reisen werden. Nach wie vor glauben die Polen, daß । die Fleisch- und Wurstfabriken das Schweine- kontingent nicht aufnehmen können, weshalb sie immer noch mit der Forderung aufwarten, auch ein Kontingent auf dem freien Markte abzu» setzen. Deutscherseits findet diese Forderung jedoch keine Zustimmung. Man glaubt aber, daß es möglich sein wird, auch über diesen letzten offenen Punlt des Handelsvertrages in Bälde eine Einigung herbeiführen zu können.
Oie Tabaksteuererhöhung.
Die parlamentarische Erledigung des Sofortprogramms.
Berlin, 19. Dez. (VDZ.) Die Tabak- steuererhöhung, die als Tril des Sofort- Programms am Donnerstag den Reichstag beschäftigen wird, bildete am Mittwoch noch den Gegenstand interfraktioneller Verhandlungen der Regierungsparteien. Differenzen bestehen in erster Linie in der Frage, welche Dauer die Kontingentierung haben soll. Die Sozialdemokraten halten bisher daran fest, daß die Dauer aus fünfviertel 2ahr zu beschränken sei, während andere Regierungsparteien eine längere Dauer für erforderlich halten. Eine Einigung ist bisher nicht erzielt worden. Die Verhandlungen dürften am Donnerstag fortgesetzt werden. Die Initiativanträge werden voraussichtlich dem Ausschuß überwiesen, der seine Beratungen darüber noch am Donnerstag beendigen mühte, damit das Gesetz noch am Freitag zur zweiten Beratung kommen kann. Die dritte Beratung wird wahrscheinlich er st am Samstag stattsinden können, weil damit zu rechnen ist, daß von den Oppositionsparteien der sofortigen Vornahme der dritten Beratung am Freitag widersprochen wird.
Sozialdemokratie und Zollvorlage.
B e r l i n, 19. Dez. (VDZ.) Die S o z i a l d e m o- k r a t i s ch e Reichstagsfraktion beschäftigte sich heute abend in einer Sitzung mit der Z o l l v o r l a g e. Das Ergebnis der Aussprache war, dah die Frak- tion an dem schon im Ausschuß vertretenen Standpunkt festhält, daß sie also gegen die Schutz- zolle stimmen wird unter Annahme der übrigenTeileder Vorlage.
Orr Reichswirischastsrai stimmt dem Zünddolzmonopol zu.
Berlin, 18. Dez. (D.D.Z.) Der Wirtschafts, politische und der Finanzpolitische Ausschuß des Reichswirtschaftsrates haben über das Zünd- waremnonopor folgendes allgemeine Gutachten abgegeben: Der Reichswirtschaftsrat hält unter Würdigung der Finanzlage des Reiches, der allgemeinen Kapitalmarkttage und der relativ günstigen finanziellen Dedigungcn des An- leihevertrages es nicht für angebracht, diesen Vertrag zu gefährden. Er befürwortet auch die Annahme des Zündwarenmonopolgesetzes trotz schwerwiegender Bedenken im einzelnen. Die Lage der deutschen Zündholzindustrie würde auch ohne Verquickung der Finanzfrage zur Errichtung eines Monopols gedrängt haben und außerdem handelt es sich immerhin nur um einen Verhältnis- mäßig kleinen Bestandteil der deutschen Wirtschaft- — Zugestimmt wurde auch einer Cnt- schliehung, wonach die Reichsregierung dahin wirken soll, dah die int Entwurf des Wonopol- geseheS vorgesehene Entschädigung für Arbeiter und Ange st eilte wie beim Branntweinmonopol geregelt wird und steuerfrei bleibt.
Oie Amtsbezeichnungen.
Vor cinerNeuregelung int kommenden Jahr.
Berlin, 18. Dez. (Prio.-Tel.) Im Besoldungs- gesetz von 1927 ist die Bestimmung enthalten, daß der Reichspräsident auf dem Berordnungs- wege die durch das Gesetz erneut veränderten Dienstbezeichnungen regeln wird. Die Beamtenoerbände, die daran sehr interessiert sind, haben sich auf Grund dieser Bestimmung ver- schiedentlich an den Reichsinnenminister gewandt, aber Severing erklärte, er wolle erst das Ergeb- nis des gegen Bayern angestrengten Prozesses in der Titelfrage abwarten. Nachdem nunmehr der Standpunkt des Reichsinnenministers durchgedrungen ist, kann Severmg den Wünschen der Beamten nachkommen. Wie verlautet, sind auch bereits die entsprechenden Schritte eingeleitet worden. Auch die R e i ch s b a h n, die ihrerseits selbständig vorgehen wollte, hat noch keine Entscheidung getroffen, so daß «ine Ueberein st immun g zwischen Reich und Reichsbahn sich noch Herstellen laßt. Die Neureglung der Dienstbezeichnung trifft vor allem die mittleren und unteren Beamten, besonders die der Gruppen 7 bis 9. Auf Grund der jetzt bestehenden vorläufigen Regelung herrschen geradezu groteske Zustände. So ergibt sich z. SB., dah in einer Gehaltsgruppe drei und mehr verschiedene Amtsbezeichnungen ganz widersinnig miteinander verbunden sind. Man rechnet da- mit, dah der Reichspräsident Anfang des kommenden Jahres eine entsprechende Verordnung veröffentlichen wird.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 18. Dez. (WTD.) Der Reichstag nahm in feiner Mittwochsihung in zweiter und dritter Beratung zunächst das Gesetz über Erteilung einer Kreditermächtigung für die Reichsregierung in Höhe von 4 6 5 Millionen Mark mit 239 gegen 138 Stimmen an. 3n zweiter und dritter Beratung wurde dann eine Vorlage angenommen, durch die das Gesetz über die Ausfuhr v o n K u n st- teerten bis zum 31. Dezember 1931 verlängert wird, zugleich mit einer Cntschliehung der Regierungsparteien, in der eine Liebereinkunft mit Oesterreich im Sinne einer möglichst umfassenden Erhaltung des grohdeutschen Kunstbesrtzes gewünscht wird und mit einem Antrag Dr. Strathmann (Dnl.), der die Streichung einer Bestimmung der geltenden Verordnung verlangt, die unter gewissen Voraussetzungen finanzieller Art die Ausfuhr von Kunstwerken zuläßt.
Ein Antrag LiptnSki (Soz.), nach dem das Gesetz über den Geldentwertungsaus- aleich beibebauten Grund st ücken durch die Bestimmung, dah die Festsetzung der gesetzlichen Miete im Reich durch die Reichsregierung mit Zustimmung des ReichsrateS und eines Ausschusses d«S Reichstages erfolgen soll, er- gänzt wird, und der Antrag über die Rück-
Beamte und Volksentscheid.
Oie Entscheidung des Gtaatsgerichtshofes.
Leipzig. 19.Dez. (IBIB. Funkspruch.) 3n der Derfassungsstreitsache der deutsch nationalen Fraktion des Preußischen Landtags gegen da» Land Preußen um die Frage der Zulässigkeit einer Beteiligung der Beamten am Volksbegehren „Freiheits- g e f e h", hat der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich seine Entscheidung nunmehr dahin gefällt:
Die im Artikel 130, Absatz 2 der Relchsoerfa'sung den Beamten gewährleistete Freiheit ihrer politischen Gesinnung umfaßt das Recht, sich bei einem zugelassenen Volksbegehren ohne Rücksicht auf dessen Inhalt ein- zu tragen und bei einem Volksentscheid abzu- stimmen. Die weitergehenden Anträge werden abgewiesen.
Oie Begründung.
Zur Begründung der Entscheidung des Staatsgerichtshofes führte der Vorsitzende, Reichs- gerichtspräsident Dr. Bumke , unter anderem aus: Der Antragsgegner fordert in erster Linie Abweisung der Klageanträge als unzulässig, weil lediglich politische Meinungsäußerungen des preußischen Mini- stervräsidenten und des preußischen Staatsmini- stermms vorlägen, über deren Berechtigung der Staatsgerichtshof zu urteilen nicht berufen sei. Hiermit wird der Antragsgegner dem eigentlichen Streitgegenstand nicht gerecht. Die Anträge sind nicht so aufzufasfen, daß die Antragstellerin sich gegen den preußischen Ministerpräsidenten und die Mitglieder des Preußischen Staatsministeriums persönlich wenden und sie für eine von ihnen begangene Ber- fassungsverlehung verantwortlich machen will, vielmehr muß der Gesichtspunkt der Verfassungs- Verletzung im vorliegenden Falle überhaupt ausscheiden. Sve fraglichen Kundgebungen haben einen Zustand geschaffen, von dem die Antragstellerin behauptet, daß er die preußischen Beamten in einer, mit der Reichsverfassung nicht vereinbaren Weise in ihrer politischen Betätigung für das Volksbegehren beschränke. Diese Frage allein soll entschieden werden.
Die Durchführung dcs Vollsbrgehrens beruht auf Artikel 73 der Rcichsverfassung. Ihrem Zweck dienen aber auch andere Bestimmungen der Reichsverfassung, insbesondere Artikel IcO, Abs.2. Er gewährleistet den Beamten die Freiheit ihrer politischen Gesinnung auch beim Volksbegehren. Er gilt für alle Beamte, auch für die preußischen, und dient insofern zur Ergänzung der preußischen Verfassung, die in Artikel 83 aus
drücklich auf die reichsrechtlichen Dramtenvor- schristen verweist. Die in Artikel 130 Abs. 2 den Beamten gewährleistete Freiheit, ihre politische Gesinnung zu äußern und zu betätigen, findet allerdings, wie von sämtlichen höchsten Disziplinargerichten zutr.ffcnd ausgesprochen worden ist, ihre Schranken in den besonderen Pflichten, die den Beamten kraft ihres Amtes obliegen. Bei der Beurteilung der Frage, ob die politische Betätigung eines Beamten mit seinen besonderen Pflichten vereinbar ist, kommt es aber sehr wesentlich auf die staatsrechtliche und politische Bedeutung dieser Betätigung an.
Die Einzelchnung in die Liste eines zugelassenen Volksbegehrens und die Abstimmung über den sich daran anschließenden Vottsentscheid ist rechtlich nicht die Ausübung des Peliiionsrechts im Sinne des Artikels 126 der Reichsverfassung, sondern Teilnahme an der volksgesehgebung. Diese Volksgesehgebung ist der unmittelbare weg zur Verwirklichung des hauptgrundsahes der Reichsverfassung: „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus." Sie steht der Reichstagswahl an Wichtigkeit für das verfassungsleben des Reiches nicht nach. Sie kann daher ebenso wie die Stimmabgabe bei der Reichstagswahl keinen - beamtenrechtlichen Bindungen unterliegen, vielmehr fleht die Teilnahme am Volksbegehren und Volksentscheid ohne Rücksicht aus dessen Inhalt allen Beamten frei.
Nun ist es allerdings richtig, daß das Preußische Staatsministerium den ihm unterstellten Beamten die Teilnahme am Volksbegehren und Volksentscheid nicht verboten hat. Die Gesamtheit seiner Kundgebungen ließ aber in den Beamten d i e -B e - fürchtung aufkommen, daß sie sich schon durch Einzeichnung in die Listen und durch bloße Stimmabgabe einer disziplinarischen Ahndung a u s s« tz e n könnte. Dieser Zustand beeinträch- t i g t die durch Artikel 125 der Reichsoerfassung noch besonders geschützte Wahlfreiheit und steht da- her mit den Grundsätzen der Reichsverfassung nicht im Einklang. Darüber hinaus allerdings gewährt die Reichsoerfassung den Beamten keinen besonderen Schutz für ihre Teilnahme an der Dolksgesetzgebung. Jede Werbetätigkeit kann eine Verletzung der besonderen Beamten pflichten enthalten und daher mit der Be- amtenstellung unverträglich sein. Ob der Inhalt eines Volksbegehrens derartig ist, daß die Beamten über Eintragung und Stimmabgabe hinaus an seiner Durchsetzung nicht mitrrirken dürfen, ist im einzelnen Falle von den Disziplinargerichten zu ent- scheiden. Grundsätzlich unzulässig ist ein disziplinarisches Verfahren aus diesem Grunde nicht.
flüfse aus den Hauszins st euerhypo- t h e k e n wurden dem Wohnungsausschuh überwiesen.
Der von den Regierungsparteien ausgearbeitete Entwurf zur Aenderung des Diäten- g e s e h e s im Sinne der vor kurzem beschlossenen Verschärfung der Geschäftsordnung wurde in dritter Beratung in namentlicher Abstimmung mit 314 gegen 105 Stimmen, also mit einer für Verfassungsänderungen genügenden Mehrheit, angenommen.
Es folgt die erste Beratung des Reichs- ministergesetzes, das die Rechtsve.hältnüse des Reichskanzlers und der Reichsminister regelt. DaS Gehalt des Reichskanzlers wird dadurch auf 45 000 Mark, das der Minister auf 36 000 Mark im Iahre festgesetzt. Dazu treten dieselben Zuschläge wie bei anderen Beamten. Ausscheidende Minister, die vorher Beamte waren, erhalten eine Pension von 80 Prozent ihres letzten Deamtengehaltes; die übrigen aus- scheidenden Minister erhalten nur ein Lieber- gangögeld für ebensolange Zeit, wie sie Minister waren. Die Vorlage geht an den HauShalts- ausschuß.
Die in einer früheren Sitzung abgebrochene Aussprache über die Ablösung von Markanleihen wird hierauf fortgesetzt. Abg. Dr. Rademacher (Dnl.) beklagt die Benachteiligung der Pfandbriefanstalten, die darin liege, daß ihnen die Verfolgung ihrer Ansprüche gegen Gemeinden unmöglich gemacht werde. Der Anspruch, der mit dem Pfandbrief erworben wurde, dürfe nicht nachträglich durch ein Sondergesetz gestrichen werden. Abg. Dr. Best (DRP.) erklärt sich einverstanden mit dem kommunistischen Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Llntersuchungsausschusfes wegen der Schiebungen mit Anleihealtbesitz. Tatsächlich hätten sich die Großbanken bei der Verwaltung des Altbesitzes der Bankkunden ungerechtsertigt bereichert zum Schaden der Kunden. — Der Antrag wird abgelehnt.
Feststellung der Einheiiswerie auch für 1929.
Berlin, 18.Dez. (VdZ.) Der Steueraus- s ch u ß des Reichstags stimmte gege.t die Stimmen der Deutschnationalen und der Wirtschafts- Partei der Ausdehnung der Feststellung der Einheitswerte auf das Kalenderjahr 1 9 2 9 zu und nahm eine deutsch- nationale Entschließung an, die festsiellt, daß nach Auffassung des Au schusses die bestehende Einheitsbewertung über das Kalenderjahr 1929 hinaus nicht au gedehnt werden dür e. — Der Gesetzentwurf über die Kosten bei Steuererhebung im Rachnahmeverfahren wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien angenommen. Danach hat der Steuerpflichtige die Kosten zu tragen, die dadurch entstehen, dah die Steuerbehörde einem Steuerpflichtigen eine Postnachnahme auf Zahlung eines Steuerrückstandes zugehen läßt. Der Ausschuß nahm ferner Anträge auf steuerliche Begünstigung von Auslandanleihen an.
Braunkohlenindusirie gegen Mittellandkanal.
Berlin, 18. Dez. (Priv.-Tel.) Bekanntlich ist die Frage der Kanalbauten von jeher eins der umfirittenften Probleme der deutschen Wirtschaftspolitik. ReuerdingS hat der deutsche Braunkohlenindustrie-Derein eine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet, in der
hervorgehoben wird, dah die mitteldeutsche Draunkohleninbustrie von jeher eine Gegnerin des Mittellandkanals und anderer Kanalbaupläne gewesen ist, weil sie die Rentabilität dieser Bauvorhaben bezweifelt. Mit Rücksicht auf die bedrohliche Finanzlage des Reiches wird in dieser Eingabe hervorgehoben, dah die Aufwendung eines Betrages von 320 Millionen Mark für die Fertigstellung des MittelfandkanaleS nicht zu verantworten sei, zumal eine Rentabilität dieser Wasserstraße niemals erwartet werden könne. Weiterhin wird betont, dah das Reich unmöglich im Interesse einiger Wirtschaftskreise den Weiterbau von Kanälen forcieren kann, zumal die Reichsbahn durch den zu erwartenden Frachten ausfall zu Tariferhöhungen gezwungen wäre, bzw. durch Kampftarife den Versuch machen mühte, den Wettbewerb deS Mittellandkanals auszuschalten.
Kleine politische Nachrichten.
Der Schriftleiter des „Völkischen Beobachters" in Frankfurt a. M., G u t t e r e r batte sich wegen Beleidigung des preußischen Innen- Ministers zu verantworten. (Sutterer hatte in einer Versammlung den Minister mit den Ausdrücken: „Bankert, Findling und Kind des Juden Cohn" beschimpft. Das Gericht erkannte auf Grund des §8 des Republikschutzgesetzes auf eine (Gefängnis ftrofe von 6 Wochen und Tragung der Kosten.
Der Geschäftsführer des Gesamtverbandes Deutscher Angestel lengewerkschaften, G. Brost M. d. RWR., hat feinen Austritt aus der Deutschnationalen Volkspartei erklärt. Das Vorgehen des Parteivorsitzenden gegen die Arbeitrezmervertreter in der Partei und in der Fraktion habe die persönlich-e Führer- Unfähigkeit des Geheimrats Hugenberg so eindringlich bewiesen, dah es ihm nutzlos erscheine, noch weiter Mitglied einer Partei zu bleiben, die bereit sei, sich solcher Führung dauernd unterzuordnen und sich damit selbst zur Dedeutungs- losigleit verurteile.
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Der Senat der Freien Stadt Hamburg hat für 1930 Bürgermeister Rudolf Roß (Soz.) zum 1. Bürgermeister und Bürgermeister Dr. Carl Petersen (Dem.) zum 2. Bürgermeister gewählt.
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Der Rat der Stadt Dresden hat beschlosien, zu Ehren des verstorbenen Reichsministers Dr. Stresemann den bisherigen Waldersee-Platz in Stresemann-Platz umzubenennen.
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Ain Mittwochmittag empfing der Papst den Bischof von Mainz, Dr. Ludwig Maria Hugo, in Privataudienz.
Aus aller Welt.
Das Urteil im Siegelsdorfer Eisenbahnprozeß.
Im Siegelsdorfer Eisenbahnpro^eß in Nürnberg verkündete Landgerichtsdirektor Bub folgendes Urteil: Oberbahnmeister Alfred Stuhl- f a t h ist schuldig eines Vergehens der fahrlässigen Transportgefährdung und wird deshalb zu drei Monaten Gefängnis verurteilt: die angeklagten Rottenführer Georg V o l l a n d und Oberbahnwärter Iohcrnn Greller aus Siegelsdorf werden f r e i g e - sprachen. Die Vermutung der Angeklagten, dah die Lokomotive nicht in Ordnung gewesen sei, sei in der Verhandlung widerlegt worden. Das Gericht sei der Auffassung, dah der Zu st and der Gleise die Ursache der Zugentgleisung gewesen sei. Da» Gleis Habs Wohl
am Samstagmittag nach Schluß der Regulis* rungsarbeiten für das nicht besonders geübte Auge einwandfrei gelegen. Es habe sich aber sehr rasch zerfahren. Es sei ein betriebsgefährlicher Zustand vorhanden gewesen, den die Angeklagten Dolland und Greller Wohl nicht erkennen tonnten; sie feien deshalb freigesprvchen worden. Dagegen habe sich S t u h l f a t h insofern pflichtwidrig verhalten, als er die Gleisarbeiten nicht genügend beobachtet und sich von der Entfernung der Langsamfahrt- Scheibe nicht von dem Zustande der Gleise überzeugt habe. Beim Strafausmaß habe das Gericht berücksichttgt, daß Stuhlfctth sonst ein diensteifriger und gewissenhafter Beamter und daß ihm bei der mangelhaften Unterstützung von feiten seiner vorgesetzten Behörde die Schwierigkeiten der Gleisarbeiten nicht zum Bewußtsein tarnen. Aus diesem Grunde habe man ihm bedingten Straferlaß zugebilligt.
Absturz englischer SübafritafHeger.
Im Oberhaus machte Luftfahrtminister Thomson offiziell Mitteilung von der Katastrophe eines von England nach Südafrika abgeflogenen Militär-Eindeckers. Es sei ein Telegramm des britischen Generalkonsuls in Tunis eingetroffen, das besagt, das Flugzeug fei 30 Kilometer südlich von Tunis auf die Erde aufgeschlagen und zerstört worden. Beide Fliegeroffiziere seien tot. Nähere Nachrichten lagen nicht vor. Die verunglückte Maschine war die gleiche, mit der die beiden Flieger, Geschwaderführer Jones Williams und Fliegerleutnant I e n k i n s, im Sommer dieses Iah. res nach Karachi geflogen waren. An einem Probeflug, der der letzten verhängnisvollen Fahrt voraus- ging, hatte der Prinz von Wales als Passagier teil- genommen.
Heimkehr eines deulschen Forschungsreisenden.
Der deutsche Forschungsreisende Dr. D a e ß l e r ist nach siebenmonatiger Abwesenheit in Südamerika nach Bremen zurückgekehrt. Er wurde kurz nach seiner Ankunft in Bremen von Vertretern der hiesigen Geographischen Gesellschaft begrüßt und zu den Erfolgen seiner Expedition beglückwünscht.
Lübecks Rlemling-Allar soll auswanderu.
Dem deutschen Kunstbesitz droht eine schwere Gefahr. Es werden Verhandlungen geführt, die zum Ziele haben, den großartigen Flügelaltar Hans Memlings aus der Dom-Kirche zu Lübeck nach Amerika für sieben Millionen Mark zu verkaufen.
Oie Wetterlage.
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Wettervoraussage.
Zentraleuropa liegt im Bereich hohen Drucks, und zwar ist sein Kern im Westen nach Deutschland gewandert. Der gesamte Hochdruckkompleff gewinnt dabei ostwärts an Ausdehnung, über Polen hat sich durch die Kallluft ein wetterer Kern herausgebildet. Ueber ganz Deutschland sind die Temperaturen zurückgegangen und erreichen namentlich im Kern, begünstigt durch die Polarluftreste und die klare Rächt, die tiefsten Temperaturen. In München lagen die Morgentemperaturen bei minus 12 Grad, in unserem Bezirk bewegten sie sich zwischen minus 6 bis minus 8 Grad. Die bereits gestern in höheren Breiten vordringende Warmluft hat sich weiter südwärts ausgedehnt und streift bereits das Küstengebiet. Infolgedessen wird der Hochdruck allmählich abgeschwächt und die Bedingungen für daS stärkere Frostwetter gehen zurück. Iedoch hält vorerst der Frost an und schwächt sich langsam vom nördlichen Deutschland aus südwärts ab.
Wettervoraussage für Freitag: Fortdauer des Frostes, jedoch spater Rückgang, stellenweise neblig, auch bewölkt mit Aufheiterung, trocken.
Wettervoraussage für Samstag: Vielfach neblig und wolkig, Temperaturen weiter langsam ansteigend.
Lufttemperaturen am 18. Dezember: mittags 0,7 Grad Celsius, abends —5,9 Grad; am 19. Dezember: morgens —6,4 Grad. Maximum 0,7 Grad, Minimum — 8,1 Grad. — Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 18. Dezember: abends 0,9 Grad; am 19. Dezember: morgens 0,4 Grad Celsius. — Sonnenscheindauer 3% Stunden.
Amtliche Mnkersportnachrlchlea.
Vogelsberg (Hoherodskopf): H:iter, minuS 8 Grad, 3—4 Zentimeter Pulverschnee. Sportmöglichkeit für Ski stellenweise vorhanden.
Sauerland (Winterberg): Heiter, minuS 3 Grad, 12 Zentimeter Pulverschnee, Ski und Rodel mäßig.
Schwarzwald (Feldberg): Bewölkt. minuÄ 9 Grad, 30 Zentimeter Pulverschnee. Ski und Rodel gut
Alpen. Garmisch-Partenkirchen: Bewölkt, minus 9 Grad, 32 Zentimeter Pulverschnee, 6 bis 10 Zentimeter Reuschnee, Ski gut, Rodel mäßig,


