Zum neuen hessischen KIrchensieuergesetz.
Der Minister für KuItuS unb Bildungswesen hat jetzt die Ausführungsvorschriften -u dem Gesetz über da) Desteuerungsrecht der R e l i g i o ns kör pe r sch a f ten vom 14. Dezember 1923 erlassen, die sich teils an die Kreisämtcr als die in dem Gesetz neben dem Minister vorgesehenen StaatZausiichts- und Rechsinittclbchörden und teils an die Finanz- ümter als diejenigen Behörden richten, denen nach wie vor die Verwaltung (Veranlagung und Erhebung) der Kirchensteuer in der Regel obliegen wird. Den Kreisämtern werden vor allem ausführliche Anweisungen über die Genehmigung der örtlichen K i r ch e n ste u erbe sch lüsse und die Anwendung der Rechtsmittel erteilt. Die Sicherstellung eines ausreichenden Rechtsschutzes für die Steuerpflichtigen gchirt zu den wichiig- stcn Aufgaben der Staatsaufiichtdbeh'.rdcn bei der kirchlichen Besteuerung. Die Anweifungen an die Finanzämter brfasfen sich hauptsäch'ich mit der Ermittlung der Steuerpflichtigen, die Feststellung der Desteucrung^grundlagen und der Verwa'tung einer etwaigen Kovfsteuer (das Gesetz hat zu den seitherigen Desteuerungsmög- lichkeitcn die Erhebung einer Kopfsteuer neu hinzugefügt). Von allgemeinem Jnteres'e dürste es sein, daß nach den Verordnungen des Ministers bei Wohnsitzwcchsel innerhalb Hessens die Aenderung der örtlichen KirchensteucrPflicht (Religionsgemeindcvsiicht) erst von Big nn Les folgenden Steuerjahrs und bei Auszug auster- halb Hessens die Aenderung der orts- und landeslirchlichcn ©teuer; fließt (Re'i.ionsgc- meinde- und Religion 'gesell cha't iisteucrpf icht) erst vom Beginn des folgenden Monats zu berücksichtigen ist. Zieht ein Steuerpflichtiger im Laufe deS Jahres in Hessen zu, so wird er mit Beginn des auf den Zuzug folgenden Monats zur Steuer herangezogen. _______________
Als Derechnung-grundlage sieht vaS Gesetz in erster Linie die Reichsclnkommcnstcucr und daneben die Reichsvermögcnsteuer und die staatliche Grund- und Gewerbesteuer vor. Die AuSsührungsbestimmungen legen fest, dah darunter die zu Beginn des EteuerjahreS jeweils zuletzt festgestellten Steuerbeträge bzw. Steuer- werte zu verstehen sind. Die Veranlagung zur Kirchensteuer soll im kommenden Steueriahr 1 929 bereits nach dem neuen Gesetz durchgeführt werden.
Amtsgericht Gießen.
Die Strastenkreuzung Südanlage — G o e t h e st r a st e ist für Den gesamten Fahrzeugverkehr gefährlich. Eine ganze Reihe von Zusammenstößen hat sich dort schon ereignet. Meist traf den Fahrzeugführer die Schulo, der aus der Goetheflrahe kam, um die Südanlage nach dem Seltersweg zu zu überqueren. ES mag dies daran liegen, dah von solchen Fahrern die Südanlage erst übersehen werden kann, sobald sie die Kreuzung berühren, da die an der Einmündung Der Goethestraste liegenden Eckhäuser unmittelbar auf die Straßen stoßen. Im Fragefall hat der Leiter eines Lieferautos in Der Goethestraste seine Geschwindigkeit, Die von Passanten als eine übermäßige bezeichnet wurde, vor Der erwähnten Kreuzung in keiner Meise gemin- Dert; auch ist er im Der Mitte, statt rechts gefahren. Schließlich hat er nicht beachtet, daß ein etwa von Der Südanlage her die Kreuzung befahrendes Auto — mit einem solchen mußte er rechnen — ihm gegenüber das Vorfahrt- recht hatte. Tatsächlich fuhr auch fast zu gleicher Zeit vorschriftsmäßig in der Richtung Westanlage—Ostanlage ein Personenauto, das von dem Lieferauto, und zwar lediglich infolge der Verfehlungen, die sein Leiter gegen die Autoverkehrsvorschriften beginn, auf der Kreuzung derart angerannt wurde, daß es umfiel und er
heblich beschädigt wurde. Der Führer de- Personenwagen- kam dabei noch gut weg. Er erlitt nur einen Rervenchock und einige mehr oder minder gefährliche Schnittwunden. Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Leiter de- Lieferwagen- eine Geldstrafe von 100 M k. Automodelle leisteten der Beweisführung wiederum gute Dienste. Der Angeklagte erkannte da- Urteil sofort an.
Ein hiesiger Händler hatte eS fertiggebracht, einen falschen DarlehenSkafsenschein a u 6 1 9 1 4 an Öen Mann zu bringen. Der gegen ihn deshalb erlassene Strafbefehl lautete auf 10 Tage Gefängnis. Er erhob Einspruch. Dor der Verhandlung, zu der ein großer Zeugenapparat aufgeboten war, nahm er diesen, Wohl seine Erfolglosigkeit voraussehend, aber zurück. Es blieb daher bei der Gefängnisstrafe,
Kunst und Wissenschaft.
DcrneueArankfurterSchauspicl-Intcndant
Die Frankfurter Theat.r-Deputation hat, wie gestern bereits kurz gemeldet wurde, als Vachfolger deS Intendanten Weichert den Direktor des Städtischen Schauspielhauses in Leipzig, Dr. Alwin Kronacher, zum Inten- oanten deS Städtischen Schauspielhauses berufen, lieber den LebenSgang des neuen Intendanten erfahren wir folgendes: Dr. Alwin Kronacher, geboren 1832 in Bamberg, studierte in Genf, Paris, Heidelberg, München und Berlin zuerst Jura, dann Philosophie und Kunstgcs-,ich!e. Seine scheu,pie'e.iche A Sbildung erfolgte bei Wilhelm Schneider In München: dann war er Regie-Volontär bei Drahm und Reinhardt. Auf Grund einer Schrift über die Sh.ke p:cre-2ns e ierung n Reinhardts wurde er als Dramaturg und Regrsseur an das Karlsruher Hoftheater berufen, um dann später alS Oberregisseur deS Schauspiels an das Stadt-
theater tn Bremen zu gehen. Seit 1918 war et Direktor deS Städtischen Schauspiels in Leipzig, das er künstlerisch und finanziell sehr erfolgreich geführt und zu einem der wesentlichsten, leben- igen und aktuellen deutschen Sprechtheatcr außerhalb Berlin- gemacht hat.
Srieffaften der Redaktion.
(Aechtsgutachten sind ohne Verbindlichkeit der <5d)riflleitung.)
1M. in L. Wenn es sich um einen Neubau handelt, Der Der Wovnungv^ew.r^scyaiiung nuyt untersteht, ist Der Bezug Der Wohnung ohne weitere- möglich. Handelt es sich aber um ein Hau-, da- unter Der Wohnung-Wirtschaft steht, so ist auch im Falle eines Kaufe-, und auch wenn der Verkäufer nach auswärts verzieht, zum Bezug der Wohnung durch den Käufer Die Zustimmung dc- Wohnungsamtes erfordersich.
ID. in 0. Wenn nicht in Den Statuten Ihres Vereins Dem Vorstand Der Erwerb von Aktien ausdrücklich untersagt ist, was fcstzustellcn wäre, so ist dem Vorstand ein solcher Erwerb nicht verboten. Die Mitglieder des Vorstandes einer Genossenschaft hoben nach Paragraph 34 des Genossenschaftsgesetzes die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (— es ist diese nicht so weitgehend als die Sorgfalt eines ordentlichen .Kaufmanns" —) zu wahren und haften im Falle einer Verletzung ihrer Obliegenheiten der Genossenschaft persönlich und solidarilch Hiernach wird es Darauf ankommen, ob die betr. Aktie so „faul" war zur Zeit ihres Erwerbs, daß hieraus eine Verpflichtoerletzung des Vorstandes hergeleitet werden könnte. Derartige Ersatzansprüche gegen den Vorstand verjähren in fünf Jahren.
18»A
Zwangsversteigerung
Donnerstag, Den 21. Mär; 1929, vormittags 9 Khr, wird im Amtsger.chtsgebäude, Zimmer 106, das im Grundbuche von Gießen dem Alfred vrumlick In Gießen zugcschriebene Anwesen kaplansga'se 18
Flur 1 9lr. 599*/io -« 242 qm Hosreite
Flur 1, Nr. 1496'/»« ■ 10 qm Hofreite- grunö,
geschätzt 35 900 Reichsmark, versteigert.
Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel, Bergstraße 20, zur E.nsicht ausgehängt. 904i>
Gießen, den 29. Januar 1929.
3.21. des Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsvorsteher.
Ruh- und Vrennholzversteigerung.
Dienstag, den 5. März, vormittag» 9% Uhr anfangend, soll nach Zusammenkunft am Waldeingang der Straße Dillingen— Hungen folgendes Holz aus dem Ge- meindewald versteigert werden: 1809D Schnittholz: Kiefern 3. Klaffe 1 Stück, 1,56 fm; Weißtanne 6. Klaffe 1 Stück, 1,78 fm.
Langholz: Eiche 2. Klaffe 2 Stück, 0,54 fm, 3. Klasse 2 Stück, 3,01 fm.
Grubenholz: 0,49 fm; Kiefern 3. Klasse 1 Stück, 1,36 km, 2b-Klasse 1 Stück, 0,52 fm; Fichte la-Klasse 86 Stück, 18,44 fm, Ib^Stlaffe 41 Stück, 13,64 fm, 22-Klasse 8 Stück, 4,44 fm, 2b-Klasse 4 Stück, 4,35 fm; Weißtanne 3. Klasse 1 Stück, 0,80 fm.
Flchtenderbstangen 1. Klasse 48 Stück, 2. Klosse 8 Stück, 3. Klasse 14 Stück.
Fichtenreisslangen 4 Klasse 350 Stück, 5. Klasse 1633 Stück, 6. Klasse 2790 Stück, 7. Klasse 2300 Stück.
Fichlenuhknüppel: 1,4 rm.
Scheiter: Buche 1. Klasse 27 rm, 2. Klasse 18 rm; Weißtanne 2 rm.
Knüppel: Nadel 9,6 rm.
Reiser: Buche 25 rm; E.che 11 rm; Fichte 25 rm.
Stöcke: Buche 51,8 rm; Nadel 6,2 rm.
Die Fichtenreisstangen werden am An- . fang der Versteigerung verkauft.
Dillingen, den 27. Februar 1929.
Hessische Bürgermeisterei Dillingen. Pauli.
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Holzverfieigerung
Mittwoch, den 6., Donnerstag, den 7. und Freitag, den 8. Marz L 3., werden in Dem Wohnbacher Gemeindewald folgende Holzsortimente öffentlich versteigert: Stamme, Eiche, A: 4 Kl. 1 St., 0,61 fm;
A: 5. Kl. 1 St., 163 fm; N: 1. Kl. USt., 1,38 fm; N: 2. Kl. 122 St., 45,42 fm; N: 3. Kl. 51 St., 33,36 fm; N: 4. Kl. 15 St., 12,23 fm; N: 5. SL 5 St., 7,47 fm; N: 6. Äl. 2 St., 4,62 fm. 1785V Stämme, vuche A: 4. Kl. 2 St., 1,21 fm;
A: 5. Kl. 6 St., 6,91 fm, N: 4. Kl. 4 St., 4,57 fm; N: 5.Kl. 8 St., 10,80 £m; N: 6. Kl 2 St., 4,32 fm; N: 7. KI. 2 St., 5,00 fm; Hainbuche, N: 2. Kl. 4 St., 0,88 fm; Birke, N: 2. Kl. 2 St., 0,86 fm; Lärche, N: lb-Kl. 3 St., 1,49 fm; N: 2a-RL 4 St., 2,89 fm; N: 2b-Kl. 2 St., 2,26 fm; N: 3a-Kl 2 St, 3,97 fm; Fichte, N: la,Kl. 53 St., 10,58 fm; N: lb-Kl. 83 St., 33,67 fm; N: 2a-Kl. 13 St., 8,82 fm, N: 2b-Kl. 3 St., 2,51 fm; N: 3a-Kl. 1 St., 1,71 fm; Derbstan- gen, Fichte: 1. bis 3. Kl. 57 St.; Reis, stangcn, Fichte: 4. bis 7. Kl. 570 St.; Nutzscheiter, Buche: 2 rm.
Scheiter: Buche 320 rm; Eiche 42 rm.
Knüppel: Buche 163 rm, Eiche 65 rm, Kiefern 78 rm, Fichte 17 rm.
Reisig, 2. und 3. Kl.:Buche 685 rm, Eiche 119 rm, Ahorn 27 rm.
Stöcke: Buche 130 rm, Eiche 22,2 rm.
Die Zusammenkunft an jedem Tag 10 Uhr vormittags am Waldeingang Straße Wohnbach — Münzenberg. Am ersten Tage kommt nur Nutzholz zum Ausgebot.
Wohnbach, am 26. Februar 1929.
Hess. Bürgermeisterei Wohnbach. K r a tz.
Alle Eltern Schulenstasse, ner, faufm. Lehrlinge und Fungangesiellte, sowie
Mitglieder laden wir hier« mit zum tetiD
Elternabend
mit Fi.m
„Jugend im gleichen Schritt* am (Sonntag, dem 3. März, nach«. 41', Llhr, im Postteller, Wageng. 9, verbunden mit der preisverteilung aus dem Derufswettkamps herzl. ein. Oer Vorstand.
Zwangsversteigerung. 60/28
Am Donnerstag, dem 7. ZTiän 1929, vormittags 9 Uhr, wird durch das Amtsgericht Gießen, Zimmer 106, das im Grundbuche vor Gießen den August Körbel Eheleuten in Rauschenberg zugeschriebene Anwesen Krosdorser Straße 75 296D
Fl. 33, Nr. 29 - 74 qm Hosreite, geschätzt
13 150 RM.
Fl. 33, Nr. 30 - 2306 qm Gradgarten, geschätzt 4610 RM.
v. steigert.
Die amtsgerichtliche Verfügung ist an der Ortstafel, Bergstraße 20, zur Einsicht ausgehängt.
Gießen, den 8. Januar 1929.
3. A. des Hessischen Amtsgerichts Gießen: Leo, Ortsgerichtsoorsteher.
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