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Nr. 300 Zweites Blatt

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Vberhessen)

Montag, 23. Dezember (929

Aus Oer Provinzialhauptstadt. I

(Siesten, den 23. Dezember 1929.

Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der Angestelltenversicherung.

Für die Zeit vom 1. Januar 1926 an ist es zur Aufrechterhaltung der Anwart­schaft in der Angestelltenversiche­rung erforderlich, dah jeder Versicherte vom 2. bis 11. Kalenderjahre seiner Versicherung jährlich mindestens 8, vom 12. Kalenderjahre an jährlich mindestens 4 Veitragsmonate nachweist. Die Anwartschaft erlischt zunächst, wenn diese Mindestzahl nicht erreicht wird. Sie lebt aber wieder auf, wenn der Versicherte soviel frei­willige Veiträge, als zur erforderlichen Min- destzahl von Deitragsmonaten fehlen, innerhalb der zwei Kalenderjahre nachcntrichtet, die dem Kalenderjahre der Fälligkeit folgen. Es können also die etwa noch erforderlichen Veiträge für das Jahr 1927 noch bis zum 31. Dezember 1929 nachentrichtet werden.

Der Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Angestelltenversicherung sieht allerdings vor, daß alle Anwartschaften bis zum 31. Dezember 1929 als ausrechterhalten gelten, auch wenn in ein­zelnen Jahren zu wenig Veiträge entrichtet wur­den. Da es aber noch ungewiß ist, ob dieser Entwurf Gesetz wird, empfiehlt es sich, die zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft erforder­lichen Beiträge bis zum Schluffe des Jahres nachzuentrichten, denn nach Eintritt des Der- sicherungsfalles ist die Aachentrichtung freiwil­liger Beiträge regelmäßig unzulässig.

Die freiwilligen Beiträge werden nicht zu­rückgezahlt, auch wenn sie wegen einer etwa späteren Gesetzesänderung nicht notwendig gewe­sen wären.

Freiwillige Beiträge für die Zeit vom 1. April 1928 an sind in der dem jeweiligen Einkommen entsprechenden Gehaltsklasse, mindestens aber in Klasse B, zu entrichten. In Klasse B können Vei­träge nur von solchen Versicherten geleistet wer­den, die ohne Einkommen sind oder deren Ein­kommen im Monat den Betrag von 103 Mark nicht übersteigt. Für die Zeit vor dem 1. April 1928 sind freiwillige Veiträge mindestens in der Gehaltsklasse zu entrichten, die dem Durchschnitt der letzten 4 Pflichtbeiträge entspricht oder am nächsten kommt. In einer niedrigeren Beitrags- klasse ist die freiwillige Weiterversicherung für diese Zeit dann zulässig, wenn diese Gehaltsklasse dem Einkommen des Versicherten entspricht.

Personen, die in eine versicherungsfreie Be­schäftigung übergetreten sind, können freiwillige Beiträge für die Zeit vom 1. Oktober 1923 an abweichend von den allgemeinen Bestimmungen noch bis zum 31. Dezember 1929 für jeden Mo­nat nachentrichten. W. Bs.

provinzialausschuß-Sihung.

Am Samstag fand im Aegierungsgebäude zu Gießen eine öffentliche Sitzung desPro- v i n z i a l a u s s ch u s s e s der Provinz Oberhessen statt.

Als erster Punkt der Tagesordnung wurde verhandelt die Klage Les Wilhelm Günther in Friedberg gegen den Bescheid des K r e i s a m t s Friedberg vom 10. Oktober 1929 wegen Ver­sagung einer Legitimationskarte für das Kj. 1929. Der Kläger war zur Verhandlung nicht erschie­nen. Der Vertreter des Polizeiamts Friedberg beantragte Versagung der Legitimationskarte. Das Gericht schloß sich der ablehnenden Stel­lungnahme des Polizei- und Kreisamts Fried­berg an und verwarf die Klage als unbegründet unter Verurteilung des Klägers in die Kosten

Althamburger Weihnachten.

Don Geheimrat Professor Dr. Theodor Birt.*)

Dom", so hieß und heißt der große Ham­burger Weihnachtsmarkt, und jedes Kind weiß gewiß, woher der seltsame Aame kommt. Gleich­wohl fei hier bas Nötige angedcutet. Am Speers­ort stand vormals die gewaltige, fünfschiffige Hauptkirche Hamburgs, der Dom, der jedoch nicht der Stadt, sondern dem Domkapitel ge­hörte. Darum trat er seit der Reformation außer Dienst, verfiel und wurde im Jahre 1806 endgültig abgebrochen. Vor ihm befanden sich Kreuzgänge mit Gewölben, die Domhalle genannt, die schon früh dem Warenhandel, dem Markt, insbesondere dem Christmarkt diente, den man nun volkstümlich denDom" nannte. Denn auch in die leere Kirche selbst hatte sich der Handel übertragen, und auf den Grabsteinen der alten Mönche und Ritter hockten dort Verkäufer von heißen Würsten und Schankwirte, die Grog und Punsch brauten. Erst im Jahre 1802 wurden durch Reichsdeputalionsbeschluß die Besitzungen des Domkapitels an den Hamburger Staat übertragen und erst seit dieser Zeit hat sich dann der Christmarkt, Dom genannt, allmählich weit­hin über die Straßen und Plätze der Stadt ausgedehnt.

Für meinen Vater war es immer noch ein Gaudium, mit uns Jüngsten in den Dom los­zuziehen. Es war einStrömern". Abends 7 Uhr zogen wir aus, mitten in die Menschenmassen hinein, die sich in den Straßen drängten. We'ck- hinaus ging es bis zum Heiligengeistfeld, wo dos voltstümlich reichste, bunteste Leben brauste, aber auch gegen Eintrittsgeld in feine und künstlerisch ausgeschmückte Festsäle. Apollosaal, Odeon, sowie Sagebiel, wo die Aufmachung be­sonders blendend und die Riesentannenbäume wie himmelstrebend in tausend Lichtern strahlten. Es gab damals zu solchem Zweck noch echtes Kerzenlicht, das sich vor Freude gleichsam selbst verzehrt, und noch nicht den elektrischen Glüh­droht. Welcher Vorzug! Denn nur die offen spielende Flamme ist ein wahres Sinnbild der Freude in uns jungen Menschenkindern, die ihr gleicht, von jedem Hauch bewegt, und langsam wie die Kerze niederbrennt. Wenn dabei gar das TannenreiS Feuer fängt und knisternd glimmt' und flackert, wie zieht da der Würz­geruch der Fichtennadeln beseligend durch die Rase in alle Sinne! Das ist das Wahre.

* Diese hübsche Schilderung Althamburger Familienlebens entnehmen wir den erlebnis­reichen Jugenderinnerungen des berühmten Ge­lehrten, die unter dem TitelWie ich lernte" im Verlage Quelle & Meyer in Leipzig erschei­nen. (In Leinen 8 Mark.)

Tumen, Sport und Spiel.

Fußball in Hessen-Hannover.

Bei den Kämpfen der Sonderliga Hessen Hannover gab es am gestrigen Sonntag einige Lieberraschungen. Der Spitzenreiter 6. C. 0 3 Kassel konnte aus eigenem Platz nur durch einen in den letzten Minuten verwandelten Elf­meter den Tabellenletzten Kurhessen Mar­burg 2:1 (1:1) schlagen. Das Spiel litt sehr un­ter den schlechten Bodenverhältnissen, denen sich die Marburger besser anzupassen verstanden. Hessen 0 9 Kassel gelang cs, dem Spiel- verein Kassel-R.» der sich um den zweiten Tabellenplatz bewirbt, einen wertvollen Punkt abzunehmen. Die Mannschaften trennten sich nach hartem Kampf 1:1.

Fußball in Güddeutschland.

Von den gestrigen Fußball-Derbandsspielen in Süddeutschland standen diesmal die beiden Ent­scheidungsspiele um die Teilnahme an der Trost­runde im Vordergrund des Interesses.

In der Gruppe Main ist von drei punktgleichen Anwärtern der Tabellerizw:ile und -dritte zu ermitteln. Union Riedcrrad hatte bei den Ausscheid ungslämpfen Freilos gezogen. F. Sp. V. Frankfurt und Rotwcih Fron.furt lie­ferten sich vor relativ zahlreichem Publikum ein mäßiges Spiel, das auch nach Verlängerung mit 1:1 kein brauchbares Ergebnis zeitigte und am kommenden Sonntag wiederholt werden muß.

In der Gruppe Saar wurde ebenfalls die Ausscheidung unter den drei Kandidaten für den dritten Tabellenplatz angefangen. In Saar­brücken siegte hierbei der F. V. Saarbrücken über den V. f. R. Pirmasens, allerdings nur mit 1:0 Toren nach Verlängerung.

Bei den wenigen Kämpfen in den übrigen Gruppen handelte es sich um einige noch rück­ständige Verbandstreffen.

Die Gruppe Südbahern zeitigte hierbei wichtige Ergebnisse. Wacker München spielte gegen Jahn Regensburg 4:0. Durch diesen nicht nur hohen, sondern überhaupt unerwarteten Sieg wurde Wacker mit S. D. 1860 München punkt­gleich für den dritten Platz. Ein Entscheidungs­spiel wird erforderlich. Die beiden punktgleichen Abstiegskandidaten, F. D. 94 illm und D. S. D. München, spielten 2:4 für München, so daß also Lllm absteigen muh.

In der Gruppe Württemberg fiel das geplante Tressen Sportfreunde Stuttgart gegen D. f. R. Heilbronn aus. Germania Brötzingen verscherzte sich die letzten Aussichten auf den

dritten Platz durch ein 1:2 gegen Kickers Stutt-^ gart, die hierdurch endgültig aus der Abstiegs- gesahr herauskamen.

In der Gruppe Vaden erkämpfte sich Phönix Karlsruhe den dritten Platz durch ein 3:2 gegen den F. D. Rastatt. Das 2:1 der Sp. Dgg. Freiburg gegen die Sp. Vgg. Schramberg bedeutet für die Freiburger eine kleine Mög­lichkeit, doch noch mit dem S. C. Freiburg um den Abstieg stechen zu müssen.

GüddeutscheZußballmederlageinparis

Die ausgedehnte Weihnachtsreise der Frank­furter Eintracht begann am Sonntag in Paris nicht gerade sehr verheißungsvoll. Auf dem durch Schnee und Regen aufgeweichten Platze der Buffalo-Radrennbahn wurde die süddeutsche Elf von der Mannschaft des Stade Fran^ais mit 3:1 (1:1) geschlagen. Die Frankfurter fanden sich weit schlechter als die Franzosen mit den ungünstigen Bodenverhältnissen ab, und haben es in erster Linie ihrem guten Torhüter Trumpp zu danken, daß die Riederlage nicht Höher aussiel.

Deutscher Hockeysieg in Barcelona.

Deutschland schlägt Frankreich 8:2 (4:2).

Das Internationale Weihnachtsturnier in Barce­lona begann für die Deutschen recht vielversprechend. Die Deutschen konnten in ihrem ersten Kampf gegen Frankreichs Nationalteam ihre augenblickliche glän­zende Spielkultur unter Beweis stellen, zumal das Treffen auf den Deutschen ungewohnten sandiaen Boden zum Austrag gebracht wurde. Die Deutschen ließen durch ihr vortreffliches Läuferspiel den Gegner gar nicht zu Atem kommen. Mit glänzenden Einzel­leistungen und vorbildlicher Zusammenarbeit waren sie bis zur Pause viermal erfolgreich, denen Frank­reich nur zwei Erfolge entgegenstellen konnte. In der zweiten Halbzeit mußte der Gegner vor der deutschen Kombinationsmaschine vollständig kapitulieren und vier weitere Treffer hinnehmen. Von den Erfolgen brachte der deutsche Sturmführer Weiß allein sieben auf sein Konto.

Arbeitsgemeinschaft der O. T. und des DSD.

Bei den gemeinschaftlichen Beratungen der Deutschen Turnerschaft und des Deutschen Schwimm­verbandes wurde ein Uebereinkommen geschlossen, dessen wichtigster Punkt die gemeinsame Vertretung der beiden Verbände in allen schwimmsportlichen Be­langen ist. Diese Vereinbarungen treten nach dem Vcrbandstag des DSV. in Braunschweig, der Ostern stattfindet, in Kraft.

des Verführens. Der Streitwert wurde auf ICO Mark festgesetzt.

Als zweiter Punkt der Tagesordnung wurde verhandelt die Klage des Dezirksfürsorge- verbands des Dillkreises, vertreten durch den Kreisausschuh Dillenburg gegen den Bezirksfürsorgeverband der Stadt Gießen auf Ersah von Fürsorgeleistungen für den Schausteller Ludwig H a ü b e i l aus Gießen, der in Ausübung seines Gewerbes hilfsbedürf­tig wurde. Ein Vertreter des Klägers war nicht erschienen. Der Vertreter des Beklagten erklärte, daß der Dezirkssürsorgeverband der Stadt Gie­ßen die dem Schausteller Ludwig Haubeil per- fönlich entstandenen Kosten an Reisegeld, sowie die Kosten für Fracht aus Anlaß dessen Rück­reise mit Geschäftswagen und Familie von Straß­ebersbach, wo Herbstmarkt stattsand und Haubeil wegen schlechter Witterung nur geringe Ein­nahmen hatte, übernehmen werde. Die den übri-

Lleberall aber gab es zu schauen, Musik zu hören und zu lachen: Taschenspieler, Flohtheater, Feuerfresser, Fettmenschen, und zu naschen: Denitkci.:gel, Zuckertaler, Waffeln mit Schmalz­geruch. Nichts lustiger, als wenn durchs Pu­blikum ein Riesenmensch auf hohen Stelzen geht, als Kranich verkleidet, der uns frech mit seinem langen Schnabel den Hut vom Kopfe nimmt. Das Schönste aber, sich Hand in Hand durch die hellerleuchteten Straßen der Innenstadt zu schieben, um in all den Ladenfenstern die Aus­lagen zu bestaunen, wo jede Handlung das Reueste, was es gab, und die verlockendsten Sachen zeigte. Wie mancher verwegene Weih­nachtswunsch fand erst da feine Geüurtsstundc! Richt nur das: es war erlaubt, auch ohne Kauf­verpflichtung in die großen Handlungen selbst einzutreten, und mein Vater nützte das fröhlich aus, und wir starrten mit ihm bei Löwengard und Davenport am Reuenwall, den bazarartigen Großhandlungen der Kunstindustrie, alle die Herrlichkeiten an, Kandelaber, Gefäße und Pla­stiken in Porzellan, Bronze und Edelmetallen, Dinge der ausgesuchtesten E eganz, zumeist eng­lisches oder Pariser Fabrikat.

Linser väterlicher Führer war mit dem ernsten Vorsatz ausgezogen, diesmal sparsam zu sein und nichts zu kaufen. Aber et dachte an seine Eve­lina, die Hause geblieben, unö richtig: schon war er mit dem Verkäufer, der wie ein Baron aussah, in Verhandlung, suchte noch etwas auf den Preis zu drücken, und irgendeine Lleber- raschung war für sie schon gefunden. Denn er schenkte nur gar zu gern.Es reißt mich hin," schrieb er einmal in fein Tagebuch:ich tue leider mehr als ich sollte, und die Meinigen beanspruchen ja nichts, aber gerade darum ge­schieht es. Gott wird es mir nicht Übelnehmen."

Llnausbleiblich war übrigens der Besuch bei Wilm, dem berühmten Konditor in der Knochen- hauerstraße, und bei Reefe und Wichmann, wo es die besten Schokoladesachen gab: und so hatten wir schließlich jeder ein Paket unter dem Arm, wenn es per Nachtdroschke nach Hause ging.

Aach dem Herkommen verlief dann auch der nachfolgende Weihnachtsabend reich an Gaben. Die beiden Großmütter durften nicht fehlen, auch nicht Herr Heerup. der Hausfreund Bruder Ernst pflegte den Baum zu schmücken. Der große Saal, wo der Daum aufgestellt war, und die Geschenktische an den Wänden entlang standen, war zunächst, verschlossen, und wir harrten, als wären wir noch die fünfjährigen Kinder, artig und erwartungsvoll vor der Dop­peltür. Dann pochte der Vater von innen und rief mit drohendem Ton:Sind die Kinder auch artig gewesen?" Schallend riefen wir. auch die Großmütter, ja! und die LichterfreuLe und die Schenkfreude begann. Ratürlich brachten auch wir unsere Quasigeschenke herbei, eine Zeich-

gen Familienmitgliedern entstandenen Reisekosten könnten jedoch von dem Bezirks,ürsorgeverband Gießen nicht übernommen werden. Der Provin- zialausschuß wies die Klage insoweit ab, als sie über den von dem Teklagten anerkannten Betrag hinausgeht. Die Kosten Les Verfahrens wurden dem Kläger zur Last gesetzt.

Als dritter Punkt der Tagesordnung wurde verhandelt das Gesuch des Otto Dietz in Bad- Rauhcim um Verlängerung der Wirt­schaftskonzession im Hause Karlstraße 10 zu Vad-Rauhcim. Der Gesuchsteller, der seinen Wirtschaftsbetrieb in dem genannten Anwesen am 15. April 1926 einstellte und die freigewor­denen Raume der Firma Schade & Füllgrabe vermietete, stellte Antrag auf Verlängerung der Konzession um weitere drei Jahre gemäß § 49 Abs. III der Gewerbeordnung. Der Stadtrat und das Polizeiamt Bad-Rauheim hatten die Ver­längerung abgelehnt mit der Begründung, daß

nung, einen Vers in Kunstschrift, oder auch nur das Versprechen, etwas Neues auf dem Klavier zu spielen.

Viel gab es zu sehen: auch das dienende Per­sonal, reichlich beschenkt, freute sich mit, und man bedankte sich von Lisch zu Tisch nach allen Seiten, probierte die neuen Handschuhe an oder die Klinge am Taschenmesser und war durchweg sehr zufrieden, nur unsere liebe Mutter nicht, die unbestechlich wahrheitsliebend, wenn da ein neues Stück Pelzwerk lag oder ein Seidenstoff, mitleidlos fagle:Nichts für mich, Dirt! Den kann ich so nicht brauchen!" Ihr Birt stand dann da wie begossen. So war es fast jedesmal, und das Llmtauschen bei den Derkaussstellen wurde be­schlossen.

Dann aber wurde es Zeit, uns auf das Wich­tigste zu besinnen. Aus der großen Bibel mit Goldschnitt wurde die schöne Weihnachtsgeschichte in aller Andächtigkeit vorgelesen, und schon klap- perlen die Teller, und die große Schüssel mit den dampfenden blauen Karpfen unter dem Cover kam auf den Speisetisch, die delikaten Appel- kuchen, F^iederi ens Meisterwerk hinterdrein; auch dies geschah zur allgemeinen Befriedigung, da­mit auch dem Magen, dem begehrlichen, die Feststimmung nicht fehle: denn das kleine Nasch- werk genügte nicht, selbst nicht dieStuten und Semmeln" aus Marzipan, die wir auf unseren Geschenktischen sanden.

Hochfchulnachrichten.

Der ordentliche Professor der Mathematik Dr. Helmut Hasse in Halle a. d. S. ist in gleicher Eigenschaft in die Philosophische Fakultät der Llniversität Marburg als Nachfolger des Geh. Rats K. Hensel versetzt worden. Der Ordinarius an der D e r 11 n e r Technischen Hoch­schule Prof. Dr.-Jng. Georg Madelung schei­det auf seinen Antrag zum 1. Januar 1930 aus dem preußischen Staatsdienst aus. Er über­nimmt das Ordinariat für Luftfahrt Wesen an der Technischen Hochschule in Stuttgart als Nachfolger von Prof. A Baumann.

Der durch die Emeritierung des Geheimen Konsistorialrats Prof. D. Dr. Johann Ficker an der Llniversität Halle erledigte Lehrstuhl der Kirchengeschichte ist dem ordentlichen Prof. D. Ernst Kohlmeyer in Breslau angeboten worden. Zur Wiederbesetzung des durch die Emeritierung des Professors H. Glimme an der Llniversität M ü n st e r erledigten Lehrstuhls der semitischen Philologie ist ein Ruf an Prof. Dr. Anton Baumstark an der Llniversität Bonn ergangen. Der durch das Ableben des Geheim­rats M. Lidzbarski an der Göttinger Llni- versität erledigte Lehrstuhl der orientalischen Philologie ist Prof. Dr. Richard Hartmann in Heidelberg angeboten worden.

ein Bedürfnis nicht bestehe und dah durch Wieder­herstellung des Wirtschaftsbctricbs im Hause Karlstraße 10 Ecke Karlstraße-Fürstenstraße wegen der Lage und Beschaffenheit des An­wesens sortgesehte Klagen zu erwarten seien. Das Kreisamt Friedberg, das in der Verhandlung nicht vertreten war, schloß sich der ablehnenden Haltung des Stadtrats und Polizeiamts an und trug ebenfalls Bedenken, das Gesuch zu befür­worten. Der Vertreter der Stadt Bad-Nauheim, sowie der Vertreter des dortigen Polizeiamts begründeten nochmals mündlich ihre ablehnende Stellungnahme. Der Gesuchsteller Dietz erklärte, daß er sich durch seinen Antrag nur seine spätere Existenz sichern wolle, zumal nicht vorauszusehen sei, ob die Firma Schade & Füllgrabe für dauernd seine unteren Räume mieten würde Sollte einmal später die Firma ausziehen, so könne er fein früheres Gewerbe als Gastwirt wieder betreiben und seine Existenz sei gesichert. Er begründete ferner eingehend das Vorliegen eines Bedürfnisses und beantragte Verlängerung der Konzession um weitere drei Jahre. Er gab die Erklärung ab, daß er, im Falle später der Wirtschaftsbetrieb wieder eröffnet werden sollte, nur Schankwirtschaft betreiben wolle und auf Veranstaltungen von Singspielen und dergleichen, wie dies früher der Fall gewesen sei, verzichte. Der Provinzialausschuß gab dem Antrag statt und verlängerte die Konzession gemäß § 49 Ab­satz 3 der Gewerbeordnung bis zum 15. April 1932. Die Verlängerung hat jedoch nur für den Betrieb einer Schankwirtschaft zu gelten. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Antrag­steller zur Last gefetzt, und der Streitwert auf 1000 Mk. festgesetzt.

* Gegen die Verzögerung von Ent­scheidungen im Steuerrechtsmittel­verfahren. In den von Bücherrevisor Herm. Will in Gießen herausgegebenenAktuellen Steuerfragen" lesen wir folgende bedeutsame Mit­teilung: Da in Steuersachen die Einlegung von Rechtsmitteln nicht von der Zahlung der Steuer­beträge befreit, muß dem Steuerpflichtigen an einer beschleunigten Erledigung der Rechtsmittel sehr viel gelegen sein. Die Finanzämter pflegen dem nicht genügend Rechnung zu tragen. Ein beliebtes Verzögerungsmittel ist die Aussetzung der Entscheidung, bis ein ähnlich liegender Rechts- streit in irgendeinem anderen Bezirke rechtskräftig entschieden ist. Der Reichsfinanzhof hat mit Recht dieses Verfahren gerügt und dem Steuerpflichti­gen gegen Auvsehungsbefchlüsse, die in Wahrheit nichts anderes als die vorläufige Bestätigung des angefochtenen Bescheids bedeuteten, die or­dentlichen Rechtsmittel gewährt. Weiter ver­breitet als diese Aussetzung des Rechtsmittel­verfahrens ist die Hebung der Finanzämter, nach Einlegung der Berufung die Angelegenheit noch­mals von sich aus zu prüfen. So befaßt sich das Finanzamt sachlich dreimal mit derselben An­gelegenheit. bevor es sie an das Finanzgericht weitergibt. Dieser Verzögerung tritt .jetzt der Reichsfinanzhof VIA 861/29 vom 15. Juni 1929 entgegen. Er führt aus,daß sich die Auf­gabe des Finanzamtes nach § 243 darin erschöpft, die Berufung mit den bei ihm befindlichen Akten und sonstigen Unterlagen dem Finanzgericht zu übersenden. Das hat unverzüglich zu geschehen, damit das Verfahren nicht verzögert wird. Die Leitung des Verfahrens, insbesondere die Verfü­gung dessen, was auf die Schriftsätze der Be­teiligten zur Erforschung des Sachverhaltes wei­ter erforderlich nst, liegt ausschließlich in den Händen des Fü/anzgerichts. Grundsätzlich ist von der Einlegung ver Berufung an nicht mehr das Finanzamt, sondern das Finanzgericht Herr des Verfahrens." Der Reichsfinanzhof weist darüber hinaus noch darauf hin, daß das Finanzamt

Kleine Weihnachisgeschichte.

Don Karl Alexander pruß.

Klein-Heini wünschte sich zu Weihnachten ein Zweirad.

Schon seit dem Herbst bettelte er darum.

Du bist für ein Zweirad noch viel zu klein", hieß es aber immer wieder.

2m Grunde genommen ich als der Vater hatte ja nichts dagegen, warum sollte der Junge nicht...? Doch meine Frau war ängstlich wie die meisten Mütter.

Bedenke solch ein kleines Kind auf einem Zweirad. Der Heini bricht sich ja Arm und Beine. Er muß eben warten, bis er größer ge­worden ist."

Klein-Heini wollte aber nicht warten, bis er großer geworden das ging ja so furchtbar langsam.

Mit seinem Wunsche sand er bei uns also keinen Anklang, doch wußte er jemanden, dem er sein Anliegen vorbrachte. Er betete, wenn ihn meine Frau schlafen gelegt, in feinem Bettchen zum lieben Gott mit lauter Kinderstimme:

Lieber Gott, schenke mir bitte zu Weih­nachten ein Zweirad!"

So ging das die ganze Adventszeit, Abend für Abend.

Schließlich sagte ich zu meiner Frau:

Wir müssen K^ein-Heini doch das Zweirad kaufen er verliert sonst seinen Glauben an den lieben Gott."

Meine Frau war immer noch dagegen.

Wegen seinem Glauben", wie alle reizen­den weiblichen Wesen behandelt meine Frau nämlich daswegen" mit dem Dativwegen seinem Glauben können wir ihn doch nicht Arm und Deine brechen lassen!"

Was sollte ich machen? Ich überlegte hin und her. Da kam mir ein rettender Gedanke: ein Dreirad! Das schien ungefährlicher und we­niger halsbrecherisch.

Glänzende 2bee!" \fagtc meine Frau und gab mir einen Kuh.

Das Dreirad wurde nun besorgt.

Der langersehnte Heiligabend brach heran und im Lichterglanz erstrahlte der Tannenbaum.

Weit öffneten sich die Flügeltüren. Klein-Heini stürmte in das Weihnachtszimmer. Mit offenem Munde und angehaltenem Atem blieb er vor dem Rade stehen.

Dann hob er sein Köpfchen, rang die Arme zum Himmel und sagte mit vorwurfsvoller Ver­zweiflung:

Aber lieber Gott, weißt du denn nicht, wie ein Zweirad aussieht?!"