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Amtsgericht Gießen.

Gießen, 21. Febr. 3m vergangenen Jahre verlegte ein hiesiger Verein seine Zusammen­künfte aus dem Lokal, in dem er lange Zeit ge­tagt hatte, in die Räumlichkeiten des ersten Vor­sitzenden S. Ein Teil der Mitglieder, darunter auch der Angeklagte K, war hiermit nicht ein­verstanden, und es entstand dadurch unter ihnen eine Mißstimmung gegen S., von dem auch be­hauptet wurde, er habe einzelnen Mitgliedern unbefugterweise Darlehen aus der Vereinskasse gegeben, ohne die maßgebenden Teile des Vereins vorher zu fragen. Auch St sprach sich in diesem Sinne gegenüber einem andern Vereinsmitgliede aus. Als dies dem S. zu Ohren kam. erhob er Privatklaoe gegen St wegen Beleidigung. 3n der Hauptverhandlung ergab sich keinerlei Anhalts­punkt dafür, das; der Vorsitzende S. unbesugter- weise über Vereinsgelder verfügt habe, es wurde vielmehr festgestellt, daß er die Darlehen, die einzelne Mitglieder erhalten haben, aus seiner eigenen Tasche gegeben hat. Der Angeklagte St erklärte daher, es habe ihm ferngelegen, jemals zu behaupten, daß S. irgendwelche strafbaren Handlungen begangen habe, daß es ihm auch ferngclegen habe, den S. irgendwie im geringsten zu beleidigen, und daß das Gerücht. S. habe einem Mitglied Geld aus der Vereinskafse ge­liehen, sich als unrichtig erwiesen habe. Auf diese Erklärung hin zog S. seine Privatklage zurück, worauf das Verfahren eingestellt wurde.

Gießen. 22. Febr. Ein Arbeite Z. von hier hat aus seiner ersten Che fünf Kinder. Nachdem diese geschieden war, verheiratete er sich mit einer etwa 20 Jahre älteren Witwe R., die ihm sechs minderjährige Kinder mit in die Ehe brachte. Diese zweite Che wurde nach kurzer Zeit ebenfalls wieder geschieden, und Z. steht mit seiner ersten geschiedenen Ehe'rau zur Zeit wieder ganz gut. Zwischen ihm und dem ältesten Sohne seiner geschiedenen zweiten Ehefrau be­stehen schon seit längerer Zeit Streitigkeiten, die jetzt zu einer Privatklage geführt haben. R. hatte Z. wegen Beleidigung verklagt, dieser hatte gegen R. Widerklage wegen Beleidigung und Bedrohung erhoben. Die Beweisaufnahme, die äußerst unerquickliche Familienr^rhältnisse zutage förderte, ergab, daß Z. den R. äußerst schwer beleidigt hat. Z. wurde deshalb zu einer Geld- strafe von 50 Mark verurteilt, während R. mit einer solchen von 10 Mark davonlam.

6 Gießen, 23. Febr. Bei einem Eisenbahn- beamten war eine Pistole belgischen Fabrikates vorgesunden worden, die dieser während des Krieges von einem Be.annten gelaust hatte. Er crhie t einen Strafbefehl wegen unbefugten Besitzes einer Heereswaffe. Auf seinen Einspruch wurde er zunächst frei gesprochen, da das Gericht der Auffassung war, daß es sich nicht um eineHeereswaffe" handele. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das Ober­landesgericht das Urteil auf. Es sieht sehr weitgehend eine Pi st ole schon bann als Heereswaffe an, wenn sie die entsprechende Gefährlichkeit besitzt. 3n der erneuten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht stellte der Richter zwar fest, daß unter diesem Gesichtspunkt die sragliche Wasse eine Heereswaffe ist und der Besitz der Waffe an sich unter das Strafgesetz fällt. Trotzdem sprach er den Angeklagten frei, und zwar auf Grund der hier geltenden Ir tu rS e o b u g von 18. Januar 1917 und 12. Februar 1920. wonach, im Gegensatz zu den sonstigen Grundsätzen des Strafrechts, unverschuldeter Irrtum über das Bestehen und die Anwendbarkeit der übertretenen Vorschrift von Strafe befreit. Ein solcher Irrtum des Angeklagten wurde hier als vorliegend an­genommen.

Zwei Studenten hatten Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, wonach sie ruhe­störenden Lärm begangen haben sollten. Es wurde festgestellt, daß sie mit einem Komilitonen, der Harmonika spielte, unter Gesang durch eine Straße gezogen waren. Es blieb deshalb bei der üblichen Strafe von 5 Mark.

Zwei weitere Studenten hatten nachts einen Zusammen st oh mit Polizeibe­amten. Der eine der beiden Angeilagten wollte seinen Rainen nicht nennen und wurde deshalb zwangsweise zur Wache gebracht. Dabei leistete er dadurch Widerstand, daß er sich gegen den Boden stemmte, so daß die Polizeibeamten ihn nur mit Gewalt von der Stelle bringen konnten. Er erhielt eine Geldstrafe von 70 Mark. Strafmildernd kam in Betracht, daß ein tätlicher Angriff nicht vorlag, der Angeklagte auch noch nicht vorbestraft war. Der andere Angeklagte hatte einen der abtransportierenden Polizeibeam­ten am Arm gefaßt, jedoch alsbald wieder frei­willig von dem Beamten abgelassen, nachdem dieser ihn auf die Strafbarkeit der Berührung hingewiesen hatte. Dieser Angellagte kam mit einer Geldstrafe von 35 Mark davon.

3n der Feldger ichtssihung erhielt ein Ehemann 3 6 Mark und seine Ehefrau 2 5 Mark Geldstrafe, weil jeder der beiden in je einem Fall größere Mengen Hafer von Aeckern entwendet hatten. Beide waren schon vorbestraft, der Ehemann insbesondere auch schon wegen Haferentwendung.

Jungens hatten sich auf einer Wiese mit Bohnenstangen eine Hütte gebaut. 3n diese war Gras gebracht worden zum Lagern. Sie kamen mit Geld st rasen von je 1 Mark davon, für die die Väter für haftbar erklärt wurden.

Vor den Schranken des Gerichts erschien ferner die gesamte 3ugendmannschaft eines Fußballklubs in Wn. Sie hatte ohne Er­laubnis auf einer Gemeindewiese ein Fuhball- wettspiel ausgetragen. Rachdem die Sach- und Re '.tSlage besprochen war, nahmen sämtliche Angeklagte vor Eintritt in die Hauptverhand­lung ihre Einsprüche zurück.

Fugeubschöffengericht.

Als 3ugendschöffen wirkten mit Frau Karl Krebs und Prokurist Kuhl, beide von Gießen.

Ein Zugendlicher wurde von einem Wacht­meister am 9. Dezember 1927 angehalten, als er vor Tagesanbruch es war gegen 7.20 Uhr vor­mittags mit seinem unbeleuchteten Fahrrad über die Eisenbahnbrücke im Zuge der Klinikstraße fuhr. Der 3unge hatte gegen einen richterlichen Strafbefehl C i n- sprach erhoben, den er jedoch wieder zurück- nahm, nachdem ihm die Aussichtslofigkeit seines Rechtsmittels klar gemacht worden war. Rad­fahrer, die nach eingetretener Dunkelheit ohne hellbrennende Laternen fahren, bilden eine Ge­fahr für die Straßenpassanten und gefährden auch die eigene Sicherheit.

Der damalige landwirtschaftliche Arbeiter Ehr. E. aus Rödgen war angeklagt, daß er am 3. November 1927 an der Straße Rödgen- Gießen, und am 5. Rovember 1927 an der Straße Rödgen Großen-Buseck vorsätzlich und rechts­widrig mehrere dort stehende Obstbäumchen, die dem öffentlichen Ruhen dienen, beschädigt oder zerstört habe, indem er an diesen Bäumchen die Spitzen abbrach, Vergehen nach § 304 Str. G. B. Der Angeklagte, der inzwischen das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, und, wie seine Ver­nehmung und die in dieser Richtung angestellten Ermittelungen ergeben haben, nach seinen geistigen Entwicklung sehr wohl das Strafbare seines Tuns kannte und Herr über seinen Willen war, gab die erstere Tat nach bisherigem Llbstreiten nun­mehr zu, leugnete jedoch die zweite, weit schwerere Tat, bei der dem ruchlosen Täter fünf junge Obstbäume zum Opfer fielen. Obwohl er auch dieser Tat aufs dringendste verdächtig ist, konnte ihn das Gericht nicht für hinreichend über­führt ansehen und sprach ihn deshalb in die - fern Falle mangels ausreichenden Be­weises frei. Wegen des Abreihens mehrerer Pfropfreiser im ersteren Falle wurde der An­geklagte zu seiner Abhaltung von künftigen Straf­taten und zur Warnung für gleich­gesinnte Rohlinge in eine Gefängnis­strafe von drei Wochen verurteilt. Der Angeklagte, der zur Zeit als Knecht in fester Arbeit steht, soll aus ihr nicht herausgerissen werden. Es wurde ihm deshalb eine fünfjährige Bewährungsfrist gesetzt. Gleichzci.ig wurden Er- ziehungsmoßregeln für zulässig erklärt, deren Anordnung und Auswahl dem Vormundschasts- richter überlassen bleibt.

Es wird abzuwarten sein, ob die exemplarische Gefängnisstrafe für den Angeklagten und andere die erwartete Wirkung haben wird. Baumfrevel und andere Rohheitsdelikte, zu denen auch z. D. die Beschädigung von Feuermeldern gehört, sollen künftig nur mit empfindlichen Frei­heits- d. h. Gefängnisstrafen geahndet werden.

Turnen, Sport und Spiel, Deutsche Skimeisterschasten.

Der zweite Tag der Deutschen Skimeister- scha ten auf dem Feldben brachte am Freitag- ra-;m t ag m t dem 18 Kilometer-Lang­lauf eine neue Voren.sch.idung. 113 Läu er er- sch e: en am Stert. Mit Ausnahme von 3apan und P len treten särnt iche gerne de!en Vertreter der anderen Länder an. Als erster startete der Rorweger K o l t e r u d, dem im Abstand von 30 Sekunden der Freiburger M o r a t h folgte. Der Gesamtanfrieg der Strecke b'truq 310 Meter mit einer Gsamtab.ahrl von 60 Meter. Leider verteidigte Gu .av Müller (Bayrisch-Zell) feinen Titel nicht. Auch d:r Sachse Wacker Glaß muhte wegen einer Mandelentzündung auf die Teilnahme verzichten. Mit nur ger.ncen Zeit­unterschieden trafen die ersten Läufer am Ziel ein. Die beste Zeit deS Rennens erzielte der Norweger Dinjaringen mit 1:08,16. der zweite Sieger des kombinierten Laufes der Olym­pischen Winterspiele in St. Moritz. Zweiter wurde der Finne Esko 3 a r v i n e n mit 1: 08,33. Den dritten Platz belegte der Schweizer Buh­mann mit 1:08,53. Der erste Deutsche, Lud­wig Bo eck, wurde mit 1:11,03 Vierter. Der Bayer Krebs und der Freiburger D i e t s ch e kamen dichtauf auf den fünften bzw. sechsten Platz. Der Finne Nuotio unterbrach als Sie­benter die Reihe der deutschen Läufer, die dann durch Morath (Freiburg) als Achter und Steinhäuser (Bayern» Neunter fortgesetzt wurde. Zehnter wurde schließlich der Norweger K o l t e r u d.

Rundfunkprogramm.

Sonntag, 26. Februar.

8,30 bis 9,30: Morgenfeier, veranstaltet vom Wartburgverein Frankfurt a. M. 11 bis 11,30: Die Eckernstunde. 12 bis 13: Konzert des Har­monieorchesters des Frankfurter Orchestervereins. 13 bis 14: Von Hamburg: Funkheinzelmann- stunde. 14,15: Dom Stadion: FußballspielEin­tracht" Frankfurt gegenWormatia" Worms. 17 bis 18: Stunde des Rhein-Mainischen Verbandes für Volksbildung:Die neue Wopnung als Auf­gabe", Vortrag mit Vorlesung aus Programm ctti- tischen Schriften von Dr. L. Neundörser. 18 bis 19: Von Berlin: VortragszyklusGedanlen zur Zeit", 3. Reihe:Technik als Kulturproblem". 19 bis 21,45: Vom Staatstheater Kassel: Die Entführung aus dem Serail, Oper in drei Aus­zügen von Mozart, in Szene gesetzt von Ernst Legal, musikalische Leitung: Dr. Robert Längs. An­schließend: Sportnachrichten. Darauf bis 0,30: Tanzmusik.

Montag, 27. Februar.

12,30 bis 13,30: Von Kassel« Mittagsständchen der Kasseler Hauskapelle. 15,30 bis 16: Die Stunde der Jugend. 16,30 bis 17,45: Konzert des Rundfunkorchesters: Die Oper der Woche. 17,45 bis 18,05: Die Lesestunde. 18,30 bis 19: Als Gast bei den Lofotenfischern", Vortrag von Sigurd Eriksen. 19 bis 19,15: Englische Litera­turproben. 19,15 bis 19,45: Englischer Sprach­unterricht. 20,15: Erde, Drama von Schvnyerr. Anschließend: Schallplatlen-KonzertVom Rhein bis gur. Donau".

Dienstag, 28. Februar.

12,30 bis 13.30: Von Kassel: Mittagsständchen der Kasseler Hauskapelle. 15,30 bis 16: Die Stunde der Jugend. 16,30 bis 17,45: Konzert des Rundfunkorchesters: Reue Schlager. 17.45 bis 18,05: Die Lesestunde. 18,30 bis 13,45: Von Kassel: DieStunde der Frau".Neue Wege der Geselligkeit", Vortrag von Mathilde Meißel. 18,45 bis 19,15: Von Kassel:Wien und Franz Schubert im 3ahre 1928, Vortrag von General a. D. William von Einem, Wien. 19,15 bis 19,45: Funlhochschule:Arzt und Erzieher", Vor­trag von Professor Erich Stern, Gießen. 19,45 bis 20,15: Die Schachstunde. 20,15: Von Stutt­gart: Die Geisha, Operette in drei Qfiten von Sidney Jones.

Mittwoch, 29. Februar.

13,30 bis 14,30: Von Kassel: Mittagsständchen der Kasseler Haus.apelle. 15,30 bis 16: Die Stunde der Jugend. 16,30 bis 17,45: Konzert des Rundfunkorchesters: Rossini. 17,45 bis 18,05: Die Bücherstunde. 18,30 bis 19:Brahma Sa- madsch und Rabindranath Tagore". Vortrag von Pfarrer Clemens Taesler. 19 bis 19,30: Vor­tragszyklus der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main-Hanau:Zur Frage der Städtischen Getränkesteuer", Vortrag von Reg.- Rat a.D. Dr. Keck. 19,30 bis 20: Französischer

^äisel-Ecke.

Silbenrätsel.

a da de beibei e e ed er! est gast gern her hi in ka korb tun iauch ler li ine mo mund ne ne ne ne ni ni nig phin re rei- ri schnitt fese se fee fei sis tril oe oer 5 roa wann woi

Aus vorstehenden 49 Silben sind 20 Wörter zu bilden, die folgende Bedeutung haben: 1. Berliner Villenoorort; 2. roeiblid)er Personenname: 3. schrift­liche Zusicherung: 4. Stadt in Indien; 5. Frühlings­blume: 6. Küc^ngewächs; 7. Stabt in Pommern: 8. männlicher Per>onenname; 9. nordamerikanlscher Staat; 10. Schicksalsgottheit: 11. f)eibeWume; 12. Gepäckstück; 13. Zeiteinteilung: 14. Gesangsverzie- rung: 15, geographische Bezeichnung: 16. Hohe­priester: 17. Edelwild: 18. Goethesck)es Gedicht: 19. Stabt im alten Assyrien; 20. Waltier. 'Stenn richtig gebildet, ergeben die Anfangs- und Endbuch­staben, beidemal von vorn nach hinten gelesen, eine sprichwörtliche Redensart.

Kreuzworträtsel.

U

76

ZJ

aC

77

-ii

IQ

7J \l*t

Von links nach rechts:

1. Gesangvogel; 4. Nadelholz: 8. griechischer Wei­ser; 9. Nebenfluß des Rheins; 11. Südamerikanischer Staat; 15. Tafelfisch; 16. alkoholisches Getränk; 17. schlechte Eigenschaft: 19. weiblicher Personenname; 22. Spottname der Amerikaner; 23. alkoholisches Getränk; 25. Hoherpriester; 26. Stabt in Württem­berg; 27. Denkzeichen: 28. Raubtier.

Bon oben nach unten:

1. englische Anrede: 2. Zeitabschnitt: 3. nordische Gottheit: 5. Nebenfluß der Donau; 6. kleiner Meer­busen; 7. Lebensbund; 8. körperliche Erfrischung; 10. weiblicher Personenname; 12. Trauerspiel von Brachvogel; 13. Naturerscheinung; 14. Stabt in Thüringen; 17. Festkleidung; 18. männlicher Per­sonenname: 20. biblische Person: 21. altes Längen­maß; 22. Stammvater; 24. Laufvogel.

Anfügurigsaufgabe.

Aal Tat Elle Alma Elen Eller Ehre Locke Strich Eis Lias Eid Adel Sau Eger

Vorstehenden Wörtern soll je ein Buchstabe vorn angefügt werden, so daß neue Wörter, und zwar wiederum Hauptwörter entstehen. Miteinander ver­bunden, ergeben diese eine sportliche Deranstalturrg.

Scharade.

Des ersten Hahn hat niemals dich geweckt, D's andern Unruh hat dich nie geschreckt, Des Ganzen Sck läge machten nie dich beben, Und sie verkürzten doch, o Mensch, dein Leben.

Rechenaufgabe

Aus den je einmal zu verrvekck>enden Ziffern 123456789

sollen eine ganze Zahl und zwei Brüche gebildet werden, deren Summe 5 beträgt. Gegeben sei 4|. Aus den noch nicht benutzten 6 Ziffern ist der andere Bruch herzustellen, a) so, daß im Zähler jede folgende Ziffer kleiner ist als die vorhergehende; b) so, daß im Nenner jede folgende Ziffer größer ist als die vorhergehende.

Bruchstückaufgabe.

Ha Asiatisches Gebirge

cot Englischer Romandichter

ouple Heiteres Lied

ageno Stadt in Mecklenburg

br Fluß in Spanien

availla Französischer Künigsmörder olc Amphwie

Aus vorstehenden Bruchstücken sind durch Anfügen von Anfangs- und Endbuchstaben Wörter zu bilden. Zusammengereiht ergeben diese je zwei Buchstaben der einzelnen Wörter, beidemal von oben nach unten gelesen, einen Kalendertag.

Auflösungen.

Silbenrätsel.

1. Desoe; 2. Edler; 3. Rupie; 4. Stummel; 5. In­serat: 6. Narzisse; 7. Dragoner; 8. Erdbeben; 9. Relief: 10. Emir: 11. Harpune; 12. Roßlau; 13. E dm und: 14. Debatte.

Der Kinder Ehr«, der Eltern Freude. Kreuzworträtsel.

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Rösselsprung.

Di« Berge sind schön von unten, Doch tausendmal schöner noch Jst's auf die Erde zu schauen Bon oben so wolkenhoch.

Gleich einem Vogel zu schweben Im blauen Lustbereich

Und staunend schaudern und schwelgen Nichts anderes kommt ihm gleich!

Peuker.

Verbindungsaufgabe.

1. Gehrock; 2. Armada; 3. Nummer; 4. Indien;

5. Sandale; 6. Stativ: 7. Daluta; 8. Primel.

Karneval

Verwandlungsaufgabe.

Pose, (Tour, Reihe, Pater, Profil, Tatar, Sport, Barke, Wiege.

Schalttag.

Rätsel.

Die Nacht.

Die Narrenkappe.

Splitter und Sparren vom ÄedaktionStifch.

Anekdolen von Tristan Bernhard.

Geschichten von Tristan Bernhard" erzählt Hans Reimann im neuesten Hest seinesStachel­schweins": Tristan Bernhard saß mit Georg Hermann zusammen und unterhielt sich mit ihm über moderne Literatur.Mein RomanJettchen Gebert" wird jetzt ins Russische übersetzt," sagte Hermann.Aha, erwiderte Bernhard, Sow­ie t t ch e n Gebert..."Sind Sie eigent­lich glücklich in Ihrer Shed" fragte ein Zu­dringlicher den witzigen Tristan.Durchaus", ent­gegnete dieser.Denn wir haben genau den entgegengesetzten Geschmack."ilnb das nennen Sie glücklich?" ereiferte sich der andere.Ja­wohl mein Herr. Meine Frau ist nämlich in mich verliebt und ich in fiel

(Ein Gemütlicher.

Aus einer kleinen Hafenstadt wird in Reclams Universum die folgende Gefchichte erzählt: Wenn die Heringsfänger von ihrem Fischzug zurück- kehren, dann endet kein Tag ohne einen ge­waltigen Rausch. Taumelt da neulich wieder einmal solch ein Fischer von der einen S.'ite der Straße nach der andern herüber. Meine Schwester will einen respektvollen Bogen um ihn beschreiben, um ihm aus dem Wege zu gehen, aber der Mann bleibt stehen und meint treuherzig:Lassen Sie nur, Fräulein, die Bo­gen mach' ich!"

kursus für Anfänger und Fortgeschrittene (Diktat von 80 Silben aufwärts). 19,45 bis 20,15: Stunde des Frankfurter Bundes für Volksbildung:Der Sternhimmel im März Die Sternbilder des Tierkreises", Vortrag von Prof. E. Eittig. 20,15 bis 21,15: Gastspiel Peter von der Osten. 21,15 bis 22,15: Bunter Abend. 22,30 bis 23: Von Berlin: Tanzkursus. Anschließend bis 0,30: Von Berlin: Tanzmusik.

So-'ntanSk"e tt 3.iertre n. 'lvotveke' n-i,-£J8 R-rait Dr. Marx. Dr. Neumann. Htrichapolpere. Z-abnarzt: Dr. Jäger. v

Sprachunterricht. 20 bis 20,15: Senckenberg-Vier­telstunde:Der Dau der Gebirge", Vortrag von Prof. Dr. Leuchs. 20,15 bis 21,15: Kammermusik. 21,15 bis 22,15: Konzert des Rundsuntorchesters.

Donnerstag, 1. Marz.

13,30 bis 14,30: Von Kassel: Mittagsständchen der Kasseler Hauskapelle. 15,30 bis 16: Die Stunde der Jugend. 16,30 bis 17,45: Konzert des Rundfunlorchesters: Russische Musik. 17,45 bis 18,05: Die Lesestunde. 18,30 bis 18,45: Don Kassel:Stunde Haus und Garten".Die Herrichtung des Gemüsegartens 11", Vortrag von Garteningenieur Karl Hinze. 18,45 bis 19,15: Von Kassel: Stunde der Landwirtschaftskammer Kassel:Kalkulationen in Der Landwirtschaft", Vortrag von Direktor Dr. Grauer von der Höheren landwirtschaftlichen Lehranstalt Wolfs- anger. 19,15 bis 19,45:Erlebnisse eines Ele­fantenjägers", Vortrag von Hans Schomburgk. 20,15: Nach Stuttgart: Abend der Gegensätze. 22,30 bis 23: Von Berlin: Tanzkursus. Anschlie­ßend bis 0,30: Don Berlin: Tanzmusik.

Freitag, 2. März.

13 bis 14: Schallplatten-Konzert, Volkstüm­liches Konzert. 15,30 bis 16: Die Stunde der Jugend. 16,30 bis 17,45: Hausfrauen-Nachmittag, veranstaltet vom Haussrauenverein. Programm u. a.:Die Frau im Munde des Volkes und des Dichters", Vortrag von Rettor Mer.el. 17,45 bis 18.05: Die Lesestunde. 18,30 bis 19: Stunde des Südwestdeutschen Radio-Clubs. 19 bis 19,30: Stunde des Kulturlartells der modernen Arbei­terbewegung:Deutsches Geistesleben in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts" (Fortsetzung), Vortrag von Conrad Brohwih. 19,30 bis 19,50: Zwanzig Minuten Fortschritte in Wissenschaft und Technik. 20: Von der Lieder­halle Stuttgart: Sinfonie-Konzert. Anschließend: Von Kassel: Ein Abend neuer flämischer Kunst. Darauf: Don Kassel: Spätlonzert der Kasseler Hauskapelle.

Samstag, 3. März.

13 bis 14: Don Kassel: Mittagsständchen der Kasseler Hauskapelle. 15,30 bis 16: Die Stunde der Jugend. 16 bis 18,30: Vom Großen Schauspielhaus Berlin: Achte Sinfonie von Gustav Mahler, für zwei gemischte Chöre, Kno- benchor, Soli und großes Orchester. 18,30 bis 18,45: Der Briefkasten. 18,45 bis 19,15: Funk­st ochschule:Das deutsche Drama und Theater vom siebzehnten Jahrhundert bis zur Gegen­wart", Dortrag von Prof. Dr. F anz Schultz. 19,15 bis 19,45: Stenographischer Fortbildungs-

Kirchticke Nachrichten.

Evangelische Gemeinden.

Sonntag, den 26. Februar. Jnvocavll.

Stadtkirche. 9.30 Uhr: Pfarrer Becker; 11: Kinder­kirche für die Markusgemeinde, Pfarrer Becker; 6:, Pfarrasfistent Hertel. Dohanneskirche. 9.30: Pforr- Verwalter Dotzert; 11: Kinderkirche für die Lukas- gemeinde, Pfarrer Bechtolsheimer; 6: Missionar Bachmann; 8: Bibelbesprechung im Johannessaal, Missionar Bachmann. Kapelle des Alten Fried­hofs. 9.30: Pfarrer Lenz; 11: Kindergottesdienft, Pfarrer Lenz. Reue Aula der Landesuniversität: 11.15: Universitätsgottesdienst; Predigt Professor D. Hans Schmidt. Kirchberg. 10: Kirchberg; 1: Mainzlar. Alten-Vuseck. 10: Alten-Buscck; 1' Trohe. L!ch. 9.45: Beichte; 10: Stiftspfarrer Schor- lemmer; Hk. Abendmahl. Der Nachmittagsgottesdienst fällt aus. Watzenborn-Steinberg. 10: Hauptgottes- dienst; 11: Kinderkirche; 1.30: Passionsandacht. Wiefeck. 10; 7.30: Passionsandacht.

Mittwoch, den 29. Februar.

Stadtkirche. 6 Uhr: 2. Passionsandacht, Pfarrer Mahr. Lich. Abends 8 Uhr: Passionsandacht.

Katholische Gemeinden.

Samstag, den 25. Februar.

Gießen. 4.30 und 7 Uhr: Beichte.

Sonntag, den 26. Februar. 1. Fastensonntag.

Gießen. 6.30 Uhr: Beichte; 7: Messe; Kommunion der Frauen; 8: Kommunion; 9: Hochamt mit prs' digt; 11: Messe mit Predigt; 5.30: Christenlehre und Andacht. Grünberg. 9.30: Messe mit Predigt. -- Hungen. 9.30: Hochamt mit Prediot. Lich. 7,ou. Messe mit Predigt. ...

Gießen. Dienstag und Freitag, abends 6.30 uijr, ist Fastenandacht. Donnerstag, nachmittags b.vv Uhr, ist Be chtgelegenheit. Freitag, vormittags 6 30 Uhr, ist Segensamt. _