Aus der Provinzialhauptstadt.
Gießen, den 24. August 1929.
Dein Sonntag.
Dein Sonntag ist, was du daraus machst, wie übrigens in allen Dingen.
Du willst deinen Sonntag genießen, wanderst ein Stück hinaus in die Welt, die deine Heimat ist. freust dich an vielem, das dir entgegenkommt, und machst dir über vieles deine Gedanken. Auch über die Menschen, die dir begegnen. Unb dann fragst du dich vielleicht auch einmal, wie sie ihren Sonntag verbringen, vergleichst mit deinem Vorhaben. So entdeckst du Verschiedenheiten. die dir gewiß auch bewußt waren, aber doch nicht so bewußt, wie jetzt, wo sie dir klar und scharf gegenüberstehen, weil du sie zum erstenmal klar und scharf siehst.
Wandervögel grüßen, die in die noch vom Nebel verhangene Ferne hineinziehen. Die noch verschlafene Stadt von einigen wenigen Fußgängern belebt, die zum Bahnhof eilen, sonntäglicher Freiheit zu. Vor den kleinen Dorfhäuschen sonnt sich bereits das Alter, bastelt an den Blumen, die Jugend steht schon im Sonntagsstaat, bereit zum Kirchgang. Nicht lange, so streben auch die Alten zur Kirche, ernster als die Jugend, Lasten schleppend, von denen sich die Jungen noch nichts träumen lassen. Eine Stunde später tummelt sich Jugend bereits im Bad, treibt einen Ball vor sich her, sonnt sich auf dem Rasen, huldigt dem Spiel. Es geht gegen Mittag. In einer Wirtschaft der nahen Kleinstadt herrscht Hochbetrieb. Die Kellner eilen mit Getränken hin und her, es ist heiß, und die Hungernden sind bereits ungeduldig, weil sie nach ihrer Ansicht zu lange auf die Atzung warten müssen. Die Sonntagsfreude sollte ungetrübt sein, vor allem ungetrübt von solchen kleinen Mitzhelligkeiten: aber man gibt seinem Appetit nur zu gerne nach, und wenn dabei mehr als ein Tropfen Mißmut in den Becher der Sonntagsstimmung fällt.
Nicht lange darauf wälzt sich eine Menschenschlange die Straße entlang. Was ist !os°i Ein großes Sportfest. Sie sitzen und stehen in der Sonne. Aber sie halten aus, denn sie wollen das Ergebnis sehen, wollen Zeugen der Vorgänge auf dem Rasen sein. Nicht weit davon ein Schwimmbad. Lustiges Treiben herrscht dort. Man plätschert in der Flut herum, wie wenn es das eigentliche Element des Menschen wäre, man lacht und scherzt. ,
In der Stadt siehst du andere junge Leute. Sie streben dem Kaffeehause zu, sitzen eng aneinandergelehnt und haben nur Augen und Ohren für sich. Allenfalls noch ein wenig für die Musik, die schmeichelnd erklingt. Draußen auf der Straße Kinder, die ihre harmlosen Spiele treiben und im übrigen sehr laut sind. An der Haustür drei Frauen, die sich zu einem Plausch zusammengefunden haben, der nicht enden will.
And schließlich sinkt der Ahend herein. Stiller wird die Welt, verträumter. Junge Leute wandern Arm in Arm vor die Stadt hinaus. Jrgend- <tt>o erklingt ein Lied aus Mädchenkehlen, dann wieder helles Lachen oder auch heimliches Kichern. And im nächsten Dorfe ertönt bereits Tanzmufik.
Anterdessen schreitest du in den sinkenden Abend hinein, von Nachtluft umweht, von Gedanken heimgesucht, wie verschieden doch so ein Sonntag angefaßt sein kann. And trotz seiner Verschiedenheit birgt er für jeden etwas, für jeden etwas Wertvolles, das ihn heraushebt aus der gleichförmigen Kette der andern Tage. Zum größten Teil unbewußt gestellt auf die geeignete Freude. And vielleicht ist das Anbewußte daran das Beste. Denn eine bewußt gesuchte Freude hört meist auf, Freude zu sein. 5.
Gießener Wochenmarktpreise.
Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt das Pfund: Butter 200 bis 210; Matte 30 bis 35; Käse (10 Stück) 60 bis 140; Wirsing 20 bis 25; Weißkraut 15 bis 20; Rotkraut 20 bis 25; gelbe Rüben 10 bis 15; rote Rüben 10 bis 15; Spinat 20 bis 30; Römisch kohl 10 bis 15; grüne und selbe Dohnen 30 bis 35; Erbsen 25 bis 30; Tomaten 25 bis 35; Zwiebeln 10 bis 15; Kürbis 8 bis 10; Pilze 35 bis 40; Kartoffeln 5i/2 bis 6; Frühäpfel 15 bis 25; Falläpfel 4 bis 5; Birnen 10 bis 30; Heidelbeeren 40 bis 45; Pfirsiche 55 bis 60; Preiselbeeren 45 bis 60; Pflaumen 10
bis 15; Zwetschen 15 bis 25; Mirabellen 20 bis 25; Reineklauden 20 bis 25; junge Hähne 120 bis 130; Suppenhühner 100 bis 120; Himbeeren 45 bis 50; das Stück: Tauben 70 bis 90; Eier 14 bis 15; Blumenkohl 30 bis 80; Salat 15 bis 20; Salatgurken 15 bis 40; Einmachgurken 2 bis 4; Endivien 10 bis 25; Ober-Kohlrabi 10 bis 15; Lauch 10 bis 15; Rettich 10 bis 20; Sellerie 10 bis 15; das Bund: Radieschen 10 bis 15 Pfennig- der Zentner: Kartoffeln 5 Mark.
Daten für Sonntag, 25. August.
1744: der Dichter Johann Gottfried von Herder in Mohrungen geboren; — 1900: der Philosoph Friedrich Nietzsche in Weimar gestorben.
Daten für Montag, 26. August.
1813: Theodor Körner fällt bei Gadebusch; — 1921: der Politiker Matthias Erzberger auf dem Kniebis ermordet; — 1921: der Dichter Ludwig Thoma in Rottach gestorben.
Bornotizen.
— Tageskalender für Samstag. Dürgervereinigung ,Sachsenhausen": a. o. Mitgliederversammlung. 21 Ahr. im „ Fischerhof". — Lichtspielhaus Bahnhofstraße: „Die Seeschlachten von Coronel und den Falklandsinseln"; auf der Bühne: Fanny Aßmann.
— Tageskalender für Sonntag. Gießener Schwimmverein: Schwimmwettkämpfe, 15,30 Ahr, Müllerfche Badeanstalt. — Dienenzüchterverein Gießen und Amgebung: Versammlung, 3 Ahr nachm. bei Kraft, Gießen, Frankfurter Straße. — Artilleristen-Dereiü: Familienzusammenkunft auf der „Ludwigsburg". — Lichtspielhaus Dahnhofstraße: ..Die Seeschlachten von Coronel und den Falklandsinseln"; auf der Dühne: Fanny Aßmann.
L. U. Von der Landesuniversität. Der Kanzlist beim Aniversitäts-Sekretariat, Albert Z i r b u s, wurde zum Kanzleiassistenten ernannt.
** Polizeipersonalie. Ernannt wurde der Gendarmeriewachtmerster auf Probe, Philipp Schaffner zu Eichelsdorf mit Wirkung vom 1. August ab zum Gendarmeriehauptwachtmeister.
** Erledigte Schul st elle. Erledigt ist eine Schulstelle für einen katholischen Lehrer an der Volksschule in Rieder-Wöllstadt, Kreis Friedberg; Dienstwohnung ist für einen verheirateten Lehrer nicht vorhanden, eine Mietwohnung schwer zu beschaffen.
** Aufgehobene Provinzialstraßen- sperre. Die Straßensperre auf der Provinzial- straßenstrecke Gießen—Reiskirchen ist wieder ausgehoben.
** Straßensperrungen, mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil-Club e. 23. (A. o. D.) Gießen: Die Strecke Romrod—Alsfeld im Zuge der Straße Gießen — Grünberg — Alsfeld wird vom 26. August 1929 für jeglichen Verkehr gesperrt. Umleitung über Renzendorf—Badendorf—Strebendorf oder Angenrod—Zell. — Die Straßensperre auf der Provinzialstraße Gießen—Marburg von Abfahrt Odenhausen—Landesgrenze wird ab 28. August aufgehoben. Die Sperre der Ortsdurchfahrt Fauerbach im Zuge der Straße Friedberg—Staden—Nidda bzw. Friedberg—Büdingen—Gelnhausen ist aufgehoben.
** Von der Westanlage. Der Strahen- zug der Westanlage von der Dahnhofstraße bis zur Hammstrahe wird wegen Kabellegungsarbeiten vom kommenden Montag ab für den Verkehr gesperrt.
** Stadttheater-Gastspiel. Man schreibt uns: Das Stadttheater Gießen (Intendant Dr. Rolf P r a s ch) wurde von der Direktion des Stadions in Frankfurt a. M. eingeladen, am 31. August mit seiner „Salome"- Aufsührung auf der Waldbühne des Stadions zu gastieren.
** Ein Anlagenkonzert veranstaltet morgen, Sonntag, 11 Ahr, das Musikkorps des 1. (Hess.) Grenadier-Bataillons bei günstiger Witterung in der Südanlage. Leitung: Obcr- musikmeister Gober. Die Musikfolge lautet: 1. Armeemarsch II, Nr. 210, „Der Torgauer Parademarsch"; 2. Ouvertüre zur Oper „Ilka", I. Doppler; 3. Armeemarsch II, Nr. 123; 4. Große Fantasie aus der Oper „Der Bajazzo", R. Leoncavallo; 5. Armeemarsch II, Är. 136, Marsch nach Motiven aus der Oper „Die Zigeunerin", W. Balte.
** Schau- und Kunstflüge. Am Sonntagnachmittag werden bei günstiger Witterung
Adreßbuch
der Eiabi und des Kreises Gießen.
Der Abschnitt III mit den Einträgen der Buchstaben
M bis 3t
in das alphabetische Einwohner- und Finnenverzeich- nis der Stadt Gießen liegt 3 Tage, vom Montag, dem 26. bis einschließlich Mittwoch, dem 28. August zu jedermanns Einsichtnahme in unserer Geschäftsstelle offen.
Oie zuständige Einwohnerschaft Gießens sowohl als die beteiligten Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. werden um Prüfung der Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit hiermit gebeten. Für Fehler und ün» richtigkeiten kann keine Haftung übernommen werden.
Oberhessischer Adreßbuchverlag Gießen
Schulstraße 7
Eingang von der Kaplaneigaffe aus.
vom Flughafen aus wieder Schau- und Kunstflüge, sowie Rundflüge über der Stadt mit Passagieren veranstaltet. Vom Ludwigsplah ab wird ein Automobil-Pendelverkehr eingerichtet. (Vgl. die heutige Anzeige!)
** Die Schonzeiten in Hessen. Der Hessische Minister des Innern hat wegen der Schonzeiten des Wildes für das laufende Jahr folgendes bestimmt: Die Hegezeit für Hasen wird bis zum 15. Oktober lfd. Is. einschließlich verlängert; die Hegezeit für Fasanenhähne und -Hennen wird bis zum 15. Oktober lfd. Is. einschließlich verlängert; die Hegezeit für Auer- und Birkhähne wird bis zum 15. Oktober lfd. Is. einschließlich verlängert; jeher Abschuß von Haselhühner! und -Hennen, von Auer- und Birkhennen bleibt bis auf weiteres verboten; die Schußzeit für Rebhühner beginnt also in diesem Jahre am 1. September und endigt am 30. November lfd. Is.
** Radfahren auf Stadtwaldwegen verboten! Die Stadtverwaltung weist in einer Bekanntmachung im heutigen Anzeigenteil daraus hin, daß die Fußwege im Stadtwald von Radfahrern nicht benutzt werden dürfen; Aeber- tretungen haben Strafanzeige zur Folge.
** Bullenversteigerung in Nidda. Für die Bullenversteigerung des Landwirtschaftskammer- ausschusses für Oberhefsen in Nidda am Montag, dem 2. September, sind 25 Bullen der hessischen Fleckvieh- rasse (Simmentaler), hierunter vier Bullen mit Leistungsnachweis, gemeldet. Der Schweinezuchtverein Lang-Göns bringt sechs Eber des deutschen Edelschweins zum Verkauf. Außerdem kommen drei Eber des veredelten Landfchweins zum Ausgebot. Interessenten ist somit beste Gelegenheit geboten, reingezogene Faseltiere zu erwerben. (Vgl. heutige Anzeige!) , . ,
** 2 0. Ausstellung und Zuch tvreh - Versteigerung des Verbandes Mitteldeutscher Rotviehzüchter. Die erste diesjährige Herbstversteigerung für rotes Höhenvieh, verbunden mit Ausstellung, findet am 4. Sevtember d. I. in Wetzlar statt. Die lehtjähri- gen D.L.G.-Ausstellungen haben besonders der Herdbuchgesellschaft Wetzlar, die in erster Linie an der Beschickung der Veranstaltung beteiligt ist, große Erfolge gebracht und erwiesen, daß in diesem engeren Zuchtgebiete das in Klein- und Mittelbesitz gezüchtete Rotvieh allen Anforderungen gerecht wird. Die letztjährigen Zuchtviehversteigerungen wiesen fernerhin die hochwertige Zuchtqualität aus der Herdbuchgesellschaft Wetzlar nach. Durch eine weitere Beschickung aus den bekannten Hochzuchten der Oberhessischen Herdbuchgesellschaft Gießen, dem Verbände Westfälischer Rotviehzüchter, dem Odenwälder Herdbuch Darmstadt und dem Verbände Kurhessischer Rotvrehzüchter, also aus Zuchtgebieten, die sich in der Gestellung von besten durchgezüchteten Rotviehbullen usw. einen großen Ruf erworben haben, wird die Veranstaltung ein überragendes Gepräge tragen. Es bietet sich daher den Rot- viehzüchtem, Gemeinden, Genossenschaften und sonstigen Interessenten eine vorzügliche Gelegenheit zum Erwerb von einwandfreiem und züchterisch hochstehendem Rotvieh. Bisher liegen Anmeldungen über 77 Dullen und weibliche Tiere vor, so daß die Auswahl groß ist. Die Preise für hochwertige Zuchttiere halten sich in niedrigen Grenzen. Interessenten seien auf die heufige Anzeige verwiesen.
— Volkstümliche Rheinfahrt. ®a3 hiesige Hapag-Reisebureau teilt mit, daß morgen, Sonntag die letzte diesjährige volkstümliche Rheintour stattfindet. Die Abfahrt mit Sonderzug erfolgt 6.32 Ahr ab Gießen, mit Haltestellen in Grohen-Linden, Langgöns, Duhbach, Bad- Nauheim und Friedberg. Ab Mainz mit Sondersalondampfer „Barbarossa" nach Rüdesheim und Ahmannshaufen, Unterhaltung und Tanz an Bord. An beiden Orten ein Aufenthalt von je über zwei Stunden zur Besichtigung des Niederwalddenkmals, Besuch der Winzerstuben usw. Nach abermaliger 2:/2ftünbiger Dampferfahrt wird Koblenz erreicht, woselbst ein weiterer Aufenthalt von zwei Stunden zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten und Besuch des Weindorfes vorgesehen ist. Die Rückfahrt erfolgt 19.50 Ahr ab Koblenz, Ankunft in Gießen 22.08 Ahr, so daß alle auswärtigen Teilnehmer rechtzeitig ihre An- schlußzüge erreichen. (Näheres siehe im heutigen Anzeigenteil.)
** Warnung vor einem Schwindler. In Frankfurt treibt ein angeblicher Schreib- maschinen-Mechaniker, der sich als Vertreter der Adlerwerke, Frankfurt a. M., ausgibt, seit längerer Zeit Schwindeleien insofern, als er Besitzer von Adler-Schreibmaschinen zur „gründlichen- Reparatur der Maschinen veranlaßt. Nachdenk ihm gutgläubig die Maschinen ausgehändigt worden sind, gibt er sie nach kurzer Zeit zurück und verlangt Zahlung von etwa 20 bis 30 Mark. In allen Fällen ist dann festgestellt worden, daß an den Maschinen überhaupt nichts gemacht worden ist. Der Betreffende tritt unter den verschiedensten Namen auf, u. a. als Wördehoff, Wiedehoff oder Wiedekopf und Ersing und hat vor allem in Westfalen, der Rheinprovinz, in Württemberg und Baden eine ganze Reihe von Personen und Firmen geschädigt. Es wird vor diesem Schwindler gewarnt und gebeten, ihn gegebenenfalls durch die Polizeibehörde festzustellen.
** Nicht geklebte In validen marke« und Schadenersatzpfl,icht. Eine bemerkenswerte Entscheidung fällte das Reichsarbeitsgericht in der Frage der Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers wegen unterlassener Mitwirkung bei der Klebung von Versicherungsmarken zur Invalidenversicherung. Die betr. Klägerin war bei dem beklagten Arbeitgeber nahezu 10 Jahre beschäftigt. Sie wurde in den Sommermonaten täglich, in den Wintermonaten nach Bedarf beschäftigt. Es war vereinbart worden, daß der Beklagte die Jnoalidenmarken für die Geschädigte klebt. Vor einiger Zeit wurde die Klägerin erwerbsunfähig. Ihr Antrag auf Invalidenrente wurde jedoch von der Landesversiche« rungsanftalt abgewiesen, da sie nicht die oorgeschrie- bene Anzahl von Jnoalidenmarken nachweisen konnte. Die Klägerin forderte nun Schadenersatz dafür, daß sie keine Invalidenrente bekommt. Das sei Schuld des Beklagten. Dieser hat wohl anfänglich die Marken geklebt, später aber nicht mehr. Das Arbeitsgericht gab dem Klageanfpruch statt und ver- urteilte den Beklagten zur Zahlung einer Rente von monatlich 15 Mark. Da aber die Klägerin eine gewisse Pflicht gehabt hätte, sich darum zu kümmern, ob der Beklagte die Marken klebe und diese Pflicht nicht erfüllt habe, habe ihr nur zwei Drittel der Invalidenrente als Schadenersatz zugebilligt werden können. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das Urteil erster Instanz. Es wies die Einwände der Beklagten, daß es sich nur um eine unständig Beschäftigte gehandelt habe, als unbegründet" zurück. Das Reichsarbeitsgericht hat die Revision des Beklagten zurückgewiesen. In den.Entscheidungsgründen wird dargelegt, daß der Arbeitgeber dafür ver- antwortlich gemacht werden könne, daß er das Kle- ben der Marken unterlassen habe. Es habe eine Vereinbarung Vorgelegen, daß der Arbeitgeber das Kleben der Jnoalidenmarken zu besorgen habe. Das fei entscheidend, um den Beklagten zum Schadenersatz zu verpflichten.
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