Ausgabe 
24.8.1929
 
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Aus der Provinzialhauptstadt.

Gießen, den 24. August 1929.

Dein Sonntag.

Dein Sonntag ist, was du daraus machst, wie übrigens in allen Dingen.

Du willst deinen Sonntag genießen, wanderst ein Stück hinaus in die Welt, die deine Heimat ist. freust dich an vielem, das dir entgegenkommt, und machst dir über vieles deine Gedanken. Auch über die Menschen, die dir begegnen. Unb dann fragst du dich vielleicht auch einmal, wie sie ihren Sonntag verbringen, vergleichst mit deinem Vorhaben. So entdeckst du Verschie­denheiten. die dir gewiß auch bewußt waren, aber doch nicht so bewußt, wie jetzt, wo sie dir klar und scharf gegenüberstehen, weil du sie zum erstenmal klar und scharf siehst.

Wandervögel grüßen, die in die noch vom Nebel verhangene Ferne hineinziehen. Die noch verschlafene Stadt von einigen wenigen Fuß­gängern belebt, die zum Bahnhof eilen, sonntäg­licher Freiheit zu. Vor den kleinen Dorfhäuschen sonnt sich bereits das Alter, bastelt an den Blumen, die Jugend steht schon im Sonntags­staat, bereit zum Kirchgang. Nicht lange, so streben auch die Alten zur Kirche, ernster als die Jugend, Lasten schleppend, von denen sich die Jungen noch nichts träumen lassen. Eine Stunde später tummelt sich Jugend bereits im Bad, treibt einen Ball vor sich her, sonnt sich auf dem Rasen, huldigt dem Spiel. Es geht gegen Mittag. In einer Wirtschaft der nahen Kleinstadt herrscht Hochbetrieb. Die Kellner eilen mit Getränken hin und her, es ist heiß, und die Hungernden sind bereits ungeduldig, weil sie nach ihrer Ansicht zu lange auf die Atzung warten müssen. Die Sonntagsfreude sollte un­getrübt sein, vor allem ungetrübt von solchen kleinen Mitzhelligkeiten: aber man gibt seinem Appetit nur zu gerne nach, und wenn dabei mehr als ein Tropfen Mißmut in den Becher der Sonntagsstimmung fällt.

Nicht lange darauf wälzt sich eine Menschen­schlange die Straße entlang. Was ist !os°i Ein großes Sportfest. Sie sitzen und stehen in der Sonne. Aber sie halten aus, denn sie wollen das Ergebnis sehen, wollen Zeugen der Vor­gänge auf dem Rasen sein. Nicht weit davon ein Schwimmbad. Lustiges Treiben herrscht dort. Man plätschert in der Flut herum, wie wenn es das eigentliche Element des Menschen wäre, man lacht und scherzt. ,

In der Stadt siehst du andere junge Leute. Sie streben dem Kaffeehause zu, sitzen eng anein­andergelehnt und haben nur Augen und Ohren für sich. Allenfalls noch ein wenig für die Musik, die schmeichelnd erklingt. Draußen auf der Straße Kinder, die ihre harmlosen Spiele treiben und im übrigen sehr laut sind. An der Haustür drei Frauen, die sich zu einem Plausch zusam­mengefunden haben, der nicht enden will.

And schließlich sinkt der Ahend herein. Stiller wird die Welt, verträumter. Junge Leute wan­dern Arm in Arm vor die Stadt hinaus. Jrgend- <tt>o erklingt ein Lied aus Mädchenkehlen, dann wieder helles Lachen oder auch heimliches Kichern. And im nächsten Dorfe ertönt bereits Tanzmufik.

Anterdessen schreitest du in den sinkenden Abend hinein, von Nachtluft umweht, von Ge­danken heimgesucht, wie verschieden doch so ein Sonntag angefaßt sein kann. And trotz seiner Verschiedenheit birgt er für jeden etwas, für jeden etwas Wertvolles, das ihn heraushebt aus der gleichförmigen Kette der andern Tage. Zum größten Teil unbewußt gestellt auf die geeignete Freude. And vielleicht ist das An­bewußte daran das Beste. Denn eine bewußt gesuchte Freude hört meist auf, Freude zu sein. 5.

Gießener Wochenmarktpreise.

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt das Pfund: Butter 200 bis 210; Matte 30 bis 35; Käse (10 Stück) 60 bis 140; Wirsing 20 bis 25; Weißkraut 15 bis 20; Rotkraut 20 bis 25; gelbe Rüben 10 bis 15; rote Rüben 10 bis 15; Spinat 20 bis 30; Römisch kohl 10 bis 15; grüne und selbe Dohnen 30 bis 35; Erbsen 25 bis 30; Tomaten 25 bis 35; Zwiebeln 10 bis 15; Kürbis 8 bis 10; Pilze 35 bis 40; Kartoffeln 5i/2 bis 6; Frühäpfel 15 bis 25; Falläpfel 4 bis 5; Birnen 10 bis 30; Heidelbeeren 40 bis 45; Pfirsiche 55 bis 60; Preiselbeeren 45 bis 60; Pflaumen 10

bis 15; Zwetschen 15 bis 25; Mirabellen 20 bis 25; Reineklauden 20 bis 25; junge Hähne 120 bis 130; Suppenhühner 100 bis 120; Himbeeren 45 bis 50; das Stück: Tauben 70 bis 90; Eier 14 bis 15; Blumenkohl 30 bis 80; Salat 15 bis 20; Salatgurken 15 bis 40; Einmachgurken 2 bis 4; Endivien 10 bis 25; Ober-Kohlrabi 10 bis 15; Lauch 10 bis 15; Rettich 10 bis 20; Sellerie 10 bis 15; das Bund: Radieschen 10 bis 15 Pfennig- der Zentner: Kartoffeln 5 Mark.

Daten für Sonntag, 25. August.

1744: der Dichter Johann Gottfried von Herder in Mohrungen geboren; 1900: der Philosoph Fried­rich Nietzsche in Weimar gestorben.

Daten für Montag, 26. August.

1813: Theodor Körner fällt bei Gadebusch; 1921: der Politiker Matthias Erzberger auf dem Kniebis ermordet; 1921: der Dichter Ludwig Thoma in Rottach gestorben.

Bornotizen.

Tageskalender für Samstag. Dürgervereinigung ,Sachsenhausen": a. o. Mit­gliederversammlung. 21 Ahr. im Fischerhof". Lichtspielhaus Bahnhofstraße:Die Seeschlach­ten von Coronel und den Falklandsinseln"; auf der Bühne: Fanny Aßmann.

Tageskalender für Sonntag. Gießener Schwimmverein: Schwimmwettkämpfe, 15,30 Ahr, Müllerfche Badeanstalt. Dienen­züchterverein Gießen und Amgebung: Versamm­lung, 3 Ahr nachm. bei Kraft, Gießen, Frank­furter Straße. Artilleristen-Dereiü: Familien­zusammenkunft auf derLudwigsburg". Licht­spielhaus Dahnhofstraße: ..Die Seeschlachten von Coronel und den Falklandsinseln"; auf der Dühne: Fanny Aßmann.

L. U. Von der Landesuniversität. Der Kanzlist beim Aniversitäts-Sekretariat, Al­bert Z i r b u s, wurde zum Kanzleiassistenten er­nannt.

** Polizeipersonalie. Ernannt wurde der Gendarmeriewachtmerster auf Probe, Philipp Schaffner zu Eichelsdorf mit Wirkung vom 1. August ab zum Gendarmeriehauptwachtmeister.

** Erledigte Schul st elle. Erledigt ist eine Schulstelle für einen katholischen Lehrer an der Volksschule in Rieder-Wöllstadt, Kreis Friedberg; Dienstwohnung ist für einen verheirateten Lehrer nicht vorhanden, eine Mietwohnung schwer zu beschaffen.

** Aufgehobene Provinzialstraßen- sperre. Die Straßensperre auf der Provinzial- straßenstrecke GießenReiskirchen ist wieder ausge­hoben.

** Straßensperrungen, mitgeteilt vom Oberhessischen Automobil-Club e. 23. (A. o. D.) Gie­ßen: Die Strecke RomrodAlsfeld im Zuge der Straße Gießen Grünberg Alsfeld wird vom 26. August 1929 für jeglichen Verkehr gesperrt. Um­leitung über RenzendorfBadendorfStrebendorf oder AngenrodZell. Die Straßensperre auf der Provinzialstraße GießenMarburg von Abfahrt OdenhausenLandesgrenze wird ab 28. August auf­gehoben. Die Sperre der Ortsdurchfahrt Fauerbach im Zuge der Straße FriedbergStadenNidda bzw. FriedbergBüdingenGelnhausen ist aufge­hoben.

** Von der Westanlage. Der Strahen- zug der Westanlage von der Dahnhofstraße bis zur Hammstrahe wird wegen Kabellegungsarbei­ten vom kommenden Montag ab für den Verkehr gesperrt.

** Stadttheater-Gastspiel. Man schreibt uns: Das Stadttheater Gießen (In­tendant Dr. Rolf P r a s ch) wurde von der Direktion des Stadions in Frankfurt a. M. ein­geladen, am 31. August mit seinerSalome"- Aufsührung auf der Waldbühne des Stadions zu gastieren.

** Ein Anlagenkonzert veranstaltet morgen, Sonntag, 11 Ahr, das Musikkorps des 1. (Hess.) Grenadier-Bataillons bei günstiger Witterung in der Südanlage. Leitung: Obcr- musikmeister Gober. Die Musikfolge lautet: 1. Armeemarsch II, Nr. 210,Der Torgauer Pa­rademarsch"; 2. Ouvertüre zur OperIlka", I. Doppler; 3. Armeemarsch II, Nr. 123; 4. Große Fantasie aus der OperDer Bajazzo", R. Leoncavallo; 5. Armeemarsch II, Är. 136, Marsch nach Motiven aus der OperDie Zigeu­nerin", W. Balte.

** Schau- und Kunstflüge. Am Sonn­tagnachmittag werden bei günstiger Witterung

Adreßbuch

der Eiabi und des Kreises Gießen.

Der Abschnitt III mit den Einträgen der Buchstaben

M bis 3t

in das alphabetische Einwohner- und Finnenverzeich- nis der Stadt Gießen liegt 3 Tage, vom Montag, dem 26. bis einschließlich Mittwoch, dem 28. August zu jeder­manns Einsichtnahme in unserer Geschäftsstelle offen.

Oie zuständige Einwohnerschaft Gießens sowohl als die beteiligten Behörden und öffentlichen Körperschaften usw. werden um Prüfung der Einträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit hiermit gebeten. Für Fehler und ün» richtigkeiten kann keine Haftung übernommen werden.

Oberhessischer Adreßbuchverlag Gießen

Schulstraße 7

Eingang von der Kaplaneigaffe aus.

vom Flughafen aus wieder Schau- und Kunst­flüge, sowie Rundflüge über der Stadt mit Passagieren veranstaltet. Vom Ludwigsplah ab wird ein Automobil-Pendelverkehr eingerichtet. (Vgl. die heutige Anzeige!)

** Die Schonzeiten in Hessen. Der Hes­sische Minister des Innern hat wegen der Schon­zeiten des Wildes für das laufende Jahr folgen­des bestimmt: Die Hegezeit für Hasen wird bis zum 15. Oktober lfd. Is. einschließlich verlängert; die Hegezeit für Fasanenhähne und -Hennen wird bis zum 15. Oktober lfd. Is. einschließlich verlängert; die Hegezeit für Auer- und Birkhähne wird bis zum 15. Oktober lfd. Is. einschließlich verlängert; jeher Abschuß von Haselhühner! und -Hennen, von Auer- und Birkhennen bleibt bis auf weiteres ver­boten; die Schußzeit für Rebhühner beginnt also in diesem Jahre am 1. September und endigt am 30. November lfd. Is.

** Radfahren auf Stadtwaldwegen verboten! Die Stadtverwaltung weist in einer Bekanntmachung im heutigen Anzeigenteil dar­aus hin, daß die Fußwege im Stadtwald von Radfahrern nicht benutzt werden dürfen; Aeber- tretungen haben Strafanzeige zur Folge.

** Bullenversteigerung in Nidda. Für die Bullenversteigerung des Landwirtschaftskammer- ausschusses für Oberhefsen in Nidda am Montag, dem 2. September, sind 25 Bullen der hessischen Fleckvieh- rasse (Simmentaler), hierunter vier Bullen mit Leistungsnachweis, gemeldet. Der Schweinezuchtver­ein Lang-Göns bringt sechs Eber des deutschen Edelschweins zum Verkauf. Außerdem kommen drei Eber des veredelten Landfchweins zum Ausgebot. Interessenten ist somit beste Gelegenheit geboten, reingezogene Faseltiere zu erwerben. (Vgl. heutige Anzeige!) , . ,

** 2 0. Ausstellung und Zuch tvreh - Versteigerung des Verbandes Mit­teldeutscher Rotviehzüchter. Die erste diesjährige Herbstversteigerung für rotes Höhen­vieh, verbunden mit Ausstellung, findet am 4. Sevtember d. I. in Wetzlar statt. Die lehtjähri- gen D.L.G.-Ausstellungen haben besonders der Herdbuchgesellschaft Wetzlar, die in erster Linie an der Beschickung der Veranstaltung beteiligt ist, große Erfolge gebracht und erwiesen, daß in diesem engeren Zuchtgebiete das in Klein- und Mittelbesitz gezüchtete Rotvieh allen Anforderun­gen gerecht wird. Die letztjährigen Zuchtvieh­versteigerungen wiesen fernerhin die hochwertige Zuchtqualität aus der Herdbuchgesellschaft Wetz­lar nach. Durch eine weitere Beschickung aus den bekannten Hochzuchten der Oberhessischen Herdbuchgesellschaft Gießen, dem Verbände West­fälischer Rotviehzüchter, dem Odenwälder Herd­buch Darmstadt und dem Verbände Kurhessischer Rotvrehzüchter, also aus Zuchtgebieten, die sich in der Gestellung von besten durchgezüchteten Rotviehbullen usw. einen großen Ruf erworben haben, wird die Veranstaltung ein überragendes Gepräge tragen. Es bietet sich daher den Rot- viehzüchtem, Gemeinden, Genossenschaften und sonstigen Interessenten eine vorzügliche Gelegen­heit zum Erwerb von einwandfreiem und züch­terisch hochstehendem Rotvieh. Bisher liegen An­meldungen über 77 Dullen und weibliche Tiere vor, so daß die Auswahl groß ist. Die Preise für hochwertige Zuchttiere halten sich in niedrigen Grenzen. Interessenten seien auf die heufige An­zeige verwiesen.

Volkstümliche Rheinfahrt. ®a3 hiesige Hapag-Reisebureau teilt mit, daß morgen, Sonntag die letzte diesjährige volkstümliche Rheintour stattfindet. Die Abfahrt mit Sonder­zug erfolgt 6.32 Ahr ab Gießen, mit Haltestellen in Grohen-Linden, Langgöns, Duhbach, Bad- Nauheim und Friedberg. Ab Mainz mit Sonder­salondampferBarbarossa" nach Rüdesheim und Ahmannshaufen, Unterhaltung und Tanz an Bord. An beiden Orten ein Aufenthalt von je über zwei Stunden zur Besichtigung des Nieder­walddenkmals, Besuch der Winzerstuben usw. Nach abermaliger 2:/2ftünbiger Dampferfahrt wird Koblenz erreicht, woselbst ein weiterer Auf­enthalt von zwei Stunden zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten und Besuch des Weindorfes vorgesehen ist. Die Rückfahrt erfolgt 19.50 Ahr ab Koblenz, Ankunft in Gießen 22.08 Ahr, so daß alle auswärtigen Teilnehmer rechtzeitig ihre An- schlußzüge erreichen. (Näheres siehe im heutigen Anzeigenteil.)

** Warnung vor einem Schwindler. In Frankfurt treibt ein angeblicher Schreib- maschinen-Mechaniker, der sich als Vertreter der Adlerwerke, Frankfurt a. M., ausgibt, seit länge­rer Zeit Schwindeleien insofern, als er Besitzer von Adler-Schreibmaschinen zurgründlichen- Reparatur der Maschinen veranlaßt. Nachdenk ihm gutgläubig die Maschinen ausgehändigt wor­den sind, gibt er sie nach kurzer Zeit zurück und verlangt Zahlung von etwa 20 bis 30 Mark. In allen Fällen ist dann festgestellt worden, daß an den Maschinen überhaupt nichts gemacht worden ist. Der Betreffende tritt unter den ver­schiedensten Namen auf, u. a. als Wördehoff, Wiedehoff oder Wiedekopf und Ersing und hat vor allem in Westfalen, der Rheinprovinz, in Württemberg und Baden eine ganze Reihe von Personen und Firmen geschädigt. Es wird vor diesem Schwindler gewarnt und gebeten, ihn gegebenenfalls durch die Polizeibehörde festzu­stellen.

** Nicht geklebte In validen marke« und Schadenersatzpfl,icht. Eine bemerkens­werte Entscheidung fällte das Reichsarbeitsgericht in der Frage der Schadenersatzpflicht des Arbeit­gebers wegen unterlassener Mitwirkung bei der Klebung von Versicherungsmarken zur Invaliden­versicherung. Die betr. Klägerin war bei dem be­klagten Arbeitgeber nahezu 10 Jahre beschäftigt. Sie wurde in den Sommermonaten täglich, in den Win­termonaten nach Bedarf beschäftigt. Es war verein­bart worden, daß der Beklagte die Jnoalidenmarken für die Geschädigte klebt. Vor einiger Zeit wurde die Klägerin erwerbsunfähig. Ihr Antrag auf In­validenrente wurde jedoch von der Landesversiche« rungsanftalt abgewiesen, da sie nicht die oorgeschrie- bene Anzahl von Jnoalidenmarken nachweisen konnte. Die Klägerin forderte nun Schadenersatz da­für, daß sie keine Invalidenrente bekommt. Das sei Schuld des Beklagten. Dieser hat wohl anfänglich die Marken geklebt, später aber nicht mehr. Das Arbeitsgericht gab dem Klageanfpruch statt und ver- urteilte den Beklagten zur Zahlung einer Rente von monatlich 15 Mark. Da aber die Klägerin eine ge­wisse Pflicht gehabt hätte, sich darum zu kümmern, ob der Beklagte die Marken klebe und diese Pflicht nicht erfüllt habe, habe ihr nur zwei Drittel der Invalidenrente als Schadenersatz zugebilligt wer­den können. Das Landesarbeitsgericht bestätigte das Urteil erster Instanz. Es wies die Einwände der Beklagten, daß es sich nur um eine unständig Be­schäftigte gehandelt habe, als unbegründet" zurück. Das Reichsarbeitsgericht hat die Revision des Be­klagten zurückgewiesen. In den.Entscheidungsgrün­den wird dargelegt, daß der Arbeitgeber dafür ver- antwortlich gemacht werden könne, daß er das Kle- ben der Marken unterlassen habe. Es habe eine Vereinbarung Vorgelegen, daß der Arbeitgeber das Kleben der Jnoalidenmarken zu besorgen habe. Das fei entscheidend, um den Beklagten zum Schaden­ersatz zu verpflichten.

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