Nr. M Erstes Blaff
179. Jahrgang
Mittwoch, 24. Juli 1929
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Die Illustrierte Gießener Familienblätter Heimat im Bild Die Scholle
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GietzemrAnzeiger
General-Anzeiger für Oberhessen
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Dr. Friedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Lange; für Feuilleton Dr.H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Dlumschein und für den Anzeigenteil Max Filter, sämtlich in Gießen.
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Parker Gilberi.
Der Generalagent für den Dawesplan hat es bisher immer mit großem Geschick verstanden, die Aufmerksamkeit des deutschen Volkes in der Haupt- sacke auf Nebendinge abzulenken. Es ist begreiflich, daß auch außerhalb Deutschlands nicht besser aufgepaßt wurde, zumal nicht bei den Gläubigern, da diese mit der Taktik Gilberts durchaus einverstanden sein könnten. Da hat uns Herr Gilbert zwei Jahre lang in Atem gehalten durch die scharfe Kritik, die er an der Reichsfinanzpolitik übte. Gewiß war in dieser Kritik Falsches mit Richtigem vermischt, allein es hätte uns doch besser gefallen, hätte Parker Gilbert einmal eine Untersuchung darüber angestellt, wie sich die von ihm getätigte Ausführung des Dawesplans mit den Voraussetzungen verträgt, die seinerzeit die Sachverständigen von 1924 aufgestellt hatten. Im Dawesplan heißt es nämlich ganz unmißverständlich, daß Zahlungen nur auf Grund von Ausfuhrüberschüssen möglich seien. Trotzdem oder grcaöe deswegen hat Herr Parker Gilbert fünf Jahre lang BarÜberweisungen vorgenommen, ohne daß ein Ueber- schuß in der Zahlungsbilanz vorhanden war. Da der Außenhandel in diesen fünf Jahren immer passiv war, so hätten in der Zahlungsbilanz Aktiven vorhanden sein müssen, die die sehr umfangreiche Irandferiätigteit des Generalagenten möglich machte. In seinem neuen Zwischenbericht gibt Parker Gilbert selber zu, daß der Außenhandel passiv gewesen ist, daß der Einfuhrüberschuß in der Zeit vom l.Iuni 1925 bis 31. Mai 1929 nicht weniger als 3,5 Milliarden Mark betrug! Auf der anderen Seite: Herr Parker Gilbert hat in der gleichen Zeit fast zwei Milliarden Mark an Barzahlungen an die Gläubiger überwiesen, vielleicht, um den Transfermechanismus auszuproben, vielleicht aber auch, um dem deutschen Volk eindringlich klar zu machen, daß es den Tribut bezahlen muß, ganz einerlei, ob es auf Biegen oder Brechen geht. Diese Ueberweisungen hätte der Generalagent nicht vornehmen können, hätten sich nicht auf dem Wege über die Auslandtredite die nötigen Voraussetzungen dafür schaffen lassen. In jedem seiner Berichte hat Parker Gilbert sich sowohl mit der Auslandverschuldung, als auch mit der eigenen Kapitalbildung Deutschlands beschäftigt, um daraus jeweils Schluffe zu ziehen, die eigentlich mit dem technischen Kernproblem des Dawesplanes nichts zu tun haben. Diese Taktik hat in dem neuen Zwischenbericht wennmoglich noch eine Steigerung erfahren, denn Parker Gilbert bringt es fertig, die Krise im Winter 1928/29, die schließlich in dem Verlust von einer Milliarde Goldmark bei der Reichsbank gipfelte, der Reichsbank und ihrer Politik in die Schuhe zu schieben, obschon der Generalagent an dieser starken Abzapfung der Reichsbank nicht so unbeteiligt gewesen ist.
3n den ersten neun Monaten des fünften Da- wesjahres hat der Generalagent Barüberwei- fur.ge i in Höhe von 550 Millionen Mark vorgenommen. Insgesamt sind fast zwei Milliarden Mark in feine Kassen gewandert, die er bis auf ein Bankguthaben in Höhe von 310 Millionen Mark auch für die Gläubiger in Form von Sachlieferungen und Barzahlungen verausgabt hat. Allein in diesen neun Monaten war der deutsche Außenhandel unter Berücksichtigung der Sachlieferungen mit fast 700 Millionen Mark passiv! Selbst wenn die Sachlieferungen abgezogen werden, bleibt immer noch ein Fehlbetrag von über 300 Millionen Mark. Die Sachlieferungen sind eigentlich ein doppelter Fehlbetrag, denn wir müssen sie im Inland erzeugen und bezahlen, ohne bei der Ausfuhr eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Parker Gilbert hat trotzdem unentwegt Devisenankäufe vorgenommen, die, weil Auslandkredite fehlten, weil auch der Außenhandel passiv war, nur durch Gold- abgaben der Reichsbank befriedigt werden konnten. Tatsächlich hatte der Generalagent mit diesen Devisenkäufen schon im vorigen Herbst begonnen, um damit im Winter fortzusehen, was gleichbedeutend war mit einem Qlngrifi auf den Goldbestand der Reichsbank. Als dann Woche für Woche der Reichsbankausweis über starke Goldabgaben berichten mußte, setzte eine gewisse Beunruhigung ein, die zum Abzug kurzfristiger Auslandkredite, sowie leider auch zur Auswanderung deutschen Kapitals führten. Parker Gilbert stellte in seinem Zwischenbericht den Derlauf der Dinge anders dar: von seinen eigenen Devisenkäufen erzählt er fein Wort, wohl aber von den kurzfristigen Krediten, sowie von der Kapitalverschiebung ins Ausland. , Aber damit ist Parker Silbcrt auch in die Bolle eines Erziehers hineingewachsen, jedoch in einem anderen Sinne, wie das die landläufige Meinung ist. Wenn der Generalagent sich über wesentliche Bestimmungen des Dawesplanes hinwegsetzen konnte, vor allem über die Voraussetzung des Ausfuhrüberschusses für Darüber- Weisungen, so müssen wir doppelt vorsichtig sein, um den grundsätzlich gebilligten Zahlungsaufschub tatsächlich zu sichern. Unter dem Voungplan kann es ja nicht anders sein wie unter dem Dawesplan, denn die Zahlungsfähigkeit Deutschlands ist und bleibt davon abhängig, daß es Ausfuhrüberschüsse erzielen kann. Sind diese nicht zu erreichen, so ist eine Zahlungs- stuNdung auch im Interesse der Gläubiger unvermeidlich. Rur muß diese Stundung im Bounaplan hieb- und stichfest eingefügt werden, denn die einfache Ermächtigung reicht nicht aus.
Parker Gilbert hat uns abwechselnd mit Dingen Ur^er^a^€n’ "der die sich trefflich streiten läßt, aber er hat zu keiner Zeit auch nur in Erwägung gezogen, daß die von ihm getätigten Darüber- Weisungen im Widerspruch zuin Dawesplan standen.
Polens großer Vorstoß gegen das oberMesische Deutschtum.
Beginn des Prozesses gegen den deutschen Führer Lllitz.
Gestern hat in Ka11owitz vor dem Bezirksgericht der Prozeß gegen den Führer des Deutschen Volksbundes in Oberschlesien, Aba. U l i tz, begonnen, der nach der Anklage dem Deserteur Victor Bialucha wissentlich Beihilfe geleistet habe, zwecks Entziehung vom Militärdienst im Auslande zu verbleiben, indem er als Vorsitzender des Volksbundes dem Bialucha eine Bescheinigung ausstellte, daß dieser Mitglied des Volksbundes und in Polen militärpflichtig sei und deshalb nach Deutschland fliehen müsse. Die Anklage stützt sich auf die §§ 89 und 102 des Gesetzes über die allgemeine Wehrpflicht vom 23. Mai 1924. Dieses inkriminierte Schriftstück sieht im Original folgendermaßen aus:
„Deutsch-Oberschlesischer Volksbund für Polnisch-Oberschlesien
zur Wahrung der Minderheitsrechte E. V. Fernsprecher: Kattowitz 3000,3001.
Bankkonto: Deutsche Bank Filiale Kattowitz Tagebuch-Nr.......
Es wird gebeten, bei der Antwort diese Tagebuch-Nr. anzugeben.
Kattowitz, den 15. VI. 25.
.Bescheinigung
Hiermit bestätigen wir, daß Herr Victor Bialucha geb. 903 Mitglied unseres Vereines ist. —
Er ist deutsch gesinnt und Bier militärpflichtig, und deswegen muß er nach Deutschland flüchten. —
der Vorstand. — Ulitz/
Stempel
der Bezirksvereinigung
Kattowitz des Volksbundes."
Woran erkennt man die Fälschung dieses Schriftstückes? 1. Die Bescheinigung ist am 15. Juni 1925 ausgestellt, wo der Dolksbund überhaupt nicht mehr solche Kopfbogen mit einem derartigen Aufdruck verwandte. 2. Bialucha ist bereits am 11. Oktober 1924 in Beiße zugezogen, so daß er am 15. Juni 1925 nicht mehr nach Deutschland hätte fliehen brauchen. 3. Die orthographischen Fehler. In der Unterschrift »Der Vorstand" ist der Artikel „der" mit einem kleinen Anfangsbuchstaben geschrieben worden. Weiter heißt es im Schriftstück, daß Bialucha 903 geboren sei. Vur die Polen kürzen die Jahreszahl, die richtig 1903 heißt, in dieser Form ab. 5. Der verstorbene Schriftsachverständige Dr. Ieserich hat die Fälschung der Unterschrift einwandfrei fest- gestellt. 6. Ulih hat immer den Grundsatz vertreten, daß die jungen Deutschen ihrer Militär- Pflicht in Polen zu genügen haben. 7. Das Beweismaterial hat der polnische Nachrichtendienst beschafft, der die Akten über Bialucha einmal zur Einsicht erhalten hatte. In diesen Akten, die jetzt wieder bei der Regierung in Oppeln liegen, befindet sich kein derartiges Schriftstück. Das Material solcher Nachrichtendienste, die noch immer von höchst zweifelhaftem Charakter sind, muß deshalb mit der größten Vorsicht behandelt werden.
Wenn demnach auch alle Momente dafür sprechen, daß Ulitz freigesprochen werden müßte, so ist dem Prozeß mangels der Unabhängigkeit der polnischen Gerichtsbarkeit doch mit größter Besorgnis zu folgen. Schon die Methode, mit der man des Vorsitzenden des Deutschen Volksbundes habhaft wurde, hat die ganze Tendenz dieser Machinationen gezeigt. Die zugesicherte Publizität dieses Verfahrens wird hoffentlich bis zum Schluß durchgeführt werden, damit sich die Oeffentlichkeit über die eingeschlagene Methode orientieren kann. Die aufgehobene Unabsetzbarkeit der polnischen Richter dürfte schließlich auf deren Rechtsprechung auch nicht ohne Einfluß sein.
Der erste Verhandlungstag.
Kattowitz, 23. Juli. (WB.) Heute morgen um 9.20 Uhr begann unter ungeheurem Andrang der polnischen, ostoberschlesischen, deutsch-oberschlesischen, reichsdeutschen und ausländischen Presse der Prozeß gegen den Geschäftsführer des Deutschen Volksbundes in Oberschlesien, Otto Ulih wegen Beihilfe zur Entziehung vom Militärdienst. Den Vorsitz führt der Vizepräsident des Bezirksgerichts Dr. Herlin - ger. Als militärische Sachverständige fungieren zwei Majore der polnischen Armee.
Aach dem Zeugenaufruf und nach der Verlesung des Eröffnungswrschlusses erhielt der
Angeklagte Lllitz
das Wort. Als er sich zunächst über die schwere Verantwortung, die den Richtern obliege, äußern wollte, fiel ihm der Vorsitzende ins Wort und erklärte ihm, daß er sich nur zur Sache äußern dürfe. Ulih bestritt die ihm zur Last gelegten Straftaten in vollem Umfange. Die Anklageschrift enthalte eine ganze Reihe von Fehlern.
Ulih führte weiter u. a. aus, es sei eine Unmöglichkeit, daß den Dokumenten vom 29. Mai und 9. Juni 1925 eine Bescheinigung vorangehen könne, die vom 15. Juni 1925 datiere. Aus lcl- Verfügung des Regierungspräsidenten in Oppeln vom 17. Juni ergebe sich deutlich, daß eine Bescheinigung vom 15. Juni nicht Vorgelegen habe. Die Anklage befinde sich auch in» loler» i» einem Irrtum, als die Bescheinigung
angeblich als Beweismittel dafür anzusehen sei, daß ein gewisser Bialucha, zugunsten dessen die Bescheinigung ausgestellt worden ist, deutscher Gesinnung sei. Ulih erklärte, er habe gar
keinen Zweifel darüber, daß, als die Akten an den Nachrichtendienst gelangten, die Bescheinigung vom 15. Juni sich noch nicht unter ihnen befand. Er hege vielmehr den bestimmten Verdacht, daß diese Bescheinigung erst nachträglich hergestellt wurde.
Der Angeklagte betonte sodann, daß es sich um einen politischen Prozeß handele, und bekanntermaßen werde in politischen Prozessen häufig mit gefälschten Dokumenten operiert.
Als Ulitz auf die drei Hauptbelastungs- zeugen eingehen wollte, unterbrach ihn der Vorsitzende mit dem Bemerken, daß er sich zum Deweisverfahren noch nicht zu äußern habe. Der Angeklagte fragte sodann, ob er grundsätzlich« Ausführungen über seine Stellung zur Militärdienstpflicht machen dürfe, was ihm der Vorsitzende bewilligt. Ulih verlas dann einen Aufsatz aus der „Kattowitzer Zeitung" vom 18. Mai 1924 mit der Ueberschrift: „Sollen wir optieren?“ In diesem Aufsatz hat er geschrieben, daß, wer optiere, sich selbst schade und damit auch seinen deutschen VUks-
Es ist noch gar nicht so lange her, als das neue britische Kabinett gelegentlich der Adrehdebatte im Unterhaus Worte zur Rheinlandfrage fand, die in Deutschland außerordentlich sympathisch berührten, weil aus ihnen hervorzugehen schien, daß England künftig für eine Rheinlandpolitik französischen Musters nicht mehr zu haben sein werde, daß es unter allen Umständen entschlossen sei, die Räumung des besetzten Gebietes durchzuführen, und daß es endlich auch nicht Willens sei, eine Art unsichtbarer Besatzung durch Aufrichtung einer besonderen Kommission einzurichten. Wir werden jetzt aber durch Herrn Henderson, Len britischen Außenminister, also sozusagen durch die autoritativste Stelle Englands, eines anderen und keines Besseren belehrt. Aus die Anfrage eines prominenten Abgeordneten seiner eigenen Partei sah sich Herr Henderson veranlaßt, zu erklären, daß auch die neue britische Regierung verpflichtet sei, im Prinzip die französischen Wünsche auf Einrichtung einer „F e st st e l l u n g s - und Dersöhnungskommission" zu unterstützen. Er betonte allerdings in diesem Zusammenhang, daß weder über das Ziel, noch über die Dauer, noch endlich die Zusammensetzung der Kommission bisher zwischen den in Frage kommenden Kabinetten irgendwelche Vereinbarungen getroffen seien, und die britische Regierung wolle vor den bevorstehenden internatio- na'en Verhandlungen auch keinerlei Bindung in dieser Hinsicht auf sich nehmen. Diese Abschwächung will aber wenig besagen, wenn man berücksichtig', r. e klar und unzweideutig noch kurz zuvor eine Absage an Frankreich und seine Rheinlandkontrollwünsche erfolgt war. Es bleibt also schlechterdings nur die Deutung, daß das ßabourfabinett aus politischen Zweckmäßigkeitserwägungen seinen Kurs wieder geändert hat.
Diese Schwenkung Englands gerade in diesem Punkt ist für uns unerfreulich, und sie eröffnet keine günstigen Perspektiven für den Verlauf der bevorstehenden politischen Verhandlungen. Als Reichskanzler Müller im September vorigen Jahres mit den wichtigsten Reparationsgläubigern die bekannte Genfer Vereinbarung traf, die auch von der Feststellungs- und Versöhnungskommission spricht, war der leitende Gedanke in Deutschland der, daß diese Kommission bestenfalls die sich bei einer schleunigen Räumung des besetzten Gebietes ergebenden A b - wicklungssragen zu regeln hätte. Wenn es aber nicht gelingen sollte, zu einer Vereinbarung in dieser Hinsicht zu gelangen, dann war die selbstverständliche Meinung die, daß Wortlaut und Sinn der Genfer Abmachungen es dann ohne weiteres zuliehen, diesen ganzen Punkt fallen zu lassen. Ist nun die neue Erklärung Hendersons dahin zu deuten, daß er gegebenenfalls lieber die ganze Konferenz und also auch die Rheinlandräumung an der französischen Forderung auf weitere Kontrolle des besetzten Gebietes scheitern lassen will?
England für Verschiebung der Konferenz?
London, 23. Juli. (WTB.) Der diplomatische Korespondent des Arbeiterblattes „Daily H e - r a l d" schreibt, in der Frage der R e p a r a - tionskonferenz herrsche noch volle Ungewißheit. Da die Zeit verstreicht, ohne daß eine Vereinbarung über den Tagungsort in greifbare Nähe rückt, wird wiederum angeregt, die Konferenz bis zum Oktober, d. y. bis nach der
genossen in Ostoberschlesien. Er unterstrich damals als wichtigste Pflicht der Deutschen in Ostoberschlesien, auf der Heimaterde zu verbleiben. Wenn er damals zehntausende von Menschen aufgerufen habe, auf die Option zu verzichten, so bestehe gegenüber der Behauptung der Anklageschrift, daß er am 15. Juni 1925 dem Bialucha angeraten haben sollte, nach Deutschland zu flüchten, um sich der Militärdienstpflicht zu entziehen, eine unüberbrückbare Kluft. Auf eine Anfrage des Vorsitzenden erklärte Ulih sodann,
er bestreite, daß die infrimlnierfe Urkunde in seinem Bureau angefertigt worden fei. Ebenso bestreite er, daß die Unterschrift unter diesem
Dokument oon ihm herrühre.
Der Vorsitzende fragte hierauf den Angeklagten nach dem Zweck des Volksbundes und nach der Art und Weise der Verwirklichung der Ziele des Bundes, woraus der Angeklagte die Erklärung abgab, daß der Volksbund es sich zum Ziel gesetzt habe, kulturelle Rechte der Deutschen in Ostoberschlesien zu wahren. Der Vorsitzende kam im Zusammenhang mit der Erörterung der Organisation des Volksbundes darauf zu sprechen, welchen Weg der Volksbund im Falle einer Beschwerde beschreite. Er fragte weiter, ob Ulitz es mit feiner
Völkerbundstagung, aufzuschieben und inzwischen den Dawesapparat in Gang zu halten.
„Daily Telegraph" führt aus: Die Reparationskonferenz ist wiederum durch Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen Mächten aufgehalten. Es ist jetzt schon so gut wie sicher, daß sie nicht zu dem vereinbarten Datum, dem 5. oder 6. August, zusammentreten kann.
Infolgedessen kann auch an dem ursprünglich für das Inkrafttreten des Zoung-Ptanes vereinbarten Datum, dem 1. September, nicht mehr festgehalten werden.
In einem Leitartikel erinnert „Daily Telegraph" daran, daß der Poung-Plan bereits am 7. Juni in die Hände der beteiligten Regierungen gelangte mit der Anempfehlung, keine unnötige Verzögerung in der Durchführung des Planes eintreten zu lassen. Das Blatt meint, ein Zusammenkunftsort der Konferenz in Holland könne oon der belgischen Regierung nicht erwogen werden angesichts der Erbitte- rung, die zwischen den beiden Staaten wegen des „Schelde"-Streites entstanden sei, und führt weiter aus:
London ist von Anfang an die Stadt gewesen, die durch alle Umstände als geeignetster Ort erschien; das war zumindest die Ansicht, die alle Beteiligten, mit Ausnahme der französischen Regierung, vertreten haben. Angesichts der im Zoung-Plan von England verlangten finanziellen Opfer, ist von der britischen Regierung nicht zu erwarten, daß sie an den kommenden Reparationserörterungen mit Begeisterung feil- nehmen könnte.
Der Charakter des Poung-Planes und die Gesinnung, die sich während der langen Bemühungen der Konferenzoorbereitungen gezeigt hat, könnten die britische Regierung vielleicht zu der Uebcr- zeugung bringen, daß die Zeit noch nicht reif für die Revision des Dawes-Planes gewesen ist.
„E v e n i n g Standard" spricht in einem „Die K o n f e r e n z ko m o d i e" überschriebenen Artikel die Hoffnung aus, daß das Foreign Office jetzt in Anbetracht des verlorenen Prestiges eine feste Haltung in der Frage des Z u s a m - menkunftsortes der kommenden Reparationskonferenz einnehmen werde. Das Blatt betont weiter, daß die Arbeiterregierung zu dem Vorschlag, die Konferenz nach London einzuberufen, die Zustimmung jeder Regierung mit Ausnahme der französischen erhielte, und daß kein triftiger Grund für den französischen Einwand bestände. Henderson gebe jedoch mit derselben Schwäche nach, die die Amtszeit Chamberlains im Foreign Office gekennzeichnet habe.
Oer deutsche Standpunkt.
03 e r l in, 2 3. Juli. (Privatmeldung.) Wie in politischen Kreisen verlautet, ist Deutschland nach wie vor der Meinung, daß die Konferenz nur an einem neutralen Ort abgehalten werden kann. Brüssel kann als neutral nicht angesprochen werden. Zu einer Verschiebung des Konferenzbeginnes besteht keinerlei Anlaß. Für uns kann nur eine Konferenz in Fra^e kommen, in welcher die technische Erledigung des Voung-Planes beraten und die politische nKo nse- quenzen aus dem Voung-Plan, besonders auch für die beteiligten kleineren Rationen, bereinigt werden. Henderson hat sich in dieser Frage offenbar doch dem französischen Standpunkt etwas genähert.
Die SchivenkiiW des englischen Kabinetts.
Annäherung Englands an Frankreich in der Krage der Rheinlandkonirolle. Scharfe Worte in England gegen Hendersons Schwäche.


