Nr. 23 Erster Blatt
(78. Jahrgang
[ Sictiag, 27. Januar (928
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General-Anzeiger für Oberhesfen
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Chefredakteur.
Dt. Fnedr. Wilh. Lange. Verantwortlich für Politik Dr. Fr. Wilh Lange; für Feuilleton Dr H.THyriot; für den übrigen Teil Crnst Dlumschein; für den Anzeigenteil Kurt Hillmann, sämtlich in Bietzen.
Gart Ulrich.
Hum 75. Geburtstag des hessische« Staatspräsidenten am 28. Januar.
2lm 26. Januar 1928 vollendet der Staatspräsident des Volksstaates Hessen, Carl Ulrich, sein 75. Lebensjahr. Auch wer, wie wir, auf dem Boden einer anderen politischen Weltanschauung steht und in den fünf Jahrzehnten seines politischen Wirkens in Hessen, namentlich aber in den Jahren seiner Tätigkeit an der Spitze ses hessischen Staates oft Gelegenheit hatte, seine Politik zu bekämpfen, wird ihm an seinem morgigen Ehrentage eins nicht versagen können, die Anerkennung für seine unermüdliche Arbeit, sein ehrliches Streben und seine Sachlichkeit im polttt- schen Kampf. Ulrich wurde am 28. Januar 1853 in Braunschweig geboren, wo er die Volksschule besuchte. Dann lernte er als Schlosser und Dreher und ging auf die Wanderschaft. 3n Offenbach am Main wurde er seßhaft, nicht in seinem Fach, aber als Schriftleiter der »Neuen Offenbacker Tageszeitung", in der er die Gedankenwelt des Sozialismus vertrat. Dies zog ihm unter der Herrschaft des Sozialistengesetzes viele Frcchetts- strasen zu. So wurde er 1886 in Freiburg nut Bebel und Auer zusammen zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt, die er dann mit diesen beiden zusammen in Zwickau verbüßte. Schon im Jahre 1885 wurde er Mitglied der Zweiten hessischen Kammer, der er mehr als 30 Jahre hindurch bis zu ihrer Auflösung durch die Revolution im November 1918 angehörte. Auch Mitglied des Reichstags war er von 1890 bis 1918, mit einer Unterbrechung von 1903 bis 1907. In der hessischen Landespolitik spielte er seit langen Jahren eine wichtige Rolle. Schon lange vor der Revolution wurde er scherzhaft der ungekrönte Groh- herzog von Hessen genannt. Diese Stellung verdankte er in erster Linie seinem maßvollen ruhigen Auftreten. So lud er zeitweise den Zorn des radikalen Flügels seiner Partei auf sich dadurch, daß er »Hofgänger" wurde, d. h. einer Einladung des Großherzogs zu einem parlamentarischen Abend Folge leistete. Die Staatsumwälzung des Jahres 1918 brachte LIlrich als Führer der hessischen Sozialdemokratie an die Spitze des Arbeiter- und Soldatenrats in Hessen. Er wurde dann Ministerpräsident der provisorischen Regierung und am 21. Februar 1919 von der verfassunggebenden Volkskammer schließlich zum Staatspräsidenten des Volksstaates Hessen gewählt. Im politischen Alltagsleben ist Ulrich in den letzten Jahren wenig hervorgetreten. Nur gelegentlich, so kürzlich auf der Berliner Landeskonferenz nahm er zu den politischen Problemen und Streitfragen selbst das Wort. Ein überaus lebhaftes Temperament, glänzende Auffassungsgabe und starke rhetorische Geschicklichkeit, unterstützt von einer umfassenden Bildung und nicht alltäglichen Kenntnissen, namentlich auf volkswirtschaftlichem Gebiet, machten Carl LIlrich auch in seinem Alter im politischen Kampf zu einem nicht zu unterschätzenden Gegner. Troy dieser beneidenswerten Frische, die den Staatspräsidenten auch heute noch auszeichnet, scheint er nun doch aus Anlaß seines 75. Geburtstages von seinem hohen Amt. das er neun Jahre innegehabt hat, endgültig zurücktreten zu wollen.
Der Gparausschuß der Länderkonferenz.
Um das Vetorecht der Finanzminifter
Eigene Drahtmeldung des „Gießener Anzeigers".
Berlin, 27. Ian. Die auf den 2. Februar vom Reichsfinanzminister einberufene Kommission zur Prüfung und Sicherung sparsamster Finanzgeda» rung geht auf einen Beschluß der Länderkonferenz zu Punkt 2 ihrer Tagesordnung zurück, zu wm damals der preußische Finanzminister Dr. chopker- Aschoff und der badische Finanzm,nister Schmidt sprachen. Bei den Arbeiten dieser Konferenz handelt es sich nicht um Sparmaßnahmen materieller Natur, sondern nur um Erwägungen, wie auf Grund formaler Rechtssatze eine sparsame Finanzpolitik mejr als heute gesichert werden kann. Es soll al,o geprüft werden, welche formal juristischen Möglichkeiten bestehen, die Stellung des Finanzministers gegenüber der Regierung und wieder» um die Stellung der Regierung gegenüber dem Parlament so zu stärken, daß beide bei neuen Ausgabeforderungen den größtmöglichen Widerstand aufbringen können. U. a. wird auch dabei vielleicht eine gewisse S e l b st - beschränkung des parlamentarischen Bewilligungsrechtes für neue Ausgaben diskutiert werden, wie es z. B. solche Einschränkungen im englischen Parlament schon lange gibt.
Es wird also kein Pfennig des bisherigen Ausgabenstandes eingespart werden, denn Ziel dieser Konferenzarbeiten kann nur sein, Sicherungen für eine wirksamere Sparpolitik gegenüber zu großen Ausgabeforderungen zu schaffen. Natürlich ist die Sicherung des Finanzministers oder der Regierung nach Rechtsgrundsätzen gegen irgendwelche Versuche, sie zu größeren Ausgaben zu bewegen, unter Umständen nur ein illusorisches Behelfsmittel, denn wie überall kann das Recht auch hier nur den SH w a chen schützen, und eine schwache Regierung im parlamentarischen Staat bleibt auf olle {fälle eine unerfreuliche Erscheinung. Bei den Beratungen wird auch die Frage der Möglichkeit, die G e m e i n d e a u s g a b e n , für die die Länder hier als Aufsichtsbehörde fungieren, von Seiten des Staates zu überwachen, besprochen werden.
Eine Warnung an polen.
Oie Möglichkeiten einer deutsch-polnischen Verständigung.
Berlin, 26. Ian. (Priv.-Tel.) Das Berliner Tageblatt veröffentlicht eine von unterrichteter Seite herrührende Llntersuchung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen, in der zunächst darauf hingewiesen wird, daß der Konflikt zwischen Litauen und Polen, der noch nicht bereinigt ist, unter ilm- ständen wieder vor den Völkerbund kommen wird und bei der dann zu fällenden Entscheidung die Stimme Deutschlands zweifellos von Bedeutung fern wird. Es wird dann darauf hingewiesen, daß man sich in Warschau und Paris in der Vergangenheit daran gewöhnt hatte, es als gegeben qu betrachten, daß Deutschland bedingungslos aus der Seite Litauens stehe. Es habe daher erhebliches Interesse erweckt, als sich in Genf sehr leicht eine Verständigungslinie Briand-Stresemann-Zaleski Herstellen ließ. Weiter sei in Genf zwischen Marschall Pilsudski und Stresemann das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in einer Tonart und einer Atmosphäre besprochen worden, die die Ausräumung vieler zwischen Deutschland und Polen bestehender Disferenzen als nicht unmöglich erscheinen lieh. Neben der politischen Seite gäbe es aber noch eine wirtschaftspolitische Seite. Die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Berlin und Warschau dauern, so heiht es in den Ausführungen weiter, nunmehr bereits länger als zwei Jahre an. Man kann auch diese Ding« nicht allein unter rein ökonomischen Gesichtspunkten betrachten und beurteilen, denn es spielen auch hier politische Momente von erheblicher Tragweite mit, an erster Stelle die Nieder« lassungsf rage.
Die 5rage des deutsch-polnischen Handelsvertrages wird im Rahmen der ganzen Beziehungen Deutschlands zu den Weststaaten als ein Prüfstein dafür angesehen, ob ein modu» vivendi zwischen Deutschland und Polen möglich ist.
Vom deutschen Stantwunkt au» werde man diese Möglichkeit bejahen. Aber man werde auch nicht darüber hinwcggehen können, daß in der Politik Polens Deutschland gegenüber zwei einander wider st reitende Richtungen in Erscheinung treten. Die amtliche polnische Außenpolitik, sowohl unter dem jetzigen Außenminister, wie unter feinem Vorgänger, war vielfach durch den Wunsch nach einer Verständigung gekennzeichnet. Als Stresemann mit Iackowski die beabsichtigte Wiederaufnahme der chandelsvertragsverh. Z-'ungen be- sprach, hat man hinsichtlich der Ausweisungen ein gentlemen agreement getroffen, das von polnischer Seite beobachtet worden ist. Man hat in Polen oon jeder Kampfmaßnahme gegen die deutsche Handelsvertragspolitik während der jetzigen Verhandlungen abgesehen, und man hat bereits in Genf zu erkennen gegeben, daß Zaleski bemüht fein werde, be- stehende Differenzen nicht oon Polen aus zu vertiefen. Der polnische Außenminister sei nach Auffassung orientierter Kreise jeder aggressiven Politik Polens abgeneigt , u. a. weil die Entwicklung Polens nicht zuletzt von guten Beziehungen zu Deutschland abhängig sei.
Es soll aber nicht nur in Warschau Vorkommen, daß die Auffassung des Außenministers von anderen Instanzen des Landes nicht geteilt wird. Man weih gegenwärtig jedenfalls häufig nicht, ob auf polnischer Seite Pilsudski oder Zaleski oder der Wojwode von Oberschlesien die ausschlaggebende Persönlichkeit darslellt. 3n Oberschlesien wird eine rein nationalistische Politik gegen das deutsche Element getrieben und mit Mitteln der Wahlmethode gekämpft, die einigermaßen an wenig zivilisierte Gegenden erinnern.
Es machen sich auch gerade in der Frage des Niederlassungsrechts und trotz des bereits getroffenen Abkommens, besonders im Korridor deutschfeindliche Bestrebungen geltend, die zu der von den maßgebenden Persönlichkeiten vertretenen Politik der Annäherung an Deutschland in ebenso schroffem Widerspruch stehen, wie die wiederholten Beteuerungen des litauischen Ministerpräsidenten zu den Handlungen des Gouverneurs des Memelgebiets. Man wird sich in Warschau darüber klar sein müssen, daß auch die wirtschaftlichen Fragen in Deutschland naturgemäß unter dem Eindruck der Politik stehen werden, die in Warschau^ oder von untergeordneten Organen gegenüber dem Deutschtum beobachtet wird. Lind man wird wünschen müssen, daß hier nach dem Rechten gesehen wird. Die deutsche Politik kann von sich sagen, daß sie sich gegenüber Polen einer einwandfreien Objektivität befleißigt und gerade Herr Zaleski hat in seinem letzten Interview eine Besserung der deutsch-polnischen Beziehungen festgestellt und begrüßt. Lim so mehr sollte es seine und die Aufgabe des tatsächlichen gegenwärtigen Beherrschers Polens sein, dafür zu sorgen, daß das nach außen zutage tretende und deutscherseits gern anerkannte Bestreben, zu dem westlichen Nachbar gute Beziehungen anzu- knüpsen, nicht dadurch illusorisch gemacht wird, daß man sich fern von Warschau um das nicht kümmert, was in der Hauptstadt des jung entstandenen Reiches als offizielle Politik ausgegeben und, wie wir gern glauben wollen, betrieben wird.
pwsesssr Kahl über die Reform der Rechlspflese Gegen eine Gefährdung der Strafrechtsreform durch voreilige Neuwahlen.
deutschen Forderungen selbst verständlich von grundlegender Bedeutung ist. Gewiß mag das zum Teil mit an dem umständlichen Derwaltungsapparat Polens liegen, man kann aber nicht umhin, festzustellen, daß sich auch eine ganze Reihe von Kreisen gegen eine solche Valorisierung gewandt haben, man kann den Polen deshalb nur nahelegen, entsprechend der politischen Einstellung ihres Außenministers möglichst bald diese deutsche Forderung zu erfüllen. In höchstem Maße bedauerlich ist der neuerlich aufgetauchte polnische Grenz erlaß (wir berichten im Beiblatt ausführlich darüber), der trotz aller polnischer Beteuerungen doch gegen die deutsche Minderheit gerichtet ist und die Niederlassungsabmachungen im Grunde genommen vollkommen illusorisch macht. Die Polen werden nicht umhin können, auch hierbei für die Deutschen besondere Ausnahmebestimmungen zu erlassen, wenn sie überhaupt zu einem Abschluß eines Handelsvertrages mit Deutschland gelangen wollen. Man sieht, daß trotz allem Optimismus noch recht viel Schwierigkeiten vorhanden sind.
Oer Handelsvertrag.
Schwierigkeiten in den Warschauer Verhandlungen.
Eigene Drahtmeldung des „Gießener Anzeigers".
■Berlin, 27. Ian. Obwohl die Verhandlungen mit Polen in Warschau fortgeführt werden, obwohl tatsächlich in Warschau Beratungen zwischen der deutschen Delegation und der polnischen Regierung stattfinden sollen erfährt man eigentlich herzlich wenig über den Fortgang dieser Verhandlungen. Die zuständigen Stetten erflären, daß die Verhandlungen sich günstig entwickeln, mindern jedoch Den polnischen Optimismus immer wieder etwas herab, der diese Verhandlungen schon im Zeichen des Resultates sieht. Auf jeden Fall ist es irrig, anzunehmen, daß der vorläufige Handelsvertrag schon ungefähr in 4 Wochen fertig- gestellt sein wird. Leider hat die polnische Regierung, die schon seit lange in Aussicht gestellte Valorisierung immer noch nicht zuge standen, was für die
Tatsache. Die zweifellos vorhandenen Gebrechen der Justiz liegen zum Teil darin begründet, daß der seelisch-intellektuelle Prozeß des Uebergangs in die neue Zeit noch nicht ab- geschloffen ist. Zn feiner Beschleunigung könnten auch die Republikaner viel beitragen, wenn sie sich darum bemühen, daß diese Republik auch von den Andersdenkenden allmählich als ein wohnliches Vaterland empfunden wird.
Notwendig ist eine Einschränkung der gesetzgeberischen Lieberproduktion und eine grundlegende Reform der Reichstagsausschüjse. Das Reichsjustizministerium sollte die Gesetzentwürfe aller Ressorts auf ihre Dringlichkeit oder Entbehrlichkeit prüfen. Die Spezialfrage der Rechtsangleichung innerhalb der Länder des Reiches sollte noch vor der Lösung des Desamtproblems im Verhältnis zwischen Reich und Ländern geregelt werden. Ich werde jedenfalls für die dahingehende Entschließung der Demokraten stimmen. Es war ein großer Fehler des Verfassungsausschusses in Weimar, daß er sich nicht entschließen konnte, Richtlinien über die Fragen des Llnitarismus und Föderalismus aufzustellen. Die Deutsche Volkspartci hat als ihr Ziel den deutschen Einheitsstaat ausgestellt. In diesem Ziel bin ick) mit Dr. Cremer einig. 3d) unterscheide mich von ihm nur im Tempo. Gegen den Witten der Länder läßt sich der Einheitsstaat nicht dekretieren. Bismarck hat zweifellos in seiner eigenen Verfassung nicht den letzten und höchsten Ausdruck der deutschen Einheit gesehen. Das weiß ich aus seinem eigenen Munde. Er würde heute nicht »rückwärts", sondern »vorwärts" sagen. Er würde freilich auch festhalten an dem tausendjährigen Grundgesetz deutscher Entwicklung, der Respektierung des Stammes- und Volkstums innerhalb der Einheit und Allgemeinheit. Es darf das Werk der Reichseinbeit nur so geschaffen werden, daß dabei d i e Freude am Reich keinen Schaden erleidet. (Beifall.- Weiterberatung Freitag.
Verwaliungsreform in Thüringen.
Uebernahme der Stcuerverwaltung durch die Reichsbchörden.
Weimar, 26. Ian. (WB.) Dem thüringischen Landtag ist ein Gesetzentwurf der Regierung zugegangen, durch den das thüringische Finanzministerium ermächtigt werden soll, die Verwaltung der Grund-, Gewerbe- und der Aufwertungssteuer vom bebauten Grundbesitz sowie der Zuschläge der Gemeinden und Kreise zur Grund- und Gewerbesteuer durch den Reichsminister der Finanzen den Reichsfinanzbehörden übertrage n zu lassen. Das Reich ist grundsätzlich bereit, die Verwaltung der staatlichen Grundsteuer, Gewerbesteuer und Aufwertungssteuer vom 1. April 1928 ob zu übernehmen. Es verpflichtet sich, die Kosten für die Hilfsorgane der E r h e b u ng von rund 500 000 Mark jährlich zu tragen. Es ist ferner bereit, die Landes- beamten der thüringischen Steuerverwaltung in den Reichsfinanzdienst z u über- nehmen, soweit sie erforderlich sind. Die Lleber- nahme der Verwaltung der Gemeinde- und Kreiszuschläge zur Grundsteuer und Gewerbesteuer hat das Reich bis jetzt noch nicht bewilligt. In der Personalfrage bestehen noch Schwierigkeiten. Das Reich braucht für die zu übernehmenden Aufgaben 160 Beamte. Thüringen kann 70 Beamte und 90 Angestellte zur Verfügung stellen. Das Reich steht aber auf dem Standpunkt, daß die angebotenen 90 Angestellten mit Rücksicht auf die Reichsbestimmungen, die für die Steuerverwaltung Beamte verlangen, nicht übernommen werden können. Thüringen berechnet die Ersparnis an
Berlin, 26. Ian. Die zweite Lesung des Haushaltsplans für das Reichsjustizministerium wird fortgesetzt. Abg. Dr. Bell (Ztr.) bedauerte einleitend die Tatsache, daß zwischen Doll und Justiz die Entfremdung ständig zunehme und daß sich dementsprechend auch die Organe der Justiz nicht mehr ihres früheren Ansehens erfreuten. Der Redner warnte die Organe der Justiz vor dem schädlichen Nebeneinander oder gar Gegeneinander der einzelnen Organe bei Wahrung ihrer Standesinteressen. Alle Bestrebungen aus wechselseitige Annäherung der Völker aus dem Gebiete der Rechtspflege verdienten nachdrückliche Llnterstützung. Wenn aber das Völkerrecht dauernden Bestand haben und der Völkerbund seiner Aufgabe gerecht werden solle, so müsse dabei auch die sittliche Idee des Rechts zum Durchbruch kommen.
Mit dem in der sittlichen Rechtsidee begründeten kulturrecht sei aber die Aufrechter- haltung einer fremden Besatzung schlechterdings unverträglich. Mitten im Frieden sollen Millionen deutscher Bevölkerung im Rheinland fremdem Recht überliefert bleiben. Völkerrecht und Rechtsfrieden drängten gebieterisch aus Beseitigung dieses unerträglichen Zustandes. Das deutsche Volk könne eine solche Kränkung weder mit seiner Mürde noch mit seiner Gleichstellung im Rate der Völker als verträglich erachten. Deutschlands aufrichtiger Wille, mit seinem Nachbarlande gemeinschaftliche Jnteresien durchzuführen, stoße auf eine Barriere, wenn man unerbitterlich auf seinem Schein besiehe.
Der Redner wandte sich sodann den Fragen der Iustizreform zu, die einmal in der Rationierung der Gesetzgebung, im Abbau der Justiz und in der Sammlung und Sichtung der Gesetze bestehe. Es gelte jetzt, die Geseygebungsmaschine einigermaßen zum Stillstand zu bringen. Die zweite Reformaufgabe bestehe in der notwendigen Kodifikation des geltenden Rechts. Zur Frage der Vertrauenskrise in der Justiz setzte sich der Redner nachdrücklich für die Llnab- hängigkeit und Gewissensfreiheit der Richter ein, die aber auch gegen Mißgriffe und Fehlsprüche in ihren Reihen energisch Stellung nehmen müßten.
Abg. Di-, Kahl (OVP.)
schildert zunächst den gegenwärtigen Stand der Ausschußarbeit an der Strafrechtsreform. Das bisherige Ergebnis fei die Verständigung über den ganzen allgemeinen Teil; das umstrittene Problem der Todesstrafe sei bisher zurückgestellt morden. Die Strafrechtseinheit soll aber nicht das einzige und letzte Ziel der deutsch = österreichischen Rechtsangleichung fein. Schon 1917 lag ein Plan vor für die Rechtsangleichung des Gebiets des W i r t • schafts - und Vcrkehrsrechts. Gegenwärtig wird an der Vereinheitlichung des Aktienrechts gearbeitet. Die Rechtsangleichung ist nur cm Ausdruck der historisch begründeten, tatsächlich bestehenden und durch keinen Akt der Weltpolitik aufzuhaltenden Geisteseinheit der beiden Länder. Eine Schicksalsfrage für die Strafrechtsreform wäre die Auflösung des Reichstags. Die Strafrechtsreform würde auf eine ganz unbestimmte Zeit verschoben werden. Die Rechtseinheit mit Oesterreich wäre aufs äußerte gefährdet. Es gibt natürlich politische Situationen, die ohne Rücksicht auf ein großes Gesetzgebungswerk die Reichstaasauflösung erfordern. Ich kann aber jetzt keine hochpolitischen Gründe dafür finden. Alle für schnelle Neuwahlen oorge- brachten Gründe müssen zurücktreten hinter der Notwendigkeit, das erfolgreich begonnene Werk der Strafrechtsreform nicht einfach in Scherben zu schlagen.
Fehlgriffe von Richtern kommen vor, und die Richter müssen sich auch die Kritik gefallen lassen. Ich wende mich nur gegen den immer wiederholten generellen Vorwurf. Das ist di« Behauptung einer unwahren


