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Nr. 23 Erster Blatt

(78. Jahrgang

[ Sictiag, 27. Januar (928

tt|d)etnttagltd),anber Sonntag» nnb Friertag».

Bellagte.

Lietzener FamUiendiStter Heimat im Bild Die Scholle.

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GietzeiierAnzeiger

General-Anzeiger für Oberhesfen

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Chefredakteur.

Dt. Fnedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Crnst Dlumschein; für den An­zeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Bietzen.

Gart Ulrich.

Hum 75. Geburtstag des hessische« Staatspräsidenten am 28. Januar.

2lm 26. Januar 1928 vollendet der Staats­präsident des Volksstaates Hessen, Carl Ulrich, sein 75. Lebensjahr. Auch wer, wie wir, auf dem Boden einer anderen politischen Weltanschauung steht und in den fünf Jahrzehnten seines politi­schen Wirkens in Hessen, namentlich aber in den Jahren seiner Tätigkeit an der Spitze ses hessi­schen Staates oft Gelegenheit hatte, seine Politik zu bekämpfen, wird ihm an seinem morgigen Ehrentage eins nicht versagen können, die Aner­kennung für seine unermüdliche Arbeit, sein ehr­liches Streben und seine Sachlichkeit im polttt- schen Kampf. Ulrich wurde am 28. Januar 1853 in Braunschweig geboren, wo er die Volksschule besuchte. Dann lernte er als Schlosser und Dreher und ging auf die Wanderschaft. 3n Offenbach am Main wurde er seßhaft, nicht in seinem Fach, aber als Schriftleiter der »Neuen Offenbacker Tageszeitung", in der er die Gedankenwelt des Sozialismus vertrat. Dies zog ihm unter der Herrschaft des Sozialistengesetzes viele Frcchetts- strasen zu. So wurde er 1886 in Freiburg nut Bebel und Auer zusammen zu 9 Monaten Ge­fängnis verurteilt, die er dann mit diesen beiden zusammen in Zwickau verbüßte. Schon im Jahre 1885 wurde er Mitglied der Zweiten hessischen Kammer, der er mehr als 30 Jahre hindurch bis zu ihrer Auflösung durch die Revolution im November 1918 angehörte. Auch Mitglied des Reichstags war er von 1890 bis 1918, mit einer Unterbrechung von 1903 bis 1907. In der hessi­schen Landespolitik spielte er seit langen Jahren eine wichtige Rolle. Schon lange vor der Revolu­tion wurde er scherzhaft der ungekrönte Groh- herzog von Hessen genannt. Diese Stellung ver­dankte er in erster Linie seinem maßvollen ruhi­gen Auftreten. So lud er zeitweise den Zorn des radikalen Flügels seiner Partei auf sich dadurch, daß er »Hofgänger" wurde, d. h. einer Einladung des Großherzogs zu einem parlamentarischen Abend Folge leistete. Die Staatsumwälzung des Jahres 1918 brachte LIlrich als Führer der hessischen Sozialdemokratie an die Spitze des Arbeiter- und Soldatenrats in Hessen. Er wurde dann Ministerpräsident der provisorischen Re­gierung und am 21. Februar 1919 von der verfassunggebenden Volkskammer schließlich zum Staatspräsidenten des Volksstaates Hessen ge­wählt. Im politischen Alltagsleben ist Ulrich in den letzten Jahren wenig hervorgetreten. Nur gelegentlich, so kürzlich auf der Berliner Landes­konferenz nahm er zu den politischen Problemen und Streitfragen selbst das Wort. Ein überaus lebhaftes Temperament, glänzende Auffassungs­gabe und starke rhetorische Geschicklichkeit, unter­stützt von einer umfassenden Bildung und nicht alltäglichen Kenntnissen, namentlich auf volks­wirtschaftlichem Gebiet, machten Carl LIlrich auch in seinem Alter im politischen Kampf zu einem nicht zu unterschätzenden Gegner. Troy dieser beneidenswerten Frische, die den Staatspräsi­denten auch heute noch auszeichnet, scheint er nun doch aus Anlaß seines 75. Geburtstages von seinem hohen Amt. das er neun Jahre inne­gehabt hat, endgültig zurücktreten zu wollen.

Der Gparausschuß der Länderkonferenz.

Um das Vetorecht der Finanzminifter

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers".

Berlin, 27. Ian. Die auf den 2. Februar vom Reichsfinanzminister einberufene Kommission zur Prüfung und Sicherung sparsamster Finanzgeda» rung geht auf einen Beschluß der Länderkonferenz zu Punkt 2 ihrer Tagesordnung zurück, zu wm da­mals der preußische Finanzminister Dr. chopker- Aschoff und der badische Finanzm,nister Schmidt sprachen. Bei den Arbeiten dieser Konferenz handelt es sich nicht um Sparmaßnahmen materieller Na­tur, sondern nur um Erwägungen, wie auf Grund formaler Rechtssatze eine sparsame Finanzpolitik mejr als heute gesichert werden kann. Es soll al,o ge­prüft werden, welche formal juristischen Möglich­keiten bestehen, die Stellung des Finanz­ministers gegenüber der Regierung und wieder» um die Stellung der Regierung gegenüber dem Parlament so zu stärken, daß beide bei neuen Ausgabeforderungen den größtmög­lichen Widerstand aufbringen können. U. a. wird auch dabei vielleicht eine gewisse S e l b st - beschränkung des parlamentarischen Bewilligungsrechtes für neue Ausgaben diskutiert werden, wie es z. B. solche Einschränkun­gen im englischen Parlament schon lange gibt.

Es wird also kein Pfennig des bisherigen Aus­gabenstandes eingespart werden, denn Ziel dieser Konferenzarbeiten kann nur sein, Sicherungen für eine wirksamere Sparpolitik gegenüber zu großen Ausgabeforderungen zu schaffen. Natürlich ist die Sicherung des Finanzministers oder der Regierung nach Rechtsgrundsätzen gegen irgendwelche Versuche, sie zu größeren Ausgaben zu bewegen, unter Um­ständen nur ein illusorisches Behelfsmittel, denn wie überall kann das Recht auch hier nur den SH w a chen schützen, und eine schwache Regie­rung im parlamentarischen Staat bleibt auf olle {fälle eine unerfreuliche Erscheinung. Bei den Be­ratungen wird auch die Frage der Möglichkeit, die G e m e i n d e a u s g a b e n , für die die Länder hier als Aufsichtsbehörde fungieren, von Seiten des Staates zu überwachen, besprochen werden.

Eine Warnung an polen.

Oie Möglichkeiten einer deutsch-polnischen Verständigung.

Berlin, 26. Ian. (Priv.-Tel.) Das Berliner Tageblatt veröffentlicht eine von unterrichteter Seite herrührende Llntersuchung des Verhält­nisses zwischen Deutschland und Polen, in der zunächst darauf hingewiesen wird, daß der Konflikt zwischen Litauen und Po­len, der noch nicht bereinigt ist, unter ilm- ständen wieder vor den Völkerbund kommen wird und bei der dann zu fällenden Entscheidung die Stimme Deutschlands zweifellos von Bedeutung fern wird. Es wird dann darauf hingewiesen, daß man sich in Warschau und Paris in der Vergangenheit daran gewöhnt hatte, es als gegeben qu be­trachten, daß Deutschland bedingungslos aus der Seite Litauens stehe. Es habe daher erhebliches Interesse erweckt, als sich in Genf sehr leicht eine Verständigungslinie Briand-Stresemann-Zaleski Herstel­len ließ. Weiter sei in Genf zwischen Marschall Pilsudski und Stresemann das Verhältnis zwi­schen Deutschland und Polen in einer Tonart und einer Atmosphäre besprochen worden, die die Ausräumung vieler zwischen Deutsch­land und Polen bestehender Disferenzen als nicht unmöglich erscheinen lieh. Neben der politischen Seite gäbe es aber noch eine wirt­schaftspolitische Seite. Die Handelsver­tragsverhandlungen zwischen Berlin und War­schau dauern, so heiht es in den Ausführungen weiter, nunmehr bereits länger als zwei Jahre an. Man kann auch diese Ding« nicht allein unter rein ökonomischen Gesichtspunkten betrachten und beurteilen, denn es spielen auch hier politische Momente von erheblicher Tragweite mit, an erster Stelle die Nieder« lassungsf rage.

Die 5rage des deutsch-polnischen Handelsver­trages wird im Rahmen der ganzen Beziehun­gen Deutschlands zu den Weststaaten als ein Prüfstein dafür angesehen, ob ein modu» vivendi zwischen Deutschland und Polen mög­lich ist.

Vom deutschen Stantwunkt au» werde man diese Möglichkeit bejahen. Aber man werde auch nicht darüber hinwcggehen können, daß in der Politik Polens Deutschland gegenüber zwei einander wider st reitende Richtungen in Erschei­nung treten. Die amtliche polnische Außenpolitik, sowohl unter dem jetzigen Außenminister, wie unter feinem Vorgänger, war vielfach durch den Wunsch nach einer Verständigung gekennzeichnet. Als Stresemann mit Iackowski die beabsichtigte Wie­deraufnahme der chandelsvertragsverh. Z-'ungen be- sprach, hat man hinsichtlich der Ausweisungen ein gentlemen agreement getroffen, das von polnischer Seite beobachtet worden ist. Man hat in Polen oon jeder Kampfmaßnahme gegen die deutsche Handels­vertragspolitik während der jetzigen Verhandlungen abgesehen, und man hat bereits in Genf zu erken­nen gegeben, daß Zaleski bemüht fein werde, be- stehende Differenzen nicht oon Polen aus zu ver­tiefen. Der polnische Außenminister sei nach Auf­fassung orientierter Kreise jeder aggressiven Politik Polens abgeneigt , u. a. weil die Entwicklung Po­lens nicht zuletzt von guten Beziehungen zu Deutsch­land abhängig sei.

Es soll aber nicht nur in Warschau Vorkommen, daß die Auffassung des Außenministers von anderen Instanzen des Landes nicht geteilt wird. Man weih gegenwärtig jedenfalls häufig nicht, ob auf polnischer Seite Pilsudski oder Zaleski oder der Wojwode von Oberschlesien die ausschlaggebende Persönlichkeit darslellt. 3n Oberschlesien wird eine rein nationalistische Politik gegen das deutsche Element getrieben und mit Mit­teln der Wahlmethode gekämpft, die einiger­maßen an wenig zivilisierte Gegenden erinnern.

Es machen sich auch gerade in der Frage des Niederlassungsrechts und trotz des be­reits getroffenen Abkommens, besonders im Kor­ridor deutschfeindliche Bestrebungen geltend, die zu der von den maßgebenden Per­sönlichkeiten vertretenen Politik der Annäherung an Deutschland in ebenso schroffem Widerspruch stehen, wie die wiederholten Beteuerungen des litauischen Ministerpräsidenten zu den Handlun­gen des Gouverneurs des Memelgebiets. Man wird sich in Warschau darüber klar sein müssen, daß auch die wirtschaftlichen Fragen in Deutsch­land naturgemäß unter dem Eindruck der Politik stehen werden, die in Warschau^ oder von untergeordneten Organen gegenüber dem Deutschtum beobachtet wird. Lind man wird wünschen müssen, daß hier nach dem Rechten gesehen wird. Die deutsche Politik kann von sich sagen, daß sie sich gegenüber Polen einer einwandfreien Objektivität befleißigt und gerade Herr Zaleski hat in seinem letzten Inter­view eine Besserung der deutsch-polnischen Be­ziehungen festgestellt und begrüßt. Lim so mehr sollte es seine und die Aufgabe des tatsächlichen gegenwärtigen Beherrschers Polens sein, dafür zu sorgen, daß das nach außen zutage tretende und deutscherseits gern anerkannte Bestreben, zu dem westlichen Nachbar gute Beziehungen anzu- knüpsen, nicht dadurch illusorisch gemacht wird, daß man sich fern von Warschau um das nicht kümmert, was in der Hauptstadt des jung entstandenen Reiches als offizielle Poli­tik ausgegeben und, wie wir gern glauben wol­len, betrieben wird.

pwsesssr Kahl über die Reform der Rechlspflese Gegen eine Gefährdung der Strafrechtsreform durch voreilige Neuwahlen.

deutschen Forderungen selbst verständ­lich von grundlegender Bedeutung ist. Gewiß mag das zum Teil mit an dem umständlichen Derwaltungsapparat Polens liegen, man kann aber nicht umhin, festzustellen, daß sich auch eine ganze Reihe von Kreisen gegen eine solche Valorisierung gewandt haben, man kann den Polen deshalb nur nahelegen, entsprechend der politischen Einstellung ihres Außenministers möglichst bald diese deutsche Forderung zu er­füllen. In höchstem Maße bedauerlich ist der neuerlich aufgetauchte polnische Grenz erlaß (wir berichten im Beiblatt ausführlich darüber), der trotz aller polnischer Beteuerungen doch gegen die deutsche Minderheit gerich­tet ist und die Niederlassungsabmachungen im Grunde genommen vollkommen illusorisch macht. Die Polen werden nicht umhin können, auch hierbei für die Deutschen besondere Aus­nahmebestimmungen zu erlassen, wenn sie überhaupt zu einem Abschluß eines Handels­vertrages mit Deutschland gelangen wollen. Man sieht, daß trotz allem Optimismus noch recht viel Schwierigkeiten vorhanden sind.

Oer Handelsvertrag.

Schwierigkeiten in den Warschauer Verhandlungen.

Eigene Drahtmeldung desGießener Anzeigers".

Berlin, 27. Ian. Obwohl die Verhand­lungen mit Polen in Warschau fortgeführt wer­den, obwohl tatsächlich in Warschau Bera­tungen zwischen der deutschen Delegation und der polnischen Regierung stattfinden sollen er­fährt man eigentlich herzlich wenig über den Fortgang dieser Verhandlungen. Die zustän­digen Stetten erflären, daß die Verhandlungen sich günstig entwickeln, mindern jedoch Den polnischen Optimismus immer wieder etwas herab, der diese Verhandlungen schon im Zeichen des Resultates sieht. Auf jeden Fall ist es irrig, anzunehmen, daß der vorläufige Han­delsvertrag schon ungefähr in 4 Wochen fertig- gestellt sein wird. Leider hat die polnische Re­gierung, die schon seit lange in Aussicht ge­stellte Valorisierung immer noch nicht zuge standen, was für die

Tatsache. Die zweifellos vorhandenen Ge­brechen der Justiz liegen zum Teil darin be­gründet, daß der seelisch-intellektuelle Prozeß des Uebergangs in die neue Zeit noch nicht ab- geschloffen ist. Zn feiner Beschleunigung könn­ten auch die Republikaner viel beitragen, wenn sie sich darum bemühen, daß diese Repu­blik auch von den Andersdenken­den allmählich als ein wohnliches Vaterland empfunden wird.

Notwendig ist eine Einschränkung der gesetzgebe­rischen Lieberproduktion und eine grundlegende Reform der Reichstagsausschüjse. Das Reichs­justizministerium sollte die Gesetzentwürfe aller Ressorts auf ihre Dringlichkeit oder Entbehrlich­keit prüfen. Die Spezialfrage der Rechts­angleichung innerhalb der Länder des Reiches sollte noch vor der Lösung des De­samtproblems im Verhältnis zwischen Reich und Ländern geregelt werden. Ich werde jedenfalls für die dahingehende Entschließung der Demo­kraten stimmen. Es war ein großer Fehler des Verfassungsausschusses in Weimar, daß er sich nicht entschließen konnte, Richtlinien über die Fragen des Llnitarismus und Föderalismus aufzustellen. Die Deutsche Volkspartci hat als ihr Ziel den deutschen Einheitsstaat ausgestellt. In diesem Ziel bin ick) mit Dr. Cre­mer einig. 3d) unterscheide mich von ihm nur im Tempo. Gegen den Witten der Länder läßt sich der Einheitsstaat nicht dekretieren. Bis­marck hat zweifellos in seiner eigenen Verfassung nicht den letzten und höchsten Ausdruck der deutschen Einheit gesehen. Das weiß ich aus seinem eigenen Munde. Er würde heute nicht »rückwärts", sondern »vorwärts" sagen. Er würde freilich auch festhalten an dem tausend­jährigen Grundgesetz deutscher Entwicklung, der Respektierung des Stammes- und Volkstums innerhalb der Einheit und All­gemeinheit. Es darf das Werk der Reichseinbeit nur so geschaffen werden, daß dabei d i e Freude am Reich keinen Schaden erleidet. (Beifall.- Weiterberatung Freitag.

Verwaliungsreform in Thüringen.

Uebernahme der Stcuerverwaltung durch die Reichsbchörden.

Weimar, 26. Ian. (WB.) Dem thüringischen Landtag ist ein Gesetzentwurf der Regierung zu­gegangen, durch den das thüringische Finanz­ministerium ermächtigt werden soll, die Ver­waltung der Grund-, Gewerbe- und der Aufwertungssteuer vom bebau­ten Grundbesitz sowie der Zuschläge der Gemeinden und Kreise zur Grund- und Gewerbe­steuer durch den Reichsminister der Finanzen den Reichsfinanzbehörden übertra­ge n zu lassen. Das Reich ist grundsätzlich bereit, die Verwaltung der staatlichen Grundsteuer, Ge­werbesteuer und Aufwertungssteuer vom 1. April 1928 ob zu übernehmen. Es verpflichtet sich, die Kosten für die Hilfsorgane der E r h e b u ng von rund 500 000 Mark jährlich zu tragen. Es ist ferner bereit, die Landes- beamten der thüringischen Steuerverwaltung in den Reichsfinanzdienst z u über- nehmen, soweit sie erforderlich sind. Die Lleber- nahme der Verwaltung der Gemeinde- und Kreiszuschläge zur Grundsteuer und Ge­werbesteuer hat das Reich bis jetzt noch nicht bewilligt. In der Personalfrage bestehen noch Schwierigkeiten. Das Reich braucht für die zu übernehmenden Aufgaben 160 Beamte. Thürin­gen kann 70 Beamte und 90 Angestellte zur Verfügung stellen. Das Reich steht aber auf dem Standpunkt, daß die angebotenen 90 Ange­stellten mit Rücksicht auf die Reichsbestim­mungen, die für die Steuerverwaltung Beamte verlangen, nicht übernommen werden kön­nen. Thüringen berechnet die Ersparnis an

Berlin, 26. Ian. Die zweite Lesung des Haushaltsplans für das Reichsjustizministerium wird fortgesetzt. Abg. Dr. Bell (Ztr.) bedauerte einleitend die Tatsache, daß zwischen Doll und Justiz die Entfremdung ständig zunehme und daß sich dementsprechend auch die Organe der Justiz nicht mehr ihres früheren Ansehens er­freuten. Der Redner warnte die Organe der Justiz vor dem schädlichen Nebeneinander oder gar Gegeneinander der einzelnen Organe bei Wahrung ihrer Standesinteressen. Alle Bestre­bungen aus wechselseitige Annäherung der Völker aus dem Gebiete der Rechtspflege verdienten nachdrückliche Llnterstützung. Wenn aber das Völkerrecht dauernden Bestand haben und der Völkerbund seiner Aufgabe gerecht werden solle, so müsse dabei auch die sittliche Idee des Rechts zum Durchbruch kommen.

Mit dem in der sittlichen Rechtsidee begrün­deten kulturrecht sei aber die Aufrechter- haltung einer fremden Besatzung schlechterdings unverträglich. Mitten im Frie­den sollen Millionen deutscher Bevölkerung im Rheinland fremdem Recht überliefert bleiben. Völkerrecht und Rechtsfrieden drängten gebieterisch aus Beseitigung dieses uner­träglichen Zustandes. Das deutsche Volk könne eine solche Kränkung weder mit seiner Mürde noch mit seiner Gleichstellung im Rate der Völker als verträglich erachten. Deutschlands aufrichtiger Wille, mit seinem Nachbarlande ge­meinschaftliche Jnteresien durchzuführen, stoße auf eine Barriere, wenn man unerbitterlich auf seinem Schein besiehe.

Der Redner wandte sich sodann den Fragen der Iustizreform zu, die einmal in der Rationierung der Gesetzgebung, im Abbau der Justiz und in der Sammlung und Sichtung der Gesetze be­stehe. Es gelte jetzt, die Geseygebungsmaschine einigermaßen zum Stillstand zu bringen. Die zweite Reformaufgabe bestehe in der not­wendigen Kodifikation des geltenden Rechts. Zur Frage der Vertrauenskrise in der Justiz setzte sich der Redner nachdrücklich für die Llnab- hängigkeit und Gewissensfreiheit der Richter ein, die aber auch gegen Mißgriffe und Fehlsprüche in ihren Reihen energisch Stel­lung nehmen müßten.

Abg. Di-, Kahl (OVP.)

schildert zunächst den gegenwärtigen Stand der Ausschußarbeit an der Strafrechtsreform. Das bisherige Ergebnis fei die Verständigung über den ganzen allgemeinen Teil; das umstrittene Pro­blem der Todesstrafe sei bisher zurückgestellt mor­den. Die Strafrechtseinheit soll aber nicht das ein­zige und letzte Ziel der deutsch = österreichischen Rechtsangleichung fein. Schon 1917 lag ein Plan vor für die Rechtsangleichung des Gebiets des W i r t schafts - und Vcrkehrsrechts. Gegenwär­tig wird an der Vereinheitlichung des Aktien­rechts gearbeitet. Die Rechtsangleichung ist nur cm Ausdruck der historisch begründeten, tatsächlich bestehenden und durch keinen Akt der Weltpolitik aufzuhaltenden Geisteseinheit der beiden Länder. Eine Schicksalsfrage für die Strafrechts­reform wäre die Auflösung des Reichs­tags. Die Strafrechtsreform würde auf eine ganz unbestimmte Zeit verschoben werden. Die Rechtseinheit mit Oesterreich wäre aufs äu­ßerte gefährdet. Es gibt natürlich politische Situationen, die ohne Rücksicht auf ein großes Ge­setzgebungswerk die Reichstaasauflösung erfordern. Ich kann aber jetzt keine hochpolitischen Gründe dafür finden. Alle für schnelle Neuwahlen oorge- brachten Gründe müssen zurücktreten hinter der Not­wendigkeit, das erfolgreich begonnene Werk der Strafrechtsreform nicht einfach in Scherben zu schlagen.

Fehlgriffe von Richtern kommen vor, und die Richter müssen sich auch die Kritik gefallen lassen. Ich wende mich nur gegen den immer wiederholten generellen Vorwurf. Das ist di« Behauptung einer unwahren