Ausgabe 
26.6.1929
 
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Nr. HZ Erstes Blatt

179. Jahrgang

Mittwoch, 26. Juni 1929

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England zur Rheinlandräumung entschlossen.

Wird Macdonald Gtresemanns Forderung auf restlose Beseitigung der Besatzung ohne neue Kontrolle unterstützen?

London, 25. Sunt. (WB.) Sn einem Leit­artikel über Dr. Gtresemanns gestrige Reichs­tagsrede sagt »Daily Telegraph":

Es ist bekannt, daß die deutsche Regierung ihre Zustimmung zu dem Voung-Plan als Grund­lage der kommenden internationalen Konferenz ausdrücklich von der unverzüglichen Be­endigung der Rheinlandbesehung abhängig machte. Sn dieser Frage kann Deutschland nicht nur auf die Sympathie der britischen Regierung, sondern darauf rechnen, daß die britische Regierung beabsichtigt, die bri­tischen Streitkräfte unter allen Umstän­den aus dem Rheinlande zurückzuziehen. Die öffentliche Meinung in England unterstützt zwei­fellos die Ruffassung, daß eineendgültige und völlige Lösung des Reparationsproblems" sich nicht mit dem Verbleiben ausländi­scher Truppen auf dem Gebiet eines Mitgliedes des Völkerbundes ver­trägt.

Roch über einen anderen Punkt hat der deutsche Außenminister mit merkwürdigem Rachdruck ge­sprochen. Er sagte, seine Regierung werde nie­mals der Einsetzung des vorgeschla­genenKontroll -und Versöhnungs­ausschusses" im Rheinlande für den Preis der militärischen Räumung x u st i m m e n. Eher werd« sie bereit sein, mit dem Fehlschlag der Konferenz und mit dem Zu­sammenbruch des neuen Planes zu rechnen.Daily Telegraph" erklärt hierzu: Sn England ist dieser Vorschlag niemalsmit günstigen Augen betrachtet worden, da eine derartige Kon­trolleinrichtung in dem Versailler Vertrag nicht ins Auge gefaßt ist und da die Friedens­kundgebung, die in der Räumung des Rhein­landes liegen würde, dadurch beinahe ihren ganzen Wert verlieren würde. Seht, wo es sich um die Verwirklichung eines Planes handelt, dessen wesentlicher Zweck die Besei­tigung aller vorhandener ausländischer Kom­missionen bildet, ist man der Meinung, daß die gleichzeitige Einsetzung einer neuen Rheinland­kommission nicht nur ein Anachronismus sei, sondern dem Geiste des Berichtes der Sach­verständigen auch widersvrechen würde. Der Londoner Berichterstatter desEcho de Paris" schreibt: Die britische Regierung ist der Ansicht, daß die Räumung des Rheinlandes sofort erfolgen muß, sie lehnt es aber ab, dem Standpunkt beizutreten, daß die De­so h u n g s k o st e n , da sie nicht mehr im Voung- Plan figurieren, von September ab Deutsch- landzurLa st fallen könnten. Die englische Regierung tritt offen für die deutsche These ein, daß Frankreich keine Garantie als Austausch für die vorzeitige Räu­mung in Form einer ständigen Feststellungs- und Ausgleichskommission gegeben werden darf. Das Rheinland zum 28. Mi.

Erne Kundgebung vor dem Kölner Dom.

Köln, 24. Sunt. (TU.- Die Deutschnationalen, die Deutsche Volkspartci, das Zentrum, die Dcutschdemokraten und die Wirtschastsvartei er­ließen folgenden gemeinsamen Aufruf: Am 28. Suni jährt sich zum zehnten Male der Tag der Unterzeichnung des Friedensdiktats von Versailles. Zehn Sahre lang haben alle Deutschen, insbesondere wir Rheinländer, am eigenen Leibe gespürt, was dieser Ver­trag dem ausgehungerten Deutschland an un­absehbaren Leiden, Demütigungen und Lasten aufcrlegt hat. Ml dieses maßlose Tlnrecht gründen die Siegerstaaten von Ver­sailles auf der Unwahrheit von Deutschlands Alleinschuld am Welt­kriege Die Revision des Versailler Vertrages muß mit der Beseitigung dies er Schuld­lüge beginnen. Zehn Sahre nach der älnterzeich- nung des Friedensdiktats wollen wir rn alle Welt hinausrufen a l s e in st imm i ge F or de­rung aller Deutschen: -Fort mit der unwahren Behauptung von De u t s ch - lands Al le in schuld!" Die politischen Par­teien rufen die gesamte Bevölkerung auf, rn einer machtvollen Kundgebung am Vorabend des Tages der Unterzeichnung, am Donnerstag, dem 27. Suni, abends 7.30 Uhr, auf dem Dorn- platz zu Köln diesem Verlangen feterltchen Ausdruck zu geben.

Gegen die Fortdauer der Besetzung

Die Stadt Mainz fordert Freigabe des besetzten Gebiets ohne Einschränkung und Kontrolle.

Mainz, 25.Juni. Der Mainzer Stadtrat nahm in einer außerordentlichen Sitzung aus Anlatz der zehnjährigen Wiederkehr des Tages, an dem das Friedensdiktat von Versailles un° terzeichnet wurde, folgende Entschließung an: Am 28. Juni sind zehn Jahre vergangen, daß Deutschland sich gezwungen sah, den F^densoertrag von Versailles zu unterzeichnen. Das deutsche Volk hat in diesem Vertrag Lasten auf sich genommen, die ohne Beispiel in der Geschichte sind. Darüber hinaus trägt die deutsche Bevölkerung am Rfem, die gewöhnt war, frei und unabhängig zu leben, den schweren Druck der Besatzung. In

besonders starkem Maße ist die Stadt Mainz durch die große Besatzung, die sie in ihren Mauern unterzubringen hat, in Mitleidenschaft gezogen. Deutschland ist dem Völkerbund beigetre­ten, weil die Ziele dieses Bundes seine eigenen sind, Deutschland hat ab gerüstet und den L o - carnovertrag mit Frankreich abgeschlossen, Deutschland hat seine Verpflichtungen aus dem Frie- densvertrag bisher r e st l o s erfüllt. Da nun­mehr auch die Reparationsfrage gelöst und damit der letzte Vorwand für die Be­setzung gefallen ist, fordert der Stadtrat von Mainz als gesetzliche Vertretung der Stadt am zehnten Jahrestag der Unterzeichnung des Friedens­vertrags von Versailles die endgültige und restlose Freigabe des besetzten Ge­biets, damit sich das schwer darniederliegende Wirtschaftsleben des einstmals blühenden Rhein-

Frankfurt a. 2TL, 25. Juni. Der hessische Staatspräsident Dr. Adelung beschäftigt sich in einem Zeitungsartikel mit den dem verfassungsaus­schuß der Länderkonferenz erstatteten beiden G e - meinschaflsreseraten. den Organisations- Vorschlag für die künftigen Länder und das die Zu­ständigkeiten zwischen Reich und Ländern abgren­zende Referat. Beide Referate hält der Staatsprä­sident für verbesserungsbedürftig. Wenn das Wort vomdezentralisierten Ein­heitsstaat" einen Sinn haben solle, dann dürfe den Ländern beispielsweise die Aufsicht über die Gemeinden und die kulturver- w a l t u n g nicht genommen werden. Dann aber sei es auch verfehlt, diese Gebiete programmatisch in die Zuständigkeit des Reiches einzubeziehen und nur die Möglichkeit offen zu lassen, sie den Ländern (auftragsweise oder in selbständiger Verwaltung) zu übertragen. Wolle man wirkliche Dezentralisation, so müßten diese Gebiete den Ländern Vorbe­halten bleiben, wobei den berechtigten An­sprüchen des Reiches durchaus Rechnung getragen werden könne. Rach einem Hinweis darauf, daß dann, wenn man die zentrale preußische Verwaltung sei es auch in der Form einer zentralen allgemeine Rcichsverwalttmg für auf die Dauer unentbehrlich hält, sich besondere Schwie­rigkeiten da ergeben müßten, wo, wie im rhein-

Berlin, 25. Suni. (WB.) Der hier zu- sammengetretcnen außerordentlichen General­synode wurde vom Verfassungs aus schuh nach mehrtägigen Beratungen eine einmütig ge­faßte Entschließung vorgclegt, in der es u. a. heißt: Äe Generalsynode der evangelischen Kirche der altpreußischen Union spricht ihr Be­dauern darüber aus, daß im Staate Preu­ßen mit einer zu zwei Drittel evan­gelischen Bevölkerung einer der beiden großen christlichen Kirchen durch förmlichen Ver­trag eine gesicherte Rechtsstellung und weitgehende Möglichkeiten zum Ausbau ihrer Organisation gegeben werden sollen, während der evangelischen Kirche eine entsprechende Siche­rung^ versagt bleibt. Verhandlungen mit den evangelischen Landeskirchen sind staatlicherseits zwar begonnen, aber ohne Begründung abgebrochen worden.

Die vor kurzem an die Staatsregierung ge­richtete ernste Vorstellung der sämtlichen evan- - gelischen Kirchen Preußens, die die Wiederauf­nahme der Verhandlungen forderten, ist be­fremdlicherweise ohne Antwort geblie­ben. Gegen dieses vorgehen, das die General­synode als eine Verletzung der Parität empfindet, erhebt sie vor dem ganzen preußischen Volk nachdrücklich Einspruch.

Die Generalsynode stellt fest, daß die öffentlich aus­gesprochene Behauptung, nach der den evangelischen Kirchen durch die Gesetzgebung von 1924 im vor­aus in der Hauptsache das gegeben worden sei, was die katholische Kirche jetzt erhalten solle, u n - zutreffend ist. Jene Gesetzgebung, bei der es sich gerade nicht um vertragliche, sondern um ein­seitige staatlich« Festsetzungen handelt, hatte lediglich den Zweck, die Einführung der neuen Kirchenverfafsungen, die durch die Neugestaltung der politischen Verhältnisse notwendig geworden waren, zu ermöglichen. Dabei ist den evangelischen Kirchen die volle, der Reichsverfassung entsprechende Freiheit insofern versagt worden, als ihnen Bindungen auferlegt wurden, von denen die

landes wieder erholen kann. Er fordert diese Frei­gabe ohne jede Einschränkung und mit dem besonderen Nachdruck, daß er jede weitere Kontrolle, die über den Friedensvertrag hin­ausgeht, a b l e h n t.

Der Stadtrat sah von einer Diskussion ab und nahm in erfreulicher Geschlossenheit die Entschlie­ßung einmütig an.

Kundgebungen zum 28. Juni im besetzten Gebiet verboten.

Koblenz, 25. Juni. Die Rhelnlandkom- Mission hat alle Kundgebungen anläßlich der 10jährigen Wiederkehr des Tages der Unterzeichnung des Versailler Vertra­ges verboten.

mainischen Gebiet, durch Zusammenfassung von preußischen Gebietsteilen und einem bestehen­den Lande ein neues Land zu schaffen sein wird, führt Staatspräsident Dr. Adelung aus: Für das Land Hessen hat der Landtag in seinen Ver­handlungen vom 2Närz dieses Jahres zur Frage der Reichsreform eingehend Stellung genommen. Ich habe am Ende dieser Verhandlungen als Auffassung der übergroßen Mehrheit des Hauses feststellen können, daß Hessen jede Lösung ablehnt, die unter Zurückstellung des Reichsgedankens p a r - tikularistischer Tendenzen Vorschub leisten würde, daß es aber ebenso auch jede drei­viertel Entwicklung zu einem Zentra- lislisch regierten Reich verneint; insbe­sondere auch, daß ein Aufgehen Hessens in Preußen oder der Anschluß an ein irgend­wie zentralistisch zusammengefaßtes Rorddeutschland nicht in Frage kommt. Ich darf dem anfügen, daß andererseits Hessen bereit ist, jede Entwicklung zu f ö r d e r n, die auf die Herbei­führung eines wirklich dezentralisierten Einheitsstaates gerichtet Ist. Aufgabe der Ländcrkonferen; muß es sein, das Bild dieses de­zentralisierten Einheitsstaates eindeutig und fest umrissen herauszustellen. Dann erst wird die poli­tische Willensbildung möglich sein, die den dezen­tralisierten Einheitsstaat zur Tat werden läßt.

katholische Kirche freigeblieben ist und dau­ernd frei bleiben soll. Diese Bindungen haben sich in der praktischen Handhabung in einer Weise aus­gewirkt, die die evangelischen Kirchen bei dank­barer Anerkennung mancher finanzieller Förderung durch den Staat als Hemmung ihrer innerkirch­lichen Arbeit empfinden müsse.

In dieser Lage spricht die Generalsynode die Erwartung aus, daß die gesetzgebenden Körper­schaften des preußischen Staates, sofern sie die schwere Verantwortung für die Zustimmung zu dem Vertrag mit der katholischen Kirche auf sich nehmen wollen, ihn nicht genehmigen werden, ohne gleichzeitig einen die evange­lischen Kirchen befried!genden Ver­trag zu verabschieden.

Die Zusage eines später abzuschließenöen Vertrages kann den evangelischen Kirchen nicht genügen, da der Ausgang künftiger Verhand­lungen völlig ungewiß ist. Rur die gleich­zeitige Verabschiedung beider Verträge würde den elementaren Grundsätzen der Gerech­tigkeit entsprechen. Die Generalsynode hat sich über die Richtlinien für den Snhalt eines solchen Vertrages mit der Kirchenleitung verständigt. Sie beauftragt den Kirchensenat, bei der Staats­regierung die Wiederaufnahme der ab­gebrochenen Verhandlungen unverzüg­lich zu beantragen und ermächigt ihn auf Grund der Richtlinien, einen Vertrag abzuschliehen. Die evangelische Kirche ist jederzeit bereit, dem Staate zu gefeit, was des Staates ist. Sie wird es auch in Zukunft daran nicht fehlen lassen. Sie fordert aber, daß der Staat auch ihr gebe, was Parität und Gerechtigkeit erheischen, damit sie für die ihr geschichtlich gestellten gro­ßen Aufgaben freie Bahn für ihre Arbeit an der Seele des Volkes gewinne.

Sn der Schlußsitzung der Generalshnode er­stattete der Präsident der Rheinischen General­shnode, Dr. Wolff, den Bericht über die Be­ratung des Derfassungsausschusses. Hierbei machte der Redner Ausführungen über den allgemeinen

Hessenund der dezentraWerteEmheiMai

Oer hessische Staatspräsident Or. Adelung über die neuesten Vorschläge zur Reichsreform.

Lyangelische Kirche und preußenkvnkordat.

Oie evangelische Generalsynode fordert Parität. - Zu Verhandlungen über einen Staatsvertrag bereit. - Gleichzeitiger Abschluß beider Verträge gefordert.

Snhalt eines mit den evangelischen Kirchen ab* Anschließenden Staatsvertrages. Gegenstand dieseS Vertrages seien:

1. eine paritätische Sicherung der Religionsübung, des kirchlichen Besitzes und anderer kirchlicher Rechte;

2. eine den Grundsätzen der Rcichsverfassung ent­sprechende Sicherung der Selbständigkeit der Kirchen, insbesondere die Befreiung von den starken Bindungen gegenüber dem Staat.

3. eine vertragsmäßige Sicherung der Dotationen für die allgemeine kirchliche Verwaltung;

4. eine Festlegung der besherigen gutachtlichen Anhörung des Oberkirchenrals vor Besetzung theologischer Lehrstühle.

Wir wollen, so schloß Dr. Wolfi unter starkem Beifall der Versammlung, keinen Kulturkampf, son­dern den Frieden. Nach längerer Aussprache wurde die Vorlage des Verfassungsausschusses bis auf wenige Stimmen, denen in der Entschließung die Bedenken gegen das Konkordat zu milde gefaßt waren, angenommen. Sofort nach Schluß der Gene­ralsynode trat der Kirchensenat zusammen, um über die Einleitung weiterer Verhandlungsschritte mit der preußischen Staatsregierung Beschluß zu fassen.

Erste preffestimmen.

DieGermania"

zum Beschluß der Generalsynode.

Berlin, 26. Suni. (Telun.) Zu der Ent­schließung der evangelischen Generalsynode über einen Vertrag der evangelischen Kirche mit fern Staat und über das Konkordat schreibt das Ber­liner Organ des Zentrums, dieGermania", u. a.: Sn der Entschließung liege weder eine klare Ablehnung noch eine Zustim­mung zudem Vertragemit der Kurie. Wenn aber davon die Rede sei, daß grundlegend« Festsetzungen des Vertrages den evangelischen Volksteil schwer beunruhigen und daß sie zu einer Beeinträchtigung des kostbaren Gutes des kon­fessionellen Friedens führen könnten, so liege darin eine Stellungnahme, die der sachlichen Be­gründung entbehre. Weiter hebt dieGermania" hervor, daß es sachlich unbegründet sei, den Ab­schluß des Vertrages mit der Kurie ohne gleich­zeitige Verabschiedung eines Vertrages mit den evangelischen Landeskirchen als Ver­letzung der Grundsätze der Pari­tät hinzustellen. Bei der Auseinandersetzung der protestantischen Kirche mit dem preußischen Staate im Sahre 1924 sei von katholischer Seite dieser Vorwurf der Smparität nicht erhoben worden. Die Entschließung gebe selbst zu, daß der Ausgang gütiger Verhandlungen mit Preußen und den evangelischen Landeskirchen völlig ungewiß sei. Dann bestünde also die Möglich­keit, diese Verhandlungen so lange hinauszuzö­gern, daß die Verabschiedung des Vertrages mit der Kurie i n absehbarer Zeit unmög­lich bleibe. Ein sachlicher Grund für eine solche Behandlung der Frage, lasse sich nicht beibringen. DieD. QI. Z." sagt, was die Evangelischen forderten, sei lediglich dasselbe, was in früheren Sahrzehnten die Katholiken gefordert hätten, nämlich Parität. Der preußische Mini­sterpräsident Braun werde auf Grund seiner de­mokratischen Weltanschauung nicht übersehen dür­fen, daß zur Demokratie nicht nur das Recht der Minderheit, sondern ebenso sehr das Recht der Mehrheit gehöre, selbst dann, wenn es sich nicht um politische, sondern um welt­anschauliche Fragen handele. Eine Verschlep­pung würde in dieser Frage nicht die übliche Beruhigung, sondern sichtlich eine nicht un­gefährliche Erregung bedeuten. Das aber könne vom nationalen Gesichtspunkt aus ebenso wenig verantwortet werden, wie vom Standpunkt der Kirchen, sei es der evangelischen oder der katholischen.

Or.BüngefsächsischerMimsterpräsident

Dresden, 25. Sunt (WTD.) Sm Sächsischen Landtag, der heute mittag den dritten Wahlgang für den Posten des Ministerpräsi­denten vornahm, wurden 96 Stimmzettel ab­gegeben. Davon entfielen auf den volkspartei­lichen Qlbgevrdneten und derzeitigen Volksbil­dungsminister Dr. Dünger 44 Stimmen, auf den sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten Dr. Fleisner 33, auf den demokratischen der­zeitigen Snnenminister Professor Apelt fünf, auf den bisherigen Ministerpräsidenten H e l d t zwei Stimmen. Außerdem wurden zwölf weiße Stimmzettel abgegeben. Präsident Weckel ließ den Landtag öarüfer abstimmen, ob Dr. Dünger die Mehrheit der abgegebenen Stimmen er­reicht habe oder nicht. 49 Stimmen erklärten sich dafür, 47 dagegen. Damit ist Dr. Dünger zum Ministerpräsidenten gewählt. Sm An­schluß an die Wahl fand sofort die Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten statt.

Rücktritisabsichten der Regierung in Mecklenburg-Schwerin.

Schwerin, 25. Suni. (WD.) Die Regierung beabsichtigt, den am 23. Suni gewählten 6. or­dentlichen Landtag alsbald nach der Fest­stellung des Wahlergebnisses voraussichtlich am 9. Suli zur ersten Sitzung einzuberufen. Sn dieser Sitzung wird, wie verlautet, die sozia­listisch-demokratische Regierung Schröder mit Rücksicht aut den Ausfall der Wah­len ihren Rücktritt erklären.