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Entgleisung eines Güterzuges bei Kassel.

VSN. Kassel, 19. 3unL Sin schwerer Augunfall, der leicht ernsthaftere Folgen hätte haben können, ereignete sich heute mittag gegen 12 Uhr auf der K a s s e lA r a n k f u r t e r Strecke. Der fahrplanmäßig 11.50 Uhr von Kassel-Verschiebebahnhof abfahrende Güterzug 6534, der in wilhelmshöhe rangiert hatte, und sich auf einem Tiebengleis befand, sprang an der Laderampe der Herkulesbahn aus den Schienen. Die Maschine legte sich sofort um. Von der Wucht der nachdrückenden schweren Waggons wurden die beiden Pack- und 38 Güterwagen völlig ineinandergeschoben und größten- teils zertrümmert. Der Materialschaden ist beträchtlich. Der Verkehr ist durch den Unfall für mehrere Stunden unterbunden, da der Haupt­schienenstrang von den umgestürzken wagen ver­sperrt ist. Der Personenzugoerkehr wird durch Pendelzüge aufrechlerhalten, während die Schnell­züge umgeleilel werden. Menschen sind nicht zu Schaden gekommen.

darmeriewachtmeister beleidigt hatte. Seine Behauptung, er habe die beleidigende Be­hauptung von einem Zeugen gehört, wurde wider­legt. Es blieb bei der vom Amtsgericht Grün­berg verhängten Geldstrafe von 30 Mark.

Gleichfalls zurückgewiesen wurde die Be­rufung eines vorbestraften Landwirts aus Kir­torf gegen ein Urteil des Amtsgerichts Hom­berg, durch das er wegen Beleidigung in zwei Fällen zu einer Gesamtgefängnis- strafe von acht Wochen verurteilt worden war. Er hatte einem Feldschützen, mit dem er auf gespanntem Fuße stand, fälschlich vorge­worfen, dieserfresse die Gemeinde aus", und habe dreimal falsch geschworen. Erfolg hatte er dagegen mit seiner Berufung gegen ein Urteil des gleichen Gerichts, das ihm wegen Pfand- Verschleppung zwei Wochen Gefängnis zuerkannt hatte. Es wurde festgestellt, daß er mit den ge­pfändeten Pferden nur für kurze Zeit in einer ge­schäftlichen Angelegenheit ohne jede böse Absicht weggefahren war. Das Urteil wurde aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen.

Schöffengericht Gießen.

Gießen, 19. Juni. Ein Elektromonteur von Unterseibertenrod betrieb in den Jahren 1927 und 1928 eine Autolinie zur Personenbeförderung und übernahm auch Fahrten mit Lastautos. Er kam in geschäftliche Schwierigkeiten und versuchte dann, sich auf ungesehmäßige Art zu sanieren. Er fälschte Dutzende von Wechseln und gab sie in den Verkehr; er fälschte weiter Bürg-

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schaftsurkunden, Kaufverträge und andere Urkunden und versuchte unter ihrer Be­nutzung zu Geld zu kommen. Ferner gab er Schecks als Zahlungsmittel aus, ob­wohl er wußte, daß keine Deckung vor­handen war, und schädigte auch noch in anderer Weise eine Reihe von Geschäftsleuten. Schließlich veräußerte er auch noch einen Kraftwagen, auf dem Eigentumsvorbehalt ruhte, und unterschlug einen Betrag, der ihm zur Ablieferung über­geben war. In einer Reihe weiterer Fälle war ein Schreinergeselle ihm bei der Fälschung von Wechseln behilflich. Letzterer erhielt 1 Monate Gefängnis, während der Elektromonteur zu insgesamt 1 Jahr 6 Monaten GL. fängnis verurteilt und sofort verhaftet wurde.

In Verbindung hiermit stand ein Fall der Unterschlagung. Ein Autohänöler hatte einen Scheck über beinahe 9000 Mk. von einer Finanzierungsgesellschaft erhalten, mit dem ein unter seiner Vermittlung von dem Elektromonteur gekauftes Auto bezahlt werden sollte. Der Auto- Händler lieh den Scheck seinem Konto gutschreiben und hob den Betrag für sich ab. Strafe: 6 Monate Gefängnis.

Amtsgerichts Lauterbach, durch das ein Landwirt von Maar von der Anklage des Jagdver­gehens freigesprochen worden war. Das Urteil wurde aufgehoben und der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt. Er war in einer mondhellen Schneenacht von einem Jagdgehilfen beobachtet worden, wie er aus seiner Hofreite herauskam und sich an einer in der Rähe ausgestellten Hasenfalle zu schaffen machte. Er stand schon lange im Verdacht des Wilderns und war, wie die Durchsuchung ergab, im Besitz von Gewehren, den er zunächst ab­leugnete. Sein Versuch, die Sache harmlos hin- Auftellen, als sei nicht er, sondern eine Frau aus Der Hofreite herausgekommen, mißglückte; die Meinung des Amtsgerichts, daß zwar ein sehr hoher Verdacht, aber kein sicherer Beweis er­bracht sei, wurde von der Strafkammer nicht geteilt. Die Falle wurde eingezogen.

Aufgehoben wurde ein Urteil des Amts­gerichts Lich, durch das ein als Kesselheizer an der Dampfmaschine seines Vaters tätiger junger Landwirt zu zehn Mark Geldstrafe ver­urteilt worden war. Es wurde ihm zur Last gelegt, daß er die Maschine ohne Beauf­sichtigung gelassen habe. Er hatte einem Holzschneider an der mit der Dampfmaschine ver­bundenen Holzschneidemaschine eine kurze An­weisung gegeben, und hierin konnte eine Pflicht­verletzung nicht erblickt werden.

Keinen Erfolg mit seiner Berufung hatte ein Pferdehändler aus Rieder-Ohmen, der in einer Eingabe an das Ministerium einen Gen-

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