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Aus dem Amtsverkündigungsblaii.
* Das Amtsverkündigungsblatt Ar. 39 vom 7.3unl enthält: Der Ausschlag der vorläufigen Umlagen der Provinz Oberhessen. — Die Umwandlung der vorläufigen Gewerbesteuer.
- Straßensperre. — Schlachthausanlage des Metzgers Johannes Höchst in Kesselbach. — Verordnung über die Anlegung von Dampfkesseln. — Feldbereinigung Rabertshausen. — Dienstnachrichten.
der Not aufzusuchen. — Zur Müllabfuhr und Strahenreinigung übergehend bemerkte der Redner, daß die Müllabfuhr keine allzugrohe Belastung bedeute: sie betrage bei einer Miete von 1000 Mark pro Jahr etwa 6 Mark. Dagegen sei die Abwälzung der Kosten für die Strahenreinigung auf die Miete ungerecht. Diese Last müsse die Stadt tragen und sie auf dem Steuer-eitel ausdrücken. Das Vorhandensein großer Gärten erhöhe die Berechnung, ohne daß dem Mieter eine Mitbenutzung des Gartens zustehe: die Gärten mühten für die Mieter aus der Berechnung herausgenommen werden.
Der Vorsitzende ersuchte bann die Mitglieder, sich bei Unzuträglichkeiten zu melden, damit der Verein auf deren Abstellung hinwirken könne. Er habe sich immer bemüht, ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu erreichen. Die organisierte Mieterschaft habe ihre Belange immer verteidigt und erreicht, daß der Mieterschutz nicht vorzeitig aufgehoben werde.
Stadtratsmitgl. Mann bemerkte, daß der Antrag auf Uebernahme der Kosten auf die Stadt abgelehnt worden sei.
Der Vorsitzende forderte ebenfalls zur Erwerbung der Mitgliedschaft im Mieterverein auf.
Rach der öffentlichen Versammlung fand eine Mitgliederversammlung statt, in der der Vorsitzende über den Mietertag in Mainz berichtete, der ein Wohnungswirtschaftsgesetz, Kontrolle über die Miethöhe von Reichs wegen, ein Wohnheimstättengeseh und eine Steuervereinheitlichung verlangte. Der Kassenbericht, der mit einer Einnahme von 2883 Mk. und einer Ausgabe von 2587 abschließt, wurde genehmigt. Der aus 18 Mitgliedern bestehende Vorstand wurde wiedergewählt.
Gießener Wochenmarktpreise.
Es kosteten auf dem heutigen Wochenmarkt: Butter Pfund 2,00; Matte 30 bis 35: Käse 10 Stück 60 bis 1,40; Wirsing (neuer) 40 bis 50; gelbe Rüben (neue) Bund 20 bis 25; Spinat 15 bis 25; Römischkohl 15 bis 20; Dohnen 60 bis 70; Spargel 40 bis 1,20; Erbsen (grüne) 40 bis 50; Mischgemüse 15 bis 20; Tomaten 80 bis 1,20; Zwiebeln 15 bis 20; Schwarzwurzeln 40 bis 80; Rhabarber 15 bis 20; Kartoffeln, alte 6, neue 20 bis 25; Aepfel (ausländ.) 45 bis 70; Dörrobst 35 bis 40; Kirschen 60 bis 80; Stachelbeeren 40 bis 50; Erdbeeren 1,50 bis 2,00; Honig 40 bis 50; junge Hähne 1,20 bis 1,30; Suppenhühner 1,00 bis 1,20; Rüsse 70 bis 80; Tauben Stück 70 bis 90; Eier 12 bis 13; Blumenkohl 70 bis 1,20; Salat 10 bis 15; Salatgurken 50 bis 90; Ober-Kohlrabi 20 bis 25; Lauch 10 bis 15; Rettich (neue) 10 bis 30; Sellerie 20 bis 1,00; Radieschen Bund 10 bis 15; Kartoffeln Zentner 5 Mk.
Darmstadt baut Wohnungen.
WSN. Darmftabt, 7. Juni. Der Darm- st ä d.t e r Stadtrat genehmigte in seiner gestrigen Sitzung für die Errichtung von 404 ..r elzlmmerwohnungen einen Betrag von fünf Millionen Mark. Die Summe soll im Wege einer Anleihe beschafft werden.
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der beste Erfolge nachweifen kann, für guten oberhessischen Bezirk so. fort gesucht. Schriitliche Angeb. mit Zeugnissen. Nachweis über Ar- beitSerfolg und GehaltS- bzw. Pro- vtnonSansprüche unter 5109V an den Gießener Anzeiger erbeten.
** Deutscher Beamtenbund, Ortskartell Gießen. Der Hauptausfchuh wählte in seiner Sitzung vom Donnerstag, wie man uns mitteilt, folgende 15 Herren in die Kartelleitung: Althaus (Reichsbahn) 1. Vorsitzender; Mohr (Reichspost) 2. Vorsitzender; Seibel (Uebrige Reichsbeamte) 3. Vorsitzender; Reumann (Gemeindebeamte) 1. Schriftführer; Weigel (Ge- meinöebeamte) 2. Schriftführer; Wallbott (Polizei) 3. Schriftführer; Weith (Uebrige Landesbeamte) 1. Schatzmeister; Lang (Uebrige Reichsbeamte) 2. Schatzmeister; als Vertreter: Wagener (Reichsbahn), Münich (Reichs- Post), Diesel (Polizei^, Reitz (Gemeindebeamte), Adam und Simon (Lehrer), Ror th (Wartegeld- und Ruhestandsbeamte).
** Gegen die Auflösung des Hessischen Gewerbemuseums richtet sich eine Eingabe von Freunden dieses Instituts an den Hessischen Landtag. In dieser Eingabe wird gesagt: Die Nachricht, daß das Hessische Gewerbemuseum aufgelöst werden soll, erweckt in weiten Kreisen ernste Bedenken und lebhaften Widerspruch. Als vor mehreren Jahrzehnten allerorts die Gewerbemuseen gegründet wurden, geschah es, um dem durch die heraufkommende Industrie in Gefahr gekommenen Handwerk zu Hilfe zu eilen, eine Rotwendigkeit, die heute mehr denn je besteht. Alle deutschen Bundesstaaten und preuhi- sche Provinzen haben solche Museen eingerichtet
Aus -erprovinzialhauptsta-i.
Gie 6en, den 8. Juni 1929.
Mieterversammlung.
Am Donnerstagabend fand im Gewerkschaftshause eine vom Mieterverein Gießen einberufene öffentliche Mieterversammlung statt, die sich mit der Wohnungsnot in Gießen, der Straßenreinigung und Müllabfuhr und den neuen Bestimmungen über Lockerung des Mieterschutzes befaßte.
Der Vorsitzende des Mietervereins, Reallehrer Hebermehl, betonte in seiner Eröffnungsansprache, daß die Versammlung notwendig geworden sei im Hinblick auf den vom Vorsitzenden des Hausbefitzervereins veröffentlichten, jede Wohnungsnot verneinenden und auf unbrauchbaren Unterlagen beruhenden Berichte. Die Stadtverwaltung selbst habe bestätigt, daß tatsächlich 780 Wohnungen fehlten und nicht nur 49, wie Herr Launspach behauptet habe. (Die letztere Angabe wird von Rechtsanwalt Hornberger in seinem Referat allerdings dahin berichtigt, daß es sich um 49 verfügbar werdende Wohnungen handelt.-
Stadtratsmitgl. Mann sprach hierauf über die Wohnungsnot. Die Zahl der neuerstellten Wohnungen der Rachkriegszeit betrage 884, wogegen — an der Vorkriegszeit mit einem Durchschnitt von 200 Wohnungen gemessen — jetzt 2800 Wohnungen erstellt sein müßten. Die Folge der Wohnungsnot sei, daß viele Leute keinen Familienstand gründen könnten. Auch die Angabe, daß in Gießen 7181 Haushaltungen vorhanden, fei unrichtig, es seien deren vielmehr 8111, aber über 9000 seien erforderlich, wenn man den Abgang von baufällig gewordenen, ungesunden und sonst ungenügenden Wohnungen in Betracht ziehe. Rach statistischen Feststellungen stehe Gießen in Hessen an letzter Stelle. der Städte, die für die -Unterkunft kinderreicher Familien sorgen, denn diese kämen nicht in die Neubauten. Bei der Erstellung großer Wohnungen seien Daudarlehen an Leute mit höchstem Einkommen gegeben worden. Die Lockerung des Mieterschutzes bedeute eine Gefahr, sie würde, einmal eingeführt, auch über die bisher gesteckten Grenzen gehen. Am meisten begehrt seien 2- bis 3-Zimmerwohnungen. Jede achte Familie sei ohne eigene Wohnung. Redner wies schließlich hin auf die Gefährdung des Friedens, der Sicherheit und der Gesundheit infolge dieser Zustände, kritisierte auch die Maßnahmen des Wohnungsamts und konstatierte, daß noch eine Reihe von Jahren vergehen werde, bevor die Wohnungsnot beseitigt sei.
Rechtsanwalt Homberger schilderte auf Grund seiner Erfahrungen als Mitberater beim Wohnungsamt die Gefahren und Mißstände, die sich aus der Wohnungsnot ergeben. Wohnungen, die niemand bezahlen könne, dem Wohnungsamt entzogene Wohnungen (Deamten- wöhnungen), baufällige Wohnungen usw. erschwerten die Beschaffung von Wohnungen. In vielen Wohnungen drückten sich mehrere Familien, die, die Erfolglosigkeit ihres Bemühens einsehend, keine Wohnung suchen. Redner bemerkte weiter, daß oft unberechtigte Forderungen der Mieter ein befriedigendes Einvernehmen mit den Vermietern erschwerten; hier müsse auf beiden Seiten etwas Kordel nachgelassen werden. Aus den Kosten, die die Mietstreitigkeiten jährlich verursachten, könnten zwanzig Wohnungen erstellt werden. Wenn in der Folge die Lockerung des Mieterschutzes zum Wuchern benutzt werde, trete der Mieterschutz wieder in Kraft, deshalb müßten die gesetzgebenden Körperschaften ein wachsames Auge haben. Nach eingehender Behandlung der Bestimmungen über die Untervermietung, die vielen Familien die Zahlung der Miete überhaupt ermögliche, richtete der Redner an die Mieter die Aufforderung, sich zu organi- sieren und den Mieterverein nicht erst im Falle
und zum Teil mit recht erhebllchen MittekiL versehen. Eines der kleinsten besitzt Hessen, daS aber nach vieler Hinsicht eine höchst segensreiche Wirkung ausübt, seitdem der derzeitige Leiter. Professor Georg Haupt, auf eine vorbildliche Weise die Sammlungen den lebendigen Forderungen der Zeit nutzbar zu machen versteht. Neben oft wechselnden lehrreichen Sonderaus- stellungen moderner Gebrauchskunst geben die alten Bestände dem Kunsthandwerker wertvolle Anregungen, die Bibliothek ergänzt diese nach allen Seiten aufs beste, und es ist außerdem dem hessischen Kunstgewerbe Gelegenheit gegeben, seine eigenen Erzeugnisse öffentlich zu zeigen. Der Name Hessens ist durch solche Ausstellungen mehr als einmal weit über die Grenzen des Reiches hinaus bekannt geworden. Wenn das Gewerbemuseum aufgelöst werden sollte, wäre in Hessen feine Möglichkeit mehr, solche für das einheimische Gewerbe unentbehrlichen Anregungen zu empfangen, das weithin berühmte hessische Kunsthandwerk wäre ohne öffentliche Pflegestätte und auf auherhessische Institute angewiesen, die naturgemäß in erster Linie den Interessen ihres eigenen Landes dienen wollen. Die Unterzeichneten sind der Ueberzeugung, daß die unwesentlichen Ersparnisse, die dadurch gemacht würden, einen solchen Schritt vor der Oeffentlichkeit nicht rechtfertigen könnten, daß man auch bei allen Würdigung der finanziellen Notlage diesen einzig dastehenden Schritt Hessens in weitesten Kreisen als einen bedenklichen Niedergang kultureller Verantwortlichkeit auffassen müßte.
** Hütet die Sensen! Die Zeit der ersten Grasschnitte rückt immer näher. Alljährlich fordert in dieser Zeit die Unvorsichtigkeit ihre Opfer. Es ist daher wohl angebracht, an die alte Vorschrift zu erinnern, daß die Sensen nur verdeckt durch die Ortschaften getragen werden dürfen, und daß man auch während der Arbeitspause auf den Wiesen mit den offenen Sensen ganz besonders vorsichtig umgehen muß, damit niemand in die Schneiden tritt und sich vielleicht Zeit seines Lebens Schaden zufügen könnte. „Hütet die Sensen!" ist dahxr ein Mahnwort, das sich zu Beginn dieser Zeit jeder zu Herzen nehmen möchte.
Turnen, Sport und Spiel.
Sportverein 1928 Garbenteich.
Für kommenden Sonntag hat der Sportverein 1928 Garbenteich vier Mannschaften nach Garbenteich verpflichtet. Erste und zweite Mannschaft tragen ein Gesellschaftsspiel gegen die gleichen des B a l lsp i e l- Clubs 19 21 Nauborn aus. Die Einheimischen müssen alle Kräfte einsetzen, wenn sie dem sehr spielstarken Gegner nicht unterliegen wollen.
^Titten, Kuxen usw.) gleichgestellt, wenn der Veräußerer am Kapital der Gesellschaft wesentlich, d. h. wenn er oder seine Angehörigen (Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Schwiegerkinder und deren Abkömmlinge, Stiefkinder und deren Abkömmlinge, Geschwister, Neffen, Nichten, Onkel und Tante, Schwäger und Schwägerinnen) unmittelbar oder durch Vermittlung eines Treuhänders, oder einer Erwerbsgesellschaft zu mehr als einem Viertel beteiligt sind, oder innerhalb der letzten zehn Jahre beteiligt waren. Als Gewinn ist hier der Unterschied zwischen Deräuhe- rungspreis und Anschaffungspreis zuzüglich der bei der Veräußerung entstandenen Werbungskosten anzusehen.
II.
Der Gewinn wird bei der gänzlichen oder teilweisen Veräußerung eines Gewerbebetriebs durch Vergleich des Veräußerungspreises mit dem Wert des Betriebsvermögens am Schluß des vorangegangenen Steuerabschnitts ermittelt; hierbei ist zu berücksichtigen, daß bei solchen Steuerpflichtigen, die zur Führung von Handelsbüchern nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs verpflichtet sind, oder solchen Steuerpflichtigen, die, ohne dazu verpflichtet zu fein, Handelsbücher nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs tatsächlich führen, beim Vergleich auch der Wert des Grund und Bodens zu berücksichtigen ist. Bei den übrigen Steuerpflichtigen (insbesondere Handwerkern) bleibt bei der Gegenüberstellung der Wert des Grund und Bodens außer Ansatz.
Zur Berechnung der Steuer sind die allgemeinen Tarifvorschriften nicht anwendbar. Derartige Gewinne unterliegen nur einer Versteuerung, insoweit sie bei Veräußerungen eines Gewerbebetriebs als ganzen den Betrag von 10 000 Mark und bei Veräußerung eines Teils des Gewerbebetriebs, von Beteiligungen oder Anteilen den dem Anteil entsprechenden Teil von 10 000 Mk. übersteigen. Hierbei ist der vom Schluß des letzten Steuerabschnitts bis zur Veräußerung entstandene Gewinn nicht als Veräußerungsgewinn zu betrachten. Auf Antrag wird von derartigen außerordentlichen, nicht regelmäßig wiederkehrenden Einkünften eine Einkommensteuer erhoben, die 10 bis 15 Prozent beträgt, wenn das Einkommen 30 000 Mk. nicht Übersteigt, und 15 bis 20 Prozent ausmacht, wenn das Einkommen 30 000 Mk. übersteigt. Innerhalb dieser Grenzen ist die Entscheidung über die Höhe dem Finanzamt überlassen. Der Steuerpflichtige hat jedoch einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß ihm beim Vorliegen der Voraussetzungen die Steuer im angemessenen Umfang ermäßigt wird.
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Folgendes Beispiel gibt eine zahlenmäßige Erläuterung der Bestimmungen: Der Gewerbebetrieb eines ledigen Steuerpflichtigen wies am 31. Dezember 1927 ein Kapitalkonto von 75 000 Mk. auf. Am 31. Dezember 1928 betrug das Kapitalkonto 78 000 Mk. Im Kalenderjahr 1928 erreichten die Privatentnahmen 8000 Mk. Der Gewinn 1928 war somit 11 000 Mk. Nun veräußert er am 31. Dezember 1928 den Betrieb im ganzen und erzielt einen Erlös von 95 000 Mk., also 17 000 Mk. mehr als den in der Bilanz vom 31. Dezember 1928 ausgewiesenen Wert. Die Steuer berechnet sich wie folgt:
Steuer von dem für das Kalenderjahr 1928 ausgewiesenen Gewinn von 11000 Mark nach dem allgemeinen Tarif —
Für die außerordentliche Einnahme von 17 000 Mk. abzüglich 10 000 Mk. kann die Steuer ermäßigt werden auf 10 Prozent von 7000 Mk. ---
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