Ul. Jahrgang
Montag, 1. August 1921
Annahme von
en
1,98 ML
§ 13
0,60 IRL 4,40 Mk.
2,40 ML
14,40 Mk.
nicht
meldet:
ML
,00
20,00 Mk.
60,00 Mk.
und
nn
Don 3n
um und
10.00 Mk. für jedes 0.60 Mk.
15,00 ML
Gehalt 1100 Mr. hiervon 10% --> J10,i Ermäßigung für Mann und Frau je
täglich. 2,40 Mr wöchentlich monatlich, der minderjährigen Kinder täglich, 3,60 Mk. wöchentlich monatlich.
10,00 Mk.
Ermäßigung für vier Kinder ä 15 ML
Ermäßigung anstelle der Abzüge
Person
Ermäßigung für vier Kinder ä 3,60 Mr :
Die Lohnsteuer.
Obersteuersetretär Schäfer- Gießen, seinem urlprünglichen Aufbau war tn dem
essen der Studierenden polnischer Staatsangehörigkeit an der Technischen Hochschule in o- ~ Weise sicher zu stellen, daß er sich verpflichtet, an der Technischen Hochschule ein Lektorat für die polnische Sprache und Literatur zu erricht ten. Ferner stellt der Senat in Aussicht, daß an der Technischen Hochschule Dorlesungen über die Wirtschaftsgeographie PolercS etnge-
vorn französischen Entgegenkommen verlangen könne.
Die Aufklärung der „Mißverständnisse".
P a r i S , 31. Huli. (Wolff.) H a v a s Der englische Botschaftr ließ
Vertagung der Washingtoner 5tonser< nz?
Paris, 31. 3ull (Wolff Der Berichterstatter der „Retv Dort! Sabine" inWathing- t o n teilt mit, daß derbritischeBotschoster und sein japanischer Kollege dem Staats- sLkretär Hughes einen Besuch ab^estcttlel hallen, um ihn zu ersuchen, die vom Präsidenten Harbin g einberufene Konferenz zu vertagen Aach gewis en Andeutungen schice es daß di« Regierung der Bereinigten Sa ten viel itzt gezwungen werde, die Konferenz bis zum nächsten Frühjahr aufzuschicken.
England und Frankreich vorläufig wieder einig?
Don der französischen Entgegnung auf die unwillige englische Lektion, deren Inhalt den Zeitungen nicht vorenthalten worden ist, hören wir wenig oder gar nichts. Es ist nur Tatsache, daß Herr Briand Erklärungen abgegeben hat.
rir. (77
Der »ithener Anzeiger mit der Dienstagsbeilage -Sport'Umschatt* er- scheint täglich, außer Sonn- und Feierlaos. Monatlich« Sernorpreife: Tlark 5.- einschließlich Triqerlohn, durch die Post bezogen Mark 5.75 einichließlich Bestellgeld. Ferniprech.Anschlüsse: ftr die Schriftleilunq 112; für Druckerei, Verlag und lkeichäflsstelle 51. Anschrift für Drahtnachrichten Anteiger rießea.
Poftscheätonto: granhurt a. M. U686.
15,00 Mik 95,00 Mk.
cmlagungsbehörden eine große ÄrbeilsersparniS Gefolge haben dürfte.
§ 45 des Reichsei n tommensteuerges etzeS der Steuerabzug vom Arbeitseinkommen in der Weise vor- geseben, daß von dem auSzuzahlenden Lohn schlechthin ein Abzug von 10 Prozent erfolgte. Bei ttmsetzen dieser Gesetzesbestimmung in die Praxis zeigte sich jedoch sehr bald deren Un- durchführbarteit in der bestehenden Form. Starte Widerstände machten sich auS Arbeitnehmerkreisen gellend, well man die einbehaltenen Beträge im Verhältnis zum Einkommen zu hoch und damit die zahlende Steuer als eine auf die Dauer nicht zu ertragende Bürde empfand. Durch ReichSaesetz vom 21. Zull 1920 wurde dann in der Weise Abhilfe zu schaffen versucht, daß man für den Arbeitnehmer und seine Familienange^ö i en bestimmte Beträge vom Abzug freistellte. Mit dem vollzogenen Steuerabzug vom Arbeitslohn war indessen die eigentliche Steuerveranlagung des Einzelnen noch nicht überflüssig geworden. Diese erfolgte vielmehr, wie bei den übrigen Steuerpflichtigen, mit Ablauf deS Kalenderjahres. Die Rotwendtgkeil der Veranlagung ergab sich einmal daraus, daß in den vorn Steuerabzug freigestellten Beträgen nur die Kassenbeträge für Kranlen- und Invalidenversicherung, nicht aber die gesetzlich weiter zulässigen Abzüge, wie z. B. Ausgaben für Bahnfahrt, Beruf, kleidung, Berbandsbeiträge u. a. mehr berücksichtigt waren. Auf der anderen Veite waren in dem Lohnabzug nicht einbegriffen die Beträge, die für geleistete äleberstunden gezahlt wurden, ferner sonstige Einkünfte aus Kapital, Grundbesitz usw. Für die Deranlagungs- behörden ergab sich die Veranlagung dieses gewaltigen Heeres von Arbeitnehmern, das sowohl ben Hüttendirektor wie den Gelegenheitsarbeiter tn sich schloß, eine schier unüberwindliche Arbeit. Hierin soll das vom Reichstag unterm 11. Juli 1921 beschlossene Gesetz Wandel schaffen durch Anwendung deS nachstehend wiedergegebenen vereinfachten Verfahrens.
ES werden künftig dem Arbeitnehmer 10 Prozent von den Gesamtbezügen — also dem Bruttoeinkommen — einbehalten. Dieser einzubehaltende Betrag ermäßigt sich jedoch durch Freistellung gewisser Beträge des Einkommens vom Abzug für den Pflichtigen sowohl als auch dessen Ehefrau und Kinder, und eines weiteren Betrags, der sogenannten Werbungstosten. Wenn nunmehr die .Desamtbezüge" dem Abzug unterworfen werden. |d schließt das in sich, daß auch tte für lleberstunden gezahlten Beträge, ferner Grati- ftkationen oder unter einer sonstigen Bezeichnung zur Auszahlung gelangenden Bezüge dem Abzug unterliegen. Sellher war nur der während der regelmäßigen Arbeitszeit verdiente Lohn dem Abzug unterworfen, während die darüber hinaus bezogenen Beträge erst bei der endgültigen Ver- • anlagung ersaßt wurden. Da aber fernerhin bei Eintommen bis zu 24 000 Mark mit dem erfolgten Steuerabzug gleichzeitig die Steuerschuld getilgt sein soll, mutzten alle Bezüge dem Abzug unterworfen werden.
Der vom Arbeitslohn einzubehaltende Betrag von 10 Prozent ermäßigt sich für den Arbeitnehmer und'seine Ehefrau sowie die zur Haushaltung zähleiDen minderjährigen Kinder um nachstehende Beträge:
1. bei Zahlung des Arbeitslohns nach Stunden, für zwei angefangene oder volle Stunden für den Ehemann und die Eheftau üm je 0.10 Mark, für jedeS minderjährige Kind um 0,15 Mark:
ll. bei Zahlung des Arbeitslohnes je nach Tagen, Wochen oder Monaten
„ . , ... Hestern
abend den Ministerpräsidenten dringend
ein Abzug ist in diesem Falle nicht zu machen, da eine Steuer nicht zu zahlen ist.
Beispiel III.
Der Monteur W. hat einen Wochenlohn von 300 Mk., außerdem erhielt er für geleistete lleber- stunden 120 Mk.. also insgesamt 420 Mk. auS- gezahlt. Er ist Witwer und hat 4 minderjährige Kinder. Für ihn ergibt sich nachstehender Abzug: Wochenlohn 420 Md, hiervon 10% = 42,00 Mk. Ermäßigung für seine eigene
2 Stunden 0,10 Mk. = 0,30 Mk. Ermäßigung für die Ehefrau für je
2 Stunden 0,10 Md = 0,30 Mk.
Ermäßigung für das erste Kind für je
2 Stunden 0.15 Md = 0,45 Mk.
Ermäßigung für das zweite Kind für je
2 Stunden 0.15 Mk. = 0.45 Mk. Ermäßigung anstelle der Abzüge nach
§ 13 3x2 Stundens ä 0,15 Md = 0.45
(Steuerbetrag ---- 15,00 Md
In allen Fällen ist der einzubehaltende Steuerbetrag auf volle zehn Pfennig nach unten abzurunden.
Vorher ist bereits darauf hingewiesen worden, daß bis zu 24 000 Md steuerbarem Einkommen mit dem erfolgten Steuerabzug die gesamteSteuer- schuld als getilgt gilt, bei über 24 000 Md erfolgt, wie sellher, Veranlagung nach Ablauf des Kalenderjahres. Rur dann wird ein Arbeitnehmer, der nicht über 24 000 Md steuerbares Einkommen hat, der Veranlagung unterworfen, wenn er mehr als 600 Md sonstiges Einkommen, z. B. aus Kapllalvermögen hat, und zwar nur hinsichtlich dieses sonstigen Einkommens.
Bisher wurden nur die Ermäßigungen für die Eheleute und Kinder beim Steuerabzug berücksichtigt Für alle nach dem 31. Zull 1921 erfolgenden LohnauSzahlungen sind nunmehr auch die anstelle der gesetzlichen Abzüge tretenden Ermäßigungen zu gewähren. Die weitere im Gesetz vorgesehene Vergünstigung, nach der auch mittellose Angehör g? sowie iL Kinder bis z > K Zchrcn zu berücksichtigen sind, die eigenes Arbeitseinkommen haben, tritt an dem vom Reichsminister der Finanzen zu bestimmenden Termin in Kraft (bis jetzt noch nicht geschehen).
Des weiteren ist bestimmt, daß die anstelle der gesetzlichen Abzüge zu gewährenden Ermäßigungen auch für Die rücfliegenbe Zeit bis zum 1. April 1921 einzutreten haben. Dies soll in der Weise bewirkt werden, daß von dem in der Zeit vom 1. August bis 31. Oktober 1921 gezahlten oder füllig werdenden Arbeitslohn, außer den übrigen vorher aufgeführten Beträgen besonders abgezogen werden, bei Zahlung des Lohns nach Stunden — 0.40 Mk. für je zwei angefangene oder volle Stunden, bei Zahlung nach: a) Tagen = 1.40 Mk. täglich, b) Wochen = 8.40 Mk. wöchentlich, c) Monaten — 35,00 Mk. monatlich.
Mit deis Schaffung vorstehend erläuterten Gesetzes. bei dem alle im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen verwertet wurden, dürfte nunmehr ein gewisser Abschluß zu verzeichnen sein. Jedenfalls brachte es allen Arbeitnehmern wesenlliche materielle Vortelle, wie es auch für die Der-
für den Ehemann und die Ehefrau um je
0.40 Mk. ----- ' ' “'
verständigen, daß die britische Regierung sehr gern dem Vorschlag Briands zustimme und dementsprechend ihren Botschafter in Berlin beauftragen werde, sich seinem ftanzösischen und seinem italienischen Kollegen anzuschliehen, um einen gemeinsamen Schritt bei der deutschen Regierung zu unternehmen und dieser mitzuteilen, daß sie sich bereit halten solle, auf jede mögliche Weise den Transport von alliierten Truppen, den die Lage in Oberschlesien jeden Augenblick erfordern könne, zu erleichtern. Lord Curzon schlägt den 8. August für den Zusammentritt des Ober st en Rates vor, da sich der italienische Ministerpräsident nicht früher nach Paris begeben könne; Lloyd George werde den Sitzungen des Obersten Rates, die, falls der Wunsch der ftanzösischen Regierung dahin gehe, In Paris stattfinden würden, beiwohnen.
Der Ton der englischen Antwort sei sehr herzlich, der britische Botschafter habe seine lebhafte Genugtuung darüber ausgedrückt, daß sich die Mißverständnisse der letzten Tage aufge- llärt hätten.
London, 31. Zull. (Wolff.) Rach der „Westminster Gazette" erfolgte auf die britische Rote an Frankreich eine Verständigung zwischen den beiden Regierungen, die amtlich für beide Teile durchaus befriedigend bezeichnet wird.
Lord Curzon wird am 3. August nach Paris reifen. Balfour wird ihm bet den Konferenzen mit der französischen Vertretung zur Seite stehen; auch die Anwesenheit Lloyd Georges g:lt als nicht ausgeschlossen.
Paris. 31. (Juli. (WTB, Wie Havas meldet, hat Briand gestern abend dem französischen Botschafter in Berlin Laurent Weisung erteilt, sich feinem englischen und italienischen Kollegen anzuschließen zu cinrm Kollektivschritt bei der deutschen Vegi e ru n g, um diese aufzufordern, daß sie sich bereithalten soll, mit allen möglichen Mitteln den Transport alliierter Truppen durch Deutschland ^u erleichtern, welchen die Lage in Oberschlesien jeden Augenblick erforderlich machen kann.W a hr- scheinlich Fa rat dieser Kollektivschritt nicht vor Montag unternommen werden.
Eine Rede Lloyd Georges.
L o n d o n, 31. (Zuli. (Wolff.) Reuter: Bei der Enthüllung eines Kriegerdenkmals in Thame (Grafschaft Oxford) hielt Lloyd George eine Rede, in der er sagte, er glaube, daß Frankreich und Großbritannien auf dem besten Weg zur Verständigung seien. Die Schwierigkeiten seien beigelegt. „Wir erkannten" — so fuhr Lloyd George fort — „völlig die größeren Opfer an, die Frankreich einen Anspruch darauf geben, daß seine direkteren Interessen in einigen dieser Fragen Derüclfich- tigmv1, ^"ßen. Das britische Reich hatte nur das c’ e Interesse, daß der so teuer erkaufte Frieoe ein wirklicher und sofortiger Friede werde. Wenn es so schien, als ob er ul den europäischen Fragen immer hemmte,
richtet werden.
Danzig, 30. Juli. (WTW) Die Danziger Gewehrfabrik itz auf Beschluß be*'
immer zur Geduld riet, immer auf Mäßigung drängte, so geschah das, weil dieser furchtbare Krieg uns den Wert des Friedens ge* lehrt hat. Seien wir darauf bedacht, unfern Kindern nicht das Vermächtnis eines kvnzen- ttierten Haffes zu hinterlaffen, der eines Tages ausbrechen könnte I Aus diesem Grunde wird die ganze Macht des britischen Reiches^ die im August 1914 in den Krieg geworfen wurde, heute in die Wagschale des Friedens geworfen."
Ein amtlicher deutscher Vries.
Berlin, 30. Juli. (Wolff.) Dee „TernpS" veröffentlicht den Inhalt einer angeblichen neuen deutschen Rote in der ober- schlesischen Frage. Wie von zuständiaer Stelle mitgetellt wird, handelt eS sich hierbei nicht um eine neue Rote der deutschen Regierung, sondern lediglich um einen Brief, worin noch einmal die deutsche Regierung erklärt, daß nach dem Friedensvertrag Deutschland nur verpflichtet ist, einem Ersuchen um Förderung von Truppentransporten nach Oberschlesien staitzugeben, wenn diese Forderung von dem Obersten Rate gestellt wird.
Die Tagung dcs Obersten Rates.
Paris, 1. Aug. (WTB.) Rach einer Londoner Meldung des „Petit Parisien' ist der T a g der Zusammenkunft des Obersten Rate- noch nicht endgültig bestimmt worden. Die englische Regierung laßt der französischen Regierung die Wahl des Ortes, da die französische Regierung du; Einladungen zur Tagung Habergehen lassen
Paris, J. Aug. (WTB., Wie das .Iour- nal" mitteilt, wird Belgien nur au den Beratungen des Obersten RateS eingeladen werden, wenn andere Fragen als die oberschlesische, beispielsweise die Aufhebung der »Sanktionen", beraten werden Die Belgier leTbfl wollten, daß die Reichsgerichtsurteile über die Kricgsbcschuf bigten zur Sprache gelangen. Außerdem sei eS nicht unwahrscheinlich, daß von türkischer ober griechis cher Seite ein Ersuchen um Vermittlung erfolge.
Anweisungen au General Lerond.
Paris, 30. Juli. Havas. Im Einverständnis mit der englischen und französischen Regierung wurden dem General Lerond, dem Vorsitzenden der Interalliierten Kommission in Oppeln, Anweisungen erteilt, damit in Erwartung der nahe bevorstehenden Sitzung des Obersten Rates die enge Zusammenarbeit zwischen den alliierten Truppen gesichert werde mit dem Ziel, jeden Versuch eines eventuellen Aufstandes, sei es von polnischer oder von deutscher Seite, zu verhindern.
Zett 30 Mk. Der Abzug gestaltet ftch tn diesem Falle wie folgt:
Lohn 30 Mk., hiervon 10% Steuerabzug — 3,00 Mk.
Ermäßigung für den Ehemann für je
Die minderjährigen Kinder werden hierbei tnfolange berücksichtigt, als sie kein seDständiges Einkommen haben, Darüber hinaus alle Kinder bis zu 17 I«hren. auch wenn sie eigenen Arbeitsverdienst hck.m sollten. Weiterhin tannen mittellose Angehörige, die ein Pflichtiger in seinem Haushalt unterhalten muh, bei ihm berücksichtigt werden. Im letzteren Falle bedarf es eines besonderen, beim Finanzamt zu stellenden Antrags.
Weiterhin hat man anstelle der im § 13 des RCStGes. vorgesehenen Abzüge (sogenannte Werbungskosten) eine weitere Ermäßigung der einzubehaltenden €tcuerbeträge vorgcs hcn. Hierbei ist von einer für alle Arbeitnehmer gleich hohen Summe von 1800 Mk. ausgegangenen worden. Hierdurch ermäßigt stch die vom Arbeitslohn in Abzug zu bringende Steuer bei Zahlung des Lohnes nach Stunden um 0,15 Mk. für zwei angefangene ober volle Stunden, bei Zahlling nach Tagen um 0,60 Mk täglich, Wochen um 3,60 Mk. wöchentlich und endlich nach Monaten um 15,00 Wk. monatlich.
Hat nun ein Arbeitnehmer um mindestens 150 Mk. höhere Aufwendungen, mithin 1950 Mk. und mehr, dann werden auch diese berücksichtigt, wenn er den Rachweis über die tatsächliche Höhe führt. Der Antrag ist beim Finanzamt zu stellen.
Einmalige Einnahmen, die neben den laufenden Bezügen gewährt werden, unterliegen in voller Höhe dem zehnprvzentigen Abzug, abzugsfrei bleiben Dienst auf Wandsentschädigungen.
Rachstehende Beispiele über die praktische Gestaltung des Steuerabzugs mögen zur Erläuterung bienen.
Beispiel I.
Ein Delegenhütsarbeit'r, dessen Familie aus Frau und 2 Kindern besteht, hat sechs Stunden to Arbeit gestanden und verdiente während dieser L
Aus Danzig.
Danzig. 30. Juli. (WTB.) Die interalliierte Kommission für die Verteilung ehemaligen Reichs - und Staatseigentums hat dem Senat der Freien Stadt Danzig seine ersten Entscheidungen bekannt gegeben. Weitere Entscheidungen können voraussichtlich in den nächsten Tagen mit* geteilt werden, Heber wichtige Fragen wird eine Stellungnahme der Kommission zurzeil noch nicht erfolgen, z. B. über die Zuteilung der Danziger Werft, der gesamten Eisenbahnen u. a. Die Kommission wird am SamStax Danzig verlassen und voraussichtlich im Oktober zurückkehren. Der Freien Stadt Danzig sind u. a. zugeteilt worden: das Polizeigefüng- nis, Polizeipräsidium, Stadttheater, Postge- bäude. Ferner ist der Freien Stadt Danzig die Technische Hochschule unter Bedingungen zugeteilt worden, die in einem Aebereinkommen zwischen dem Danziger Dertteter, Präsidenten Sahm, und dem polnischen Vertteter niedergelegt worden sind. Darnach erklärt sich der Senat der Freien Stadt Danzig bereit, die Inter-
und daß sodann eine Formel gesunden wurde, mit der die „M1 ß v e r st ä n dn i s s e" geklärt werden. Aber selbst von dieser Formel, die doch nicht die Hauptsache ist, erfahren wir nur einen Teil. Lloyd George gibt seinem Kollegen in Paris einen bunten Lappen, um seine Blöße zu bedecken. Briand d a r f in Berlin noch einmal das Ersuchen stellen, die deutsche Regierung möge sich bereit halten, e t ■ wa notwendig werdende Verstärkungen für Oberschlesien durch Deutschland hindurch zu lassen. Der englische und der italienische Botschafter sollen das gleiche Ersuchen stellen.
Vielleicht erhält das deutsche Volk jetzt vom Kabinett Wirth einen Auftuf, es möge über die neue Einigung der Alliierten, die uns das Kommandowort „Stillgestanden I“ einträgt, nicht lachen, oder wenigstens nicht laut. Diese Komödie wäre aber zum Lachen, wenn sie nicht wieder so erschreckend offenbarte, daß Deutschland draußen überhaupt nicht mehr mit dem Ernst behandelt wird, der einem großen Volke zukommt.
Die französische Presse fühlt eS übrigens, daß die „Formel" von keiner Heilwirkung ist. Das „Journal des D6batS" kündigt an, es drohe noch ein unangenehmerer, neuer Konflikt. Die britische Regierung wolle Deutschland fast ganz Oberschlesien übertragen, nur die beiden Bezirke Rybnik und Pleh sollten an Polen abgetreten werden. In diesem Punkte werde aber Frankreich nicht nach - geben können.
Auch der „Matin" meint, von dem Bittern der Auseinandersetzung werde immer etwas übrig bleiben. Pertinax schreibt im „Echo de Paris", die Fassade habe man gerettet, Frankreick müsse aber mit dem Verschwinden deS Bündnisses rechnen und „der Augenblick sei gekommen", nm das Opfer klar zu umschreiben, das man für die gemeinsame Sache
Ermäßigung anstelle der
Abzüge - 3,60 Mk. - 20,40 ML
Steuerbetrug — 21,60 ML
Beispiel IV.
Der Staatsbeamte D. hat einschlleßllch aller Zulagen einen Monatsgehalt von 1100 ML R. ifl verheiratet und hat 3 minderjährige Kinder und eine 23jährige Tochter in seinem Haushalt. Die Kinder haben sämtlich keinen Verdienst. Auf gestellten Antrag wird auch die 23jährige Tochter beim Abzug berücksichtigt, so daß sich ergibt:
zu zahlende Steuer 1,05 ML Beispiel II.
Der Arbeiter M. erhält tägliche Lohnzahlung. Die Entlohnung beträgt 35 ML pro Tag. Er hat Frau und 4 Kiicker und außerdem ist seine mittellose Mutter bei ihm im Haus. Für letztere hat das Finanzamt auf Antrag den Abzug gestattet. Hier ergibt sich folgende Berechnung:
Lohn 35 ML, hiervon 10% 3,50 ML
Ermäßigung für Mann und Frau je
0,40 ML = 0,80 ML
Ermäßigung für jedes Kind
0,60 ML (= 0.60x4) -- 2,40 Mk. Ermäßigung für die Mutter =-- 0,60 ML Ermäßigung anstelle der Abzüge nach
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General-Anzeiger für Gberhessen ZMZ
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