Nr. HZ Erstes Blatt
179. Jahrgang
Mittwoch, 26. Juni 1929
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England zur Rheinlandräumung entschlossen.
Wird Macdonald Gtresemanns Forderung auf restlose Beseitigung der Besatzung ohne neue Kontrolle unterstützen?
London, 25. Sunt. (WB.) Sn einem Leitartikel über Dr. Gtresemanns gestrige Reichstagsrede sagt »Daily Telegraph":
Es ist bekannt, daß die deutsche Regierung ihre Zustimmung zu dem Voung-Plan als Grundlage der kommenden internationalen Konferenz ausdrücklich von der unverzüglichen Beendigung der Rheinlandbesehung abhängig machte. Sn dieser Frage kann Deutschland nicht nur auf die Sympathie der britischen Regierung, sondern darauf rechnen, daß die britische Regierung beabsichtigt, die britischen Streitkräfte unter allen Umständen aus dem Rheinlande zurückzuziehen. Die öffentliche Meinung in England unterstützt zweifellos die Ruffassung, daß eine „endgültige und völlige Lösung des Reparationsproblems" sich nicht mit dem Verbleiben ausländischer Truppen auf dem Gebiet eines Mitgliedes des Völkerbundes verträgt.
Roch über einen anderen Punkt hat der deutsche Außenminister mit merkwürdigem Rachdruck gesprochen. Er sagte, seine Regierung werde niemals der Einsetzung des vorgeschlagenen „Kontroll -und Versöhnungsausschusses" im Rheinlande für den Preis der militärischen Räumung x u st i m m e n. Eher werd« sie bereit sein, mit dem Fehlschlag der Konferenz und mit dem Zusammenbruch des neuen Planes zu rechnen. „Daily Telegraph" erklärt hierzu: Sn England ist dieser Vorschlag niemalsmit günstigen Augen betrachtet worden, da eine derartige Kontrolleinrichtung in dem Versailler Vertrag nicht ins Auge gefaßt ist und da die Friedenskundgebung, die in der Räumung des Rheinlandes liegen würde, dadurch beinahe ihren ganzen Wert verlieren würde. Seht, wo es sich um die Verwirklichung eines Planes handelt, dessen wesentlicher Zweck die Beseitigung aller vorhandener ausländischer Kommissionen bildet, ist man der Meinung, daß die gleichzeitige Einsetzung einer neuen Rheinlandkommission nicht nur ein Anachronismus sei, sondern dem Geiste des Berichtes der Sachverständigen auch widersvrechen würde. Der Londoner Berichterstatter des „Echo de Paris" schreibt: Die britische Regierung ist der Ansicht, daß die Räumung des Rheinlandes sofort erfolgen muß, sie lehnt es aber ab, dem Standpunkt beizutreten, daß die Deso h u n g s k o st e n , da sie nicht mehr im Voung- Plan figurieren, von September ab Deutsch- landzurLa st fallen könnten. Die englische Regierung tritt offen für die deutsche These ein, daß Frankreich keine Garantie als Austausch für die vorzeitige Räumung in Form einer ständigen Feststellungs- und Ausgleichskommission gegeben werden darf. Das Rheinland zum 28. Mi.
Erne Kundgebung vor dem Kölner Dom.
Köln, 24. Sunt. (TU.- Die Deutschnationalen, die Deutsche Volkspartci, das Zentrum, die Dcutschdemokraten und die Wirtschastsvartei erließen folgenden gemeinsamen Aufruf: Am 28. Suni jährt sich zum zehnten Male der Tag der Unterzeichnung des Friedensdiktats von Versailles. Zehn Sahre lang haben alle Deutschen, insbesondere wir Rheinländer, am eigenen Leibe gespürt, was dieser Vertrag dem ausgehungerten Deutschland an unabsehbaren Leiden, Demütigungen und Lasten aufcrlegt hat. Ml dieses maßlose Tlnrecht gründen die Siegerstaaten von Versailles auf der Unwahrheit von Deutschlands Alleinschuld am Weltkriege Die Revision des Versailler Vertrages muß mit der Beseitigung dies er Schuldlüge beginnen. Zehn Sahre nach der älnterzeich- nung des Friedensdiktats wollen wir rn alle Welt hinausrufen a l s e in st imm i ge F or derung aller Deutschen: -Fort mit der unwahren Behauptung von De u t s ch - lands Al le in schuld!" Die politischen Parteien rufen die gesamte Bevölkerung auf, rn einer machtvollen Kundgebung am Vorabend des Tages der Unterzeichnung, am Donnerstag, dem 27. Suni, abends 7.30 Uhr, auf dem Dorn- platz zu Köln diesem Verlangen feterltchen Ausdruck zu geben.
Gegen die Fortdauer der Besetzung
Die Stadt Mainz fordert Freigabe des besetzten Gebiets ohne Einschränkung und Kontrolle.
Mainz, 25.Juni. Der Mainzer Stadtrat nahm in einer außerordentlichen Sitzung aus Anlatz der zehnjährigen Wiederkehr des Tages, an dem das Friedensdiktat von Versailles un° terzeichnet wurde, folgende Entschließung an: Am 28. Juni sind zehn Jahre vergangen, daß Deutschland sich gezwungen sah, den F^densoertrag von Versailles zu unterzeichnen. Das deutsche Volk hat in diesem Vertrag Lasten auf sich genommen, die ohne Beispiel in der Geschichte sind. Darüber hinaus trägt die deutsche Bevölkerung am Rfem, die gewöhnt war, frei und unabhängig zu leben, den schweren Druck der Besatzung. In
besonders starkem Maße ist die Stadt Mainz durch die große Besatzung, die sie in ihren Mauern unterzubringen hat, in Mitleidenschaft gezogen. Deutschland ist dem Völkerbund beigetreten, weil die Ziele dieses Bundes seine eigenen sind, Deutschland hat ab gerüstet und den L o - carnovertrag mit Frankreich abgeschlossen, Deutschland hat seine Verpflichtungen aus dem Frie- densvertrag bisher r e st l o s erfüllt. Da nunmehr auch die Reparationsfrage gelöst und damit der letzte Vorwand für die Besetzung gefallen ist, fordert der Stadtrat von Mainz als gesetzliche Vertretung der Stadt am zehnten Jahrestag der Unterzeichnung des Friedensvertrags von Versailles die endgültige und restlose Freigabe des besetzten Gebiets, damit sich das schwer darniederliegende Wirtschaftsleben des einstmals blühenden Rhein-
Frankfurt a. 2TL, 25. Juni. Der hessische Staatspräsident Dr. Adelung beschäftigt sich in einem Zeitungsartikel mit den dem verfassungsausschuß der Länderkonferenz erstatteten beiden G e - meinschaflsreseraten. den Organisations- Vorschlag für die künftigen Länder und das die Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern abgrenzende Referat. Beide Referate hält der Staatspräsident für verbesserungsbedürftig. Wenn das Wort vom „dezentralisierten Einheitsstaat" einen Sinn haben solle, dann dürfe den Ländern beispielsweise die Aufsicht über die Gemeinden und die kulturver- w a l t u n g nicht genommen werden. Dann aber sei es auch verfehlt, diese Gebiete programmatisch in die Zuständigkeit des Reiches einzubeziehen und nur die Möglichkeit offen zu lassen, sie den Ländern (auftragsweise oder in selbständiger Verwaltung) zu übertragen. Wolle man wirkliche Dezentralisation, so müßten diese Gebiete den Ländern Vorbehalten bleiben, wobei den berechtigten Ansprüchen des Reiches durchaus Rechnung getragen werden könne. Rach einem Hinweis darauf, daß dann, wenn man die zentrale preußische Verwaltung — sei es auch in der Form einer zentralen allgemeine Rcichsverwalttmg — für auf die Dauer unentbehrlich hält, sich besondere Schwierigkeiten da ergeben müßten, wo, wie im rhein-
Berlin, 25. Suni. (WB.) Der hier zu- sammengetretcnen außerordentlichen Generalsynode wurde vom Verfassungs aus schuh nach mehrtägigen Beratungen eine einmütig gefaßte Entschließung vorgclegt, in der es u. a. heißt: Äe Generalsynode der evangelischen Kirche der altpreußischen Union spricht ihr Bedauern darüber aus, daß im Staate Preußen mit einer zu zwei Drittel evangelischen Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Kirchen durch förmlichen Vertrag eine gesicherte Rechtsstellung und weitgehende Möglichkeiten zum Ausbau ihrer Organisation gegeben werden sollen, während der evangelischen Kirche eine entsprechende Sicherung^ versagt bleibt. Verhandlungen mit den evangelischen Landeskirchen sind staatlicherseits zwar begonnen, aber ohne Begründung abgebrochen worden.
Die vor kurzem an die Staatsregierung gerichtete ernste Vorstellung der sämtlichen evan- - gelischen Kirchen Preußens, die die Wiederaufnahme der Verhandlungen forderten, ist befremdlicherweise ohne Antwort geblieben. Gegen dieses vorgehen, das die Generalsynode als eine Verletzung der Parität empfindet, erhebt sie vor dem ganzen preußischen Volk nachdrücklich Einspruch.
Die Generalsynode stellt fest, daß die öffentlich ausgesprochene Behauptung, nach der den evangelischen Kirchen durch die Gesetzgebung von 1924 im voraus in der Hauptsache das gegeben worden sei, was die katholische Kirche jetzt erhalten solle, u n - zutreffend ist. Jene Gesetzgebung, bei der es sich gerade nicht um vertragliche, sondern um einseitige staatlich« Festsetzungen handelt, hatte lediglich den Zweck, die Einführung der neuen Kirchenverfafsungen, die durch die Neugestaltung der politischen Verhältnisse notwendig geworden waren, zu ermöglichen. Dabei ist den evangelischen Kirchen die volle, der Reichsverfassung entsprechende Freiheit insofern versagt worden, als ihnen Bindungen auferlegt wurden, von denen die
landes wieder erholen kann. Er fordert diese Freigabe ohne jede Einschränkung und mit dem besonderen Nachdruck, daß er jede weitere Kontrolle, die über den Friedensvertrag hinausgeht, a b l e h n t.
Der Stadtrat sah von einer Diskussion ab und nahm in erfreulicher Geschlossenheit die Entschließung einmütig an.
Kundgebungen zum 28. Juni im besetzten Gebiet verboten.
Koblenz, 25. Juni. Die Rhelnlandkom- Mission hat alle Kundgebungen anläßlich der 10jährigen Wiederkehr des Tages der Unterzeichnung des Versailler Vertrages verboten.
mainischen Gebiet, durch Zusammenfassung von preußischen Gebietsteilen und einem bestehenden Lande ein neues Land zu schaffen sein wird, führt Staatspräsident Dr. Adelung aus: Für das Land Hessen hat der Landtag in seinen Verhandlungen vom 2Närz dieses Jahres zur Frage der Reichsreform eingehend Stellung genommen. Ich habe am Ende dieser Verhandlungen als Auffassung der übergroßen Mehrheit des Hauses feststellen können, daß Hessen jede Lösung ablehnt, die unter Zurückstellung des Reichsgedankens p a r - tikularistischer Tendenzen Vorschub leisten würde, daß es aber ebenso auch jede dreiviertel Entwicklung zu einem Zentra- lislisch regierten Reich verneint; insbesondere auch, daß ein Aufgehen Hessens in Preußen oder der Anschluß an ein irgendwie zentralistisch zusammengefaßtes Rorddeutschland nicht in Frage kommt. Ich darf dem anfügen, daß andererseits Hessen bereit ist, jede Entwicklung zu f ö r d e r n, die auf die Herbeiführung eines wirklich dezentralisierten Einheitsstaates gerichtet Ist. Aufgabe der Ländcrkonferen; muß es sein, das Bild dieses dezentralisierten Einheitsstaates eindeutig und fest umrissen herauszustellen. Dann erst wird die politische Willensbildung möglich sein, die den dezentralisierten Einheitsstaat zur Tat werden läßt.
katholische Kirche freigeblieben ist und dauernd frei bleiben soll. Diese Bindungen haben sich in der praktischen Handhabung in einer Weise ausgewirkt, die die evangelischen Kirchen — bei dankbarer Anerkennung mancher finanzieller Förderung durch den Staat — als Hemmung ihrer innerkirchlichen Arbeit empfinden müsse.
In dieser Lage spricht die Generalsynode die Erwartung aus, daß die gesetzgebenden Körperschaften des preußischen Staates, sofern sie die schwere Verantwortung für die Zustimmung zu dem Vertrag mit der katholischen Kirche auf sich nehmen wollen, ihn nicht genehmigen werden, ohne gleichzeitig einen die evangelischen Kirchen befried!genden Vertrag zu verabschieden.
Die Zusage eines später abzuschließenöen Vertrages kann den evangelischen Kirchen nicht genügen, da der Ausgang künftiger Verhandlungen völlig ungewiß ist. Rur die gleichzeitige Verabschiedung beider Verträge würde den elementaren Grundsätzen der Gerechtigkeit entsprechen. Die Generalsynode hat sich über die Richtlinien für den Snhalt eines solchen Vertrages mit der Kirchenleitung verständigt. Sie beauftragt den Kirchensenat, bei der Staatsregierung die Wiederaufnahme der abgebrochenen Verhandlungen unverzüglich zu beantragen und ermächigt ihn auf Grund der Richtlinien, einen Vertrag abzuschliehen. Die evangelische Kirche ist jederzeit bereit, dem Staate zu gefeit, was des Staates ist. Sie wird es auch in Zukunft daran nicht fehlen lassen. Sie fordert aber, daß der Staat auch ihr gebe, was Parität und Gerechtigkeit erheischen, damit sie für die ihr geschichtlich gestellten großen Aufgaben freie Bahn für ihre Arbeit an der Seele des Volkes gewinne.
Sn der Schlußsitzung der Generalshnode erstattete der Präsident der Rheinischen Generalshnode, Dr. Wolff, den Bericht über die Beratung des Derfassungsausschusses. Hierbei machte der Redner Ausführungen über den allgemeinen
Hessenund der dezentraWerteEmheiMai
Oer hessische Staatspräsident Or. Adelung über die neuesten Vorschläge zur Reichsreform.
Lyangelische Kirche und preußenkvnkordat.
Oie evangelische Generalsynode fordert Parität. - Zu Verhandlungen über einen Staatsvertrag bereit. - Gleichzeitiger Abschluß beider Verträge gefordert.
Snhalt eines mit den evangelischen Kirchen ab* Anschließenden Staatsvertrages. Gegenstand dieseS Vertrages seien:
1. eine paritätische Sicherung der Religionsübung, des kirchlichen Besitzes und anderer kirchlicher Rechte;
2. eine den Grundsätzen der Rcichsverfassung entsprechende Sicherung der Selbständigkeit der Kirchen, insbesondere die Befreiung von den starken Bindungen gegenüber dem Staat.
3. eine vertragsmäßige Sicherung der Dotationen für die allgemeine kirchliche Verwaltung;
4. eine Festlegung der besherigen gutachtlichen Anhörung des Oberkirchenrals vor Besetzung theologischer Lehrstühle.
Wir wollen, so schloß Dr. Wolfi unter starkem Beifall der Versammlung, keinen Kulturkampf, sondern den Frieden. — Nach längerer Aussprache wurde die Vorlage des Verfassungsausschusses bis auf wenige Stimmen, denen in der Entschließung die Bedenken gegen das Konkordat zu milde gefaßt waren, angenommen. Sofort nach Schluß der Generalsynode trat der Kirchensenat zusammen, um über die Einleitung weiterer Verhandlungsschritte mit der preußischen Staatsregierung Beschluß zu fassen.
Erste preffestimmen.
Die „Germania"
zum Beschluß der Generalsynode.
Berlin, 26. Suni. (Telun.) Zu der Entschließung der evangelischen Generalsynode über einen Vertrag der evangelischen Kirche mit fern Staat und über das Konkordat schreibt das Berliner Organ des Zentrums, die „Germania", u. a.: Sn der Entschließung liege weder eine klare Ablehnung noch eine Zustimmung zudem Vertragemit der Kurie. Wenn aber davon die Rede sei, daß grundlegend« Festsetzungen des Vertrages den evangelischen Volksteil schwer beunruhigen und daß sie zu einer Beeinträchtigung des kostbaren Gutes des konfessionellen Friedens führen könnten, so liege darin eine Stellungnahme, die der sachlichen Begründung entbehre. Weiter hebt die „Germania" hervor, daß es sachlich unbegründet sei, den Abschluß des Vertrages mit der Kurie ohne gleichzeitige Verabschiedung eines Vertrages mit den evangelischen Landeskirchen als Verletzung der Grundsätze der Parität hinzustellen. Bei der Auseinandersetzung der protestantischen Kirche mit dem preußischen Staate im Sahre 1924 sei von katholischer Seite dieser Vorwurf der Smparität nicht erhoben worden. Die Entschließung gebe selbst zu, daß der Ausgang gütiger Verhandlungen mit Preußen und den evangelischen Landeskirchen völlig ungewiß sei. Dann bestünde also die Möglichkeit, diese Verhandlungen so lange hinauszuzögern, daß die Verabschiedung des Vertrages mit der Kurie i n absehbarer Zeit unmöglich bleibe. Ein sachlicher Grund für eine solche Behandlung der Frage, lasse sich nicht beibringen. — Die „D. QI. Z." sagt, was die Evangelischen forderten, sei lediglich dasselbe, was in früheren Sahrzehnten die Katholiken gefordert hätten, nämlich Parität. Der preußische Ministerpräsident Braun werde auf Grund seiner demokratischen Weltanschauung nicht übersehen dürfen, daß zur Demokratie nicht nur das Recht der Minderheit, sondern ebenso sehr das Recht der Mehrheit gehöre, selbst dann, wenn es sich nicht um politische, sondern um weltanschauliche Fragen handele. Eine Verschleppung würde in dieser Frage nicht die übliche Beruhigung, sondern sichtlich eine nicht ungefährliche Erregung bedeuten. Das aber könne vom nationalen Gesichtspunkt aus ebenso wenig verantwortet werden, wie vom Standpunkt der Kirchen, sei es der evangelischen oder der katholischen.
Or.BüngefsächsischerMimsterpräsident
Dresden, 25. Sunt (WTD.) Sm Sächsischen Landtag, der heute mittag den dritten Wahlgang für den Posten des Ministerpräsidenten vornahm, wurden 96 Stimmzettel abgegeben. Davon entfielen auf den volksparteilichen Qlbgevrdneten und derzeitigen Volksbildungsminister Dr. Dünger 44 Stimmen, auf den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Dr. Fleisner 33, auf den demokratischen derzeitigen Snnenminister Professor Apelt fünf, auf den bisherigen Ministerpräsidenten H e l d t zwei Stimmen. Außerdem wurden zwölf weiße Stimmzettel abgegeben. Präsident Weckel ließ den Landtag öarüfer abstimmen, ob Dr. Dünger die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht habe oder nicht. 49 Stimmen erklärten sich dafür, 47 dagegen. Damit ist Dr. Dünger zum Ministerpräsidenten gewählt. Sm Anschluß an die Wahl fand sofort die Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten statt.
Rücktritisabsichten der Regierung in Mecklenburg-Schwerin.
Schwerin, 25. Suni. (WD.) Die Regierung beabsichtigt, den am 23. Suni gewählten 6. ordentlichen Landtag alsbald nach der Feststellung des Wahlergebnisses — voraussichtlich am 9. Suli — zur ersten Sitzung einzuberufen. Sn dieser Sitzung wird, wie verlautet, die sozialistisch-demokratische Regierung Schröder mit Rücksicht aut den Ausfall der Wahlen ihren Rücktritt erklären.


