Ausgabe 
21.5.1929
 
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m. Nb Erstes Blatt

179. Jahrgang

Dienstag, 21. Mai 1929

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Gietzener Anzeiger

General-Anzeiger für Oberhessen

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Amerikanische Konzession an die pariser Konferenz.

Reu york, 20. Mai. (WB.) WieAssociated Preß" aus Washington meldet, hielt Hoover gestern eine Besprechung mit Parteifüh­rern aus beiden Häusern ob. Staatssekretär S t i m s o n , der an der Besprechung teilnahm, er­klärte nachher, die Besprechung habe den Zweck ver- versolgt, den Präsidenten über die Auffassungen der Führer zu unterrichten, da angesichts des hcran- nahenden Endes der Sachoerftändigenkon- f e r e n 3 möglicherweise Entschließungen des Präsidenten notwendig würden, für die ihm die Kenntnis dieser Auffassungen erwünscht fei. Po­litische Kreise erfahren hierzu, die Sachverständigen würden den Vereinigten Staaten fi n a n z i e l l e Konzessionen empfehlen.

Reuyork Times" erfährt, die Senatoren und Kongreßmitglieder hätten den vom Anterstaatsfekre- tär Mills vorgelegten neuen Reparationszahlungs- plan ziemlich verwickelt gefunden. Rach der Kon­ferenz im Weißen Haufe hätten Stimfon, Mel- 1 o n und die Unterstaatssekretäre Mills und E a ft l e längere 3nf(ruttionen für die ame­rikanischen Sachver ständigen ausgear­beitet, die nach Paris gekabelt worden seien.

Modifizierung der amerikanischen Forderung an Deutschland.

Aeuhork, 20. Mai. (WB.)Aeuhork Ti­mes" meldet aus Washington: Bei der Konfe­renz, die Präsident Hoover gestern im Weißen Haus mit den führenden Vertretern beider Häu­ser des Kongresses hatte, ist man übereingekorn- men, Amerikas Forderung an Deutsch­land zu modifizieren, und zwar sollen die Annuitäten etwas ermäßigt und über einen größeren -Zeitraum ausgedehnt werden, ohne daß jedoch die Gesamtsumme herabgesetzt wird.

Staatssekretär Sttmson über Amerikas Swir ? sfionsbereitschast.

Reuyork, 20.Mai. (WTB. Funkspruch.) Asso­ciated Preß meldet aus Washington: Staatssekretär Stimfon erklärte, die allgemeine Ansicht der Re­gierungsbeamten und der Kongrehführer, die mit Präsident Hoover über eine Revision der Reparationszahlungen an Amerika berieten, bestehe darin, daß, falls andere alli­ierte Rationen geringere prozentuale Zahlun­gen annähmen, könne Amerika auch gewifse Kon­zessionen machen. Falls eine Herabsetzung der Re­parationszahlungen erfolge, wäre das höchste, was von Amerika verlangt werden könnte, eine pro­zentuale Verminderung der Zahlun­gen a n A m e r i k a , die nicht größer fein dürfte, als die prozentuale Herabsetzung der Ansprüche der anderen alliierten Rationen. Meldungen aus dem Auslande deuten an, die Reparationssachverständi­gen würden eine Herabsetzung des Gesamtbetrages der Reparationssumme, sowie eine Herabsetzung der Annuitäten empfehlen. Staatsfekretär Slim- s o n erklärte dazu, die amerikanischen Sachverstän­digen, welche die amerikanische Regierung nicht offi­ziell vertreten, wünschten, daß etwa beschlossene kleinere Annuitäten in der gleichen Weise verteilt wurden, wie die urspünglich ins Auge gefaßten größeren Beträge. Sie seien der Ansicht, daß, wenn die Gesamtsumme verringert werde, auch die prozentualen Anteile der Gläubiger an dieser Summe natürlich verringert werden müßten. Aen- derungen der Zahlungsweise würden, so betonte Stimfon zum Schluß, falls sie genehmigt wür­den, den Betrag dec Amerika zufliehenden Sum­men nicht derart verkleinern, dah die von der Mixed Lloims Eommifsion" bewilligten Ansprüche nicht gedeckt werden, immerhin würden sie eine Verzögerung der Begleichung einiger Forderungen notwendig machen.

Das Ergebnis derVesprechungen im Weißen Sause.

Washington, 21. Mai. (WTB. Funkspruch.) Associated Preh saht das Ergebnis der Konfe­renz im Weißen Haufe und der Aeußerun- gen der Ehefs des Staatsdepartements und des Schatzamts dahin zusammen, daß, wie Staatssekre­tär Stimfon bereits in der vergangenen Woche betont habe, eine Aenderung in der amerikanischen Reparationspolitik nicht beabsichtigt fei, dah man jedoch jetzt grundsätzlich geneigt sei, sich etwaigen Konzessionen der Alliierten anzuschließen, und zwar erstens, indem man sich damit abfindet, daß durch die Ermäßigung der gesamten Reparationszahlungen auch der Wert der 2jprozentigen Anteile der ver­einigten Staaten automatisch herabgesetzt sei, und zweitens, daß, falls die Alliierten auf 10 v. h. ihrer Befahungskosten verzichten, auch die vereinigten Staaten ihre jährlichen Teilzahlungen Deutschlands auf das amerikanische Besahungskonto um 10 v. h. ermäßigen.

Bezüglich des 2,25-v. H.-Anteils der vereinigten Staaten an den Reparationszahlungen wurde noch besonders betont, daß diese Summe zusammen mit den 20 v. h., die von dem Wert des während des Krieges beschlagnahmten Privatvermögens vor­läufig zurückbehalten werden, zur Befriedigung der Ansprüche der amerikanischen Bürger verwandt werden sollen, deren Entschädigungsforderungen an Deutschland durch diegemischte Kommission" --n- erfannt würden. Zum Schluß wurde darauf hin- geroiefen, daß noch keine endgültigen vefchlüsfe ge­faßt seien, sondern man das Gutachten der ameri­kanischen Reparationssachverständigen abwarten werde.

pfingsttagung

der Gtäubigerdelegierten.

Ein tatsächlicher Fortschritt."

Paris, 20. Mai. (WTB.) Die Agence havas be­richtet über die Arbeiten der Sachversiändigenkon- screnz: Trotz des Pfingstfestes haben die Dele-» gationen der Gläubigermächte heute vormit­tag und heute nachmittag Sitzungen abgehalten. An der Rachmittagssihung haben der Gouverneur der Bank von Frankreich, Moreau, der aus der Pro­vinz zurückgekehrt ist, und Owen Poung teilge- nommen, der wegen Unpäßlichkeit gestern nicht bei den Beratungen zugegen war. Die Sachverständigen find in eine Prüfung der deutschen Vorbe­halte eingetreten. Sie haben außerdem über die Verteilung der Annuitäten unter Zu­grundelegung der Poungschen Ziffer von 2050 Mil­lionen Goldmark diskutiert. 3n diesem Zusammen­hang ist auf die Geste der amerikanischen Regierung hinzuweifen, die beschlofsen hat. In eine lOproz. Herabsetzung der rück st ä n - öigen amerikanischen Besatzungs- kosten zugun st en Deutschlands einzuwil- ügen. Diese zehnprozentige Herabsetzung wird ange­sichts der Tatsache, dah die entsprechende amerika­nische Forderung sich aus 55 Millionen Gotdmark beläuft, 5 Millionen Goldmark betragen. Man könne, so heiht es in der havasmeldung weiter, heute abend einen tatsächlichen Fortschritt in den Arbeiten der Sachverständigen feststellen. Die Sachverständigen werden morgen vormittag eine Sitzung abhatten, in deren Verlauf sie endgültig ihre Haltung bezüglich folgender Punkte fefflegen werden:

1. Die deutschen Vorbehalte;

2. Die Annuität von 2050 Millionen Gotdmark:

3. Die Verteilung der Gewinne der Bank für in­ternationale Zahlungen.

Falls die heute abend ins Auge gefaßte Verstän­digung morgen vormittag innerhalb der Glänbiger- delegierlen vollständig verwirklicht werden wird, wird die Sachverftändigenkonferen; wahrscheinlich am Rachmittag eine Vollsitzung abfjalt^n, in deren verlaus den deutschen Delegierten der Stand­punkt der Gläubigermächte zur Kenntnis gebracht werden wird. 3n den der Konferenz nahestehenden Kreisen herrscht heute abend ein gewisser Opti­mismus. Man scheint jetzt anzunehmen, daß es nicht mehr unmöglich ist, daß alle Delegationen zu einer Verständigung gelangen.

Die pariser presse ist optimistisch.

Paris. 21. Mai. (W.T.B.-Funkspruch.) In der Morgenpresse findet sich der Optimis­mus über den Stand der Arbeiten der Re- parationslonferenz wieder, den die Agentur Ha­vas gestern zum Ausdruck brachte. Aach dem Petit P a r i s i e n" hat ein Delegierter, der der gestrigen Sitzung der Gläubigerstaaten bei- wohme, die Lage folgendermaßen charakterisiert: Cs besteht die lebhafte Hoffnung, daß man zu einem Abschluß gelangen wird.

Die Blätter berichten, daß zu Beginn der gestrigen Aachmittagssitzung der amerikanische Delegierte bei der Aeparationskommission, W i l- son, Owen TZoung eine Mitteilung der Washingtoner Regierung überreicht habe. 3n dieser Mitteilung habe Präsident Hoover die Ermäßigung der ameri­kanischen Ansprüche auf rückständige Befahungskosten um 1 0 Prozent zum Ausdruck gebracht. Die Mitteilung bildete nach demMatin" für die Konferenz keine besondere Überraschung, da Owen Poung und seine Kol­legen bereits vor dem Besuch Wilsons der Mög­lichkeit eines derartigen kleinen Zugeständnisses in ihren Erwägungen Rechnung getragen hatten. Cs habe sich also lediglich um eine offizielle Bestätigung gehantelt. Wenn aüch dem materiellen Wert des amerikanischen Zugeständ­nisses von der Morgenpresse keine besondere Bedeutung beigemessen wird, so wird die psy­chologische Wirkung doch außerordentlich hoch eingeschäht.

Die Morgenpresse ist der Ansicht, daß in der Sitzung, die die Gläubigerdelegationen heute vormittag haben werden, nichts von den Berichten vorgelegt werden wird, so daß nach­mittags eine Vollsitzung der Reparationskonferenz stattfinden könnte. DasEcho de Paris" will wissen, daß der Entwurf des Berichts

in einer von den Gläubigerdelegationen a b ge­änderten Fassung gestern bereits nach Brüssel abgesandt worden sei und höchstwahr­scheinlich die Zustimmung Belgiens firchen werde. Zwei der Vorbehalte der deutschen Delegation würden sicherlich nicht in ihrer ursprünglichen Form in den Bericht ausgenommen werden. Der erste betreffe die Heranziehung der Nachfolgestaaten, der zweite das Mora­torium. Die Gläubiger seien bereit, ein Transfermoratorium, aber kein Mora­torium für die Aufbringung der Zahlungen zu gewähren.

poincare über die Reparationsfrage. Paris, 20. Mai. (WB.) Ministerpräsident Poincare hat heute in Douaumont bei der Einweihung eines Denkmals für die während des Krieges gefallenen Ortsbewohner eine Rede gehalten, in der er ausführte: Angenommen, dah entgegen dem Zeugnis der Tatsachen und Akten- stücke die mitteleuropäischen Regierungen nicht absichtlich die Initiative und Verantwortung für den Krieg übernommen hätten, so würden sie dennoch, da sie durch den gegen Belgien geführ­ten Gewaltstreich diesem und Frankreich unermeß­lichen Schaden zugefügt haben, uns beiden rest­lose Wiedergutmachung schulden. Viele Deutsche guten Glaubens so verblendet sie auch durch eine parteiische und unvollständige Dokumentation sein mögen, nämlich durch das in Berlin nach dem Waffenstillstand veröffentlichte Material geben zu, daß durch einen solchen in Verletzung der Verträge und ohne Schonung für die Be­völkerung durchgeführten Einfall ein Rechts­anspruch auf Entschädigung für das Einheit ge­schaffen wird, das dieser Einfall Personen und Gütern zufügte.

Die gerechte Wiedergutmachung dieser Schäden wird keine der Ausgaben fein, die Frankreich zur Last fallen darf, ob es sich nun darum han­delt, seine verwüsteten Gebiete wieder aufzu- baucn oder die Pensionen für die geschädigten

Zivil- und TTlilitärperfonen zu bezahlen.

Seit langem bereits haben wir auf die Hoff­nung einer günstigen Regelung verzichten müssen, und jedesmal, wenn Verhandlungen mit unseren Schuldnern eingeleitet wurden, sind wir zu Kon­zessionen bereit gewesen, veranlaßt durch unseren Wunsch nach einer allgemeinen Versöhnung und durch unsere eingewurzelte Friedensliebe. Obwohl wir uns dessen bewußt sind, nicht mehr so be­handelt worden zu sein, wie wir es verdienten, haben wir uns nicht entmutigen lassen. Roch bis vor kurzem hot die Ausführung des Dawes- p laues, der uns Vorteile vorbehielt, zu unserer Zufriedenheit funktioniert. Wir haben uns mit der Forderung der Einholung eines Sachver­ständigengutachtens abgefunden, wir haben unS Bedingungen anbequemt, die nicht die unfrigen waren, und wir haben alles was von uns ab­hängt, getan, um die Arbeit der Sachverständigen zu erleichtern. Die französischen Delegierten haben in keinem entscheidenden Augenblick die Aufgaben ihrer Kollegen hintertrieben oder erschwert. Sie haben lediglich Wert darauf gelegt,

den Dawesplan nicht gegen ein weniger zuver­lässiges und weniger ertragreiches verfahren einzutaufchen.

Ich weiß noch nicht, in welchem Maße ihren berechtigten Forderungen Genugtuung getan werden wild. Ich weiß noch nicht einmal, ob die internationale Eachverständigenunterfuchung zu klaren und definitiven Schlüffen führen wird. Die französische Regierung wird sich eine Mei­nung erst an dem hoffentlich nahe bevorstehenden Tage bilden können, wo sie mit einem Gesamt­bericht befaßt werden wird. Dann wird sie die ihr unterbreiteten Vorschläge prüfen und in Kenntnis der Sachlage Stellung nehmen. Sie wird im übrigen, wohlverstanden sowohl hin­sichtlich der Frage der Reparationen, als auch hinsichtlich der interalliierten Schulden, nur im Einvernehmen mit den parlamentarischen Kom­missionen und mit dem Parlament selbst handeln. Die Regierung wünscht wegen der wirtschaft­lichen Wiederaufrichtung der Welt, daß eine end­gültige Regelung erfolgt; aber es wäre ungerecht und unzulässig, dah die Kosten hierfür von dem gemarterten und verwüsteten Frank­reich getragen würden.

MeReichsregiewngMMnderheitenfrage

Eine Denksch» ist zur besseren Vertretung der Minderheiten beim Völkerbund.

Die nachstehende Denkschrift der Reichsregierung kennzeichnet sich als ein in der Form sehr gemäßig­tes und konziliantes Schriftstück, das aber in der Sache sehr deutlich die Punkte herausarbeitet, die von Dr. Strcsemann in der Märztagung des Völkerbundsrats vorgetragen und als regelungs­bedürftig bezeichnet worden find. Es geht daraus hervor, daß die Garantie des Völkerbun­des für die Wahrung der Minder­heitenrechte eine allgemeine und uneinge- schränkte ist, und es wird logisch diese Verpflich­tung damit begründet, daß das ganze Regime der Schutzbestimmungen als das erforderliche Korrelat zur Abtrennung großer Volksteile von ihren Stammländern durch die Friedensverträge von 1919 zu betrachten ist. Die Konsequenz ist der D a u e r ch a r a k t e r dieser Verpflichtung und aller zu ihrer Erfüllung geschaffenen Einrichtungen,

Es handelt sich bei den deutschen Verbesserungs­vorschlägen im ganzen nicht etwa um grundstür­zende Neuerungen, sondern im Gegenteil um eine Einigung der Begriffe und Metho­den, die in den zehn Jahren seit Abschluß der Friedensverträge aus dem ursprünglich proklamier­ten und zu einem der Eckpfeiler des Weltfriedens und der Selbstbestimmung gemachten theoretischen Minderheitenrecht eine Art unzulässiger Sonderbe­lastung einzelner weniger Staaten zu machen scheinen. Kehrt man zu den Grundbegriff en zurück, so werden die besonderen Verpflichtungen der Staaten mit starken, ihnen unter dieser Be­dingung zugeteilten Minderheiten fremder Natio­nalität auch für diese Staaten selbst empfunden als das, was sie sind; sie werden entgiftet und erhalten die Bedeutung von Mustereinrich- tungen, denen sich auch ohne Zwang die übrigen Mächte anschließen müssen, in deren Grenzen irgendwie nennenswerte Minderheiten wohnen. Es handelt sich hier um eine Frage, die nur unter ganz großen, allgemeinen Gesichtspunkten nützlich und wirksam ungefaßt werden kann. Deutsch­land ist in der Praxis, in seinen preußischen Minderheitenschulgesetzen und in ande­ren Dingen beispielgebend gewesen, und seine Stimme muß deshalb, auch wo es sich um die grundsätzliche Klärung und Lösung dieses großen Friedensproblems handelt, in der übrigen Welt Gehör finden. Daß dabei das Schicksal deutscher Minderheiten in besonders hohem Maße selbst zur Erörterung steht, vermindert keineswegs die allgemeine und humanitäre Bedeutung der durch das Memorandum klar und deutlich aufgeworfenen Fragen.

0er offizielle Auszug.

Berlin , 19. Mai. (WTB.) 3n feiner Sitzung vom 7. März d. 3- hat der Völkerbunds­rat die vorläufige Prüfung ter kanadischen und deutschen Anträge zur Minderheitenfrage

einem Dreierkomitee übertragen, dem der japanische, englische und spanische Ratsvertreter angehören. Gleichzeitig wurde allen Mitglieds­staaten des Völkerbundes anheimgegeben, ihre Bemerkungen zu der Angelegenheit dem Dreier­komitee vorzulegen, ein Beschluß, durch den die weitere Behandlung ter kanadischen und deutschen Anträge gewissermaßen zur Sache des gesamten Völkerbundes gemacht und damit die Bedeutung der Minderheitenfrage wirksam unterstrichen worden ist. Tatsächlich haben eine Reche von Staaten, in erster Linie die unter Minderheitenverträgen stehenden, die Gelegen­heit benutzt, um ihre Bemerkungen dem Dreier­komitee zu unterbreiten. Auch die deutsche Regierung hat geglaubt, im 3nteresse einer möglichst umfassenden und eingehenden Unter­richtung des Dreierkomitees ihre Auffassung über die P f l i ch t e n , die sich für den Völkerbund aus der Garantie für die Bestimmungen zum Schuhe der Minderheiten ergeben, noch­mals in einer besonderen Denkschrift barlegen zu sollen.

Die deutsche Denkschrift, die am 12. April d. 3. dem Generalsekretär des Völkerbundes übermit­telt worden ist, knüpft in ihrer Einleitung an die mündlichen Ausführungen des deutschen Rats­mitgliedes, Reichsministers Dr. Stresemann. auf der Märztagung des Rates an. Der deutsche Vertreter hatte die bisherige Praxis des Völker­bundes und ihre Ergebnisse einer kritischen Be­trachtung unterzogen und war dabei zu folgenden Vorschlägen gelangt: Klärung der grundsätzlichen Frage über Sinn und Tragweite der Garantiepflicht des Völkerbundes, Prü­fung der Möglichkeiten für die Besserung des formalen Verfahrens bei der Be­handlung von Petitionen, Untersuchung der Frage, in welcher Weise der Völlerbund seiner Garantiepflicht außerhalb des Ge­biets ter Petitionen genügen könne.

Diese Ausführungen des deutschen Vertreters näher zu erläutern und zu ergänzen, ist der Zweck der deutschen Denkschrift.

3n ihrem ersten Teil wird unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Minderheitenver­träge und die ersten grundlegenden Beschlüsse des Völkerbundsrates das neu geschaffene System des Minderheitenschutzes wie folgt gekennzeichnet«

Den Minderheiten ist die (Erhaltung ihrer völkischen (Eigenart sowie kulturelle, sprachliche und religiöse Freiheit gewährleistet.

Die Wahrung dieser Minderheitenrechte ist von den Minderheitenstaaten als Grundgesetz anerkannt und seine Beobachtung unter die Garantie des Völkerbundes gestellt.

Diese Garantie ist allgemein und unein­geschränkt. Sie umfaßt die ständige Ueber- wachung der Lage der Minderheiten und ein