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sbibliothek ist Bibliotheken. Sie ist reich an Wiegenchristen vom sechsten cheutendste Ävtlers ureum, der Casus ilV. und die Aibe- otadtbibliothek wurde Hunderts durch den : der Stadt Mian te über 100 000 Handlchristen, unter Rudolf von Ems — um ihre Erforschung icrtvottste ist. Die bio finb in einem »rächt. Ünbtid) ift k im Regierung
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Üeifetoinfe.
Bad Leynhauscn.
Dad Oeynhausen, die,Stadt ohne Stufen", ist in diesem Jahre bereits von 15 000 Kurgästen ausgesucht worden. Rund 200 000 Bäder wurden verabfolgt. Unter dem Badepublikum befinden sich auch eine größere Anzahl ausländischer und überseeischer Gäste, die der Ruf der gegen Rheuma«, Hertz« und Rervenleiden so überaus wirksamen Dad Oeynhausener Quellen angezogcn hat.
Wanderfahrten.
Butzbach — Forslhaus Butzbach — Espa — Honsberg — Ostheim.
Dom Bahnhof Butzbach folgen toir .schwarzen Strichen, die uns über den Schrenzer mit schönem Rückblick durch Wald nach dem reizvoll gelegenen, gastlichen Forsthaus Butzbach führen. Dem Zei« chen weiter folgend, treffen wir spater gelbe Punkte denen wir bis Cspa, einem kleinen fchmuk- ken Dorfe, nachgehen. Don hier führen uns wieder schwarze Striche in kräftigem Anstieg zum Haus« berg von dessen Turm wir einen prächtigen Rundblick geniesten. Ium Abstieg wählen wir gelbe Striche, die uns über Hochweisel nach unserem Endziel Ostheim bringen. Dauer der Wanderung etwa 4 Stunden.
Wetzlar — Bonbaben — Möttau — Weilmünster.
Wir fahren bis Wetzlar, durchschreiten die alte Reichsstadt bis zum Silhöfer Tor, wo unser Zeichen (gelber Strich) beginnt. Auf guter, aussichtsreicher Straße kommen wir, nachdem wir Laufdorf passiert haben, nach etwa 2stündigem Marsche nach dem im Solmsbachtal gelegenen alten Dorf Bonbaden mit schonen Dorfbildern. Da das Tal hier stark eingeengt ist, ist der Ort sehr langgestreckt. (Gute Gaststätten.) Das Zeichen führt uns weiter, immer mit hübschen Blicken, nach Altenkirchen, wo wir jetzt schwarze liegende Kreuze treffen. Diese leiten uns nach Möttau und von hier am Gasthaus Einhaus (Sommerfrische) vorüber auf der uralten Hessenstrahe durch Wald, dann mit viel Aussicht hinab nach unserem Endziel Weilmünster im Weiltal. Heimfahrt über Weilburg. Dauer der Wanderung 41/2 Stunden.
Rundfunkprogramm.
Sonntag, 11. August.
7 bis 8.15 Uhr: Don Hamburg: Hafenkonzert.
7: Die Glocken vom „Großen Michel". '7.05: Hamburger Morgenruf. Anschließend: Konzert. 8 15 bis 9.15: Morgenfeier. Anschließend: Glockengeläute von der St. Peterskirche. 11 b,s 12: Feierstunde des Kulturkartells der modernen Arbeiterbewegung: „Zur Derfassungsfeier". 12 bis 13: Don Berlin: Derfassungsfeier der Reichs- rcgicrung im Reichstag. 13 bis 13.10: Zehnminutendienst der Landw.-Kam. Wiesbaden. 13.10 bis 14.10: Funkreportage. 14.10 bis 14.40: Elternstunde. 14.40 bis 15.30: Stunde der Jugend. 15.30 bis 16.30: Don Kassel: Die Entscheidung der Dolksturnmeisterschaften der Deutscheii Turner» schäften. 16.30 bis 17.30: Stunde des Landes. 17.30 bis 18: Stunde der Jugendbewegung. 18 bis 18.45: Konzert. 18.45 bis 20: Don Berlin: Eröffnung der Berliner Reklameausstellung. 20: Don der Staatsoper Unter den Linden: Derfassungsfeier der Reichsregierung, der Preußischen Staatsregierung und der Stadt Berlin. Anschließend: Tanzmusik.
Montag, 12. August.
6.30: Morgengymnastik. Anschließend: Wetterbericht und Zeitangabe. 12.30: Schallplattenkonzert. 15.15 bis 15.45: Stunde der Äugend. 15.55 bis 16.05: Hausfrauendienst. 16.15 bis 18: Konzert. 18.10 bis 18.40: Für die Jugend: Kinderlieber aus aller Welt. 18.40 bis 19.10: Stunde des Rhein-Mainischen Derbandes für Dolksbildung. 19.10 bis 19.40: „Fuhballschieds- richter sprechen sich aus". 19.40 bis 20.05: Englische Literaturproben. 20.05- bis 20.15: Englischer Sprachunterricht. 20.15 bis 21.30: Unterhaltungskonzert. 21.30: Dortragsstunde von Ludwig Hardt.
Dienstag, 13. August.
6.30: Morgengymnastik. Anschließend: Wetterbericht und Zeitangabe. 13.30: Schallplatten-
Renderungen
die mitarbei- einem vollen
Probedoae und BroschOre „Ratschläge eines Arztes" durch-
DEUTSCHE A.-G. FÜR NESTLEERZEUGNISSE BERLIN W57
konzert. 15.15 bis 15.45: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Hausfrauendienst. 16.15 bis 18: Konzert. 18.10 bis 18.30: Lesestunde. 18.40 bis 19.10: Dorlesung aus den Werken des Arbeiterdichters Karl Maertin. 19.10 bis 19.30: „Mensch und Sport". 19.30 bis 19.50: Schachstunde. 19.50
tigten Personen von Bedeutung. Bei den Dienstboten sind Barlohn. Sachbezüge und Der- sicherungsbeiträge von Juli zu Julc genau an- zugcben. Desgleichen auch bei den nichtständigen Arbeitskräften (Taglöhnern). Hier sind auch die Anzahl der Arbeitstage zu melden, da sonst die Kost als Lohn nicht gerechnet werden kann. Auch die Angaben über Betriebsfläche und Viehbestand können sehr oft bei der Berücksichtigung des einzelnen Steuerpflichtigen eine Rolle spielen. Für besondere Ausgaben kommen in Frage: Pachtzinsen. Schuldzinsen und Auszug. Als besondere Einnahmen: Pachtzins, die Einnahmen nach Abzug der Ausgaben aus Sonderkulturen (Wald usw.). sowie aus landwirtschaftlichen Rebenbetr.c- ben. Auch die Gewerbetreibenden, die, wie bereits gesagt, mit der Landwirtschaft veranlagt werden, haben hier ihre Angaben zu machen. Desgleichen find hier noch die Angaben über Einnahmen aus Kapitalvermögen. Vermietung und Arbeitslohn bzw. Gehalt zu machen. Wesentliche Schäden im Stall, auch wenn sie nicht zu direkten Verlusten geführt haben, wie Folgeerfcheinungen der Maul- und Klauenseuche, Rotlaufseuche usw.. sind unter dem Absatz „Sonstiges"^ anzugeben, desgleichen auch Schäden im Feld (Dürre, Regen, Hügel, Schneckenfraß usw.). Als Letztes kommen die etwaigen Angaben über Familienverhältnisse, Krankheiten. Unterhalt mittelloser Familienangehöriger (nicht Auszügler) und dergleichen Alle diese Angaben tverden nach § 56 des E.St.G. berücksichtigt, das heißt, bei der Veranlagung können besondere wirtschaftliche Verhältnisse, die die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen, durch Ermäßigung oder Erlaß der Einkommensteuer berücksichtigt werden, wenn das Einkommen 30 000 Mk. nicht über» steigt.
Die Grundlage für die Veranlagung zur Einkommensteuer der nichtbuchfüh- renben Landwirte bildet Wohl der Rund-
Wenn auch die Angaben über Schäden. Krankheiten und dergleichen möglichst zahlenmäßig gemacht werden sollen, so ist damit nicht gesagt, daß die angegebenen Beträge auch zahlenmäßig in Abzug zu kommen haben. Die.Berücksichtigung ist vielmehr der Veranlagung überlassen. Die Veranlagung bleibt nun nicht dem Finanzamt allein überlassen, sondern es wirkt da ein sogenannter Steuerausschuß, ähnlich der Kommission der Vorkriegszeit, mit. Cs würde über den Rahmen der heutigen Abhandlung Yinausgehen, wenn man auch noch den gesamten Fragenkomplex über die Bildung und das Verfahren der „Steuerausschüsse" behandeln wollte. Einige Einzelheiten sollen aber vermerkt werden. Der Steuerausschuß wird zu zwei Dritteln von dem Selbstverwaltungskörper der Gemeinden (Kreistag. Kreisausschuß) gewählt und zu einem Drittel von der Finanzbehörde ernannt. In diesem Ausschuß müssen alle Berufe des betreffenden Finanzamtsbezirks, die zur Veranlagung stehen, entsprechend vertreten fein. Gemäß Verordnung des Reichsministers der Finanzen, vom 25. Mai 1920 bzw. 10. März 1923, hat der Steuerausschuh mit der aus § 208, Abs. 2 der R.A.O. sich ergebenden Einschränkung die gleichen Befugnisse wie sie nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung dem Finanzamt zustehen. Mithin trägt der Steuerausschuß für die Einkommen- stcuerveranlagung der nichtbuchführenken Betriebe die Verantwortung. Der nichtbuchführende Steuerpflichtige hat aber kein Recht zur Kritik, solange er aus Gleichgültigkeit oder falscher Scham die genauen Angaben auf dem Fragebogen unterläßt. Ob der Reichstag während seiner nächsten Tagung noch Aenderungen vornimmt, steht dahin, hat aber auch mit der Ausfüllung des Fragebogens nichts mehr zu tun.
net' werden müssen. Mit anderen ift die bäuerliche Landwirtschaft durchgekommen, so vor allem, daß tenden Familienangehörigen mit Arbeitslohn in Abzug kommen.
heute folgender Stand:
Die Landwirtschaft wird nach dem Wirtschaftsjahr veranlagt. Dieses läuft von Juli zu Juli. Dabei ift zu beachten, daß gewerbliche Betriebe, die aber in der Hauptsache als landwirtschaftliche Betriebe anzusprechen find, ebenfalls nach diesem Wirtschaftsjahr veranlagt werden, während kleine landwirtschaftliche Betriebe mit Gewerbe, die aber ihrer ganzen Struktur nach als Gewerbebetriebe gelten, mit den Gewerbetreibenden nach dem Kalenderjahr veranlagt werden. Die Hauptsache bei den nichtbuchführenden Betrieben bildet die Ermittlung der Durchschnittsfähe. Dazu hat bereits im vorigen Jahr der Reichs- minifter der Finanzen einen besonderen Runder! aß herausgegeben. Praktisch wird danach wohl allgemein so verfahren, daß die einzelnen Finanzämter bei einer Anzahl von Betrieben Ermittlungen anstellen. Diese Ermittlungen der einzelnen Finanzämter werden bei dem Landesfinanzamt gebrüft und nach Anhörung der landwirtschaftlichen Organisationen dem Reichsminister der Finanzen gewissermaßen zur Verbindlich« keitserklärung vorgclegt. Es ist also irrig, zu glauben, die Durchschnittssähe würden von den landwirtschaftlichen Organisationen festgesetzt. Die freien Organisationen sowohl wie die gesetzlichen werden nur gutachtlich gehört. Rach Festsetzung der Durchschnittssähe bleiben für die einzelnen Betriebe mehr oder weniger noch eine Reihe von Einzelheiten zu klären, die, weil sie nicht allgemein sind, bei Ermittlung der Durchschnittssähe außer Betracht bleiben mußten.
bis 20.15: „Deutsche Kaufmannsarbeit im Ausland". 20.15 bis 21.45: Zeitberichte.
Mittwoch, 14. August.
6.30: Morgengymnastik. Anschließend: Wetterbericht und Zeitangabe. 13.15: Schallplatten-
Donnerstag, 15. August.
6.30: Morgengymnastik. Anschließend: Wetterbericht und Zeitangabe. 12.30: Schallplattenkonzert. 15.15 bis 15.45. Stunde der Jugend. 15 55 bis 16.05: Haussrauendienst. 16.15 bis 18.00: Konzert. 18.10 bis 18.30: Lesestunde. 18.30 bis 18.45: Fünfzehn Minuten Ratschläge für den Gartenfreund. 18.45 bis 19.05: „Die Bedeutung des Bauernwaldes". 19.05 bis 19.25: Vortrag 19.25 bis 19.45: Vertrag. 20.15: Gastspiel des Ensembles der Heidelberger Festspiele: Spiel des Lebens. Schauspiei in vier Aufzügen von Knut Hamsun. Anschließend: Schallplattenkonzert.
Freitag, 16. August.
6.30: Morgengymnastik. Anschließend: Wetterbericht und Zeitangabe. 12.15: Schallplattenkonzert. 15.15 bis 15.45: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Haussrauendienst. 16.15 bis 17.15: Hausfrauennachmiltag. 17.15 bis 18: Konzert. 18.10 bis 18.30: Lesestunde. 18.30 bis 18.45: fünfzehn Minuten Ratschläge für Mutter und Kmd. 18.45 bis 19.05: Stunde des Südwestdeutschen Radio-Klubs. 19.05 bis 19.25: „Tendenzen der jüngsten englischen Literatur". Vortrag von Dr. Heinrich Henel. 19.25 bis 19.45: Stenographischer Fortbildungskursus. 19.45 bis 20.05: Zwanzig Minuten Fortschritte in Wissenschaft und Technik. 20.05 bis 20.15: Filmwochenschau.
Samstag, 17. August.
6.30: Morgengymnastik. Anschließend: Wetterbericht und Zeitangabe. 10.40 bis 11.10: Schulfunk. 13.15: Unterhaltungsmusik. 15.15 bis 15.45: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Hausfrauendienst. 16.15 bis 18: Konzert. 18.10 bis 18.30: Lesestunde. 18.30 bis 18.45: Briefkasten. 18.45 bis 19.05: Esperanto-Unterricht. 19.05 bis 19.25: „Großmacht Reklame". 19.25 bis 19.45: Stunde des Arbeiters: ..Produktive Crwerbslosenfür- forge“. 19.45 bis 20.15: „Vitamine und ihre Bedeutung für die Ernährung". 20.15 bis 21« Konzert. 21 bis 22: Von den Salzburger Festspielen: Serenade. 22 bis 23: Spanische Lieder. Anschließend: Tanzmusik.
erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 20. 12. 22 IH E 19 550. Die Veranlagungen, die vorher auf Grund des E.St.G. vom 29. 3. 20 statlfanden, waren systemlos, d. h. es wurde nicht nach einheitlichen Gesichtspunkten verfahren. Allerdings lieh auch die erwähnte Verfügung drei Möglichkeiten zu, wodurch bis zum vergangenen Jahr die norddeutsche Veranlagung von der süddeutschen immerhin noch abwich. An dem System selbst wird jahraus jahrein herumgefeilt. So hat auch vor kurzem der Reichstag wieder für die jetzige Veranlagung einige Aendörungen beschlossen. Die wichtigste davon ist eine Kom- pr omißlösung. die Frage des Derlust- vortrags. Man hat nämlich endlich eingesehen, daß zur Ermittlung von Durchschnittssähen auch Betriebe die mit Verlust arbeiten, hereingerech- — ‘ Forderungen
leider nicht
Unter Beachtung der neuesten des E.St.G. bzw. der Richtlinien ergibt sich nun
Die EinkommenSefieuerung der nichtbuchführenden Landwirtschaft Von Verbandsgeschästsführer K. Schnägelberger, Alsfeld.
Eingesandt.
(Für Form und Inhalt aller unter dieser Rubrik stehenden Artikel übernimmt die Redaktion dem
Publikum gegenüber keinerlei Verantwortung.) Heue Klagen über den Müllgeslank.
Vor einigen Tagen stand wegen des Müllgestanks ein „Eingesandt" im „Gießener Anzeiger", welches leider sehr berechtigt war, und dessen Beschwerde nur nochmals unterstrichen werden kann. Früher ging man den Schisfenberger Weg entlang spazieren, um die Lindenblülendüfte zu genießen, aber heute meidet man ihn als Anwohner, da man dort nicht in der Sage ift, gute Lust einzuatmen. Wenn man sonst abends heimkam, erquidte man sich beim Abendbrot im Garten an der frischen Luft, und jetzt stopft man alle Fenster und Löcher zu, durch welche die ekelerregende Luft eindringt, denn in dieser Lust vergeht einem auch der größte Appetit, und Brechreiz ist nichts Neues mehr. Als Abhilfe kommt nur eine Verlegung der Müllgrube und Bestreuung der alten mit Chlorkalk in Frage. H—r.
konzert. 15.15 bis 15.45: Stunde der Jugend. 15.55 bis 16.05: Hausfrauendienst. 16.15 bis 18: Konzert. 18.10 bis 18.30: Dücherstunde. 18.35 bis 18.55: „Der Kampf um die Seele Fausts", Vortrag von Pfarrer Taesler. 18.55 bis 19^20: Geheimrat Frobenius: Schallplattenvor träge. 19.20 bis 19.35: Französische Literaturproben 19.35 bis 20: Französischer Sprachunterricht. 20 bis 20.15: Senckenberg-Viertelstunde. 20.15 bis 21.15; KammermusikkSnzert. 21.15 biS 21.45: „Kleists letzte Briefe". 21.45 bis 22.45: Moderner Lieder- und Klavierabend.
Für das Wirtschaftsjahr 1928/29 (vom l.Juli 1928 bis 30. Juni 1929) kommen daher zur Zeft die sogenannten Fragebogen heraus. Die Frist zur Abgabe läuft vier Wochen, vom Tage der Zustellung ab. Wenn auch dieser Fragebogen nicht als Steuer-Erklärung angesehen werden und daher die Abgabe gemäß § 202 der R.A.O. nicht erzwungen werden kann, so liegt es doch im Interesse des Steuerpflichtigen selbst, daß er den Fragebogen genau ausfüllt, weil sonst im Rechtsmittelverfahren (Einspruch usw.) dem Steuerpflichtigen, auch wenn er mit seinem Rechtsmittel (Einspruch usw.) durchkommt, die Kosten auferlegt werden können. ,
Bei der Ausfüllung des Fragebogens sind besonders die Angaben über die beschäf-
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