Ausgabe 
2.7.1921
 
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Samstag, 2. )nfi 1921

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessen)

Drittes Blatt

Ur. <52

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men sich dort welche. Sie wurden zu je Geldstrafe verurteilt.

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Datum: 1.7.14. . . . Fr. 125,40

Weife hoffte der Angeklagte, den Ramen eines Dritten zu ermitteln, der eventuell als KindeS- vater in Frage kommen könnte, so daß der An­geklagte nicht zur Alimentation zu verurteilen ge­wesen wäre. Die Sache kam jedoch heraus und Di

1.7. 77,50 78,90

70* 168,75 324,50 281.75 228,55 181,- 167,- 169,- 148,- 520,50 364,- 396,- 550,50 320,- 283,- 779,75 410,- 329,75 319,75 294,75 527,- 230,- 590,- 290,-

72,90 310,-

. 117,60 . 364,60 . 280,45 . 75,07

. 601,35

Wechsel auf: Holland Deutschland .... Wien........

Prag Paris ...... London ....... Italien.......

Brüssel.......

Budapest ...... Neuyork....... Agram........

Bukarest .

11,18

100,25

27,07

Siebener Strafkammer.

Diesten. 28. 3uni 1921.

Der Kaufmann P. G in Diesten war wegen Alimentation eines angeblich von ihm stammenden unehelichen Kindes verklagt worden. Er hatte die Kindesmutter im Verdacht, dast sie auch mit anderen Männern verkehrt habe, konnte jedoch Zeugen dafür nicht ermitteln. Er fertigte deshalb einen Brief an die Kindesmutter an mit der Unterschrift einer ihrer Freudinnen, in der die Freundin die Kindesmutter bat. ihr doch den Ttcmen des Soldaten zu nennen, mit dem die Kindesmutter früher gegangen sei. Auf diese

117,90

365,40

281,05

75,23

602,65

Stockholm Wien. . . London . Paris . . Neuyork.

KurS

30.6.

77,50

lediglich die Augen ausgeschossen und dgl. Schlietz- lich kam L. dahinter, dast er es mit einer Schwind­lerin, einem früheren Fabrikmädchen aus Köln, zu tun hatte. Er erstattete Anzeige. Die Berufung gegen das Schlitzer Urteil hatte keinen Erfolg.

Noch weniger Glück mit ihrer Berufung hatte die Elisabeth S. aus Braunschweig, die wegen eines Diebstahls in Bad-Aauheim vom dor­tigen Schöffengericht zu 6 Wochen Gefängnis ver­urteilt worden war. Sie hatte als Dienstmädchen ihrer Dienstherrschaft einige hundert Mark Bar­geld gestohlen. Vor der Polizei in Dad-Rau- beim hatte sie auch ein Geständnis abgelegt, dieses jedoch widerrufen. Sie gab an, das Geld gefunden zu haben, und zwar auf der Strahe. Die Straf­kammer war ebenso wie das Schöffengericht von der Schuld der Angeklagten überzeugt, erhöhte jedoch die Strafe auf drei Monate Gefängnis, und zwar im Hinblick auf die Vorstrafen der An­geklagten und Ihr raffiniertes, hartnäckig leug­nendes Verhalten.

Drei Jungens auS Wohnbach wollten sich zu Weihnachten je ein Christbäumchen im Walde holen. Sie gingen mit etwa 30 anderen Wohnbachern in den Gemeindewald, wo der Forstwart den betreffenden einen Distrikt anwies, in dem sie auf Grund eines Gemeinderechts sich je ein Tannenbäumchen holen konnten. Die drei Jungens sanden jedoch die Bäumchen an einer anderen Stelle bedeutend schöner und nah-

Christiania. .

Kopenhagen .

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Schweiz. . . .

Spanien . . . Wien (altes).

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30.6.

7,20

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Är. Är. Är. Sh. Fr- r

Landwirtschaft.

Gartenarbeit nn Juli.

3m Monat Juli wird die Arbeit im Gar­ten etwas geringer, jäten und begießen dar natürlich nicht unterbleiben, wenn es erforder­lich ist. Spalier-Formobst und Weinstock er­fordern ebenfalls noch Aufmerksamkeit, über­flüssige Triebe sowie Geiltriebe müssen immer wieder entfernt werden. Das Okulieren kann fortgesetzt werden. Deerenfrüchte beginnen zu reifen und können in mannigfacher Weise Ver­wendung finden. Wurmstichiges Fallobst muh sorgsam aufgelesen werden, well es Maden und Larven birgt, die zur Vermehrung der Obstbaumschädlinge beitragen. Allerhand Steinobst wird in die Erde gesät. Auch die Aussaat von Johannes- und Stachelbeersamen kann erfolgen. Wo Obstbäume reichlich tra­gen, müssen die Zweige gestützt werden. Die Gemüsebeete liefern jetzt reichliche Erträge. Die Gurken, welche man zur Samengewinnung liegen lassen will, müssen auf Scherben gelegt werden, damit sie vor dem Anfaulen geschützt sind. Schalotten, Perlzwiebeln, Knoblauch und andere Zwiebelgewächse sind, sobald die Blät­ter well geworden, aus der Erde zu nehmen. Das Abtrocknen hat an der Sonne zu erfolgen. Frühkartoffeln werden ebenfalls reif und können geerntet werden. Abgeerntete Erbsen- und Bohnenbeete können wieder mit Grün­kohl oder Rosenkohl besetzt werden. Es wird

Datum: 57. Dtsch. Äriegsanl. 4*/, Dtsch. Neichsanl. 3 7, Dtsch. Neichsanl. 47, Preutz Äonsols Darmstädter Bank . Deutsche Bank . . . Dirconto-Gesellschaft Dresdner Dank. . . Nationalbank f. D. . Mitteld. Treüilbank. H.-Amerik. Pakets. . Norddeutscher Lloyd. Doch.Buststahlwerk . D.-Luxemb. Bergw.. Gelsenkirch. Bergw. . Harpener Bergbau . Oberschles. Tisenb.-D. Oberschles. Lisenind. . Phönix-Bergb.-Akt.. Bad. Anilin- u. Soda höchster Farbwerke. (Elehtr. 2L 6. ® Schuckert-Werke. . . Felten-Guilleaume. . Daimler Bud.- Tisenw.- Akt. . Adlerwerke ^/»Hess.Staatsanl. . Elektron Briesheim.

Marknotierungen.

Für 100 deutsche Mark wurden gezahlt.

Märkte.

Frankfurter Obst- und (trmüfrmmrTt.

Frankfurt a. TR., 1. Juli. Kirschen wa­ren in guten Qualitäten schwach ungefähren, ge* ringe waren reichlich vorhanden, doch blieben grobe Restbestände übrig und wurden nach Markt- schluh im kleinen verlaust 3n Johannisbeeren waren keine sehr großen Zufuhren, Preise hoch, es herrschte nur eine geringe Kauflust und die S liehen unmerklich nach. Die Hausfrauen len die Gelegenheil und deckten ihren Be­darf zu Grohpreisen. Don allen anderen Obst­sorten waren die Zufuhren gering und der Bedarf wurde bei weitem nicht gedeckt. G e m ü s e war schwach angefahren und reichte bei weitem nicht auS, Preise infolgedessen hoch. 3m Drost- handel wurden bezahlt: Kirschen, süste, 3,00 bis 4.00, saure, 3,40 3,80; Birnen 3,203,80; Aprikosen 9,0011,00; Pfirsiche 10,00; IohanniS» beeren 2,703,00; Stachelbeeren, reife, 3,00, un­reife,; Himbeeren 4,505,00; Erdbeeren, grobe, 9,0012,00, kleine, 5,006,00; Heidel­beeren 3,303,50; Tomaten, spanische und hol­ländische, 5,007,00, deutsche 6,007.00; Erbsen 1,302,00; grüne Dohnen 3,50- 4,00; gelbe Doh­nen 4,005,00; dicke Dohnen 2.00; Wirsing 1,00 bis 1,80; Weistkraut 1,201,80; gelbe Rüber 0,500,80; Kohlrabi 0,251,00; Salat 0,50-0,80.

Geld Brief Gell» Bries Datum: 30. fluni. 1. fluli. Amsterdam - Notterd. 2460,- 2465 - 2455,- 2460, - Brüsskl-Antwerpen . 598,40 599,60 596,90 598,10 . 1068,90 1071,10 1063,90 1066,10

. 1260,70 1263,30 1256,70 1259,30 . 1660,80 1664,201650,80 1654,20 ----------! 29,85

Handel.

Berlin, 1. Zull. Börsen st immungs- bild Die Börse verkehrte bei lebhaftem Ge- chäft in fester Haltung. Die Spekulation be­tätigte sich hauptsächlich am Montanmarkte, wo vereinzelt Kurserhöhungen um 25 Prvz. erzielt wurden, so für Phönix und Rheinstahl. Gelsen­kirchener und Lothringer Hütte gewannen 10 Pro­zent und darüber. Von Elektrizitätswerten stiegen A. G. G., Gesellschaft für elektrische Unternehmun­gen Schlickert und Siemens & Halske weiter gelten & Guilleaume holten die anfängliche 6- prozentige Abschwächung wieder ein. Von Spe­zialwerten waren Augsburg-Rürnberger Ma° chinen, Westeregeln und Rheinmetall über 20 Prozent höher bezahlt. Kolonialwerte und sonstige Valutapapiere waren vernachläsiigt und wenig verändert. Der Anlagemarkt war gut be­hauptet, namentlich für deutsche Anleihen. De­visen waren wenig verändert.

Frankfurt a. M, 1. Zull- Börsen- timmungsbild. Die Haltung der Abend- börse war mit wenig Ausnahmen fest, aus dem Martte der chemischen Werte ruhiger. Montan­aktien vorwiegend behauptet. Elektropapiere leb­hafter und anziehend. Das Gebiet der Kassa­industriewerte wies wieder größere Geschäfte aus. Zu den Werten, die Preissteigerungen verzeich­neten, gehörten Maschs. Moenus, Plus 10 Proz., Ceberto St. Ingbert blieben weiterhin lebhaft, 10 Prvz. höher; Schnellpresse Frankenthal, Breuer Vorzug stärker gesucht. Auslandswerte ruhig. Im reien Verkehr Reckarsullner lebhaft, 354 bis 364; Ph. Holzmann 357 bis 359. Der Schluß gestaltete sich fest.

Frankfurt a. M., 2. fluli.

Börsenkurse.

Angeklagte wurde wegen Urkundenfälschung vor Gericht gestellt, da er einen Brief der Freundin der Kindesmutter fälschlich angefertigt und abge­sandt habe. Die Strafkammer sprach jedoch den Angellaglen aus rechtlichen Gründen frei. Sie verneinte, daß der Dries, so wie er abgefaßt war. zum Deweis von Rechten und Rechtsverhält­nissen von Erheblichkeit sei. Dieses verlangt aber das Gesetz zur Bestrafung.

Im übrigen wurden in der Sitzung lediglich Berufungsfachen verhandelt, von denen folgende herausgegriffen seien:

Die Geschäftsinhaberin K. D. aus Fried­berg hatte trotz bestehender Bestimmungen es unterlassen, ihre Waren im Schaufenster recht­zeitig mit Preistafeln zu versehen, die von der Straße aus sichtbar waren. Es handelte sich um Wäsche und Gegenstände der Herren­bekleidung, wie Kragen, Strümpfe, Stöcke u. dgl. Die Waren waren lediglich mit Keinen Zetteln versehen, auf denen die Preise notiert waren. Das Schöffengericht Friedberg hatte sie freige­sprochen, da es annahm, daß es sich bei den aus­gestellten Gegenständen nicht um solche des täg­lichen Bedarfs gehandelt hat. Die Strafkammer hielt solches zwar für erwiesen, gelangte aber trotzdem zu einem Freispruch, da sie auf Grund der erlassenen reichsgesetzlichen Destimmungen die zuständige Stelle nicht für befugt hielt, große, von der Straße aus sichtbare Preistafeln für die Waren vorzuschreiben. Preisauszeichnungen, wie die Qlngeflagte sie vorgenommen habe, genügten dem Gesetze. Voraussichtlich wird der Fall, der für weitere kaufmännische Kreise von Bedeutung ist, auch noch die Revisionsinstanz beschäftigen.

Die ledige Marie G. aus Köln war vorn Schöffengericht Schlitz wegen Betrugs zu drei Wochen Gefängnis verurteilt worden. Die Ange­klagte war im Februar d. I. bei dem Maurer L. in Schlitz erschienen, und hatte sich als eine Ver­wandte der Schwägerin des L. ausgegeben. Sie bat, zur Erholung bei L. ausgenommen zu toer- werden, da sie mit ihrer Gesundheit sehr herunter sei. Es wurde eine wöchentliche Vergütung von 50 Mk. vereinbart. Die erste Woche wurde be­zahlt. Vier weitere Wochen blieb die Angellagte schuldig. Sie gab dabei zunächst an, ihr Vater habe eine große Landwirtschaft in Würzburg. Sie wolle später der Familie L. ein Schwein schicken. Später schwindelte sie, sie habe ihre Geldbörse mit einigen hundert Mark verloren, desgleichen ihr goldenes Medaillon, der Vater habe plötzlich 50 000 Mk. im Spiel verloren und einen Selbstmordversuch begangen, habe sich jedoch

den 21. August angeht. Der Befehl keine Ge° fangenen zu machen sei erst am 26. August er­lassen worden. An diesem Tage hätten etwa zweihundert Erschossene den Boden bedeckt. Den Drigadebefehl habe Hauptmann Schröder ver­lesen.

Der nächste Zeuge der Elsässer Bälden- s p e r g e r kann über die Gefechte am 21. Aug. nichts aussagen. Später bei La Bass6e habe Generalmajor Reubauer gesagt daß keine Ge­fangene mehr gemacht werden dürften. Darauf seien einige Gefangene von mehreren Kavalleristen erschlagen worden. Generalmajor Reubauer weist diese Angaben zurück. Da dies die ersten englischen Gefangenen gewesen seien habe man sie selbstverständlich nicht getötet sondern nur genau ausgefragt Auch Hauptmann Wolf weiß von einem Befehle Gefangene zu erschießen, nichts.

Der nächste Zeuge Großmann, sagt aus: Am 26. August hat ein Offizier vor versammelter Kompagnie folgendes vorgelesen:Weil einem deutschen Verwundeten die Augen ausgestochen worden sind werden sämtliche verwundeten Fran­zosen totgeschossen." Persönlich hat der Zeuge derartiges aber nicht gesehen.

Der nächste Zeuge Bergrat Heinrich aus Essen bekundet: Rach einem Gefecht am 21. Aug., wo die Truppen von hinten beschossen wurden hat General Stenger gesagt: ^DerartigeMen­schen verdienten getötet zu werden!"; einen ent­sprechenden Befehl aber habe er nicht gegeben. Hauptmann Crusius sei am 26. August in­folge der Kämpfe geradezu wahnsinnig geworden.

Die weitere Vernehmung dreht sich wieder um den angeblichen Drigadebefehl. Der Zeuge Heinrich schildert nochmals die Vorgänge vom 26. August und sagt, daß ihm von einem solchen Befehle nichts bekannt sei; Generalmajor Reu­bauer bestreitet ebenfalls daß ein solcher Drigadebefehl herausgekommen sei. Major C r u - sius bleibt fest bei seinen Aussagen die den Generalleutnant Stenger schwer belasten. Der Zeuge Heinrich hält ebenso wie der nächste Zeuge Major Recknagel es für unmöglich, daß solche ungeheuerlichen Vorgänge wie die Erschie­ßung von Gefangenen verborgen geblieben wären. Ihnen beiden ist von solchen Vorkommnissen nichts bekannt. Vom Präsidenten wird darauf dem Major Recknagel der Fall vorgehalten daß Ge­neral Stenger befohlen haben soll drei fran- zösische Gefangene zu erschießen; Major Reck­nagel weiß hiervon nichts.

Der letzte Zeuge Hauptmann P e t e r s s 0 n , damals Adjutant beim 3. Dataillon des Infan­terieregiments 112 weiß ebenfalls nichts von einem Befehle Gefangene zu erschießen.

Darauf wird die Verhandlung auf Freitag vertagt.

Frankfurt Berlin

Abend- Abend- Schluß- Schluß- Kur»

Der 6. Leipziger Kriegsprozetz.

Leipzig 30. Juni. Am zweiten Der- handlvnastage bekundet der Zeuge Di e tsch, X Elsässer am 26. August habe er selbst gehört, wie General ßtenger ben Befehl gegeben babc keine Gefangenen zu ntod)en. Der Oberst Reu - bauer hab. den Befehl an sem Regiment weitergegeben und hinzugefügt. Schießt die Sau - banbe sofort nieder. Der O b e r r e l ch s a n - walt nimmt den Zeugen nochmals ms Verhör »nd fraat nach dem genauen Wortlaut des Be- schte Der Zeuge schränkt daraus seine Angabe da­hin ein daß Gefangene und Verwundete erschossen ,r,erben sollten, habe er von dem General nicht irhröt; der General habe nur gesagt: Gefangene D?rden nicht gemacht!

3mge Oberrechnungsmeister Kleinhaus; ein Elsässer der seinerzeit fahnenflüchtig geworden ist gibt an, der Befehl ferne Ge- fanaene zu machen sei von dem damaligen Haupt­mann 6 r u f i u 6 am 26. August vor versammelter Kompagnie verlesen worden. General Sten­ger protestiert energisch gegen die Darstellung be« Beugen. Der Präsident richtet an den Beugen KleinhauS die Frage warum er sahnen- flüchtig geworden sei. Kleinhaus meint er sei nicht geflüchtet sondern gelegentlich eines Bc- suche« bei seinen Eltern im Elsaß gefangen- genommen worden. Generalmajor Reubauer erflärt diese Zeugenaussagen für Lügen.

Der nächste elsässische Zeuge der Arbeiter Richard ist in dem Waldgefecht am 26. August gefangen genommen worden. Als die Kompag­nie auSgeschwärmt war fei der Befehl gegeben worden: Alle Gefangenen und Verwundeten sollen erschossen werden. Zwölf bis 15 Ver­wundete seien im Walde während deS Kampfes erschollen tttbrben. Vom Oberreichsan­walt befragt, ob es sich wirllich um Verwundete gehandelt habe schweigt der Zeuge; dann meint er daS könne er nicht genau sagen. Ob­wohl er den zwölf bis fünfzehn Franzosen zu trinken gegeben haben will weiß er nicht, ob sie wirllich verwundet waren. Er will den Leuten zum Schluß noch die Hand gegeben haben. Ob­wohl Richard eine Stunde lang vor Der Erschie­ßung der Gefangenen sich mitten unter diesen befunden und sich mit ihnen unterhalten haben will weiß er nicht anzugeben, w i e sie erschossen worden sind; er habe habet gestanden und nur

daS Knallen gehört.

Der nächste Zeuge der elsäffische Maurer Oberdorf; der ebenfalls in Gefangenschaft ge­raten sein will sagt aus, er habe gesehen, daß am 26. August auf Befehl des Generals drei gefangene Franzosen hinter einem Hause er­schollen worden seien. Er habe zwanzig Schritt davon gestanden und will gehört haben wie die drei Franzosen um ihr Geben gebeten hätten mit der Begründung, daß sie verheiratet seien und Kinder hätten. Der Zeuge bekundet weiter zunächst hätten sich zwei badische Soldaten dem General gegenüber geweigert die drei Ge­fangenen zu erschießen; darauf habe der General \toei preußische Soldaten herbeigerufen und

diese hätten dann die Gefangenen erschossen.

Der nächste effäffische Zeuge der Gisenbahn- bcamte Schmerber sagt aus eS seien in dem Walde zwanzig Gefangene und Verwundete er­schossen worden. Die Leute von seiner Kompagnie die daS getan hätten.kenne er nicht. Hauptmann Erusius habe schon am 21. August selbst zwei Verwundete erschollen. Major Crusius meist diese Anschuldigung zurück; der Zeuge bleibt jedoch bei seinen Angaben.

Rach der Mittagspause wird als erster Zeuge der Tischler Reubrecht ebenfalls ein El­sässer vernommen. Er Weitz von Gefangenen- unb Verwundetenerschiehungen nichts soweit es

auch jetzt die Aussaat für den Herbst ge­macht: Spinat, Salat, Karotten, Winter- rettiche, Teltower Rübchen ufw. Auf den Samen muh fleihig geachtet werden; sobald er reif ist, muh er abgenommen werden. Von den Blumenbeeten kann ebenfalls der Samen abgenommen werden. Der Rasen ist gut zu pflegen. Jäten, Behacken, Begießen!

Briefkasten der Redaktion.

K. S. in St Die Eltern können selbstverständ­lich bei ihren Lebzeiten mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen. Sie können insbesondere ihr Gut einem ihrer Kinder nach ihrem Belieben verlaufen oder anschlagen, auch den Preis mit diesem Kinde frei vereinbaren. Es besteht Diel- ach auf dem Lande der Brauch, daß das Gut einem Kinde angeschlagen wird, und daß die an­deren Kinder in Geld abgefunden werden. An anderen Orten ist eine gleichmäßige Verteilung des Grundbesitzes unter alle Kinder (LoSzettel) Brauch. Gerichtlich erzwungen werden kann diese Aufteilung aber nicht.

h., hier. Lebensmittel und alS llmzugsgut deklarierte gebrauchte Möbei sind zollfrei.

3. G. R. Die Industrielehrerin ist auch krankenversicherungspflichtig. Die zuständige Krankenkasse ist zur Gewährung Der Leistungen auch Dann verpflichtet, wenn keine Anmeldung erfolgt ist. Wenden Sie sich an Die'bett. Kranken­kasse.

Spielplan der Frankfurter Theater.

OpemhauS. Sonntag, 3. Juli: Tiefland; Montag, 4.: Don Pasquale, hierauf: Der be­strafte Cupido; Dienstag, 5.: Klein Idas Blumen, hierauf: Tanzbilder; Mittwoch, 6.: Der Trouba­dour; Donnerstag, 7.: Mignon; Freitag, 8.: Tief­land; EamStag, 9.: Rigoletto. Opern-Ferien: Vom 10. Juli bis einschließlich 13. August 1921.

(In einem Teil der Auflage wiederholt.)

3trat Hevkrieq in Münzenberg.

Frankfurt a. M., 1. Juli Zu der Mel­dung über DenKampf um das Heu' wird Dem Wolffbureau aus Kreisen Der Münzenberger Bauernschaft noch berichtet: Es banDelt sich nicht um das Heu, sondern um Die 22 Morgen Wiesen, die in Der Münzenberger Gemarkung liegen. Sie gehörten Dem Fürsten von Braunfels und wur­den vom Oberamtmann Hoffmann in Oberhör­gern bewirtschaftet. Au, Grund des neuen Land- siedlungsgesehes mußte Hoffmann Die Wiesen ab­treten. Aus Der Gemeinde Münzenberg reflek­tierten 172 Bewerber, auS der Gemeinde Ober- hörgem 54 auf diese Wiesen. Im Frühjahr 1921 wurde von Der Münzenberger Land^ssiedlungS- lommission Dem tanDtagöabqcnröncten Fenchel ein Vorschlag unterbreitet, wonach u. a. ein Tev dieser Wiesen an Münzenberg fallen soll. SS geschah aber nichts. Rach langem Warten tarn Die Rachricht nach Münzenberg, baß daS Landes- siedlungsamt das Heugras auf der Herrenwiese der Gemeinde Obcrhorgcm überwiesen habe. Dieser Entscheid rief stärkste Entrüstung in Münzenberg hervor. Eine Versammlung beschloß einstimmig, nachdem Die Oberhörgener Die Wtese schon verteilt hatten, mit 18 Grasmähmaschinen, 25 Wagen und 3040 Mann nachts Die Wiese abzumähen. In 2Vz ©tunDen war alles erleDtgt Eine Kommission aus DarmstaDt, Gießen und Friedberg bestimmte, daß DaS Heu dis auf wer­teres in Butzbach und Münzenberg untergebracht werde. Aus Den sogenannten Heukrieg hat Land- tagsabgeordneter Fenchel-Oberhörgem eingetotrft

Bemerkt wird noch, dah unter den 172 Münzenberger Reflektanten auf den Boden 35 Arbeiter waren, Die nicht einen OuDratmet« eigenes Land besitzen und infolgedessen sich nicht einmal eine Ziege halten können. Die Reflek­tanten aus Oberhörgern sind dagegen nur Dauern die zahlreiches Rindvieh besitzen. Schließlich wird dem LandtagSabg. Fenchel zu verstehen gegeben die Angelegenheit baldigst zu regeln, andernfalls vielleicht noch ein Grummet­krieg ausbrechen könnte.

Explosion in einem französisch« MnnttionS. lager.

Metz, 1. Juli. (WTD.-'Wie wir tn Metzer Blättern lesen, ist am Montag nachmittag eine neue Explosion in einem Munitions­lager entstanden, und zwar im Spitalwalde bei Kaltre. Die Explosionen hielten stundenlang an. Es soll auch ein großer Brand in Fleury auS- gebrochen sein. Das Metzer .Freie Journal" gibt folgende Mitteilung wieder: Gegen 1 llhr nach­mittags brach in einem Teil des gegen EheSnh gelegenen Waldes Feuer aus, das auf "Die in Viesern Abschnitt lagernden MunitivnSbestände Übergriff und sie zur Explosion brachte. Die Explosionen dauerten den ganzen Rachmittag an. Die Waldarbeiter, Denen bekannt war, daß unter der Munition auch Gasgranaten lagerten, flüch­teten Dem Brand ist schwer beizukommen, Da eS an Wasser fehlt. Die umfiegenDen Orte sind anscheinend nicht gefährdet, wenigstens wird auS Fleury gemeldet, daß für diesen Ort keine Gefahr besteht. Der Herd Der Explsion befindet sich etwa 1 Kilometer von Kaltre entfernt Man nimmt an, daß die Explosion durch Selbstentzündung ent­standen ist. Sprengstücke sind bis zum Bahnhof Kaltre geschleudert worden. Rach einem umlaufen* den Gerücht soll Die Explosion auch Opfer ge­fordert haben; doch ist darüber Bestimmtes nicht bekannt.

Die Arbeitslöhne in England.

London, 1. Juli. (WTB.) HavaS. Eine Konferenz Der Delegierten des Metall- arbeiterverbandes. Die gestern zusammen­trat, hat mit erdrückender Mehrheit das bi Der Muht mit Den Arbeitgebern getroffene Abkom­men genehmigt, Das eine allmähllche Reduk - tion Der Löhne vorsieht, lieber Diese Frage wird jedoch noch abgesttmmt werden.

2.7. Franken 195.50

7.->

Züricher Devisenmarkt.