Ausgabe 
17.4.1929
 
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Aus dem Reiche der Frau.

Sie Frau und der Mietvertrag.

Don Elisabeth Jaffe, Rechtsanwalt in Äerlin.

3n der Nachkriegszeit hat sich in größeren Städten für die MittelstanDswohnungen die Gewohnheit herausgebildet, daß Mietverträge über Ehewohnungen nicht nur von dem Ehe­mann. der doch nach § 1339 BGB. grundsätz­lich den ehelichen Aufwand zu tragen hat, son­dern auch von der Ehefrau unterschrieben wer­den. DaL (Bedangen wird meist von dem Haus­wirt gestellt, der für den Fall, daß der Mann zahlungsunfähig wird, einen weiteren Schuld­ner für seine Mietsorderung haben will. Denn mit dieser Unterschrift übernimmt die Frau in gleicher Weise wie der Mann die Verpflichtun­gen auS dem Mietverträge, das heißt, der Haus­wirt kann ebenso wie von dem Mann den Miet­zins von ihr verlangen, die Umlagen und even­tuelle Schönheitreparaturbeiträge erheben und auch von ihr Schäden, die infolge nicht pfleg­licher Behandlung der Bäume durch Familien­mitglieder oder Dienstboten entstanden sind, er­setzt verlangen, notfalls im Klagewege.

In gesicherten Verhältnissen pflegen aus dieser Verpflichtung Konsequenzen nicht zu erwachsen, weil üblicherweise die gegen Eheleute begründeten Forderungen an den Mann gestellt und von diesem beglichen werden, ob die Frau im Ge­meinverhältnis etwas dazu gibt, braucht nach außen ebensowenig in Erscheinung zu treten, wie es von Bedeutung ist, wenn die Frau das Geld absendet oder es überbringt. Anders, wenn der Ehemann in schlechte finanzielle Verhältnisse gerät. Nun Pflegt zwar in diesem Falle die Ehefrau meistens auch kein bares Geld zu haben, doch ist gewöhnlich sie die Eigentümerin der Wohnungseinrichtung, die sie in die Ehe einge­bracht hat. Diese Einrichtungsgegenstände, vor allem also die Möbel, die dem Hauswirt nach § 559 BGB. ohne weiteres für seine sämtlichen Forderungen aus dem Mietverträge verpfändet sind, ohne daß zwischen Mieter und Vermieter etwas hätte vereinbart werden müssen, kann der Hauswirt dann vom Gerichtsvollzieher pfänden und versteigern lassen, um sich aus ihnen zu be­friedigen. Schafft die Frau ihre Sachen aus Angst vor drohender Vollstreckung fort, zu den Eltern oder sonstigen Angehörigen, macht fie_ sich noch obendrein strafbar. Hatte sie die Möbel etwa vor ihrem Einzüge schon irgendwelchen Gläu­bigern des Mannes zur Sicherheit für deren For­derungen übereignet und' hat sie bei ihrem Ein°. zuge bei dem Wirt den Eindruck erweckt, als seien die Sachen noch ihr unbeschränktes Eigen­tum, so kann darin unter Umständen ein Betrug gesehen werden. Hätte sie dagegen den Vertrag nicht unterschrieben gehabt, so könnte sie bei einer Pfändung der Möbel, wenn sie ihr gehören, gemäß § 771 ZPO. intervenieren, d. h. auf Grund ihres Eigentums die Aufhebung der Pfän­dung beim Gericht verlangen, außer etwa, wenn sie mit ihrem Ehemann in Gütergemeinschaft lebt. In diesem letzteren Falle können nämlich die Gläubiger des Mannes in das gemeinsame Vermögen beider Eheleute vollstrecken (§ 1459 BGB).

Für die Rechte aus dem Mietvertrag ist die Unterschrift der Frau insofern ohne Bedeutung, als die Rechtsprechung den vom Ehemann mit dem Hauswirt geschlossenen Vertrag als einen solchen auch zugunsten Dritter, nämlich seiner Familie und seiner Dienstboten, ansieht. Es haben demnach auch die Familienmitglieder, also auch die Frau, einen Anspruch aus dein Vertrage auf Benutzung der Räume, ja auch aus Entschädigung, wenn z. B. die Frau ausgleitet, weil die Teppiche im Hausflur nicht sestgemacht sind, oder weil sie krank wird, weil die Wohnung feucht ist oder aus einer Nebenwohnung Gas ausströmt usw.

Trotzdem kann die Frau ein Interesse daran haben, Mieter der Wohnung zu sein, nämlich für den Fall, daß der Mann stirbt, oder daß sie sich mit ihm veruneinigt.

Stirbt der Mann, und hätte nur er den Miet­vertrag unterschrieben, so konnte der Hauswirt frühe.r einfach zur Räumung zwingen, da sie für ihre Person einen vertraglichen Anspruch auf die Wohnung nicht hat. Er war nur inso­fern beschränkt, als er unter Einhaltung der ge­setzlichen Frist, also zum Schluß eines Kalender­vierteljahres, kündigen mußte. Eine Vererbung der Wohnung gibt es noch heute nicht. Doch ge­nießt die Frau gegenwärtig, d. h. während der Gel­tungsdauer des Mieterschutzgesehes, den Schuh des § 19 MSchG., d. h. sie tritt dann in die Rechte und Pflichten ihres Mannes als Mieterin ein. Doch behält sie das Recht zur Kündigung, und sie wird immer dann davon Gebrauch machen, wenn sie infolge von verschlechterten Vermögens­verhältnissen entweder zu Verwandten zieht oder die Wohnung gegen eine kleinere eintauschen will. Es kann aber auch der Fall eintreten, daß sie am Behalten der großen Wohnung ein wirtschaft­liches Interesse hat, nämlich, um aus ihr Un­terhalt durch Untervermieten, eventuell durch Aufnahme von Pensionären, zu verdienen. Die dazu erforderliche Genehmigung des Hauswirts kann unter Umständen durch das Mieteinigungs­amt herbeigeführt werden (§ 29 MSchG.). Auf I

Riegel um Riegel war mit machtvoller Wil­lensanspannung zurückgeschoben worden, Tor um Tor, das weibliche Detatigungskraft durch Jaht> hunderte von weiten Gebieten abgeschlossen, auf- gestoßen, ehe die Frau als Schaffende, zögernd und noch immer nur wie in tastendem Vor­posten, Einzug hielt in das Reich der Bildhauer­kunst. Gering an Zahl ist auch heute noch die Schar der Künstlerinnen, die in plastischem Ge­stalten ihrer Ideenwelt Ausdruck geben, gemes­sen an jenen, die auf dem Schwestergebiet der Malerei ihre Kräfte erproben: aber geringer noch die Zahl ihrer Vorgängerinnen, deren Na­men und Leistungen uns durch die Jahrhunderte überkommen sind. Denn Schranken, nicht bloß äußerlich aufgetürmt durch Herkommen und Sitte, sondern bedingt durch die physische und psychische Anlage des Weibes, galt es hirr zu überwinden. Zumal die Großplastik stellt Anforderungen an Muskelkraft wie auch an raumhaft wertendes Formgefühl, die dem Weibe nur selten eignen. So waren und sind es zum Teil auch heute noch häufiger die Nebenreiche der Plastik, die Klein­kunst des Steinschnitts, der Medaille, des Wachs- bossicrens, in denen sich der weibliche Gestaltungs­trieb auslebt, als in der Monumentalität einer selbständigen oder in den Gesamtwert eines Bau­werkes eingegliederten Skulptur. Daneben haben zu allen Zeiten die feine weibliche Einfühlungs­kraft. das hingebungsvolle Sichversenken in die seelische Schwingungen widerspiegelnden Züge des Darzustellenden die Künstlerinnen zu bedeut­samen Leistungen in der plastischen Porträtkunst befähigt.

Während uns schon aus den frühen Tagen des Mittelalters zuverlässige Kunde von kunstfertigen Frauen überliefert ist, die in der Miniatur­malerei so Herrliches schufen wie die hochbegabte heilige Hildegard von Bingen, ist die Gestalt der lange Zeit als weibliches Bildhauer- genie gefeierten Tochter Meister Erwins von Steinbach, der schönen Sabine, der die wun­dersam ergreifenden Skulpturen der Kirche und Synagoge am Straßburger Münster zugeschrieben wurden, nur die bald fest im Volksbewußtsein Wurzel schlagende- Erfindung eines unbekannten Frauenlob. Erst aus den Tagen der Renaissance, die ja unter dem glücklichen Himmel Italiens so viele lang zurückgedämmte Kräfte befreite, haben wir sichere Nachrichten vom Leben und Wirken der ersten weiblichen Bildhauerin Pro- perzia de Rossi, der neben einigen Heiligen- I und Engelsgestalten in Bologneser Kirchen auch

diese Weise werden dann auch die überflüssig gewordenen Möbel nutzbar gemacht, von denen man sich meist ungern trennt, deren Lagerung auf einem Speicher sehr teuer und d<»ren Ver­äußerung meist unrentabel ist.

Auch Dem eigenen Manne gegenüber kann die Frau ein Interesse daran haben, gleichberech­tigter Mieter einer Wohnung zu sein. Solange die Ehe besteht, kann auch auf Uneinigkeit Der Eheleute der Mann sein Recht, den Aufenthalt der Frau zu bestimmen, nie dahin ausüben, daß er sie aus Der Wohnung weist, selbst wenn das Gericht das Getrennt-Leben gestattet hat, es sei denn, daß er für eine andere standesgemäße Unterbringung Der Frau sorgt. Aber nach Tren­nung Der Ehe könnten Hauswirt unD Ehemann die Frau, Die den Mietvertrag nicht ebenfalls unterschrieben hat, zur Räumung zwingen. Ist die Frau jedoch Mitmieterin, so kann sie woh­nen bleiben. Es gibt allerdings meines Wissens Gerichte, die dem nicht schuldig erklärten Teil das Recht geben, von dem anderen Teil, even­tuell gegen Zusicherung von Erfahräumen, Die Räumung zu verlangen, weil anders das Schei­dungsurteil seinen Zweck nicht würde erfüllen können.

mit unendlicher Geduld und Genauigkeit aus­geführte. vielfigurige Passionsreliefs auf Obst­kernen zugeschrieben werden. Aehnlich beschränk­ten sich andere Künstlerinnen der Folgezeit, dies­seits wie jenseits Der Alpen, klug Die Grenzen ihrer Begabung erkennend, auf die Kleinkunst, innerhalb deren mancher von ihnen so Bedeu­tendes zu schaffen gelang wie der einer römischen Goldschmiede- und Medailleurfamilie angehören­den Beatrice H e r n a n i, Deren ausdrucksvolle Schaumünzen von Goethe inWinckelmann und sein Jahrhundert" rühmend genannt werden, während zwei Nürnbergerinnen, Esther Barbara S a n D r a r t, die Gattin desdeutschen Va- fari, und Susanne Dorsch, feine kleine Kunst­werke des Steinschnitts schufen.

Doch die erste, als künstlerische wie als mensch­liche Erscheinung in gleich hohem Maße fesselnde Bildhauerin tritt uns in Marie Anne Faleo­ne t - C o l l o t, der Schülerin und Schwieger­tochter des berühmten Rokoko-Künstlers, entge­gen. Wie sie mit ihrem Lehrer und väterlichen Förderer die Jahre seines Ruhmes in Peters­burg als gleichberechtigte Gefährtin, verwöhnt von der Kaiserin und Der Hofgesellschaft, geteilt hat, mitschaffend und krönend sein geniales Rei­terdenkmal Peter des Großen, dessen Kopf ihre kraftvolle Schöpfung ist, so war sie dem gelähmten und durch seine Krankheit launenhaften Greise hingebungsvollste Pflegerin in den langen Jah­ren seines Siechtums, ihm alles, selbst ihre Kunst opfernd. Aus Den tiefsten Niederungen des Da­seins stammend, hindurchgegangen durch die Hölle einer unwürdigen Che, hat sich diese tapfere Frau, deren Kunst soviel männlichen Wirklichkeitssinn und scharfe Beobachtungsgabe wie weibliche Gra­zie verrät, zu Den Höhen reinen Menschen- unD Künstlertums emporgerungen. Von ihrer Mei­sterschaft in der Porträtkunst, Die sie auch in Der Wiedergabe der Züge D i d e r o t s und Grimms erfolgreich erprobte, gibt wohl ihre Büste Fal- conets die beredteste Kunde, in der sich diese widerspruchreiche Künstlernatur mit ihrer Mi­schung aus Güte und Sarkasmus so packend widerspiegelt, daß wir an Houdons feinste Schöp­fungen uns gemahnt fühlen.

Eine ähnliche Stellung wie Marie Anne Fal- conet sich dank ihrer Begabung am Hofe Katha­rinas von Rußland errungen, hatte Ann" Sen - m o u r ° D a m e r in d r englis enHocha ist k a i inne, Die sie aber nicht minder ihrer Aostammung als Tochter Des Feldmarschalls Seymour als ihrer nicht immer gleichwertigen, bisweilen jedoch

Die Krau als Bildhauerin.

Von Or. Hedwig Fischmann.

Soll man Kindern Taschengeld geben?

Von Lisa Honrokh-Loewe.

Nachdruck verboten.

Die Frage: Sou man Kindern Taschengeld geben? ließe sich vielleicht besser so stellen: Wann, von welchem Alter an, soll man Kindern Taschen­geld geben? Denn irgendwann werden wohl alle Eltern die Kinder aus der Tlnrnündigkeit ent­lassen, welche Darin sich zeigt, Daß jeDer Pfennig, Den Die KinDer ausgeben wollen, von Den Eltern bezahlt wird. Nur der Zeitpunkt, von Dem aus diese gewisse Selbständigkeit Der Kinder ein­treten soll, wird von den Eltern sehr verschieden bestimmt, oft zum Schaden der Entwicklung des Kindes.

So klein Der Beginn Der SelbstänDigkeit ist, Der sich im Taschengelde für das Kind dokumentiert, es ist doch eben der Beginn der Selbständigkeit Dem äußeren Leben gegenüber, oder besser der Selbstverantwortlichleit. Hängt es nun auch von der Veranlagung des Kindes ab, ob wir ihm früher oder später Geld in die Hand geben wollen, so ist in den allermeisten Fällen es an­zuraten, nicht zu spät mit Der erzieherischen Maß­nahme Des TascheiigelDes zu beginnen. Das peu- .ige Leben erfordert so viel praktische Einsicht, jäh.gleit und Einstellung gegenüber dem gegebn­en Rahmen, daß wir gerade aus diesem Grunde licht zeitig genug anfangen können, das Kind in Geld und Geldeswert zu gewöhnen.

Je nach der Reife der Kinder kann man nach illgerneinen Erfahrungen mit Dem Tascheiigelde eginnen, wenn Die KinDer zehn bis elf Jahre inD. Zuerst beschränkt man sich unD sie zweck- aähig auf sehr geringe Summen, für welche Dann iuch nur sehr geringe Anschaffungen möglich unD geforDert werden, Federn, Löschblätter usw. Von Anbeginn aber bemesse man das Taschengeld so, daß das Kind auch wirklich die Ausgaben be­freiten kann, welche nötig sind. Denn wenn das Kind erkennt, daß die Summe unmöglich für irgend etwas hinreichen kann, so wird es un­lustig, ängstlich: und man legt hier schon unter Umständen den Keim zu einem späteren Versagen ;n Geldangelegenheiten. Außerdem empfindet das

Kind dann auch die Zubilligung des Taschen­geldes nicht als Zeichen des Vertrauens in seine wachsende Reife, und das sollen die Eltern dem Kinde gegenüber Damit ausDrücken, sondern als eine Belastung, die weniger erfreut als drückt.

Hat man sich also genau berechnet, was man dem Kinde geben will, und was es sich Dafür anschaffen muß. so setze man noch einen kleinen Betrag ein für Wunsche, die sich das Kind gerne erfüllen will, und die im Rahmen Der elter­lichen Geldverhältnisse möglich sind. In Den e. f.en Wochen des Taschengeldes überwache man Die Ausgaben, aber nicht, um Das Kind streng zu kontrollieren, sondern nur, um zu sehen, ob es versteht, überhaupt mit Geld umzugehen. Es wird dem Kinde, das Vertrauen zu feinen Eltern hat, zuerst sicherlich lieb sein, von der Erfahrung der Aelteren hierin auch geleitet zu werden. Denn wenn es im Beginn sich verrechnet und nicht auskommt, so ist das ein großer Schreck, allmählich aber wird es einlcUen lernen, und sowie dieser Zeitpunkt erreicht ist, gebe man die Kontrolle auf. Cs gibt Eltern, Die sich, trotz Des bewilligten Taschengeldes, allwöchentlich die Abrechnung ihrer Kinder vorlegen lassen. Eine solche Methode hat keinen Sinn. Der Zweck Des TascheiigelDes soll ja gerade Darin liegen, Das Kind zur Selbstkontrolle zu erziehen und zur Beherrschung gegenüber Wünschen, die man sich aus geldlichen Gründen nicht crf..llen. kann. Eltern, Die das Taschengeld der Kinder argwöh­nisch kontrollieren, werden sehr oft von den Kindern bei der Abrechnung belogen werden. UnD statt eines Zuwachses an Autorität werden sie eine Einbuße daran erleiden und eine Ein­buße an Wahrhaftigkeit und Zutrauen beim- Kinde.

Hat das Kind bei den ersten Selbständigkeits­versuchen wirklich schlecht gewirtschaftet, so ist Das kein Unglück. Man wird ja nur Durch Erfahrung klug. UnD es schaDek Durchaus nicht, wenn man in solchem Falle einmal mit einer kleinen Nach­bewilligung einspringt. Allerdings Darf man Das Kind von vornherein nicht darüber im Zweifel lassen, daß Die Nachbewilligung nur für kurze Zeit gewährt wird und es später allein sich heraushelfen muß: Denn ebenso unpädagogisch wie ein zu gering bemessenes TaschengelD ist ein

solches, bei Dem Das KinD immer Darauf rechnen kann, Daß es beliebig vergrößert wird. Konse­quenz ist hier wie immer in der Erziehung wichtig.

Bei besonderen Gelegenheiten, Geburtstag. Weihnachten, guten Zeugnissen, findet sich immer ein Zeitpunkt, wo man dem Kinde durch ein un­erwartetes Geldgeschenk Die Erfüllung irgenD- eines Lieblingswunsches möglich machen kann, ebenso können unerwartet größere Ausgaben er­leichtert werben. Im allgemeinen aber muß man bei Dem einmal als richtig befundenen Satze bleiben. Hat Das Kind sich so allmählich an das Geld gewöhnt, so setzt man mit seinem fort­schreitenden Alter das Taschengeld herauf, ver­langt aber Dafür auch mehr Ausgabeleistungen.

Oer moderne Arbeitstisch.

Während früher das Herrenzimmer zu den einfachsten gutbürgerüchen Wohnungen ge­hörte, muh heute selbst in solchen Fällen Darauf verzichtet werden, in denen es unbedingt not­wendig wäre. Der Lehrer, Der Beamte, Der zu Hause arbeitet, muß aus Sparsamkeitsgründen Darauf verzichten. Seine Bücher, sein Schreib­tisch müKen im gemeinsamen Wohnzimmer unter­gebracht werden. Cs gehört sehr viel Takt, sehr viel Einfühlung von feiten der Hausfrau dazu, all Diese Mißstände zu überbrücken. Die jüngere Frau wird es eher ermöglichen, bei Derartigen Einschränkungen, Deren Last s.Zießlich immer wie­der auf sie zurückfällt, ihre gute Laune zu be­halten. An Die ältere Frau indessen, die nach vielen Jahren der Entbehrung, Der häuslichen Sorgen, Der Mißhelligkeiten des täglichen Lebens ein wenig Ruhe und Pflege braucht, werden in unserer Zeit die schwersten Anforderungen ge­stellt: sie muß sich immer nehr einschränken, selbst Dann, wenn sie es schon früher getan hat. Wenn es nun gilt, Diev.mng nicht nur zu verkleinern, sonDern auch Dafür zu sorgen, daß es Halbwegs gemütlich und kultiviert in Den Räumen aussieht, so wird sie ihren Geschmack zu Hilfe nehmen müssen und mit ihrem oft er­probten guten Willen auch Diese Angelegenheit orDnen.

Der Schreibtisch und Der Bücherschrank müssen Den hellsten Platz im Zimmer bekommen.

von glücklicher Naturähnlichkeit getragenen Por­trätkunst oerDanlte. Ihr war es vergönnt. Die Züge ihrer beDeutenDften Landsleute bildnerisch sesthalten zu Dürfen. So schuf sie eine von den Zeitgenossen hochgerühmte Porlrätskulptur Nel­sons, jetzt in Der Londoner Guild Hall, und ein Bildnis des Staatsmannes Fox, das später Napoleon von ihr als Geschenk entgegennahm. Auch auf dem Gebiet der Tierplastik war sie mit Glück tätig, während Die mißlungene Kolossal­statue König Georgs III. Die Grenzen ihrer Kraft zeigt.

Später erst, als in Italien und Den westlichen Ländern tritt und in Deutschland, wenn wir von Der Kleinkunst absehen, Die Frau als Schaffende auf Dem Gebiet Der Plastik entgegen. Es ist wohl mehr als ein bloßer Zufall, Daß Die zwei Künst­lerinnen, Die hier im 19. Jahrhundert als Bild­hauerinnen besonderen Ruhm gewannen, wie ver­schieden auch Die Wege waren, Die sie wandelten, beide aus der Schule Rauchs hervoraegangen sind: die Hofbildhauerin Angelica Facius und die durch ihre äußere Erscheinung und ihre Lebensschicksale gleichermaßen wie durch ihre ziel- bewußte Energie fesselnde Elisabeth Netz.

Angelica Facius gehört als ein Spätling dem Kreise künstlerisch schaffender ujiD dilettierender Frauen am Weimarer Musenhof an. Ihrer ersten bildnerischen Entwicklung hat die liebevoll för­dernde Anteilnahme Goethes gegolten; feiner Empfehlung verdankte sie Die Aufnahme In das Atelier Rauchs, und aus einem Briefe des Arztes Vogel wissen wir, Daß er sich noch zwei Tage vor seinem Tode mit ihrem Schicksal beschäftigt und daß ihn die Gewährung Der für sie erbetenen Remuneration durch Den Großherzog mit lebhafter Freude erfüllt hat. Neben Werken Der Kleinkunst. DilDnisgemmen und -Medaillen, darunter eine auf Zelter nach Goethes Entwurf unD andere mit Den Bildnissen Karl Augusts und Goethes, zählen Das lebensgroße MeDaillon Des Dichters und die plastischen Arbeiten in der Goethe-Ga­lerie des Weimarer Schlosses, Szenen aus seinen Dichtungen darstellend, zu ihren bedeutendsten Arbeiten, so daß auch dieses bescheidene Künstler­schaffen Lebensglut von Dem Feuer jenes Großen erhielt.

In ganz anDerer Weise, nicht als eine Empfan­gende, sondern schmerzvoll selbstbestimmend, hat Elisabeth Ney in ein Dichterschicksal eingegriffen. Im Dunckerschen Hause in Berlin war Gottfried Keller das strahlend schöne, viel umworbene Mädchen entgegengetreten, und bald sah er sich aufs neue in Die schon früher erprobte Rolle des unglücklich Liebenden gedrängt. Der er sich Durch schleunige Flucht unter Wahrung seines Geheim­nisses zu entziehen suchte. Seiner Schreibunter­lage aber, auf der er in Der Zeit Dieser Kämpfe Den Schluß seinesGrünen Heinrich" schrieb, ver­traute er in zierlichen Zügen unzähligemal Den Namen Der Geliebten mit Dem Zusatzla bella trovata" (Schönfund) an, wie ja auch erkennbar Dortchen Schönfunds Gestalt nach Dem Bilde Elisabeths gezeichnet ist. Sie aber, Die Urheberin dieses Leides, ging fest unD selbstsicher Den ihr vom Schicksal vorgeschriebenen Weg, schuf als vielgefeierte Lieblingsschülerin Rauchs zunächst in Dem Atelier ihres Meisters unD ward nach seinem ToDe gleichsam seine Thronsolgerin im Reiche Der Porträtkunst: Die hervorragendsten Zeitgenossen, Darunter Humboldt, Jakob Grimm, Josef Joachim, Varnhagen, saßen der neuenPygmalia", und selbst das Herz Des großen Frauenfeindes Schopenhauer gewann sie durch seine genial erfaßte Büste. Auch Bis­marck, Der Damals für Künstler noch schwer Zugängliche, gewährte ihr Sitzungen, während er ihre Nachfolger auf das von ihr geschaffene Mo­dell verwies. In Italien durfte sie Papst Pius IX. und Garibaldi, in München König Ludwig 11. porträtieren, den sie während ihrer eifrig geförderten Arbeit durch Die seelenvolle Deklamation Der Iphigenie entzückte. Aber mitten aus Diesem Triumphzug, Der ihr Ruhm und Ehre in reichstem Maße brachte, riß sich die Künstlerin los und folgte, unbekümmert um das Schicksal Der unvollendeten Königsstatue und eines erst zum

d. h., sie sollen an der hellsten, von der linken Seite belichteten Stelle stehen. Wer für den möblierten Herrn" einen alten Schreibtisch wie­der gebrauchsfähig gestalten möchte, soll am besten einen Fachmann zu Rate ziehen und ihm die notwendige Arbeit überlassen. Es kommt nichts Dabei heraus, wenn ungeübte Hände mit dem teuren Ardcusmalerial umgehen; nach kurzer Zeit machen sich die alten Mängel wieder be­merkbar. Das grüne Tuch, das früher allgemein als Bezug für die Schreibtischplatte verwendet wurde, wird jetzt vielfach durch Linoleum Zersetzt. Man farm Die unvermeidlichen Tintenflecke aus Diesem Material leichter entfernen, außerdem ist es mottensicher. Alle Schlösser müssen von einem Fachmann nachgesehen und, wenn nötig, in Ordnung gebracht werden. Sollen neue Be­schläge angebracht werden, so wähle man die einfachen, geradlinigen, sie lassen sich am leich­testen putzen: in Den Rillen Der Schnörkel, die heute niemand mehr gefallen, setzen sich stets Staub und Grünspan fest. Aus Den Schreibtisch gehört eine Stehlampe, Deren Beleuchtungs- fraft zum Lesen und zum Schreiben ausreichen muß. Der Lampenschirm gibt jedem, auch Dem einfachsten Beleuchtungskörper, eine persönliche Note. Früher waren Die grünen, gefälbelten Sei­de n s ch i r m e sehr beliebt, jetzt werden die Pergamentschirme bevorzugt. Sie dürfen nur nicht allzusehr gemustert sein, sonst hindern sie bei der Arbeit, eng f leier ein'arbiger Pap er'ampen- schirm eigr.'t siry für Den S prciblisch am besten. Auf das Schreibzeug sollte man stets sehr viel Wert Icqen. Wenn es zu groß ist, ver­stellt es den Platz; ist es zu klein, wird es leicht üle sehen und umgestohen. Die einzelnen Teile müjen zusammen passen, es wirkt sehr geschmack­los, wenn sie zusammengestückelt sind. Durch solche kleine Aufmerksamleiten gewinnt der ein­fachste Schreibtisch. Er braucht durchaus nicht der letzten Mode zu entsprechen, er braucht auch nicht aus echten Edelhölzern gebaut zu sein. älnD wenn man zum Lleberfluß noch ein paar frische Blumen in einer hübschen Vase auf die Schreibtischplatte stellt, Dürfte jeder Geistes­arbeiter Daran seine Freude haben und Die für­sorgliche HanD Der Hausfrau anerkennen.

Else Mie.