehen, kann nicht ge-
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Deutscher Tranrportarbeiterverband Ort-Verwaltung Gtesten. BczirkSbureau: Lchanzenstraste 18. Generalversammlung Sonntag den 16. Äanuar 1021, nach«. 2 116r, im „GetverkschastShaus", Lchanzenstraste 18.
Tagesordnung:
1. Geschäfts« und Kassenbericht,
2. Wahl der gesamten QrtSoerwaltuna,
3. Karrellbericht und Wahl der Delegierten.
4. GetverkschastlicheS.
Die Mitglieder werden gebeten, vollzählig in der Generalversammlung zu erscheinen. Mitglied», buch bzw. Karte ist vorzuzeigen.
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Pläne uitD Vertragsbedingungen liegen vom "17. San ar ab bn dem Untere ichnelen, Regiv- rungS tcb ude, Lundgraf-chhilipp Platz 3, Zimmer Nr. 18 offen.
Angebote, die gegen Erstafung der Selbstkosten abge^ebm werden sm) mit entsprechender Außchriit versel^n, verschlossen und postfrei, ipätestcns bis zum 26. Januar d. I., vormittags 10 Uhr, an den Unterzeichneten cinzureichen
Tie Eröffnung der Angebote erfolgt zum gleichen Termin in Gegenwart etwa erschienener Bewerber.
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G ießen. den 10. Januar 1951.
• Der KveiSbauinspektor te5 KreüeS Gießen.
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Es sind in der nächsten Zeit zu vergeben die Zstrsen aus:
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Gießen, den 10. Januar 1921.
Der Oberbürgermeister, sWohlfahrtsamt.^
Bekanntmachung.
Betrifft: Feldbereinigurtg Kleiw-Linden: hier VerfMlung von Ausschachtungen.
Aus die Bekanntmachung deS H« ischen Feld- bereinigrmgsko.umiisärS, Arrt ter ün i^ung^b'tttt Nr. 192, 1920 wird hiermit hin gewißen.
Gießen, den 3 Januar 1921, 5298
Der Oberbürgermeister. I. B.: 0r. Rosen berg.
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Watzeubvrn-S:einberg.
Aus die Bekanntmachung des Aschen Feld- beveintgunaskommissärs, A i t re kürt.tgungsblatt Nr. 2. 1921 wird hiermit hingewie cn.
Gießen, den 6. Januar 1921. 530B
Der Oberbürgermeister. I. V.: vr. Rosenberg.
Bekanntmachung.
Die Lieferung ber Särge für das Rechnungsjahr 1921 ist |u vergeben.
Angebote rnb verschlossen und mit entsprechender Aufschrift verse^n bis spätestens 31. Januar 1921 bei dem Wohlfahrtsamt, Asterweg 9, wo auch die Bedingungen eingesehen werden können, einzureichen. 524B
Gieße n, den 13. Januar 1921.
Der Oberbürgermcrstec. lWohlsalirtSamt.^
Prima MW« zu haben. 528
Fritz Kehler
Neuenweg 33.
Versteigerung.
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