Ausgabe 
19.12.1929
 
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reisen werden. Nach wie vor glauben die Polen, daß die Fleisch- und Wurstfabriken das Schweine- kontingent nicht aufnehmen können, weshalb sie immer noch mit der Forderung aufwarten, auch ein Kontingent auf dem freien Markte abzu» setzen. Deutscherseits findet diese Forderung jedoch keine Zustimmung. Man glaubt aber, daß es mög­lich sein wird, auch über diesen letzten offenen Punlt des Handelsvertrages in Bälde eine Einigung her­beiführen zu können.

Oie Tabaksteuererhöhung.

Die parlamentarische Erledigung des Sofortprogramms.

Berlin, 19. Dez. (VDZ.) Die Tabak- steuererhöhung, die als Tril des Sofort- Programms am Donnerstag den Reichstag be­schäftigen wird, bildete am Mittwoch noch den Gegenstand interfraktioneller Verhandlungen der Regierungsparteien. Differenzen bestehen in erster Linie in der Frage, welche Dauer die Kon­tingentierung haben soll. Die Sozialdemo­kraten halten bisher daran fest, daß die Dauer aus fünfviertel 2ahr zu beschränken sei, während andere Regierungsparteien eine längere Dauer für erforderlich halten. Eine Einigung ist bisher nicht erzielt worden. Die Verhandlungen dürften am Donnerstag fort­gesetzt werden. Die Initiativanträge werden vor­aussichtlich dem Ausschuß überwiesen, der seine Beratungen darüber noch am Donnerstag beendi­gen mühte, damit das Gesetz noch am Freitag zur zweiten Beratung kommen kann. Die dritte Be­ratung wird wahrscheinlich er st am Samstag stattsinden können, weil damit zu rechnen ist, daß von den Oppositionsparteien der sofortigen Vornahme der dritten Beratung am Freitag widersprochen wird.

Sozialdemokratie und Zollvorlage.

B e r l i n, 19. Dez. (VDZ.) Die S o z i a l d e m o- k r a t i s ch e Reichstagsfraktion beschäftigte sich heute abend in einer Sitzung mit der Z o l l v o r l a g e. Das Ergebnis der Aussprache war, dah die Frak- tion an dem schon im Ausschuß vertretenen Stand­punkt festhält, daß sie also gegen die Schutz- zolle stimmen wird unter Annahme der übrigenTeileder Vorlage.

Orr Reichswirischastsrai stimmt dem Zünddolzmonopol zu.

Berlin, 18. Dez. (D.D.Z.) Der Wirtschafts, politische und der Finanzpolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrates haben über das Zünd- waremnonopor folgendes allgemeine Gutach­ten abgegeben: Der Reichswirtschaftsrat hält unter Würdigung der Finanzlage des Reiches, der allgemeinen Kapitalmarkttage und der rela­tiv günstigen finanziellen Dedigungcn des An- leihevertrages es nicht für angebracht, diesen Vertrag zu gefährden. Er befürwortet auch die Annahme des Zündwarenmono­polgesetzes trotz schwerwiegender Bedenken im einzelnen. Die Lage der deutschen Zündholzindustrie würde auch ohne Verquickung der Finanzfrage zur Errichtung eines Monopols gedrängt haben und außerdem han­delt es sich immerhin nur um einen Verhältnis- mäßig kleinen Bestandteil der deutschen Wirt­schaft- Zugestimmt wurde auch einer Cnt- schliehung, wonach die Reichsregierung dahin wirken soll, dah die int Entwurf des Wonopol- geseheS vorgesehene Entschädigung für Arbeiter und Ange st eilte wie beim Branntweinmonopol geregelt wird und steuerfrei bleibt.

Oie Amtsbezeichnungen.

Vor cinerNeuregelung int kommenden Jahr.

Berlin, 18. Dez. (Prio.-Tel.) Im Besoldungs- gesetz von 1927 ist die Bestimmung enthalten, daß der Reichspräsident auf dem Berordnungs- wege die durch das Gesetz erneut veränderten Dienstbezeichnungen regeln wird. Die Beamtenoerbände, die daran sehr interessiert sind, haben sich auf Grund dieser Bestimmung ver- schiedentlich an den Reichsinnenminister gewandt, aber Severing erklärte, er wolle erst das Ergeb- nis des gegen Bayern angestrengten Prozesses in der Titelfrage abwarten. Nachdem nunmehr der Standpunkt des Reichsinnen­ministers durchgedrungen ist, kann Severmg den Wünschen der Beamten nachkommen. Wie verlautet, sind auch bereits die entsprechenden Schritte einge­leitet worden. Auch die R e i ch s b a h n, die ihrerseits selbständig vorgehen wollte, hat noch keine Entschei­dung getroffen, so daß «ine Ueberein st im­mun g zwischen Reich und Reichsbahn sich noch Her­stellen laßt. Die Neureglung der Dienstbezeichnung trifft vor allem die mittleren und unteren Beamten, besonders die der Gruppen 7 bis 9. Auf Grund der jetzt bestehenden vorläufigen Rege­lung herrschen geradezu groteske Zustände. So er­gibt sich z. SB., dah in einer Gehaltsgruppe drei und mehr verschiedene Amtsbezeichnungen ganz wider­sinnig miteinander verbunden sind. Man rechnet da- mit, dah der Reichspräsident Anfang des kommenden Jahres eine entsprechende Verordnung veröffent­lichen wird.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 18. Dez. (WTD.) Der Reichstag nahm in feiner Mittwochsihung in zweiter und dritter Beratung zunächst das Gesetz über Er­teilung einer Kreditermächtigung für die Reichsregierung in Höhe von 4 6 5 Millionen Mark mit 239 gegen 138 Stimmen an. 3n zweiter und dritter Beratung wurde dann eine Vorlage angenommen, durch die das Gesetz über die Ausfuhr v o n K u n st- teerten bis zum 31. Dezember 1931 verlän­gert wird, zugleich mit einer Cntschliehung der Regierungsparteien, in der eine Liebereinkunft mit Oesterreich im Sinne einer möglichst um­fassenden Erhaltung des grohdeutschen Kunstbesrtzes gewünscht wird und mit einem Antrag Dr. Strathmann (Dnl.), der die Strei­chung einer Bestimmung der geltenden Verord­nung verlangt, die unter gewissen Voraussetzun­gen finanzieller Art die Ausfuhr von Kunstwer­ken zuläßt.

Ein Antrag LiptnSki (Soz.), nach dem das Ge­setz über den Geldentwertungsaus- aleich beibebauten Grund st ücken durch die Bestimmung, dah die Festsetzung der gesetz­lichen Miete im Reich durch die Reichsregie­rung mit Zustimmung des ReichsrateS und eines Ausschusses d«S Reichstages erfolgen soll, er- gänzt wird, und der Antrag über die Rück-

Beamte und Volksentscheid.

Oie Entscheidung des Gtaatsgerichtshofes.

Leipzig. 19.Dez. (IBIB. Funkspruch.) 3n der Derfassungsstreitsache der deutsch nationalen Fraktion des Preußischen Landtags gegen da» Land Preußen um die Frage der Zu­lässigkeit einer Beteiligung der Be­amten am VolksbegehrenFreiheits- g e f e h", hat der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich seine Entscheidung nunmehr dahin gefällt:

Die im Artikel 130, Absatz 2 der Relchsoerfa'sung den Beamten gewährleistete Freiheit ihrer politischen Gesinnung umfaßt das Recht, sich bei einem zugelassenen Volksbegehren ohne Rücksicht auf dessen Inhalt ein- zu tragen und bei einem Volksentscheid abzu- stimmen. Die weitergehenden Anträge werden abgewiesen.

Oie Begründung.

Zur Begründung der Entscheidung des Staats­gerichtshofes führte der Vorsitzende, Reichs- gerichtspräsident Dr. Bumke , unter anderem aus: Der Antragsgegner fordert in erster Linie Abweisung der Klageanträge als un­zulässig, weil lediglich politische Mei­nungsäußerungen des preußischen Mini- stervräsidenten und des preußischen Staatsmini- stermms vorlägen, über deren Berechtigung der Staatsgerichtshof zu urteilen nicht berufen sei. Hiermit wird der Antragsgegner dem eigent­lichen Streitgegenstand nicht gerecht. Die An­träge sind nicht so aufzufasfen, daß die Antragstellerin sich gegen den preußischen Mi­nisterpräsidenten und die Mitglieder des Preußi­schen Staatsministeriums persönlich wenden und sie für eine von ihnen begangene Ber- fassungsverlehung verantwortlich machen will, vielmehr muß der Gesichtspunkt der Verfassungs- Verletzung im vorliegenden Falle überhaupt aus­scheiden. Sve fraglichen Kundgebungen haben einen Zustand geschaffen, von dem die Antrag­stellerin behauptet, daß er die preußischen Beamten in einer, mit der Reichsverfassung nicht vereinbaren Weise in ihrer politi­schen Betätigung für das Volksbe­gehren beschränke. Diese Frage allein soll entschieden werden.

Die Durchführung dcs Vollsbrgehrens beruht auf Artikel 73 der Rcichsverfassung. Ihrem Zweck dienen aber auch andere Bestimmungen der Reichsverfassung, insbesondere Artikel IcO, Abs.2. Er gewährleistet den Beamten die Freiheit ihrer politischen Ge­sinnung auch beim Volksbegehren. Er gilt für alle Beamte, auch für die preußi­schen, und dient insofern zur Ergänzung der preußischen Verfassung, die in Artikel 83 aus­

drücklich auf die reichsrechtlichen Dramtenvor- schristen verweist. Die in Artikel 130 Abs. 2 den Beamten gewährleistete Freiheit, ihre politische Gesinnung zu äußern und zu betätigen, findet allerdings, wie von sämtlichen höchsten Disziplinargerichten zutr.ffcnd ausgesprochen wor­den ist, ihre Schranken in den beson­deren Pflichten, die den Beamten kraft ihres Amtes obliegen. Bei der Beurteilung der Frage, ob die politische Betätigung eines Beamten mit seinen besonderen Pflichten verein­bar ist, kommt es aber sehr wesentlich auf die staatsrechtliche und politische Bedeutung dieser Betätigung an.

Die Einzelchnung in die Liste eines zugelassenen Volksbegehrens und die Abstimmung über den sich daran anschließenden Vottsentscheid ist recht­lich nicht die Ausübung des Peliiionsrechts im Sinne des Artikels 126 der Reichsverfassung, sondern Teilnahme an der volksgesehgebung. Diese Volksgesehgebung ist der unmittelbare weg zur Verwirklichung des hauptgrundsahes der Reichsverfassung:Die Staatsgewalt geht vom Volke aus." Sie steht der Reichstagswahl an Wichtigkeit für das verfassungsleben des Reiches nicht nach. Sie kann daher ebenso wie die Stimmabgabe bei der Reichstagswahl keinen - beamtenrechtlichen Bindungen un­terliegen, vielmehr fleht die Teilnahme am Volksbegehren und Volksentscheid ohne Rücksicht aus dessen Inhalt allen Beamten frei.

Nun ist es allerdings richtig, daß das Preußische Staatsministerium den ihm unterstellten Beamten die Teilnahme am Volksbegehren und Volksentscheid nicht verboten hat. Die Gesamtheit seiner Kundgebungen ließ aber in den Beamten d i e -B e - fürchtung aufkommen, daß sie sich schon durch Einzeichnung in die Listen und durch bloße Stimm­abgabe einer disziplinarischen Ahndung a u s s« tz e n könnte. Dieser Zustand beeinträch- t i g t die durch Artikel 125 der Reichsoerfassung noch besonders geschützte Wahlfreiheit und steht da- her mit den Grundsätzen der Reichsverfassung nicht im Einklang. Darüber hinaus allerdings ge­währt die Reichsoerfassung den Beamten keinen besonderen Schutz für ihre Teilnahme an der Dolksgesetzgebung. Jede Werbetätigkeit kann eine Verletzung der besonderen Beam­ten pflichten enthalten und daher mit der Be- amtenstellung unverträglich sein. Ob der Inhalt eines Volksbegehrens derartig ist, daß die Beamten über Eintragung und Stimmabgabe hinaus an sei­ner Durchsetzung nicht mitrrirken dürfen, ist im ein­zelnen Falle von den Disziplinargerichten zu ent- scheiden. Grundsätzlich unzulässig ist ein disziplina­risches Verfahren aus diesem Grunde nicht.

flüfse aus den Hauszins st euerhypo- t h e k e n wurden dem Wohnungsausschuh über­wiesen.

Der von den Regierungsparteien ausgearbeitete Entwurf zur Aenderung des Diäten- g e s e h e s im Sinne der vor kurzem beschlosse­nen Verschärfung der Geschäftsordnung wurde in dritter Beratung in namentlicher Abstimmung mit 314 gegen 105 Stimmen, also mit einer für Verfassungsänderungen genügenden Mehrheit, angenommen.

Es folgt die erste Beratung des Reichs- ministergesetzes, das die Rechtsve.hältnüse des Reichskanzlers und der Reichsminister re­gelt. DaS Gehalt des Reichskanzlers wird da­durch auf 45 000 Mark, das der Minister auf 36 000 Mark im Iahre festgesetzt. Dazu treten dieselben Zuschläge wie bei anderen Beamten. Ausscheidende Minister, die vorher Beamte wa­ren, erhalten eine Pension von 80 Prozent ihres letzten Deamtengehaltes; die übrigen aus- scheidenden Minister erhalten nur ein Lieber- gangögeld für ebensolange Zeit, wie sie Minister waren. Die Vorlage geht an den HauShalts- ausschuß.

Die in einer früheren Sitzung abgebrochene Aussprache über die Ablösung von Mark­anleihen wird hierauf fortgesetzt. Abg. Dr. Rademacher (Dnl.) beklagt die Benachteili­gung der Pfandbriefanstalten, die darin liege, daß ihnen die Verfolgung ihrer Ansprüche gegen Gemeinden unmöglich gemacht werde. Der An­spruch, der mit dem Pfandbrief erworben wurde, dürfe nicht nachträglich durch ein Sondergesetz gestrichen werden. Abg. Dr. Best (DRP.) er­klärt sich einverstanden mit dem kommunistischen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Llntersuchungsausschusfes wegen der Schiebungen mit Anleihealtbesitz. Tatsächlich hätten sich die Großbanken bei der Verwaltung des Altbesitzes der Bankkunden ungerechtsertigt bereichert zum Schaden der Kunden. Der Antrag wird ab­gelehnt.

Feststellung der Einheiiswerie auch für 1929.

Berlin, 18.Dez. (VdZ.) Der Steueraus- s ch u ß des Reichstags stimmte gege.t die Stim­men der Deutschnationalen und der Wirtschafts- Partei der Ausdehnung der Feststel­lung der Einheitswerte auf das Ka­lenderjahr 1 9 2 9 zu und nahm eine deutsch- nationale Entschließung an, die festsiellt, daß nach Auffassung des Au schusses die bestehende Einheitsbewertung über das Kalenderjahr 1929 hinaus nicht au gedehnt werden dür e. Der Gesetzentwurf über die Kosten bei Steuer­erhebung im Rachnahmeverfahren wurde mit den Stimmen der Regierungspar­teien angenommen. Danach hat der Steuerpflich­tige die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dah die Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen eine Postnachnahme auf Zahlung eines Steuerrückstandes zugehen läßt. Der Ausschuß nahm ferner Anträge auf steuerliche Begünsti­gung von Auslandanleihen an.

Braunkohlenindusirie gegen Mittellandkanal.

Berlin, 18. Dez. (Priv.-Tel.) Bekanntlich ist die Frage der Kanalbauten von jeher eins der umfirittenften Probleme der deutschen Wirt­schaftspolitik. ReuerdingS hat der deutsche Braunkohlenindustrie-Derein eine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet, in der

hervorgehoben wird, dah die mitteldeutsche Draunkohleninbustrie von jeher eine Geg­nerin des Mittellandkanals und an­derer Kanalbaupläne gewesen ist, weil sie die Rentabilität dieser Bauvorhaben bezweifelt. Mit Rücksicht auf die bedrohliche Finanzlage des Reiches wird in dieser Eingabe hervorgehoben, dah die Aufwendung eines Betrages von 320 Millionen Mark für die Fer­tigstellung des MittelfandkanaleS nicht zu ver­antworten sei, zumal eine Rentabilität dieser Wasserstraße niemals erwartet werden könne. Weiterhin wird betont, dah das Reich unmöglich im Interesse einiger Wirtschaftskreise den Weiterbau von Kanälen forcieren kann, zumal die Reichsbahn durch den zu erwar­tenden Frachten ausfall zu Tariferhöhun­gen gezwungen wäre, bzw. durch Kampf­tarife den Versuch machen mühte, den Wett­bewerb deS Mittellandkanals auszuschalten.

Kleine politische Nachrichten.

Der Schriftleiter desVölkischen Beobachters" in Frankfurt a. M., G u t t e r e r batte sich wegen Beleidigung des preußischen Innen- Ministers zu verantworten. (Sutterer hatte in einer Versammlung den Minister mit den Aus­drücken:Bankert, Findling und Kind des Juden Cohn" beschimpft. Das Gericht erkannte auf Grund des §8 des Republikschutzgesetzes auf eine (Ge­fängnis ftrofe von 6 Wochen und Tragung der Kosten.

Der Geschäftsführer des Gesamtverbandes Deutscher Angestel lengewerkschaften, G. Brost M. d. RWR., hat feinen Austritt aus der Deutschnationalen Volkspartei er­klärt. Das Vorgehen des Parteivorsitzenden gegen die Arbeitrezmervertreter in der Partei und in der Fraktion habe die persönlich-e Führer- Unfähigkeit des Geheimrats Hugenberg so ein­dringlich bewiesen, dah es ihm nutzlos erscheine, noch weiter Mitglied einer Partei zu bleiben, die bereit sei, sich solcher Führung dauernd unter­zuordnen und sich damit selbst zur Dedeutungs- losigleit verurteile.

Der Senat der Freien Stadt Hamburg hat für 1930 Bürgermeister Rudolf Roß (Soz.) zum 1. Bürgermeister und Bürgermeister Dr. Carl Pe­tersen (Dem.) zum 2. Bürgermeister gewählt.

Der Rat der Stadt Dresden hat beschlosien, zu Ehren des verstorbenen Reichsministers Dr. Stresemann den bisherigen Waldersee-Platz in Stresemann-Platz umzubenennen.

Ain Mittwochmittag empfing der Papst den Bischof von Mainz, Dr. Ludwig Maria Hugo, in Privataudienz.

Aus aller Welt.

Das Urteil im Siegelsdorfer Eisenbahnprozeß.

Im Siegelsdorfer Eisenbahnpro^ in Nürn­berg verkündete Landgerichtsdirektor Bub folgen­des Urteil: Oberbahnmeister Alfred Stuhl- f a t h ist schuldig eines Vergehens der fahr­lässigen Transportgefährdung und wird deshalb zu drei Monaten Gefäng­nis verurteilt: die angeklagten Rottenführer Georg V o l l a n d und Oberbahnwärter Iohcrnn Greller aus Siegelsdorf werden f r e i g e - sprachen. Die Vermutung der Angeklagten, dah die Lokomotive nicht in Ordnung gewesen sei, sei in der Verhandlung widerlegt worden. Das Gericht sei der Auffassung, dah der Zu st and der Gleise die Ursache der Zugent­gleisung gewesen sei. Da» Gleis Habs Wohl

am Samstagmittag nach Schluß der Regulis* rungsarbeiten für das nicht besonders geübte Auge einwandfrei gelegen. Es habe sich aber sehr rasch zerfahren. Es sei ein betriebsge­fährlicher Zustand vorhanden gewesen, den die Angeklagten Dolland und Greller Wohl nicht erkennen tonnten; sie feien deshalb freigesprvchen worden. Dagegen habe sich S t u h l f a t h inso­fern pflichtwidrig verhalten, als er die Gleis­arbeiten nicht genügend beobachtet und sich von der Entfernung der Langsamfahrt- Scheibe nicht von dem Zustande der Gleise über­zeugt habe. Beim Strafausmaß habe das Ge­richt berücksichttgt, daß Stuhlfctth sonst ein dienst­eifriger und gewissenhafter Beamter und daß ihm bei der mangelhaften Unterstüt­zung von feiten seiner vorgesetzten Behörde die Schwierigkeiten der Gleisarbei­ten nicht zum Bewußtsein tarnen. Aus diesem Grunde habe man ihm bedingten Straf­erlaß zugebilligt.

Absturz englischer SübafritafHeger.

Im Oberhaus machte Luftfahrtminister Thomson offiziell Mitteilung von der Katastrophe eines von England nach Südafrika abgeflogenen Militär-Ein­deckers. Es sei ein Telegramm des britischen Gene­ralkonsuls in Tunis eingetroffen, das besagt, das Flugzeug fei 30 Kilometer südlich von Tunis auf die Erde aufgeschlagen und zerstört worden. Beide Fliegeroffiziere seien tot. Nähere Nachrichten lagen nicht vor. Die verunglückte Maschine war die gleiche, mit der die beiden Flie­ger, Geschwaderführer Jones Williams und Fliegerleutnant I e n k i n s, im Sommer dieses Iah. res nach Karachi geflogen waren. An einem Probe­flug, der der letzten verhängnisvollen Fahrt voraus- ging, hatte der Prinz von Wales als Passagier teil- genommen.

Heimkehr eines deulschen Forschungsreisenden.

Der deutsche Forschungsreisende Dr. D a e ß l e r ist nach siebenmonatiger Abwesenheit in Süd­amerika nach Bremen zurückgekehrt. Er wurde kurz nach seiner Ankunft in Bremen von Ver­tretern der hiesigen Geographischen Gesellschaft begrüßt und zu den Erfolgen seiner Expedition beglückwünscht.

Lübecks Rlemling-Allar soll auswanderu.

Dem deutschen Kunstbesitz droht eine schwere Gefahr. Es werden Verhandlungen geführt, die zum Ziele haben, den großartigen Flügelaltar Hans Memlings aus der Dom-Kirche zu Lübeck nach Amerika für sieben Millionen Mark zu verkaufen.

Oie Wetterlage.

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Wettervoraussage.

Zentraleuropa liegt im Bereich hohen Drucks, und zwar ist sein Kern im Westen nach Deutsch­land gewandert. Der gesamte Hochdruckkompleff gewinnt dabei ostwärts an Ausdehnung, über Polen hat sich durch die Kallluft ein wetterer Kern herausgebildet. Ueber ganz Deutschland sind die Temperaturen zurückgegangen und er­reichen namentlich im Kern, begünstigt durch die Polarluftreste und die klare Rächt, die tiefsten Temperaturen. In München lagen die Morgen­temperaturen bei minus 12 Grad, in unserem Be­zirk bewegten sie sich zwischen minus 6 bis minus 8 Grad. Die bereits gestern in höheren Brei­ten vordringende Warmluft hat sich weiter süd­wärts ausgedehnt und streift bereits das Küstengebiet. Infolgedessen wird der Hochdruck allmählich abgeschwächt und die Bedingungen für daS stärkere Frostwetter gehen zurück. Iedoch hält vorerst der Frost an und schwächt sich langsam vom nördlichen Deutschland aus süd­wärts ab.

Wettervoraussage für Freitag: Fortdauer des Frostes, jedoch spater Rückgang, stellenweise neblig, auch bewölkt mit Aufheite­rung, trocken.

Wettervoraussage für Samstag: Vielfach neblig und wolkig, Temperaturen weiter langsam ansteigend.

Lufttemperaturen am 18. Dezember: mittags 0,7 Grad Celsius, abends5,9 Grad; am 19. Dezember: morgens6,4 Grad. Maximum 0,7 Grad, Mini­mum 8,1 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 18. Dezember: abends 0,9 Grad; am 19. De­zember: morgens 0,4 Grad Celsius. Sonnenschein­dauer 3% Stunden.

Amtliche Mnkersportnachrlchlea.

Vogelsberg (Hoherodskopf): H:iter, minuS 8 Grad, 34 Zentimeter Pulverschnee. Sportmög­lichkeit für Ski stellenweise vorhanden.

Sauerland (Winterberg): Heiter, minuS 3 Grad, 12 Zentimeter Pulverschnee, Ski und Rodel mäßig.

Schwarzwald (Feldberg): Bewölkt. minuÄ 9 Grad, 30 Zentimeter Pulverschnee. Ski und Rodel gut

Alpen. Garmisch-Partenkirchen: Bewölkt, mi­nus 9 Grad, 32 Zentimeter Pulverschnee, 6 bis 10 Zentimeter Reuschnee, Ski gut, Rodel mäßig,