Ausgabe 
8.6.1929
 
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Aus dem Amtsverkündigungsblaii.

* Das Amtsverkündigungsblatt Ar. 39 vom 7.3unl enthält: Der Ausschlag der vorläufigen Umlagen der Provinz Oberhessen. Die Umwandlung der vorläufigen Gewerbesteuer.

- Straßensperre. Schlachthausanlage des Metzgers Johannes Höchst in Kesselbach. Ver­ordnung über die Anlegung von Dampfkesseln. Feldbereinigung Rabertshausen. Dienstnach­richten.

der Not aufzusuchen. Zur Müllabfuhr und Strahenreinigung übergehend bemerkte der Redner, daß die Müllabfuhr keine allzu­grohe Belastung bedeute: sie betrage bei einer Miete von 1000 Mark pro Jahr etwa 6 Mark. Dagegen sei die Abwälzung der Kosten für die Strahenreinigung auf die Miete ungerecht. Diese Last müsse die Stadt tragen und sie auf dem Steuer-eitel ausdrücken. Das Vorhandensein gro­ßer Gärten erhöhe die Berechnung, ohne daß dem Mieter eine Mitbenutzung des Gartens zu­stehe: die Gärten mühten für die Mieter aus der Berechnung herausgenommen werden.

Der Vorsitzende ersuchte bann die Mitglieder, sich bei Unzuträglichkeiten zu melden, damit der Verein auf deren Abstellung hinwirken könne. Er habe sich immer bemüht, ein gutes Verhält­nis zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Die organisierte Mieterschaft habe ihre Belange immer verteidigt und erreicht, daß der Mieter­schutz nicht vorzeitig aufgehoben werde.

Stadtratsmitgl. Mann bemerkte, daß der An­trag auf Uebernahme der Kosten auf die Stadt abgelehnt worden sei.

Der Vorsitzende forderte ebenfalls zur Erwer­bung der Mitgliedschaft im Mieterverein auf.

Rach der öffentlichen Versammlung fand eine Mitgliederversammlung statt, in der der Vorsitzende über den Mietertag in Mainz be­richtete, der ein Wohnungswirtschaftsgesetz, Kon­trolle über die Miethöhe von Reichs wegen, ein Wohnheimstättengeseh und eine Steuervereinheit­lichung verlangte. Der Kassenbericht, der mit einer Einnahme von 2883 Mk. und einer Aus­gabe von 2587 abschließt, wurde genehmigt. Der aus 18 Mitgliedern bestehende Vorstand wurde wiedergewählt.

Gießener Wochenmarktpreise.

Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter Pfund 2,00; Matte 30 bis 35: Käse 10 Stück 60 bis 1,40; Wirsing (neuer) 40 bis 50; gelbe Rüben (neue) Bund 20 bis 25; Spinat 15 bis 25; Römischkohl 15 bis 20; Dohnen 60 bis 70; Spargel 40 bis 1,20; Erbsen (grüne) 40 bis 50; Mischgemüse 15 bis 20; Tomaten 80 bis 1,20; Zwiebeln 15 bis 20; Schwarzwurzeln 40 bis 80; Rhabarber 15 bis 20; Kartoffeln, alte 6, neue 20 bis 25; Aepfel (ausländ.) 45 bis 70; Dörr­obst 35 bis 40; Kirschen 60 bis 80; Stachelbeeren 40 bis 50; Erdbeeren 1,50 bis 2,00; Honig 40 bis 50; junge Hähne 1,20 bis 1,30; Suppenhühner 1,00 bis 1,20; Rüsse 70 bis 80; Tauben Stück 70 bis 90; Eier 12 bis 13; Blumenkohl 70 bis 1,20; Salat 10 bis 15; Salatgurken 50 bis 90; Ober-Kohlrabi 20 bis 25; Lauch 10 bis 15; Rettich (neue) 10 bis 30; Sellerie 20 bis 1,00; Radieschen Bund 10 bis 15; Kartoffeln Zentner 5 Mk.

Darmstadt baut Wohnungen.

WSN. Darmftabt, 7. Juni. Der Darm- st ä d.t e r Stadtrat genehmigte in seiner gestri­gen Sitzung für die Errichtung von 404 ..r elzlmmerwohnungen einen Betrag von fünf Millionen Mark. Die Summe soll im Wege einer Anleihe beschafft werden.

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Ferner tragen 1. und 2. Jugendmannschaft Ge- sellschaftsspiele gegen die 1. und 2. Jugendelf des Fußball-Clubs 1 926 Grünberg aus. Wer hier als Sieger bleiben wird, fei dahingestellt.

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der beste Erfolge nachweifen kann, für guten oberhessischen Bezirk so. fort gesucht. Schriitliche Angeb. mit Zeugnissen. Nachweis über Ar- beitSerfolg und GehaltS- bzw. Pro- vtnonSansprüche unter 5109V an den Gießener Anzeiger erbeten.

** Deutscher Beamtenbund, Orts­kartell Gießen. Der Hauptausfchuh wählte in seiner Sitzung vom Donnerstag, wie man uns mitteilt, folgende 15 Herren in die Kartelleitung: Althaus (Reichsbahn) 1. Vorsitzender; Mohr (Reichspost) 2. Vorsitzender; Seibel (Uebrige Reichsbeamte) 3. Vorsitzender; Reumann (Ge­meindebeamte) 1. Schriftführer; Weigel (Ge- meinöebeamte) 2. Schriftführer; Wallbott (Polizei) 3. Schriftführer; Weith (Uebrige Landesbeamte) 1. Schatzmeister; Lang (Uebrige Reichsbeamte) 2. Schatzmeister; als Vertreter: Wagener (Reichsbahn), Münich (Reichs- Post), Diesel (Polizei^, Reitz (Gemeinde­beamte), Adam und Simon (Lehrer), Ror th (Wartegeld- und Ruhestandsbeamte).

** Gegen die Auflösung des Hessi­schen Gewerbemuseums richtet sich eine Eingabe von Freunden dieses Instituts an den Hessischen Landtag. In dieser Eingabe wird ge­sagt: Die Nachricht, daß das Hessische Gewerbe­museum aufgelöst werden soll, erweckt in weiten Kreisen ernste Bedenken und lebhaften Wider­spruch. Als vor mehreren Jahrzehnten allerorts die Gewerbemuseen gegründet wurden, geschah es, um dem durch die heraufkommende Industrie in Gefahr gekommenen Handwerk zu Hilfe zu eilen, eine Rotwendigkeit, die heute mehr denn je be­steht. Alle deutschen Bundesstaaten und preuhi- sche Provinzen haben solche Museen eingerichtet

Aus -erprovinzialhauptsta-i.

Gie 6en, den 8. Juni 1929.

Mieterversammlung.

Am Donnerstagabend fand im Gewerkschafts­hause eine vom Mieterverein Gießen einberufene öffentliche Mieterversammlung statt, die sich mit der Wohnungsnot in Gießen, der Straßenreinigung und Müllabfuhr und den neuen Bestimmungen über Lockerung des Mieterschutzes befaßte.

Der Vorsitzende des Mietervereins, Reallehrer Hebermehl, betonte in seiner Eröffnungs­ansprache, daß die Versammlung notwendig ge­worden sei im Hinblick auf den vom Vorsitzenden des Hausbefitzervereins veröffentlichten, jede Wohnungsnot verneinenden und auf unbrauch­baren Unterlagen beruhenden Berichte. Die Stadt­verwaltung selbst habe bestätigt, daß tatsächlich 780 Wohnungen fehlten und nicht nur 49, wie Herr Launspach behauptet habe. (Die letztere Angabe wird von Rechtsanwalt Hornberger in seinem Referat allerdings dahin berichtigt, daß es sich um 49 verfügbar werdende Wohnungen handelt.-

Stadtratsmitgl. Mann sprach hierauf über die Wohnungsnot. Die Zahl der neuerstell­ten Wohnungen der Rachkriegszeit betrage 884, wogegen an der Vorkriegszeit mit einem Durchschnitt von 200 Wohnungen gemessen jetzt 2800 Wohnungen erstellt sein müßten. Die Folge der Wohnungsnot sei, daß viele Leute keinen Familienstand gründen könnten. Auch die Angabe, daß in Gießen 7181 Haushaltungen vorhanden, fei unrichtig, es seien deren vielmehr 8111, aber über 9000 seien erforderlich, wenn man den Abgang von baufällig gewordenen, un­gesunden und sonst ungenügenden Wohnungen in Betracht ziehe. Rach statistischen Feststellun­gen stehe Gießen in Hessen an letzter Stelle. der Städte, die für die -Unterkunft kinderreicher Familien sorgen, denn diese kämen nicht in die Neubauten. Bei der Erstellung großer Wohnun­gen seien Daudarlehen an Leute mit höchstem Einkommen gegeben worden. Die Lockerung des Mieterschutzes bedeute eine Gefahr, sie würde, einmal eingeführt, auch über die bisher gesteckten Grenzen gehen. Am meisten begehrt seien 2- bis 3-Zimmerwohnungen. Jede achte Familie sei ohne eigene Wohnung. Redner wies schließlich hin auf die Gefährdung des Friedens, der Sicherheit und der Gesundheit infolge dieser Zustände, kritisierte auch die Maßnahmen des Wohnungsamts und konstatierte, daß noch eine Reihe von Jahren vergehen werde, bevor die Wohnungsnot be­seitigt sei.

Rechtsanwalt Homberger schilderte auf Grund seiner Erfahrungen als Mitberater beim Wohnungsamt die Gefahren und Mißstände, die sich aus der Wohnungsnot ergeben. Woh­nungen, die niemand bezahlen könne, dem Woh­nungsamt entzogene Wohnungen (Deamten- wöhnungen), baufällige Wohnungen usw. er­schwerten die Beschaffung von Wohnungen. In vielen Wohnungen drückten sich mehrere Fa­milien, die, die Erfolglosigkeit ihres Bemühens einsehend, keine Wohnung suchen. Redner be­merkte weiter, daß oft unberechtigte Forderun­gen der Mieter ein befriedigendes Einvernehmen mit den Vermietern erschwerten; hier müsse auf beiden Seiten etwas Kordel nachgelassen werden. Aus den Kosten, die die Mietstreitigkeiten jähr­lich verursachten, könnten zwanzig Wohnungen erstellt werden. Wenn in der Folge die Locke­rung des Mieterschutzes zum Wuchern benutzt werde, trete der Mieterschutz wieder in Kraft, deshalb müßten die gesetzgebenden Körperschaften ein wachsames Auge haben. Nach eingehender Behandlung der Bestimmungen über die Unter­vermietung, die vielen Familien die Zahlung der Miete überhaupt ermögliche, richtete der Redner an die Mieter die Aufforderung, sich zu organi- sieren und den Mieterverein nicht erst im Falle

und zum Teil mit recht erhebllchen MittekiL versehen. Eines der kleinsten besitzt Hessen, daS aber nach vieler Hinsicht eine höchst segensreiche Wirkung ausübt, seitdem der derzeitige Leiter. Professor Georg Haupt, auf eine vorbildliche Weise die Sammlungen den lebendigen Forde­rungen der Zeit nutzbar zu machen versteht. Neben oft wechselnden lehrreichen Sonderaus- stellungen moderner Gebrauchskunst geben die alten Bestände dem Kunsthandwerker wertvolle Anregungen, die Bibliothek ergänzt diese nach allen Seiten aufs beste, und es ist außerdem dem hessischen Kunstgewerbe Gelegenheit gegeben, seine eigenen Erzeugnisse öffentlich zu zeigen. Der Name Hessens ist durch solche Ausstellungen mehr als einmal weit über die Grenzen des Reiches hinaus bekannt geworden. Wenn das Gewerbe­museum aufgelöst werden sollte, wäre in Hessen feine Möglichkeit mehr, solche für das einheimische Gewerbe unentbehrlichen Anregungen zu emp­fangen, das weithin berühmte hessische Kunst­handwerk wäre ohne öffentliche Pflegestätte und auf auherhessische Institute angewiesen, die na­turgemäß in erster Linie den Interessen ihres eigenen Landes dienen wollen. Die Unterzeich­neten sind der Ueberzeugung, daß die unwesent­lichen Ersparnisse, die dadurch gemacht würden, einen solchen Schritt vor der Oeffentlichkeit nicht rechtfertigen könnten, daß man auch bei allen Würdigung der finanziellen Notlage diesen einzig dastehenden Schritt Hessens in weitesten Kreisen als einen bedenklichen Niedergang kultureller Verantwortlichkeit auffassen müßte.

** Hütet die Sensen! Die Zeit der ersten Grasschnitte rückt immer näher. Alljährlich for­dert in dieser Zeit die Unvorsichtigkeit ihre Opfer. Es ist daher wohl angebracht, an die alte Vor­schrift zu erinnern, daß die Sensen nur verdeckt durch die Ortschaften getragen werden dürfen, und daß man auch während der Arbeitspause auf den Wiesen mit den offenen Sensen ganz besonders vorsichtig umgehen muß, damit nie­mand in die Schneiden tritt und sich vielleicht Zeit seines Lebens Schaden zufügen könnte. Hütet die Sensen!" ist dahxr ein Mahnwort, das sich zu Beginn dieser Zeit jeder zu Herzen nehmen möchte.

Turnen, Sport und Spiel.

Sportverein 1928 Garbenteich.

Für kommenden Sonntag hat der Sportverein 1928 Garbenteich vier Mannschaften nach Garbenteich verpflichtet. Erste und zweite Mannschaft tragen ein Gesellschaftsspiel gegen die gleichen des B a l lsp i e l- Clubs 19 21 Nauborn aus. Die Einheimischen müssen alle Kräfte einsetzen, wenn sie dem sehr spielstarken Gegner nicht unterliegen wollen.

^Titten, Kuxen usw.) gleichgestellt, wenn der Ver­äußerer am Kapital der Gesellschaft wesentlich, d. h. wenn er oder seine Angehörigen (Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Schwieger­kinder und deren Abkömmlinge, Stiefkinder und deren Abkömmlinge, Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel und Tante, Schwäger und Schwägerinnen) unmittelbar oder durch Vermittlung eines Treu­händers, oder einer Erwerbsgesellschaft zu mehr als einem Viertel beteiligt sind, oder innerhalb der letzten zehn Jahre beteiligt waren. Als Ge­winn ist hier der Unterschied zwischen Deräuhe- rungspreis und Anschaffungspreis zuzüglich der bei der Veräußerung entstandenen Werbungs­kosten anzusehen.

II.

Der Gewinn wird bei der gänzlichen oder teil­weisen Veräußerung eines Gewerbebetriebs durch Vergleich des Veräußerungspreises mit dem Wert des Betriebsvermögens am Schluß des vorangegangenen Steuerabschnitts ermittelt; hier­bei ist zu berücksichtigen, daß bei solchen Steuer­pflichtigen, die zur Führung von Handelsbüchern nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs ver­pflichtet sind, oder solchen Steuerpflichtigen, die, ohne dazu verpflichtet zu fein, Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs tatsäch­lich führen, beim Vergleich auch der Wert des Grund und Bodens zu berücksichtigen ist. Bei den übrigen Steuerpflichtigen (insbesondere Hand­werkern) bleibt bei der Gegenüberstellung der Wert des Grund und Bodens außer Ansatz.

Zur Berechnung der Steuer sind die allge­meinen Tarifvorschriften nicht anwendbar. Der­artige Gewinne unterliegen nur einer Versteue­rung, insoweit sie bei Veräußerungen eines Ge­werbebetriebs als ganzen den Betrag von 10 000 Mark und bei Veräußerung eines Teils des Gewerbebetriebs, von Beteiligungen oder An­teilen den dem Anteil entsprechenden Teil von 10 000 Mk. übersteigen. Hierbei ist der vom Schluß des letzten Steuerabschnitts bis zur Ver­äußerung entstandene Gewinn nicht als Ver­äußerungsgewinn zu betrachten. Auf Antrag wird von derartigen außerordentlichen, nicht regelmäßig wiederkehrenden Einkünften eine Ein­kommensteuer erhoben, die 10 bis 15 Prozent be­trägt, wenn das Einkommen 30 000 Mk. nicht Übersteigt, und 15 bis 20 Prozent ausmacht, wenn das Einkommen 30 000 Mk. übersteigt. Inner­halb dieser Grenzen ist die Entscheidung über die Höhe dem Finanzamt überlassen. Der Steuer­pflichtige hat jedoch einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß ihm beim Vorliegen der Voraus­setzungen die Steuer im angemessenen Umfang ermäßigt wird.

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Folgendes Beispiel gibt eine zahlenmäßige Er­läuterung der Bestimmungen: Der Gewerbebetrieb eines ledigen Steuerpflichtigen wies am 31. De­zember 1927 ein Kapitalkonto von 75 000 Mk. auf. Am 31. Dezember 1928 betrug das Kapital­konto 78 000 Mk. Im Kalenderjahr 1928 er­reichten die Privatentnahmen 8000 Mk. Der Ge­winn 1928 war somit 11 000 Mk. Nun veräußert er am 31. Dezember 1928 den Betrieb im ganzen und erzielt einen Erlös von 95 000 Mk., also 17 000 Mk. mehr als den in der Bilanz vom 31. Dezember 1928 ausgewiesenen Wert. Die Steuer berechnet sich wie folgt:

Steuer von dem für das Kalenderjahr 1928 ausgewiesenen Gewinn von 11000 Mark nach dem allgemeinen Tarif

Für die außerordentliche Einnahme von 17 000 Mk. abzüglich 10 000 Mk. kann die Steuer ermäßigt werden auf 10 Prozent von 7000 Mk. ---

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