Ausgabe 
21.2.1929
 
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Bass.SwhoBiehonzeh des Orchestervereins Gießen ist wegen zahlreicher Erkrankungen verschoben bis Mitte März. Näherer Termin wird noch bekanntgegeben. Ge­löste Karten behalten ihre Gültigkeit

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* Aufgehobene Kra ft po st Verbin­dung. Die an Sonntagen zwischen Gießen und Klein-Linden verkehrenden Kraftposten ab Gießen 14.15 und ab Kkein-Linden 14.30 werden wegen geringer Benutzung mit Wirkung vom 24. Fe­bruar ab ausgehoben.

** Gefallenen-Gedenkfeier in der Synagoge. Zn Ehren der im Weltkrieg? Ge­fallenen findet, wie man uns mitteilt, Samstag, 23. d. M., in der Synagoge (Südanlage) eine Gedenkfeier statt.

Das Symphonie-Konzert desOr- ch e st e r v e r e i n s verschoben. Wie im heu­tigen Anzeigenteil betanntgegeben wird, ist das aus heute abend angesehte Symphonielonzert des Orchestervereins Gießen wegen zahlreicher Er­krankungen bis Mitte Mürz verschoben worden. Die gelösten Karten bleiben in Gültigkeit.

** Auftrieb auf dem Heuti genFrank- furtcr Schlachtvieh in orkt: 3 Färsen, 1454 Kälber, 206 Schafe, 498 Schweine.

Weitere Lotalnachrichlen im zweiten Blatt.

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Dietern gemeinsam zu benutzenden 'reppen, Flure und Aborte und ändere durch deren Richtbcaufsichtigung, durch Äichtabgabe des Schlüssels zu einer Wohnung während einer Reise verletzt werden." Ein solcher Fall wäre schon gegeben,

Gingesandt.

(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem

Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.)

Ungenügende Darteraumverhältnisse auf der Station Garbenteich.

Was die Rcichsöahnverwaltung i)ren Kunden heutzutage alles zumutet, kann man u. a. mor­gens bei dem in Garbenteich um 7.11 ilf)r abführenden Personenzag wahrnehmen. Richt ein­mal ein Leiner Bruchteil der in Garbenteich ein- steigendcn Fahrgäste kann bei der strengen Külte cklnterschlups finden, ebensowenig in den übri­gen Jahreszeiten bei rednerischem Wetter. Das zierliche Wartcsälchen saßt nicht einmal ein Drittel aller Mitsahrenden! Es ergeht daher auf diesem Wege die Bitte an die Reichsbahn­verwaltung, auf dem Bahnhof Garben­teich einmal Einsicht zu nehmen und die völ­lig unzureichenden W a r t e r a u m v er­hol t n i s s e im Hinb.ick auf den stark gestiegenen Personenverkehr baldmöglichst zu beseitigen. Alle Mitfahrenden. besonders die Arbeiter von Gar­benteich, Steinbach und Dorfgiil, die bis zu der Station teils eine Stunde Wegs zurückzulegen haben und bis zur Ankunft des Zuges meist un­ter freiem Himmel zubringen müssen, würden der Reichsbahn sehr dankbar sein. St.

(Garmisch-Partenkirchen): Heiter.

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Wenn Hre Smvfenlungsanzeige in derSamstagsnummer desGießenerAnzeigers durch sorgfältige und wirksame Sahaussiaitung wrLvenfoll dann geben Sie sie bitte spätestens im Xöufe des Donnerstag in der Geschäftsstelle auf!

Oie Wetterlage.

Wettervoraussage für Freitag: Teils nebelig-wollig, teils aufheiternd, Frost we­nig verändert, jedoch sich stellenweise ab- schwächend. Keine oder nur vereinzelte leichte Schneefälle.

Witterungsaussichten für SamS- t a g: Abschwächung des Frostes, sonst wenig Aenderung der Wetterlage.

Lufttemperaturen am 20. Februar: mittags2,8 Grad Celsius, abends 6,3 Grad Celsius: am 21. Februar: morgens13,6 Grad Celsius. Maxi­mum 2,6 Grad Celsius. Minimum15 Grad Celsius. Erdtcmperaturen in 10 Zentimeter Tiefe am 20. Februar: abends3,9 Grad Celsius: am 21. Februar: morgens4,5 Grad Celsius. Son- nenscheindauer 5% Stunden.

Mnlersportnachrichten der f)efi. Wetterdienststelle.

Vogelsberg (S)D;,e.Dj5icrf): Heiler,5 Grad Celsius, 35 Zentimeter Schnee, gekörnt, Sri und Rodel sehr gut. Herchenhainer Höhe: Heiter, 3 Grad Celsius, 35 Zentimeter Pulver­schnee, Ski und Rodel sehr gut.

Odenwald (Tromm): Heiter, 5 Grad Cel­sius, 35 Zentimeter Schnee, verharscht, Ski und Rodel sehr gut. Reunkirchen: Heiter, 8 Grad Celsius, 35 Zentimeter Schnee, verharscht, Ski und Rodel gut.

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Wes 'alb gebrauchen Sie nlchtmltVer- trauen das out1, bewSorte Dcppelherz. das schon Tausenden gehoben h.t? Eine Prooe'lasche kostet nur 2..0 Mk.. sicher ein billiger Versuch, wenn Sie bedenken, daß Sie dadurch Ihre Ner­ven wieder zur Kuh«, bringen, also w e-er ges <nd werden; bekanntlich sind die 6 und jrsachen der meisten Kra >kheiten aut -in zerüttetes Nerven­system zurückzuführen. Eine gründ­liche K Sftlgungskur mit Doppelnen wirk Wunder bei den verschiedensten Schwächezusiä- den, Neurasthenie, Kop - schmerzen, Blu armut. Appetliloslg*eit, Herzklopfen, Mattigkeit. In tast allen Apo- t eken und Drogerien Ist Doppelnerz er­hältlich, bes.i' mt In der

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Gießen, den 21. Februar 1929.

>ieHastungsürWafferiettungsschäden. Der Frost ist ein übler Gast. Wasserlei- 'ngsschäden sind an der Tagesordnung, i verbricht ein großes Zuleitungsrohr auf der traße um) beraubt vielleicht einen Etadtteu des -im.tDaifct2, dort zerplayt ein Leitungsrohr nn !ufe und richtet üblen Schaden an, vtelletcht itten in der Rächt, bevor die Leitung selbst ab- «-cstellt werden kann. r s ,

Lermietcr und Mieter, dte bts dahm einig miteinander ausgenommen sind auch solche ertragsparteien gibt es, stehen sich Plotzlrch - .t Widerstreit der 2nt:rcs en fe.ndlich gegenüber. ' ^nn niemand will für den entstandenen Scha­an haften und für ihn verantwortlich feur. Richt ant mit .Unrecht erblickt der Rermieter im Mieter, .1 bellen Klosett etwa das Wasserrohr aufge- ,-oren ist weil der Mieter oder einer seiner - ungehörigen oder Untermieter bei strenger Kälte « öekoitnte Fensterlein hat offenstehen lassen, ^uch geradezu einen moralisch Schuldigen. Denn ^s darf keinem Zweifel unterliegen, daß der 'Meter einer Wohnung eine fremde Sache m ganzen, wie in ihren Einzelheiten im Besitze )2t und d^ß cr d.s alb auch für den guten Zustand mb die Erhaltung der Wohnung, vom natür- lichen Abnuhen durch das Verwohnen abge- ichcn, dein Vermieter gegenüber dement,prechend verantwortlich ist.

Das Znnehaöen einer in fremdem Eigentum Gebenden Wo.,nung legt dem Mieter besondere Sslichten auf. Das Mietrecht Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter ist in i>en Paragraphen 533 folg, des Bürgerlichen Ge- 'ehbuchs geregelt. 3n Anerkennung der obigen Ausführungen ist vom Gesetzgeber im 8 515 tz.G.B. dem Mieter im Interesse des Vermieters (Hauseigentümers) eine besondere Obhutpfticht auferlegt vorden. Hier heißt eS: »Zeigt sich im Lause )er Miete ein Mangel der gemieteten Sache, »der wird eine Vorkehrung zum Schutze der Sache gegen eine nicht i> o r h e r g e s e h e n e Gefahr erforder­lich, so hat der Mieter unverzüglich Anzeige zu machen. Unterläßt der Nieter die Anzeige, so ist er zam Ersätze beS daraus entstandenen Schadens verpflichtet." verletzt der Mieter die Obhut und die ihm ob­liegende Pflicht zu einer schonenden und pfleg- 'idjen Behandlung der Mietsache, so ist d-er Ver­nieter zum Anspruch auf Unterlassung, zur Kündigung und. bei Verschulden, zum Anspruch auf Schadensersatz berechtigt. Der Mieter haftet auch nach § 278 B.G.B. für daS Verschulden seiner Angehörigen, Dienstboten, Angestellten und gewerblichen Arbeiter, wenn sie in A u s - Übung des ihnen anvertrauten Mit- gebrauchS Schaden verursachen. Rach dem Kommentar der Reichsgerichtsräte zu § 535 v.G.D. muh dos gleiche für ein etwaiges Ver- 'chulden der Gäste des Mieter« und etwaiger hilfspersynen gelten.

.Die Obhutpflicht besteht namentlich auch

land (Winkervera): Heiler, 4 f'rtS 0 Zentimeter Pulverschnee, Ski und

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wenn eine Familie während der Winiermonake für längere oder kürzet^ Zeit v.rreiste, und es träten Wasferle'.tungssch'iden mit allen ihren Folgen ein, weil niemand zur Behebung des Schadens rechtze'.tig in die abgesperrte Woh­nung gelangen könnte.

Kraft seiner Obhutpslicht ist der Mieter zur unverzüglichen, d. h. so ra.ch als imrr.ee möglichen Anzeige eines Mangels dem Ver-> mietet gegenüber auch dann verpflichtet, wenn die Znteresten des letzteren gefährdet sind. Ist beispielsweise aus irgendeinem Grunde ein Rohr s o undicht geworden, daß es tropft und der Fußboden feucht wird und die Geiahr besteht, daß d'.e darunter liegende Decke beschä­digt wird, so besteht für den Mieter die vor­erwähnte sofortige Meldepflicht. Unter­läßt er es, sie zu erfüllen, so macht er sich schadenSersatzpflichtig.

3m allgemeinen darf man sagen, daß ein all­gemein gültiger Grundsatz für die Bnlrieilung für jeden Wasserleilungs- oder Wasserschaden nicht aufgestellt werden kann. Es ist von ^all zu c zu entscheiden. Ohne Zweifel macht sich der 'L icter haftbar, wenn et bei der derzeit heer- schenden Kälte etwa die Küche nicht heiz^. in der die Leitungsrohre liegen, oder wenn eine: seiner Angehörigen im Abort, in dem sich solche befinden, so lange Zeit das Fenster offen läßt, daß das Wasser in den Rohren gefriert. Ein Fall, der zu keinerlei Zweifel wegen der Haft-" barkeit für Schäden Anlaß geben fann, Jiegt dann vor, wenn der Mieter die ganze Wohnung uiv beheizt läßt, weil er etwa auä Ervarni-.gründen zu Verwandten überfiedelle. Eine besondere Be­heizung des Klofetts, das sich womöglich nicht einmal in der Wohnung, sonderneine Treppe liefet" befindet, wird nicht verlangt werden kön­nen, wohl aber, daß in die Spülschüsfeln zur 03er- hütung des Ausei na überfrierens Salz oder Vieh­salz geworfen wird. Auch Wasseruhren müssen genügend verwahrt werden.

Entsteht zwischen Mieter und Vermieter dar­über otreit, wer für den Schaden aufzulomwen hat, so muß der eine dem anderen Fahrlässig­keit oder Vorsatzbeweisen". Für die sogenannte Beweislast gilt der Grund ah daß der Vermieter beweisen muß, daß der Mieter einen Mangel gekannt hat oder hat kennen müssen und daß hierdurch der behaupte n Schaden entstanden ist. Ter Mieter dagegen hätte das Vorbringen des Vermieters zu entkräften, 3n allen Fällen er­scheint ein billiger Ausgleich der Interessen wün­schenswert. Bei Frost- und Feuersgefahr sind die Menschen mehr als zu anderen Zeiten aus­einander angewiesen. Das sollte jeder bedenken, um in Zeiten der Gefahr sich und seinen Rächsten vor Schaden zu bewahren. X.

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