Ausgabe 
9.4.1929
 
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Nche Summen ausbezahkt bekommen hat und daß es viele andere gibt, die infolge des Krieges noch viel mehr verloren haben. Wenn der Prozeß eine Enthüllung gebracht hat, so ist es die, daß das Reichsentschädigungsamt, rein dervorgegangen ist. Daß kleine Mängel bei jedem Amte vorkommen, wird nicht in Abrede gestellt. An­dererseits haben wir aber gehört, wieviel Arbeit im Reichsentichädigungsamt geleistet worden ist. lieber die Tat selbst "äußerte sich der Staatsanwalt: Ein Sprengstoffdelikt ist nicht erwiesen, weil nicht der Beweis geführt werden tonnte, daß Lang- kopp die Absicht gehabt hat, den Koffer wirklich zur Explosion zu bringen. Nach weiteren längeren Ausführungen stellte der Staatsanwalt folgenden Strafantrag: Wegen räuberischer Er­pressung eine Gefängnis st raße von einem Jahr und zwei Monaten, wegen Nötigung eine Gefängnisstrafe von einem Mo­nat und wegen unbefugten Waffenbe­sitzes eine solche von zwei Wochen, Der Staats­anwalt bat, diese Strafen zusammenzuziehen in eine Gefängnisstrafe von einem Johr und drei Monaten unter voller Anrechnung der Untersuchungshaft von zehn Wochen. Er beantragte ferner die Freisprechung des Angeklagten Loos, da die Beihilfe zur Tat nicht erwiesen sei.

Rechtsanwalt Dr.Lütgebrune- Göttingen erklärte als erster Verteidiger Langkopps: Die Verteidigung hat nie in Zweifel gelassen, daß der Kampf sich nicht gegen das Reichsentschädigungs- amt an sich und nicht gegen einzelne Beamte richtet, sondern daß Schuld an den Vorfällen das System sei. Vach dem Herrn Ersten Staatsanwall hat das Versailler Frie­densdiktat schuld daran, daß Langkopp hier aus die Anklagebank gekommen ift. 3n mancher Beziehung hat er darin recht. Dis zum Kriegs- schädenschluhgeseh hat dieDeutsche Juristische Welt" auf dem Standpunkt gestanden, daß die Geschädigten Anspruch auf vollen Ersah haben. Respekt vor dem Privateigentum." Die Hand­habung der Friedensbestimmungen, wie sie war und vielleicht sein muhte, konnte die Auffassung der Geschädigten nicht erschüttern. Der Qlnge­fragte Langkopp ist ein Rechtsfanatiker und war davon überzeugt, daß er noch einen Rechts­anspruch habe. Damit muß aber ebenso wie bei der Frage der Vorbereitung eines Spreng­stoffattentates die Voraussetzung für die An­klage auf räuberische Erpressung in Wegfall kom­men. Langkopp hatte sich das Schießpulver zu dem vollkommen legalen Zwecke des Stubben­rodens besorgt und dieses Mittel erst hinter­her dazu benutzt, seinem Aerger ein Ventil zu schaffen. Er beantragte daher die Freisprechung Langkopps vom Sprengstoffdelikt nicht nur in subjektiver, sondern auch in objektiver DeziHung.

Der zwelle Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Frey, führte aus, das deutsche Voll verstehe den Angellagten und fühle ihm nach, daß die Tat kommen mußte. Rur die Staatsanwaltschaft könne nicht über ihren Paragraphenschatten springen. Die Staatsanwaltschaft habe übersehen, daß es im Strafgesetzbuch noch einen Rotwehr- und .Rvtstandsbegriff gebe. Bei der Schießerei, als er am Boden lag, konnte er sich in Rotwehr glauben. Langkopp fei anders zu behandeln als irgend ein anderer Mann. Das Gericht müsse hier ein Sondermah anlegen. Die ganze deutsche Oeffentlichkeil schreie nach einem Frei- spikuch.

Rach längerer Beratungspause verkündete der Vorsitzende

das Urteil:

Der ehemalige Farmer Langkopp wird wegen des Anschlags auf den Vizepräsidenten des Reichsentschädigungsamtes, Geheimrat Dach, zu fünf Monaten Gefängnis und 50 Mk. Geldstrafe verurteilt. Dem Angeklagten werden drei Sabre Bewährungsfrist zugebilligt. Der Mitangeklagte Kaufmann Loos wurde freige­sprochen. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende u. a. aus:

Es war zunächst zu prüfen, ob der Angeklagte Langkopp sich des Verbrechens gegen das Spreng st offgeseh schuldig gemacht hat. Das hat das Gericht nicht als erwiesen angesehen. Es ist der Angabe des Angeklagten insoweit gefolgt, als er erklärt hat, er habe den Koffer nur als Zweck- und Druckmittel benutzt, um nicht aus dem Zimmer gewiesen zu werden. Es war dann zu prüfen, ob Erpressung vor­liegt. In dieser Beziehung hat das Gericht an­genommen, daß er nur etwa bis zu dem Zeit­punkt Geld hat erlangen wollen, zu dem der Oberregierungsrat Erhard das Zimmer betreten hat. Für den 1. Abschnitt bis zum Eintritt Er­hards war zu prüfen, ob ein rechtswidriger Vermögensvorteil erstrebt war. Das hat das Gericht angenommen. Cs hat angenommen, daß Langkopp zu diesem Zeitpuickt nichts zu be­anspruchen hatte, sondern daß Ansprüche erst durch das spätere Kriegsschädenschlußgeseh wieder zur Entstehung gekommen sind. Für den Zeit­punkt nach dem Erscheinen des Oberregierungs- rates Erhard schied die Anwendbarkeit des § 253 (Erpressung) ohnehin aus. Rach der Feststel­lung des Gerichts hat er zu diesem Zeitpunkt nur noch sein Geld sehen, aber nicht mehr haben wollen. Dagegen hat das Gericht bejaht das Dorliegen einer Rötigung, und zwar ist angenommen worpen eine fortgesetzte Rötigung von dem Augenblick an, in dem Lang- ivpp das Zimmer des Geheimrats Dach betrat, bis zu dem Augenblick, in dem andere Beamte hinzueillen tunb er sich nun mit seiner Waffe gegen diese Beamten wehrte, bevor er gefesselt wurde. Geheimrat Dach hat sich unzweifelhaft bedroht gefühlt. Das Gericht hat weiter an­genommen, soweit der Angeklagte seine Waffe gegen vier Beamte des Reichsentschädigungsamts gewandt hat. daß in dieser Hinsicht Bedro­hung im Sinne des § 241 ganz unzweifelhaft vvrliege. Ebenso liegt unerlaubterWaffen- besitz vor. Hiernach war der Angeklagte Lang- lopp wegen Rötigung und wegen Dedrohung zu bestrafen. Die Findung des richtigen Straf­maßes war für das Gericht eine außerordentlich schwere Aufgabe. Sah es nur die Tat an und den Geschädigten, so handelte es sich um eine außerordentlich schwere Straftat, denn einen Menschen über vier Stunden Tang in einer solchen Todesangst zu hallen, ist eine schwer zu bewertende Tat. Das Gericht hat aber auch geglaubt, der Persönlichkeit und dem Charakter des Angeklagten Langkopp sowie seiner Gemütsverfassung weitgehend Rechnung tragen zu müssen.

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Kommunistische Propaganda der Tat in der verfassunggebenden Versammlung.

London, 8.April. (221.) Die indische Gesetz­gebende Versammlung in Reu-Delhi war ITlontag der Schauplatz eines schweren Vom - benanschlages, durch den, soweit bisher fest- sleht, ein Engländer und drei Inder verletzt wur­den. Eine Reihe anderer Personen erlitt unbedeu­tendere Verwundungen, lieber den Anschlag wer­den folgende Einzelheiten berichtet:

Die Sitzung der Gesetzgebenden Versammlung war bis auf den letzten Platz beseht, da der Präsi­dent durch seine Verfügung, daß die dem Hause im Zusammenhang mit Kommunistenverhaftungen nach den Vorgängen in Bombay zugegangene Vorlage für die öffentliche Sicherheit zurückgestellt werden solle, bis bas Verfahren gegen die Kommu­nisten durchgeführt sei, eine schwere parla­mentarische Krise ausgelbff hatte. Die Ent­scheidung hatte im Hause starke Opposition gefun­den und war von der Regierung selbst als nichl verfassungsmäßig zrzrückgewiefen worden. Für den heutigen Montag wurde eine Revision der Entscheidung des Präsidenten erwartet. In dem Augenblick, als sich nach der Verabschiedung der Gewerkschaftsoorlage der Präsident erhob, wurden von den Tribünen zwei Bomben gegen die Regierungsbänke geworfen, begleitet von einer kommunistischen Flugschrift mit der Auf­schrift:hindnslanische sozialistische Republik und Armee." Die Wirkung der Bomben war ungeheuer. Die drei vordersten Regierungsbänke wurden in Stücke gerissen. Im ganzen Hause entstand eine Panik. Die Tribünenbesucher flüchteten in größter Erregung. Die Sitzung wurde unterbrochen. Beim wiederzusammentritl war das Haus jedoch noch so mit dem Rauch der Bomben ungefüllt, daß der Präsident auch im Hinblick aus die allgemeine Erregung die Behandlungen aus Dienstag ver­tan t e.

während der Pause hatte die Polizei das ganze Parlamenlsgebäude abgeschlossen und sofort eine Untersuchung angeslellt, in deren verlaus zwei Männer verhaftet wurden, bei denen Bomben und Revolver gefunden wur­den. Beide sollen der Polizei gegenüber bereits ein volles Geständnis abgelegt haben. Unter den ernsthaft verletzten befindet sich der Engländer Sir George Schuster, Finanzmilglied der indischen Regierung, der stellvertretende Sekretär

des indischen Zentralausschusses, Roy, und zwei andere führende indische Mitglieder. Sir John Simon, der Vorsitzende des englischen Ver- sassungsausschusses für Indien, und andere Mit­glieder des Ausschusses wohnten den Verhandlun­gen bei und saßen unmittelbar hinter den getroffe­nen Bänken. Sie wurden jedoch bei dem Anschlag nicht verletzt. Die Polizei sperrte sofort das ganze Parlamenlsgebäude ab und verhinderte das Um­hergehen der Besucher. Der Sitzungssaal bot einen gräßlichen Anblick. Zahlreiche Abgeordnete bluteten stark; drei Bänke der Regierungsparteien waren vollkommen zersplittert. Die beider» Verhaf­teten heißen Vutuke 5 roara und Bgaga- Hingt). Sie erklärten, aus Bengalen bzw. aus dem Pundschab zu flammen.

Das Flugblatt.

Die revolutionäre Aktion gegen die Regierung.

Reu Delhi, 8. April. (WTD.) 3n dem Flugblatt, das gleichzeitig mit den Bomben von der Zuhörertribüne in den Sitzungssaal der indischen gesetzgebenden Versammlung geworfen wurde, heißt es: Wir mochten die Erklärung abgeben, daß die Regierung, während das Volk weitere Reformbrocken von der Simon- Kommission erwartet und sich sogar noch um die Bereitung der erwarteten Brocken streitet, an neue Repressalien denkt, wie z. B. den Gesetzen über die öffentliche Sicherheit und über die Arbeitsstreitigkeiten. Die unterschiedslose Verhaftung von Arbeiterführern zeigt, woher der Wind weht. Unter diesen äußerst aufreizenden Umständen hat die bin» dustanische republikanische Vereini­gung im Bewußtsein ihrer ernsten Verantwort­lichkeit ihrer Armee den Befehl ge­geben, diese besondere Aktion zu unternehmen, um einer so demütigenden Komödie ein Ende zu machen. Weiter heißt es in dem Flugblatt: Laßt die Vertreter des Volkes zur verfassungsmäßigen Ausübung ihrer Rechte zurückkehren, bereitet die Massen für die kommende Revolution vor! Schließlich wird in dem Flugblatt bedauert, daß Menschenblut vergossen wird, aber gleichzeitig erklärt, daß Dr Opferung von Einzelpersonen auf dem Altar der Revolution unvermeid­lich sei.

Die Reform der Ehescheidung.

Das Zerrüttungsprinzip wird im Rechtsausschuß beraten.

D e r l i n, 8. April. (V. D. Z.) Der Rechtsaus- schuh des Reichstages ging zu den Anträgen betr. Ehescheidung über. Diese gehen dahin, neben das Schuldprinzip das Zerrüttungs­prinzip zu stellen und die Versorgung der Kinder und der Ehefrau zu sichern. Weller be­ziehen sie sich auf den Fall der Geistes­krankheit eines der Ehegatten.

Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) trat dafür ein, den R e- ferentenentwurf, den das Reichs ustizmint- sterium den Mitgliedern des Airsschusses zuge­leitet habe, zur Grundlage der Beratungen zu machen. Er bringe ebenfalls die objektive Ehe­zerrüttung und Die Geisteskrankheit als Schei­dungsgründe, beziehe dagegen die Entscheidung über die gegenseitige Unterhaltspflicht in den Ehescheidungsprozeh nicht ein, wenn sich die Ehegatten vor Erhebung der Ehescheidungsklage über die Unterhaltspflicht der Frau und der Kinder verständigen sollten. Der Entwurf führe zur Sicherung der Unterhaltspflicht den Rechts­behelf der einstweiligen Verfügung ein; weiter bringe er die Bestimmung, bah in dem Falle, dah kein Eheteil für schuldig erklärt wor­den sei, der sittliche Grundsatz bestehen solle, dah auch nach der Scheidung der Mann die Verpflichtung habe, für die Gattin zu sorgen. 2luch mache der Entwurf dem unhaltbaren Rechts­zustand ein Ende, dah immer nut bei un-' schuldige Teil die Fähigkeit habe, die K i n - der zu erziehen. 3m groben und ganzen liefen die Bestimmungen des Entwurfes darauf hinaus, die Stellung der Frau zu verbessern.

Mit allen Stimmen gegen die Deutschnationalen bei Stimmenthaltung des Zentrums wurde der Ent­wurf der Reichsregierung zur Grundlage der Be­ratungen gemacht.

Artikel 1 fleht die Einführung des folgenden § 1568a in das BGB. vor:Ein Ehegatte kann ferner auf Scheidung klagen, wenn aus einem an­deren Grunde eine fo liefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetrelen ist, daß ihm die Fortsetzung der Ehe nicht zugemutet werden kann. Das klagrecht besteht nicht, wenn er selbst einen Scheidungsgrund gegeben hat oder anderweit die Zerrüttung der Ehe vorwiegend durch sein schuldhaftes Verhalten herbeigesührt wor­den ist."

§ 1569 BGB. soll folgende Fassung erhalten:Ein Ehegatte kann auf Scheidung klagen, wenn der an­dere Ehegatte in Geisteskrankheit verfal­len ist und der krankheilszustand eine« solchen Grad erreicht hat, daß die geistige Gemein­schaft zwischen den Ehegatten aufgehoben ist und kein Anhalt dafür besteht, daß sie w i e - dechergeflellt werden wird."

Abg. Dr. v. Freytagh-Loring Hoven (DntL) erklärt sich als Gegner des Zerrüttungs­prinzips und beantragt, zwischen den Wortenaus einem anderen Grunde" undeine so tiefe Zerrüt­tung" die Worte einzuschieben:durch die Schuld des anderen Gatten", und ferner den zweiten Satz zu streichen. Es soll also neben dem groben Ver­schulden des § 1568 ein neues leichteres Schuld- prinzip geschaffen werden.

Abg. Dr. Pfleger (Bayerische Volkkpartei) meinte, daß in der Praxis von der Möglichkeit des neuen Paragraphen 1568a nur die oberen Zehntausend Gebrauch machen würden.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) wies darauf hin, daß seine Freunde schon früher den Stand­punkt vertreten hätten, daß eine Ehe ihren Sinn verloren habe und die Scheidung auszusprechen sei, wenn Ehegatten jahrelang getrennt voneinanderlebten. Zufrieden sei er auch nicht damit, dah die Scheidung auf die Zumu­tung des Zusammenlebens abgestellt sei, wahrend früher im Ausschuß der Standpunkt vertreten worden sei, daß für die Scheidung die Tatsache ausreichend wäre, daß die Behebung der Schwie­rigkeiten unwahrscheinlich sei.

Abg. Dr. v. Freytagh-Loringhoven (Deutschn.) erklärte, der Verband der sozialen Rechtsauskunftsstellen habe im vorigen Jahre ge­schrieben, daß gerade die unteren Schich - t e n der Bevölkerung mit dem geltenden Ehe­recht auskämen, und daß dessen Veränderung nicht von den breiten Massen verlangt werde, sondern lediglich von gewissen überdifferenzierten Kreisen wie Künstlern, Bohemiens usw. Dem Volke werde es nicht zum Segen gereichen.

Abg. Dr. Kahl (D.Vp.) führte aus, dah die Meinung verbreitet fei, die Reform des Ehe­scheidungsrechtes werde einen Ansturm von Ehe- scheidungsprozessen bringen. Wenn dies schon der Fall sein sollte, dann sei es die Wirkung einer versäumten Gesetzgebung. Woher nehme der Staat das Recht, eine derartige Bindung auf«» rechtzuerhalten? Die Unterscheidung zwischen schwerer und leichter Schuld stelle den Richter vor eine unlösbare Aufgabe.

Abg. Dr. Dell (Zentr.) erklärte, die Stellung seiner Partei sei bekannt; von ihr gehe er nicht ab. Das Schuldprinzip würde eine tiefe Er­schütterung erleiden, denn die subjektive Zerrüttung sei k a u t s ch u k a r t i g und könne verschiedene Auslegungen finden, was zu er­schreckenden Konsequenzen führen könnte. Wenn die Ehescheidung erleichtert werde, werde das auch zu einer Zunahme von leichtfertig geschlosse­nen Ehen führen. Ohne Beschlüsse zu fassen, vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf Montag, den 15. April.

Aus aller Wett.

Hilfsverem der deutschen Juden.

Zur Jahresversammlung des Hilfsvereins der deutschen Juden in Berlin waren zahlreiche Mit­glieder und Freunde des Hilssvereins aus Berlin und aus dem Reiche erschienen. Die Tagung wurde von Generalkonsul Eugen Landau geleitet. 3m Tätigkeitsbericht wurde auf die Fortschritte der Arbeit hingewiesen, die sich sowohl in der Erhöhung der Eingänge als auch in der Erweite­rung und Vertiefung der Arbeit auf den einzelnen Gebieten geäußert hat. Der Hilfsverein der deut­schen Juden, der feit achtundzwanzig Jahren be­steht, übt eine umfassende Auswandererfürsvrge aus; er unterstützt bedürftige jüdische Studiererchs,

sorgt für Ausbildung und Erziehung von Waisen­kindern, subventioniert eine Reihe von Schulen und sozialen Anstalten, hat anläßlich des Erd­bebens in Bulgarien und der Hungersnot in Bessarabien größere Hilfsaktionen durchgeführt und leitet die kulturelle Arbeit in den neugegrün­deten jüdischen Kolonien in Rußland ein. Max M. Warburg, Hamburg, stellvertretender Vor­sitzender des HllfsvereinL, betonte die Weltweite und Weltverbundenheit der jüdischen Hilfstätig­keit der Gegenwart, die Rotwendigkeit des Zu» lammenarbeitend der großen Gesellschaften für Auslandhllse in Amerika, England, Frankreich und Deutschland. Er hob die Bedeutung des Hllfsvereins der deutschen Juden als ständiger stets hilfsbereiter Organisation §etbo& Die deut­

schen Juden seien unmittelbare Rachbarn bcu Länder des Ostens, wo die Juden am meisten zu kämpfen haben, und als solche natürliche Mittler zwischen Westen und Osten bei der Organisation und Durchführung von Hilfsaktionen. Zur Er­möglichung des Hilfswerks, das der Hilfsverein in Dem gebotenen Rahmen durchführt, sei Opfer­bereitschaft ein dringendes Gebot.

General der Artillerie a. D. von Lauler t.

In Heidelberg starb in der medizinischen Klinik im Alter von 75 Jahren General der Artillerie a. D. Ludwig v. Lauter, dem im Weltkriege Die gesamte schwere Artillerie des deutschen Heeres unterstand.

Eine Iägerehrung des Oberpräfidenlen Fuchs.

Dem um die Hebung der rheinischen Jagden, be­sonders um die Erhaltung des Rehwildes im Rhein­land hoch .verdienten Oberpräsidenten Dr. Fuchs hat der Präsident des Allgemeinen Deutschen Jagd­schutz-Vereins, Prinz von Isenburg, die höchste Aus, zeichnung, den Ehrenfchild nebst Goldener Me­daille, verliehen.

Die Ufa gehl zum Klangfilm über.

Die seit Monaten zwischen der Ufa und der Klangfilm G. m. b. H. im Flusse befindlichen Ver­handlungen haben zur Unterzeichnung eines Ver­trages geführt. Die Ufa wird auf ihrem Gelände in Reubabelsberg 4 große moderne Ton­film» Ateliers errichten, Deren Aufnahme­apparaturen Die Klangsilm G. m. b. H. liefert. Die Ufa-Theater werden unverzüglich m i t Klangfilm - Wiedergabeapparaten ausgerüstet. Der Vertrag sieht ein enges Zusammenarbeiten unter tatkräftiger Mitarbeit Der Firmen A. E. G. und Siemens vor. Die Ufa wird mit ihrer Tonfilm-Produktion bereits in acht Tagen beginnen. Mit Dem Dau Der vier Tonfilm- Atäiers, Die zu den größten europäischen An­lagen dieser Art zählen werden, wird dieser Tage begonnen.

Lebensrettender Eingriff mit einem Taschenmesfer.

Der Internist und Direktor Der ersten internen Universitätsklinik Professor Rudolf Ba­lint erlitt am SamStagnachmittag in seiner Wohnung infolge Kehlkopfödem einen Erstickungsanfall. Der bei ihm weilende Privatdozent und Halssvezialist Dr. P o l lo­ts ch e k operierte den Erstickenden in überaus großer Geistesgegenwart mit feinem Taschen­messer. Dr. Polla ischek führte mit Dem Taschen­messer einen Kehl kopss chni tt in Der Quere durch und legte Dann eine Rotkanüle ein. Nachdem derart die M.g'ichkeit des Atmens ge­sichert war, wurde Der Kranke in ein Sana­torium übergeführt, wo die Operation in fachgemäßer Meise vollendet wurde. Der Kranke erlangte das Bewußtsein bald wieder. Run hat sich das Befinden soweit gebiert, dah er bereits im Lehnstuhl sitzen kann.

Rekordhöhe in Reuyork.

Reuyork und andere Städte Der Vereinigten Staaten verzeichneten Sonntag mit 3 0 b i s 3 4 Grad Celsius eine Rekordhitze, wie sie seit mehr als einem halben Jahrhundert um Die se Jahreszeit nicht vorgekommen ist. Rahezu eine halbe Million Menschen besuchten Coney Island und andere Seebäder, Tausende badeten, und es entwickelte sich ein riesiger Ver­kehr. lieber eine der Brücken Philadelphias fuhren mehr als 50 000 Autos.

Die Wetterlage.

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Wettervoraussage.

Die Wetterlage scheint sich etwas freundlicher ge­stalten zu wollen. Eine Brücke hohen Druckes mit Kernen von über 765 Millimeter erstreckt sich voir Island südöstlich über Deutschland bis nach den Donauländern hin. lleber Skandinavien lagert eine flache Druckstörung, deren südliche Ausläufer sich bis nach Norddeutschland erstrecken. Sie scheint jedoch für unser Gebiet ungefährlich zu sein. Wenn auch vielleicht Bewölkung und Nebelbildung durch sie hervorgerufen werden, so werden doch Niederschläge kaum zu erwarten sein. Die Tempe­raturen steigen tagsüber an, gehen jedoch nachts bei zeitweise klarem Himmel wieder bis in Gefrier­punktnähe zurück.

Wettervoraussage für Mitt­woch. Wolkig mit Aufheiterung, tagsüber mild, nachts Temperaturen noch um Rull Grad, meist trocken.

Wettervoraussage für Donners­tag. Vielfach aufheitemdes und meist trockenes Wetter.

Lufttemperaturen am 8. April: mittags 9,6 Grad Celsius, abends 6 Grad; am 6. April: morgens 5,3 Grad. Maximum 9,7 Grad, Minimum 3 Grad. Erdtemperaturen in 10 cm Tiefe am 8. April! abends 5,9 Grad; cm 9. Avril: morgens 4,1 Grad Cellius.