Ltt. 2U Zweites Blatt
Das Hausgehilfengesetz.
Der Gesetzentwurf.
Die Reusassung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschäftigung in der Hauswirtschaft lHausgehilsengefetz) liegt zur Zeit dem Reichsrat vor. Es handelt sich dabei um die Regelung einer Materie, an we.chrr die Öffentlichkeit stack interessiert ist. Seit der Aushebung der Gesinde- Ordnungen durch die Verfügung des Rates der Volksbeauftragten, vom 12. Rovember 1918, fehlt es an einer Regelung der besonderen Verhältnisse der häuslichen Arbeitnehmer. Die Vor- schristen des Bürgerlichen Gesetzbuches tragen ihnen nicht hinreichend Rechnung und bedürfen der Ergänzung. Es erschien notwendig, das Recht der im Haushalte tätigen Arbeitnehmer reichs- gesehlich zu regeln, um einerseits das Bedürfnis nach einer solchen Regelung überhaupt zu befriedigen, und andrerseits eine unerfreuliche Rechtsungleichheit zu vermeiden. Bereits im 3ahre 1921 war ein Gesetzentwurf fertiggestellt worden. Zu einer Beratung desselben im Reichsrate ist es infolge der damals bereits eingehenden schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht gekommen. Alsbald nach Lieberwindung der Inflation setzten die Bestrebungen der organisierten Hausge'jilsen für eine gesetzliche Regelung wie er ein die durch mehrere Entschließungen des Reich«.ages unterstützt wurden, der die Vor age eines ent- sprechenden Gesetzes veriangie. Cs wurde demgemäß vom Reichsarbeitsministsrium ein neuer Entwurf nach ausführlichen Besprechungen mit den beteiligten Organisationen ausgestellt.
Der neue Entwurf enthält sowohl privates Vertragsrecht, wie öfsentliches Schuhrecht. (2t geht von der Grün a .fchauung aus, daß auch dus Haus', ienstverhältnis ein freies Arbeitsvcrhält» nis i arstellt, in welchem sich Dienstberechtigte und Dienstverpflichligte gleichberechtigt gegenüberstehen. Die Reste ies alten Herrschastsverhältnisses, wie sie die früheren Ce.indeord- nungen enthielten, sind fallen gelassen worden. Auf der anderen Seite muh aber die Regelung im Auge behalten, daß das Hausdienstverhältnis in besonders hohem Mähe ein Vertrauensverhältnis ist, das zu engen Beziehungen führt. 3m Gegensatz namentlich zum Arbeitsverhältnis des Fabrikarbeiters kann es nicht in starren Rechtsformen gebracht werden, es ist äuherst mannigfach gestaltet und widerstrebt einer schablonenmäßigen Behandlung. Es ist daher für das Hausgehilfengeseh ein freierer Spielraum und eine größere Anpafsungsmöglichkeit an örtliche und individuellere Schwierigkeiten geboten als im übrigen Arbeitsrecht. Die Bezeichnung „Hausgehilfen" anstatt des früheren, im neuen Arbeitsrecht nicht mehr gebräu"ichen Begriffs des „Gesindes" oder der „Dienstboten" ist nach dem Vorgänge des neuen bayrischen und öfter- reichischen Rechtes gewählt. 3m Gegensatz zu ten früheren Entwürfen beschränken sich die im neuen Ge.etzentwurf vorkommenden Begriffe „Haus- gehilsen" und „Hausangestellte" nicht auf solche Arbeitnehmer, die in die häusliche Gemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen worden sind, sondern umfaßen, grundsätzlich auch solche, die nur zur Arbeit in den Haushalt eintreten. Bezüglich der Geltung der Vorschriften wird dabei der Llnterschied gemacht, ob die Besc'ö'tigung dauernd für den gleichen Arbeitgeber erfolgt und die Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt (Lagesmädchen), oder ob das nicht der Fall ist (Stundenfrau).
Der Entwurf zerfällt in vier Abschnitte, von denen der erste die allgemeinen Vorschriften über Geltungsbereich, Häushaltsleiter und Personalausweis. der zweite das Dertragsrecht, der dritte das Schutzrecht enthält, und der vierte das 3nkrasttreten des Gesetzes regelt. Der-neue Gesetzentwurf bezeichnet a.s Hausgehil'en und Hausangestellte Arbeitnehmer, die im Haushalte mit hauswirtschaftlichen Arbeiten oder persönlichen Diensten gegen Entgelt oder zur AuS-
Landschastü'ches.
Don Hermann Hesse.
3n unserer gebildeten Zeit haben Künstler, noch mehr aber Kunstliteraten, einen erstaunlichen Einfluß aus die Stadtbewohner bekommen. Es ist z. B. zur Mooe und Pilicht geworden, Landschasten „malerisch" zu betrachten. Der Sommerfrischler oder Tourist freut sich, im Far- ben'piel der Wolken ein Lila oder ©rau zu entdecken, das hat ihn an bestimmte Bilder oder Stickereien erinnert, und er findet daS Graugrün des Kiefernwaldes wundervoll auf den zartblauen. Himmel „abgestimmt". 3st er noch raffinierter, so streitet er sogar über „Tonwerte" in der Statur und sucht zu ergründen, ob der Himmel oder ein beleuchteter Felsen „heller im Ton" stehe. Er glaubt in die en Gedanken- und Wortübungen die Statur recht innig zu erfassen und zu genießen. Er lacht über den Dauern, der sich nur um Rah und Trocken, Warm oder Kalt bekümmert, er lacht über den Botaniker, der Pflanzen, und über den Genühling, der Schwammerln sucht. Lind doch tut er nichts andere-, als eine an sich ziemlich wertlose Spezialkunst ausüben. Er sieht die Statur an entweder, als sei sie sein gemaltes Bild, oder als müßte er sie abmalen und als wäre sie eigens dazu da. Er glaubt fein und überlegen zu fein. Der Dauer be chrünkt sich auf praktische Witterungskunde und sieht dabei sehr vieles, was der Städter nie sieht, und der Städter treibt angewandte Aesthetik, und fleht dabei allerdings wieder vieles, wofür der Dauer keinen Sinn hat. STber beide sind darin gleich naiv, daß |ie eine unendlich vielseitige Sache einseitig betrachten und auf einen. beschränkten Leisten zu passen versuchen
Gewiß kann man von den Malern im Sehen vieles lernen, und die Maler haben das gute Recht, nach ihrer Art und für ihre Zwecke zu schauen Aber die landschaftliche Statur lediglich als ein Objekt für die Malerei oder gar wie ein Gemälde anzusehen, dazu liegt für Richtmaler kein Grund vor. Das ,,maleri!che" Betrachten, von Richtmalern ausgeübt, ist eine Spielerei und steht an sich nicht höher, als die Betrachtung vom Standpunkt des Bauern 35» gers, Manöverosfiziers oder Geologen. Liebrigens soll das Landschaftsehen des Dichters, soweit es nur im Sehen und Wählen des dichterisch Darstellbaren besteht, natürlich auch um nichts höher eingeschätzt werden
Gietzener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberheffen) Montag, 9. September 1929
bildung beschäftigt werden Lehrer und Erzieher sind keine Hausangestellten HauShaltsleiter ist, wer einen Haushalt als Ehefrau oder im Auftrage deS Arbeitgebers leitet. Dem Arbeitnehmer gegenüber gilt der Haushaltsleiter als Skr- tretet des Arbeitgebers. Der Arbeitsvertrag selbst ist ein Dienstvertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs und untersteht allgemeinen Siegeln über gegenseitige Schuld Verträge. Der Entwurf will nicht alle Einzelheiten des Hausarbeitsverhältnisses regeln, sondern beschränkt sich auf wichtige oder strittige Fragen und überläßt das andere dem künftigen allgemeinen Ar- beitSvertragSgesetze. Gr bezweckt in erster Linie den Schuh der Hausgehilfen und Hausangestellten gegen unan- gemessene Arbeitsbedingungen Der- § 4 de- Entwurfs sieht die Unabdingbar- feit der gesetzlichen Vorschriften vor, indem er bestimmt, daß die Arbeitsverträge den 3nhalt haben, den die Paragraphen 5—19 des Haus- gehilfengescheS vorschreiben. Abweichende Skrein- barungen sind nur insoweit gültig, als sie im Gesetze ausdrücklich zugelassen sind, ober als sie eine Aenderung zugunsten des Arbeitnehmers enthalten Der Arbeitnehmer kann also auf die Ansprüche, die ihm nach dem Gesetze zustehen, nicht im Voraus verzichten Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die vereinbarte Arbeit nach <e* sten Krusten zu leisten. 3m Rotfalle hat er vorübergehend auch solche, seinen Kräften un"> e er Stellung entsprechende Arbeit zu leiste die nicht zu seinen vertragsmäßigen Oblieg- en gehört. Zu vorübergehender Pflege trän.er Personen, sowie zur Säuberung der von ihnen benutzten Kleider, Wä'che und Geräte ist er verpflichtet, wenn damit nicht eine erhebliche (le fährdung seiner Gesundheit verbunden ist. Zu dauernder Pflege kranker Pcr'oncn ist er nur verpflichtet, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
Don den sonstigen Bestimmungen des Entwurfs ist die Vorschrift über Ruhezeit und Freizeit von allgemeinem 3ntereffc. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Rachtruhe, Ruhepausen und Freizeit. Die Rachtruhe beträgt mindestens neun, für Arbeitnehmer unter 18 3ahren mindestens zehn Slunden ohne Llnterbrechung. Sie darf nur in Ausnahmefällen gekürzt oder unterbrochen werden. Am Rachmittage eines Werktages jeder Woche ist Freiheit von mindestens vier Stunden, und an jedem zweiten Sonntage von 3 Llhr nachmittags ab zu gewähren. Der Arbeitnehmer, der in die häusliche Gemeinschaft ausgenommen ist, hat Anspruch aus einen jährlichen il r I a u b , wenn das Arbeitsverhältnis ununterbrochen neun Monate gedauert hat. Die Höchstdauer des Urlaube beträgt zwei Wochen. Weibliche Arbeitnehmer sind bete ätigt, die ihnen aus dem Arbeitsvertrage obliegende Arbeit zu verweigern, wenn sie durch ärztliches Zeugnis nachweisen, daß sie voraussichtlich binnen vier Wochen niederkommen. Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Teile ohne Frist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die fristlose Kündigung ist nicht mehr zulässig, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem Kündigenden länger als eine Woche bekannt sind. Zur Durchführung der im Haus- aehilfengesehe vorg Ve en Schuhvorschriflen (3ugendlichenschuh, K.nderschutz, a.Igcmeinc Schutzvorschriften) kann der Arbeitnehmer das zuständige Arbeitsschu-amt anrufen.
Cs dürften sich um den vorliegenden Entwurf bei seiner Vorlage an den Reichstag noch starke parlamentarische Kämpfe entwickeln, da er eine die Allgemeinheit stark interessierende, bis in das Fami ienlcben hineingreifende Materie behandelt, die an und für sich schon gerade durch die Entwickelung der Rachkcieg6 it stark umstritten ist.
Ettenmoi.
neuen Schulgelderhöhung in den hessischen Höheren Schulen.
Don Or. O. Keller, Dberftubienbireffor, M. b. L
3m März 1925 erlaubte ich mir, im „Gießener Anzeiger" auf die merttoürbiae Art aufmerksam zu machen, in der die hessische Regierung den DildungSwi.len unserer S.ternschaft den Staatsfinanzen bienftbar zu machen weiß. Damals hatte innerhalb von sechs Monaten zweimal eine Schulgeldsteiaerung stattgefunden, die Hessens Sätze zu den höchsten in Deutschland machte. Eine parlamentarische Kritik, die ich mir zur selben Zeit erlaubte, wurde mit der Antwort abgefertigt, daß Preußens Sätze für Hessen nicht maßgebend zu fein brauchten. Als dann aber dasselbe Preußen seinerseits 1927 die hessische Dildung-steuer übertrumpfte, erfolgte ohne Säumen eine neue Hinaufschraubung bei uns unter ausdrücklicher Berufung auf den großen Rachbar, der Dorangegangen sei. Woraus der Betroffene entnehmen kann, daß wir uns zwar nicht nach Preußen richten wenn eS soziale Anwandlungen hat, wohl aber im gegenteiligen Falle. Lind nun. vor Beginn, vermutlich eines der schwersten Winterhalbjahre, die unserem Volke noch auferlegt worden sind, beschert das hessische Kultusministerium nach allerdings zweieinhalbjähriger Pause wieder einer geduldigen Elternschaft eine Erhöhung, dafür aber eine gepfefferte und gesalzene!
Die Zeitungsnotiz, die man als schmerzstillende 3njektion vocauSzuschicken für nützlich hielt, ließ die beabsichtigte Maßregel gläubigen Gemütern noch erträglich erscheinen. ES hieß da, das Schulgeld würde „den jetzigen Verhältnissen etwas mehr angepaß t“, und weiter, „die Erhöhung dürfte jedoch nur mäßig fein.“ Run kann man natürlich darüber streiten, was eine mäßige Erhöhung ist, und ob sie
50 und mehr Prozent betragen darf, aber verschwindend wenig Beifall wird die geradezu groteske Behauptung finden, daß diese Erhöhung zu „den jetzigen Skrhältnissen" Passe, von denen man doch wahrhaftig ohne Llebertreihung sagen darf, daß sie fast im gesamten Erwerbsleben in Stadt und Land beängstigend schlecht, daß sie aber auch im Deamtenstand alles andere als rosig sind. Rur bei einer Auslegung besteht die Bemerkung zu Recht: wenn sie nämlich auf die (ebenfalls beängstigend schlechten) Verhältnisse im Staatssäckel und deren notwendige Besserung anspielt: soll denn aber wirklich die erste Sanierungssteuer denen aufgebürbet werden, die sowieso am meisten tragen, den Ernährern und Erziehern deS kommenden Geschlechts, des fünf» tigen Deutschlands?!
Cs dürfte nicht überflüssig sein, daran zu erinnern, daß im „unsozialen hessischen Obrigkeitsstaate" folgende Schulgeldsähe bestanden: für Mittel- und Llnterklassen jährlich 130 Mark, für Oberklassen 150 Mark. Das zweite Kind zahlte nur zwei Drittel, jedes folgende nur die Hälfte des Betrags: Richthessen mußten sich einen Zuschlag von 20 Mark gefallen lassen. Höchster Sah überhaupt war also der für Richthessen in Prima oder Obersekunda mit 170 Mark, während ein LandeSkind nicht über 150 Mark kommen konnte. Der „soziale Dolksstaat" hatte schon bisher die genannten Beträge wesentlich überschritten. Zwar war der Zuschlag für Richthessen seit 3uli 1925 auf Grund einer Abmachung mit den Rachbar- ländern gefallen; aber in Unter» wie Oberklassen bezahlte das Einzelkind in Schulausbildung bereits 210 Mark, verglichen also mit den alten Ziffern für hessische Kinder mehr 80, bzw. 60 Mk.
SDer nämlich auf solche Weise schaut, kritisiert stets die Statur und sucht sie irgendwelchen Zwecken dienstbar zu machen Und das ist, von einem höheren Standpunkt auS, fal'ch und kleinlich. Wir sollen die Statur nicht nur fruchtbar und nützlich, sondern auch schön finden, aber wieder nicht nur schön, sondern auch über Schön und Häßlich erhaben. Wir Wien nicht suchen, son- fcern finden, nicht urteilen, sondern schauen und begreifen, einatmen und das Ausgenommen« verarbeiten. Es oll vom Wald und von der Herbstweide, vom Gletscher und vom gelben Aehren- felb her durch alle Sinne Geben in uns ftro- men. Das Wandern in einer Landschaft soll das Höchste in uns fördern, die Harmonie mit dem Weliganzen, und es oll weder ein Sport, noch ein Kitzel sein Wir sollen uns nicht mit irgendwelchen 3nteressen den Berg und den Dre beschauen und begutachten, sondern uns zwischen ihnen mit klaren Sinnen bewegen und heimisch fühlen, jeder mit den ihm eigenen Fähigkeiten und mit den seiner Bildung zugehörigen Mitteln — der eine al- Künstler, der andere als Raturforscher, der dritte als Dichter oder Philosoph. Wir sollen unser eigenes Wesen dem Ganzen verwandt und eingeordnet fühlen. Erst dann haben wir wirkliche Beziehungen zur Statur.
Es ist zum Beispiel das „malerische" Raturgenießen schon darum einseitig, weil es nur auf den einzigen Gesichtssinn gestellt ist. Gar oft ist aber der stärkste und eigenartigste Eindruck eines Ganges im Freien kein Gesichiseindruck. Es gibt Stunden und Orte, wo alles Sichtbare nichts ist im Vergleich mit dem, was das Ohr berührt, mit dem Grillenzirpen, dem Dogel- gesang, dem Meeresbrausen, dem Tönen der Winde. Ein andermal hat der Geruchsinn die stärksten Eindrücke: Lindenblütenduft, Heugeruch, Duft von Salzwasser und Seetang. Und schließlich sind vielleicht die stärksten Ratureindrücke, die des Gefühls: Schwüle. Elektrizität der Luft, Feuchtigkeit und SDärme, Rebel usw. Diese Sier» veneindrücke. denen übrigens oft sehr robuste Menschen stark unterliegen, spielen eine große, vielleicht dominierende, Rolle in der Dichtung, schon weil sie so stark und direkt auf die Gemütsstimmung wirken (Mörike, Stifter, Storm). Qlber weder Dichtung noch Malerei kann das Vielerlei und Zusammenwirken dieser Eindrücke darstellen.
SKan hört manchmal Leute sagen, die „Statur" gebe ihnen nichts, sie hätten kein Verhältnis zu ihr. Dieselben Leute werden bei der Früh- lahrSsonne fröhlich, bei der Sommersonne träge,
bei Schwüle schlaff und bei Schneewind frisch. Das ist doch schon ein Verhältnis, und man braucht dessen nur bewußt zu werden, so ist man schon reif zum Raturgenuß. Dann sieht man auch, daß die Statur überall schön ist oder nirgends.
STber dann brauchte man eigentlich nicht zu reisen und zu wandern? Allerdings nicht, wenn wir ideal ge'unde und ausgebildete Menschen wären. So aber hat das Reisen uns viel zu bieten: körperlich den hygienischen, die Sinne anregenden Wert der Orts- und Lu tveränf erung, geistig den Reiz des Vergleichens und den Triumph des erobernden Sichanpassens. Wie arm ist ein Mensch, dem jedes neue Stück Erde fremd und unverdaulich auf die Seele drückt! 3hr fehlt nicht nur das äußerliche, meinetwegen a' enartige Anpa sungs.ermögen d:s Reisenden, sondern vor allem der höhere Standpunkt. Einer, der keine fremde Landschaft sich zu eigen machen, in keinem fremden Lande warm werden kann, dem fehlt es im 3nnerften, und er steht nicht höher als der, der über die Kinderstube und Sktternschaft hinaus keine Menschen begreifen, behandeln und lieben kann. Der wertvolle Men'ch fühlt sich nicht nur seiner Familie und Umgebung, andern jeglichem Menschen- und Slaturleben verwandt.
Run ist jedes Spezialistentum eine Verarmung, ein Verzicht, und es ist traurig genug, daß im tätigen, beruflichen Leben das Dielseitigsein im. mer schwerer und seltener wird. Mancher ganz gute Maler ist so sehr nur Maler, daß er sich ohne Skrupel ein unschönes Haus bauen läßt, und mancher gute Architekt wieder so sehr Spezialist, daß er um sein schönes Haus herum geschmacklose Gärten duldet usw. 3st es nicht schade, wenn wir nun auch in den seltenen, schönen, freien Zeiten des Draußenseins und Wanderns kleine 3ntererfen pflegen? Der Wald gehört so wenig dem Maler wie dem Förster, die Wolke so wenig dem Wetterpropheten wie dem Luftschiffer, der Statur gegenüber hat jeder so viel Recht, als er sich zu nehmen getraut, und für den Umgang mit ihr braucht sich niemand einen Lehrmeister zu suchen. Man kann vom Maler und Dichter lernen, aber eben'o vom Bauern und Förster. Und in jedem Menschen, er sei noch so einseitig gebildet, schlummert eine »ergebene Brüderschaft, mit Sonne und Erde. Sie braucht nur einmal zu erwachen, so lacht er über Dichter, Maler und Förster, öffnet, seine Sinne und Seele weit und läßt den Atem der Schöpfung herein.
(Don den Ermäßigungen für Geschwister wird weiter unten die Rede sein.) Daß derartige Sähe den verarmten Mittelständlern und Angehörigen der unteren Stände, die fast allein mit ihren Kindern die höheren Schulen bevölkern, leicht gefallen wären, wird niemand behaupten wollen. Welche Störung im Haushaltsplan und wieviel schlaflose Stunden wird jedoch nun die neue Schulgeldordnung bei Tausenden von Familien Hervorrufen, wenn die folgenden Sätze allgemein bekannt werden! Es wird zahlen der Unterklässer als Einzelkind künftig 2 5 2 RM.. der Oberklässer 288 RM., aber wohlgemerkt nur dann, wenn jeder von beiden Hesse ist, andernfalls t reten Zuschläge von 24 RM. ein, die Gesamtbeträge von 2 7 6, bzw. 312 R M. zur Folge ßaben. Bei zwei Kindern in Schulausbil- dung sind zu zahlen für Hessen je Kopf 204 bzw. 240, für Richthessen 228, bzw. 264 RM.: bei dreien sind es „nur“ noch 156 und 192, bzw. 168 und 204 RM.: bei vieren endlich lauten die Zahlen 120, 144, 132 und 156 RM. Das Kultusministerium sieht allerdings auch noch Ansätze für fünf und sechs Schulkinder vor, hält diese in der Tat niedrig und tut sich wohl auf dieses „soziale Verständnis" etwas zugute: es ist deshalb notwendig, festzustellen, daß die hier vorgesehenen Fälle praktisch ohne jede De- d e u t u n g sind, weil s ie so gut wie nie Vorkommen: ja, daß auch die dritte und vierte» Staffel schon nur noch etwa 18, bzw. 4 Prozent aller Kinder umfaßt, während die beiden teuersten Sähe für annähernd 80 Prozent in Frage kommen. Zu beachten ist auch die Rückkehr zum Zuschlag für Richthessen: wir hielten ihn am Vorabend des Einheitsstaates für begraben, und jetzt erneuert ihn gerade das Land, dessen Vertreter den Unitarigmu8 am lautesten herbei-
wunscht haben. Folge wird natürlich eine preu- ' ;u)0 ©cncnmaßrcgel sein, die wieder hessische Kinder an der Landesgrenze trifft.
Run ist die Registrierung von Zahlen an sich im allgemeinen wenig eindrucksvoll. Man muß die Frage prüfen, wie diese Zahlen sich bei den Betroffenen auswirken, in unserem Falle also einerseits bei den zahlenden Eltern, anderseits bei den entlasteten Trägem der Schulen: dem Staat und den Städten. Man beachte, daß nunmehr mehr bezahlen soll: der Vater eines nichthessischen Obersckundaners 102 Mk., der eines hessischen 78 Mk., daß zwei Söhne in Ober- klassen (2. Staffel) an Mehr kosten verursachen beim Richthessen 180 Mk., beim Hessen 132 Mk., oder drei Kinder (3. Staffel), von denen zwei Oberklässer sind, 162, bzw. 126 Mk., usw. Man berücksichtige ferner, daß die erwähnten Fälle, die der Praxis entnommen sind, betreffen: Landpfarrer, Lehrer, Gendarmeriewachtmeister, Dahn- unterbeamte, kleine Handwerker u. dgl., die in vielen Fällen auch noch Wegkosten auf Eisende n, Auto oder Fahrrad zu tragen haben. Schlimmer noch sind eine Anzahl Witwen getroffen, denen eine Maßregel wie die geschilderte die Erfüllung schwerer Mutterpflichten zur Qual macht. Mühsam genug war Ausgabe und Einnahme ins Gleichgewicht gebracht, nun wirft eine Schulgeldsteigerung, die für Hessen bis zu 39,1 Prozent, für Nichthessen sogar bis zu 51,7 Prozent beträgt, alles über den Haufen. Freilich höre ich schon wieder, wie die Behörde ihr soziales Herz gezeigt hat: sie erhöht ja die Zahl der Freistellen von 12 auf 20 Prozent! Man glaube mir ruhig, daß diese „Verbesserung" ganz bedeutungslos bleiben wird: denn die „Bedingungen für Verleihung der Freistellen bleiben unverändert", und diese Bedingungen sind seit letztem Jahre so verschärft, daß sie nur von einem ziemlich geringen Bruchteil der Schüler erfüllt werden können. Voraussetzung sind: Bedürftigkeit, gutes Betragen und mindestens gute Leistungen. Heber den Begriff der „Bedürftigkeit" entstehen oft Meinungsverschiedenheiten: jedenfalls wird die entscheidende Stelle durchschnittlich höchstens einem Drittel der Schüler jene zuerkennen. Und so müßten, um 20 Prozent Freistellen vergeben zu können, die Zeugniskonferenzen 60 Prozent dieses Drittels mit der Gesamtnote „gut" oder „sehr gut"
Ein Dorf der Blinden.
Die Schweizer Reisende Roelle Roger, die in den letzten Monaten die Türkei und Syrien bereist hat, hat auch einen Marktflecken mit kaum 4 DOS Einwohnern, Adi-Paman, besucht, in dem das Trachom, eine furchtbare Augenkrankheit, wütet. 3n der „Revue des Deux-Mondes" gibt sie eine ergreifende Schilderung dieser Stätte, die von so vielen ganz oder fast Erblindeten bewohnt wird: „Kaum färben sich die vier Minarets im Licht der ausgehenden Sonne, so ist Adi-SZaman von Licht und Wärme erfüllt. Aber ein großer Teil der Bewohner spürt nichts von dieser strahlenden Helligkeit: sie sind blind. Reunzig Prozent der Bevölkerung dieser Gegend leidet an kranken Augen, die langsam durch das Trachom zerstört werden. Seit dem ersten Jahrhundert unserer Zeitrechnung, da der Arzt Dioskorides, der nicht weit davon geboren wurde, dieser furchtbaren Bindehautentzündung den Sternen Trachom gab, wütet die Krankheit in Anatolien, Syrien und Rordafrika fast noch ebenso heftig wie damals, als zuerst über sie berichtet wurde. Man versucht, sie zu bekämpfen, sie zu heilen. Die Türkei hat 1925 zu Malaiin ein besonderes Krankenhaus errichtet, eine Poliklinik, schickt Aerzte aus, die die Gegenden besuchen, in denen die Krankheit wütet. Auch Adi°SZaman hat eine solche Anstalt. Aber wie kann man die Ansteckung verhindern, immer neue Opfer zu erfassen? Wie kann man die kranken Kinder von den gesunden, von den schon erblindeten trennen? Man stelle sich das einzige Zimmer vor, in dem die Familie unter derselben Decke schläft, von Fliegen umschwirrt. Man kann keinen Schritt in den Straßen Adi- SZomans tun, ohne auf Gestalten zu flößen, die mit unsicheren Schritten, an den Mauern sich hintastend, daherschwanken. 3hre Augen sind tot, verborgen unter den verklebten Lidern: man sieht kleine Blinde daherkommen, von einer älteren Schwester geführt, die auch krank ist und nur mühsam den Weg findet; Mütter tragen ihre Reugeborenen, auf deren entzündeten Augen Fliegen sitzen. Straßenjungen umstehen uns. mit geröteten Augen blinzelnd, die bald erlöschen werden, mit freudlosen, stumpfen Gesichtem und zögernden Sktoegungen. Die Kinder heben ihre Gesichter empor, um einen Strahl des Lichtes zu erhaschen, das ihnen schon entschwindet. Viele haben die Augenlider mit einer roten Salbe beschmiert, mit dem Heilmittel, das vielleicht noch manche'retten wird'. Abtzr bei wie vielen ist eS schon zu spätl“


