'Lflcgez^lazen roch SchwerteschädigtenzulLgett! StäM. Übensmittelamt
behördliche Anzeigen
mit den
Gießen, den 2. Mai 1921.
506GB
mit <49 Fstm.
Fstm.
1921
tatet in da Em lo mmcustcuererllärnng nid»t*m^
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Ausmärfei
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l«n für die Ein- iumme ist auf
mit 26,59 mit 10,62
mit 0,55
wn 7 Mai 13. Ma, 1931
a. d. V rmdflm
6 Eichen stamme 3. äß Eictenstämme 4.
31 Eich?nslamme 5.
1 Buchenstamm 2-
tza, mx 3 Mar 1931 AI len dorr n. b. Pnmb
Der Boranschl' d Lumda ilr
^rift kör mar OurgebrütfÄ Umlage b- an gezogen
Die Novelle vom 24 März 1921 ha» bu Steuerfrei,'iril der Miluärv.'rs»rgw^ Nisse neu gerepdl. Lleucrfiei sind nanm
die auf Grund des 3Nt1tt5rpe*fwiU- und -versorgunqsgcsttze teuren Berstümme- lunfMt'. Stiegfr , Vuftteenn-, Ättrr*- imb
Gießen, den 27. Tlpril 1921.
___________Hessisches Amtsgericht.__yflQftß
Bckatintmachnng.
ube rite,gen.
6. S 59 Ab». 1 a des Einkommensteuev- gesetzes könnei, bei Ermittelung de- ^uecbareiy Einkommens Aufwendungen für die yicubptfap hi na von Kleinwohnungen in Abzug gebracht werden, die im Zsahre 1920 baulich beendet roor- den sind, sofern Die Verwendung dec Bauten zu Kleinwobnungsrwecken für mindestens 13 Jahre von der Fertigstellung ab gesichert ist, jedoch nicht über den Betrag hinaus, um den die Aufwendung gen den gemeinen Wett der Bauten oder die durch sie eingekretene Werterhöhung der Gebäude übersteigen. Der A^ug dieser Aufwendungen autGrund dieser Vorschrift ist unzuläfiig, soweit die Aufwendungen bereits nach Maßgabe dieses Gesetzes bei Ermittelung des steuerbaren Einkommens terück- sichtigt worden sind. Steuerpflichtige, welche Aufwendungen dieser Art in Abrug bringen wollen. Müssen einen entsvrechenden Antrag bei Abgabe der Steuererklärung oder demnächst im Einspruchver- sahren nach Empfang des Steuerbescheides stellen.
7. Nach H 59 Nr. lb des Einkommensteuergesetzes können bei Ermittelung des steuerbaren Einkommens in Ab»ug gebracht werden: Beträge, die bet Steuerpflichtige gemeinnützigen Vereinigungen und Gesellschaften im Fahre 1920 bis einschließlich 1923 iuflrmcnbet hat. sofern diese Vereinigungen oder Gesellschaften satzungsgemäß und tatsächlich ausschließlich die Förderung des Kleinwohnungsbaues bezwecken. Steuerpflichtige, welche derartige Betrage in Aknug bringen wollen, können einen entsprechenden Antrag bereits bei Abgabe der Steuererklärung stellen Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Reichsminister der Finanzen demnächst mit Zustimmung des Reichsrats nähere Bestimmungen darüber zu erlassen hat, unter welchen Voraussetzungen eine Bereinigung ober Gesellschaft als unter diese Vorschrift fallend axv- geseten werden darf.
8. Nam § 59y des Einkommensteuergesetzes können bei Ermittelung des BetriebSgewmns und dos «Geschqftsgewinns im Sinne der §S 32, 33 für das Rechnungsjahr 1920 den Verhältnissen entsprechende Rucklagen zur Bestrrittmg der Kosten steuerfrei abgesetzt werden, hie zur Ersatzbeschaffung der zum land- oder forstwirtschaftlichen ober gewerblichen oder bergbaulichen Anlagekapital gehörigen Gegenstände über den gemeinen Wert der Ersatzgegen?tände hinaus voraussichtlich aufgenxit- bet werden müssen. Der Reichsminister der Finanzen wird die zur Durchführung dieser Vorschrift erforderlichen Bestimmungen in Kürze erlassen. Es wird den Pflichtigen, die von dieser Vorschrift Gebrauch machen wollen, anheimgageben, entsprech, m- den Antrag nachträglich bei dem Finanzamt zu stellen. das gegebenenfalls die Veranlagung beridilig-n wird. Die Abaabe der Steuererklärungen darf jetzt nicht mit Rücksicht darauf unterlassen werden, daß die Bestimmungen über dir Durchführung des § 59a noch nickt erlassen sind.
Diese .Bekanntmachung ist als Merkblatt in Druck gegeben und nach Fertigstellung bei den unterzeichneten Finanzämtern erhältlich. Dem Merk blatt sind auch die ab geänderten hzw. neu mi genommenen tzK 32, 33, 33a, ö9 und o9a des Gesetzes in ihrem Wortlaut ausgeführt.
Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen, den 3. Mai 1921.
Tie Finanzämter.
Oonderansgahe.
Lebkrwurft in l-Kg.-Dasen Mk 4.50 die Dose Kernseife (3OO=(5rarum*Stücfc 4. - d. Stück
Diktoria-Erbsirr, gelbe „ 1.80 d. Pfund
vpeisebohnen, weiße „ L- d. Pfund
Äonbenftcrte, gezuätene Vollmilch „ 8- - die Dose.
Verkauf erfolgt his auf weiteres von 8 bis 12 Uhr vormittags und 3 pis ö Uhr nachmittags im Astern Stadthaus, Gattcyftraße 2, Nebengebäude (früheres Ortsgericht) au jedermann. Samstags erfolgt Verkauf nur von 8 bis 12 Uhr.
und Teuerungszulagen, ferner die auf Grund pes KolpuralbcamtenaeietzeS vom ö. Änpl 1910 ReickVgefetzbl S 581 ' bezogener. Twven- iidag.en:
b. ionftige nach der Mmderung der Erwerbs-' Täbtgfeü bemcjfene Ver'orgungsgetmhrni se. ine auf Grund einer infolge eines ibriegtL» erlittenen Di^nstbeschädigung uezogen werden, sowie die rtnegsveriorgunst. x-. MilftärHinterbliebenen, ;crn.'r die Vcrsyrgungsgebü krnisse nach dem Rerchsversorgungsgeseye oom 12. Mai 1920 Reichsgesetzbl. S. Wwi, dem Reichsgcsetz über die durch innere Unruhen verursachten Schäden vom 12. Mai 1920 Reichsgestvbl. 5. 94 L und den durch $ .14 des genannten lvcsctzes aufrecht erhaltenen lande^g-scblichen Vorschriften, sotveil die genannten Bezüge zusammen, mit den unter a) Erwähnten (Sk bührnissen den Betrag von 8000 Mf. nicht
10 Buchen stamme 3 Klaue mit 8,31 Fstm.
95 Buchen stamme 4 Älasfe mit 46B6 Fstm.
4 Buchenstämme ö. Masst mit 1,20 Fstm.
1 Hainbuchen stamm 5. Masse mit 0,32 Flttn. 147 Fichtenderbstangen 1. blasse mit 15,75 Fstm.
3? Fichtenderbstangen 2 Klasse mit 1,39 Fstm. 37 Rm. Eichennutzknüppel.
Tie Eichen- und Buchenstämme sind auch zu Schwellenholz geeignet.
Gegen airsreichende Sicherheit wird Zahllmgs^ frist bis 11. November 1921 gewährt.
^druckte Verzeichnisse über Forstarte, Ausmaße der Stämme usw., sind an her unterzeichneten Stelle (Stadthaus, Bergftr. 20, Zimmer 18) vom 4. Mai 1921 ab aegen Erstattung der Selbstkosten erhältlich. Daselbst können auch Karten über die Waldungen der Stadt Gießen, aus denen die einzelnen Walotezrrfo, Wege unb Schneisen ersichtlich sind, bezogen werden.
Wegen vorheriger Besichtigung wende man sich an die Förster Geisel zu Gienen. Lotz zu Wieseck und Fprstaspitant Brück in Rödgen. Auskunft erteilt auch die Oberförstrvei Gießen 5O0B Gießen, den 30. Avril 1921.
Ter Oberbürgermeister. I. V : vr Rosenßerg.
Bekanntmachung.
Die nachstehende polizeiliche Anordnung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Gießen, bm 30. April 1921. 5170B
Der Oberbürgermeister. I- V.: Ur Rosenberg.
2n unser Genostenschaftsregister wurde heute ein- getragen: Baugenoffenschast, eingetragene Genoffen, schäft mit beschränkter Haftpflicht in ÄleüifCinten. Gegenstand des Unternehmens ift: Beschaffung von Bauland und Errichtung von Wohnung wohner von Klein.Linden. Die Haftsi
250 Mark festgesetzt. Ium Vorstände stnd bestellt: 1- August Lud, Oberbahnassistent, 2. Friedrich Jung, Eisendreher, 3. Wilhelm Fink, Bautechniker, 4. Friedrich Lteinmüller, Eilendreher, 5. Karl ®Iaum, (Eifenbabn* gehilfe, sämtlich in Klein-Linden wohnhaft. Die Satzung ist am 21. Februar 1921 festgestellt Die Le. kannimackunaen erfolgen in ortsüblicher Weise und im Gießener Anzeiger. Die Zeichnung geschieht da- durch, daß die Zeichnenden zu dem Namen der Firma des Vereins ihre Namensunterfchrist zufügen. Zur Bechtsoerbindlichkeit ist die Zeichnung der Namen unter dem Firmenstempel erforderlich. Mündliche und schriftliche Willenserklärungen des Vorstandes find für die Genoffenschaft verbindlich, wenn diese vom Dar. sitzenden, dem 1 Kassierer und dem 1. Schriftführer oder in vehinderungsfällen von deren Ersatzmännern ?emeinsam abgegeben werden. Lis zum 'Betrag dob 00 Mark ist der Vorsitzende gegen Beleg allein be
rechtiqt. Wechselverbir.dlichketten sind ausgeschlossen Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Zur Beachtung
»ei der Abgabe der Sinkommerrfteuer- (krklärungen zur Vcraulagung für da» Rechnungsjahr 1920.
Im Hinblick auf bas Gesetz ;ur Aendening bei Einkommensteuergesetze-, vom 24. Mgr. 1921 wirb hiermit zur Beachtung bei hex Abgabe her Einkommensteuer-Erklärungen 5141p Zwecke der Veranlagung für das Rechtrungsjabr 1920 .ruf folgendes hingewiesen:
1. Der Veranlagung für das Rechmmgsiahr 1320, die nunmehr vvrgenommen wird, ist steuerbare Einkommen zu Grunde zu legen, welches der Steuerpilickstige im Kalenderjahr 1920 l» logen hat. Für die Feststellung des Einkomut^is -ru8 dem Betriebe der Latch- ober Forstwizticyast »der rinei Gewerbes oder des Bergbaues tritt bei Steuerpflichtigen, die für ein vom' Kalenden- ahr abweichend.'s Wirsichasts' (Geschäfts- Fahr cegelmaßio Geschäftsabschlüsse macaen, an Stelle «s Kalenderjahre? dos Wirtschastsjahr, dqs im Kalenderjahr 1920 endete. 4
Die Veranlagung für das Rechnungsjahr 1921 <1. April 1921 bis 31 März 1922) findet erft nach Ablauf des Kalenderjahres 1921 statt. Dre für diese Veranlagung erforderlichen Steuererklärungen sind erst nach AblaM des Kaleikderjahres» 1921 abzugeben. Besontere Aufforderungen hierin ergehen Jur gegebenen Zeit
2. Die Veranlagung für das Rechmmgsjakn: 1920 erstreckt sich auf sämtliche Steuerpflichtige, also guck aus solche Personen, welche dem Steuer ob^ug vom Arbeitslohn unterliegen.
3. Sämtliche Steuervflichtige, beten steuerbares Einkommen im fiaLmberiabr 1920 ober -n bem an dessen Stelle tretenden WirtschaftS- ahr (Nr. 11 .den Betrag von 10 OOO Mk. überstiegen hat, haben aus Grund der imterm 22. bnMT und 19. März 1921 ergangenen dffent» sichen Äusforberungen eine Steuererklärung bei 'lern für ihre Veranlagung zustänbigen Finanzamt einzureichcn. Demgemäß haben auch alle Aicheitnehmer, welche dem Steuerabzüge vom Arbeitslohn unterliegen, eine Steuererklärung ein» »ureichen, wenn ihr steuerbares Einkommen im Kalenderjahr 1920 mehr als 10000 Mk Betragen bat. — Steuerpflichtiffe, deren steuerbares Ein- ßommen im Kalenderjahr 1920 nicht mehr als 10000 Mk betragen hat, sind zur Abgabe einer Steuererklärung nur bann verpflichtet, wenn sie hierzu vom Finanzamt besond.'rs aufgefarbert sind.
4. Gegenüber dem Vordruck zur Einkommen- ftaiererftäruna ergeben sich au8 dem Gesetz zur Lende rung des Einkommensteuergesetzes vom •4. März 1921 folgende Aenberungen:
»1 Mi A. Der Steuervflichtige hat baS Arbeitseinkommen l^9 fies Gesetzes seiner Ehefrau aus BesEtigung in einem dem Ehemann fvemben Betriebe und das Arbeitseinkommen . feiner minderjährigen Kinder in seiner Steuererklärung nicht anympeben. Soweit die Ehefrau ober die minderiährigeit Kinder Arbeitseinkommen im Jahre 1920 bezogen haben, ist über dieses Einkommen brr Ehefrau oder des mxnberiäfrigen Kindes ernt besondere Er- ' stärung abzugeben.
fS >u V. 5 (sonstige EinuahmeiO. Hier sind nicht alle durch einzeln« LeräußerungSgeschäfte erzielten Gewinne, solchem nur Gewinne aus ein- idnat BeränßerungSqrsch ästen anzugeten. durch welche Gegenstände ixTäuikrt worden sind, deren Erwerb zum Zwecke der gewnm- (mngruben Diederveräußrru7»g erfolgt ist (Gewinne aus Gelegenh^-itS'Spekulationens. Gewinne auS SvckulationS Geschäften, die gt;-» werbsmäßig betrieben werden, sind ebenso wie Gewinne ausDeräuherunaS-Geschäften, btt zum Gewerbebetriebe dcs Bflichrigen gehören, als gewcrblickic- Einkommen f9h:. II M Vordrucks anzugeben.
c) zu Nr. VI, de- Vordrucks: Abzugssäh^g sind nickt mehr tr jährlichen, den Derhäift'isien entsprechenden Abschreibungen für Wert Verminderung, sondern die jährlichen, den Verhältnissen entsprechenden Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, von De- und Entwäsierungs imb i ftsck»ereiwirtschattlichen Anlagen, von Maschinen und IxmxgfidxTn BetriebS-Intxnitar. soweit die Kosten der Beschasiung nicht al8 Werbimgs kosten in Abzug gebracht und nicht aus steue. frei gebildeten Rückingen gedeckt worden sino (813 9h- 1b bei G^setzotzs.
s) zu 11,9: Als Scklulbrinsen sind auch die zur verginfuna des Reict^Snotop fers für das Kalen- derfahr 1920 auszuwendenden Betrage anzu- feten.
•) zu Nr VI, 13: Lebensversicherung-vrämien sind inforoeit abzugsfähig, all sie den Betrag Von 1000 Mk (statt bisher 600 Mk nicht übersteigen.
k) zu Nr VI, 15: Die bei einzelnen Vcräuße - rungSgeschäften <rlittnrm Verluste find nur iw® msoweit äbzugssähig, als sie durch die Veväußerung solcher Gogrnstände aitfhmben sind, bereu Erwerb zuyi Zwecke der geimnn» mnnynbcn 'SieheroeräuhcmaUT erfolgt fil iXkr- Juüc auS tzdlegenhl-itl Spekulationen Scll'e V.'rluite au- ein »ein m Vc Luherung^ieschäft^u
j ni5 ins zur Löte der Gewinne aus einzelnen Verauße^im^-g.-fchÜfien abzugs äbi,,, die unter , ö ongixhTnm sind Beclnfte aus gewerbttnätzch betriebenen SpekullittonLn sind £nr lonfhgv Berlustr ans Prrüuherungsaesaläs- ten b»< zum QknnTbcberrid) äivj Pflichtigen «hären, bet Berechnung des gewerblichen @in- tomiucu» zu beruct'ichrigcn.
8 k .^ic h er gestellten Fragen sinh nur zu bowUNVrtcn.wenn er S8.ii®?ldlL<aut di- fm ibn besteh nde aesetz- J^flÄnShaltulTt)^ gemäß § 26 Ws. 4 ter Einkommen.
JwThnül1 >/Ü?.l?LbtiLauJ teantrogen null.
KL UnterhaltungspsUcht
lvriemÄ l'eefttträch.
h. dir 716 des Vordrucks^.
b' 0 a—ä. Lre her grst-lldn Fra-irn sind von dem «-rtzeuerpjlrchtrgeil nur zu beo.ini " n
Eiirwmmtti im qQ|xm terplte 1920 mtbt mehr als 14 000 «r, fragen bat
Ter OterbürgermeifiLr (Leternsmittelamtl.
Bekanntmachung.
Bettifft: Holzversteigerung.
Bütt-, Werk und Nutzkwlzvrtlteigertrn- der Stadt (Sieben.
Aus den Waldungen o-rr Stadl Grehen sollen Montag den 9. M a i 19 21, vormittags 10 Ubr beginnend, im Stadthaus, Berg st raße 20, Zimmer 6, versteigert werden:
wovon gaaallfotlonsartieHen
Für die Kanalisation in der Aauptftrafoe au 6 'rdach sollen die erforderlichen Arbeiten und Liefe, ru gen getrennt oder zusammen äffentlich vergeben ■erben.
Zeichnungen, «rbeitzbeschreibungen und Se= dl tganqen können bei dem Unterzeichneten, ßanbgraf» P.)Mpp.Platz Nr. 3, Zimmer 22, eingesehen werden.
Angebote, deren Unterlagen daselbst käusiich, sind bitz zum KL Mal d. 3s., vormittags 10 Uhr, bei d m Unterzeichneten einzureichen, woselbst die Lr. Öffnung in Anwesenheü d«r erschienenen Bewerber ftattflnbet
Freie Auswahl unter den Bewerbern bleibt vor. behoben
Zuschlagsfrist: 2 Wochen.
Dießen, den 2 Mai 1921.
Der obere Baubeamte der Ärdsoerwaltung Gießen. _________Cellarius, Baurat. 5098B
Arbeitsvergebung.
Die uachstehenden Arbeiten für den Neubau von Kleinwohnungen an der verlängerten Dleichstraße sollen
Mitttvoch, den 11. Mal d. I., vorm. 10 Uhr, äffenllich vergeben werden.
Simmtr» und üuhere Schreinerardeiten (4 Lose).
Zeichnungen, Arbeiisbeschreibung und Bediugun- gen liegen bei uns zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck der daselbst erhältlich, sind bis zum ge- nannten Termin an uns einzureichen. - Iuschlaasfrist 3 Wochen.
Gießen, den 3. Mai |821. |äl68
______Sfadtbauamt Giesten: «rauhach.
®eTaiinhiinrf)itng
Der u
tar i^mtuurc Allendorf • ■w • .1,Don Samstag lü nn'ch., tzlich Freitag den iieam Wmp, mracr ^IC ®n-
Volizeiliche Anordnung.
Betrifft. Verhütung von Waldbränden.
Mit Rücksicht auf bie zur Zeit bestehende Gefahr der EEehung von Waldbränden wird auf Grund des Art. 65 der Kreis- und Brovinzial- ordmmg auf die Dauer von 4 Wochen folgendes bestimmt:
Das Rauchen und Feuermachen in Waldungen und auf Leiden, sowie tm Umkreis von 20 m von solchen, ist auf die Dauer von vorläufig 4 Wochen verboten.
Zuwiderhandlungen weiden mit Geldstrafen bis zu 90 Mk. bestraft.
tzsießen, den 22. April 1921.
_______Kreisamt Gießen. I. B-: vr. Lest.______
Arbeitsvcrgelmng.
_ güt die Feldtereiirigun' S t e l n he i m Uten Montag den 9. M ai 1921, vorm. 11 Uhr, 'auf dem Rathaus zu Steinhefin
Fuhrleistungen, ChMtssierungs-, Pilaster-und Verichleifungsardnten sowie bu Ltrierung von Baialtbruckiminen. vcransckstagt zu 50 000SRf. m einzelnen Losen vergcbm roepb^n.
Die Verdingungsunterlagen liegen auf tzess. Vürgermeistcret »ssen, wo die Angebote in Prozenten b's Voranschlags, verschlosixn und post- frei hi- zum Erösimtnastermin -'inzureictem sind.
ZusMagsfrist 14 Tage
Gießen, b-n 3 Mat 1921. 51478
Lkfs. Kutturinspekkion Gieße».
__________L. Steinbach, Bau rat.__________
Vckattutmachitng.
1 Vergebung von Bauarbelten.
Für bat SchulhavS-Nenban/n Groa ßen - Tuseck sollen nachstrhende Arbeiten bd( inneren Ausbaues tm öftewtlichen Wettbewerb vergeben werben:
Maurer-, Spengler-, ^<61 effet* Glaser-, 5 chre tner-, Weißbin der- nullt Tavezier-Arbeiten, ferner Jnstalla- rious-Arheiten für bie Be- und End« wäsierungsanlage und die defttii dx BeLaatztto^S- anlaae.
AngebotSiiMerlagen. sowie Pläve und Bedri» aungen liegen von Montag, 2. Mai. an bei dem Unterzeichneten, RegierungSgebäude, Landgraf- Bhilipp-Platz 3, Zimmer Nr 17, auf.
Angebote mit entsprechaider Aullchrift isivd verschto'fen und postfrei spätestens bi» zum 18. Ma i 1921, vormittags 10 Uhr. an den Unterzeichneten cinzureichen.
Tic (Eröffnung ber Angebote erfolgt gant gleichen Termin in Gegenwart etwa erickuenener Bewerber 49728
Zuichlagsftist: 3 Wochen.
Gießen, ben 35 Avril 192L
Ter obere Baude amte ber Kreis vettvalüwg Giehen.
___________ Cellarius. _____
Das Stöbt. Ardeüsami befindet sich vom 7. Mai d. 3- ab in der Allen Klinik, Üiebtgstratze Nr. 14.
Die Diensthunden sind von 7' , bis \2 Uhr 00p mittags und von I1, bis S1/- Uhr nachmittags. Sams- t<u»s find die Dienststunden von 71^ les 1 Uhr nach mittags
Dießen, ben 2. Mai 1921. 51688
Der Oberbürgermeister. A B.: vr. Frey,
Holzsubmission.
Aus ben Waldungen ter Gemeinde Seuerß kommt folgendes öoh auf dem SubmisironSweW zum Scrtaif:
Eichen-Stämme 2. 9t., 2 Stück — 2.99 Fsdn.
r Kl., 9 Stück - 1039 ..
4. Kl., 18 Stttck - 12.68
5. Kl., 21 Stück - 1337 „
„ 6 9L, 50 Stück •* 17.43 „
Buchen-Stämme 1 Kl., 2 Stück = 2^50 >.
3 91., 5 Stück = 7^6 M
„ 5 9t., 5 Stück - 3,74 „
m lSctzixNenhol;^
3 in., 7 Stück - 3,49 *
„ 4.9t., 45 Stück - 20,20 „
„ 5 Kl., 9 Stück = 2,68 M
„ 6 Kl, 1 Stück « 0.23 „
Kiefern-Stämme 2 Kl., 1 Stück -* 0,54 j.
3 Kl , t Stück e° 0.54 .
„ 5. Kl.. 4 Stück - 1,85 „
Fichten-Stämme ^Schnittholz) 2. Ak., 1 Stück
- 2,95 Kfan.
tzichten-Stämme (Schninhol/ 3. Ak., 8 Stück == 11,11 Fstm.
Los I: Fichten-Stämme iBauholz) <. ÄL, 4 Stück =- 4,48 Fsun.
„ Frchteir-Stämn^ (Bauhplzl 5a»jtL, 39 St -- 2o,47>stm.
„ Frchten^jämme Bauholz) 5b*ÄL, 155 6t - 47^4 Fstm.
Los II: Fichten-Stamm« i Klaffe, 10 Stück = 8,88 Fstm
„ Fichten^Stämme 5a-Klasse, 29 Stück
-- 18.82 Fstm.
„ Frchben-St.imme htelhaffe, 66 Stück
19.44 Fstm.
Los mt Fichten-Stämme 4 Alasie, lh Stück - 10.93 Fstm.
„ Fichern-Stämme 5a-Klasse, 47 Stück - 30,92 Fstnc.
,i Fickien-Stämme 5d-KlLsfe, 238 Stück -- 61,16 Fstm.
Tie Angebote sind getremtt nach Sortiment und Klaffe innerhalb der Lose, da leint Zusammenrechnung stalri indet, vrv Ftstmeter bis zum Freitag Pen 6. Mai L I, nachtnit tag» 1 an unterzeichnete Bhrgermeisterei einzureichen, top alsdann die Erökftrung erfolgt. Tie Berkaufstedingungcn. denen sich btt Kaufei mit der Einreichung ihrer Gebote mtterwerfon. können txnter bei tni5 eingesedm werden.
Tas L>ol; lagert in verschiedenen Disttikten und wird auf Verlangen vorder von Forstwatt Kock dahier vorgezeigt, spätere Einwendunaen werden nicht mehr terückiicb"igt. - Etwaige kleinere Abweichungen im Festgehalt blechen vor beyalben. 4976p
Tie Gemeinve dehiflt sich die GenehmigMtS im einzelnen wie im ganzen 8 Tage vor
Beuern, ben 28. April 1921.
Bürgermeisterei Beuern Walther.
Bekanntmachung.
In unier Gen affen sch astsregister o.irbe heute bei ter Landwirtschaftlichen Bezugs- und Abfatzgevoffen- schaft, e. G. m. h. H., in vder Bessingen, eingetragen:
Der Lehrer Ernst Jakob in dbtr-2Mfingfr ist aus dem Vorstand ausgetreten und an feine Stelle ber Landwirt Heinrich 'petn der Zweite vou Dbet. Desfingen in den Dorsicmd gewählt
Lich. den 29. AprU 1921.
5179D________Ncssiich«; Amtsgericht Lich
Bekanntumchttnft.
Die Aysschreibung vom 13. Hs. Mts. betreffend Ausführung der elektrischen Lichtanlage in den Klein Wohnungen am alten Kirchhainer Weg ist laut Beschluß des Magistrats vom 28. d. Mts. aufgehoben worden
Marburg, den 29. AprU 1921.
Stabtbauamt 11OD
_______g«S Koester.__
Bekanntmachung,
Die dicdunmfl der israel. Rettgchnsgenrsiute tvtcven für 1919 liegt zur Ein ich: ter ÄtieÜigrcn edw Tage lana in ter Wobnuug des untervichucten Boritthers offen.
Älchen, bm 2 Mai 1921 5144D
Der Boritand der rsra l.R^ligiottsaeuZeinde Gießen _______Di 0 rih Strauß____ UMIM-MW
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