Kr. 208 Zweites Blatt Gießener Anzeiger (General-Anzeiger für Gberhesfen) Donnerstag, 5. September 1929
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Zeppeü'nflug und Haag — zwei Welten!
Oluf den ersten Blick wird man sagen: was haben diese zwei Ereignisse miteinander zu tun? Leider haben sie nichts miteinander zu tun; wir sind aber der Ansicht, daß man diese zwei Dinge, die anscheinend ganz verschiedenen Dimensionen des Lebens angehören, einmal zusammen ins Auge fassen und miteinander vergleichen sollte. Es tut gut, die überkommenen und oft verhärteten Maßstäbe, die wir an gewisse, vor allem politische Entwicklungen anlegen, zuweilen der frischen und brausenden Luft auszusetzen, die aus seitab liegenden Entwicklungen, aus Durchbrüchen in eine neue Zeit herströmt. Ein solcher Durchbruch in eine neue Zeit, in eine Zukunft voller ungeahnter und unausgeschöpfter Möglichkeiten, bedeutet zweiffeklos der Zeppelinflug. Der Roman von Zules Verne, Reise um die Welt in einundzwanzig Tagen, ist jetzt mit ganz unmagischen Mitteln verwirklicht worden, und diese Wirklichkeit hat an Romanhastigkeit, an Erlebnis, Hochgefühl und an Perspektiven die Phantasie von Zules Verne noch übertroffen. Die schnellste Erdumkreisung — zwölf Fluglage — die je ausgeführt wurde, ist Deutschland zu verdanken, ihm gehört zur Zeit nicht nur das blaue Band des Ozeans, sondern auch das goldene Band Des Erdballs.
Die Wissenschaftler — Geologen, Geographen und Techniker — die den Flug mitmachten oder verfolgten, sind sich darin einig, das; dieser Flug revolutionäre Wirkungen hat. Revolutionär im Sinne der Erschließung neuer Möglichkeiten und Kräfte, älnd es ist deutscher Ersindungsgeist, deutsche Tatkraft, die diesen Schlüssel geschmiedet und ins Schloß der Welt eingesührt hat. Kurz vorher war die Rekordfahrt der „Bremen", auch ein beachtenswerter, nationaler Durchbruch, wenn man das Debatte bedenkt, das der Versailler Vertrag der deutschen Handelsschiffahrt bereitete und die kurze Zeit, die zwischen der Ablieferung unserer Handelsflotte und der Ausfahrt der „Bremen" liegt. Ebenfalls kurze Zeit vor dieser Leistung der Flug der anderen „Bremen", das europäische Gegenstück zu Lindberghs Tat. Alle drei Taten sind deutsche Lei st ungen von Weltformat. Sie sind technische Großtaten, aber sind sie damit nicht auch Proben des fortschrittlichsten kulturellen Denkens und einer großzügigen und führenden zivilisatorisch e n G e s i n n u n g , die einen entscheidenden Einfluß nimmt auf die künftige Gestaltung des Erdantlihes und der Beziehungen zwischen den Völkern, Staaten und Rassen?
Man mache sich das mit ruhigem Stolz, zu dem wir berechtigt sind, klar und vergleichen damit die Behandlung, wie sie Deutschland im Haag erfahren hat. Man vergleiche die Gesinnung und das Denken, wie sie in der maßgebenden europäischen Politik, bei den Routiniers und Berufspolitikern der Kabinette und Parlamente noch herrschen, mit dem großen Atem, mit den gewaltigen Maßstäben, die der Flug des deutschen Luftschiffes um die Welt heraufbeschworen hat. Sind das inkommensurable Größen? Wir meinen nein. Was jener politischen Gesinnung so not tut, ist eine radikale (Mlüftung. Woher könnte sie anders am besten kommen, denn vor der stillen, aber starken und unaufhaltsamen Entwicklung wirtschaftlicher und technischer Kräfte, die schon längst in neue Räume vorgestohen sind, während die Politiker noch immer um Restfragen der Vergangenheit feilschen und Stürme erregen.
Ein Problem taucht dabei auf, das bisher noch kaum behandelt wo>en ist: der Einfluß der modernen Technik auf den Gestalt- und Form wandel der Politik. Der Techniker gilt im allgemeinen als Typ eines unpolitischen Menschen und ist es auch oft. Aber daß seine Leistungen mehr und mehr das Über-
Der Hase und die Schildkröte.
Von Tristan Senior^.
Vorgestern mittags speiste ich bei Zidors. —
Emil Zidor, der so recht der Vorstellung eines wohlhabendes Mannes entspricht, wohnt bescheiden im vierten Stock in der Rue Truffaut mit seiner Frau Henriette und seinem, kleinen Zungen Fernand.
Jeden Mittag, sofort nach dem schwarzen Kaffee, geht Emil Zidor zum Rennen, und dank kluger Voraussicht verdient er sich einen Tagesdurchschnitt von fünfzig Franks.
Dor zehn Zähren hatte er feinen Beruf als Stationschefstellvertreter mit tem eines Rennwetters vertauscht. Seither hat sich sein bis dahin ein wenig zerstreuter Geist gesammelt und ge- skärlt. Früher geschah es, daß er im Dienst nachlässig war; davon ist keine Rede mehr. Er ist der regelmäßigste und ausdauerndste Arbeiter, den man sich denken kann.
Rur eine Schwäche hat er von seinem alten Stationschefleben zurückbehalten: er bleibt gern morgens lang im Bett. Vor elf steht er niemals auf. Dann allerdings versäumt er keine Minute mehr, studiert die Fachzeitungen und bereitet die Wetten für den nächsten Tag vor. Henriette, die treue Gefährtin feines Lebens, hilft ihm dabei.
Wenn er auch kein leidenschaftlicher Spieler ist und sich vor allem von der Vernunft leiten läßt, so glaubt er nichtsdestoweniger an die Vorsehung. Er wird es auch nie versäumen, vor dem Schlafengehen ein. paar vertrauliche Worte an jenen zu richten, der alles sieht, der die Fallstricke der Dösen zerreißt und der auch die dunklen Pläne enthüllt, die den Sieg des besten Pferdes hindern sollen.
So hat die Gewohnheit des Wettens aus einem ziemlich gottlosen Stationschef einen frommen Spieler gemacht.
Ich war auf den Wunsch des Herrn Zidor bereits um halb Zwölf zum Essen erschienen. Wir speisten sehr schnell, denn um halb Eins mußte Zidor zum Rennen nach Saint-Quen. Da ihm nach dem Essen noch eine fteie halbe Stunde blieb, benützte er die Zeit, um seinen Zungen anzuhören.
Das Kind sagte ziemlich fließend Lafontaines Fabel vom Hasen und der Schildkröte auf.
„Drei Tage wird er jetzt schon mit dieser Albernheit geplagt," erklärte Emil Zidor. „Wie
kommene Gebäude der politischen Methoden und Denkweisen aufsprengen, wird doch immer mehr offenbar. Diese Sprengung geht einmal über die Gestalt des Krieges, in dessen Bedeutung als letzter Ratio der ringenden Kräfte ja soviel Politik noch begründet ist und auch gipfelt, dessen Charakter aber von der modernen Technik grundlegend gewandelt worden ist. Diese Sprengung geht weiterhin über die Dertteinerung und ile- berwindung der Räu me, die Menschen und Völker trennen, über die Erschließung und Verwertung neuer Produktivkräfte der menschlichen Wirtschaft und Wohlfahrt.
Wir finden, daß diese gewaltige Entwicklung noch wenig Riederschlag in der zünftigen Politik
gefunden hat, daß es noch, hier und da mit Ausnahme Amerikas, wenige Staaten und Staatsmänner gibt, die einen Hauch von dieser neuen Welt verspürt haben und chre Impulse und Me- thode rechtzeitig von ihr beeinflussen, lassen. Veraltete Ziele und Praktiken gegen moderne, mit heraufkommenden Kräften und Zukunftschancen rechnende Politik — das wird die große Diagonale sein, die durch die Weltpolitik, und vor allem auch die europäische ^.mschichtungspolitik der nächsten Jahrzehnte gehen wird. Deutschlands Platz sollte gemäß der Leistungsfähigkeit und des Lebenswillens, die in ihm kreisen, auf der modernen Seite sein.
Der Eniwms des neuen Hess. Hebammengesetzes.
Don Bürgermeister Or. Dölsing.
Das hessische Ministerium des Innern hat vor kurzem den Entwurf eines neuen Hebammengesetzes vorgelegt, der auch den hessischen kommunalen Spitzenverbanden zur Stellungnahme zuge- gangcn ist. Der Entwurf enthält eine Reihe von Bestimmungen, die besonders für kleinere Gemeinden starke Bedenken Hervorrufen müssen, zumal auch bei der hier vorgesehenen Regelung des Hebammenwesens de n Gemeinden neue finanzielle Verpflichtungenau ferlegtwerdensol- len, deren Tragweite und Auswirkung zunächst noch nicht abzusehen sind.
Der Gesetzentwurf behandelt in seinem ersten Teil die Geburtshilfe durch Hebammen und deren Pflichten und Gebühren allgemein. Im zweiten Teil befaßt er sich mit den Gcmeindehcbammen, für die noch besondere Bestimmungen vorgesehen sind. Schon hier liegt im Aufbau des Gesetzentwurfes eine Schwäche, insofern als der begrifflich und praktisch notwendige Unterschied zwischen den freien und den Gcmeindehebammcn nicht in genügend scharf abgcgrenzter Form durchgcführt ist. Es wäre notwendig, daß zwei klar umrissene Hebammen- systcme geschaffen würden, nämlich freie Hebammen, die ihre Tätigkeit auf Grund der Niederlassungsgenehmigung aufnehmen und nach der Gebührenordnung von den dazu Berpflichteten bezahlt werden; sodann Gemcindchebammen, die auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch Vertrag von der Gemeinde angcstellt werden. Es muß verlangt werden, daß es den Gemeinden freigestellt wird, welches von beiden Systemen sie wählen wollen, und zwar im Hinblick auf die vielfache Verschiedenheit in den einzelnen Gemeinden. Schon seither konnte man in den Gemeinden verschiedene Arten von Vereinbarungen mit den Hebammen antreffen. Es muß deshalb den Gemeinden, je nach Lage der besonderen Verhältnisse die Möglichkeit gegeben fein, von dem für sie günstigsten System Gebrauch zu machen. In diesem Sinne hat auch der Hessische Landgemeindetag bei dem Minister des Innern beantragt, den Gesetzentwurf einer Umarbeitung unterziehen zu lassen.
Auch gegen die im Entwurf vorgesehene Einführung des sog. Hebammenzwangs müssen berechtigte Bedenken erhoben werden. Darnach soll die Hebamme bei der Ausübung ihres Berufs nur auf ihren Bezirk beschränkt fein. Außerhalb ihres Bezirks soll die Hebamme nur in Notfällen oder in Stellvertretung einer verhinderten zuständigen Hebamme oder auf Anweisung oder mit Zustimmung des Kreisamts Hebammendienste verrichten dürfen. Gegenüber dieser Vorschrift muß nachdrücklich betont werden, daß die freie Hebammenwahl unter allen Umständen gesichert bleiben muß, da die Wahl einer Hebamme V c r t r a u e n s s a ch e ist und auch bleiben muß. Es muß einer Wöchnerin zum mindesten hier das gleiche Recht eingeräumt werden, wie es jedem Kranken in der freien Wahl seines 'Arztes gewährleistet ist. Auch die praktische Durchführung des sog. Hebammenzwanges würde auf so große jWwyyMi mw i1
kann man den Geist der Kinder mit so schlecht verstandenen Geschichten beunruhigen? Haben Sie einmal über diese da nochgedacht?"
Eine Schildkröte schlägt einem Hasen einen Wettlauf vor. Der Hase antwortet, wie billig: „Sie sind verrückt!" Und sie muß ja auch wirklich verrückt sein, um sich in solch ein Lebern teuer zu stürzen.
Zch will zugeben, daß sich die Dinge verhalten haben, wie es in der Fabel erzählt wird, der Helle mag sich unterwegs zu lange verzögert haben und darum geschlagen worden sein. Solche Dinge kommen a.le Tage vor.
Doch was ich nicht zugebe und was auch sonst kein Vollsinniger zugeben wird, ist, daß die Schildkröte das voraussehen konnte, daß sie sich gesagt haben sollte: „Dieser Hase wird Dummheiten machen; er wird sich unterwegs aufhalten und ich werde gewinnen." Cs ist ganz unmöglich, daß sie darauf spekuliert haben sollte. ,
Weine Lleberzeugung ist, daß die ganze Sache im voraus geschoben worden war. Zch gehöre nicht zu denen, die überall eine Schiebung wittern, aber unter diesen Umständen springt es einem doch in die Augen.
Die Schildkröte hat den Hafen beiseite genommen. oder aber es war der Hase, der der Schildkröte ein paar Worte gesteckt hat. Er wird ihr gesagt haben: „Wir wollen einen Wettlauf veranstatten. Du wirst mich vor mehreren Zeugen herausfordern; ich werde mich über dich luftig machen und dir sagen, daß du verrückt bist. Und alle Welt wird glauben, daß du wirklich verrückt sein mußt. Wir werden abschließen, und es wird nicht an Leuten fehlen, die auf meinen Sieg wetten, denn alle Welt wird denken: Für den Hasen ist das eine Kleinigkeit. Du natüpllch, du wirst auf dich selbst sehen, und zwar keinen kleinen Betrag. Zch lasse dich gewinnen, und wir teilen den Ruhen."
Und so hat sich die Sache auch wirklich ab- gespielt. Zch sehe das Rennen, als ob ich dabei gewesen wäre. Auf düe Anzeige von dem Wettlauf hin wird alles auf den Hasen gesetzt haben, man wird tausend gegen zwanzig halten. Man wird bis zu hundert gegen eins auf den Hasen gehn. Die Schildkröte und ihre Freunde legen jeden Betrag. Und das Geld kommt haufenweise. Denken Sie sich doch: Eine Hase gegen eine Schildkröte! Das ist eine sichere Wette für einen Familienvater.
Tag und Stunde des Laufes kommen heran. Man gibt das Zeichen zum Start. Die Schildkröte fctjt sich in Trab so gut sie kann. Der
Schwierigkeiten stoßen, daß sich der Hessische Landgemeindetag veranlaßt gesehen hat, den Fortfall dieser Vorschrift zu beantragen.
Nach Artikel 9 des Entwurfs ist die Niederlassungsgenehmigung zu versagen, wenn das Bedürfnis nach Hebammenhilfe in dem betr. Bezirke bereits ausreichend gedeckt ist. Diese Vorschrift wäre geeignet, den Gemeinden jeden Einfluß auf die Anstellung einer weiteren Hebamme zu nehmen, selbst wenn die Hebamme nicht mehr das Vertrauen der Einwohnerschaft besitzen sollte. Der Artikel 9 müßte daher noch den Zusatz erhalten, daß aus berechtigten Gründen auf Antrag einer Gemeinde von der obigen Bestimmung Ausnahmen zugelassen werden können, worüber im Streitfall der Minister des Innern in letzter Instanz zu entscheiden hätte.
Hinsichtlich der sozialen Verhältnisse der Gemeindehebammen tritt in dem Entwurf deutlich das Bestreben hervor, diese erheblich zu verbessern. Darnach ist in dem Dienstvertrag der Hebamme die Gewährleistung eines jährlichen Minde st einkommens zuzusichern, das in Ortsklasse A 1200 9)11., in Ortsklasse B 1000 Mk., in Ortsklasse C 800 9)1 f., in Ortklasse D 600 Mk. beträgt. Erreicht das gesamte berufliche Einkommen der Hebamme nicht dieses Mindesteinkommen, so ist ihr der Unterschiedsbetrag von der Gemeinde zu gewähren. Ferner ist jeder Gemeinde- hcbamme im Dienstverträge die Gewährung eines Ruhegehalts zuzusichern in der Höhe und unter den Bedingungen des hessischen Versicherungsgesetzes für gemeindliche Beamte, sofern die betreffende Hebamme bei der Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte nicht schon versichert ist und auf Grund des neuen Hebammengesetzes auch nicht versichert werden kann. Der Anspruch auf Gewährung von Ruhegehalt nach dem Versicherungs- gesetz für gemeindliche Beamte soll nach dem Gesetzentwurf wesentlich erweitert werden. Diejenigen Gemeindehebammen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes das 50., aber noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet haben, sind noch zum freiwilligen Eintritt in die Versicherung berechtigt. Ferner müssen die Gemeinden die Aufnahme der Gemeinde- Hebammen in die Versicherungsanstalt beantragen, die bisher bereits versicherungsberechtigt waren, deren Aufnahme aber mangels Antrags der Anstellungskörperschaft oder wegen Fristversäumnis nicht erfolgen konnte. Gegen die Durchführung dieser Bestimmungen müssen von feiten der Gemeinden starke Bedenken geltend gemacht werden. Es ist bekannt, daß die von den Anstellungskörperschaften an die Versicherungsanstalt für gemeindliche Beamte zu zahlenden Umlagen (sie betragen zur Zeit 13 v. H.) eine Höhe erreicht haben, die eine schwere Belastung für die hessischen Landgemeinden bedeutet. Es erwächst nun aber die Gefahr, daß die geplanten Vorschriften, die eine wesentliche Erweiterung des Kreises der zu versichernden Gemeindehebammen nach sich ziehen, die Anstalt mit einer großen An-
Hase rührt sich nicht, er bleibt ruhig bei einem Krautblatt. Seine Anhänger lachen. Er soll sich nur Zeit lassen, er ist ja dermaßen überlegen! Er wird loslegen, wann er will, und gewinnen, wie er will.
Unterdessen bleibt die Schildkröte im Trab. Sie hat schon die Gerade erreicht. Der Hase sitzt immer noch und kaut. Seine Anhänger fangen an, nervös zu werden. Was er da treibt ist bod) zu töricht. Es ist immerhin eine Menge Geld auf ihn gesetzt, das sollte er nicht so leicht nehmen.
Die Schildkröte wackelt weiter. Was denkt denn der Hase? Er hat sich endlich entschlossen, sein Blatt liegen zu lassen. Mit kleinen Sprüngen verläßt er den Start, um nach ein paar Metern wieder stehn zu bleiben. Man beginnt zu schimpfen. Er ist bod) gar zu albern.
Die Schildkröte ist nur noch dreißig Meter vom Ziel. Die Freunde der Außenseiter, die wenigen, die ein paar Sous auf sie riskiert haben, stoßen schon ein Triumphgeschrei aus:
„Die Schildkröte ganz allein! Die Schildkröte voran! Die Schildkröte! Die Schildkröte!"
Plötzlich erhebt sich ein ungeheurer Lärm. Grälich ist der Hase losgekommen. Da rennt er! Und seine Freunde über brüllen die Anhänger her Schildkröte:
„Der Hase! Der Hase machts im SchlafI Zm Lehnstuhl! Beim Verdauen!"
Aber bas Ziel ist zu nah. Der Hase mag sich die Deine unterm Leib weg laufen. Das hindert nicht, bah die Schildkröte mit einer halben Schrld- länge bas Reimen macht.
Wäre bas Ziel nur fünf Meter weiter gewesen, so hätte ber Hase mit 4,50 Mtr. gewonnen. Aber bas Ziel war eben keine fünf Meter weiter. Das ist immer dieselbe Geschichte.
„Schön," sagte die Schildkröte:
„Wer hat den Preis gekriegt, Trotz deiner Deine Schnelle? Wie hätt' ich erst gesiegt, Trügst du den Schild an meiner Stelle!" Zn Wirklichkeit trug er etwas viel Schwereres als den Schild. Er trug einen Derg von Gold und Danknoten fort, den unvorsichtige Wetter auf ihn riskiert hatten.
„Die Sache wird natürlich nicht ohne Lärm abgegangen fein," schloß Zidor. „Dloh der gute dumme Lafontaine konnte glauben, daß es damit zu Ende war. Und er hat sogar eine Moral daraus gezogen! Das ist wirklich der Gipfel!"
Inzwischen war es spät geworden; wir mußten von Frau Zidor Abschied nehmen und fuhren
zahl ungünstiger Risiken belasten werden, die zu einer erneuten Erhöhung der Umlagen führen werden , es sei nur auf die Bestimmung hingewiesen, daß Hebammen noch zwischen dem 50. und 55. Lebensjahr versicherungsberechtigt fein sollen. Gegen eine weitere Erhöhung der Bersicherungsumlage werden sich aber die hessischen Gemeinden mit allem Nachdruck wehren.
Der Entwurf enthält sodann eine Bestimmung, wonach ein Ausgleich st ock bei der Hauptstaat s lasse gebildet werden soll. In diesen Ausgleichstock haben die Gemeinden für jede Gemeinde Hebamme einen jährlichen Betrag einzuzahlen, dessen Höhe für jedes Rechnungsjahr von dem Minister des Innern bestimmt wird. Aus diesem Ausgleichsstock werden den Gemeinden die Beträge vergütet, die sie an die Gemeindehebamme zur Erreichung des ihr vertraglich zu gewährleistenden Mindesteinkommens von 600 bis 120Ö Mk. (j. oben) zu zahlen haben. Diese eigenartige Regelung, die, nebenbei erwähnt, wieder eine neue, weitere Belastung für bie Gemeinden darftcllt, denen man andererseits fortwährend Verminderung ihrer Ausgaben dringend empfiehlt, kann nicht unwidersprochen bleiben. Auch eine innere Veranlassung zur Bildung eines derartigen Ausgleichstocks ist nicht gegeben. Freie Hebammen kommen zur Gewährung von Vergütungen durch den Ausgleichsstock naturgemäß nicht in Frage. Gemeindehebammen sind aber ebenso zti behandeln wie die übrigen Beamten und Angestellten der Gemeinde, d. h. die Gemeinde hat ihre gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen von sich aus und selbständig zu erfüllen. Die Bildung eines Ausgleichstocks muß auch schon im Hinblick auf die Folgen, die sie auf andere Gruppen von Gemeindeangestellten haben kann, grundsätzlich abgelehnt werden. In diesem Sinne hat auch der Hessische Landgemeindetag Stellung genommen.
Eine nicht minder eigenartig anmutendc Bestimmung enthalt der Entwurf in Artikel 27, wonach in jedem Kreise zur Wahrnehmung der Berufsinteressen der Hebammen ein Kreishebammenverein zu bilden ist. sämtliche Hebammen eines .Kreises müssen Mitglieder des Vereins sein. Die Kreishebammenvereine haben sich zu einem Landesverband zusammenzuschließen, als staatlich anerkannte Berufsvertretung mit einer ministeriell zu genehmigenden Satzung. Es kann nichts dagegen gesagt werden, wenn die hessischen Hebammen, wie die meisten anderen Angestellten im Staats- und Gemeindedienst, sich in einer freiwilligen Organisation zwecks Wahrung ihrer Berufsinteressen zusammenschlichen; daß man aber eine Zwangsorganisation der hessischen Hebammen gründen will, dürfte ein Experiment sein, das im Hinblick auf die weittragenden Folgen für andere Berufsstände, bie dann — und mit Recht — dieselbe Zwangsorganisation fordern und sicher auch verlangen werden, äußerst bedenklich und daher abzulehnen ist. Es ist auch nicht einzusehen, warum gerade für diesen Berufszweig eine Zwangsorgani- sation notwendig sein soll. Die Begründung dieser Vorschrift im Regierungsentwurf ist auch etwas schwach. Es wird gesagt, die Tätigkeit der Hebammenvereine liege nicht nur im Interesse der Hebammen selbst, sondern auch im Interesse der Frauen, die auf Hebammenhilfe angewiesen find. Deshalb ist es aber doch nicht notwendig, eine Zwangsorganisation der Hebammen zu schaffen.
Wir stimmen den Bestrebungen, die soziale Lage der Hebammen zu bessern, durchaus zu, glauben aber doch, daß der vorliegende Gesetzentwurf in manchen Beziehungen zu weit geht und einer gründlichen Nachprüfung unterzogen werden muß. Es ergibt sich auch hier wieder das alte Bild, daß den unter dem immer stärker werdenden Steuerdruck stehenden Gemeinden weitere finanzielle Belastungen auferlegt werden, ohne daß gleichzeitig für entsprechende Deckung Sorge getragen wird. Die Begründung zu Art. 23 des Regierungsentwurfs gibt selbst zu, daß bie neuen geplanten Vorschriften über das zu gewährende Mindesteinkommen der Hebammen und die neue Ruhegehaltsregelung den Gemeinden B e -
nach Sai/nt-Quen, denn Zibor versäumt niemals bas erste Rennen.
(Autorisierte Ueberfetzung von Fritz D o n b h.)
Tragikomödie um einen jRing.
Eine Tragikomödie des täglichen Lebens, deren Hauptmitwirkende ein Sttahenbahnschaffner namens Andor Szanto, feine Frau, ein Rachbar und ein Angestellter in einem Leihhaus find, hat sich vor kurzem in Budapest abgespielt. Vor einiger Zeit kaufte Szanto, der seiner Frau ein stattliches Geburtstagsgeschenk machen wollte, einen Ring mit einem falschen Edelstein, für den er 36 Pengö zahlte. Als ihr Kind krank wurde, fah sich die Frau gezwungen, den Ring ins Leihhaus zu tragen, um Medizin für bas Kleine kaufen zu können. Wer beschreibt ihr Erstaunen, als ihr ber Beamte im Leihhaus 100 Pengö auf den Ring geben wollte; sie konnte in ihrer Verwirrung nur stammeln, daß sie an 50 Pengö genug habe. Szanto besprach bie Sache mit seinem Rachbarn unb war fest bavon überzeugt, baß durch einen unglaublichen Glückszufall der Ring zehn- oder zwanzigmal soviel wert fein müsse, als er dafür gegefen hatte. Am nächsten Morgen löste er ihn sofort wieder ein und trug ihn nun zu einer großen Zahl von Zuwelieren, von denen aber keiner den Ring für mehr als 15 Pengö kaufen wollte. Szanto, grenzenlos enttäuscht, glaubte nichts anderes, als daß ber Ring während ber Rächt vertauscht worben sei unb stürzte zu dem Leihhaus zurück, wo er ungestüm den echten Ring forderte. Der Beamte besah sich nun den Ring genauer unb bemerkte zu seinem Entsetzen, daß er eine schlechte Nachahmung für einen echten Stein gehalten hatte. Da er befürchten mußte, seine Stelle zu verlieren, wenn sein Zrrtum bekannt wurde, so erklärte er sich bereit, den Ring für 100 Pengö zu kaufen. Aber dieses Angebot bestärkte Szanto nur noch mehr in dem Glauben, daß sein Ring eine Kostbarkeit sei, unb er verlangte immer mehr, woraus der verängstigte Beamte schließlich bis 500 Pengö bot. Mehr denn je von dem Wert seines Ringes überzeugt, verttagte Szanto nun den Beamten bei ber Polizei wegen Diebstahls. Auf die Anzeige hin fand eine Gerichtsverhandlung statt, bei der der Beamte sich leicht von der falschen Anschuldigung reinigen konnte. Aber ber ganz in seine Zbee verbohrte Straßen- bahnschaffner ging mit seiner Klage weiter, so daß der Fall schließlich drei Gerichte beschäftigte und mit der Verurteilung Szantos zu l1/, Jahren Gefängnis wegen Verleumdung endete.


