Behördliche Anzeigen
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Gebr. Seelbach
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Süd-Anlage 20 7382 Bleichstraße 7
ttörperschafksteuer und Napitalertragsteuer.
Öffentliche Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärungen zum Zwecke der ersten Veranlagung zur ÄörperichaftSsteuer und zur Kapitalertragsteuer.
I. Die nach? 1 des Körperschastssteucrgesetzes , der Körperschaftssteuer unterliegenden Steuerpflichtigen, die im Bezirke der unterzeichneten Finanzämter den Ort der Leitung oder, wenn der Ort der Leitung im Ausland liegt, ihren Sitz, eilten nach § 71 der Reichsabgabenordnung bestellten Vertreter oder den größten Teil ihres inländischen Vermögens haben, werden auf- gefordert,
die Steuererklärungen für die Veranlagung zur Körperschaftssteuer abzuaeben.
Körperschastssteuerpslichtig sind:
1. die ErwerüsgesMchaiten lAktiengeselljchaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonial- gesell schäften, bergbautreibende _ rechtsfähige Bereinigungen und nicht rechtsfähige Berggewerkschasten, Gcsellsclzaften mit beschränkter Haftung, sonstige Personenvereinigungen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetriebe, deren Zweck die Erzielung wirtschaftlicher Vorteile für fick oder ihre Mitglieder ist),
2 die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die politischen Parteien und Vereine mit eigenem Gewerbebetriebe,
3. sonstige juristische Personen des bürgerlichen Rechts, insbesondere eingetragene Vereine, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen,
4. juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere kirchliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen,
6. nicht rechtssäl/ige Personenvereinigungen und Zweckvermögen mit Ausnahme Der offenen Handelsgesellschaften, der Kommanditgesellschaften und der sonstigen Erwerbsgesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer sMitunternehmer) des Betriebs an- »usehen sind.
DieAbgabederErklLrungliegtvb: bei juristischen Personen
den gesetzlichen Vertretern,
beiPcr onenvereinigungen inti> Zweckvermögen, die eigene Rechtsfähigkeit nicht besitzen,
den Vorständen oder Geschäftsführern und, soweit solche nicht vorhanden sind, den Mitgliedern oder Beteiligten (§§ 84, 86 der Reichsabgabenordnung).
Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte sind zur Abgabe der Erklärung nicht berechtigt.
Steht nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung die gesetzliche Vertretung nur mehreren Personen gemeinsam zu,, so ist zur Abgabe der Steuererklärung die Mitwirkung der für die Gesamtvertretung vor geschriebenen Anzahl von Personen erforderlich.
Jur Abgabe der Erklärungen sind die Per- fonenvereinigungen und Iweckvermögen ver. ■ pflichtet, deren Steuerpflicht am Tage des Inkrafttretens des Körperfchaftssteuergefetzes l (15. April 1920) bestanden hat.
Die Steuererklärungen müssen 9 uinfa ssen:
1. das Einkommen der Geschäftsjahre (Wirtschaftsjahre), deren Ende, in die Zeit vom 1. April 1919 bis 31. März 1920 fällt, oder, wo ein besonderes Geschäftsjahr nicht vorliecft, das Einkommen des Kalenderjahrs 1919 (.8.20 des Kö rpers cha its steuerge etzes),
2. das Einkommen der Geschäftsjahre (Wirtschaftsjahre), deren Ende in die Zeit vom 1. April 1920 bis 31. März 1921 fällt, oder, wo ein besonderes Geschäftsjahr nicht vorliegt, das Einkommen des Kalenderjahrs 1920.
Für jedes nachdem 31. März 1919 ab- geloufene Geschäftsjahr ist eine besondere Steuer- erMrung abziugeben.
Die Steuererklärungen sind in der Zeit
vom 1. Juni bis 31. Juli 1921
soweit jedoch am 81. März 1921 der Geschäftsabschluß durch die zuständigen Organe (Mitglieder, Gescllsclxfttcrversammlung^ .noch nicht festgestellt ist, tauten drei Mvnatzen nach der Feststellung bei dem zuständigen Finanzamt schrifllich einzureichen oder zu Protokoll des Amtes im Dienft- aebäude abzugeben. Die Erklärimgen sind mit der Versicherung abzuaeben, daß die darin enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind
Die Einsendung der schriftlichen Erklärung durch die Post ist zulässig, geschieht aber auf Gefahr des Absenders und deshalb zweckmäßig mittels Einschreibebriefs. Mündliche Erklärungen weichen von dem zuständigen Finanzamt an den AmtStagen, während der Geschäftsstunden, zu Protokoll entgegengenommen.
Der etwaige Geschäftsbericht (Jahresbericht und Mitgliederversammlungsbeschluß sind anzu- schließen
Falls Bücher im Sinne des Handelsgesetzbuchs geführt werden, ist eine Abschrift der unverkürzten Bilanz für das GeschäftSialrr 1920 einzureichen
7366B
Gießen, den 30. Juni 1921.
7365B
Der Oberbürgermeister. (Wohlfahrtsamt.)
7375D
Der 1. Vorsitzende: Weicker.
3. Herbstregatta.
4 Verschiedenes.
T,ö*v
"t eine Ge- so ist auch
(S. 174 der winn- und
Stadtbauamt Gießen. Braubach.
Um zahlreiches Erscheinen, auch der passiven Mitglieder, wird gebeten. Der Vorstand.
Mls-W- unö ©arlenöanoeiein Gleken.
Hauptversammlung
am Sonntag den 10. Juli, nachmttlagS 3 Uhr, im Hotel Schütz, Bahnhofstraße.
Tagesordnung: Vorlage der Rechnung von 1920. Voranschlag für 1921. Wahl eines Rechners il Schriftführers. Verschiedenes. Bottraa von KreiSobstbautechniker Heberer: Der Obstoau in den letzten 50 Jahren.
Angebote auf Vordruck, der bei uns gegen Erstattung der Selbstkosten erhältlich, sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum
Dienstag den 12. Juli d. I.. vormittags 10 Uhr, bei uns einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt in Gegenwart etwa erschienener Dieter. — Zuschlagsfrist 3 Wochen.'
Gießen, den 1. Juli 1921.
Bekanntmachung.
Diejenigen Kinder, für die ein Zuschuß au8 der Ebel-Stiftung zur Beschaffung von Kleidungsstücken begehrt wird, sind bis 31. Juli d. 36. bei dem Stadt. Wohlfahrtsamt, Gatten-. strahe 2, Zimmer Ar. 10, anzumelden. Spätere Anmeldungen werden nicht angenommen.
V. verein Rudersport pl Stehen M3 e. v. MraiiitagaiflMlilO Tagesordnung: 1. (Eingänge.
2. Aufnahme neuer Mitglieder.
diese beizufügen.
Liegen keine kaufmännischen Abschlüsse vor, jo sind die sonstigen Rechnungen, Abschlüsse, Rechenschafts- oder Geschäftsberichte anzuschließen.
Aus der Bilanz ober den Erläuterungen soll klar hervorgehen, wie Gegenstände des Gebrauchs und Lagerbestände bewertet und welche Beträge darauf und auf zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen oder sonst abgeschrieben worden sind.
Wemr Ausgaben für Anlagen als Unkosten gebucht sind, ist der Betrag in der Steuererklärung und in den Erläuterungen anzugeben.
Als ScchlldPosten dürfen Verpflichtungen aus Bürgschaften, Gefalligkeitsakzepten und dergleichen in der Bilanz nur ausaeführt werden, wenn die Rückgriffsrechte berücksichtig! sind.
Die Vertreter des Steuerpflichtigen haben auf Verlangen die Richtigkeit ihrer Angaben nacfeu- weisen: sie können von dem Finanzamt und dem Steuerausschuß zur mündlichen Vernehmung vorgeladen und mit Genehmigung des Landesftnanz- amts zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die von ihnen behaupteten Tatsachen angehalten werden.
Wer die Frist Lur Abgabe der Steuererklärung versäumt, kann mit Ordnungsstrafen zur Abgabe angebalten, auch kann dem Steuerpflichtigen ein Zuschlag bis zu zehn v. H. der endgültig festgesetzten Steuer auferlegt werden (§ 170 Äbs. 2 und § 202 Abs. 2 der Reichsabg abenordnung).
Wer die Körperschaftssteuer hinterzieht oder iii hinterziehen versucht oder wer eine derartige Handlung seines Vorteils wegen begünstigt ober hierbei hilft, wird mit einer Geldstrafe tas zum t^raft9^”* Betrage der hinterzogenen Steuer
Die Steuerpflichtigen werden ferner darauf btngennefen, daß für bie nach dem 31. März 19 21 abgelaufenen Geschäftsjahre die Steuererklärungen binnen zwei Monaten nach Zustel- lung bed SteuererklärungsVordrucks, wenn jedoch ein Vordruck nicht zugestellt wurde, binnen drei Monaten nach Ablauf des Tages, an dem das Jahresergebnis (der Jahresabschluß von den w- ständigen Organen festgestellt mürbe, abzugeben sind.
H- Die unter I, 1 bis 4 genannten körper- ö?buerpflichtigen Personenvereinigungen und Zweckvermögen werden aufgefordert, gleichzeitig mit der KorPerschaftssteuererklärung die auf Grund der Verordnung vom 3. Juni 1921 über die Abgabe der Kavitalertragsteuererklärung (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 41) vorgeschrittrene
Äapitalertraglteuererklärung
abzugeben.
.Die Steuererklärungen müssen umfassen folgende tn der Zeit vom 31. März bis 31. Dezember 1920 fällig gewordenen Erträge:
1. Diskontbeträge von Wechseln und Anweisungen einschließlich der Schatzwertes, soweit es ftch um Kapitalanlage handelt.
2. alle Erträge aus ausländischen Kapitalanlagen (auch aus Wettpapieren).
, ®Ieid>8eitig sind zum Zwecke der Nachprüfung etner richtig vorgenommenen Besteuerung die in der genannten Zeit fällig gewordenen Kapitalerträge der in 8 2 Nr. I, 4 bis 6 des Kapitalertragsteuergesetzes bezeichneten Art (Zinsen von Hypotheken, sonstige Forderungszinsen, auch aus Warenforderungen usw.) Mzugeben. Grundsätzlich find hier der einzelne Zinsbetrag und der Name des. betreffenden Schuldners gesondert aufziiführen. Bei Steuerpflichtigen, welche Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs führen, genügt es ledoch, wenn die in der genannten Zeit Ullig gewordenen Zinsen in einer Summe ohne Nennung des Namens der einzelnen Schuldner ang.'gcfen werden und ferner eine Erklärung darüber abgegeben wird, ob bie genannten Zinsen versteuert finb ober nicht.
Gießen, Butzbach, Grün berg, Hungen.
______________Die Finanzämter._________598ID
Arbeitsvergebung.
Die für die Kleinwohnungsbauten in der verlängerten Dleichstrahe erforderlichen Glaserarbeiten. bestehend aus 500 qm Fenster und etwa 90 qm sonstigen Verglasungen, sollen in 6 Losen vergeben werden.
Zeichnungen und Bedingungen liegen bei unS zur Einsicht offen.
Gießen, den 2. (Zull 1921.
73788
Der Oberbürgermeister. (Lebensmittelamt.)
Mitteilung
beten.
09383
SeMWMMWWUeil n. -Meta der SM HM
3. A.: August Wagner, 1. Vorsitzender, Gr. Steinweg, Telephon 1045.
Auf unsere Eingabe, bett. Mitarbeit beim Wohnungsamt, an die Stadtverwaltung wurde uns mit Wirkung vom 1. Juki 1921 Je ein Vertreter für die Wohnungszuweisungskommission und für die Wohnungsbeschlagnahmekommission zugebilligt.
Es liegt im Interesse aller Wohnungssuchenden, sich unserer Vereinigung recht bald anzuschließen.
Anmeldungen werden an den 1. Vorsitzenden er-
Zlädt. LebenMiltelamt.
Warenausgabe
für die Woche vom 4. bis 10. (Zull 1921.
Aichl rechtzeitig abgeholte Ware verfällt.
1. *33rot: 1850 Gramm Brot oder 1370 Gramm Mehl Kg. 2,25 ML Brötchen 15 Pf. Weizenbrotmehl Kg. 3,10 Mk. Kranke n b r 0 t Kg. 2,60 Mk. — Krankenbrotbäcker: Apitz und Erhard, Marburger Str. 34, C. Haas IL, Dleichstrahe 21, L. Weber L, Frankfurter Straße, Ecke Hillebrandstraße. — Mehl für Kranke: Kg. 3,30 Mk. (Verkaufsstellen siehe unter Ar. 2).
Bekanntmachung.
Detr.: Die Regelung des Verkehrs mit Getreide im Erntejahr 1921/22; hier: Die Vornahme einer Ernteflächenerhebung.
Aus Grund des § 5 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 21. Juni 1921 (Reichs-Gesehbl. S. 737f.) und deS unten abgedruckten § 5 der Ausführungsverordnung des Hessischen Landesernährungsamtes hierzu, wird hiermit zum Zwecke einer gerechten Untern er teilung der -Umlage angeordnet:
1. Die dem Kreis Gießen angehörenden Gemeinden sind verpflichtet, sofort die Aufnahme aller mit Getreide bebauten Grundstücke durchzuführen. Die Aufnahme hat sich auf alle landwirtschaftlichen Betriebe ohne Rücksicht auf deren Größe, zu erstrecken, und ist in der Gemeinde vorzunehmen, in welcher der Bewirtschafter deS Betriebes feinen Wohnsitz hat. Die Aufnahme amWohnortdes Bewirtschafters hat sich insbesondere auch auf diejenigen Grundstücke zu erstrecken, die in anderen Gemarkungen liegen.
2. Bei der Anbauflächenerhebung sind alle mit nachstehenden Getreidearten bestellten Grundstücke aufzunehmen:
a) Winterweizen;
b) Sommerweizen;
c) Roggen;
d) Wintergerste;
e) Sommergerste;
f) Hafer;
g) Gemenge aus verschiedenen Fruchtarten.
3. Für die Anbauflächenerhebung sind die von uns gelieferten Formulare zu verwenden; sie sind gemäß der den Bürgermeistereien zugehenden Anweisung auszufüllen. Sollten die gelieferten Formulare nicht ausreichen, so sind weitere umgehend nachzufordern.
4. Die Aufnahme der Anbauflächen hat durch eine Kommission zu erfolgen, die zu bestehen hat:
a) aus dem Bürgermeister oder feinem Stellvertreter;
b) aus bis zu drei Vertrauensmännern der örtlichen landwirtschaftlichen Organisationen.
5. (Zeder Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Betriebes ist verpflichtet, die erforderlichen Angaben über Größe, Lage und Fruchtatt seiner Grundstücke, sowie über Personenstand, Biehzohl usw. der Kommission gegenüber persönlich zu machen oder durch ein volljähriges Familienmitglied machen zu lassen; die Kommission darf letzteres nur zulassen, wenn es in der Lage ist, über die Betriebsverhältnisse genaue Auskunft zu erteilen; anderenfalls ist die Kommission berechtigt, die Stellvertretung zurückzuweisen; das gleiche gilt, wenn anzunehmen ist, daß die gemachten Angaben den Tatsachen nicht entsprechen. Die Kommunalverbände haben zur Beschaffung der Unterlagen .für die Durchführung des Umlageverfahrens Anbauflächenerhebungen und Grnteschahungen im Einvernehmen mit Vertretern der Landwirtschaft vorzunehmen. Die Anbauflächenerhebungen müssen auf Grund örtlicher Feststellungen erfolgen, die sich auf jeden Einzelbetrieb erstrecken; etwa von früher her vorhandene Unterlagen dürfen nur nach nochmaliger Nachprüfung verwendet werden. Die Erzeuger sind verpflichtet, auf Anfordern die gewünschte Auskunft über alle Umstände zu erteilen, die für die Beurteilung ihrer Lieferfähigkeit von Bedeutung sind.
6. Der Bewirtschafter oder sein Stellvertreter hat die Richtigkeit der gemachten Angaben durch Namensunterschrift zu bescheinigen. Die Kommission hat in jedem einzelnen Falle nachzuprüfen, ob die gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. (Zn Zweifelsfällen sind die örtlichen Grundstückskataster einzusehen, auch hat erforderlichenfalls eine Aufnahme der bewirtschafteten Flächen an Ort und Stelle zu erfolgen. Entsprechende Bemerkung ist auf dem Formular eln- zutragen.
7. Rach Fertigstellung der Aufnahme, spätestens aber b is zum 8. 3 u I i d. (Zs., sind uns die ausgefüllten Formulare zuzusenden. Die den Gemeinden entstehenden Kosten sind uns hierbei gleichzeitig anzugeben.
8. Wer der Aufforderung zur Abgabe der erforderlichen Erklärung nicht nachkommt, wer sich weigert, die zur Feststellung seiner Betriebs- Verhältnisse nötigen Angaben zu machen, oder wer unrichtige Angaben macht, wird gemäß § 49 des Gesetzes über die Regelung des Verkehr- mit Getreide vom 21. Juni 1921 mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mk. und mit Gefängnis bis zu einem (Zahr, oder mit einer dieser Strafen bestrafft
Gießen, den 30. Juni 1921.
7354B
2. Mehl, Nährmittel und Zucker für Kranke: H. Fung Nachf., Rittergasse 11, Heinr. Decker, Löwengasse 28, Emil Dörr, Großer Sleinweg 14, Jakob Häuser, Ludwigstrahe 36, Karl Seibel, Frankfutter Straße 39.
3. Sonderausgabe des Lebens» mittelamts:
Leberwurst in l-Kg.-Dofen 4 Mk. die Dose. Kernseife (300-Gramm-Stück) 3,50 Mk. das Stück. Verkauf erfolgt bis auf weiteres von 8—12 Uhr vormittags und 3—5 Uhr nachmittags im Stadthaus, Gartenstrabe 2, Zimmer Nr. 8, an jedermann. Samstags erfolgt Verkauf nur von 8 bis 12 Uhr vormittags.
4. Zucker: Die Belieferung der Lebensmittelmarken Nr. 22 und 23 sowie der Zuckermarken für (Zuni erfolgt nur noch bis einschließlich 5. (Zuli 1921.
Stadt. Brennstoffamt.
Ausgabe von GaSkoks für den Hausbrand und größere g »fto erbliche Betriebe. Gegen Abgabe der Marke 4 der Haushaltungstohlenkarte (blaue Karte) können bis zu 5 Zentner Gas koks betonen werden. Die größeren gewerblichen Betriebe, denen GaSkott jugeteilt ist, werden aufgefordert, die ihnen zugeteilte Menge bis spätestens 1. August 1921 zu beziehen.
Gaskoks kann durch daS städtische GaSwerk und durch die Kohlenhandlungen bezogen werden.
Der Oberbürgermeister.
(LebenSmittelamt und Brennstoff amt.)
Arbeitsvergebung.
Für die Feldberein igung «SttingB* hausen sollen Donnerstag den 7. (Zuli vormittags 11 il b r auf dem Rathaus zu Ettingshausen
Chaussierungsarbeiten, veranschlagt zu 6660 Mark,
Liefern von Dafaltbruchsteinen, veranschlagt zu 11 850 ML,
Liefern von Uebergrünbung8matertal, veranschlagt zu 1700 ML,
Aufsetzen von Steinen, veranschlagt zu 790 Mark, in einzelnen Losen vergeben werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen auf Hess. Bürgermeisterei offen, wohin die Angebote in Prozenten des Voranschlags verschlossen, mit entsprechender Aufschrift versehen, postfrei biS zum Eröffnungstermin einzureichen sind.
Zuschlagsfttst 14 Tage.
Gießen, den 1. (Zuli 1921. 7400V
Hessische Kulturinspektion Gießen.
H. Steinbach, Daurat.
unuiiiuiiiiiiiiiiiiininiuiiiiiiiuuiitfuifunnmiiininiiiiinniiiniiiiiiiini htacfieo allar irt KL
wert die Brfthl'eehe Unlv.-Dnie^erei, R. Lange, GleBei
nöiiimiinnninniimiiiniiniinninninifflE^T”™™™::^
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ReichsvermögenSarnft
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Wetzlar, den 1. (Zuli 1921. Der KreiSbauraft
der Gemeinde Wißmar in Wißmar sollen die Schreiner-, Glaser-, Klempner-, Dachdecker-
Verdingung.
Zum Neubau eines Vierfamilien-Wohnhau»
der
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CODot
Versteigerung.
Meistbietend gegen Barzahlung wird am Donnerstag den 7. (Zuli 1921, und am Freitag, den 8. Juli 1921, ab vormittag- 9 Uhr. eine größere Anzahl ausgesonderter Geräte usw. versteigert:
il. a. Leibmatrahen. Strvhsäcke, Fußbadewannen, Bänke, Bettstellen, Brennmittelkasten, Wassereimer Eßbestecke, Gßnäpse, Schemel, Mannfchaf s'chr nk. Ba ake schr n'chen, Nachttische, Mannichaftstische, Waschbecken, Wasser- fannen, Nähmaschinen und sonstige kleinere Kasernengeräte
Kochkessel und Defen verschiedener Art.
DersteigerungSbeginn am 7. in der neuen Infanteriekaserne. Fortsetzung am 8. Juli 1921 im Durchgangslager.
Bnllen-Berkanf.
Die Gemeinde Steinbach beabsichtigt einen fetten Dullen zu verkaufen. Schriftliche Angebote pro Zentner Lebendgewicht sind bis zum Mittwoch den 6. Juli l. (ZS., mittags 1 ilhr, bei unterzeichneter Bürgermeisterei einzureichen.
Steinbach, am 29 Juni 1921. Bürgermeisterei Steinbach.
Krämer. 7345V
und Schlofserarbeiten in getrennten Losen öffentlich vergeben werden. Die allgemeinen und besonderen Bedingungen, sowie die technischen Vor- schttsten und Zeichnungen liegen auf dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten, Neue- KreiS- haus, Zimmer Nr. 66, während den Dienst stunden zur Einsichtnahme auf, von wo auch die Angebotsformulare, solange der Vorrat reicht, gegen post- und bestellgeldfreie Einsendung von 4 ML für die Schreiner- und je 3 Wk. für die Glaser-, Klempner-, Dachdecker- und Schloff erarbeiten bezogen werden können.
Die Angebote sind verschlossen mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 9. Juli 1921, vormittags 10 Uhr, an den Unterzeichneten Bahnhofstraße 20 einzureichen. Oeffnung der Angebote zur selben Zeit in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber. Zuschlagsfrist drei Wochen.
8grohe Ausstellung K
Mit der Ausstellung ist eine vornehm '*■ eingerichtete
MWeko-DieleM
verbunden. Außerdem ein Vier- kl
Restaurant und kaltes Büfett. M
Nack Schluß der Ausstellung 8Ubr abends K ist der Eingang zur Diele links von der
ahallc durch den Gatten. 7261D |5| Die AueetellaDfelelttinff. B
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