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5.7.1921
 
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Cine nette Internationale.

Berlin, 4 Juli. (Priv -Trl.) Auf dem Par­teitag der englischen Arbeiterpartei in Brighton wurde eine Resolution einstimmig an- genommmen, bah an alle sozialistischen Organisa­tionen der Welt Einladungen zu einer Konferenz verschickt werden sollen, worauf eine umfassende 3n' rnationale geschaffen werden soll. SautVor- warts" erklärte sich das Erekutivkomitee der -wei­ten Internationale mit dem Inhalt der Entschlie­ßung einverstanden und billigte weiter, daß auch eine Einladung an die Zentrale der Wiener inter­nationalen Arbeitsf-emeinsch. ft gesandt wird. Dem Blatte zufolge ist in Aussicht genommen, die Kon­ferenz für Oktoberanfang nach London ein­zuberufen.

Hoover und deS Generals Pershing speiste. Die Washingtoner und Aeuhorker Presse widmcter dem Empfang ihre freundliche Aufmerkfamleit

Tagung des Reichsverbsndes der deutschen Presse.

Hamburg, 5. Juli. (WTB.) Der Reichsverband der deutschenPresse beschäftigte sich in seinen heutigen Verhand­lungen mit der Wahl des Vorstandes, der mit dem Vorsitzenden Heinrich Rippler an der Spitze wiedergewählt wurde. Er erledigte die Beratungen über die oberste schieds- und ehrengerichtliche Instanz und nahm einen Be­richt der zwangswirtschastlichen Kommission sowie das Referat über die Presse im Reichs­wirtschaftsrat entgegen.

Gegen die Sanktionspolitik der Entente richtete sich eine ausführliche Ent­schließung, die einstimmig angenommen wurde.

Rach Schluß der Verhandlungen folgten die Delegierten einer Einladung des Ham­burger Senats zur Besichtigung der Ham­burger Hafen-Betriebsanlagen. Bei dieser Gelegenheit wurden besonders die Schwierigkeiten, die infolge der ErweiterungS- pläne für den Hamburger Hafen und der damit zusammenhängenden F agen Groß-Hamburgs entstehen, erörtert. 3m Schupppen 71, am Kaiser-Wilhelm-Hafen, wurden die Teil­nehmer an der Besichtigung durch den Syn­dikus der Hamburg-Amerika-Linie, Dr. Fried­rich H a s s e l m a n n, begrüßt. Er erwähnte u. a., daß im Freihafengebiet der Gedanke der Verbundenheit der Interessen des Welt­verkehrs räumliche Gestalt angenommen habe. Der Freihafengedanke müsse wieder zu einer Macht werden im Rate der Völker. Jeder, der den Hafen gesehen habe, werde die Lleberzeu- gung mit sich nehmen, daß man hier bereit sei, die besten Kräfte für die Arbeitsgemein­schaft der Nationen einzusetzen.

Ein Danziger Redakteur beim Präsidenten Harding.

Danzig , 4. Juli. (WTB.) DieDanziger Reuesten Rachrichten" entsandten zur Anbahnung der Beziehungen zwischen dem Freistaat Danzig und den Bereinigten Staaten ihren Redakteur Fritz n ide nach Amerika, der nunmehr aus Washington berichtet, daß H a r d i n g ihn als ersten Journalisten deutscher Zunge nach dem Kriege in einer Privataudienz empfing. Harding betonte dabei- daß auch Ame­rika die Unabhängigkeit Danzigs und ihre Unan» tastbar!eit anerkenne. Der Präsident sprach die besten Wünsche Amerikas für die Zukunft Danzigs und die gesamten Kriegswunden der Völker Euro­pas aus unb bat, diese Worte als Botschaft Amerikas nach Danzig zu übermitteln. Auch die übrigen Gesellschaftskreise bezeigten dem Vcn> treter des Danziger Blattes ihre Sympathie- besonders gelegentlich einer Einladung 4n den Washingtoner Metropolitan-Club- wo er in Ge­sellschaft des Staatssekretärs Hughes, des Unter- staat-sekrelärs Fletcher, des Ernährungssekretärs

Nr.

Der Sief,euer Anzeiger mit 6er Dienstagsbeilag« .Sport-Umschau» er­scheint täglich, außer Sonn- unb Feiertags. vouatlicheSeruaspreis«: <Diar« 5.- einschließlich Trägerlohn, durch die Post bezogen Mari» 5.75 «njchlietzüch Bestellgeld. Ferasprech-Anschlüsse: für die Schriftleitung 112; für Drudierel, Verlag unb Geschäftsstelle 51. Anschrift für Drahtvach« richten liyUtr Liehe», poßschetttonio:

Frankfurt a. M. U686.

Aus Hessen.

Die Getreidebewirtschaftung 1921.

Das Reichsgeseh über die Regelung des Ver­kehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 hat für die demnächstige Getreideernte das Umlagever­fahren festgesetzt. Nachdem sich das bisherige Bewirtschastungsshstem, das auf der Beschlag­nahme des gesamten Getreides aufgebaut war, nicht mehr als durchführbar erwiesen hat, und da auch die von der Landwirtschaft verlangte freie Getreidewirtschaft unter keinen Umständen seitens der Reichsregierung zugestanden werden konnte, blieb als Uebergangswirtschaft nur daS jetzt vom Reichstag beschlossene Umlageversahren als gangbare Dewirtschaftungsform übrig DaS Gesetz bestimmt, daß im Umlageverfahren 2 _ Mil­lionen Tonnen Getreide aufzubringen sind, wobei als Getreide im Sinne dieser Vorschrift nicht nur Brotgetreide, sondern auch Gerste und Hafer letzterer allerdings nur mit ®/5 auf die Umlage anrechenbar anerkannt wurde. Bei der Unter­verteilung auf die Lander ist unserem Lande eine Umlage von 55 000 Tonnen Getreide aufgegeben worden. 3m Vergleich zu der Ablieferung des letzten Jahres, die gegenüber den Vorjahren eine ganz außerordentlich gering» war, bedeuutet dies Verlangen etwa die Hälfte bei vorjährigen Ablieferung. Die den ßänbem auf- gegebenen Umlagemengen sink» auf die Kommunal- verbände und von diesen auf die Gemeinden unter­zuverteilen: den Gemeinden obliegt,die Ablieferung des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes fest­zusetzen. Bei der Unterverteilung ist auf die Zahl der Selbstversorger sowie auf die Betriebsgröße Rücksicht zu nehmen. Das Reichsgeseh bestimmt ausdrücklich, daß Getreideanbauflächen von nicht mehr als 1 Hektar von der Umlage frei zu lassen sind: durch diese Bestimmung sowie die Notwendigkeit der Berüdsichtigung der Betriebsgrößen bei der Festsetzung der Umlagen ist Die Gewahr geschaffen, daß die Um­lage nach billigem Ermessen unterverteilt wird. 3n dem Gesetz ist die Haftung der Länder, der Kommunalverbände, der Gemeinden und der ein­zelnen Erzeuger dahingehend festgelegt, daß be> der Nichtablieferung der festgesetzten Umlagerten- gen der Betrag an das Reich abzuführen ist, bei Dem Unterschied zwischen dem Umlagepreis unk dem Preise für ausländischen Weizen zuzüglick eines Zuschlags von i/4 dieses Unterschiedes ent­spricht. Diese für alle beteiligten Erfassungsftellei aus bedeutungsvollen Bestimmungen machet es erforderlich, daß für eine restlose Ablieferung der aufgegebenen Umlage von allen als haftbar erklärten Stellen hingearbeitet wird.

Die Anordnungen wegen der Erlassung des Umlagegetreides sind nunmehr erlassen worden Hessischer Bauernbund und Landtagswahl

Friedberg, 3. Juli. Der Wahlvorstand des Hessischen Bauernbundes, der am 2. Juli I. Is. in Frankfurt a. M. tagte, faßte nach eingehender Beratung in geheimer Abstim­mung mit 34 Stimmen gegen 24 Stimmen den Beschluß, bei der bevorstehenden Wahl zum hessischen Landtag mit eigenenListen vor- zugehen

DieGoldwerte".

Don Ftnanznrinister a. D. Dr. Becker, Md. 2. , Aurz nach Annahme des Ultimatums ging durch den deutschen Blätterwald die Nachricht, : Me Retchsregierung beabsichtige, die bisher in der Steuergesetzgebung angeblich noch verschont gebliebenen Goldwerte zu erfassen. Man glaubte Kfoefonbcrc darauf Hinweisen zu sollen, daß der Grundbesitz noch allzu wenig mit Ab­gaben belastet sei, daß er seinen alten inneren, seinen Goldwert behalten habe, während die son­stigen Vermögen doch zum großen Teil Papier­werte geworden feien, und auch in dem Sinne vollwertig steuerlich getroffen IDerben. Man müsse deshc auch für ben Grunbbefitz nachholen, was man bisher versäumt habe. Man werbe, so würbe behauptet, dessen Golbwert burch Vervielfachung mit 15 in seinen Papierwert umwandeln unb ba- nach 20 v. H. durch Belastung mit einer besonderen Hypothek für das Reich oder durch Belastung mit einer besonderen Steuer zu den Reparationslasten heranziehen.

Inzwischen ists schon still von diesem Plane geworden, und es ist bezeichnend, daß der Reichs­kanzler ihn zwar anscheinend in seiner Essener Rede noch in einer Form erwähnt, die alles andere als staatsmännisch war, vor dem Reichswirt­schaftsrat aber gar nicht mehr von ihm gesprochen hat. Es mag danach richtig sein, und wir wollen die« zur Ehre des verantwortlichen Staatsmannes annehmen, daß jener Plan nur von einem wenig­sten« für finanzielle Angelegenheiten nicht Ver­antwortlichen Mitarbeiter der Regierung her- rührt. Bedauerlich bleibt nur, daß er überhaupt das Licht der Oesfentlichkeit erblidt hat unb da­mit erhebliche Unruhe in ben beteiligten Kreisen hat erregen können. Daß er nicht einmal theo­retisch richtig ist, bedarf kaum einer weiteren Aus­führung Das Notopfergeseh erfaßt alle Ver­mögenswerte nach ihrem Stande unb gemeinen Wert vorn 31. Dezember 1919. Man mag zu­geben. baß bie richtige Bewertung nach biefem Stichtag für die verschiedenen Arten von Ver­mögen schwer war, und man mag insbesondere anerkennen, daß mit Rücksicht auf diese Schwierig­keiten der Grundbesitz nicht überall mit feinem vollen Wert zum Notopfer herangezogen werden konnte. Das ist aber ein Fehler der Veranlagung, der sich auch bei der Bewertung anderer Ver­mögensstüde findet, nicht aber ein Fehler, der sich allein bei der Bewertung des Grundbesitzes ergeben hätte. Unb eS ist vor allem ein Fehler im Aufbau des ganzen Notopfers, auf den wir bei den Verhandlungen über dieses Gesetz immer unb immer ttneber hingewiesen haben. Cs ist ein Unding, eine einmalige große Abgabe, bie dazu noch in 30 Jahresraten abgetragen toerbelt kann unb vielfach abgetragen wird, aufzubauen auf dem Zufallswert eines Stichtages, der noch dazu am Anfang der ersten Zahlungsperiode liegt unb der, von bescheidenen Ausnahmen abgesehen, es ausschlieht, daß bie Abgabe ben sich nach oben ober unter oeränbernben Dermögensverhältnissen deS Abgabepflichtigen folgen kann. Wir haben in jenen Verhanblungen stets betont, baß die Aufgaben, bie bas Notopfer erfüllen solle, mit einem Gesetz, wie c8 bie bamalige Erzbergersche Koalition vorschlug unb leiber durchgeseht hat, überhaupt nicht erfüllt werben können, bah es vielmehr zweckmäßig sei, an Stelle bes Not» vpferS neben ber ein einmaliges Opfer verlan- genbert Zwangsanleihe eine laufende Ver­mögenssteuer zu setzen, die in längeren oder kürz er cm Zeitab'chnitten veranlagt, all diesen wech­selnden Verhältnissen hätte Rechnung tragen tonnen. Es kommt hinzu, daß jene Phantastische Ziffer für die Umrechnung der Vorftiegswerte in Papierwerte zeigt, daß ihr Erfinder von ben wirklichen Verhältnissen anscheinend» recht wenig kennt. Gewiß, es mögen an einzelnen Stellen und unter besonderen Verhältnissen auch einmal für Grundbesitz Liebhaberpreise bezahlt worden sein, die das 15sache des Friedenspreises ergeben. Daß solche Fälle aber typisch seien, und bah man den Wert des Grundbesitzes, in heutiger Papier­währung ausgedrüdt, auf das 15fache des Vor» kriegswertes schätzen dürfe, wird keiner, der die Verhältnisse auf dem Grundbesitzmarkt auch nur einigermaßen tennt, behaupten wollen. Endlich aber könnte, selbst wenn man einmal daran dächte, die heutigen Werte für eine neue Vermögens­abgabe zugrunde zu legen, doch nur ausgegangen werden von den Werten, die man bei Veran­lagung des Notopfers angenommen hat, und es mühte bann fift jebe Art von Vermögen biefe Umwandlung in heutige Werte vorgenommen werden.

3m übrigen ist es doch nicht ohne Interesse, daraus hinzuweisen, dah die Veranlagungen zum Notopfer schon Beschwerden ausgelöst haben um deswillen, weil die Veranlagung^ chörben viel­fach die Friedenswerte für Grundbesitz dabei um 100 v. H. erhöht haben. Auch uninteressierteKreise haben anerkennen müssen, bah bas vielleicht ba unb dort gerechtfertigt sein möge, aber keines­wegs überall angebracht sei. Und auf einen an­deren Umstand muh doch auch hingewiesen wer­den: Wir Hagen heute schon mit Recht über die starke Überfremdung deutschen Besitzes, über das Eindringen von Auslandsk.ipital in das deutsche Erwerbsleben, über den Ucbergang deutschen Grundbesitzes in ftemde Hände. Wollen wir nun auch noch gar durch Begründung von Reichs- Hypotheken auf den gesamten deutschen Grund­besitz in einer Höhe, wie sie ber kühne Plan des Mannes aus dem Reichswirtschnftsministerium vorsieht, den Feinbstaaten so einfach die Möglich­keit geben, diese Hypotheken in ihre Hand zu .bringen unb damit einen gewaltigen Einfluß auf einen so wichtigen Teil des deutschen Volksver- .mögens zu gewinnen? Den Gedanken ber Beteili­gung bes Reichs unb bamit mittelbar unserer

Aus dem Reiche.

Die Entlassung von Offizieren.

Berlin, 4. Juli. (WTB.) Eine Berliner Korrespondenz verbreitet die Nachricht, daß burch die Annahme des Ultimatums der En­tente die bevorstehende, in der Oeffentlichkett bereits bekanntgegebene Enllassung von 180 Offizieren des Reichsheeres, im Offizierkorps eine hochgradige Erregung verursacht und in­folgedessen eine Mafsenfmcht von Offizieren aus dem Reichsheere eingesetzt habe. Hierzu teilt das Reichsministerium mit, daß infolge der harten Forderung der Entente zwar eine durchaus erklärliche Erregung im Offizierkorps Platz gegriffen habe,aber das Ministerium versuchen werde, mindestens das zur Zeit bestehende Gefühl der Unsicher­heit dadurch zu beenden, daß eS die not­wendig werdenden Verabschiedungen unter gleichmäßiger Vertellung auf alle Dienstgrade so schnell wie möglich bearbeite und noch im Laufe des Juli bekanntgebe. Auch sei unter Berücksichtigung der mit der Verabschiedung verbundenen außerordenllichen Härte beab­sichtigt, in der Versorgung der jetzt auS- scheidenden Offiziere einen wohlwollen­den Ausgleich zu schaffen. WaS die Massenflucht der Offiziere aus dem Heere anbetrifft, so ist die Nachricht frei erfunden. Vielmehr ist daS Gegentell richtig. Damit entfallen auch die übrigen von der Korrespon­denz an die Meldung geknüpften Betrach­tungen.

Die Frauen und das Richteramt.

B e r l i n, 4. Juli. (WTB.) DerRechtS- ausschuh des Reichstages hat mit 12 gegen 12 Stimmen den Antrag der Linksparteien auf Zulassung der Frauen zum Richter­amt abgelehnt. Die Frage soll zur prinzi­piellen Klärung dem Plenum deS Reichstages überwiesen werden.

Gegner an ber beutschen Wirtschaft im übrigen mit einem Viertel bes in ben deutschen Betrieben steckenden Kapitals scheint man ja erfreulicher­weise aufgegeben zu haben. Hält man denn die Schaffung von Reichs- unb bamit von Gntente- hypotheken auf ben deutschen Grundbesitz für weniger gefährlich?

Die Reichsregierung scheint bann auch jenen Gebauten nicht weiter verfolgt zu haben, wenig­stens hat, wie bereits erwähnt, ber Reichs­finanzminister von ihm im Reichswirtschaftsrat überhaupt nicht mehr gesprochen, fonbem nur gemeint, es sei boch auch bie Frage zu Prüfen, wie auch ber Besitz in hohem Maße zu ben Lasten herangezogen werben könne: hierfür komme ent- toeber eine Umformung bes Reichsnotopfergesetzes ober ein Ausbau ber Reichsvermögenssteuer in Frage. Mit bem letzteren ist wohl bie Besihsteuer. bie Steuer, bie bas Reich vom Vermögenszugang auf Grunb alle brei Jahre ftattfinbenber Ver­anlagungen erhebt, gemeint. Die ^Umformung bes Reichsvermögenssteuergesehes aber kann wohl nur so verstauben werben, bah man nunmehr an einen Umbau bes Notopfers zu einer laufenben Vermögenssteuer beult. Daß wir bies auch heute noch fachlich für eine Verbesserung bes ganzen Gebgukeus bes Notopfers aufeheu würben, ist bereits erwähnt. Selbstverstänblich müßte aber bei ber Weiterverfolguug biefe« Gebaukeus bas bereits veranlagte Notopfer unb bie barauf be­reits bewirkten Zahlungen auf bie etwaige neue taufenbe Vermögenssteuer in ber einen ober an- beren Form ungerechnet werben.

Die Aufgabe, wenigstens einen großen Teil ber für bie Erfüllung ber Reparatiousverpflich- tungen nottoenbigen neuen Einnahmen burch Steuern zu beden, wirb nicht erleichtert baburch, baß man sie nicht wirb lösen können, ohne auf bie Verhältnisse von ßänbem unb (Se­rn einben Rüdsicht zu nehmen. Beibe leiben ja schon schwer barunter, baß ihnen bas Lanbes- steuergeseh ihre bisherige Haupteinnahmequelle, bie Einkommensteuer, genommen hat ober ihnen boch wenigstens bie felbftänbige Verfügung über beten Ausbau entzog. Jebe Ausbehuuug bes Reichs unb jebe Inanspruchnahme neuer Steuer- quelleu burch bas Reich bringt ben flänbern unb Gemeinben von neuem bie Gefahr, bei Sanierung ihrer eigenen Finanzen auf Schranken zu stoßen, bie ihnen bas Reich aufrichtet.

Unb enblich bie Schwierigkeiten, bie sich aus ber eigenartigen Zusammensetzung ber neuen Koa­lition ergeben. Das agitatorische Verlangen ber Linken nach schärfster Erfassung bes Besitzes muh in ben Reihen ber bürgerlichen Parteien auf starken Wiberstanb stoßen. Auf ber anberen Seite wirb bie Linke aus ben gleichen agitatori­schen Grünben bem stärkeren Ausbau ber inbiref- ten Steuern soweit irgenb möglich wibersprechen. Einen kleinen Vorgeschmack dessen, was in biefer Richtung bei Lösung ber großen Aufgaben zu erwarten sein wirb, gaben ja schon bie Verhanb­lungen im Steuerausschuß bes Reichstages über bie Erhöhung ber Zuckersteuer, bei benen sich sogar bie Mehrheitssozialbemokratie ber Pflicht zur Mitarbeit an einer von ber Koalitions­regierung vertretenen Vorlage unter bem faben- scheinigen Vorwanb entzog, man könne bie Ab­wicklung bes großen Reparationsprogramms doch nicht mit einer inbireften Steuer beginnen! Ob aber ber bermalige Reichskanzler stark genug sein wirb, all biefe Wiberstänbe zu übertoinben,

Aus Oberschlesten.

Oppeln, 4. Juni. (WB.) Die interalliierte Kommission teilt mit, bah bie polnischen In­surgenten am 2. unb 3. Juli sich vorschrifts- mähig zurückgezogen haben.

Kattowih, 4. Juli. (Wolff.) Die Cisen- bäbnbirettion teilt mit: Der Eisenbahnver­kehr ist am 2. Juli früh toieber ausgenommen worben. Die Vorbereitungen bazu waren in ben letzten Tagen schon getroffen worben. 3n«be- fonbere würbe bie Strecke HindenburgGleiwitz PeisretfchamOppeln mehrmals befahren, um zu sehen, ob ber Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verkehrs nicht verfrüht ist. Ein neuer Fahrplan war schon lange fertig. Die Züge tarnen unge­fährdet durch und waren sämtlich stark in An­spruch genommen. Es ist zu erwarten, daß die große Reiselust noch mehrere Tage anhält. Als Ausweis gilt die Legitimationskarte. Sobald die Räumung des Gebietes von Kattowitz erfolgt ist, fetzt auch ber Zugverkehr von hier aus sofort ein.

Ratibor. 4. Juni. (WB.) Der Eisen­bahnverkehr Gleiwitz Kattowih unb GleiwitzRhbnik i ft wieder unter­bunden, ebenso ber Verkehr Ratibor Rybnik. Die Züge wurden von Banden an­gebalten, durchsucht unb ausgeplünbert. Gestern abend wurde auf ber Strecke Ratibor Rhbnik bei Gummin ein Zug angehalten unb aus­geplünbert: er muhte umkehren.

Der Prozeß Stenger-Crustus.

Leipzig, 4. Juli. (WTB.) Im Prozeß Stenger-Crufius vor bem Reichsgericht würbe Die Beweisaufnahme geschlossen. Der Ober­reichsanwalt beantragte am Schlüsse eines anbert- halbstünbigen Pläboyers gegen ben Major a. D. Crusius unter Zubilligung mitbember Ilm« ftänbe eine Gesamtstrafe von zweieinhalb Jahren Gefängnis.

Der Oberreichsanwalt führte aus, er sei f e st überzeugt bavon, dah Stenger den Be­fehl, alle auf dem Schlachtfelde Ver­wundeten zu erschiehen, nicht gege­ben habe. Gestützt werde diese Behauptung der Entente lediglich durch die Aussage des Ange­klagten Crusius. Dessen Behauptung sei als ob­jekiv falsch anzufehen. Crusius gab am 21. Aug. den angeblichen Befehl weiter und wirkte bei einer Ausführung mit. Nach seiner Auffassung war Crusius tatsächlich der Meinung, einen solchen Befehl von Stenger erhalten zu haben. Infolge- beffen seien auch eine Anzahl Verwundete er­hoffen worden, und es sei auch durchaus glaub­haft, dah Crusius selbst geschossen habe. Cs möge empörend sein für das Rechtsgefühl, dah lleberschreitungen auf deutscher Seite bestraft würden, während diejenigen der Gegenseite u n g e s ü h n t blieben. Wer das gehöre vor das Forum der Geschichte und nicht vor das Forum des Reichsgerichtes. Crusius machte sich der An­stiftung zur Tötung und versuchten Tötung schul­dig. Zum mindestens war es eine grobe Fahr­lässigkeit, den Befehl nicht auf seine Rechtmäßig­keit nachzuprüfen. Was Crusius für die am 26. August vorgeworfenen Handlungen betrifft, so kann der Oberreichsanwalt gegenüber den ärzt­lichen Gutachten nicht annehmen, dah Crusius am 26. August zurechnungsfähig war. Er sei daher nur für die Handlungen am 21. August zu verurteilen.

General Stenger betonte, er habe niemals das Völkerrecht verletzt und kein Verbrechen be­gangen. Er beanspruche eine Ehrenerklärung. Major Crusius erflärte, dah er stets im guten Glauben gehandelt habe und bitte für den Fall seiner Verurteilung um die Zubilligung mildern­der Umstände und Anrechnung ber Unter­suchungshaft. Das Urteil wirb am Mittwochnach­mittag verkünbet.

Hanoi?nu von Hnjeiatn für bie lagesnummer bi« jum Nachmittag vorher ohne jebe Verbindlichkeit. Preis für 1 mm höhe für Anzeigeno 34mm Breite örtlich 40 Pf., auswärts 50 Pf.: für Reklame. Anzeigen von 70 mm Breite 180Ps Bei Platz. Vorschrift 20 "/-Aufschlag. Hauprschriftleiter: aug. Goetz Verantwortlich für Politik: Aug Goetz; für ben übrigen Teil: Dr. Nemholb Ienz; für ben Anzeigenteil: Hans Beck, sämtlich in (Biegen.

Erster Blatt 171. Iayrgang Dienstag, 5. M1921

GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Oberheffen

Druck und Verlag: vruhl'sche Univ.-Vuch- und Steinöruderci H. Lange. Zchriftleitung, Geschäftsstelle und Druckerei: Zchulstrahe 7.