Ausgabe 
17.10.1929
 
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Donnerstag, 17. Oktober 1929

Nr. 244 Erstes Blatt

179. Jahrgang

des

ge-

der den

Danzig. 16. Ott (TU.) Am Dienstag um 16 Uhr wurde von mehreren polnischen Staatsan­wälten und einem Beamten der polnischen Polizei in Posen eine Durchsuchung der Bureau­räume der deutschen Sejmabgeordne- ten in Bromberg vorgenommen, die bis 21.30 Uhr andauerte. Die Beamten hausten in den Räu­men des Sejmbureaus wie die Vandalen. Mehrere Wagen voll Akten wurden beschlagnahmt und ab­gefahren. Genau wie 1923 bei der Auflösung des Deutschtum-Bundes wurden die Bureauräume der deutschen Sejmabgeordneten in der Goelhestrahe versiegelt. Polizeiposten wurden vor ihnen auf­gestellt. Gleichzeitig fand eine Durchsuchung der Privatwohllungen des deutschen Sejmabge- ordnelen Graebe und des Studienrates Hei­duck statt. Rach der Haussuchung wurde Studieural Heiduck noch in später Abendstunde zur amtlichen Vernehmung zur Polizei bestellt. Trotz der ausdrück­lichen Versicherung, datz man ihn nicht festnchmen würde, erfolgte seine Verhaftung. Die Polizei lehnte jede Auskunft ab. in welches Gefängnis sie ihn geschafft hat. Auch in Thorn fand eine polizei­liche Durchsuchung der Geschäftsräume des Land- wirtschaftlichen Verbandes statt. Ls wur­den Schränke, sämtliche Fächer und Tischschubladen untersucht. Selbst der Papierkorb wurde entleert und die Papierreste durchgesehen, von den Polizel- beamten wurden einige harmlose Notizen mitgenom­

men. Der Geschäftsführer des Verbandes wurde außerdem einer Leibesvisitation unterzogen. Lr mutzte nach der Durchsuchung seiner Bureau- räume zusammen mit den Beamten nach seiner Prlvatwohnung gehen, wo ebenfalls eine Haussuchung von sechs Polizeibeamten und dem Staatsanwalt vorgenommen wurde. Selbst Decken und Wäsche wurden einer eingehenden Prüfung un­terzogen. Sodann mutzte der Geschäftsführer das Polizeikommissariat aufsuchen, wo ein Protokoll aus­genommen wurde. Auch an anderen Stellen ist es in Thorn zu Haussuchungen und Zwangsgestellun­gen gekommen.

In Posen wurde der frühere Landesführer dec deutschen Jungmannschaft in Polen. Oberlehrer Dr. Walter D u r ch a r d. nach ausgedehnten Verneh­mungen verhaftet. Der Jugendpfleger Fritz IN i e l e k in Bromberg wurde noch immer nicht aus der haft entlassen. DieDeutsche Rundschau" in Polen, Rr. 237 vom 15. Oktober ist durch Polizei­beamte ohne Angabe von Gründen beschlag­nahmt worden.

In den deutschen Kreisen Pommerellens sieht man in der INahnahme der Woiwodschaftsbehörden eine grotzangelegte Aktion, die vor allem den Zweck ver­folgt. die Schlietzung des deutschen Sejmbureaus herbelzuführen, um damit jede organisoto« rische Betätigung der deutschen 2Nio- derheit zu unterbinden.

Voung°Plan für die Beteiligung der Beamten am Volksbegehren, auf Rückbeorderung des Ber­liner Oberbürgermeisters Bötz und auf Bekun­dung des Mißtrauens gegen das Gesamtkabinett wegen des Stahlhelmverbots im Westen begann am Mittwoch im Preußischen Landtag eine große politische Aussprache, die zum größten Teil außerordentlich stürmisch verlief. Sn der Begründung der Anträge suchte Abgeordneter D a e ck e r (Dn.) nach^uweisen, daß der Dawes-

Berlin, 16. DEL (TU.) Das Präsidium des Rcichsausschusses für das deutsche Volksbegehren er­läßt einen Aufruf: An das deutsche Volk!, in dem es u. a. heißt: Die Listen zur Einzeichnung für das deutsche Volksbegehren sind ausgelegt. Eine von der

Helms zu machen. Des weiteren hat Staat sekretär Schmid in dieser Unterredung betont, datz er sich über seine Bede mit seinem Frak­tionskollegen Minister Dr. C u r t i u s ins Be­nehmen gesetzt hatte. Reichsminister Severing hat dem Staatssekretär eingehend von den Gründen

<Er)d) e im läglich,außer Sonntags und Feiertags.

Beilagen:

Die Illustrierte Gießener Familienblatter

Heimat im Bild Die Scholle

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Chefredakteur:

Dr. Friedr. Wilh. Lange. Derantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh. Gange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Ernst Diumschein und für den Anzeigenteil Max Filler, sämtlich in Gießen.

Berlin. 16. Oft. (Wolff.) Der aus der SPD. ausgeschlossene Bürgermeister Schnei­der hatte auf die Nachricht hin, datz der Berliner Bezirksvorstand der Partei das ihn schwer belastende Material prüfen würde, feinen Austritt aus der Partei den zuständigen Stellen brieflich bekanntgegeben. Der Bezirks­vorstand hat aber ungeachtet dieser Erklärung den Ausschluß Schneiders ausgesprochen und ihn außerdem auf gefordert, sein Amt als Bürgermeister des Bezirks Derlin- Mitte niederzulegen. Bürgermeister Schneider erläßt nunmehr eine Erklärung, daß er nicht aus der Partei ausgeschlossen sei. son­dern vorher seinen Austritt kund­gegeben habe und daß die Partei deshalb ihn gor nicht zur Amtsniederlegung a us- fordern konnte. Er lege nicht nur nicht sein Amt nieder, sondern habe seinen Ur­laub abgebrochen und seine Amts- geschäste wieder übernommen.

Sn der Bezirksversammlung des Berwaltungs- bezirks Berlin-Mitte suchte Bürgermeister Schnei­der sein Verhalten als durchaus korrekt hinzustellen, wodurch vielfach Unruhe auf der stark besetzten Zuhörertribüne entstand. Der Bür­germeister schloß seine Darlegungen mit der Feststellung, er müsse einzelne Mitteilungen, zu­mal über sein Verhältnis zu den Brüdern Skla- rek. ablehnen, solange seine vorgesetzten Dienststellen. Oberbürgermeister und Oberpräsi­dent. bzw. die Staatsanwaltschaft, nicht das letzte Wort über die Einleitung einer diszi­plinarischen oder strafrechtlichen Untersuchung gesprochen hätten. Sn der Aussprache vertrat der sozialdemokratische De-

Ein neuer Schlag gegen die deutsche Minderheit in polen. Haussuchungen bei deutschen Sejmabgeordneten in Bromberg, Posen und Thorn Verhaftungen und Beschlagnahmen.

des Herrn Reichspräsidenten mit aller Klarheit hervor: Reichspräsident und Volk sind frei in ihrer Entscheidung."

Beamte und Volksbegehren.

Kein Schutz vor Tisziplinarvcrsolgungcn.

Berlin. 16. Oft. (WB.) Der R e i ch s m i n i st e r des Innern hat das an ihn gerichtete Schreiben des Reichsausfchufses für das Volksbegehren vom 14. Oktober 1929 folgendermaßen beantwortet:

Die Reichsregierung ist bereit, die o e t f a f - fungsmäßigen Rechte der Beamten- schäft vor jeder unzulässigen Beeinträchtigung zu bewahren. Rach der Rechtsprechung des Reichs- Disziplinarhofs muß sich jedoch auch der Beamte bei der Ausübung seiner staatsbürgerlichen Rechte i n - nerhaIb des gebotenen Anstandes und insbesondere 'er Strafgesetze halfen. 8 4 des Volksbegehrens überschreitet diese Grenze. Indem er die Tätigkeit von Reichspräsident und Reichsregierung als Landesverrat zu brand­marken sucht, enthält er eine Beschimpfung der Höch st en Organe des Reiches. Die er­drückende Mehrheit der deutschen Beamtenschaft teilt übrigens die Rechtsüberzeugung der Reichsregierung, wie sich aus den dankenswerten Aufrufen der ve- amtenorganisationen ergibt. Die Reichsregierung ist nicht in der Lage und nicht gewillt, Be­amte, die durch Eintreten für diesen § 4 des Volks­begehrens die verfassungsmäßigen Grenzen über­schreiten, vor disziplinarischem Ein­schreiten der zuständigen Behörden zu schützen.

GmAusrus des Reichsausschuffes.

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Mit steigendem Befremden habe ich die Wahrnehmung machen müssen, datz in dem Kampfe um das Volksbegehren sowohl von dem Reichsausschutz für das Volksbegehren als auch von den das Volksbegehren bekämpfenden Parteien und Gruppen meinePerfon und meine mutmahliche persönliche Meinung zur Frage des sogenannten Poung- ptanes in die Ag itation hineingezo­gen wird, von der einen Seite wird behaup­tet. datz ich ein Freund des Volksbe­gehrens wäre, und von der anderen Seite betont, datz ich mich für die Annahme des Poungplanes fest gelegt hätte.

Demgegenüber stelle ich fest, datz ich n i e - man de m die Ermächtigung erteilt oder sonst einen Anlaß dazu gegeben hätte, meine per­sönliche Meinung zu diesem Problem bekannl- zugebeu. Ich habe im Gegenteil stets betont, daß ich mir meine endgültige Stel­lungnahme zu dem Poungplan bis zu dem Zeitpunkt Vorbehalte, in dem diese hochbedeutsame Frage zur Erledigung reif ist und nach Maßgabe der Artikel 70, 72 und 73 der Reichsverfassung zur Enlschei- düng über eine Verkündung oder eine Aus­setzung der Verkündung verfassungsmäßig zn- siandegckommener Gesetzesbeschlüsse an mich herantritt. Und hieran halte ich nach wie vor fest.

Ich bitte Sie, Herr Reichskanzler, hiervon Kenntnis zu nehmen und das vorstehende den im Kamps um das Volksbegehren beteiligten Parteien und Gruppen in der ihnen geeignet erscheinenden weise zur Kenntnis zu geben.

Mit freundlichen Grüßen bin ich Ihr erge­bener

Berlin, 16. Oft (WB. Amtlich.) Der Herr Reichspräsident hat soeben an den Reichs- Kanzler das nachstehende Schreiben gelangen iaffen:

Berlin, 16. Oftobet 1929.

(An Brief Hindenburgs an den Reichskanzler.

Oer Reichspräsident verbittet sich jede Hineinziehung seiner Person in den Streit um das Volksbegehren

Mitteilung gemacht, die zu dem Verbot Stahlhelms geführt haben.

Volksbegehrdebatte im Preußischen Landtag.

Berlin, 16. Oft. (WTD.) Auf Grund deutschnationalen Anträge gegen

Der Fall des Mgermeisters Schneider

Ausschluß aus der Partei. - Nicht gewillt die Konsequenzen zu ziehen.

(gez.) v. Hindenburg."

Die Reichsregierung erwartet, daß die an der Agitation für und gegen das Volksbegehren be­teiligten Gruppen vor allem derReichsausschuß für das deutsche Volksbegehren" die Person des Herrn Reichspräsidenten entspre­chend seinem Wunsche nunmehr dem Meinungs­streit um die Gesetzes anträge für das öeutjätc Volksbegehren sernhalten. Wie dasBer­liner Tageblatt" "erfahren haben will, ist das Schreiben des Reichspräsidenten an den Reichs­kanzler u. a. auch durch den Umstand veranlaßt worden, daß der Reichsausschuh für das Volks­begehren einen Film hat Herstellen lassen, in dem der Reichspräsident in den Mittelpunkt der Handlung gestellt wurde mit der Tendenz, für die Zwecke des Volksbegehrens zu werben. Wie das Blatt weiter meldet, wird in den nächsten Tagen die Film­prüfstelle über diesen Filmstreifen zu be­finden haben.

Die Bolksbegehrler zum Bries Hindenburgs. Angriffe gegen die Reichsregierung.

Berlin, 16. Oft. (TU.) Der Reichsausschuh für das deutsche Volksbegehren teilt mit:

Mit freudigem Dank begrüßt der Reichs- ausschuh für das deutsche Volksbegehren das Schreiben des Herrn Reichspräsidenten an den Reichskanzler, mit dem er sich dagegen verwahrt, daß seine Person in den Kampf um das Volks­begehren mit hineingezogen wird. Der -3usatz der Reichsregierung zu dem Brief des Herrn Reichspräsidenten stellt lediglich einen mehr als plumpen Versuch dar, die hocherfreu- iiche Wirkung abzuschwächen, die der Brief des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg aus- üben dürfte. Anscheinend hat man auch oen Herrn Reichspräsidenten selbst über die tatsäch­lichen Verhältnisse ungenau unt e r r i ch re t. In Wirklichkeit hat nämlich der Reichsausschuh für das deutsche Volksbegehren die Person uno die mutrsaßliche persönliche Meinung des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg über Den Poungplan niemals auch nur mit einem Wort in fernen Kampf gezogen. Dieses Kainps- mittel, gegen das sich der Herrn Reichspräsident von Hindenburg nunmehr zu verwahren ge­zwungen sieht, blieb ausschließlich den Geg­nern des deutschen Volksbegehrens und ins­besondere auch den Mitgliedern Der Reichsregierung in ihrer Agitation gegen das Freiheitsgeseh Vorbehalten. Dem dürfte nun für die Zukunft ein Riegel vorgeschoben sein. Das eine geht jedenfalls aus dem Schreiben

Abstimmung hat damit begonnen.

Das Volksbegehren will verhindern, daß mit An­nahme des Pariser Tributplanes unerfüll­bare Wechsel unterschrieben werden. Es fordert, daß aus dem jahrelangen Kämpfen um die Kriegs­schuld l ü g e , auf der das Versailler Diktat und alle Tributverpflichtungen beruhen, seitens der Re­gierung endlich die politischen Folgerungen ge­zogen werden. Das Volksbegehren bezweckt somit eine o ö 11 i g e A b k e h r von der erfolglosen Außen­politik der letzten Jahre. Die Politik dauernder Kom­promisse und Fehlschläge soll durch eine Außen­politik ersetzt werden, die dem deutschen Volk die natürlichen Lebensgrundlagen der Freiheit und der vollen Selbstbestimmung wiedergibt. Für den Ab­schluß schicksalsschwerer Verträge soll künftig das handeln der entscheidenden Regierunasstellen u n - ter besonder er Verantwortlichkeit ge­stellt werden. Die durch Tribute und marxistische Mißwirtschaft planmäßig geplünderte deutsche Wirt­schaft kann die neuen Milliardenbelastungen nicht übernehmen, ohne im Katastrophen zu aeraten, deren unabsehbare Folgen jeder einzelne Deutsche zu tragen haben wird. Die Annahme des Pariser Planes muh zu wachsender Arbeitslosigkeit, fort­schreitender Verelendung und schließlich zur Zerrüt­tung der Währung führen.

Und die Räumung der Rheinlande? Deutschland hat unabhängig von Annahme oder Ab­lehnung des Tributplanes einen Rechtsanspruch auf vorzeitige Räumung. Bisher hieß es: Die Räu­mung ist die Voraussetzung für die Annahme des Youngplanes: jetzt heißt es: Annahme undIn­gangsetzung" des Youngplanes sind die Voraus­setzungen für die Räumung. Kann und darf die von uns allen fehnlichst gewünschte Befreiung der Rhein­lande mit der Finanz- und Wirtschaftsversklavung des Volkes erkauft werden? Lehnen nicht die Rhein­länder selbst die Uebernahme untragbarer Lasten als Preis der vorzeitigen Räumung ab?

Die Bedenken gegen das Gtahlhelmverboi.

Eine Unterredung zwischen Severing und Staatssekretär Schmid.

Berlin, 16. Oft. (Privatmeld.) Sn einer Besprechung, die Reichsminister des Snnern Se­vering mit dem Staatssekretär im Ministe­rium für die besetzten Gebiete, dem volkspartei­lichen Reichstagsabgeordneten Schmid gehabt hat. hat Staatssekretär Schmid in seiner Eigen­schaft als Reichstagsabgeordneter den Minister über die Bedenken unterrichtet, die in den ihm politisch nahestehenden Kreisen in Westdeutsch­land z u dem Verbot des Stahlhelms geäußert worden sind. Er hat weiter _ erklärt, daß ihm daran gelegen sei, eine Schwächung der Abwehrfront gegen das Volks­begehren durch die stimmungsmäßige Auswirkung des Stahlhelmverbotes zu ver­hindern. Er denke nicht daran, sich angesichts der bekannten Spannung zwischen dem Stahlhelm und der Dollspartei zum Anwalt des Stahl-

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acht seine Pseise. Äm M t- Qibraltar mit einer W |r 35000 Einwohnern, bvu >nbe Garnison. Auslänb'm braltor untersagt, aber jeher e Schwierigkeiten - fei es, hen Dampfern die Mvz.g hrt von Algeciras über de tbaS «auf

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GietzenerAnzeiger

General-Anzeiger für Gberheffen

Vrvck und Verlag: vrühl'fche Univerfilälr-Vuch- und Zleindruckerei R. Lange in Stehen. 5chriftleltung und Sefchästrftelle: Zchulftrahe 7.

Plan nur 30 Sahre laufen und uns mit 80 Mil­liarden belasten sollte, während der Poung-Plan uns 114 Milliarden auferlege. Unter heftiger Kritik der Rundfunkrede Brauns erklärte er daS Verbot des Stahlhelms alsPreisgabe außenpolitischer Gesichtspunkte.

Ministerpräsident Braun bedauerte, daß das Volksbegehren durch das Auftreten feiner Befürwor­ter die Gegner dazu zwinge, die Vorteile des Haager Abkommens so stark in den Vorder­grund zu schieben, daß es fast aussehen könnte, als hätte Deutschland nichts Besseres erwarten dürfen. Als andauernder Lärm bei den Deutsch- nationalen sich gegen feine Rundfunkrede wandte, erklärte der Ministerpräsident: Im Rundfunk habe ich an den gesunden Menschenverstand appelliert, während ich mich hier an Sie (zu den Deutsch- nationalen) wenden muß. Namens der Staatsregie­rung erklärte Braun weiter, daß der Beamte, der sich an einem Volksbegehren beteiligt, das die Mitglieder der Regierung ins Zuchthaus bringen will, unzweifelhaft einen V e r ft o ß gegen seine Beamtenpflichten begehe.

Zur Begründung des Stahlhelmverbots erklärte Innenminister G r z e f i n f k i, unter den gcgenwär-

zirksverordnete Brendel die Ansicht, die Presse.habe aus einer kommunalen Angelegen­heit eine große politische Sache gemacht. Zum Ausschluß des Bürgermeisters aus der Sozial­demokratischen Partei wäre es gar nicht ge­kommen, wenn man nicht so dicht vor den Wahlen stände.

Die Aussprache endete mit der einstimmigen Annahme eines von allen Parteien der Be- zirksversammlung gemeinsam gestellten Antrags, in welchem dem Bürgermeister Schneider die Mißbilligung der Versammlung ausgespro­chen wird, weil er sich geweigert habe, sich zu dem in der Versammlung und in der Oesfentlich- keit gegen ihn gerichteten Angriffen zu äußern. Wie dasTempo" meldet, steht die Diszipli­narbehörde bereits jetzt auf dem Stand­punkt, daß die Suspendierung Schnei­ders erforderlich sei. Cs gehe nach Auffassung der Untersuchungsbehörde nicht an, daß ein Be­amter, gegen den in der Öffentlichkeit so schwere Vorwürfe erhoben sind, weiter Äenst tut. Der Disziplinarbehörde soll bekannt geworden sein, daß eine Reihe von Beamten des Bezirksamtes nicht gewillt sei, Schneider als Vorgesetzten wei­terhin anguertennen. Außerdem erscheint es der Disziplinarbehörde als schwerer Verstoß gegen die De amtenpflicht, daß Schneider öffentlich seine Beziehungen zu der Familie Sklarek abge- stritten und so getan habe, als h<ibe er mit der ganzen Sache nichts zu tun, während sich bereits durch die bisherige Untersuchung daS Gegenteil als wahr herausgestellt M». Schneider hat verlauten lassen, daß er nicht beabsichtige, von sich au8 sein Amt nieder­zulegen.

deutsche Volksbegehren sind ausgelegt. Eine von Regierung zugelassene, auf die Reichsverfassung stützte, aus der Not des ganzen Volkes geborene