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Nr. 24 Zweiter Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Viens'ag, 29. Januar 1929

Vereinheitlichung von Steuern.

Die Besprechung über das Steuerverein* heitlichungsge etz wird im Reichstag fort­gesetzt. ilnfere Leser werden es deshalb begrüßen, daß zwei Abgeordnete, die dem Steierausschuß des Reichstages angehören, in den nachfolgenden beiden Artikeln die wichtigsten ter zur Verhandlung stehenden Fragen besprechen.

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Grund und Gewerbesteuern.

Don Or. L. Hoff, Mitglied des Reichstages.

Der englische Ministerpräsident hat einmal ge­sagt: ..Wir produzieren nicht, um Steuern zu befahlen. Die Erhebung von Steuern soll einen produktiven und nicht einen unproduktiven Eingriff in die Wirtschaft darstellen." Ob Eng­land dieses Ziel mit seiner Steuergesetzgebung bereits erreicht hat. kann dahingestellt bleibesn. Wir in Deutschland sind jedenfalls noch weit davon entfernt. Das gilt besonders für die Real steuern, die ihrem Grundgedanken nach auf die persönliche Lerstungsfähigkelt des Steuer­pflichtigen keine Rücksicht nehmen sollen. 3n» folgedessen sind derartige Steuern nur erträglich, wenn sie mit geringen Sätzen erhoben wer­den, und wenn ihre Erhebung sich auf einein, möglichst grosten KreiS von (Steuer* psllchtigen erstreckt. Bisher werden in Deutsch­land zwar alle Grundstücke von der Grund­steuer, aoer nur die stehenden Gewerbe von der Gewerbesteuer ersaht, die letzteren auch nur in­soweit. als es sich um private Unternehmungen handelt. Das Wandergewerbe wird zwar verschiedentlich zu gebührenähnlichen Steuern her­angezogen, aber nicht der allgemeinen Gewerbe­steuer unterworfen. Hier wäre bei den bevor- stchenden Beratungen des Steuecvevrinheitli- chungSgesetzes die erste Möglichkeit, den Kreis der Steuerpflichtigen zu erweitern. Hinzukommen aber mühte vor allem die Ausdehnung der Steuerpflicht auf die Betriebe der öffent­lichen Hand. Wenn man 'in einer auf privat- kapualistischer Grundlage beruhenden Volkswirt­schaft schon der öffentlichen Hand gestattet, sich im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft zu be­tätigen, dann muh wenigstens die Grund­lage dlesesWettbewerbes dlrgleiche lein. Ob und inwieweit man die freien Be­rufe zur Gewerbesteuer heranzirhen kann, wird ernsthaft zu prüfen sein, und zwar ebenso unter Berücksichtigung der Tatsache, dah die Ausübung eines freien Berufes nicht ohne weiteres einem lediglich auf G.'winnerzielung gerichteten Gewerbe gleichgestellt werden kann.

Dqh die Rcalsteuern eine mit ihrem Charakter nicht mehr zu vereinbarende Höhe erlangt ha­ben, ist allgemein bekannt. Infolgedessen war auch die Absicht des Reichstogsbeschlusses, aus dem heraus die gegenwärtige Vorlage entstanden ist, mit ihrer Hilfe eine Senkung der Real- steuern hecbeizuführen. Diese Absicht wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht verwirklicht. 3m Gegenteil. eS liegt m dem Ent­wurf sogar eine gewisse Tendenz' zur Erhö­hung der Steuern. Diese Tendenz ergibt sich aus der Festsetzung der sogenannten Steuer- Meßzahlen. Die Steuer-Mehzahlen sind als Durchschnittszahlen der gegenwärtigen Steuer­belastung errechnet und daher nid)t als Steuer­sätze anzusprechen. Die Steuersätze aber sollen nun in Prozenten der Steuermehzahlen festge­setzt werden, und es mühte sich schon ein grund­legender Wandel in der Mentalität derjenigen Menschen vollziehen, die zur Zeit in Deutschland die Geschicke der Kommunen lenken, wenn sich nicht als erste Folge einer solchen Regelung bei ihnen, soweit die gegenwärtigen Steuersätze noch unter 100 Prozent dec Steuer-Mehbeträge liegen, der Ehrgeiz entwickeln sollte, vor allem erst einmal an diese 100 Prozent heranzulommen. Theore­tisch notwendig ist einss solche Entwicklung natür­lich nicht, aber praktisch würde es nach allen Er­fahrungen ziemlich sicher dahin kommen. Die Folge davon ist, dah, wenn überhaupt die ©teuer*

Meßzahlen beibehalten werden sollen, ihr« Höhe wesentlich herabgesetzt werden muh.

Da eine unmittelbare Senkung der Realsteuern von dem vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht zu erwarten ist. wird es um so mehr darauf ankommen, wenigstens die andern Ziel« einer Vereinheitlichung und Vereinfa­chung der Länder steuern zu erreichen. Dabei kommt es für die Zukunft in erster Linie auf die Vergleichbarkeit dieser Steuern in den einzelnen Gemeinden an. Bei der Grund­steuer wird die Vergleichbarkeit durch die Be­stimmungen des Gesetzentwurfs im wesentlichen erreicht. Richt dagegen bei der Gewerbesteuer, und zwar deswegen nicht, weil hier im Gegensatz zu dem erften Entwurf des Finanzministeriums nunmehr verschiedene Steuersätze oder, um sich dem Sprachgebrauche des Entwurfs anzupassen, verschiedene llmlagefät)« erhoben werden kön­nen. Es ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf möglich und sogar die Regel, dah je ein Umlage­satz festgesetzt wird für die Gewerbeertragsster^r und für die Gewerbe kapital* und Lohnsummen­steuer. Damit aber hört praktisch jede Vergleich­barkeit auf. Sieuersachverständige werden sie na­türlich durch Umrechnung Herstellen können, die Oesfentlichkeit aber steht jeweils vor zwei von­einander unabhängigen Zahlen, denen zunächst jede Vergleichbarkeit fehlt.

Dah die Sozialdemokratie auch dies« Gelegen­heit benutzt, um ihre Rivellierungstendenzen wei­ter zu verfolgen, liegt auf der Hand. Der sozial­demokratische Redner hat infolgedessen auch be­reits am vergangenen Freitag angekündigt, dah die Sozialdemokratie Anträge stellen toerbc,_ die auf eine Progression der Steuersätze namentlich bei der Gewerbesteuer hinauslaufen würden. Er hat das so aus- gedrückt, daß die Sozialdemokratie eine Ge» ftaltung der Realsteuern hecbeiführen wolle, die auf die persönlicheLeistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen soweit Rücksicht nehme, wie dies mit dem Charakter der be­treffenden Steuern als Realsteuern vereinbar sei. Es tourbe ihm darauf sofort erwidert, daß eine stärkere Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit, als sie bereits in dem Entwurf zuin Ausdruck komme, mit dem Charakter von Real steuern eben nicht verein­bar fei. Raturgemäh wird um diese Fragen noch ein heftiger Kampf entbrennen.

Richt darum allein. Auch die Frage der An­hörung der Berufsvertretungen bei der Festsetzung der Steuern wird dabei eine ent- s cf^idende Rolle spielen. Der Zu stand, dah die einen die Steuern beschließen, während die an­deren sie bezahlen, wird unter den herrschenden politischen Verhältnissen ja im Grunde nicht zu ändern sein. Das mindeste aber, was angesichts eines solchen Zustandes verlangt werden muß, wird doch wohl die Anhörung derjenigen sein, denen die Last der Steuern auf erlegt werden soll. Wenn dagegen Einwendungen erhoben werden, deren Riederschlag sich unter Andeutung des Paritätsgedankens auch in der Begründung d«S Gesetzentwurfs findet, so ist darauf zu erwidenr, daß auch Vertretungen der Arbeinehmer das Recht zur gutachtlichen Aeuherung zugebilligt werden kann sobald etwa auf Antrag der Sozialdemokratischen Partei auch Arbeit­nehmer zu einer ter Gewerbesteuer entsprechenden Sondersteuer herangezogen werden sollten. Wir sind für Parität, für eine Parität aller­dings, die Rechte und Pflichten gleichmäßig verteilt.

II.

Gebäudeenischuldungsfleuer und sonstige Vorlagen.

Don Or. Zoh. Becker (Hessens, et)em. Reichs- und Stacitsminister, M. d. R.

Die Regierungsvorschläge wollen auch die Frage der Gebäudeent|chuldungssteuer neu und abschlie. ßend regeln. Die neue Gebäudeentschuldungssteuer

soll zwar keine Reichsabgade sein. Zum Unterschied von der Regelung für Grund- und Gewerbesteuer wird für die Gebäudeentschuldungs- steuer nicht nur ein Rahmengesetz vorgefchlagen, sondern es sollen auch von Reichs wegen die Steuersätze feftgclegt werden, obgleich die Abgabe in die Raffen der Länder, gegebenenfalls der Ge­meinden fließt. Die' Steuer soll erhoben werden einerfeits vom Eigenkapital, dos im Hausbesitz steckt (Sacherhaltungssteuer), andererseits soll sie sich nach der Höhe der hypothekarischen Belastung auf diesem Besitz richten (Entschuldungssteuer). Berechnet wird sie nach einem Prozentsatz der Friedensmiete. Man kann gewiß darüber streiten, ob eine Sacherhai' tungssteuer überhaupt begründet erscheint. Der Ent­wurf sieht wohl aus ähnlichen Bedenken vor, daß sie im Verlaufe der nächsten Jahre völlig verschwin­den soll. Dagegen wird bezüglich der Enlschuldungs- steuer nur eine leise Andeutung nach dieser Rich­tung hin gemacht. Der Ertrag der Abgabe soll von Ländern und Gemeinden halb und halb zur Deckung laufender Ausgaben und für Zwecke des Wohnungsbaues verwendet werden. Die fo neu ge­regelte Abgabe bedeutet zweifellos eine schwere B e l a st u n g desHausbesitzes, unter der die Häuser in der Vergangenheit vielfach verfallen sind und die den Neubau von Wohnungen nach allen seitherigen Erfahrungen keineswegs fo gefördert nat ober zu fördern geeignet ist, wie sich ihre Be- fürroorter das voracstellt hatten. Bei der gegen­wärtigen Not auf dem Wohnungsmarkt wird man sie indessen nicht von heute auf morgen beseitigen können. Wohl aber werden die demnächstigen 2lus° fchußverhandlungen dazu benutzt werden müßen, wesentliche Milderungen im einzelnen herbeizu­führen, und ihren vorübergehenden Charakter noch mehr zu betonen, als dies der Entwurf schon tut Daß der Entwurf auch die Belastung land­wirtschaftlicher Gebäude grundsätzlich vor­sieht, ist bei der Einstellung, die dermalen im Reichsfinanzministerium besteht, nicht weiter ver- .wunderlich. Daß eine solche Maßnahme aber nicht gerade in besonders starkem Einklang zu der oft be­tonten Notlage der Landwirtschaft und der noch öfter betonten Hilfsbereitschaft für sie steht, bedarf keiner weiteren Ausführung. Auch hier werden die Ausschußberatungen zu eingehender Unterhaltung

ausreichende Gelegenheit bieten. Im ganzen muß auf jeden Fall dafür gesorgt werden, daß mit dem Unfug, Einnahmen aus dieser von vornherein als vorübergehend gedachten Zweckfteuer für laufende Staatsausgaben zu verwenden, baldigst aufgeräumt wird.

Der Entwurf eines Steueranpassungsgc- s e tz e s bringt eine Fülle von Vorschlägen, die vor allem die Reichsabgabenordnung, das Reichsbewer­tungsgesetz und andere bestehende Vorschriften for- mell und materiell mit den vorher behandelten Vor- schlügen in Einklang bringen sollen Grundgedanke vor allem bezüglich der Aenderungen der Reichsab-^ gabenordnung ist, daß auch die ganze Veranlagung der Realsteuern usw. auf die Reichsbehörden über- gehen soll, und dah infolgedessen Landes- und Ge-! meindebehörden ein stärkeres Mitwirkungsrecht in den Steuerausschüfsen usw. eingeräumt wird. Daß man dabei so wenig an die so oft verlangte Ver­stärkung des Rechtsschutzes für die Steuerzahler ge­dacht hat, ist bedauerlich. Auch hier bleibt für die Arbeit im Steuerausschuß noch einiges zu tun.

Die neuen Vorschriften, die in Aenderung des dermalen geltenden Finanzausgleichsge- festes vorgeschlagen werden, find verhältnismäßig dürftig. Sie bringen zwar Vorschläge über ein ge­wisses Verhältnis, das zwischen den Abmessungs- grundlagen der Gewerbesteuer bestehen soll, ohne aber dieses Verhältnis wirklich festzulegen. Ebenso--' wenig enthalten sie etwas über die Relation zwi­schen Einkommen- und Realsteuern.

Wenn schließlich das Beamten-Ueber- trittsgesetz dem Reich die Möglichkeit gibt, die Beamten der seitherigen Landesverwaltung zur Er­ledigung der nun auf das Reich übergehenden Lan- besfleucrarbciten in feine Dienste zu iwernehmen, so ist grundsätzlich gegen diese Absicht gerade auch vom Standpunkte der Beamten aus nichts zu sagen. Nur muß dafür gesorgt werden, daß die Beamten durch ihren Ucbertritl in ihren Rechten nicht ge­schädigt werden. Zu überlegen wird auch sein, ob sich diese Uebernahme nur auf die angestellten Beamten beschränken darf und nicht auch auf An­gestellte und Anwärter auszudehnen sein wird. Auch hier werden die Ausschußberatungen größere Klar­heit und für die Beamten mehr Sicherheit bringen müssen.

tlinstelliW bet üm-wWhaß im hohmSogeWetg

Di« Hessisch« amtliche Pressestell« berichtet über die gestern von uns schon für* gemeldeten Be­ratungen in Hartmannshain folgendes:

Di« Ernteergebnisse der letzten Jahre in den Gemeinden des hohen Vogelsberges haben nach der Meinung der Sachverständigen die Auf­fassung gezeitigt, dah die bisherigen Wirtschafts­formen in diesen Gegenden verlassen werden müssen, unter Uebergang zu einem an­deren DewirtschaftungSsystem.

Oer Minister für Arbeit und Wirtschaft Korell

hat alsbald nach Uebernahme d«S Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, in dem auch die Be­lang« der Landwirtschaft vertreten sind, diesen Gedanken aufgegriffen und sein« Beamten be­auftragt, die Unterlagen für eine Vorlage an den Landtag zu schaffen, die den Bedürfnissen der Dogelsberggemeinten unter Berücksichtigung der jetzigen Wirtfchastsverhältnisfe gerecht wird. Be­reits im Frühjahr vorigen Jahres wurde ge­legentlich einer Besprechung in Hartmannshain dieser Gedanke den landwirtschaftlichen Vertret-.rn bekanntgegeben: der Minister hat jedoch damals ausdrücklich zugesagt, daß vor Einbringung der Vorlage den ansässigen Landwirten Gelegenheit gegeben werden sollte, sich über die Absichten der Regierung zu Informiert und Kenntnis von den Grundzügen der Reg.e.ungsvorlage zu er­halten. Zu dieser Besprechung hatte Minister K o r e l l auf Samstag, 26. Januar, nach Hart­mannshain eingeladen, um die Grundzüge der beabsichtigten Vorlage ause.nanderzusctzen. In der überaus gut besuchten Versammlung begrüßte der Minister zunächst die Anwesenden. Zahlreiche Landwirte und Bürgermeister der be­teiligten Gemeinden, die Kreisdirektoren von

Lauterbach uni) Schotten, Kreisschulrat Kinkel,! die Oberhessischen Landtagsabgeordneten 3oft,i Maurer, Riepoth und Weckler, den' Generaldirektor der Landwirtschaftskammer Dr., Hamann, Vertreter von örtlichen Feldbereini­gungsämtern, Kulturbau- und Landwirtschafts- j und Forstämtern, den Vertreter der Riedeselschen ; Gutsverwaltung, und besonders den Lehrer S t e i n m a n n . der sich schon längere Zeit unr den hohen Vogelsberg bemüht hat, sowie ben' ehemaligen Landforstmeister Staatsrat Weber. Conradsdors. Der Minister stellte dann di« mit ihm erschienenen Beamten seines Ministeriums, Ministerialdirektor Hebel, sowie die Mini­sterialräte Decker, H«yl und Dauer, bot; ferner Ministerialrat Guntrum von der Forst- abtcilung. Darauf erteilte er dem

Ministerialrat Bauer >

das Wort zu einem erläuternden Vortrag. Der Redner führte u. a auS: Durch verschiedene Zei* hingen sei die Nachricht gegangen, daß der alte' Generalkulturplan für den oberen Vogelsberg' wieder aufgegriffen werden sollte. Das stimme: insofern nicht, als die vorzuschlagende Art der- Betriebsumstellung von ganz anderen Grund-! sähen ausgeht, als dies bei dem früheren Gene*! ralkulturplan der Fall war. Gs sei auch nicht vorgesehen, wie das Wort Generalkulturplan den Anschein erwecken könnte, die ganze im obe­ren Vogelsberg liegende (über 403 Meter über dem Meere) landwirtschaftlich genutzte Fläche mit etwa über 100 000 Morgen uniform umzu­stellen. vielmehr soll die betriebswirt­schaftliche Umstellung den örtlichen wirtschaftlichen, klimatischen u n b: Bodenverhältnissen allmählich an- gepaßt werden unter Berücksichtigung der der­zeitigen Arbeiter- und Geldverhältnisse.

Tschaikowsky und Strawinsky.

Zum bevorstehenden Lhmphonie-Konzcrt.

Rach den aufrüttelnden Erlebnissen des großen Weltkrieges und den chm folgenden Umwälzun­gen setzte, zumal in den Großstädten, ein starkes Bestreben ein, sich mit der russischen Musik aus­einanderzusetzen. Man konnte fast von einer MussorgikY-Renaissance sprechen, und damit er­wachte auch das Interesse für die anderen Schaf­fenden der neurussischen Schule, die sogenannten Rovatoren". Sicherlich war die Auswirkung dieser Werke mit den Zeitumständen eng ver­knüpft. Hier fand der Zug zum Primitiven, der auch die andern Künste zeitweilig beherrschte, seine elementare Verkörperung. Es liegt etwas Ungebundenes, Crdgewachsenes in jenen Werken. Sie russische Volksseele in ihrer nationalen Kraft sprach sich hier, für manche vielleicht zu fessel- los, aus.

Dieser rein national orientierten Gru' pe rus­sischer Komponisten steht Peter T s ch a 11 o w - f f 1) gegenüber, er kann als das bindende Mittel­glied zur westeuropäischen Musik gelten, denn seine Kunst ist aus den uns geläufigen, historisch gewordenen Musitsormen erwachsen. Zum an­dern aber 'vermittelt er mit seinen Werken in auch für uns zugänglicher Weise russische Volks­eigenart. Diese Mittelstellung Tschaikowskys lieh darum auch schon eine zeitlich frühere Ausein­andersetzung mit seinen Werken zu als mit denen seiner Landsleute.

Wahrend die Rovatoren ifjr Schaffen teilweise gänzlich sich durch die Einwirkung der sie um­gebenden Landesnatur erregen lassen, bricht bei Tschaiiowsky in erster Linie das persönliche Er­leben seines Schicksals durch. So tragen seine Werke stärker die Merkmale seines Eigenlebens, und das spezifisch Russische wirkt sich erst als ein sekundäres Moment aus.

Die Tatsache, daß Tschaikowsky aus der west­europäischen Musik gelernt hat und gewiß man­ches S.ilelement, das uns auch anderswo begeg­net, sich in seinen Werken findet, hat man wiederholt ausgebeutet, um ihn zu einem Eklek­tiker abzustempeln, und übersah dabei die ori­ginellen Züge, die seinem Schaffen ein durchaus persönliches Gepräge verleihen.

Tschaikowsky ist eine im Grunde melancholische Ratur, die in der Erkenntnis ihres eigenen 2chs sich nicht immer zur Lebensbejahung durchringen kann: so klingt der Höhepunkt seines symphoni­schen Schaffens, die sechste, bl-Wo.l-S.'mphonie, in Resignation, ja. in Verneinung aus. Anderer­seits entspricht es seiner stark wechselnden 2cm- peramentsveranlagung, dah er den Weg zu lyri­schen Höhepunkten zu finden vermag. Seiner stark sensiblen Ratur gelang es, sich in über­raschenden klanglichen Feinheiten zu offenbaren; zeitweilig ist auch ein gewisser weltmännischer Zug seinen Werken nicht fern.

Das Auf und Ab der Gefühlswallungen mit den extremsten Gegensätzen hat die bl - M o l l - Symphonie zu einem beliebten Repertoirestück der Dirigenten werden lassen; leider nicht immer zum Vorteil des Werkes, denn Tschaikowsky hält sich frei von effekthaschender Geste und Theatralik. Die düstere Grundstimmung, die das Werk durch­zieht, hat man als ein Todesahnen des Meisters deuten wollen. Cs ist wohl mehr als ein Zufall anzusehen, daß er wenige Wochen nach der Ur­aufführung der Symphonie (16. Oktober 1893) der tückischen Cholera erlag (6. Rovember 1893). Roch bei seinem letzten Zusammensein mit seinen Freunden (am 1. Rovember des Jahres), sprach er von einer sicheren Hoffnung auf ein langes Leben und stellte der ..alten Stumpfnase", dem Tode, eine recht späte Begegnung in Aussicht.

Die Bezeichnung der Symphonie alsPathe­tischer" rührt von dem Bruder des Weisters, Modest Tschaikowsky, her. Der Komponist muh dem zugestimmt haben, denn er trug dies« Be­zeichnung in der Partitur ein.

Das Wesen des vorliegenden Werkes wird sich schwerlich nach rein formalistischen Prinzipien als eine Symphonie bezeichnen lassen. Am näch­sten stände vielleicht der Eingangssatz der über­brachten Form. Legt man aber das Gewicht auf das Sinngemäße des Inhalts, so wird man bald erkennen, daß für dieses Werk sich nur diese Möglichkeit der Formung ergab.

Inhaltlich prägt sich in der Symphonie we­niger ein aktiv auf eine Tendenz gerichteter Wille aus, wie wir es aus den Höhenwerken der deutschen Symphonik kennen, sondern mehr

ein Wiedergeben erlebter Gefühlsmomente, die sich wohl stark steigern und selbst nach stärkster Erhebung nicht den starken Willen zur konse­quenten Durchführung, zur Tat, finben, sondern melancholisch absinken.

Rein äußerlich betrachtet, verfällt der Ein° gangssatz der Symphonie in verschiedene ge­trennte Abschnitte; im Hinblick auf dce innere Organik des Werkes bedeuten diese Abschnitte aber einzelne Entwickelungsstadien, di« wir durch­aus mit einer Ausstellung der Themengruppen gleichsetzen können. Im Adagio des Anfanges führt das Fagott in einer tiefen, vor Tschaikowcky kaum auSgenühten Klanglage, das Grundmotio ein. Aus ihm erwachst in mehrfachen Anläufen und Aussteigerunien die Aufstellung des ersten Themas; sie verklingt in sich verfluchtenden, ein­samen Klängen der Bratsche. Ein ähnliches Bild zeigt die zweite Themengruppe, die aus weicher Lyrik sich erhebt und im vierfachen Piano der Klarinette und sechsfachen Piano des Fagotts versinkt. Wit einem dissonanten Aufschrei bricht ein Allegro vivo herein; die Durchführung be­ginnt, in deren Verlaus das Hauptthema von den Streichern kontrapunklisch durchgesührt wird und die Trompeten ein dem Seitenthema ver­wandtes Motiv einführen. Rach diesem Auf­wallen ein Absinken in ein Gefühl der Resig­nation. Die Wiederkehr zeigt zunächst das Haupt­thema nach 8-Moll gewendet; in impulsivem Auf­schwung« gewinnt es die Haupttonart ld-Moll, und das zweite Thema erscheint in li-Dur. Ein kurzes Andante gibt zu dem Pizzicato der Strei­cher in den Klängen der Bläser ein Trost er­hoffendes Verklingen.

An die Stelle des in der Symphonie üblichen Adagios setzt der Komponist ein Allegro con grazia, das sich in Gegensatz zu dem dunklen Grundton des Eingangssatzes stellt. Ein leicht^be- schwingtes Grundthema beherrscht den im a «-Takt geschriebenen Satz. Diese in der deutschen Sym­phonik wenig gebräuchlich« Taktart ist in der russischen Rlusik häufig anzutreffen. Di« Anord­nung der fünf Viertel (zwei Viertel und drei Viertel) gibt hier ein Gefühl des Geweiteten in Gegensatz zu der umgekehrten Einteilung (drei Viertel und zwei Viertel), die den Eindruck des Hastigen hinterläßt. Der Mittelteil des Satzes

(con dotcezza e debile) breitet sich auf etnon1 klopfenden Orgelton aus.

Das folgendeAllegro molto vivace erhebt sich über den eigentlichen Scherzocharakter und wird von einem rhythmisch prägnanten Thema beherrscht, mit dem sich GegenitHeinen verbinden, uit) steigert sich zu triumphalen Klängen (Schlag­zeug) aus. Es läßt alle Register Tschaikowskyscher Jnstrumentationskunst spielen, vom Huschenden bis zum Ausbreiten in gespanntesten Unisono­passagen und heroischem Glanz«.

Jedoch diese Erhebung des Impulses ist dem Komponisten rfein bauernbet Zustand. Das Schick­sal oder vielmehr seine persönliche Sttmmung läßt ihn in Resignation versinken Dem gibt er Ausdruck in einem Adagio lamentoso, das sich zu klanglichen Höhepunkten auswächst, dann ober absinkt und mit dem gehaltenen bi-Moll-Drei- llcrng in den allertiefsten Lagen der Celli und Dässse ausllingt. Wie ein letztes Flackern geistert das Pizzicato der Kontrabässe hinein Zu­sammenbruch Vernichtung. Ein Selbstbe- kenntniS. das an die tiefsten Gründe menschlichen Erlebnis rührt.

Als Vertreter der modernsten russischen Musik muh Igor Teodorowitsch Strawinsky ange­sehen werden. In seinen früheren Werken war er ein Vertreter des Impressionismus. Aus einer gewissen geistigen Abhängigkeit von Rimsky- Korsakoff, dessen Privatschüler er war, ringt er sich zum Erlebnis musikalisch elementarer Urkräfte durch.. Heberlieferte Werke, insbesondere die ro­mantische Ausdrucksmusik, lehnt er ab und wendet sich gegen sie in paro dis ier enden Weicken. Sein viel angefeindetes BühnenstückDie Geschichte vom Soldaten" richtet sich gegen die Oper. In der alten Musik erkennt er ihm persönlich nah- liegende Moment«. Als ein Markstein seiner Hinwendung zum Klassizismus ist dte Bearbei­tung Pergolesischer Musik im BallettP u l - c i ne 11a" zu bezeichnen. Den Höhepunkt seines Reuklassizismus stellt die in Berlin unter Klem- perer aufgeführte oratorische OperOedipus Rex" dar.

Mit der Aufführung der Ouvertüre zu der OperD i e D e r t a u f t c "231 a u t kommt Fried-, rich Smetana (1824 bis 1884) als der be­deutendste tschechische Komponist w Worte. Dr. H,