Ausgabe 
3.2.1921
 
Einzelbild herunterladen

behördliche Anzeige».

Bekanntmachung ü»er BetriebsabbrUchc und Betritt!» stillegüngen.

Die nachstehend abqebuufte ReickSverordmma nem 8 November 1990 wirb frier tarro befaimt gegeben

Zustänbige DemofrilmackfunoSbchörbe für den Bezirk der Stabt Girtzen ist der Demobilmackungs- Ausschuß Gießen-Stabt. Gartenstrnsft 2.

tyfqrn die Entscheidung bet Demobilmackungs- Au-schusses tm Sinne brr -8 1 und 4 brt Reicks- verordnung steht den Betrogenen ein Beschwerde­recht mnerhalb einer Woche an den Ztaatskom- mjssor für die wirtschaftliche Demobilmachung nach Verkündung bet Entscheidung tu, der endgültig entscheidet

Die Nekanntwachungor brt Staats komm,ssars, bett. Meldungen von Betrieböeinschränknngen und Betriebseinftellungen vom 4. August 1920 und Verbot brt Abbruchs von Rinaofcnzirgkleien vom 14. April 1920, fhtb aufgrhoorn. wodurch jedoch die Bestimmungen brt 8 12 (Arbeft-ftveckung) der Verordnung über Entlassung und Enllohmmg von Arbeitern und Angestellten während der Znt der wirtschaftlichen Demobilmachung vom 12. Februar 1920 unberührt bleiben. 12818

Gieren, den 31. Januar 1921.

Der Demobilmachungs-Ausschuß Aießen-Siadt JA: Dr. Frey, Beigeordneter.

Verordnung.

6efreffeitb Maßnahme« gegenüber Betriebsabbrüchen il -still equngen.

Vom 8 November 1020.

Ihn Grund bet die wirtschaftliche Demobil- machuna brtrcffenbm Befugnisse wird nach Maß­gabe brt Erlasset, betreffend Auflösung brt ReichS- ministertumA für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 36 April 1919 (ReichEsetzYatt 6.438), nach Anhörung brt vorläufigen NeichSwirtsck^aft«- rati solgenbrt verordnet:

8 l, Inhaber ober Leiter von gewerblichen Betrieben (fi 106 b Tbs. 1 brr ReichSgewerbeord- mmgi und von Betrieben des VerkehrSgewerbrt, in denen in der Regel mindestens umtrrnig Arbeit­nehmer beschäftigt werben, jedoch ausschlietzltch der Betriebe brt Reichs und der Länder, ftnd ver> pflichtet, der von der Landrt-entralbehörve )u be­stimmenden Demobilwachungsbehörde Anzeige zu erstatten, bevor sie

1. Betriebsonlagen ganz ober teilweise abbrechen oder bisher zum Betriebe gehüriae Sachen in anderer tone dem Berriw entziehen, ins­besondere veräußern ober betrieb-untauglich machen. Jo fern hierdurch die gewerbliche LeistungSsühtgkeir brt Unternehmens wesent­lich verringert wird. Diese Vorschrift findet aus »um Betriebe gehörige Rechte fhmgemä&e Anwendung;

2. Betriebsamagen gwrz oder teilweise nicht bo nu-en, sofern hierdurch

) in Betrieben ober fdMtarJxpen BctriebS- teilen mit in der Regel iDortaer als Mei- Hundert Arbeitnehmern zehn Arbeitnehmer, b' in Betrieben ober selbständigen Betriebs- teilen mit in der Regel mindestens zwei- hundert Arbeitnehmern fünf vom hundert der im Betriebe beschäftigten Arbeitnehmer- Sbl jedenfalls aber wenn mehr als fünfzig rbcitnehmer

fnr Enilassuna kommen. Die Arviarpflicht besteh, nicht bet Unterbrechungen und Ein­schränkungen in der Betriebsführuna, die durch die Eigenart brt Betrieb» bedingt srnv.

Die 8eeW4fiflte Maßnahme darf ohne Kr- frimnrung der zuständigen DernobilmachungSbe^ dörde im Falle t mrv vor Ablauf von sechs Wochen, im Falle 2 nicht vor Ablauf von vier Wochen noch Srr Erstattung der Anzeige getroffen werben. Wirb fit nirtz inner bald eines Monat- nach Ablauf der im Sähe 1 diese- Abfahrt und Im Falle brt fi 4 Abs. 1 Nr. 1 inner halb etnrt Monats nach Abtaui der dort festgesetzten Fristen getroffen, fo ist unter den Voraussetzungen brt Abs. 1 die Anzeme erneut zu erstatten.

Muh eine Maßnahme der im Abs 1 Nr. 2 be­zeichneten Art mholae unvorhersehbarer Ereignisse sofort getroffen werden, so ist die Aryrige unver­züglich, spätestens innerhalb von bcei tagen, nach. «i nolen.

Unverzüglich, sväteftenS innerhalb von drei Tagen nach Erstattung der Anzeige, sind die im betroffenen Betrieb ober selbständigen Betrieb«,eile vorhandenen und die für ihn bestimmten ßorrdtr an Ötofh- und Betriebsstoffen, insbesondere Brenn- stoffen, und Halbfabrikaten vollständig und mäht» heikSgemäh der zuständigen DemobilmachungSbo- hörde mitzuteilen. w

Als Arbeitnehmer im Sinne dieser verord- nung gelten die Arbeitnehmer im Sinne brt Bv- trieb« rätegesetzrt.

8 2 Innerhalb der im «1 Abs. 2 festgesetzten Frist und im Falle brt § 1 Abs. 3 innerhalb von 4 Wochen nach Erstattung der Anzeige darf ohne sÄenehmigung der zuständigen Demobilmachung«, behörde eine die ordnungsmäßige Führung ort Betriebs beeinträchtigende Veränderung der Sach­oder Rechtslage nicht vorgenommen werden. Ins­besondere darf über die im z 1 Abs. 4 genannten Vorräte nur im Rahmen der ordnungsmätzen Führung des Betrieb- verfügt werden.

I 3. Tie zuständige DemobilmachungSbehörde hat tm Benehmen mit Betriebsleitung und Be­triebs Vertretung, geeianetensallS unter tzeoan- ziehung von Sachverständigen, insbesondere der zuständigen Yochorganisativnen (z. D. wirtschaft­liche Setbstverwaltungskörper, GtßenhandelSstel- len) und brr amtlichen Berufsvertretungm, un­verzüglich aufzuklären, welche Umstände die bv- absichtigte Maßnahme veranlassen; die Auf­klärung muß innerhalb der an § 2 genannten Fristen durchgefühtt fern. Die Aufklärung bat sich auch darauf zu erstrecken, welche Hrlfsmaß- nahmen zur Behebung wirtschaftlicher Schwierig­keiten brt Betriebs angezeigt erscheinen.

Die Landrtzentralbehörben und-die zuständigen DemobilmachungSbehörben werben ermächtigt, alle Anordnungen zu treffen, die geeignet erscheinen, die tatsächlichen Verhältnisse brt Betrieb« auf- zuklären und Zuwiderhandlungen gegen 8 2 zu verhindern.

i 4. Die zuständige Temobilmachungsbehörde ist ermächtigt,

1. im Falle brt 8 l M. 1 Nr. 1 dir im S 1 Abs. 2 festgesexte Frist auS zwmyrnben Grün­den um einen Monat und. falls weiterhin zwingende Gründe vor liegen, um weitere zwei Monate »u verlängern. Die Vorschriften bet tz- 2. 3 bleiben entsprechend anwendbar;

Ä. im Falle brt § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 die an 6 l Abs. 4 genormten Vorräte, im Falle bei I 1 Aos. 1 Nr. 1 auch die vom Abmmch ober der Entziehung bedrohten ober betroffe­nen Gegenstände lSachen und Rechte) zu be* schtagnahmen und zugunsten brt LandrtfiSlus zu enteignen. Statt der Enteignung kann die Uebertraguno der Gegenstände aus eine von der Demobilmachungsbe Hörde zu bestimmende andere Person mrtgrforodyen werden. Die Beschlagnahme darf nur innerhalb der m 86 2, 4 Abs. 1 Nr. I genannten Fristen er­folgen: die Enteignung oder Uevertrasung muß spätestens binnen 2 Wochen nach Ab­lauf dieser Fristen ersolyt sein.

Tie Beschlagnahme hat die Wirkung, daß ohne Genehmigung der DemobilmachungSbehörde die

BornaAmr mm verSnderunyen et tat betroffenen likarnftänöen verboten ist und daf; rrdjtordert- liche Verfügungen über fie nichtig sind Den rechts­geschäftlichen Verfügungen stehen Lerfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung ober Arreswvllzieknmg erfolgen. Der von bet Beschlag, nähme Betroffene ist verpflichtet. die Gegenstände während der Dauer der Beschlagnahme zu tret* wahren und pfleg! rch ra behmtdein. Tie Beschlag­nahme verliert ihre Wirkung mit der Enteignung ober Uebcrtragimg ober, falls eine solche nicht statt- findet, mit dem Ablauf her im Abs. 1 Nr. 2 gv- nannten Fristen.

Tie Ausübung der im Abs- 1 festgesetzten Be­fugnisse erfolgt durch Zustellung änrt entsprech«^ den Deschlufses an den Inhaber oder Letter brt Betriebs. Sobald die (Enteignung> ober lieber^ tragung-anordmmg dem Betroffenen »ugebt, geht das Eigentum an der Sache oder das entzogene Recht auf den Landesslskus oder die üt der An­ordnung bezeichnete Person über. Gegen die Frist­verlängerung nach Wf. 1 Nr 1 kann Einspruch bei der LanbeszentralbehSrde erhoben wecken.

Tie Beschlagnahme und Uebcrroeifung wn Brennstoffen im Sinne der Verordnung vom 24. Februar 1917 (Rerch^-Gesetzbl. S. 167) erfolgt lediglich durch den Reichskommissar für die fiüblen- Verteilung und die von diesem ermächtigten Stellen entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften.

Die Enteignung oder Uebertragung an eine andere Person nach Abs. 1 Nr. 2 hat aogen an* gemessene Entschädigung, die den Tagespreis brt Tages der Beschlagnahmte nickt übersteigen darf, mi erfolgen; entganjmer Gewinn ist nicht zu er­statten. Durch die Enteignung ober lieberttagimg darf bie orbnungSmäßiqe Fuhnrng bet übrigen Teile brt Betriebs nickt beeinträchtigt werden, sofern nach Lage ber Sache eine Weiterführung bes Betriebs ht Frage kommt. Gegen bte Ftfb- fttzung ber Entschädigung ist innerhalb von sechs Monaten von ber Zustellung brt Festsetzung--- beschlussrt an ber ordentliche Rechtsweg zuläftig.

Die Bestimmungen der Verordnung zur Be­hebung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. De­zember 1919 (ReichSgefekblatt S. 1968) bleiben unberührt.

8 5. Ist eine Anzeige entgegen 8 1 nicht er­stattet. fo sind die Befugmsie der Demobil- machungsbehörde aus Ktz 3 und 4 an die dort ge­nannten Fristen nicht gebunden.

8 6. Die Bestimmungen dieser Verordnung finden keine Anwendung,

a) wenn die im H 1 Abs. 1 bezeichneten Maß­nahmen auf Anordnung oder mit Zustimmung erner dafür zuständigen Behörde ober mit be­hördlichen Befugnissen auSgestatteten Stelle erfolgen:

b) auf Maßnahmen gemäß 8 1 Abs. 1 Nr. 2, bie lediglich als Mittel in wirtschaftlichen Kämp­fen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verwendet werben.

8 7 Der den Vorschriften bet tzh 1. 2. 4 ober bat nach § 3 Abs. 2 ergangene» Anord­nungen vorsätzlich zuwider handelt, wird mit Geld­strafe bis zu hunderttausend Mark und mit Go- fängnis bis zu einem Jahre ober mit einer dieser Strafen bestraft. Bei Fahrlässigkeit tritt Geldstrafe bi- zu fünfitgtaufenb Mark ein.

Neben der Strafe können bte Gegenstände, auf die sich die Zuwider Handlung fcsttM, ein* gezogen werden, ohne Unterschied, ov sie dem Tater gehören ober nicht.

8 8. Der ReichSwirtschaftSnmnster und ber Reichs arbeitsmimster erlassen gemeinsam bie et> fnrber(tcf>en AuLführungsanWeisungen.

8 9. Die Berorbnung tritt mit dem Tagt der Verkündung in Kraft.

Berlin, 8 November 1920-

Der ReichswirtsckaftSminister: vr. Gcholz. Ter Reich-ar bei tsminister: vr. B raunS.

Stadt, tebensmirtdamt

m

«e Dose

6. Wt

9 50 Mk.

Sterilisierte «ronmück

(Värrmnarke) Wurstkonserven

Etdien

Bohnen Kernseife QünbCTirnr Atzi-chttN

tag von 912 U-r Norm, und 96 Uhr naztwn.

S«nSta«s nur von 912 Uhr tont 1307B

Gießen, bat 81 Jmnmr 192L

Der Cbert ürgetmm ft*r. (Lebeti^ mftttUmt)

Sonberausaabe:

Sckavaneschmaltz zu Tagrttnnfen Cornedfeef ~

Für bie FrldbereinigKng Stünlte^ sogen gnr alsbaldigen Ausführung vergeben werden: l. Planieren von Gewannwegen. 2 Lose 38000 m

2 Anfahren von Stücksteinen. 8 Lose 70 eba

3. Aufsetzen von Steinen 70 ebtn

4. ChaujfttrungsarbeiUn 280 qm

5. Anfahren von Röhren 400 Ztr.

6. 'Drainagearbeiten 4000 m

Die Derdtngungsunterlagen liegen auf ber Bürger­meisterei Münster offen, wo auch die Angebote txr. schloffen, mit entsprechender Susschrist oerseheu und postfrei in Prozenten bei Kostenanschlags eixgu* reichen sind

etöffnungstmnta am Mittmoch den tz. Febr. 1921, vormittag« 10 Uhr, m der DamerfcheA Wirt­schaft zu Münster.

Gießen, den 31. Januar 1921.

stefstsche AulkurlnfpeKtion Gießen tz. Steinbach, vaurat. ItzOSV

ZtammholzverW^

1. Aus dem Gemeindewald Wißmar sollen im Wege de- schriftlichen Angebots verkauft werden:

a) Lichen: Distrikt 22b vreiterod Los 1 Nr. 1 1 Stamm 3. Ä1. 1^9 Fm.. Los 2 Nr. 2-12 ä 11 Stämme 4 Jtl 8,60 Fm., Los 3 Nr. 14-168 = 146 Stämme 6. Ä1 ä 63.87 (Jm.

b) Fichten Distrikt 17 Asteldach Los 4 » 97 Stimme 2. ÄL = 125,78 Fm., Cm 5 » IN Stämme 8. ÄL = 108F1 Fm

2. Aus dem Demeindewald val-böden: Fichten: Distrikt 13a Faberftück Los 1 I. JD. = 25 Fm., Co« 2 II. ÄL « 60 Fm.. Los S in. ÄL = 26 Fm , Los 4 IV ÄL 10 Fm Distrikt 12 Hardt Los 1 L 81 «3 Fm.. Los 2 n. ML c 7 Fm.. Los 3 m. ÄL « 17 Fm.. Los 4 IV. ÄL ~ 7 Fm.

Die Gebote sind für den Feftmeter - getrennt nach Losen und Gemeinden - bis zum 16. Februar ds Fs. mittags 12 Uhr an das BOrgermeifteramt in Krofdorf abzugeben und müsten den Dennerd ent­halten. daß Bieter sich den hier gültige« allgemeinen tzohoerkaufsbedingungen unterwirft Nähere Aus­kunft erteilt

8» 1. Förster Curas m Wißmar, zu 2. Hegemeister Saleck in Salzbäden. firofborf, den 81. Januar 1921

__Der Bürgermeister _______1328V Sch ml VrMWkMmU

Am Montag den 14. Februar 1921. vor» mittags von 10 Uhr ab, nerftetgert die Oberfärftertf Strupbach ht der Wirtschaft Äupp in Erda ans den Distrikten 43 u. 45, Talderg: Eichen: 12 Stämme L ÄL ä 22,69 Fstrn., 9 Stämme 2. <L = 10,78 Fstm^ 8 Stämme 3. 4 AL = 6.06 Fstrn., 49 Nrn. Brenn- schell und stnüppel, 55 Nm. Reiser 2. 3- Al Buchen: 45 Rm. Brennschell und AnflppeL 55 Am. Reiser 2. AL Anderes ßaubhoh: 6 Rm Brennknüppel.

Das Brennhoh wird zuerst versteigert. Der Nutz. Holzoerkauf beginnt um 11 Uhr. [1346b

IlSVn

I Lichtspielhaus

Behnhofetrafle 34

^Iteraw-eaBl WlA. rUbor*andv

Der Vorstand.

133BD

In 8 Akten.

t/elter&w&g

Anfan* 1.8» Cbr. 1831c

LetnteVorführang tlflleh 8.45.

Cafe Leib

___w* Frei 1a« de* 4. Februar -M»

Tanzkränzchen

d ee Kefelklnb« L. O.

Es ladet ein l».) Der Ver.tand

Ab morgen I

J*251 n,_ Spannung erwartete 1. utrlkulnh Orietaal-WIM-Weet.

FertMtteiiatilm i

Die große Rivalin I

1. Teil. L EpUode:

Die iDhiQ^er des Hasptmanns El Sols i Epieodei Die Menschenjagd 3 Fpiaodei Pilar» Geheimnis 6 Ak,eI « Akte! H

..Die ere8e linlte** enteile Hl «er Aef. 1 lahrnng la Clle eisea itlikn Kr!eia dal I Ale Faaervebr m Aairaai elaaeäreitea I alle. 4 Weehea laa« wer <aa grillt E

Tbealer Cllaa brssktaü uivtrkaifi. I

WMellMVMW Mitglieder- Verfammlung Freitag,«.Februar, abends 8Uhr im Hotel Grotzherzog von Hetzen Tagesordnung:

Mafiölnng öet Orlsgroupe nnö Bernjen- öBng in notlianöeuen Bennögens.

Albert Bastermann

Der hwrf

, Ole Frau Im Delphin Senwntlone-Abcnteuererfilm in 6 Akten, »..Die maskierte Tänzerin" Aualauda Senaatione-Ftlm in 6 Aklon.

Louutas den 0. Februar, nackm. l*/t Uhr, Anbei zu Huageu. im GskdauS zum eine

Versammlung

zwecks aiebetn*a«a*nefeflrnbclt statt, wozu alle Ferirauenlmänner der Ttedlunssverrtntaunaen höflichst eingeladen werben. (12®D

Str frei. AMutz irr Ktiiltetritr.

Verkaufe Btfltn Huf|flbr iti ffU|mtrfS: 1 headickune Stute, «jährig, 1,64 m Vm.

1 kastantezdr. M 7 , 1,63 H clcgantefiutfchpferdc.sef. ».fehlerfrei,ein- u. zweifpännig griflhren und geritten.

-«rner guterh. Halbverdeck, Geschirre, Eckttel, Futterdorräte und eintge land.

1 wirtschaftliche Gerätschaften.

|Dr.med.yittfotf,®cbcrn(tjfrl.)

1 ®rxnnU 1«, usyb

BßltillMÖ

Herz-Trumpf

ferner Armeid Rlek

In eeinem gllnienden LuetspleJ DerViererzug sowie Herbert Pnalailller in einem eretkUaairen

Kalharina, die Brote

Ab enormen Freit« bie nur Inkjnelve kennte» wieder ein Tolltreffar, der <ro8e Glorie61m mit

Ärmelfutter Serge R»ßhaar Leinen p.Mtr. M 23 ßö M 50.. M. 23.- U" 17 ' Taschenfutler granea n. schwanes Putter p Mu. M 16. in allen Preislagen

Abgabe auch meterweise 1007c

Bauer,Tuchhandlung

Moltkestrari« 22 - Fcmapr. 1666 Verkauf nur I. Stock. Haltestelle d. roten Linie

I VereinVolkshochschule Biehen" LamStag den 5. Februar 1921. abend« 9 Uhr imfciitnfq«!d. Lbrr Realfchutc.Etnruvis inaecksir. «WM-vttlMÄM.

hltlptbnuna: t aabrelberlcbi, r.vasieobericht ntlafluni des Vorstandes. L Verlchfedeneö

Die glückliche Geburt eines gesunden Mädchens zeigen an

Margrit u. CEwalb v. Hammacher

Hardthof Gießen, den 3. Februar 1921

1333

WWeil'AllsWW

Sonotae den 6. Februar In ber Turn balle des ömusÄemü, ®üb tlnUse. (Sdt Bismsrckkr.

Au zahlreichem <3eheb labet ein der m*

120 UM!

Mk Büffel!

Kaninchtnznchtverein Gietzen.

Gießen

Strangwolle färben als Spezialität in allen Farben Braubach & Fische» Dietzen

Settersweg 79 a Neuenweg 4