Allgemeiner Tarif: a) Vichtftrvm 40 Pf. für die Kwst., b) Kraftstrom 22 Pf. für die Kwst. Besondere r Lichttarif: Der Verbrauch des letzten IahreS (1. April 1928 bis 31. März 1929) kostet 40 Pf. die Kilowattstunde. Der Mehrverbrauch gegenüber dem Vorjahre 22 Pf. die Kilowattstunde. Dieser Tarif findet nur Anwendung bei einen, Mindestverbrauch von jährlich 30 Kilowattstunden. Kraft st rom-Staffel- tarif: 0 bis 2000 Kwst. - 22 Pf., 2001 bis 4000 Kwst. = 21 Pf., 4001 bis 10 000 Kwst. = 20 Pf., 10000 bis 15 000 Kwst. = 18 Pf., 15 001 bis 20 000 Kwst. = 16 Pf., über 20 000 Kwst. = 14 Pf. Durch diese Aeufestsetzung ist eine Ver- biMaung des Licht- und Kraftstromes herbeigeführt worden, wodurch in der Hauptsache der seitherige Verbrauch gesteigert werden soll. Lim bei den Stromabnehmern, die seither schon Bügeleisen, Staubsauger usw. an die Lichtleitung angeschlossen hatten, durch den neuen Tarif eine eventuell eintretende Härte zu vermeiden, wurde beschlossen, zur Errechnung des seitherigen Verbrauches den dreijährigen Durchschnitt anzunehmen.
Preußen.
Kreis Wetzlar.
ro Niederkleen, 15. April. Bei der im hiesigen Gemeindewald stattgehabten Holz Versteigerung wurden folgende Preise erzielt: Buchenscheiter 16 bis 18 Mk., Buchen knüppel 13 bis 14 Mk., Hichenscheitholz 10 Mk., Cichenknüppel 8 bis 9 Mk., Fichtenknüppel 4 bis 6 Mk. je Am.: Buchenwellen 24 bis 26 Mk., gemischte Wellen 16 bis 20 Mk., Eichenwellen 6 bis 8 Mk., Buchen- astwellen 12 bis 14 Mk., Fichtenwellen 10 bis 12 Mk. je 100 Stück: Fichtenstangen 3. Klasse 50 bis 70 Pf., 4. Klaffe 15 bis 20 Pf. je Stück.
ch Oberkleen, 15. April.. Bei der hiesigen gemeinsamen A uh Holzversteigerung der Gemeinden Ebersgöns, Niederkleen und Oberkleen
Wurden folgende Preise erzielt: Tichensiännne 1. bis 4. Klasse 25 bis 40 Mk., Eichenstämme 5. bis 6. Klasse 70 bis 100 Wk. je Festm., Eichenstangen 1. Klasse 3 bis 3,50 Mk. je Stück. Eichen- nuhscheiter 20 bis 24 Mk., Eichennuhknüppel 11 bis 14 Mk. je Nm., Duchenstämme 2. bis 3. Klasse 20 bis 40 Mk., Fichtenstämme la- bis 2a»Klasse 10 bis 15 Mk. je Festm., Fichtenstangen 1. Klasse 1 bis 2 Mk., Fichtenstangen 2. Klasse 50 Pf. bis 1 Mk. je Stück, Kiefernstämme Id- bis 3a»Klasse 10 bis 20 Mk. je Festm.
Maingau.
WSN. Frankfurt a. M., 18. April. Der hiesigen Kriminalpolizei gelang es. einen seit längerer Zeit gesuchten Schwindler, den 1907 in Hamborn geborenen Werner Cramer fe st zunehmen. Cramer vertrieb mit seinem Onkel Buer den von diesem selbst verfertigten gefälschten Bienenhonig. Buer stellte in Köln täglich etwa 20 bis 50 Pfundgläser „Honig" aus Essenzen und Zucker her, die dann mit den fingierten Aufdrucken „Nheinifche Bienenzucht", „Honigzentrale Koblenz, Niederlage Frankfurt a. M.". „Honigzentrale Wiesbaden" usw. versehen und von beiden in den Handel gebracht wurden. Während Buer Bestellungen auf Honig in den Geschäften zu erhalten suchte, händigte Cramer später den bestellten Honig aus. Der verfälschte Honig ist in Köln, Mainz. Wiesbaden, Bonn, Offenbach, Darmstadt und Frankfurt a. M. vertrieben worden. Geschädigte werden gebeten, sich bei dem Betrugskommissariat des Frankfurter Polizeipräsidiums zu melden.
Meine Strafkammer Gießen.
• Gießen. 16. April. Ein Kaufmann aus A l t e n st a d t hatte sich einem Bekannten gegenüber erboten, ihm bei einem Arzt in Büdingen ein Motorrad zu besorgen. Der telephonisch ge
forderte Betrag für das Nad, 850 Nll., wurde ihm mitgegeben, außerdem erhielt er 20 Mk. für seine Bemühung. Es gelang ihm, das Rad für 800 Mk. zu erhandeln, die Differenz von 50 Mk. behielt er für sich. Gegen daS Urteil des Amtsgerichts Büdingen, das ihn wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 80 Mk. verurteilt hatte, verfolgte er Berufung. Da seine an sich wenig glaubwürdige Behauptung, es feien ihm nicht 850. sondern nur 800 Mk. mitgegeben worden, auch heute wieder durch drei Zeugen einwandfrei widerlegt werden konnte, wurde die Berufung zurückgewiesen.
Cbensalls zurückgewiesen wurde die Berufung eines jungen Kaufmanns aus L a u - b a ch, ber vom Amtsgericht Grünberg wegen Körperverletzung zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt worden war, weil er im Verlaufe eines Streites auf der Landstraße einem 65jährigen Mann einen kräftigen Schlag ins Gesicht versetzt hatte. Seine Schuhbehauptung, er sei von dem Verletzten mit erhobenem Stock angegriffen worden, war zwar nicht zu widerlegen: bei der ungleichen Verteilung der Körperkräfte ging aber die Abwehr über daS durch Notwehr erlaubte Maß hinaus, ohne daß der Angeklagte sich zu seiner Entschuldigung auf Bestürzung, Furcht oder Schrecken hätte berufen können.
Kirche und Schule.
ri. Hungen, 16. April. Gestern fand hier im „Solmser Hof" unter dem Vorsitz von Dekan Engel aus Obbornhofen die Konferenz der evangelischen Geistlichen des Dekanates Hungen statt, die infolge verschiedener Umstände schwach besucht war. Sie wurde von Pfarrer M a r g u t h aus Södel eröffnet. Darauf hielt Stiftspfarrer Lic. Schorlemmer aus Lich einen Vortrag über den kirchlichen Charakter des kleinen Katechismus Luthers. Der Vortrag
bot Veranlassung zu einer ergiebigen Aussprache» 3m Anschluß daran fand eine Besprechung verschiedener amtlichen Angelegenheiten statt.
4 Berliner Börse.
Berlin, 19. April. (WTB. Funkspruch.) Die alarmierenden Nachrichten aus Paris, die einen Ab- bruch der Verhandlungen kaum noch vermeidbar erscheinen lassen, führten im heutigen Frühverkehr zu einer starken Verflauung. Aus den Kreisen der ent- täuschten Spekulation machte sich starkes Angebot geltend, das die Kurse bis zu 10 v. h. und noch mehr warf. Da vorläufig Aufnahmelust überhaupt nicht besteht, hört man nur Briefkurse. Schuckert 242 (Brief), Farben 243 (Brief) und Polyphon 430
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Der vom Gemeinderot beratene und genehmigte Voranschlag der Gemeinde Dahenborn-Stelaberg liegt von morgen ab acht Tage lang auf hiesiger Bürgermeisterei offen, und können Einwendungen während dieser Zeit dortselbst geltend gemocht werden. Es wird eine Umlage erhoben, wozu auch die Ausmärker beizutragen haben. 3545D
Watzenborn-Steinberg, 18. April 1929.
Hessische Bürgermeisterei.
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Zunler, Genchtsvollzieh., Gießen.
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