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Gießen, den 27. September 1929.

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Die Lieferung von

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Rindvieh- und Schweinemarkt.

Nm TienStag.dem 8. Oktober findet In (fiebern Rindvieb' und Scbweine- markt statt. Austrieb von 7,/,-8l, Uhr.

Gedern, den 23. September 1929.

Hess. Bürgermeisterei Gedern.

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Fischerei-Verpachtung.

Am Samstag, dem 5. Oktober 1929, vor- mittags 11 Ufr, im Rathaus, wird die Gemeindefischerei mit schönem Forellen» bestand auf zwölf Jahre verpachtet.

Ruppertenrod, den 28. September 1929.

Die Bürgermeisterei. 794ID

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Kragen, Garnituren werden tadelloöge- ändert, ausgeb. so­wie neu angefertigt.

Billige Preise.

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Dienstag, den 1. Oktober 1929, Rind­vieh- (Nutzvieh-) Markt;

Mittwoch, den 2. Oktober 1929, Schweine­markt.

Auftriebszeit an beiden Markttagen von 1% bis 9 Uhr vormittags. Auf dem Rind- viehmarkt wird sämtliches Vieh gegen Maul- und Klauenseuche schutzgeimpft.

Mittwoch, den 2. Oktober 1929, findet auch gleichzeitig Pserdemarkt statt.

Gießen, den 28. September 1929.

Der Oberbürgermeister.

I. V.: Dr. Rosenberg.

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Angebote sind verschlossen und mit ent­sprechender Aufschrift versehen bis zum Montag, dem 7. Oktober d. 3., nachmittags

Uhr, daselbst einzureichen. 7937D

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Bahnhofstraße Nr. 29

Bekanntmachung.

Der Wochenmarkt beginnt von Dienstag, den 1. Oktober 1929, ab vormittags um 8 Uhr und endigt um 14 Uhr. 7932C

Gießen, den 28. September 1929.

Der Oberbürgermeister. I. V.: Klingspor.

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Gießen, Seltcrsweg 73 (staatlich genehmigt)

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Bekanntmachung.

Betr.: Flugoeranstaltung in Gießen am 29. September 1929.

Nachstehende Polizeiverordnung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.

Gießen, den 27. September 1929.

Der Oberbürgermeister. 3.23.: Dr. Seid.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes, betr. die innere Verwaltung und die Ver­tretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911, werden im Einvernehmen mit der Provinzialdirektion Oberhessen für die am 29. September 1929 auf dem Flug­hafen in Gießen stattfindende Flugveran­staltung innerhalb der von dem Herrn Reichsverkehrsminister bestimmten Flug­hafenzone folgende Sicherheitsmaßnahmen angeordnet:

Während des 29. September 1929 wird für die Zeit von 13.30 Uhr bis 18 Uhr das innerhalb der nachstehend näher be­zeichneten Grenzen liegende Gelände poli­zeilich gesperrt:

3m Süden: Straße GießenRödgen von der östlichen Grenze der auf dem Trieb liegenden Sportplätze bis zur Ueber- führung der Bahnlinie GießenFulda.

3m Osten: Bahndamm von Kreuzung Bahnlinie GießenFulda, Straße Rod­gen bis zum Ostrande des Waldes, ge­nannt der Junkernstrauch, sodann in nordwestlicher Richtung durch den Wald bis zur Struppmühle.

3m Norden: Von der Struppmühle dem Lauf der Wieseck entlang bis zur Gans­mühle. Die Straße WieseckAlten-Bu- seck ist nur für den Durchgangsverkehr geöffnet.

3m Westen: Von der Gansmühle in süd­westlicher Richtung von Wieseck nach dem Trieb führenden Weg entlang, Ost- rand der auf dem Trieb liegenden Sport­plätze bis zur Straße GießenRödgen.

§ 2.

Für die Dauer der Sperrzeit ist das Be­treten des innerhalb der obengenannten Grenzen liegenden Gebietes nur mit Aus­weisen der Flugleitung oder nach Lösung der von dieser ausgegebenen Eintritts­karten und lediglich auf den von der Flug­leitung hierzu bestimmten Zugangswegen gestattet.

§ 3.

Die Straße GießenRödgen ist von 13.30 bis 18 Uhr nur für den Durchgangs­verkehr von Gießen nach Rödgen und um­gekehrt geöffnet.

§ 4.

Der von dem Stadtwald unmittelbar nach dem Flugplatz führende Feldweg wird von 15 bis 18 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

§ 5.

Den Anweisungen der Polizeibeamten ist Folge zu leisten.

§ 6.

Zuwiderhandlungen gegen diese Polizei­verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 90 RM. bestraft. 7994C

Gießen, den 26. September 1929.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Braun.

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Ausskotmng Mein u.orclsroen öle Brtlhi'ltfie Unlo.-Brufferei. fi. fange. Sieben, öthulftr. 1.

Oeffeniliche Mahnung.

Das 1. und 2. Ziel Kanal-, Straßen- reinigungs- und Müllabfuhrgebühren 1929 wird hierdurch zur Zahlung bis spätestens 10. Oktober 1929 einschließlich gemahnt.

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt Einzug der rückständigen Beträge auf Kosten der Schuldner.

Gießen, den 28. September 1929.

Stadtkasse Gießen: Rothamel.

ist zu vergeben.

Bedingungen können bei der unterzeich­neten Verwaltung eingesehen werden.

Angebote sind verschlossen und versehen mit der AufschriftAngebote für die Haferlieferung" mit dem Muster bis zum 7. Oktober 1929, vormittags 11 Uhr, ein­zureichen. In den Angeboten find die Be­dingungen anzuerkennen.

Zuschlagsfrift sechs Tage.

Das einzureichende Hafermuster, 1 kg enthaltend, muß, getrennt von dem An­gebot verpackt, mit der AufschriftMuster zum Angebot für Haferlieserung" versehen sein.

Gießen, den 27. September 1929.

Verwaltung der Veterinär-Kliniken und -Institute.

Kartoffellieferung.

Die Lieferung von zirka 1500 Zentner reiner3ndustrle"-Speisekartoffeln, groß­fallende und gelbfleischige Ware, sollen im Wege des öffentlichen Anerbietens ver­geben werden. 7940D

Die Kartoffeln müssen gesund und hand- oerlesen sein.

Die Bedingungen können während der Dienststunden hier eingesehen werden.

Angebote sind verschlossen mit der Auf­schriftKartoffellieferung" bis zum

Samstag, dem 5. Oktober 1929 vormittags 10 Uhr

hier einzureichen.

Die Lieferungsbedingungen, die von uns gegen Erstattung der Selbstkosten bezogen werden können, find ausdrücklich anzuer­kennen.

Gießen, den 26. September 1929.

Direktion

der Landes- Heil- und Pflegeanstalt Gießen.

I.D.: Dr. Frank, Medizinalrat.

Bekanntmachung

Der nächste Viehmarkt in Gießen findet

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3. Wellhöser,

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Umleaungsordnung vom 21. September 1920 (G. S. S. 453) wird beabsichtigt, die vermengt liegenden oder unwirtschaftlich gestalteten Grundstücke der Gemarkung Fellingshausen (Kreis Bie­denkopf) behufs besserer Bewirtschaftung einer Umlegung zu unterziehen.

Der Umlegungsbezirk soll unter Aus­schluß des größten Teils der beiden Orts­lagen Fellingshausen und Bieber die ganze Gemarkung Fellingshausen umfassen, und zwar: 8008D

die Kartenblätter 16,

von Kartenblatt 7 die Parzellen 16, 827 30-32, 3542, 264, 276, 525/277, 234239, 278,278a, 279335, 196203, 576/204, 574/205, 575/205, 206, 210213, 221223,

Kartenblatt 8 mit Ausnahme der Par­zellen 648651/72, 586/72, 7389, 90103, 107126, 533539,

die Kartenblätter 9, 10 und 11 nebst Beiblatt, von Kartenblatt 12 die Par­zellen 422, 127, 130, 132138, Kartenblatt 13 mit Ausnahme der Par­zellen 104/79, 105/80, 106/80, 107/80.

Vom Präsidenten des Landeskulturamts in Kassel zum Kommissar ernannt, habe ich zur Anhörung der Beteiligten über die Voraussetzungen der Umlegung und die Bildung des Umlegungsbezirkes Termin anberaumt auf

Freitag, den 8. November 1929 vormittags 10% Uhr, in der Gastwirtschaft von Heinrich Haus in Fellingshausen.

Einwendungen müssen im Termin mündlich angebracht und begründet werden.

Dillenburg, den 20. September 1929.

Der Kommissar:

Menk, Regierungs- und Kulturrat.

Arbeitsvergebung.

Für den Neubau der Wohnungen im Schwarzlachgebiet sollen die kanalisations-, Jnstallations- und Wasserleitungsarbeiten unter Zugrundelegung der RDO. vergeben werden. 8017C

Zeichnungen und Bedingungen liegen auf unserem Bureau während der Dienst­stunden zur Einsicht offen.

Angebote auf Vordruck sind bis zum Verdingungstermin

Samstag, dem 5. Oktober 1929 vormittags 10 Uhr

an das Städtische Hochbauamt, Asterweg 9, einzureichen.

Zuschlags- und Bindefrist: drei Wochen. Gießen, den 28. September 1929.

Städtisches Hochbauamt: G r a v e rt.

Vergebung von Vauarbeiten.

Für den Neubau von 42 Wohnungen an der Liebigstraße sollen vergeben werden:

die inneren und äußeren Deihbinder- arbetten (Tünch- und Anstreicher­arbeiten) und

die Schreinerarbeiten.

Angebotsformulare und Näheres durch Architekt B. D. A. Hamann, Bergstraße 11.

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und kommen zum Ausgebot u. a.:

1 komplettes Speisezimmer (Büfett, Porzellanschrank, Ausziehtisch mitb Stühlen, geschnitzt), st. Die­ner, Metallstän^erlampe m. M., 1 Klubsessel (Leder), 1 großer Teppich, 1 eich. Standuhr, 1 Flurgarderobe, 1 Kassenschrank durchge­hend «-Marke Qsterban"

Sodann: 2 komplette Letten mit Nachtschränkchen und Waschtisch m. M. (Nußbaum la)

Kemer: 1 Salongarnitur, bestehend aus: Sofa, zwei Sessel, 2 Hocker, kleiner Tisch, 1 Ditrine, Tisch und Teppich (hochfein)

Sowie: 1 Sofa mit Umbau, 1 Dertiko mit 3 Spie­gel, 1 rotesplüschsofa mit 6 Stühlen, 1 Gold» ttumeau m. M., 1 großer 3teiliger Spiegel« und Wäscheschrank, 1 Frisiertoilette, 2 kom­plette Letten, 1 Chaiselongue mit Decke, 4 Kleiderschränke (ein- und zweitürig), div. Auszieh- und andere Tische, Stühle und 1 Divan

1 Küchengarnitur, Küchenschrank, Tisch, Stühle, ein Nieschel's Patent-Wellsieb-Grubeherd, zwei Stehleitern, 2 gebr. Waschtische, 1 Kochkiste Außerdem: (büdsee-Indianer-Waffen, 1 geschnitzte Banttruhe, div. Spiegel,! Dogeikäfigständer mit Käfig, 1 Regulator, 1 Schreibtischsessel, 2 Nähtische, 3 Teppiche, versch. Blattpflanzen, 3 Lorbeerbäume, Kakteen, 1 zirka 3 Met. hohe Edeltanne und sonst. Blattgewächse,Spiegel, Nipp-, Porzellan-, Ausstellsachen, wie v. a.

Lesichtlgung Montag von 1-6 Uhr, Dienstag von vor- mittags 11 bis nachmittags 6 Uhr erwünscht.

Versteigerung bestimmt und pünttlich.

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gerichtlich beeidigter Taxator und Auktionator

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