anstrebe. Die Vereinigten Staaten Europas seien schwer zu bilden, aber möglich, wenn alle Demokratien darin einig seien.
Englische Sympathiekundgebungen an poincarö.
Paris, 28. 3uli (WB.) Der König von England hat den britischen Botschafter in Paris beauftragt, Poincarö anläßlich seiner Erkrankung seiner Sympathie zu versichern.
Der englische Premierminister Macdonald hat an P o i n c a r e folgendes Telegramm gerich- tet: „Ich bin sehr betrübt über die Nachricht von Ihrer Erkrankung. Gestatten Sie die Versicherung meiner Sympathie und meiner aufrichtigen Wünsche für rasche Wiedergenesung."
Stimson an poincare.
Paris, 29. Juli. (WTB. Funkspruch) Wie Ha° vas aus Washington meldet, hat Staatssekretär Stimson den amerikanischen Botschafter in Paris beauftragt, Poincars wissen zu lassen, wie sehr er die bewundernswerten Bemühungen anerkenne, die Poincarö im Laufe der Ratifizierungsdebatte entfaltet habe. Gleichzeitig hat Stimson den amerikanischen Botschafter beauftragt, Poincars sein lebhaftes Bedauern auszudrücken, daß die Arbeit seinen Gesundheitszustand erschüttert hat. Stimson läßt PoincarL eine baldige Genesung wünschen.
Geheimrat Kastl über den Voung-plan.
Neustadt a.d.H., 27.Juli. (WB.) In der Jahreshauptversammlung des Verbandes pfälzischer Industrieller, an der überaus zahlreiche Vertreter der pfälzischen Wirtschaft und der pfälzischen Regierung teilnahmen, berichtete der an der bisherigen Sachverständigenkonferenz maßgeblich beteiligte Geheimrat Kastl, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, über diese Konferenz. Der Vortragende stellte die bisherigen Verhältnisse unter dem Dawes-Plan den zukünftigen unter dem Young-Plan gegenüber, ohne die auch dem Young- Plan anhaftenden Nachteile zu verschweigen. Insbesondere hob er hervor,
daß der Voung-Plan an sich sicher noch die deutsche Leistungsfähigkeit übersteige, aber gegenüber dem Dawes-Plan in mancher Hinsicht einen Vorzug bedeute.
Die Feststellung der Leistungsfähigkeit eines Volkes oder seiner Wirtschaft sei ziffernmäßig nicht zu er- rechnen, und deshalb könne auch heute niemand sagen, ob nicht schon das deutsche Angebot vom 17. April mit 1650 Millionen gleichbleibenden Annuitäten die deutsche Leistungsfähigkeit übersteige. Bei der Beurteilung der Frage, ob der Young-Plan geeignet sei, für die Zukunft eine sicherere Entwicklung zu sichern, als unter dem Dawes-Plan, komme es darauf an, festzustellen, ob die Bedingungen, unter denen die Durchführung zu geschehen habe, für die Wirtschaft die notwendigen Sicherheiten für den Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten biete. Geheimrat K a st l wies darauf hin, daß der Young-Plan, trotzdem er gegenüber dem Dawes-Plan starke Erleichterungen bringe, für eine lange Reihe von Jahren an die deutsche Wirtschaft übergroße Anforderungen auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet stelle. Diese nach Möglichkeit zu erleichtern, sei Gebot des Augenblickes, weil es darauf ankomme, an die Durchführung des neuen Planes mit ehrlichem Willen heranzutreten, denn nur in der Durchführung werde sich zeigen, ob im Rahmen der weltwirtschaftlichen Zusammenhänge überhaupt die Leistung derartiger Beträge von einer Wirtschaft zur anderen hinüber ausgeführt werden könne, ohne die gesunden weltwirtschaftlichen Zusammenhänge zu zerstören.
wenn aber Deutschland mit ehrlichem willen an die Durchführung herantreten wolle, so komme es im wesentlichen darauf an, in unserem eigenen Hause die Zustände herzustellen, die uns die Durchführung ermöglichen, aber auch für unsere wirtschaftliche Entwicklung Zustände schaffen, die für alle Zweige des Wirtschaftslebens Rentabilität und Exiftenzmöglichkeit bieten.
Das erfordere ein Höchstmaß von Ueberlegung und Einsicht aller Teile der Wirtschaft, sowie eine hervorragende Wirtschaftsführung. Der Young-Plan sei nicht der Grund zur Umkehr in unserer Wirtschaftspolitik, er sei aber der wichtigste Anlaß, unsere Finanz- und Wirtschaftspolitik zu ändern, die in ihrer bisherigen Entwicklung gerade für die produzierende Wirtschaft von den schlimmsten Folgen begleitet war.
Vorbereitung für die Regierungskonferenz im Haag.
A m st e r d a m, 28. Juli. (WP.) Wie die Blätter berichten, sind bereits für 300 Angehörige der zur Regierungskonf erenz nach Holland kom- wenden ausländischen Delegationen Zimmer in Haager und Scheveninger Hotels bestellt worden. Die Mitglieder der deutschen Delegation werden größtenteils im Oranje-Hotel, einem der größten Scheveninger Hotels, untergebracht werden. Inzwischen scheinen sich im Zusammenhang mit den Sitzungen des internationalen Gerichtshofes doch größere Schwierigkeiten hinsichtlich der Benutzung des Friedenspalaftes als Konferenzge» baude ergeben zu haben, so daß die Konferenz vermutlich im Parlamentsgebäude, insbe- sondere im Sitzungssaal der Zweiten Kammer, tagen wird. Die holländischen Journaliftenoereini- gungen haben in Zusammenarbeit mit den auslän- dischen Presseoereinen bereits Vorbereitungen für den Empfang der ausländischen Journalisten und zu deren Unterstützung bei ihrer Arbeit getroffen, roo.d1Ur?,eLnie?er<!Ünbitoe Regierung ebenfalls bereits weitestgehende Mitwirkung in Aussicht gestellt jjat.
Besuch beim Reichskanzler.
H-id-lb-rg, r? Juli. <WD.> Der Staats, fefretar in der Reichskanzlei Dr. Pünder stattete heute nachmittag dem Herrn Reichskanzler einen Besuch in der Chirurgischen Universitätsklinik zu Heidelberg ab, wo er zugleich auch der Gattin des Reichskanzlers seine Freude über den fluten bisherigen Verlauf der Heilung zum Ausdruck bringen tonnt*
Das Katiowiher Haßurteil.
Es stand von vornherein fest, daß derP r o z e h 11 litz mit einer Verurteilung des Angeklagten seinen Abschluß finden muhte. lleber- raschend ist es immerhin, daß es der Staatsanwalt nur wagte, eine einjährige Gefängnisstrafe zu beantragen und daß das Kattowitzer Gericht schließlich nur auf fünf Monate erkannte. Beide haben Wohl im Verlaufe des Prozesses eingesehen, daß sie es auf langjährige Freiheitsstrafen nicht ankommen lassen dursten, nachdem sich während des Prozesses nicht nur die völlige Unschuld des Führers des Deutschen Dolksbundes herausgestellt hatte, sondern auch sonnenklar der Nachweis dafür erbracht werden konnte, daß sich die polnischen Behörden der Hilfe eines Fälschers bedient hatten, und das gefälschte Schriftstück benutzen wollten, um lllitz als Führer der deutschen Minderheit in Oberschlesien unmöglich zu machen und damit freie Dahn für die Fortsetzung des Vernichtungsfeldzuges gegen das ost oberschlesische Deutschtum zu schaffen. Kein Mensch wird im Ernst behaupten können, daß in Kattowitz ein Rechtsspruch gefällt worden ist.
Der Prozeß selbst hat alle Beweise dafür zutage gefördert, daß das Gericht nur das eine Ziel im Auge hatte, ein politisches Urteil zu fällen, ein Urteil, das notwendig war, nachdem der polnische Außenminister Z a l e s k i in Genf die allerschwersten Anklagen gegen den Deutschen Volksbund erhoben hatte. Wäre lllitz freigesprochen worden, dann hätte die Minderheilenpolitik Polens einen Stoß erhallen, der schließlich auch in Genf hätte Aufsehen erregen müssen. So aber hat man das Gesicht gewahrt, und Herr Zaleski kann auf der nächsten Ratstagung allen, die es hören, oder nicht hören wollen, erklären, daß das Katto- wiher Urteil eine Bestätigung seiner schweren Anklagen bilde. In dem in Minderheitenfragen vielfach noch immer kritillosen Ausland wird man sich sicherlich nur das nackte Urteil betrachten und daraus seine Schlüsse ziehen. Wer aber den Prozeß selbst aufmerksam beobachtet hat, der weih, daß es hier gar nicht um die Schuld oter Nichtschuld von lllitz ging, sondern lediglich um das polnische Prestige, zu dessen Rettung man sich einen vorbestraften Fälscher verschrieben hatte, dessen Fälschung selbst nur in Form eines photographischen Wzuges vorhanden war.
Unterlegen ist in Kattowitz in Wirklichkeit aber der polnische Staat, in dessen Gren- gen Recht und Gerechtigkeit völlig ausgestorben zu sein scheinen und dessen absehbare Richter weder frei, noch unabhängig urteilen dürfen, weil sie stets fürchten müssen, daß ein Urteils- spruch, der nicht in den Rahmen der Warschauer Politit hineinpaßt, sie um Amt und Brot bringt. Wrr wollen ihnen das zugute halten, müssen aber
feststellen, daß sie sich damit in den Augen aller anständigen Leute selbst gerichtet haben. Die Folgen dieses Fehlspruchs werden für das Deutschtum in Oberschlesien selbstverständlich nicht ausbleiben, ist es doch geradezu eine Aufforderung an die deutschfeindlichen Behörden, nun erst recht den Kampf gegen die deutsche Minderheit fortzusehen, weil jede Gewalttätigkeit und Rechtswidrigkeit durch die polnische Iusttz geschützt und gestützt wird.
Berufung.
Kattowitz, 28.Juli. Die Verteidigung des Geschäftsführers des Deutschen Volksbundes in Oberschlefien, Ulitz, hat sofort nach Verkündigung des Urteilsspruches Berufung angemeldet. Heute hat auch der Staatsanwalt Berufung gegen das Urteil eingelegt mit der Begründung, daß das Strafmaß nicht feinem Anträge entspreche.
Ein Schweizer Llrteil.
Zürich, 28. Iuli. (WB.) Der Schluhtag im Prozeß lllitz bewegte sich, wie der nach Kattowitz entsandte Berichterstatter der „Neuen Züricher Zeitung" schreibt, in den Sphären der hohen Politik. Trotz desoffensichtlichenZusam- menbruchs des gesamten belastenden Materials habe der Staatsanwalt seine Anklage in vollem Umfange aufrecht erhalten. Durch eine sonderbare Interpretation des Gutachtens des Professors Bischof aus Lausanne fei es ihm gelungen, diesen neutralen Sachverständigen geradezu als Kronzeugen seiner verkünstelten Kombination zu mißbrauchen. Auch das Urteil benütze in selbstherrlicher Weise dieses Gutachten. Das Gericht sei damit der Taktik des Staatsanwalts gefolgt,
aus dem Gukachken des neutralen Experten nut einen einzigen Sah zu entlehnen und ihm nachträglich einen anderen Sinn zu unterschieben, während der wesentliche Inhalt mit
Stillschweigen übergangen wurde.
Bei der Rede des zweiten Verteidigers, so bemerkt der Korrespondent der „Neuen Züricher Zeitung" weiter, hätten die jugendlichen Herren von der Militärpolizei ob den väterlichen Ermahnungen des berühmten Advokaten Smiarowski rote Köpfe bekommen, als er im schärfsten Ton gegen die Militär- spionage ber politischen Agenten polemisierte und die zweite Abteilung des Generalstabes davor toamte, eine unüberbrückbare Kluft Maischen den beiden Völkern Oberschlesiens, den Polen und den Deutschen, aufzurichten. Das Schlußwort von Ulitz, das mit einem großen Schwung und eindringlicher Ueberzeugungskraft gesprochen worden sei, habe in dem dichtgefüllten Saal tiefen Eindruck hinterlassen.
Nie MilsbegrmdllW im Stmnrs-pwzeß.
Neuauflage des Prozesses.
Berlin , 27. Iuli. (WB.) InderBegrün- dung des bereits gemeldeten Urteils im Stinnes-Prozeß verweist der Vorsitzende zunächst auf die Fülle von Rechtsfragen, die m diesem Prozeß zu erörtern gewesen seien und betont, daß er bei dieser Sachlage naturgemäß nur auf die wesentlichsten Teile eingehen könne. Eme Reihe von Schwierigkeiten, so heißt es weiter, hätten in diesem Prozeß der Erforschung der Wahrheit entgegengestanden. Nicht nur, daß öie Angaben der Angeklagten miteinander in Widerspruch gestanden hätten, die Angeklagten hätten auch teilweise in ihren Angaben im Laufe des Prozesses mehrfach gewechselt. Einige wichtige im Ausland wohnende Zeugen, die unter Umständen vielleicht auch unter die Angeklagten gehört hätten, seien ausgeblieben. Es könne daher nicht zweifelhaft fein, daß der Sachverhalt, den der Vorsitzende ausführlich schildert, gewisse Lücken aufweise und daß die Arbeit des Gerichts trotz aller Sorgfall nur Stückwerk fein könne. Bei der
Darstellung des Sachverhalts
bedauert der Vorsitzende, daß weder der Angeklagte Eugen Hirsch noch Nothmann und Sünnes in Paris den Weg zum d e u t sch e n Sonderkommissar gesunden hätten, denn sie würden sonst die Auskunft erhalten haben, daß der angebliche S t a a t s v e r t r a g, der es Ausländern gestatten sollte, Anleihen auch dann als Altbesitz anzumelden, wenn sie vor dem I.Iuli 1920 zwar int Besitz gewesen, inzwischen aber verkauft und dann doch angeschafft worden seien, überhaupt nicht bestand. Sie würden dann auch zweifelhaft durchschaut haben, daß es sich ntcht um ein reelles Geschäft, sondern um Betrug handelte. Auch der Angeklagte v. W a l d o w habe diesen Weg zu den deutschrn Behörden nicht angetreten, und ebenso habe es Stinnes unterlassen, v. Waldow zu fragen, ob er sich an maßgeblicher Stelle nach dem Staatsvertrag erkundigt habe. Der Angeklagte hätte zumindestens bei Empfang der Amsterdamer sogenannten Urkunde merken müssen, daß nicht alles in Ordnung sein müsse. Auch späterhin sei dem Angeklagten v. Waldow in unzweideutiger Weise vorgehalten worden, daß es sich hier um inhaltlich unrichttge Urkunden, um schriftliche Lügen handele.
In der weiteren Begründung bespricht der Vorsitzende sodann
die Rechtsfrage
und kommt zu dem Schluß: Es unterliegt fei- nem Zweifel, daß objektiv Betrug vorliegt. Die Absicht des Betruges wurde durch Handlungen betätigt, die den Anfang der Ausführung des Betruges darstellen, indem unrichtige Belege eingereicht wurden. Wenn es zu einer Vollendung des Betruges nicht gekom- darauf zurückzuführen, daß tn den französischen Fällen der Betrug verra- ten worden ist, in den rumänischen Fällen die deutsche Behörde ihn entdeckt hat, ehe er zur Vollendung „ kommen konnte.
Begrünung beschäftigt sich dann sehr ausführlich mit der Beteiligung des
Angeklagten Stinnes:
Bei StinneS besteht feine objektive Beteiligung )ann, daß er sowohl für die rumänischen, wie ur die französischen Anmeldungen das Geld gegeben hat, daß er den Angeklagten v. Wal- vow zur Durchführung der französischen An
I Meldungen nach Paris geschickt und veranlaßt hat, daß Nothmann in Rumänien tätig iourde. Es ist geradezu grob fahrlässig, daß der Angeklagte Stinnes sich nicht von vornherein darüber klar war, daß, wenn ein Staatsvertrag, der die Ausländer berechtigte, Anleihestücke zurückzukaufen, die sie gar nicht mehr Hatten, wirklich bestand, ein solcher Vertrag für die Ausländer den Unterschied von Alt- und Neubesitz vollständig beseitigte. Es ist eine unverzeihliche Fahrlässigkeit, daß er sich nicht, bevor er sich überhaupt grundsätzlich bereit erklärte, sich auf dieses Geschäft einzulassen, an autori- tativer Stelle erkundigte, eine Fahrlässigkeit, die um so schwerer wiegt, als er nach seiner eigenen Darstellung hier mit Geld arbeitete, das ihm von befreundeter Seite anvertraut war, mit dem ein ehrsamer Kaufmann besonders vorsichtig umgeht. Andererseits ist aber Betrug ein Vorsatz- belift, unö wir müssen den Angeklagten Nachweisen, daß sie nicht nur fahrlässig gehandelt haben, sondern bei Stinnes z. D., daß er wußte, daß ein solcher Staatsvertrag nicht besteht. Und diese Feststellung kann mit Sicherheit nicht gemacht werden. Der Angeklagte v. Waldow hat in der Voruntersuchung den Angeklagten Stinnes nicht unerheblich belastet. Gr will ihm näm- lich schon im Iahre 1926 davon erzählt haben, daß die Urkunden gefälscht waren.
Das Gericht glaubte diese Belastung nicht in vollem Umfange verwenden zu können. Von Wal- dow hat mit seinen Angaben zu oft ge- wechselt, als daß sie derartig glaubwürdig sein konnten, um als Beweismittel gegen einen anderen Angeklagten in Frage zu kommen. Nun hat aber Stinnes in feiner ersten Vernehmung gleichfalls an- gegeben, daß er zu diesem Zeitpunkt von der Anfertigung der falschen Urkunden Kenntnis erlangt habe. Stinnes will diese Angaben nach feiner Unterredung mit Direktor Heinzmann gemacht haben, um der Untersuchungshaft zu entgehen und von seiner Firma und seiner Familie Unheil abzu- wenden. Psychologisch ist das Geständnis nur zu erklären, wenn Stinnes lediglich an den Augenblick dachte und nicht an die Folgen eines etwa zu Un- redjt abgelegten Geständnisses. Aber immerhin muß berücksichtigt werden, daß Stinnes bei dieser Verwendung unter einem nicht unerheblichen inneren Zwang stand. Es muß ferner berücksichtigt werden, daß er dem Rechtsanwalt Hoeck sofort nacyher unter vier Augen gestanden hat, daß er bei der Vernehmung die Unwahrheit gesagt habe, und es muß berücksichtigt werden, daß er bei seiner nächsten Vernehmung am 6. September 1928 seine Erklärung wesentlich eingeschränkt hat.
Bei dieser Sachlage kann es nicht als mit Sicherheit feftgeftellt gelten, daß Stinnes schon im Dezember 1926 von der Verwendung gefälschter Belege erfahren hat. Deshalb kann nur als festgestellt gelten, daß Stinnes Bedenken erst bekam, als v. Dalborn nach seiner letzten Amsterdamer Reise zu ihm zurückkehrte und äußerte, hier sei möglicherweise mit den Belegen etwas nicht in Ordnung. Rach Reber- zeugung des Gerichtes ist der Angeklagte in die- fern Moment bösgläubig geworden. Er mühte also, wenn er sich in diesem Moment aktiv an dem versuchten Betrüge beteiligt hätte, bestraft werden. Et» strafbar« Verschvldev abet tonn
man ihm nach Ansicht des Gerichtes nur bann nachweisen, wenn er sich an dem Geschäft selbst aktiv beteiligte oder es durch seinen Angestellten
v. Waldow fördern ließ.
Wenn er Waldow nach Paris schickt mit der Weisung, „ich will aus dem Geschäft heraus", so ist darin nicht der Aufttag zu feljen, das Geschäft aktiv zu fördern. Wenn v. Waldow das dennoch getan hat, so ist Stinnes nicht mit voller Sicherheit nachzuweisen, daß er diese Tätig- keit des Angeklagten von Waldow gewollt hat. Bei dieser Sachlage muhte der Angeklagte Stinnes als nicht überführt freige* sprachen werden.
Der Angeklagte von waldow
hat die Urkunden gesehen, die für die Glaubhaftmachung des Altbesitzes eingereicht wurden. Von diesem Augenblick an ist er nach der lieber* zeugung des Gerichtes bösgläubig gewesen, v. Waldow hat nach erlangter Dösgläubigkeit das betrügerische Geschäft in jeder Weise gefördert und sich damit des gemeinschaftlichen Betruges schuldig gemacht. Auch gegen den Angeklagten Nothmann, so heißt es weiter, spreche ein erheblicherBerdacht. Eine Kenntnis von den Einzelheiten des Geschäftes habe ihm jedoch nicht nachgewiesen werden können, so daß er als nicht überführt frei* gesprochen werden müsse. An der strafrechtlichen Verantwortung des Angeklagten Bela Groß könne kein Zweifel sein. Der Angellagte Eugen Hirsch habe sich der Beihilfe schuldig gemacht, indem er zwischen v. Waldow und Schrandt und zwischen Nothmann und Bela Groß vermittelte. Die Beihilfe sei zwar im Auslande geleistet und empfangen worden, das Gericht habe sich aber hier der Stellungnahme des Reichsgerichts angeschlvssen, wonach die Verurteilung erfolgen müsse. Dem Angeklagten Lev Hirsch sei nicht mit Sicherheit nachzuweisen, daß er im fraglichen Zeitpunkt bösgläubig war oder das Geschäft gefördert habe. Auch der Angeklagte Schneid mußte trotz deS erheblichen Verdachtes einer strafbaren Handlung freigesprochen werden.
Nachdem der Vorsitzende sodann die Strafbemessung begründet und den Angeklagten von Waldow, der als einziger der verurteilten Angeklagten anwesend war, über das Rechtsmittel der Berufung unterrichtet hatte, schloß er die Verhandlung.
Berufung in vollem Umfange.
Berlin, 27. Juli. (WB.) Wie wir erfahren, ist gegen das heutige ergangene Urteil im Stinnes-Prozeß seitens des Generalstaats- anwalts Berufung in vollem Umfange, d. hs gegen sämtliche Angeklagte eingelegt worden.
Die ganze umfangreiche Prozeßmaterie wird nun nochmals vor der Großen Strafkammer verhandelt werden müssen. Jedoch kann die Be- rusungsverhandlung er st in späterer Zeit ftattfinben. Zunächst muß das umfangreiche Urteil erster Instanz, das mehrere hundert Seiten um- fassen wird, schriftlich abgefaßt werden. Es ist anzunehmen, daß zu diesem Zwecke der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Arndt, von allen anderen Arbeiten für etwa 14 Tage entbunden wird. Das Urteil wird bann sämtlichen Angeschulbigten zuge- stellt unb hierauf bie Berufungsschrift ber Staat > anwaltschaft, bie ja erst nach Vorliegen des schrist- lichen Urteils hergestellt werden kann.
England und Rußland.
London, 29.Iuli. (WTB. Funkspruch.) Der Sowjetbotschafter in Paris Dowga* l e w s k i, der die Verhandlungen über die Wiederaufnahme der englisch-russischen Beziehungen führen soll, ist hier eingetroffen. Er wurde auf dem Bahnhof von einem Vertreter des britischen Staatssekretärs des Aeußern und von einem Vertreter des deutschen Botschafters begrüßt. Der deutsche Botschafter in London hatte bekanntlich seit dem Abbruch der englisch-russischen Beziehungen die diplomatischen Interessen der Sowjetunion in London vertreten. In einem Presseinterview äußerte der Botschafter lediglich, er hoffe, daß eine Wiederherstellung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und der Sowjetunion m ö g* l i ch sein werde. Er werde am Montag eine Zusammenkunft haben. Die Dauer seines Aufenthaltes in London werde ausschließlich von dem Fortschritt der Beratungen abhängen.
Schwedischer Flottenbesuch in Kiel.
Kiel, 28. Iuli. (WTB.) Gestern trafen in der Kieler Föhrde eine schwedische U-Bootsabteilung, bestehend aus einem Mutterschiff mit sieben 11-Dooten, und ein Zenber mit sieben Marineflugzeugen zu einem zweitägigen Besuch ein. Auf der Höhe von Friedrlchsort wurde der übliche Salut zwischen der schwedischen Flotte und der deutschen Küstenbatterie ausgetauscht. Der Führer der H-Doots- abteilung, Kapitän zur See Friis, machte in Begleitung des deutschen Verbindungsoffiziers und des schwedischen Konsuls seine Begrüßungs- besuche beim Flottenchef, beim Stationschef, dem Oberbürgermeister, dem Oberpräsidenten, die unmittelbar erwidert wurden.
Die Stadt steht ganz im Zeichen des schwedischen Flottenbesuches. Schwedische und deutsche Flottenoffiziere unternahmen heute mittag als Gäste der Kieler Seglervereini- gung einen Autoausflug in die Holsteinische Schweiz. Am Abend gibt der Stationschef, Kontreadmiral Hansen, ein Essen für die schwedischen Offiziere, während den Mannschaften ein Kinobesuch geboten wird. Der Besuch der schwedischen Marine wird durch deutsche Kriegsschiffe erwidert werden, die in ber Zeit vom 30. August bis 5. September betriebene schwebische Häfen besuchen werben.
Vorlagen und Anträge im Hessischen Landtag.
whp. Darmstadt, 28. Iuli. Den Abgeordneten des Hessische n Landtages sind eine Reihe Anträge und Regierungsvorlagen unterbreitet worden. Zunächst legt der Staatspräsident die Nachweisung über die Staatseinnahmen und -auSgaben für das Haushaltsjahr 1924 vor. ebenso den Bericht Wer die Berwoä» hmg ba ßanbeätabtttage f*


