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17.10.1929
 
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Nr. 244 Zweites Blatt

Oie ^eparationsbank.

Eine der schwierigsten Aufgaben für den politisch interessierten Staatsbürger ist die Verfolgung der Verhandlungen, die feit dem 3. d.M. in Baden- Baden stattfinden, um dort die Grundlagen für die Internationale Rep rationsbank zu legen. Es werden zwar regelmäßig Kommuniques über die Arbeitsmaßnahmen der tagenden Finanz­männer ausgegeben, aus denen der jeweilige Stoff ihrer Verhandlungen ersichtlich ist, aber ohne näheren Zusammenhang sind diese Berichte für die Oeffent- lichkeit nur außerordentlich schwer verständlich. Es scheint deshalb angebracht, den Versuch einer Dar­stellung des Gesamtgebietes dieser Arbeiten zu machen.

Es handelt sich zunächst barum, den Entwurf, wie er als Anlage 1 zum Pariser Ioungplan vorliegt, mit den Vorschlägen in Einklang zu bringen^ die in» zwischen von den verschiedenen nationalen Gruppen des Ausschusses gemacht worden sind, also insbeson­dere mit einem französischen, einem belgischen und einem englischen Entwurf. Dabei wird mit der Ein­setzung von Unterausschüssen und mit der Anferti­gung vergleichsfähiger Tabellen, mit juristischen Gutachten usw. gearbeitet. Wie w^it man sich bisher dem Grundplan angenähert oder von ihm entfernt hat, ist nicht bekannt, aber natürlich muß die Ab­sicht des Uoungplanes und die materiellen Details, wie z. B. das Kapital der Bank in Höhe von 100 Millionen Dollar, bei diesen Arbeiten wohl als fest­stehend angesehen werden. Die Tätigkeit der Noten­bankpräsidenten und sonstigen Fachleute wird sich im übrigen sicherlich darauf richten, das künftige In- stitut zu einer wirklichen Bank auszugestal­ten, d. h. zu verhindern, daß hier bloß eine Art neuen Ueberwachungs- und Transferkomitees ent­steht. Und zugleich werden sie es zu vermeiden suchen, daß diese neue Bank statt einer Ergänzung der bestehenden eine Konkurrenz für die Notenbanken oder für die privaten Großbanken werden könnte. Dabei spielt die Treuhänder- 0 u f g a b e , die ter Bank durch den ^oungplnn zu­gewiesen wird, eine gewichtige Nolle, weil sie den besonderen Charakter dieses neuen Instituts sehr stark betont. Bei dem Statut wird man sich weiter um Festlegung von Richtlinien bemühen, wie die notwendige Üebereinftimmung zwischen irgend­welchen Maßnahmen der Bank und der Notenbank des im betreffenden Falle beteiligten Landes her­gestellt werden soll. Damit hängt auch die Per­sonalfrage eng zusammen. Gerade in dem neuesten Communioue werden einige Schwierig­keiten gezeigt, die sich in d'esem Punkte ergeben haben: die Frage, wie man sich bei Ablehnung der für die Zentralnotenbanken vorzusehenden Funk­tionen durch die eine oder andere von diesen Banken oder bei Ländern, wo eine solche gar nicht besteht, zu verhalten hat. Ferner die Festlegung, daß kein leitender Beamter der neuen Bank eine politische Funktion ausüben darf.

Es handelt sich offensichtlich um eine sehr schmie­rige und svröde Materie, für deren statutarische Zu­sammenfassung das Fehlen irgendwelcher Vorbilder besondere Schwierigkeiten bereitet. Aber selbst wenn es gelingt, einen einstimmig angenommenen und allen Anforderungen der Finanzfachleute entsvrechen- den Entwurf in Baden-Baden zutage zu förhern, so bleiben für die einzelnen Regierungen noch Möglich­keiten 311m Einsnri'ch oder zur Geltendmachung eigener Bedürfnisse übrig. Da man solchen Einwen­dungen nach Möglichkeit Vorbeugen will, so darf an­genommen werden, daß die Badener Verhandlungen, die bisher kaum die Stifte des Staffes bewältiat haben, noch mehrere Wachen beanspruchen, denn erfahrungsgemäß treten hie Hauntschwieriakeiten bei solchen internationalen Gemeinschnftsentwürfen erst auf. wenn man einmal das Programm ins Unreine geschrieben hat und in zweiter und dritter Lesung an die Redaktion der Einzelpunkte hernntritt. Jeden­falls darf festgestellt werden, daß sich diese Verband-

Neue Erfolge

deutscher Asienforschuug.

Abschluß der Expeditionen Walther (Stöhners.

Nach zweieinhalb Jahren Expeditions- und Forschungsarbeit im Fernen Osten hat sich der bekannte deutsche Asienforscher Walther Statz- n e r in diesen Tagen auf die Rückreise nach Deutschland begeben. Es hat sich bei den Expedi­tionen Stöhners in der N 0 r d m a n d s ch u r e r und in Korea nicht um Großunternehmen ge­handelt wie wir sie etwa von den Reisen Sven H e d i n s her kennen. Ein Großunternehmen ar­beitet mit einem umfangreichen Stab von Fach­wissenschaftlern und dem dadurch erforderlichen Aufgebot einer großen Karawane. So werden alle objektiven Tatsachen und Zusammenhänge einwandfrei ermittelt werden können: und das ist der Hauptzweck eines derartigen Großunterneh­mens. Aber die Forscher werden nur ausnahms­weise die Möglichkeit haben, ungezwungen an die Landeseinwohner heranzukommen und die subjektiven Eindrücke von den Landeseinwohnern zu erhalten, die für die völkerkundliche Erschlie­ßung unerläßlich sind. 2m Rahmen einer großen Karawane kann der Forscher nur selten auf län­gere Zeit frei und ohne die Behinderung der Begleiter unter den Einwohnern leben und mit ihnen Leid und Freud teilen. Die Eingeborenen werden die Scheu vor dem Aufgebot an Fremden nicht los und schließen sich ab, geben auch aus einem verständlichen Angstgefühl bewußt falsche Auskünfte. So kann man völkerkundlich, besonders in Gebieten in denen Europäer noch nicht ge­wesen sind 'im allgemeinen einwandfreie Ergeb­nisse nur mitbringen, wenn mmr d:e Expedi- tion in ganz kleinem Rahmen durchfuhrt. Dann wird man aus dem gemeinsamen Erleben mit den Landeseinwohnern die notwendig falschen Anfangseindrücke korrigieren und wird auch in der Sammlung von Material für die Museen un­bedingt zutreffende Angaben über die Bedeutung der einzelnen Sammlungsgegenstande mitbringen können. Diese völkerkundliche Einzel- f 0 r s ch u n g ist die Arbeit Stöhners.

2m April 1927 war er nach der Rordman- dschurei ausgereist, wurde aber durch lange-Ver­handlungen mit den Chinesen in$arum aufge halten und mutzte den ersten, Vorstoß m das vorher von Europäern noch nicht betretene Innere des großen Amurbogens dann bald infolge von Erkrankungen abbrechen.

Rach dem Winteraufenthalt in Harbin, der der weiteren Spezialvorbereitung auf die Derhalmisse des Forschungsgebietes galt, konnte Stötzner im Sommer 1928 die Deutsche Helungkian°

Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhessenj

lungen in einem durchaus sachlichen Geist abspielen, da sich die Hauptbeteiligten zum Teil schon feit Jahren kennen.

Keine Tabakmonopol-Plane.

Immer wieder wird die Oeffentlichkeit durch Gerüchte über Pläne des Reichsfinanzministeriums beunruhigt, zur Besserung der Reichsfinanzen ein Tabakmonopol einzuführen oder doch zum mindesten die bestehende Tabaksteuer zu erhöhen. Wie wir nun von bestinformierter Seite hören, find alle diese Gerüchte durchaus unzu­treffend. 2m Gegenteil hat das Reichsfinanz­ministerium durch den Sachreferenten für Tabak- fragen eine Denkschrift herausgegeben, die sich mit aller Schärfe gegen derartige Pläne aus­spricht. Staatssekretär Professor P 0 p i tz hat erst vor wenigen Tagen weiter erklärt, daß er der Meinung sei, daß die Höchstbelastungs- grenze für das Tabakgewerbe er­reicht sei und eine weitere Erhöhung der Tabak­steuer daher vom Reichsfinanzministerium nicht befürwortet werden könne. Das Reichsfinanz­ministerium verhält sich also allen derartigen Plänen gegenüber durchaus ablehnend.

Wenn in diesem Zusammenhang auch davon die Rede ist, daß der Zigarrenverbrauch in Deutschland, wie der Tabakverbrauch überhaupt, stark zurückgegangen sei, so trifft das nach un­seren 2nformationen nicht zu. Cs wurden nämlich in Deutschland an Zigarren hergestellt:

im 2a)re 1925 ----- 5 995 0C0 Mille Zigarren, 1926 = 5 631 000 ,

, , 1927 = 6 388 000 ,

1928 = 6 802 000

Die Zigaretten Herstellung ist von 12 Mil­liarden Stück auf annähernd 30 Milliarden Stück im Verlauf der letzten 2ahre gestiegen. Die Tabaksteuer betrug im Jahre 1927 ----- 793 906 159 Mark. Sie stieg im Jahre 1928 auf 870 515 952 Mark. Rechnet man hierzu noch 85 Millionen Mark, die die T a b a k z ö l l e er­brachten, so beträgt die Gesamteinnahme des

Reiches an Tabaksteuer und Zöllen = rund 955 Millionen Mark. Sowohl der Zigarren­konsum, wie auch der Tabakkonsum überhaupt haben seit Stabilisierung der Mark stetig zuge­nommen, das Reichsfinanzministerium kann also mit diesen Einnahmen durchaus zufrieden fein und ist auch nach den uns aus zuverlässiger Quelle gewordenen Informationen nicht Willens, durch irgendwelche Eingriffe, sei es durch ein Monopol oder eine Erhöhung der Tabaksteuer eine an sich gesunde und langsam aber stetig steigende Entwicklung des Tabakgewerbes und der dem Reich hieraus zufliehenden Einnahmen zu gefährden.

Die von mancher Seite vorgeschlagenen Mono­polpläne für das Tabakgewerbe überleben voll­kommen, daß 67 Prozent der gesamten Tabak­arbeiterschaft in kleinen und kleinsten Ortschaften bis zu wenigen tausend Einwohnern wohnen, also für zentralisierte Monopolbetriebe überhaupt nicht in Frage kämen. Das bedeutet, daß auch hier wiederum 70 000 bis 80 000 Tabakarbeite- rinnen und Tabakarbeiter der Erwerbslosenfür­sorge zugeführt werden müßten. Das Reich käme nlso bei Verwirklichung dieser Pläne in die Zwangslage, rund eine halbe Million Menschen nebst Angehörigen aus der Erwerbslosenunter- stühung zu erhalten. Man sollte meinen, daß die Zahl der Erwerbslosen in Deutschland schon eine hinrc: -end schwere Belastung des Reiches, wie der utschen Gesamtwirtschaft, die doch die Er­werbslosen erhält, bedeutet, ganz abgesehen von den Schäden, die die von dem Tabakgewerbe ab­hängigen Industrien usw. erleiden muhten, ab­gesehen schließlich von den Rückgängen an Umsatz- steuern, Gewerbesteuern usw., die im Fall eines staatlichen Eingriffs in das Tabakgewerbe ja ebenso sicher eintreten mühten, wie der Rückgang im Zigarren- und Tabakkonsum überhaupt. Denn einmal läßt sich nicht der Deutsche Raucher die Preislagen vorschreiben, die er von Staats wegen zu rauchen hat und dann sind weite Dolkskreise auch gar nicht in der Lage, mehr Geld als bisher für eine durch ein Monopol usw. verteuerte und verschlechterte Ware auszugeben.

Industrie- und Handelskammer Gießen.

lieber die jüngste Sitzu.-g der Industrie- und Han­delskammer Gießen-Alsfeld-Lauterbach wird uns berichtet:

Der Syndikus erstattete ein ausführliches Referat über die wirtschaftspolitischen Fragen der Gegen­wart, worin er besonders denftoungplan, die Fi­nanz- und Steuerreform, die Arbeitslosenversiche­rung und die Handwerksnooelle zum Gegenstand eingehender Betrachtungen machte. Seine Ausfüh­rungen gipfelten in folgenden Richtlinien bzw. For­derungen:

Der Houngplan

ist ein politischer Plan; über Annahme oder Ableh­nung werden in erster Linie politische Gesichtspunkte entscheiden. Es kann und darf daher nicht Aufgabe einer wirtschaftlichen Interessenvertretung sein, dem Reichstag die Annahme oder Ablehnung des Roung- plans zu empfehlen. Die Stellungnahme einer wirt­schaftlichen Berufsvertretung muß sich vielmehr auf die Erklärung beschränken, daß die Lasten aus dem Doungplan für die deutsche Wirtschaft auf die Dauer gänzlich untragbar seien und daß jeder einzelne Reichstagsabgeordnete seine eigene Zustimmung zum Doungplan von der Erfüllung ganz bestimmter Forderungen abhängig machen sollte. Zu diesen For­derungen sollte in erster Linie gehören die Beseiti­gung der Industrie- und Rentenbankbelastung, die ausschließliche Verwendung der Beförderungssteuer für die Zweck der Reichsbahn und eine beschleunigte

Finanz- und Steuerreform

in einem Ausmaße, daß eine fühlbare und dauernde Entlastung der Wirtschaft eintritt, welche auf der

einen Seite die so dringend notwendige Kapitalbil­dung ermöglicht und auf der anderen Seite die Steuerkraft aller Staatsbürger festigt und verstärkt. Bei der unerläßlichen Sanierung der Reichsanstalt für

Arbeitslosenversicherung

muß der leitende Grundgedanke sein, daß die Er­haltung und Förderung der Wirtschaft der Fürsorge für die Arbeitslosen vorangehen muß. Geht aber diese Fürsorge zu einem guten Teil auf Kosten der Wirtschaft, wie es jetzt der Fall ist, dann schädigt sie die Gesamtwirtschaft und trifft letzten Endes im­mer wieder den arbe tenden Teil der Bevölkerung selbst. An die mit dem 1. April d. 3. in Kraft ge­tretene

Handwerksnovelle

wird die Erwartung geknüpft, daß mit der Einfüh­rung der Handwerksralle auch der jahrzehntelange Streit über die Beitragspflicht von handelsgerichtlich eingetragenen Unternehmungen zur Handwerks- bzw. zur Handelskammer endgültig beigelegt wird. Diese Erwartung wird aber nur bann in Erfüllung gehen, wenn jeder einzelne Streitfall unter dem großen Gesichtspunkte beurteilt wird, ob das be­treffende Unternehmen in feiner Totalität zum Handwerk, oder zur Industrie bzw. zum Handel gehört. Die beiderseitigen Berufsvertretungen sollten die strengste Beobachtung dieses Grundsatzes sich zur obersten Pflicht machen und von einer Zerglie­derung der Unternehmungen in Teile, die als zum Handwerk bzw. zur Industrie oder zum Handel ge-

Expebition zusammen mit dem Berliner Journalisten Frithjof Melzer zu Ende füh­ren. Unter den Ergebnissen der Reise, die unter großen Schwierigkeiten durch das völlige Reu­land führte, in das sich seit einem Jahrzehnt die Massenumsiedlung aus Jnnerchina ergießt, die den eigentlichen Anstoß zu den gegenwärtigen Auseinandersetzungen zwischen Rußland und China um die Chinesische Ostbahn gegeben hat, ist besonders die Entdeckung eines echt chinesi­schen Schamanismus zu nennen, einer pri­mitiven und sehr eindrucksvollen Religionsaus­übung, deren Kultivierung bei Chinesen bisher unbekannt war. Auf Grund der Vorführung des gelungenen Expeditions-Films in Harbin wurde Stötzner, der im Auftrage deutscher Behörden, Museen Und der Notgcmeinschaft der deutschen Wissenschaft reist, von den Japanern zur Fort­setzung der Studien in Korea aufgefordert. Nach feierlichem Empfang in der koreanischen Haupt­stadt Kejo durch die dortige japanische Llniversität gelang es Stötzner, die religiösen Tänze der in einer Geheimgese.l.chaft zu ammenge chlossenen koreanischen Schamaninnen zu filmen, während bisher die Schamaninnen auch gegenüber Ja­panern das Photographieren verhindert halten.

Di.- Fortsetzung der Forschungen auf der in Dulkanklippen abseits gelegenen Insel Saishuto gestaltete sich besonders schwierig, weil die 2nse - behörde den deutschen Forscher unter f$ilanole Polizeiaufsicht stellte und ihn als lästigen Aus­länder behandelte, so daß Stötzner für einige Wochen die Arbeit einstellen mußte, bis die Behörden auf Grund einer Beschwerde des deut­schen Konsuls in Kejo die entsprechenden An­weisungen vom japanischen Generalgouvernement erhielten. Eine um so wertvollere Ausbeute konnte Stchner inzwischen zusammenbringen _ [einen koreanischen Dolksfilm vervollständigen, eine Fülle von Aufnahmen machen und eine statt­liche Sammlung für Dresdener, Hamburger und andere Museen zusammenbringen, die bereits auf dem Wege nach Deutschland ist. Das Studium auf der Insel hat sich darum besonders gelohnt, weil sich infolge der Abgeschlossenheit die alten koreanischen Bräuche in aller Primitivität seit über tausend Jahren erhalten haben.

Dieser Tage ist nun Stötzner nach der Aufarbei­tung des Materials an Ort und St.lle von Har­bin aus über Japan und Rußland nach Deutsch­land zurückgereist. So hat wieder ein bescheidenes deutsches wissenschaftliches Unternehmen in teil­weise völlig unerschlossenem Gebiet seinen erfolg­reichen Abschluß gefunden und dazu beigetragen, buh die völkerkundliche deutsche Asienforschung auch weiter führend bleibt.

Das Modell.

Von Dorothea Hofer-Oernburg.

Außer den Fliegen hat niemand im Zimmer etwas zu bemerken; und selbst die sind träge und bemühen sich, die Diskussion unter dem Schwünge sanfter Fluge in gemäßigten Grenzen zu halten.

Der Vormittag sitzt draußen auf der Terrasse und wartet gemächlich vor dem Küchenfenster, daß der Tu,ist aus dem Suppentopf ihn ver­treibt.

Die Stube dampft unmerklich vom frisch ge­waschenen Fußboden, der kränklich gelb schimmert. Die Sonne schwimmt darauf in goldenen Lachen. In einem Fenster auf dem Kaffeewärmer schläft die Katze Mimi. 2m Fenster gegenüber sitzt der Hund Malte Modell auf einer Schuhschachtel und zittert.

Malte ist das Opfer einer Laune der Natur. Fremde Stämme, feindliche Rassen treffen in ihm friedlich zusammen. So klein er ist, drei Monate alt und nicht mehr als drei Faust hoch, mit einem schwärzlichen Fell, das leicht verschossen ins Braune hinüberspielt, und so glatt, so h.ibsch und seidig ist, setzt er doch kein übertriebenes Zutrauen in die Welt. Eine gewisse Mischrassenmüdigkeit macht sich bemerkbar. Er hat einen fatalen Blick und einen runden Bauch, der ihm hinderlich scheint und ihn dazu verführt, gelegentlich in unwürdiger Weise darauf herumzurutschen, wo­bei es unerfindlich bleibt, was solange aus seinen Beinen wird. Augenblicke erhöhter Zärtlichkeit oder böses Gewissen in Fällen mangelhaften Dichthaltens bewirken dies Kunststück.

Die Schuhschachtel, auf der Malte Modell sitzt, ist sehr klein, Gröhe 28, und die Schuhe, die eben noch geburtstagsneu waren, klopfen nach­denklich am Ende von zwei dicken Waden an das Tischbein. Auch das Tischbein ist nicht hoch und nicht groß, und die Person, die davor sitzt, ist verhältnismäßig am kleinsten. Sie dreht mit runden Fingern in Plastelin einen Malte. Mit einer Hand knetet sie, mit der andern reguliert sie die Haltung des Modells. Malte zittert. Er zittert ununterbrochen. Sein Fell, das ohnehin aus keiner besseren Maßschneiderei stammt, schlägt eine dicke Falte über der Nase, und im Racken hat es auch keinen rechten Sitz. Die Rase ist fcucht und vor Aufregung leicht warm. Seine Augen glänzen weich, angefeuchtet von unbegreif­licher Traurigkeit. Er hat nichts Munteres in diesem Augenblick, nichts Entschlossenes, nichts Aufmerksames, wie andere kleine Hunde seines Alters. Er ist an seine Trostlosigkeit hingegeben und erwartet den Ablauf eines ihm nicht Meß­baren: Zeit.

Donnerstag, 17. Oktober 1929

hörig betrachtet werden könnten, unter allen Um­ständen absehen.

Der Leiter der Steuerberatunasstelle der Kammer, Steuersyndikus Hermann Will, erstattete ein ausführliches Referat über den mit der Novelle zum Einkommen - und Körperfchaftssteuer- g e s e tz eingeführten

Derluslvortrag.

Nach § 15 des Einkommensteuergesetzes, so führte der Referent aus, wird es künftig dem Steuerpflich­tigen, welcher Bücher im Sinne der §§ 13 und 28 des Gesetzes führt, gestattet sein, neben Werbunas- kosten, Sonderleistungen, SchuldAinfen usw. auch die Beträge abzuziehen, die Aur Beseitigung eines Der- lustoortrags ober einer Unterbilanz, welche in den beiden unmittelbar vorausgegangencn Steuerab­schnitten nach den Ergebnissen der Buchführung im Sinne der Einkommenfteuervorschriften entstanden ist, verwendet werden. Anders ausgedrückt: Der in einem Steuerabschnitt entstandene Verlust kann nur von dem Gewinn der zwei auf diesen Steuerab­schnitt unmittelbar folgenden Steuerabschnitte abge­zogen werden. Der Steuerpflichtige kann also z. D. den Gewinn seines Betriebes im Laufe des Steuer­abschnittes aus dem Betriebsvermögen entnehmen, um davon seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dann aber trotzdem den Verlust des Vorjahres an dem Gewinn absetzen, sofern er im Laufe oder am Schlüsse des Steuerabschnitts Mittel aus seinem sonstigen nicht im Betrieb angelegten Ver­mögen dem Betriebe zuführt, wodurch der Verlust beseitigt wird. Fehlt es an der letztbezeichneten Dor- aussetzung, so kann allerdings daraus, daß dann ein Abzug des Verlustes unzulässig ist, in Fällen, in denen der Steuerpflichtige den entnommenen Ge­winn zur Bestreitung des notwendigen Lebensunter­halts verwendet hat, eine unbillige Härte entstehen. Diese Härte wird aber in der Regel durch Anwendung des § 56 A b s. 1 Satz 3 (Eint.Gt.®. in der Fassung der Novelle vorn 2 9. 6. 29 ausgeräumt werden kön­nen, wonach eine Ermäßigung oder ein Erlaß der Einkommensteuer auch dann eintreten kann, wenn der Steuer» pflichtige in dem d 0 r a n g e g a n ge n e n Steuerabschnitt kein Einkommen be­zogen und den Lebensunterhalt im wesentlichen aus seinem Vermögen insbesondere aus Ersparnissen ge­deckt hat.

Die Abzugsfähigkeit eines Verlustvortrags setzt aber nicht nur fein Zurückgehen auf einen wirklichen Verlust voraus, sondern dieser Verlust muh auch in dem Steuerabschnitt, für den sein Abzug verlangt werden will, zum mindestens zu Beginn dieses Steuerabschnitts, noch vorhanden fein. 3st also z. B. ein Verlust im Laufe ober am Schlüsse des Steuer­abschnitts seiner Entstehung durch neue Einlagen be­seitigt worden, ohne daß der zu seiner Beseitigung verwendete Betrag an dem Einkommen dieses Steuerabschnitts abgelebt werden konnte (weil em solches' Einkommen nicht vorhanden war), so kann der Verlust nicht mehr vom Gewinn des nächsten Steuerabschnitts abgezogen werden.

Der Verlust muß aber weiterhin auch von dem Steuerpflichtigen selbst erlitten worden fein. Ein Verlust, den etwa der Rechtsvorgänger des Steuer» pflichtigen in dem auf den Steuerpflichtigen über­gegangenen Betrieb erlitten hat, ist bei diesem nicht mehr adzugssähig.

Bei offenen Handelsgesellschaften, Kommanditge­sellschaften usw. ist die Voraussetzung der Beseiti- gung des Verlustes für jeden einzelnen Gesellschafter gesondert festzustellen. Je mehr der einzelne Gesell­schafter von dem auf ihn entfallenden Gewinn ent­nommen hat, desto geringer ist der Teil des Ge­winns, der zur Beseitigung des für ihn festgestellten vortragsfähigen Verlustes verwendet werben kann.

Die Vorschrift über die Abzugsfähigkeit des 93er» lustoortrags gilt auch für Körperschaftssteuerpflich» tige, die Bücher im Sinne des Eink.St.G. führen.

Dennoch sitzt Malte nicht da aus Anhänglich­keit und nicht aus Ueberzeugungstreue. Er hat noch nicht genug Enttäuschungen hinter sich, um Menschen aur diese Art zu lieben. Er sitzt einfach da aus Dummheit, aus hilfloser Tollpatschigkeit, und alles, was er tut, um auszudrücken, wie wenig er seine Situation begreift, geschweige denn bil­ligt, ist, daß er von Zeit zu Zeit zitternd sein eines Hinterbein von der Schuhschachtel herunter- gleiten läßt, wodurch er verzerrt und mystisch unglücklich aussieht. Das Dein ist schwarz und an der Pfote braun. Die kleine Hand, die es erbarmungslos zurück auf die Schachtel schubst, ist rosa und riecht nach etwas Gutem; nach Frühstücksbrot erstmals und ganz weit entferrck und offenbar schon einmal gewaschen nach Milch.

Vorsichtig hängt Malte die Zunge rot heraus. Er würde die kleine Hand gern ein bißchen da­mit ablecken, aber in seiner prekären Lage, und hypnotisiert von ihrer Unbegreiflichkeit, wagt er es nicht. Die Zunge ist dünn, wie ein hübsches kleines Dosenblatt, leuchtet und steht ihm aus­gezeichnet, aber sie macht, daß er hinreißend däm­lich, ja geradezu absichtlich albern aussieht. Dann läßt er langsam das linke Bein über den Rand der Schachtel rutschen, die selbst nicht übel röche, aber auch dies Riechen wird in keiner Weise eßbar, und das erhöht seine Melancholie.

Die Katze Wimi steht auf, gähnt und streckt sich. Aus etwas Kreisrundem wird sie plötzlich zu etwas Langem und Endlosem. Dann schleicht sie aufmerksam und verschlafen hinaus. Sie braucht nicht Modell zu sitzen.

2m Zimmer ist es still und arbeitsam. Sonne scheint an den drei alten Kastanien vorbei auf das Fensterbrett und erschrickt fast vor dem Glanz, mit dem sie den runden Kopf des Kindes, wie den Knauf eines Kirchturms, vergoldet.

Wenn du doch nur nicht so gräßlich rotes Haar hättest!" sagt jemand. Uni) das Kind, das sich nicht umsieht, weih befriedigt, daß es in diesem Augenblick sehr geliebt wird. Aber dann wendet es den Kopf und überlegt fragend, ein langgehegtes Thema zur Diskussion stellend: Weih Malte, daß er ein Hund ist?"

Und der arme Malte läßt zum fünfzigstenmal sluvide das kurze Bein von der Schachtel gleiten, verkriecht sich tiefer in seinen Pelz, der auf Zuwachs ist, sitzt da und zittert und zittert.^ Die Sonne streichelt seinen blanken flachen Rücken. Sein kleiner Bauch quillt kahl nach vorn. Seine Haltung ist provokatorisch unglücklich, von ge­radezu tendenziöser Gottergebenheit.

Rein, er weiß nicht, daß er ein Hund ist. Er weiß nicht, was für ein Hund er ist. Er weiß gar nichts.