Samstag, 2. )nfi 1921
Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)
Drittes Blatt
Ur. <52
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men sich dort welche. Sie wurden zu je Geldstrafe verurteilt.
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Datum: 1.7.14. . . . Fr. 125,40
Weife hoffte der Angeklagte, den Ramen eines Dritten zu ermitteln, der eventuell als KindeS- vater in Frage kommen könnte, so daß der Angeklagte nicht zur Alimentation zu verurteilen gewesen wäre. Die Sache kam jedoch heraus und Di
1.7. 77,50 78,90
70* — 168,75 324,50 281.75 228,55 181,- 167,- 169,- 148,- 520,50 364,- 396,- 550,50 320,- 283,- 779,75 410,- 329,75 319,75 294,75 527,- 230,- 590,- 290,-
72,90 310,-
. 117,60 . 364,60 . 280,45 . 75,07
. 601,35
Wechsel auf: Holland Deutschland .... Wien........
Prag Paris ...... London ....... Italien.......
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Budapest ...... Neuyork....... Agram........
Bukarest .
11,18
100,25
27,07
Siebener Strafkammer.
Diesten. 28. 3uni 1921.
Der Kaufmann P. G in Diesten war wegen Alimentation eines angeblich von ihm stammenden unehelichen Kindes verklagt worden. Er hatte die Kindesmutter im Verdacht, dast sie auch mit anderen Männern verkehrt habe, konnte jedoch Zeugen dafür nicht ermitteln. Er fertigte deshalb einen Brief an die Kindesmutter an mit der Unterschrift einer ihrer Freudinnen, in der die Freundin die Kindesmutter bat. ihr doch den Ttcmen des Soldaten zu nennen, mit dem die Kindesmutter früher gegangen sei. Auf diese
117,90
365,40
281,05
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602,65
Stockholm Wien. . . London . Paris . . Neuyork.
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30.6.
77,50
lediglich die Augen ausgeschossen und dgl. Schlietz- lich kam L. dahinter, dast er es mit einer Schwindlerin, einem früheren Fabrikmädchen aus Köln, zu tun hatte. Er erstattete Anzeige. Die Berufung gegen das Schlitzer Urteil hatte keinen Erfolg.
Noch weniger Glück mit ihrer Berufung hatte die Elisabeth S. aus Braunschweig, die wegen eines Diebstahls in Bad-Aauheim vom dortigen Schöffengericht zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt worden war. Sie hatte als Dienstmädchen ihrer Dienstherrschaft einige hundert Mark Bargeld gestohlen. Vor der Polizei in Dad-Rau- beim hatte sie auch ein Geständnis abgelegt, dieses jedoch widerrufen. Sie gab an, das Geld gefunden zu haben, und zwar auf der Strahe. Die Strafkammer war ebenso wie das Schöffengericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, erhöhte jedoch die Strafe auf drei Monate Gefängnis, und zwar im Hinblick auf die Vorstrafen der Angeklagten und Ihr raffiniertes, hartnäckig leugnendes Verhalten.
Drei Jungens auS Wohnbach wollten sich zu Weihnachten je ein Christbäumchen im Walde holen. Sie gingen mit etwa 30 anderen Wohnbachern in den Gemeindewald, wo der Forstwart den betreffenden einen Distrikt anwies, in dem sie — auf Grund eines Gemeinderechts — sich je ein Tannenbäumchen holen konnten. Die drei Jungens sanden jedoch die Bäumchen an einer anderen Stelle bedeutend schöner und nah-
Christiania. .
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Landwirtschaft.
Gartenarbeit nn Juli.
3m Monat Juli wird die Arbeit im Garten etwas geringer, jäten und begießen dar natürlich nicht unterbleiben, wenn es erforderlich ist. Spalier-Formobst und Weinstock erfordern ebenfalls noch Aufmerksamkeit, überflüssige Triebe sowie Geiltriebe müssen immer wieder entfernt werden. Das Okulieren kann fortgesetzt werden. Deerenfrüchte beginnen zu reifen und können in mannigfacher Weise Verwendung finden. Wurmstichiges Fallobst muh sorgsam aufgelesen werden, well es Maden und Larven birgt, die zur Vermehrung der Obstbaumschädlinge beitragen. Allerhand Steinobst wird in die Erde gesät. Auch die Aussaat von Johannes- und Stachelbeersamen kann erfolgen. Wo Obstbäume reichlich tragen, müssen die Zweige gestützt werden. Die Gemüsebeete liefern jetzt reichliche Erträge. Die Gurken, welche man zur Samengewinnung liegen lassen will, müssen auf Scherben gelegt werden, damit sie vor dem Anfaulen geschützt sind. Schalotten, Perlzwiebeln, Knoblauch und andere Zwiebelgewächse sind, sobald die Blätter well geworden, aus der Erde zu nehmen. Das Abtrocknen hat an der Sonne zu erfolgen. Frühkartoffeln werden ebenfalls reif und können geerntet werden. Abgeerntete Erbsen- und Bohnenbeete können wieder mit Grünkohl oder Rosenkohl besetzt werden. Es wird
Datum: 57. Dtsch. Äriegsanl. 4*/, Dtsch. Neichsanl. 3 7, Dtsch. Neichsanl. 47, Preutz Äonsols Darmstädter Bank . Deutsche Bank . . . Dirconto-Gesellschaft Dresdner Dank. . . Nationalbank f. D. . Mitteld. Treüilbank. H.-Amerik. Pakets. . Norddeutscher Lloyd. Doch.Buststahlwerk . D.-Luxemb. Bergw.. Gelsenkirch. Bergw. . Harpener Bergbau . Oberschles. Tisenb.-D. Oberschles. Lisenind. . Phönix-Bergb.-Akt.. Bad. Anilin- u. Soda höchster Farbwerke. (Elehtr. 2L 6. ® Schuckert-Werke. . . Felten-Guilleaume. . Daimler Bud.- Tisenw.- Akt. . Adlerwerke ^/»Hess.Staatsanl. . Elektron Briesheim.
Marknotierungen.
Für 100 deutsche Mark wurden gezahlt.
Märkte.
Frankfurter Obst- und (trmüfrmmrTt.
Frankfurt a. TR., 1. Juli. Kirschen waren in guten Qualitäten schwach ungefähren, ge* ringe waren reichlich vorhanden, doch blieben grobe Restbestände übrig und wurden nach Markt- schluh im kleinen verlaust 3n Johannisbeeren waren keine sehr großen Zufuhren, Preise hoch, es herrschte nur eine geringe Kauflust und die S liehen unmerklich nach. Die Hausfrauen len die Gelegenheil und deckten ihren Bedarf zu Grohpreisen. Don allen anderen Obstsorten waren die Zufuhren gering und der Bedarf wurde bei weitem nicht gedeckt. G e m ü s e war schwach angefahren und reichte bei weitem nicht auS, Preise infolgedessen hoch. 3m Drost- handel wurden bezahlt: Kirschen, süste, 3,00 bis 4.00, saure, 3,40— 3,80; Birnen 3,20—3,80; Aprikosen 9,00—11,00; Pfirsiche 10,00; IohanniS» beeren 2,70—3,00; Stachelbeeren, reife, 3,00, unreife —,—; Himbeeren 4,50—5,00; Erdbeeren, grobe, 9,00—12,00, kleine, 5,00—6,00; Heidelbeeren 3,30—3,50; Tomaten, spanische und holländische, 5,00—7,00, deutsche 6,00—7.00; Erbsen 1,30—2,00; grüne Dohnen 3,50- 4,00; gelbe Dohnen 4,00—5,00; dicke Dohnen 2.00; Wirsing 1,00 bis 1,80; Weistkraut 1,20—1,80; gelbe Rüber 0,50—0,80; Kohlrabi 0,25—1,00; Salat 0,50-0,80.
Geld Brief Gell» Bries Datum: 30. fluni. 1. fluli. Amsterdam - Notterd. 2460,- 2465 - 2455,- 2460, - Brüsskl-Antwerpen . 598,40 599,60 596,90 598,10 ” . 1068,90 1071,10 1063,90 1066,10
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Handel.
Berlin, 1. Zull. Börsen st immungs- bild Die Börse verkehrte bei lebhaftem Ge- chäft in fester Haltung. Die Spekulation betätigte sich hauptsächlich am Montanmarkte, wo vereinzelt Kurserhöhungen um 25 Prvz. erzielt wurden, so für Phönix und Rheinstahl. Gelsenkirchener und Lothringer Hütte gewannen 10 Prozent und darüber. Von Elektrizitätswerten stiegen A. G. G., Gesellschaft für elektrische Unternehmungen Schlickert und Siemens & Halske weiter gelten & Guilleaume holten die anfängliche 6- prozentige Abschwächung wieder ein. Von Spezialwerten waren Augsburg-Rürnberger Ma° chinen, Westeregeln und Rheinmetall über 20 Prozent höher bezahlt. Kolonialwerte und sonstige Valutapapiere waren vernachläsiigt und wenig verändert. Der Anlagemarkt war gut behauptet, namentlich für deutsche Anleihen. Devisen waren wenig verändert.
Frankfurt a. M, 1. Zull- Börsen- timmungsbild. Die Haltung der Abend- börse war mit wenig Ausnahmen fest, aus dem Martte der chemischen Werte ruhiger. Montanaktien vorwiegend behauptet. Elektropapiere lebhafter und anziehend. Das Gebiet der Kassaindustriewerte wies wieder größere Geschäfte aus. Zu den Werten, die Preissteigerungen verzeichneten, gehörten Maschs. Moenus, Plus 10 Proz., Ceberto St. Ingbert blieben weiterhin lebhaft, 10 Prvz. höher; Schnellpresse Frankenthal, Breuer Vorzug stärker gesucht. Auslandswerte ruhig. Im reien Verkehr Reckarsullner lebhaft, 354 bis 364; Ph. Holzmann 357 bis 359. Der Schluß gestaltete sich fest.
Frankfurt a. M., 2. fluli.
Börsenkurse.
Angeklagte wurde wegen Urkundenfälschung vor Gericht gestellt, da er einen Brief der Freundin der Kindesmutter fälschlich angefertigt und abgesandt habe. Die Strafkammer sprach jedoch den Angellaglen aus rechtlichen Gründen frei. Sie verneinte, daß der Dries, so wie er abgefaßt war. zum Deweis von Rechten und Rechtsverhältnissen von Erheblichkeit sei. Dieses verlangt aber das Gesetz zur Bestrafung.
Im übrigen wurden in der Sitzung lediglich Berufungsfachen verhandelt, von denen folgende herausgegriffen seien:
Die Geschäftsinhaberin K. D. aus Friedberg hatte trotz bestehender Bestimmungen es unterlassen, ihre Waren im Schaufenster rechtzeitig mit Preistafeln zu versehen, die von der Straße aus sichtbar waren. Es handelte sich um Wäsche und Gegenstände der Herrenbekleidung, wie Kragen, Strümpfe, Stöcke u. dgl. Die Waren waren lediglich mit Keinen Zetteln versehen, auf denen die Preise notiert waren. Das Schöffengericht Friedberg hatte sie freigesprochen, da es annahm, daß es sich bei den ausgestellten Gegenständen nicht um solche des täglichen Bedarfs gehandelt hat. Die Strafkammer hielt solches zwar für erwiesen, gelangte aber trotzdem zu einem Freispruch, da sie auf Grund der erlassenen reichsgesetzlichen Destimmungen die zuständige Stelle nicht für befugt hielt, große, von der Straße aus sichtbare Preistafeln für die Waren vorzuschreiben. Preisauszeichnungen, wie die Qlngeflagte sie vorgenommen habe, genügten dem Gesetze. Voraussichtlich wird der Fall, der für weitere kaufmännische Kreise von Bedeutung ist, auch noch die Revisionsinstanz beschäftigen.
Die ledige Marie G. aus Köln war vorn Schöffengericht Schlitz wegen Betrugs zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden. Die Angeklagte war im Februar d. I. bei dem Maurer L. in Schlitz erschienen, und hatte sich als eine Verwandte der Schwägerin des L. ausgegeben. Sie bat, zur Erholung bei L. ausgenommen zu toer- werden, da sie mit ihrer Gesundheit sehr herunter sei. Es wurde eine wöchentliche Vergütung von 50 Mk. vereinbart. Die erste Woche wurde bezahlt. Vier weitere Wochen blieb die Angellagte schuldig. Sie gab dabei zunächst an, ihr Vater habe eine große Landwirtschaft in Würzburg. Sie wolle später der Familie L. ein Schwein schicken. Später schwindelte sie, sie habe ihre Geldbörse mit einigen hundert Mark verloren, desgleichen ihr goldenes Medaillon, der Vater habe plötzlich 50 000 Mk. im Spiel verloren und einen Selbstmordversuch begangen, habe sich jedoch
den 21. August angeht. Der Befehl keine Ge° fangenen zu machen sei erst am 26. August erlassen worden. An diesem Tage hätten etwa zweihundert Erschossene den Boden bedeckt. Den Drigadebefehl habe Hauptmann Schröder verlesen.
Der nächste Zeuge der Elsässer Bälden- s p e r g e r kann über die Gefechte am 21. Aug. nichts aussagen. Später bei La Bass6e habe Generalmajor Reubauer gesagt daß keine Gefangene mehr gemacht werden dürften. Darauf seien einige Gefangene von mehreren Kavalleristen erschlagen worden. — Generalmajor Reubauer weist diese Angaben zurück. Da dies die ersten englischen Gefangenen gewesen seien habe man sie selbstverständlich nicht getötet sondern nur genau ausgefragt Auch Hauptmann Wolf weiß von einem Befehle Gefangene zu erschießen, nichts.
Der nächste Zeuge Großmann, sagt aus: Am 26. August hat ein Offizier vor versammelter Kompagnie folgendes vorgelesen: „Weil einem deutschen Verwundeten die Augen ausgestochen worden sind werden sämtliche verwundeten Franzosen totgeschossen." Persönlich hat der Zeuge derartiges aber nicht gesehen.
Der nächste Zeuge Bergrat Heinrich aus Essen bekundet: Rach einem Gefecht am 21. Aug., wo die Truppen von hinten beschossen wurden hat General Stenger gesagt: ^DerartigeMenschen verdienten getötet zu werden!"; einen entsprechenden Befehl aber habe er nicht gegeben. Hauptmann Crusius sei am 26. August infolge der Kämpfe geradezu wahnsinnig geworden.
Die weitere Vernehmung dreht sich wieder um den angeblichen Drigadebefehl. Der Zeuge Heinrich schildert nochmals die Vorgänge vom 26. August und sagt, daß ihm von einem solchen Befehle nichts bekannt sei; Generalmajor Reubauer bestreitet ebenfalls daß ein solcher Drigadebefehl herausgekommen sei. Major C r u - sius bleibt fest bei seinen Aussagen die den Generalleutnant Stenger schwer belasten. Der Zeuge Heinrich hält ebenso wie der nächste Zeuge Major Recknagel es für unmöglich, daß solche ungeheuerlichen Vorgänge wie die Erschießung von Gefangenen verborgen geblieben wären. Ihnen beiden ist von solchen Vorkommnissen nichts bekannt. Vom Präsidenten wird darauf dem Major Recknagel der Fall vorgehalten daß General Stenger befohlen haben soll drei fran- zösische Gefangene zu erschießen; Major Recknagel weiß hiervon nichts.
Der letzte Zeuge Hauptmann P e t e r s s 0 n , damals Adjutant beim 3. Dataillon des Infanterieregiments 112 weiß ebenfalls nichts von einem Befehle Gefangene zu erschießen.
Darauf wird die Verhandlung auf Freitag vertagt.
Frankfurt Berlin
Abend- Abend- Schluß- Schluß- Kur»
Der 6. Leipziger Kriegsprozetz.
Leipzig 30. Juni. Am zweiten Der- handlvnastage bekundet der Zeuge Di e tsch, X Elsässer am 26. August habe er selbst gehört, wie General ßtenger ben Befehl gegeben babc keine Gefangenen zu ntod)en. Der Oberst Reu - bauer hab. den Befehl an sem Regiment weitergegeben und hinzugefügt. Schießt die Sau - banbe sofort nieder. — Der O b e r r e l ch s a n - walt nimmt den Zeugen nochmals ms Verhör »nd fraat nach dem genauen Wortlaut des Be- schte Der Zeuge schränkt daraus seine Angabe dahin ein daß Gefangene und Verwundete erschossen ,r,erben’ sollten, habe er von dem General nicht irhröt; der General habe nur gesagt: Gefangene D?rden nicht gemacht!
3mge Oberrechnungsmeister Kleinhaus; ein Elsässer der seinerzeit fahnenflüchtig geworden ist gibt an, der Befehl ferne Ge- fanaene zu machen sei von dem damaligen Hauptmann 6 r u f i u 6 am 26. August vor versammelter Kompagnie verlesen worden. — General Stenger protestiert energisch gegen die Darstellung be« Beugen. Der Präsident richtet an den Beugen KleinhauS die Frage warum er sahnen- flüchtig geworden sei. Kleinhaus meint er sei nicht geflüchtet sondern gelegentlich eines Bc- suche« bei seinen Eltern im Elsaß gefangen- genommen worden. Generalmajor Reubauer erflärt diese Zeugenaussagen für Lügen.
Der nächste elsässische Zeuge der Arbeiter Richard ist in dem Waldgefecht am 26. August gefangen genommen worden. Als die Kompagnie auSgeschwärmt war fei der Befehl gegeben worden: Alle Gefangenen und Verwundeten sollen erschossen werden. Zwölf bis 15 Verwundete seien im Walde während deS Kampfes erschollen tttbrben. — Vom Oberreichsanwalt befragt, ob es sich wirllich um Verwundete gehandelt habe schweigt der Zeuge; dann meint er daS könne er nicht genau sagen. Obwohl er den zwölf bis fünfzehn Franzosen zu trinken gegeben haben will weiß er nicht, ob sie wirllich verwundet waren. Er will den Leuten zum Schluß noch die Hand gegeben haben. Obwohl Richard eine Stunde lang vor Der Erschießung der Gefangenen sich mitten unter diesen befunden und sich mit ihnen unterhalten haben will weiß er nicht anzugeben, w i e sie erschossen worden sind; er habe habet gestanden und nur
daS Knallen gehört.
Der nächste Zeuge der elsäffische Maurer Oberdorf; der ebenfalls in Gefangenschaft geraten sein will sagt aus, er habe gesehen, daß am 26. August auf Befehl des Generals drei gefangene Franzosen hinter einem Hause erschollen worden seien. Er habe zwanzig Schritt davon gestanden und will gehört haben wie die drei Franzosen um ihr Geben gebeten hätten mit der Begründung, daß sie verheiratet seien und Kinder hätten. Der Zeuge bekundet weiter zunächst hätten sich zwei badische Soldaten dem General gegenüber geweigert die drei Gefangenen zu erschießen; darauf habe der General \toei preußische Soldaten herbeigerufen und
diese hätten dann die Gefangenen erschossen.
Der nächste effäffische Zeuge der Gisenbahn- bcamte Schmerber sagt aus eS seien in dem Walde zwanzig Gefangene und Verwundete erschossen worden. Die Leute von seiner Kompagnie die daS getan hätten.kenne er nicht. Hauptmann Erusius habe schon am 21. August selbst zwei Verwundete erschollen. — Major Crusius meist diese Anschuldigung zurück; der Zeuge bleibt jedoch bei seinen Angaben.
Rach der Mittagspause wird als erster Zeuge der Tischler Reubrecht ebenfalls ein Elsässer vernommen. Er Weitz von Gefangenen- unb Verwundetenerschiehungen nichts soweit es
auch jetzt die Aussaat für den Herbst gemacht: Spinat, Salat, Karotten, Winter- rettiche, Teltower Rübchen ufw. Auf den Samen muh fleihig geachtet werden; sobald er reif ist, muh er abgenommen werden. Von den Blumenbeeten kann ebenfalls der Samen abgenommen werden. Der Rasen ist gut zu pflegen. Jäten, Behacken, Begießen!
Briefkasten der Redaktion.
K. S. in St Die Eltern können selbstverständlich bei ihren Lebzeiten mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen. Sie können insbesondere ihr Gut einem ihrer Kinder nach ihrem Belieben verlaufen oder anschlagen, auch den Preis mit diesem Kinde frei vereinbaren. Es besteht Diel- ach auf dem Lande der Brauch, daß das Gut einem Kinde angeschlagen wird, und daß die anderen Kinder in Geld abgefunden werden. An anderen Orten ist eine gleichmäßige Verteilung des Grundbesitzes unter alle Kinder (LoSzettel) Brauch. Gerichtlich erzwungen werden kann diese Aufteilung aber nicht.
h., hier. Lebensmittel und alS llmzugsgut deklarierte gebrauchte Möbei sind zollfrei.
3. G. R. Die Industrielehrerin ist auch krankenversicherungspflichtig. Die zuständige Krankenkasse ist zur Gewährung Der Leistungen auch Dann verpflichtet, wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Wenden Sie sich an Die'bett. Krankenkasse.
Spielplan der Frankfurter Theater.
OpemhauS. Sonntag, 3. Juli: Tiefland; Montag, 4.: Don Pasquale, hierauf: Der bestrafte Cupido; Dienstag, 5.: Klein Idas Blumen, hierauf: Tanzbilder; Mittwoch, 6.: Der Troubadour; Donnerstag, 7.: Mignon; Freitag, 8.: Tiefland; EamStag, 9.: Rigoletto. Opern-Ferien: Vom 10. Juli bis einschließlich 13. August 1921.
(In einem Teil der Auflage wiederholt.)
3trat Hevkrieq in Münzenberg.
Frankfurt a. M., 1. Juli Zu der Meldung über Den „Kampf um das Heu' wird Dem Wolffbureau aus Kreisen Der Münzenberger Bauernschaft noch berichtet: Es banDelt sich nicht um das Heu, sondern um Die 22 Morgen Wiesen, die in Der Münzenberger Gemarkung liegen. Sie gehörten Dem Fürsten von Braunfels und wurden vom Oberamtmann Hoffmann in Oberhörgern bewirtschaftet. Au, Grund des neuen Land- siedlungsgesehes mußte Hoffmann Die Wiesen abtreten. Aus Der Gemeinde Münzenberg reflektierten 172 Bewerber, auS der Gemeinde Ober- hörgem 54 auf diese Wiesen. Im Frühjahr 1921 wurde von Der Münzenberger Land^ssiedlungS- lommission Dem t’anDtagöabqcnröncten Fenchel ein Vorschlag unterbreitet, wonach u. a. ein Tev dieser Wiesen an Münzenberg fallen soll. SS geschah aber nichts. Rach langem Warten tarn Die Rachricht nach Münzenberg, baß daS Landes- siedlungsamt das Heugras auf der Herrenwiese der Gemeinde Obcrhorgcm überwiesen habe. Dieser Entscheid rief stärkste Entrüstung in Münzenberg hervor. Eine Versammlung beschloß einstimmig, nachdem Die Oberhörgener Die Wtese schon verteilt hatten, mit 18 Grasmähmaschinen, 25 Wagen und 30—40 Mann nachts Die Wiese abzumähen. In 2Vz ©tunDen war alles erleDtgt Eine Kommission aus DarmstaDt, Gießen und Friedberg bestimmte, daß DaS Heu dis auf werteres in Butzbach und Münzenberg untergebracht werde. Aus Den sogenannten Heukrieg hat Land- tagsabgeordneter Fenchel-Oberhörgem eingetotrft
Bemerkt wird noch, dah unter den 172 Münzenberger Reflektanten auf den Boden 35 Arbeiter waren, Die nicht einen OuDratmet« eigenes Land besitzen und infolgedessen sich nicht einmal eine Ziege halten können. Die Reflektanten aus Oberhörgern sind dagegen nur Dauern die zahlreiches Rindvieh besitzen. Schließlich wird dem LandtagSabg. Fenchel zu verstehen gegeben die Angelegenheit baldigst zu regeln, andernfalls vielleicht noch ein Grummetkrieg ausbrechen könnte.
Explosion in einem französisch« MnnttionS. lager.
Metz, 1. Juli. (WTD.-'Wie wir tn Metzer Blättern lesen, ist am Montag nachmittag eine neue Explosion in einem Munitionslager entstanden, und zwar im Spitalwalde bei Kaltre. Die Explosionen hielten stundenlang an. Es soll auch ein großer Brand in Fleury auS- gebrochen sein. Das Metzer .Freie Journal" gibt folgende Mitteilung wieder: Gegen 1 llhr nachmittags brach in einem Teil des gegen EheSnh gelegenen Waldes Feuer aus, das auf "Die in Viesern Abschnitt lagernden MunitivnSbestände Übergriff und sie zur Explosion brachte. Die Explosionen dauerten den ganzen Rachmittag an. Die Waldarbeiter, Denen bekannt war, daß unter der Munition auch Gasgranaten lagerten, flüchteten Dem Brand ist schwer beizukommen, Da eS an Wasser fehlt. Die umfiegenDen Orte sind anscheinend nicht gefährdet, wenigstens wird auS Fleury gemeldet, daß für diesen Ort keine Gefahr besteht. Der Herd Der Explsion befindet sich etwa 1 Kilometer von Kaltre entfernt Man nimmt an, daß die Explosion durch Selbstentzündung entstanden ist. Sprengstücke sind bis zum Bahnhof Kaltre geschleudert worden. Rach einem umlaufen* den Gerücht soll Die Explosion auch Opfer gefordert haben; doch ist darüber Bestimmtes nicht bekannt.
Die Arbeitslöhne in England.
London, 1. Juli. (WTB.) HavaS. Eine Konferenz Der Delegierten des Metall- arbeiterverbandes. Die gestern zusammentrat, hat mit erdrückender Mehrheit das bi Der Muht mit Den Arbeitgebern getroffene Abkommen genehmigt, Das eine allmähllche Reduk - tion Der Löhne vorsieht, lieber Diese Frage wird jedoch noch abgesttmmt werden.
2.7. Franken 195.50
7.->
Züricher Devisenmarkt.


