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Am schwersten wird dem Jugendlichen die Ablösung seiner Liebe von den Erscheinungen des Lebens, an denen sie in der Kindheit wie die junke Ranke Halt und Stühe fanden: von dem Rater und der Mutter. Jetzt, wo die kindliche Aeigung einen Zuschuß aus den Quellen der reif gewordenen Sinne empfängt, wird die Zuwendung zum fremden Liebesobjekt Gesetz und Forderung. Wir wissen aus den Sagen, aus der Geschichte der Menschheit und der vergleichenden Völkerkunde, daß diese Ablösung sich nicht ohne weiteres und stets nur unter starken Konflikten vollzogen hat. Die heftigen Kämpfe der Generationen, die Auseinandersetzungen zwischen Vätern und Söhnen, Müttern und Töchtern, sind jedem
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Personen, die zwar nicht in gerader Linie Der* wandt, aber von derselben dritten Person ab- stammen, in der Seitenlinie verwandt, und der Grad der Verwandtschaft richtet sich nach der Zahl der sic vermittelnden Geburten. Ein uneheliches Kind und sein Vater gelten nicht als verwandt. Hiernach sind Onkel und Reffe im dritten Grade der Seitenlinie miteinander verwandt und können zu gleicher Zeit Gemeinde- Vertreter sein.
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’ttätä- oder Reifezeit, Sie m 13., 14. Jahre einfetzt oder 18. Lebensjahr und 1, wobei sich noch durch ld individuelle Unterschiede irschieben, pflegt man auch ite „Trotzalter" zu bezeich- >abü dieses Verhalten mit ich kleiner Kinder von fünf ls denselben Damen trägt, nen, Wlehnen um des Ab- i die charakteristischen Merk- Kind wie für den Jugend-
findet somit nicht statt.
Gießen, den 26. Oktober 1929.
Versicherungsamt der Stadl Gießen.
Der Wahlleiter: Keitzer.
Preußen.
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IZ Wetzlar, 27. Okt. Auf dem Gebiete der R a - tionalisierung des höheren Schulwesens tritt am l.Rovembcr auch bei uns eine bedeutsame Aenderung in Kraft. An diesem Tage werden das staatliche Goethegym- n a s i u m und die staatliche Aufbauschule zusammengelegt. Sie werden eine
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(Rechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der Schriftleitung.)
Wischtücher. Rach § 366 8 des Strafgesetzbuchs ist es verboten, nach Orten hinaus, wo Menschen zu verkehren Pflegen, Sachen auf eine Weise hin- zuwcrfen, daß hierdurch jemand beschädigt oder verunreinigt werden kann. Schüttelt der über Ihnen wohnende Mitbewohner Wischtücher so aus. daß es zu einer empfindlichen Belästigung wird, so muß der Hausherr für Abhilfe besorgt sein und gegen den Schuldigen vorgehen. Ist der Hausherr selbst der Liebeltäter, so müssen Sie ihn, wenn er seine Störung nicht unterläßt, am Amtsgericht verklagen.
E. Ä. aus L. Rach Art. 6 Ul des hessischen Gesetzes über die Wahlen für Gemeinden usw. vom 7. Oktober 1925 dürfen Gemeindevertreter miteinander weder in gerader Linie verwandt oder verschwägert, noch im zweiten Grade der Seitenlinie verwandt sein. Rach § 1589 DGB. sind
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gemeinsame Llnterkunft in den Räumen finden, die bisher von der staatlichen Aufbauschule auf der Spilburg benutzt wurden. Als gemeinsamer Leiter ist der derzeitig« Direktor der Aufbauschule vorgesehen. Die für beide Anstalten erforderlichen Räume sind durch Ausbau und Llmbau der bisherigen Räume der Aufbauschule gewon- nen worden. Die Kosten hierfür hat der Staat übernommen, während das Gebäude selbst im städtischen Besitz verbleibt. Lieber die Verwendung des alten Gymnasialgebäudes, das sich im staatlichen Besitz befindet, verlautet noch nichts. Wie wir hören, will der Staat das Gebäude nicht verkaufen, es aber verpachten. Es ist nicht ausgeschlossen daß die Stadt das Gebäude mit einer Volksschule belegen wird.
Kreis Biedenkopf.
T Waldgirmes. 28. Okt. Da die im Sommer neu gewonnene Quelle zu unserer Wasserleitung den Erwartungen nicht entsprochen hatte, beschloß die vereinigte Gemeindevertretung von Dorlar und Waldgirmes, eine dritte Quelle zu erschürfen. Das ist inzwischen geschehen, aber es ist bis jetzt noch nicht gelungen, sie in die Hauptleitung einzusühren. da sie tiefer liegt als die Hauptquelle und von dieser zurückgestoßen wird. Man will versuchen, sic durch einen Stollen höher zu fassen.
Berliner Börse.
Berlin, 3?. Okt. (WTD. Funkspruch.) Rach- dem sich die Tendenz der gestrigen Frankfurter! Abendbörse, obwohl die erneuten Kurseinbrüche in Reuhork schon bekannt waren, relativ gut behaupten konnte, ist mein auch im heutigen Früh- vcrkehr nicht allzr pessimistisch gestimmt. Man wartet allerdings ab. ob nicht vielleicht doch noch Ware der Jnvestmenttrusts an den Markt kommt, und hält sich vorläufig von Geschäften zurück. Kurse sind noch nicht zu hören. Am Devisenmarkt nannte man London gegen Paris 123,83, London gegen Mailand 93,13, London gegen Spanien 34,12, London gegen Kabel 4,8785. London gegen Berlin 23,3813 zu 20,3825, Kabel gegen Berlin 4,1775.
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5er Gtgi^cr meiß nur hn sehr unbequemen Tat- iet Seelenfvrfiher, befreit n, den tieferen Lebensfinn ge dieses immer toieder- ,es auffinden können. Den stfremdet und von der Ge- >senen noch mit einem itoni- brt, suchen die jungen Men- sicherheit hinter einer her- ig zu verbergen. Dor allem iine Art von nowendigem m der Jugendliche eine Jee* ngt, deren Schwere und De- > im späteren Alter maß
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Bekanntmachung.
Betr.: Die Wahl der Vertreter der Aerzte und Krankenkassen zum Vertrags- und Zulassungsausschuß für die Versicherungsamtsbezirke Gießen-Stadt und Gießen-Land.
Nachdem von feiten der Wahlberechtigten bis zum festgesetzten Termin nur je eine gültige Vorschlagsliste eingercicht worden ist, gelten die Vorgeschlagenen in nachstehender Reihenfolge als gewählt. 8923C
a) Vertreter der Krankenkassen:
Fourier, Heinrich, Geschäftsführer der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Stadt,
Bechtold, Wilhelm, Geschäftsführer der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Land,
Becker, Heinrich 111., Geschäftsführer der Betriebskrankenkasse der Main-Weser-Hütte, Lollar. #
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auch heute bekannt, und haben in diesen triebhaften Vorgängen, deren Beginn ja bis in die Kindheit weist, ihren Ursprung.
In welcher Weise der Jugendliche seiner Cnt- wicklungsaufgabe gerecht wird, entscheidet über sein weiteres Schicksal. Er kann als Revolutionär, als weltfremder Schwärmer, als Verbrecher oder am Leben Verzweifelnder die Schwelle der Kindheit überschreiten. Alle diese Möglichkeiten sind Ausstrahlungen derselben zentralen Seelenlage: einer Selbstüberschätzung und eines ichvcrliebten Geltungsdranges, die in der plötzlichen Entdeckung einer eigenen Welt wurzeln. Diese Einstellung ist in Grenzen gesund und notwendig, aber sie kann, durch widrige Erlebnisse oder Llnvernunft der Llmgebung gesteigert, den Boden für schwerste pathologische Verirrungen abaeben.
Keine Phase der seelischen Entwicklung fordert vom Erzieher größere Zurückhaltung und Selbstbeherrschung, als diese Jahre des „Sturmes und Dranges". Eltern, die die Gesetze der Jugend aus Einsicht und Beobachtung zu einem sicheren Bestände ihres Wissens gemacht, und die schon vorher Schwächen und Stärken ihrer Kinder richtig obgeschäht haben, werden auch in dieser Zeit den Zusammenhang mit ihnen nur scheinbar und vorübergehend verlieren. „Stilles Abwarten und geduldiges Verstehen" könnte man als obersten Grundsatz an den Anfang aller Jugendlichen- Erziehung stellen. Der junge Mensch sucht bei seinen Führern lebendiges Beispiel, Freundschaft und Vertrauen. Das Pochen auf die „Erfahrung" der Jahre, moralische Vorhaltungen oder gar Drohung mit Gewalt sind verlorene Mühe, finden bei dem wörtlich zu nehmenden „Eigen-Sinn" keinen Eingang in die jugendliche Seele und stacheln sie höchstens zu noch maßloserem Widerspruch auf.
der Künstler sowohl wie aus genauen Beobachtungen, die die Psychologie in den letzten Jahren über diesen wichtigen Altersabschnitt gesammelt hat, sind uns jenes Erlebnis und seine Auswirkung in den Einzelheiten bekannt geworden.
Das Kind steht ganz im Banne der äußeren Erscheinung, es erforscht 6inp und Beschaffenheit der realen Dinge. Der Jugendliche, aufgerüttelt durch den heftigen Ansturm eines ihm vorher unbekannten Leidens und Begehrens, wird sich seines Selbst bewußt und fühlt sich plötzlich als ein persönliches Einzelwesen von seiner bisherigen Llmgebung getrennt. Seine Gefühlsreaktionen, seine Zu- und Abneigungen, der verwirrende Wechsel seiner Stimmungen werden ihm Mittelpunkt alles Denkens und Tuns. Während das Kind noch naiv, ohne Wissen von sich selbst, handelnd und fordernd mitten in dem rastlosen Fluß des Lebens sich bewegte, steht der jugendliche Mensch neben dem Strom des Geschehens und sucht im Spiegel die sich bildenden Llmrisse seines eigenen Gesichtes, seines werdenden Ich zu erhaschen. Er beginnt sich zu beobachten, er führt Tagebücher, schreibt geheim Gedichte und gibt damit Kunde von dem neu erwachenden Innenleben. Der bisherige Leitstern alles Handelns, die Stimme der Eltern, verblaßt, oder vielmehr er erscheint am Horizonte dieser neuen Innenwelt, mit ihren Gesehen sich verbindend, wie ein Ruf aus der eigenen Brust. Es ist die Zeit, in der das „Gewissen" Gestalt bekommt und Ideale sich aufrichten. Die Llrbilder selbst aber, die Eltern, Lehrer, Erzieher werden zunächst verlassen. Die Wanderschaft zum neuen
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Bekanntmachung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1929 einem Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Schiffenberger Weg und Heegstrauchsweg nebst einer hierzu zu erlassenden Ortsbausatzung zugestimmt. 8923C
Der Entwurfsplan sowie der Entwurf zu einer Ortsbausatzung liegt in der Zeit vom 1. bis 15. Rovember 1929 bei dem Städtischen Hochbauamt, Asterweg Rr. 9, während der üblichen Geschäftsstunden zur Einsicht offen. Einwendungen hiergegen sind bei Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der obenbezeich- ncten Frist bei dem Städtischen Hochbauamt schriftlich vorzubringen.
Gießen, den 26. Oktober 1929.
Der Oberbürgermeister.
I. V.: Dr. Hamm.
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Ersatzmänner:
Ottilie, Otto, Vorsitzender der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Stadt,
Schupp, Georg, Geschäftsführer der Landkrankenkasse Gießen, Wellhausen, Ludwig, Geschäftsführer der Betriebskrankenkasfe der Firma Bänninger G. m. b.H.,
Täubert, Otto, Vorstandsmitglied der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Stadt,
Herber, Friedrich, Vorsitzender der Allgemeinen Ortskrankenkasse Gießen-Land,
Boeck, Friedrich, Geschäftsführer der Innungskrankenkasse Fleischer-Innung, Gießen.
b) Vertreter der Aerzte: Reinewald, Theophil, Dr. med., Facharzt, Gießen, Neumann-Spenget, Werner, Dr. med., Arzt, Gießen, Schmidt, Wilhelm, Dr. med., Arzt, Hungen.
Ersatzmänner:
Brüning, August, Dr. med., Professor, Facharzt, Gießen, Gros, Franz, Dr. med., Facharzt, Gießen, Klein, Wilhelm, Dr. med., Arzt, Gießen, Ploch, Karl, Dr. med., Arzt, Gießen, Gengnagel, Fritz, Dr. med., Arzt, Großen-Buseck, Schaad, Friedrich, Dr. med., Arzt, Lich.
Die auf den 6. November 1929 anberaumte Wahlhandlung
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